Fahrzeugversicherung Musterklauseln

Fahrzeugversicherung. Die Fahrzeugversicherung beinhaltet eine Vollkaskoversicherung. Im Falle einer Beschädigung ist der Selbstbehalt von Euro 1.500,- pro Schaden vom Busmieter zu bezahlen.
Fahrzeugversicherung. 12 UMFANG DER VERSICHERUNG (1) Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, soweit die allgemeine Betriebserlaubnis durch deren Einbau nicht erlischt oder gesetzliche Bestimmun- gen deren Einbau nicht entgegenstehen. Dies gilt auch für - Heckgepäckträger - Dachträger - Zubehör, soweit das Mitführen gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Pannenhilfe dient, - Fotoapparate bis 50 EUR und - Schutzhelme ohne Lautsprecher bzw. Funkanlage für Zweiradfahrer, sofern diese über eine abgeschlossene Halterung fest mit dem Zweirad verbunden sind. Nur gegen Beitragszuschlag können die in der beigefügten Liste unter 1) und 2) angegebenen Fahrzeug- und Zubehörteile versichert werden. Die in der Liste unter 1) angegebenen Teile sind bis zu einem Neuwert von insgesamt 5 000 EUR beitragsfrei mitversichert. I. Die Teilversicherung umfasst Schäden a) durch Brand oder Explosion; b) durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfrem- de Personen, Raub und Unterschlagung. Die Unterschlagung durch denjenigen, an den der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Vorbehalt seines Eigentums veräußert hat, oder durch denjenigen, dem es zum Gebrauch oder zur Veräußerung überlassen wurde, ist von der Versicherung ausgeschlossen; c) durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen auf das Fahrzeug. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Wind- stärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind; d) durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes oder Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen oder Rentieren; e) bei als Personenwagen, Campingfahrzeugen oder Krafträdern zugelassenen Fahrzeu- gen, die durch Marderbiss unmittelbar an Kabeln, Schläuchen und Leitungen verursacht sind. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen; f) durch Bruch an der Verglasung des Fahrzeuges. Die Verglasung umfasst Scheiben (Front-, Heck-, Seiten- und Trennscheiben), ...
Fahrzeugversicherung. 4.2.1 Fahrzeug-Vollversicherung mit 300,-- € Selbstbeteili- gung pro Schadenfall einschließlich der Fahrzeug- Teilversicherung mit 150,-- € Selbstbeteiligung pro Schadenfall. oder 4.2.2 Fahrzeug-Vollversicherung mit 500,-- € Selbstbe- teiligung pro Schadenfall einschließlich der Fahrzeug- Teilversicherung mit 150,-- € Selbstbeteiligung pro Schadenfall. oder 4.2.3 Fahrzeug-Vollversicherung mit 1.000,-- € Selbstbe- teiligung pro Schadenfall einschließlich der Fahrzeug- Teilversicherung mit 150,-- € Selbstbeteiligung pro Schadenfall oder 4.2.4 Fahrzeug-Vollversicherung mit 2.000,-- € Selbstbe- teiligung pro Schadenfall einschließlich der Fahrzeug- Teilversicherung mit 500 € Selbstbeteiligung pro Schadenfall oder 4.2.5 Fahrzeug-Teilversicherung mit 150,-- € Selbstbe- teiligung pro Schadenfall oder 4.2.6 Fahrzeug-Teilversicherung mit 500,-- € Selbstbe- teiligung pro Schadenfall. oder 4.2.7 Fahrzeug-Teilversicherung mit 0.000 € Selbstbe- teiligung pro Schadenfall.
Fahrzeugversicherung. 12 Umfang der Versicherung (1) Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie zuge- lassen und nicht in der beigefügten Teileliste unter 2, 3 und 4 genannt sind. Zuschlagsfrei mitversichert sind ferner Navigations- und Auto- Pilot-Systeme sowie Radio/Kassetten/CD-Kombinationen, die ab Werk mit eingebaut wurden (serienmäßig oder als Zubehör). Bis zu 50 EUR sind Fotoapparate mitversichert. Bis zu 100 EUR mitversichert sind ferner: • Navigations-CDs und DVDs, • Zubehör, das aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt wer- den muss und • Zubehör zur Pannenhilfe oder Unfallaufnahme Für die in der beigefügten Teileliste unter 2) aufgeführten Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder mit dem Fahr- zeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind, ist die Entschädigung pro Schadenfall – wenn nichts anderes vereinbart ist – auf 5.000 EUR beschränkt. I. Die Teilversicherung umfasst Schäden a) durch Brand oder Explosion; b) durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Die Unterschlagung durch denjenigen, an den der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Vorbehalt seines Eigentums veräußert hat, oder durch denjenigen, dem es zum Gebrauch oder zur Veräußerung über- lassen wurde, ist von der Versicherung ausgeschlossen; c) durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Über- schwemmung oder Lawinen auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Lawi- nen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten nicht mit dem Fahrzeug verbundene Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausge- schlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten ver- anlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind; d) durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art; e) durch Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs; f) durch Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss; g) durch Marderbiss. Versichert ist - ausschließlich bei Pkw, Krafträdern und Campingfahrzeugen – der unmittelbare Schaden an Kabeln, Leitungen, Schläuchen, Gummimanschetten und Dämmmaterial. Fol- geschäden sind bis 1.000 EUR je Schadenereignis mitvers...
Fahrzeugversicherung. Die Fahrzeugversicherung beinhaltet eine Vollkaskoversicherung. Im Falle einer Beschädigung ist der Selbstbehalt von Euro 3.000,- pro Schaden vom Busmieter zu bezahlen.
Fahrzeugversicherung. Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit die allgemeine Betriebserlaubnis durch deren Ein- oder Anbau nicht erlischt oder gesetzliche Bestimmungen deren Ein- oder Anbau nicht entgegenstehen. Eingeschlossen ist auch Zubehör, das auf Grund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt werden muss und diesen entspricht, sowie bis zu einem Wert von EUR 75,– Zubehör, das der Pannenhilfe oder ausschließlich der Unfallaufnahme dient.
Fahrzeugversicherung. 12 Umfang der Versicherung § 13 Ersatzleistungen § 13 a Reparatur in Partnerwerkstatt § 13 b GAP-Versicherung bei Leasingfahrzeugen § 14 Sachverständigenverfahren § 15 Zahlung der Entschädigung § 16 Versicherungsarten und Leistungen § 17 Versicherte Personen § 18 Umfang der Versicherung § 19 Ausschlüsse § 20 Voraussetzungen und Umfang der Leistungen § 21 Einschränkung der Leistungen § 22 Fälligkeit der Leistungen § 23 - entfällt - § 24 Versicherte Gefahr § 25 Leistungsumfang § 26 Verpflichtung Dritter § 27 Ausschlüsse 1 a Geltungsbereich
Fahrzeugversicherung. 12. Umfang der Versicherung (1) Die FV-Versicherung umfasst nach Maßgabe der Abs. I. und II. die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit die allgemeine Betriebserlaubnis durch deren Ein- und Anbau nicht erlischt und gesetzliche Bestimmungen deren Ein- und Anbau nicht entgegenstehen. Eingeschlossen ist auch Zubehör, das aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt werden muss oder diesem entspricht sowie Zubehör, das der Pannenhilfe oder ausschließlich der Unfallaufnahme dient (bis max. 100 EUR). (2) Beitragsfrei mitversichert sind alle Fahrzeug- und Zubehörteile, die werks- seitig in das Fahrzeug eingebaut oder werksseitig durch entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden wurden. Dies gilt nicht für Spezialausrüstungen / und -aufbauten, wie zum Beispiel: ◼ Betonmischvorrichtung, ◼ Beschriftung (Reklame) ab 500 EUR, ◼ hydraulische Ladebordwand, ◼ Kran-, Greifer-, Baggeraufbau, ◼ Ladeeinrichtungen / -geräte, ◼ Sicherheitsschutzausstattungen (schusssichere Verglasung, gepanzerte Fahrgastzelle, etc.) ◼ Spezialausrüstung für Behinderte / Behindertentransporte, ◼ Spezialausrüstung für Notfall- und Einsatzfahrzeuge, ◼ Spezialeinrichtungen (z.B. Werkstatt- / Übertragungswagen, Messfahr- zeuge), ◼ Tank- / Siloaufbauten, ◼ Thermo- / Kühlaufbau / -koffer und Aggregat, ◼ Ungewöhnliche Sonderausstattungen, ◼ Wechselaufbauten / -behälter.
Fahrzeugversicherung. 12. Umfang der Versicherung (1) Die FV-Versicherung umfasst nach Maßgabe der Abs. I. und
Fahrzeugversicherung. 5.1. Die Miettarife schließen das ein, was über die Pflichtversicherung des Fahrzeugs und durch die zusätzliche Haftpflichtversicherung mit UNBEGRENZTER HAFTUNG für Schäden Dritten gegenüber durch Benutzung und Fahren des Fahrzeugs abgedeckt ist.