Common use of Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen Clause in Contracts

Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen. D.1.1.5 Der Fahrer darf ein mit einem Wechsel- kennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem ´ Fahrer benutzen lassen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Hinweis: Auch in der Kasko-, Autoschutzbrief-, Kfz-Unfall- ´ und Fahrerschutzversicherung besteht für solche Fahrten nach A.2.9.1, A.3.8.1, A.4.12.2; D.1.3.1 kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz. D.1.3.1 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Hinweis: Auch in der Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutzbrief- und Kfz-Unfallversicherung besteht für solche Fahrten nach D.1.2, A.2.9.1, A.3.8.1, A.4.12.2 kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz.

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Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen. D.1.1.5 Der Fahrer darf ein mit einem Wechsel- kennzeichen Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem ´ Fahrer benutzen lassen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende be- rauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug Fahr- zeug sicher zu führen. Hinweis: Auch in der Kasko-, Autoschutzbrief-, Kfz-Unfall- ´ Un- fall- und Fahrerschutzversicherung Fahrer-Unfallversicherung besteht für solche Fahrten nach A.2.9.1, A.3.8.1A.3.9.1, A.4.12.2; A.4.12.2 und D.1.3.1 kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz. D.1.3.1 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Hinweis: Auch in der Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutzbrief- Auto- schutzbrief- und Kfz-Unfallversicherung besteht für solche Fahrten nach D.1.2, A.2.9.1, A.3.8.1A.3.9.1, A.4.12.2 kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz.

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Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen. D.1.1.5 Der Fahrer darf ein mit einem Wechsel- kennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn das Wechselkennzeichen Wech- selkennzeichen vollständig angebracht ist. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug Fahr- zeug nur von einem ´ Fahrer benutzen lassen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende be- rauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug Fahr- zeug sicher zu führen. Hinweis: Auch in der Kasko-, Autoschutzbrief-, Kfz-Unfall- ´ Un- fall- und Fahrerschutzversicherung Fahrer-Unfallversicherung besteht für solche Fahrten nach A.2.9.1, A.3.8.1A.3.9.1, A.4.12.2; A.4.12.2 und D.1.3.1 kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz. D.1.3.1 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Hinweis: Auch in der Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutzbrief- Auto- schutzbrief- und Kfz-Unfallversicherung besteht für solche Fahrten nach D.1.2, A.2.9.1, A.3.8.1A.3.9.1, A.4.12.2 kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz.

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