Fahrzeugtransport Musterklauseln

Fahrzeugtransport. Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz, wenn - das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und - die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
Fahrzeugtransport. Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und überneh- men die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an die Anschrift des Halters, bzw. auf Ihren Wunsch an Ihren Zielort, sofern dadurch keine höheren Kosten entstehen und dort eine Reparatur möglich ist, wenn ▪ das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und ▪ die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug in Deutschland.
Fahrzeugtransport. Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz, wenn ▪ das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und ▪ die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug in Deutschland. Auf Ihren Wunsch wird auch der Transport zum Zielort durchgeführt, sofern dadurch keine höheren Kosten entstehen und dort eine Reparatur möglich ist. Bei Krafträdern, Pkw und Campingfahrzeugen gemäß A.3.3 übernehmen wir außerdem die Kosten für die Feststellung der voraus- sichtlichen Reparaturkosten bis 150,-- Euro.
Fahrzeugtransport. Was passiert, wenn eine Reparatur am Zielort nicht möglich ist? Dann organisieren wir den Rücktransport des Fahrzeugs zu Ihrer Wunschwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Es ist der im Versicherungs- schein genannte Wohnsitz maßgebend. Wir übernehmen die hier- durch entstehenden Kosten in voller Höhe. Alternativ organisieren wir den Weitertransport bis zum Zielort, so- fern dort eine Reparatur möglich ist. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten zu Ih- rer Wunschwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Voraussetzung für unsere Leistung ist: • Das Fahrzeug kann an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit ge- macht werden. • Die voraussichtlichen Reparaturkosten sind nicht höher als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
Fahrzeugtransport. Ihr Fahrzeug kann nicht innerhalb von drei Werktagen (Montag bis Xxxxxxx) fahrbereit gemacht werden. Dann vermitteln wir den Fahr- zeugrücktransport zu Ihrer Wunschwerkstatt an Ihrem Wohnsitz (Pick-Up-Service). Es ist der im Versicherungsschein genannte Wohnsitz maßgebend. Die hierdurch entstehenden Kosten übernehmen wir in voller Hö- he. Die Leistung erbringen wir nicht, wenn ein Totalschaden vor- liegt.
Fahrzeugtransport. Wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen (Montag bis Xxxxxxx) fahrbereit gemacht werden kann, vermitteln wir den Fahrzeugrücktransport. Das Fahrzeug und die berechtigten Insas- sen werden zu Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnsitz zurückgebracht (Pick-Up-Service). Die hierdurch entstehenden Kosten übernehmen wir in voller Höhe. Die Leistung erbringen wir nicht, wenn ein Totalschaden vorliegt.
Fahrzeugtransport. Wenn eine Reparatur am Zielort nicht möglich ist, sorgen wir für den Rücktransport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt am regelmä- ßigen Standort des Fahrzeugs. Wir übernehmen die hierdurch ent- stehenden Kosten in voller Höhe. Alternativ sorgen wir für den Weitertransport bis zum Zielort, sofern eine Reparatur am Zielort möglich ist. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an den regelmäßigen Stand- ort des Fahrzeugs. Voraussetzung für unsere Leistung ist: • Das Fahrzeug kann an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit ge- macht werden. • Die voraussichtlichen Reparaturkosten sind nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
Fahrzeugtransport. Wir organisieren für Sie den Transport des Fahrzeuges zu einer Werkstatt und über- nehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren ständigen Wohnsitz, wenn - das Fahrzeug technisch nicht mehr fahrbereit ist, - der Schaden durch eine Werkstatt festgestellt wurde, - das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht inner- halb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und - die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleich- wertiges gebrauchtes Fahrzeug. c Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Aus- nahme des Zollbetrages und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrot- ten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. A.3.9.2 Bei Fahrzeugdiebstahl
Fahrzeugtransport. Wir sorgen für den Sammeltransport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kos- ten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Hauptwohnsitz, wenn – das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe am Schadentag oder am darauffolgenden Werktag nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann und – die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Betrag, der vertraglich mit Ihnen als Fahrzeugwert ver- einbart wurde. Alternativ zum Sammeltransport beteiligen wir uns unter oben aufgeführten Bedingungen an den Kosten einer von Ihnen selbst organisierten Abholung des Fahrzeugs bis max. 0,40 EUR je Kilometer vom Schadenort zum Wohnort (einfache Strecke).
Fahrzeugtransport. Kann nach einem Fahrzeugausfall im Ausland das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen wieder fahrbereit gemacht werden und es liegt kein Totalschaden vor, sorgen wir für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt. Wir tragen die hier- durch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohn- sitz.