Festlegung des Zinssatzes Musterklauseln

Festlegung des Zinssatzes. Der jährliche Zinssatz der Schuldverschreibungen wird voraussichtlich am 4. Xxxx 2021 auf der Grundlage der erhaltenen Umtauschaufträge einschließlich der Ausübung der Mehrerwerbsoption sowie Mitarbeiter- option und Zeichnungsaufträge aus dem Öffentlichen Angebot und der Privatplatzierung im Bookbuilding- Verfahren bestimmt. Dabei werden die Zeichnungsaufträge des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität und die Umtauschaufträge sowie Zeichnungsaufträge im Rahmen der Privatplatzierung in einem von dem Sole Lead Manager geführten Orderbuch zusammengefasst. Auf Basis dieses zusammengefassten Orderbuches werden dann der Gesamtnennbetrag der zu begebenden Schuldverschreibungen und der jährliche Zinssatz festgelegt. Bei der Festlegung des Gesamtnennbetrages und des jährlichen Zinssatzes (sowie der Zuteilung der Schuldverschreibungen an die Anleger) ist die Emittentin zusammen mit dem Sole Lead Manager be- rechtigt, Zeichnungsaufträge zu kürzen und einzelne Zeichnungsaufträge zurückzuweisen. Insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung der Zeichnungsaufträge aus der Privatplatzierung im Rahmen der Fest- legung des Gesamtnennbetrages der Schuldverschreibungen werden dabei nicht nur quantitative Kriterien angewendet, sondern auch qualitative Kriterien. Zu diesen qualitativen Kriterien zählen z. B. die Investo- renqualität nach Einschätzung der Emittentin und des Sole Lead Managers und die Ordergröße der Zeich- nungsaufträge. Der jährliche Zinssatz wird ebenfalls insbesondere auf der Grundlage der im Rahmen der Privatplatzierung erhaltenen Zeichnungsaufträge festgelegt werden. Der jährliche Zinssatz der Schuldverschreibungen und der Nettoemissionserlös werden den Anlegern an- schließend in der Preisfestsetzungsmitteilung mitgeteilt und dargelegt, die bei der CSSF hinterlegt und auf der Webseite der Emittentin (xxxxx://xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxxxxxxxx/) sowie auf der In- ternetseite der Luxemburger Wertpapierbörse (xxx.xxxxxx.xx) veröffentlicht wird (die „Preisfestset- zungsmitteilung“).
Festlegung des Zinssatzes. Der Zinssatz entspricht dem Wertentwicklungsabhängigen Zinssatz (wie nachfolgend definiert) (der "Zinssatz").

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