Common use of Fremdwährungsgeschäfte Und Risiken Bei Fremdwährungskonten Clause in Contracts

Fremdwährungsgeschäfte Und Risiken Bei Fremdwährungskonten. (1) Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Wäh- rung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (z.B. durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. (2) Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem Kunden Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (z.B. ein Devi- sentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremd- währungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas ande- res vereinbart ist. (3) Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die Bank Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange ausgesetzt, wie die Bank über die Währung, auf die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur einge- schränkt verfügen kann.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fremdwährungsgeschäfte Und Risiken Bei Fremdwährungskonten. (1) Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Wäh- rung Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (z.B. zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des FremdwährungsguthabensFremdwährungs- guthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. (2) Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem Kunden Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (z.B. ein Devi- sentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremd- währungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas ande- res vereinbart ist.Kunden (3) Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die Bank Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank über die in der Währung, auf die das Fremdwährungsguthaben Fremdwährungs- guthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur einge- schränkt eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forde- rungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fremdwährungsgeschäfte Und Risiken Bei Fremdwährungskonten. (1) Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Wäh- rung Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (z.B. zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. (2) Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem Kunden Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (z.B. zum Beispiel ein Devi- sentermingeschäftDevisen- termingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremd- währungsverbindlichkeit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift Gut- schrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas ande- res anderes vereinbart ist. (3) Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die Bank Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit Fremdwäh- rungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank über die in der Währung, auf die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse Ereignis- se im Lande dieser Währung nicht oder nur einge- schränkt eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fremdwährungsgeschäfte Und Risiken Bei Fremdwährungskonten. (1) Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Wäh- rung Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (z.B. zum Beispiel durch Überweisungen Über- weisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung Ein- schaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. (2) Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem Kunden Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (z.B. zum Beispiel ein Devi- sentermingeschäftDevisentermin- geschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrages in fremder Währung Wäh- rung schuldet, wird sie ihre Fremd- währungsverbindlichkeit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift Gut- schrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas ande- res anderes vereinbart ist. (3) Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die Bank Die Verpflichtung Verpflich- tung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens Fremd- währungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit Fremdwährungs- verbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank über die in der Währung, auf die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur einge- schränkt verfügen eingeschränkt ver- fügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Er- eignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Wäh- rung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflich- (4) Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungs- geschäften ergibt sich aus dem »Preis- und Leistungsverzeichnis«. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fremdwährungsgeschäfte Und Risiken Bei Fremdwährungskonten. (1) Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Wäh- rung Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten Fremd­ währungskonten (z.B. zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. (2) Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem Kunden Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (z.B. zum Beispiel ein Devi- sentermingeschäftDevisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremd- währungsverbindlichkeit Fremdwäh­ rungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas ande- res anderes vereinbart ist. (3) Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die Bank Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung Er­ füllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank über die in der Währung, auf die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur einge- schränkt eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Er­ eignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausfüh­ rung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Rege­ lungen unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fremdwährungsgeschäfte Und Risiken Bei Fremdwährungskonten. (1) Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Wäh- rung Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (z.B. zum Beispiel durch Überweisungen Über- weisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung Ein- schaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. (2) Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem Kunden Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (z.B. zum Beispiel ein Devi- sentermingeschäftDevisentermin- geschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrages in fremder Währung Wäh- rung schuldet, wird sie ihre Fremd- währungsverbindlichkeit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift Gut- schrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas ande- res anderes vereinbart ist. (3) Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die Bank Die Verpflichtung Verpflich- tung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens Fremd- währungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit Fremdwährungs- verbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank über die in der Währung, auf die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur einge- schränkt verfügen eingeschränkt ver- fügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Er- eignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Wäh- rung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflich- tet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Las- ten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Re- gelungen unberührt. (4) Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungs- geschäften ergibt sich aus dem »Preis- und Leistungsverzeichnis«. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fremdwährungsgeschäfte Und Risiken Bei Fremdwährungskonten. (1) Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Wäh- rung Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (z.B. zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. (2) Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem Kunden Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (z.B. zum Beispiel ein Devi- sentermingeschäftDevisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremd- währungsverbindlichkeit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas ande- res anderes vereinbart ist. (3) Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die Bank Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange solange ausgesetzt, wie die Bank über die in der Währung, auf die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur einge- schränkt eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fremdwährungsgeschäfte Und Risiken Bei Fremdwährungskonten. (1) Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten: Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Wäh- rung Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (z.B. zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. (2) Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem Kunden Kunden: Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (z.B. zum Beispiel ein Devi- sentermingeschäftDevisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrages Betrags in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremd- währungsverbindlichkeit Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas ande- res anderes vereinbart ist. (3) Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die Bank Bank: Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz Abs. 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit Fremd- währungsverbindlichkeit (Absatz Abs. 2) ist in dem Umfang und so lange ausgesetzt, wie die Bank über die in der Währung, auf die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur einge- schränkt eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. (4) Wechselkurs: Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem ,,Preis- und Leistungsverzeichnis". Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen