Common use of Fahrzeugabholung Clause in Contracts

Fahrzeugabholung. Wenn das versicherte Fahrzeug wegen Erkrankung oder Todes des Fahrers zurückgeführt werden muss, organisieren wir dies. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung des Fahrers länger als drei Tage andauert und das Fahrzeug weder von diesem noch von einem berechtigten Insassen zurückgefahren werden kann. Wir übernehmen die entstehenden Kosten für eine Rückführung zu dem im Versicherungsschein genannten Wohnort in voller Höhe. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostener- satz bis zu 0,40 Euro je Kilometer für die Entfernung zwischen Schaden- und Wohnort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Die Übernahme der Übernachtungskosten ist jedoch begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis maximal 60 Euro je Übernach- tung und Person. Wenn ein berechtigter Insasse wegen des Ersatzfahrers im versi- cherten Fahrzeug keinen Platz mehr hat, gilt Folgendes: Wir erstat- ten die Kosten einer Rückfahrt zum ständigen Wohnsitz des Insas- sen per Bahn oder Linienflug entsprechend Ziffer 1.6 Absatz 1. Wir informieren Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und benennen, soweit möglich, einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt. Wir stellen jedoch nicht den Kontakt zum Arzt her. Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter folgenden Vor- aussetzungen: • Sie befinden sich auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicher- ten Fahrzeug. • Der Schaden ereignet sich an einem Ort im Ausland (Geltungs- bereich nach Ziffer 1.4 ohne Deutschland). • Der Schadenort muss mindestens 50 km Wegstrecke von Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnsitz in Deutschland entfernt sein.

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Fahrzeugabholung. Wenn das versicherte Fahrzeug wegen Erkrankung der Fahrer erkrankt oder Todes des Fahrers zurückgeführt werden mussstirbt, organisieren wir diesfür Pkw und Lkw bis 3,5t zGM die Rückführung des versicherten Fahrzeugs. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung des Fahrers länger als drei Tage andauert und das Fahrzeug weder von diesem ihm noch von einem ei- nem berechtigten Insassen zurückgefahren werden kann. Wir übernehmen die entstehenden Kosten für eine Rückführung zu dem im Versicherungsschein genannten Wohnort zum regelmäßigen Standort in voller Höhe. Veranlassen Sie die Verbringung Rückführung selbst, erhalten Sie als Kostener- satz Kostenersatz bis zu 0,40 Euro EUR je Kilometer für die Entfernung zwischen Schaden- Schadenort und Wohnortdem re- gelmäßigen Standort des Fahrzeugs. Für Lkw mit weniger als 7,5t zGM erstatten wir Ihnen die Kosten für die eigene Rückführung des Fahrzeuges bis zu 0,40 EUR je Kilo- meter für die Entfernung zwischen Schadenort und dem regelmäßi- gen Standort des Fahrzeugs. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten be- rechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten be- dingten Übernachtungskosten. Die Übernahme Erstattung der Übernachtungskosten Übernachtungs- kosten ist jedoch begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis maximal 60 Euro 100 EUR je Übernach- tung Übernachtung und Person. Wenn Hat ein berechtigter Insasse wegen des Ersatzfahrers im versi- cherten versicher- ten Fahrzeug keinen Platz mehr hatmehr, gilt Folgendes: Wir erstat- ten erstatten die Kosten einer Rückfahrt zum ständigen Wohnsitz regelmäßigen Standort des Insas- sen Fahrzeugs per Bahn oder Linienflug entsprechend Ziffer 1.6 Absatz 11c. Wir informieren Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und benennen, soweit möglich, einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt. Wir stellen jedoch nicht den Kontakt zum Arzt her. Wir erbringen die Die nachfolgenden Leistungen erbringen wir unter folgenden Vor- aussetzungen: • Sie befinden sich auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicher- ten Fahrzeug. • Der Schaden ereignet sich an einem Ort im Ausland (Geltungs- bereich nach Ziffer 1.4 ohne Deutschland). • Der Schadenort muss mindestens 50 km Wegstrecke von Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnsitz in Deutschland entfernt sein.

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Fahrzeugabholung. Wenn das versicherte Fahrzeug wegen Erkrankung der Fahrer erkrankt oder Todes des Fahrers zurückgeführt werden mussstirbt, organisieren wir diesdie Rückfüh- rung des versicherten Fahrzeugs. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung Er- krankung des Fahrers länger als drei Tage andauert und das Fahrzeug Fahr- zeug weder von diesem ihm noch von einem berechtigten Insassen zurückgefahren zu- rückgefahren werden kann. Wir übernehmen die entstehenden Kosten für eine Rückführung zu dem im Versicherungsschein genannten Wohnort zum regelmäßigen Standort in voller Höhe. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostener- satz Kostenersatz bis zu 0,40 Euro EUR je Kilometer für die Entfernung zwischen Schaden- Schadenort und Wohnortdem re- gelmäßigen Standort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Die Übernahme Erstattung der Übernachtungskosten ist jedoch begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis maximal 60 Euro 100 EUR je Übernach- tung Übernachtung und PersonPer- son. Wenn Hat ein berechtigter Insasse wegen des Ersatzfahrers im versi- cherten versicher- ten Fahrzeug keinen Platz mehr hatmehr, gilt Folgendes: Wir erstat- ten erstatten die Kosten einer Rückfahrt zum ständigen Wohnsitz regelmäßigen Standort des Insas- sen Fahrzeugs per Bahn oder Linienflug entsprechend Ziffer 1.6 Absatz 11c. Wir informieren Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und benennen, soweit möglich, einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt. Wir stellen jedoch nicht den Kontakt zum Arzt her. Wir erbringen die Die nachfolgenden Leistungen erbringen wir unter folgenden Vor- aussetzungen: • Sie befinden sich auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicher- ten Fahrzeug. • Der Schaden ereignet sich an einem Ort im Ausland (Geltungs- bereich nach Ziffer 1.4 ohne Deutschland). • Der Schadenort muss mindestens 50 km Wegstrecke von Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnsitz in Deutschland entfernt sein.

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Samples: www.leaseplan.com

Fahrzeugabholung. Wenn das versicherte A.3.6.3 Ihr Fahrzeug kann wegen einer Erkrankung von mehr als 3 Tagen oder Todes Tod des Fahrers zurückgeführt werden mussnicht zurückgefahren wer­ den? Dann sorgen wir auf unsere Kosten für die Abho­ lung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz, organisieren wenn auch kein Insasse das Fahrzeug zurückfahren kann. Au­ ßerdem erstatten wir dies. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung Übernachtungskosten der be­ rechtigten Insassen bis zur Abholung oder für die Ausfall­ zeit des Fahrers länger als drei Tage andauert – jedoch höchstens für 3 Übernachtun­ gen bis maximal 75 Euro je Übernachtung und das Fahrzeug weder von diesem noch von einem berechtigten Insassen zurückgefahren werden kannPerson. Wir übernehmen Sie organisieren die Abholung selbst? Dann erstatten wir Ihnen die dadurch entstehenden Kosten für eine Rückführung zu dem im Versicherungsschein genannten Wohnort in voller Höhe. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostener- satz bis zu 0,40 einem Be­ trag von 0,30 Euro je Kilometer für die Entfernung (zwischen Schaden- Wohnsitz und WohnortSchadensort). Außerdem Auch in diesem Fall erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten ge­ nannten Übernachtungskosten. Die Übernahme der Kosten für Krankenbesuch A.3.6.4 Sie müssen wegen einer Erkrankung länger als 2 Wochen im Krankenhaus bleiben? Dann zahlen wir die Fahrt- und Übernachtungskosten ist jedoch begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen für Besuche durch eine nahestehende Person bis maximal 60 zu 520 Euro je Übernach- tung und PersonSchadensfall. Wenn ein berechtigter Insasse wegen des Ersatzfahrers im versi- cherten Fahrzeug keinen Platz mehr hat, gilt Folgendes: Wir erstat- ten die Kosten Was versteht man unter einer Rückfahrt zum ständigen Wohnsitz des Insas- sen per Bahn oder Linienflug entsprechend Ziffer 1.6 Absatz 1. Wir informieren Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und benennen, soweit möglich, einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt. Wir stellen jedoch nicht den Kontakt zum Arzt her. Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter folgenden Vor- aussetzungen: • Sie befinden sich auf einer Fahrt oder Reise? A.3.6.5 Eine Reise mit dem versicher- ten Fahrzeug. • Der Schaden ereignet sich an einem Ort im Ausland (Geltungs- bereich nach Ziffer 1.4 ohne Deutschland). • Der Schadenort muss mindestens 50 km Wegstrecke versicherten Fahrzeug ist jede Abwe­ senheit von Ihrem im Versicherungsschein genannten ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend 6 Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland entfernt seinDeutschland, an dem Sie behörd­ lich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.

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Samples: www.debeka.de

Fahrzeugabholung. Wenn das versicherte Fahrzeug wegen Erkrankung oder Todes Tod des Fahrers zurückgeführt zu- rückgeführt werden muss, organisieren wir dies. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung des Fahrers länger als drei Tage andauert und kein Insas- se das Fahrzeug weder von diesem noch von einem berechtigten Insassen zurückgefahren werden zurückfahren kann. Wir übernehmen die entstehenden entste- henden Kosten für eine Rückführung zu dem im Versicherungsschein genannten zum Wohnort in voller Höhe. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostener- satz bis zu 0,40 Euro je Kilometer für die Entfernung zwischen Schaden- und Wohnort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten be- rechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten be- dingten Übernachtungskosten. Die Übernahme der Übernachtungskosten Übernach- tungskosten ist jedoch begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen Übernachtun- gen bis maximal 60 100 Euro je Übernach- tung Übernachtung und Person. Wenn ein berechtigter Insasse wegen des Ersatzfahrers im versi- cherten Fahrzeug keinen Platz mehr hat, gilt Folgendes: Wir erstat- ten die Kosten einer Rückfahrt zum ständigen Wohnsitz des Insas- sen per Bahn oder Linienflug entsprechend Ziffer 1.6 Absatz 1. Wir informieren Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und benennen, soweit möglich, einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt. Wir stellen jedoch nicht den Kontakt zum Arzt her. Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter folgenden Vor- aussetzungen: • Sie befinden sich auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicher- ten Fahrzeug. • Der Schaden ereignet sich an einem Ort im Ausland (Geltungs- bereich nach Ziffer 1.4 ohne Deutschland). • Der Schadenort muss mindestens 50 km Wegstrecke von Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnsitz in Deutschland entfernt sein.

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Samples: www.vwfs.de

Fahrzeugabholung. Wenn das versicherte Fahrzeug wegen Erkrankung oder Todes des Fahrers zurückgeführt werden muss, organisieren wir dies. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung des Fahrers länger als drei Tage andauert und kein In- sasse das Fahrzeug weder von diesem noch von einem berechtigten Insassen zurückgefahren werden zurückfahren kann. Wir übernehmen die entstehenden ent- stehenden Kosten für eine Rückführung zu dem im Versicherungsschein genannten zum Wohnort in voller HöheHö- he. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostener- satz bis zu 0,40 Euro EUR je Kilometer für die Entfernung zwischen Schaden- und Wohnort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten be- rechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten be- dingten Übernachtungskosten. Die Übernahme der Übernachtungskosten Übernach- tungskosten ist jedoch begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen Übernachtun- gen bis maximal 60 Euro 100 EUR je Übernach- tung Übernachtung und Person. Wenn ein berechtigter Insasse wegen des Ersatzfahrers im versi- cherten Fahrzeug keinen Platz mehr hat, gilt Folgendes: Wir erstat- ten die Kosten einer Rückfahrt zum ständigen Wohnsitz des Insas- sen per Bahn oder Linienflug entsprechend Ziffer 1.6 Absatz 1. Wir informieren Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und benennen, soweit möglich, einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt. Wir stellen jedoch nicht den Kontakt zum Arzt her. Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter folgenden Vor- aussetzungen: • Sie befinden sich auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicher- ten Fahrzeug. • Der Schaden ereignet sich an einem Ort im Ausland (Geltungs- bereich nach Ziffer 1.4 ohne Deutschland). • Der Schadenort muss mindestens 50 km Wegstrecke von Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnsitz in Deutschland entfernt sein.

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Samples: www.xxv24.de