Funktionsprüfung. Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 11.2 EVB-IT Erstel- lungs-AGB): . Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen Frist in Ziffer 11.2 Satz 2 EVB-IT Erstellungs-AGB): . Abweichend von Ziffer 11.5 EVB-IT Erstellungs-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktions- prüfungen statt 14 Tagen jeweils . Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr. (abweichend von Zif- fern 11.2 und 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB). Die Durchführung der Funktionsprüfung für die Werksleistungen insgesamt erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Sys- temumgebung*: . Die Durchführung der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Sys- temumgebung*: . Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. (abweichend von Ziffer 11 EVB-IT Erstellungs-AGB).
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Samples: Software Development Agreement, Software Development Agreement, Software Development Agreement
Funktionsprüfung. Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 11.2 EVB-IT Erstel- lungs-AGB): . Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen Frist in Ziffer 11.2 Satz 2 EVB-IT Erstellungs-AGB): . Abweichend von Ziffer 11.5 EVB-IT Erstellungs-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktions- prüfungen statt 14 Tagen jeweils . Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr. (abweichend von Zif- fern 11.2 und 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB). Die Durchführung der Funktionsprüfung für die Werksleistungen insgesamt erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Sys- temumgebung*: . Die Durchführung der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Sys- temumgebung*: . Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. (abweichend von Ziffer 11 EVB-IT Erstellungs-AGB). Weitere Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus der LB Anlage Nr. V2.
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Samples: Software Development Agreement, Software Development Agreement
Funktionsprüfung. Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 11.2 EVB-IT Erstel- lungs-AGB): . Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen Frist in Ziffer 11.2 Satz 2 EVB-IT Erstellungs-AGB): . Abweichend von Ziffer 11.5 EVB-IT Erstellungs-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktions- prüfungen statt 14 Tagen jeweils . Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr. (abweichend von Zif- fern 11.2 und 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB). Die Durchführung der Funktionsprüfung für die Werksleistungen insgesamt erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Sys- temumgebung*: . Die Durchführung der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Sys- temumgebung*: . Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) (abweichend von ergänzend zu Ziffer 11 EVB-IT ErstellungsErstel- lungs-AGB).
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Samples: Software Development Agreement
Funktionsprüfung. Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 11.2 EVB-IT Erstel- lungs-AGB): . Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen Frist in Ziffer 11.2 Satz 2 EVB-IT Erstellungs-AGB): 30 Tage. Abweichend von Ziffer 11.5 EVB-IT Erstellungs-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktions- prüfungen statt 14 Tagen jeweils . Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr. (abweichend von Zif- fern 11.2 und 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB). Die Durchführung der Funktionsprüfung für die Werksleistungen insgesamt erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Sys- temumgebung*: . Die Durchführung der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Sys- temumgebung*: . Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. (abweichend von Ziffer 11 EVB-IT Erstellungs-AGB).
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Samples: Software Development Agreement