Forschung Und Wissenstransfer Musterklauseln

Forschung Und Wissenstransfer. Die Universität bemüht sich, ihr Drittmittelaufkommen insbesondere über Ein- werbung von Mitteln der Europäischen Union zu erweitern und durch die Be- antragung von Sonderforschungsbereichen und Forschergruppen zu stabili- sieren. Das Ministerium unterstützt die Universität in der Realisierung neuer Formen des Wissens- und Technologietransfers und schöpft dabei die ihm gegebe- nen Möglichkeiten aus. Die Universität verfolgt zur Herausbildung ihres spezifischen Profils in der deutschen Hochschullandschaft gezielt Schwerpunktsetzungen in der For- schung. Die Fakultäten werden ihrerseits in der Laufzeit dieser Zielvereinba- rung Profile der zukünftigen Entwicklung der Forschung erstellen. Auf dieser Grundlage wird die Universität unter Nutzung von Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bisherige und neue Schwerpunkte und Forschungsaktivitäten fördern und ins- besondere die interdisziplinäre Zusammenarbeit weiter entwickeln. Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte zur Herstellung eines wettbe- werbsfähigen Profils werden in folgenden Bereichen gesetzt: • Meeresforschung • Geowissenschaften • Biotechnologie • Wirtschaftswissenschaften • Multimedia • Ökologie • Nordosteuropa-Forschung Die Universität wird den Wissens- und Technologietransfer intensivieren und mit den zentralen Einrichtungen des Technologietransfers in Schleswig- Holstein zusammenarbeiten. Sie trägt dafür Sorge, dass geeignete For- schungsergebnisse gezielt einer wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Sie wird auch bestrebt sein, Erwerb, Aufrechterhaltung und Nutzung von Pa- tenten aus ihrem Wissenschaftsbetrieb zu fördern oder selbst vorzunehmen bzw. einer Verwertungsgesellschaft zu übertragen. Die Universität fördert durch geeignete Lehrveranstaltungen, Beratung und der zeitweiligen Bereit- stellung von Hochschuleinrichtungen gegen Entgelt im Rahmen freier Kapazi- täten die Bereitschaft zur Gründung und Übernahme von Unternehmen durch ihre Absolventinnen und Absolventen und des wissenschaftlichen Personals. Die Universität unterstützt die Vermittlung von Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Hochschule an potentielle Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen. Hierzu zählen vor allem Firmenkontaktmessen.
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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.