Fahrplanmeldung. Bei einem Einsatz, einem Funktionstest, einem Probeabruf oder einer Testfahrt der Kapazitätsreserveanlage gibt der Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber einen Fahrplan vor. Es gelten die einschlägigen Regeln der Fahrplanmeldung des Bilanzkreisvertrages. Bei Fahrplandifferenzen zwischen dem Fahrplan des Anschluss-Übertragungsnetzbetreibers und dem Fahrplan des Betreibers, die nicht rechtzeitig einvernehmlich geklärt werden konnten, gilt der Fahrplan des Anschluss-Übertragungsnetzbetreibers (Fahrplanvorrangregelung).