Finanzielle Planungssicherheit und mittelfristige Ressourcenausstattung. 1. Finanzielle Leistungen des Staates 1.1 Planungssicherheit in der Grundfinanzierung (1)1Der Freistaat Bayern als Xxxxxx sichert seinen Hochschulen einschließlich der Universitätsklinika über die nach nachfolgenden Ziffern (1.2 mit 1.4) zu erbringenden Leistungen hinaus eine finanzielle Ausstattung zu, die die Ansätze des Haushalts 2023 bei den in Absatz 5 genannten Haushaltsstellen auch im Falle einer Über- führung in eine andere Titelstruktur – mit Ausnahme notwendiger kostenneutraler Anpassungen aufgrund der angestrebten Auflösung bisheriger Mehr-/Minderkoppe- lungen – nicht unterschreitet. 2An den regulären tariflichen und an sonstigen Kos- tenveränderungen im Personalbereich nehmen die Hochschulen wie andere staatli- che Dienststellen teil; Entsprechendes gilt für die Universitätsklinika (vgl. Kap. IV.4).
Appears in 4 contracts
Samples: Rahmenvereinbarung Hochschulen 2023 – 2027, Rahmenvereinbarung Hochschulen, Rahmenvereinbarung Hochschulen