Fahrzeug- und Zubehörteile. Ohne zusätzliche Gebühr eingeschlossen sind alle Teile, die werkseitig in das Fahrzeug eingebaut oder werkseitig durch entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden wurden. Dies gilt nicht für Spezialaufbauten/-ausrüstungen (z. B. Spezialausrüstung für Behinderte, Behindertentransport oder Notfallfahrzeuge). die einem Wert von insgesamt 75,00 Euro netto entsprechen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt werden müssen und die diesen Bestimmungen entsprechen, sowie Zubehör, das der Pannenhilfe oder ausschließlich der Unfallaufnahme dient. Für die o. g. Fahrzeug- und Zubehörteile ist die Freistellung auf maximal 10.000,00 Euro netto pro Schadenfall beschränkt, soweit sie nachträglich eingebaut oder durch entsprechende Halterungen fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Ausgeschlossen sind Sachen, die keine Fahrzeug- und Zubehörteile sind, z. B. Handys und mobile Navigationsgeräte (auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung), Reisegepäck und persönliche Gegenstände der Insassen. Ausgeschlossen sind ferner Schäden an Kabeln und Schläuchen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem straßentechnischen Betrieb des Fahrzeuges stehen und die nicht nachstehend gesondert aufgeführt sind.
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Samples: Leasing and Fleet Service Agreement, Leasing and Fleet Services Agreement
Fahrzeug- und Zubehörteile. Ohne zusätzliche Gebühr eingeschlossen sind alle Teile, ,
a) die werkseitig in das Fahrzeug den PKW eingebaut oder werkseitig durch entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden wurden. Dies gilt nicht für Spezialaufbauten/-ausrüstungen Spezialaufbauten / -ausrüstungen (z. B. Spezialausrüstung für Behinderte, Behinderte / Behindertentransport oder NotfallfahrzeugeNotfahrzeuge). die .
b) bis zu einem Wert von insgesamt 75,00 Euro netto entsprechen90,00 Euro, die aufgrund auf Grund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt werden müssen und die diesen Bestimmungen entsprechen, sowie Zubehör, das der Pannenhilfe oder ausschließlich der Unfallaufnahme dient. .
c) Für die o. g. oben genannten Fahrzeug- und Zubehörteile ist die Freistellung auf maximal 10.000,00 12.000,00 Euro netto brutto pro Schadenfall Schadensfall beschränkt, soweit sie nachträglich eingebaut oder durch entsprechende Halterungen fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. .
d) Ausgeschlossen sind Sachen, die keine Fahrzeug- und Zubehörteile sind, wie z. B. Handys Handy und mobile Navigationsgeräte (auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung), Reisegepäck und persönliche Gegenstände der Insassen. .
e) Ausgeschlossen sind ferner Schäden an Kabeln und Schläuchen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem straßentechnischen Betrieb des Fahrzeuges stehen und die nicht nachstehend gesondert aufgeführt sind.
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Samples: Einzelleasingvertrag
Fahrzeug- und Zubehörteile. Ohne zusätzliche Gebühr eingeschlossen sind alle Teile, ▪ die werkseitig in das Fahrzeug eingebaut oder werkseitig durch entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden wurden. Dies gilt nicht für Spezialaufbauten/-ausrüstungen (z. B. Spezialausrüstung für Behinderte, Behindertentransport oder Notfallfahrzeuge). ▪ die einem Wert von insgesamt 75,00 Euro netto entsprechen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt werden müssen und die diesen Bestimmungen entsprechen, sowie Zubehör, das der Pannenhilfe oder ausschließlich der Unfallaufnahme dient. Für die o. g. Fahrzeug- und Zubehörteile ist die Freistellung auf maximal 10.000,00 Euro netto pro Schadenfall beschränkt, soweit sie nachträglich eingebaut oder durch entsprechende Halterungen fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Ausgeschlossen sind Sachen, die keine Fahrzeug- und Zubehörteile sind, z. B. Handys und mobile Navigationsgeräte (auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung), Reisegepäck und persönliche Gegenstände der Insassen. Ausgeschlossen sind ferner Schäden an Kabeln und Schläuchen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem straßentechnischen Betrieb des Fahrzeuges stehen und die nicht nachstehend gesondert aufgeführt sind.
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Samples: Service Agreement