Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 4.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“). 4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, wofür der Kunde hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht erteilt. In jedem Fall aber erfolgt dies auf Rechnung des Kunden. 4.3. Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernimmt die Agentur keine Haftung und keine Garantie auf deren Funktion sowie Erreichbarkeit. Dem Kunden ist bekannt, dass die Zeit für eine Domainregistrierung oder Aktivierung nicht seitens der Agentur festgelegt oder garantiert werden kann. Wird die Agentur beauftragt eine bereits existierende Domain zu übernehmen und wird dieser Wechsel durch das NIC abgelehnt, hat der Kunde die entstandenen Kosten zu tragen. Durch das Beantragen des Domainwechsels hat die Agentur ihre Verpflichtung der Domainregistrierung erfüllt. 4.4. Die Agentur weist den Kunden ausdrücklich darauf hin und der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die Anbieter von "SocialMedia-Kanälen" (bspw.: Facebook, Instagram, etc.) in ihren Nutzungsbedingungen die Ablehnung und damit verbunden die Entfernung von Werbeanzeigen und Werbeauftritten aus beliebigem Grund vorbehalten.
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Samples: General Terms and Conditions
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 4.1. 6.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführenaus- zuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („BesorgungsgehilfeFremdleistung“).
4.2. 6.2 Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, wofür der Kunde hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht erteilt. In jedem Fall aber erfolgt dies auf Rechnung des Kunden.
4.3. Die Agentur wird Besorgungsgehilfen diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernimmt verfügt.
6.3 Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Haftung und keine Garantie auf deren Funktion sowie Erreichbarkeit. Dem Kunden ist bekanntErfüllungsgehilfen der Agentur.
6.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, dass die Zeit für eine Domainregistrierung oder Aktivierung nicht seitens der Agentur festgelegt oder garantiert werden kann. Wird über die Agentur beauftragt eine bereits existierende Domain zu übernehmen und wird dieser Wechsel durch das NIC abgelehntVertragslaufzeit hinaus- gehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
6.5 Bei der Weiterverrechnung von Fremdleistungen an den Kunden ist die entstandenen Kosten Agentur berechtigt, einen branchenüblichen Aufschlag zu tragenverrechnen.
6.6 Manche Agentur-Produkte und -Dienstleistungen basieren auf Leistungen von Drittdienstleistern (z. B. Bilddatenbank basiert auf Sharepoint). Durch das Beantragen des Domainwechsels Sollten diese Drittdienstleister ihren Service einstellen oder verändern (inhaltlich oder preislich) hat die Agentur ihre Verpflichtung als Bezieher dieser Leistung keinen Einfluss darauf. Für eine unveränderte bzw. generelle Verfügbarkeit des Produkts oder der Domainregistrierung erfüllt.
4.4Dienstleistung übernimmt die Agentur daher keine Haftung. Die Agentur weist Entstehen- de Mehrkosten durch Weiternutzung werden an den Kunden ausdrücklich darauf hin und der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die Anbieter von "SocialMedia-Kanälen" (bspwweitergegeben.: Facebook, Instagram, etc.) in ihren Nutzungsbedingungen die Ablehnung und damit verbunden die Entfernung von Werbeanzeigen und Werbeauftritten aus beliebigem Grund vorbehalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 4.1. Die Agentur 4.1 tm-k ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführenzur Auftragserfüllung notwendigen Dienstleistungen Dritter (z. B. Druckerei, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter Fotograf, Texter, Übersetzer, Korrektorat etc.) zu bedienen bestellen, anzuweisen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“«Freelancer»).
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen Dritter erfolgt entweder im eigenen Namen von tm-k oder im Namen des Kundenvom AG, wofür der Kunde hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht erteilt. In in jedem Fall aber erfolgt dies auf Rechnung des KundenAG.
4.3. Die Agentur 4.2 tm-k ist bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter berechtigt, die notwendigen Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
4.3 tm-k wird Besorgungsgehilfen Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernimmt die Agentur keine Haftung und keine Garantie auf deren Funktion sowie Erreichbarkeit. Dem Kunden ist bekannt, dass die Zeit für eine Domainregistrierung oder Aktivierung nicht seitens der Agentur festgelegt oder garantiert werden kann. Wird die Agentur beauftragt eine bereits existierende Domain zu übernehmen und wird dieser Wechsel durch das NIC abgelehnt, hat der Kunde die entstandenen Kosten zu tragen. Durch das Beantragen des Domainwechsels hat die Agentur ihre Verpflichtung der Domainregistrierung erfüllt.
4.44.4 tm-k haftet nicht für fehlerhafte Leistungen und/oder Produkte Dritter, die im Namen des AG von tm-k zur Fertigstellung des Auftrags in Anspruch genommen wur- den. Auch nicht, wenn diese nicht im Namen des AG von tm-k in Anspruch genommen wurden, sofern sie der Erfüllung des Auftrags dienen.
4.5 tm-k haftet nicht über mangelnde Leistungen von Werbeträgern (Zeitungen, Plakatierung usw.)
4.6 Die Agentur weist den Kunden ausdrücklich darauf hin Betreuung und der Kunde nimmt zur KenntnisÜberwachung von Dienstleistungen Dritter, dass sich die Anbieter von "SocialMedia-Kanälen" (bspwwird als Zusatz- leistung im Rahmen des Auftrags gewertet und dem AG, sofern nicht anders verein- bart, nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.: Facebook, Instagram, etc.) in ihren Nutzungsbedingungen die Ablehnung und damit verbunden die Entfernung von Werbeanzeigen und Werbeauftritten aus beliebigem Grund vorbehalten.
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Samples: General Terms and Conditions
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 4.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen vertragsgegen- ständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („,,Besorgungsgehilfe“).
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des KundenAuftraggebers, wofür der Kunde hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht erteilt. In in jedem Fall aber erfolgt dies auf Rechnung des KundenAuftraggebers.
4.3. Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation Quali- fikation verfügen. Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernimmt die Agentur keine Haftung und keine Garantie auf deren Funktion sowie Erreichbarkeit. Dem Kunden ist bekannt, dass die Zeit für eine Domainregistrierung oder Aktivierung nicht seitens der Agentur festgelegt oder garantiert werden kann. Wird die Agentur beauftragt eine bereits existierende Domain zu übernehmen und wird dieser Wechsel durch das NIC abgelehnt, hat der Kunde die entstandenen Kosten zu tragen. Durch das Beantragen des Domainwechsels hat die Agentur ihre Verpflichtung der Domainregistrierung erfüllt.
4.4. Die Mit der Beauftragung von Besorgungsgehilfen gehen die All- gemeinen Geschäftsbedingungen der Besorgungsgehilfen auto- matisch auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur weist über.
4.5. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Ab- sprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Auftraggeber im Voraus in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den Kunden ausdrücklich darauf hin und der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich entsprechenden Medien erst nach Zahlungs- eingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Anbieter von "SocialMedia-Kanälen" (bspwAgentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftragge- ber gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.: Facebook, Instagram, etc.) in ihren Nutzungsbedingungen die Ablehnung und damit verbunden die Entfernung von Werbeanzeigen und Werbeauftritten aus beliebigem Grund vorbehalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen