Finanzierungszusagen. Positive Förderentscheide sind rechtlich nicht bindende Absichtserklärungen (Finanzierungszusa- gen) und verleihen keinen Anspruch auf eine Auszahlung. Dieser Anspruch entsteht erst mit dem Abschluss einer Auszahlungsvereinbarung (Entwicklung und Auswertung) oder eines Darlehens- vertrags (Herstellung). Finanzierungszusagen sind in der Entwicklung auf sechs Monate befristet, alle übrigen Finanzie- rungszusagen auf zwölf Monate. Die Frist einer Finanzierungszusage kann nur auf begründeten und vor Ablauf eingereichten schrift- lichen Antrag wie folgt verlängert werden: – In der Stoffentwicklung höchstens einmal um sechs Monate; – und in den übrigen Fällen höchstens zweimal um jeweils sechs Monate. Erfolgt innerhalb der Frist kein hinreichender Finanzierungsnachweis, so verfällt die Finanzierungs- zusage.
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Samples: Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung, Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung, Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung
Finanzierungszusagen. Positive Förderentscheide sind rechtlich nicht bindende Absichtserklärungen (Finanzierungszusa- genFinanzierungs- zusagen) und verleihen keinen Anspruch auf eine Auszahlung. Dieser Anspruch entsteht erst mit dem Abschluss einer Auszahlungsvereinbarung (Entwicklung und Auswertung) oder eines Darlehens- vertrags Darlehensvertrags (Herstellung). Finanzierungszusagen sind in der Entwicklung auf sechs Monate befristet, alle übrigen Finanzie- rungszusagen Finanzierungszusagen auf zwölf Monate. Die Frist einer Finanzierungszusage kann nur auf begründeten und vor Ablauf eingereichten schrift- lichen schriftlichen Antrag wie folgt verlängert werden: – - In der Stoffentwicklung höchstens einmal um sechs Monate; – und in - In den übrigen Fällen höchstens zweimal um jeweils sechs Monate. Erfolgt innerhalb der Frist kein hinreichender Finanzierungsnachweis, so verfällt die Finanzierungs- zusageFinanzierungszusage.
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Samples: Reglement 3.1.0