Fragen oder Beschwerden. Sie haben das Recht sich bei Fragen oder Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde „Der Hessische Datenschutzbeauftragte“ zu wenden (www. xxxxxxxxxxx.xxxxxx.xx).
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Samples: Stromgrundversorgungsverordnung, Gasgrundversorgungsverordnung – Gasgvv
Fragen oder Beschwerden. Sie haben das Recht Recht, sich bei Fragen oder Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde „Der zu wenden. Diese ist der Hessische Datenschutzbeauftragte“ zu wenden (www. xxxxxxxxxxx.xxxxxx.xx)Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit, Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx.
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Samples: Erdgasliefervertrag, Stromliefervertrag
Fragen oder Beschwerden. Sie haben das Recht sich bei Fragen oder Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde „Der zu wenden. Dieses ist der Hessische Datenschutzbeauftragte“ zu wenden Datenschutzbeauftrage, Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx (www. xxxxxxxxxxx.xxxxxx.xxxxx.xxxxxxxxxxx.xxxxxx.xx).
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Samples: Ladekartenvertrag