Garantieausschluss Musterklauseln

Garantieausschluss. 5.1 Die vorstehenden Garantien werden nicht übernommen für Solarmodule der Qualitätsklasse „QK2" und „QK3", sowie für Sondermodule, Spezialanfertigungen und als gebraucht gekaufte Solarmodule. Diese Garantiebedingungen gelten ferner nicht für Module der Produktlinie „Premium“, „M Serie“, „P Serie“, „Mono S2“, „Mono S3“ & „Mono S4“. 5.2 Die in Ziff. 3.1 a) - b) bezeichneten Garantieleistungen können nur dann gewährt werden, wenn die von der Solar Fabrik hergestellten Solarstrommodule nach den jeweilig geltenden Installations- und Montageanleitungen ordnungsgemäß eingesetzt und betrieben worden sind. Die Garantieleistungen werden ferner nur gewährt für Solarstrommodule, die nach wie vor an dem ursprünglichen Installationsort, d. h. an dem Ort, an dem sie erstmals installiert und in Betrieb genommen wurden, installiert sind und sich an diesem Ort seit ihrer Installation ohne zeitliche Unterbrechung befanden. Garantieleistungen können von der Solar Fabrik GmbH außerdem nur gewährt werden, soweit das Absinken der Leistungsausbeute unter die in Ziff. 1.1 und 1.2 genannten Grenzen oder der Fehler in Material und Verarbeitung gemäß Ziff. 2 ausschließlich auf die von der Solar Fabrik GmbH hergestellten Solarstrommodule selbst zurückzuführen sind. 5.3 Die Garantien (d. h. die Leistungsgarantie gemäß Ziff. 1 und die Produktgarantie gemäß Ziff. 2) werden in folgenden Fällen nicht gewährt: 5.3.1 Bei einer nicht fachgerechten Lagerung, Transport, Installation, Verkabelung oder Wartung sowie bei unsachgemäßer/m Bedienung oder Betrieb der Solarstrommodule. 5.3.2 Bei Beschädigung der Solarstrommodule durch Missbrauch, nicht fachgerechten Veränderungen, Eingriffen oder Reparaturen der Solarstrommodule. 5.3.3 Wenn die Beschädigung der Solarstrommodule aufgrund von Systemkomponenten wie Wechselrichtern, Unterkonstruktion, Verbindungskabel o. ä. verursacht wurde. 5.3.4 Bei Beschädigungen durch äußere (z. B. mechanische) Einwirkungen. Da bei den verwendeten Gläsern Glasbruch regelmäßig nur durch mechanische Einflüsse entstehen kann, wird vermutet, dass etwaige Beschädigungen durch äußere Einwirkung verursacht wurden; ein Anspruch aus dieser Garantie besteht deshalb nur, soweit vom Anspruchsteller nachgewiesen wird, dass in diesem Fall ausnahmsweise keine äußere Einwirkung für den Glasbruch verantwortlich ist. 5.3.5 Wenn die Beschädigung oder die Leistungsminderung der Module verursacht wird durch Umwelteinwirkungen oder sonstige äußere Einwirkungen, insbesondere durch Ruß, salz...
Garantieausschluss. IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG WIRD DER DIENST „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GARANTIEN ODER VERTRAGLICHE ZUSICHERUNGEN JEGLICHER ART VON SAMSUNG BEREITGESTELLT. IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG SCHLIESST SAMSUNG SÄMTLICHE GARANTIEN ODER ANDEREN ZUSICHERUNGEN AUS, OB AUSDRÜCKLICH, KONKLUDENT ODER GESETZLICH, INSBESONDERE KONKLUDENTE GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN FÜR GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, ZUVERLÄSSIGKEIT ODER VERFÜGBARKEIT, GENAUIGKEIT, VIRENFREIHEIT, UNGESTÖRTEN BESITZ UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER ODER JEGLICHEN SONSTIGEN VERSTOSS GEGEN RECHTE. EINIGE RECHTSORDNUNGEN GESTATTEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG KONKLUDENTER GARANTIEN NICHT, DAHER GELTEN DIE OBEN GENANNTEN AUSSCHLÜSSE MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR SIE. WEDER RATSCHLÄGE NOCH INFORMATIONEN, GLEICH OB MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, DIE SIE VON SAMSUNG ODER MIT DIESEM VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ERHALTEN, GELTEN ALS ÄNDERUNG DIESES GARANTIEAUSSCHLUSSES VON SAMSUNG BEZÜGLICH DES DIENSTES ODER ALS BEGRÜNDUNG EINER GARANTIE JEGLICHER ART SEITENS SAMSUNG.
Garantieausschluss. Die gesetzliche bzw. Herstellergarantie ist auf die vom Kunden separat erworbene Telematik-Hardware und/oder Co-Pilot-System-Hardware beschränkt. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf die Dienstleistungen und/oder die Funktionsfähigkeit des Telematiksystems und/oder des Co-Pilot-Systems. Der Händler übernimmt keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für die Marktgängigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck der Telematik-Hardware, der Co-Pilot-System-Hardware und/oder der Dienstleistungen und die Leistung der Dienstleistungen, einschließlich der Schnittstellen und der dem Kunden im Rahmen der Dienstleistungen übermittelten Informationen. Der Händler schließt diese Garantie ausdrücklich aus.
Garantieausschluss. Der Garantieausschluss verfällt, wenn - der Mangel vom Kunden nicht unverzüglich nach seiner Feststellung schriftlich an einen Vertragshändler, Agenten oder Service Partner gemeldet oder zur schriftlichen Feststellung gezeigt wird und der Vertragshändler, Agent oder Service Partner anschließend nicht kurzfristig die Gelegenheit hatte, den Mangel zu beseitigen. - der Wagen oder die Teile anormal oder fehlerhaft behandelt oder überlastet wurden, beispielsweise bei Autosportwettkämpfen. - der Wagen oder seine Teile nicht entsprechend der Vorschriften des Herstellers und mit der erforderlichen Fachkundigkeit und markeneigenen Werkzeugen repariert und gewartet wurden. - im Wagen ein oder mehrere Teile fremder Herkunft montiert oder BMW Teile markenfremd verändert oder beim Wagen nicht originale Softwareveränderungen, wie Chiptuning durchgeführt wurden, auch wenn diese Eingriffe von einem Vertragshändler, Agenten oder Service Partner durchgeführt wurden. - die Vorschriften zur Behandlung, Wartung und Inspektion des Wagens (siehe Gebrauchsanweisung und Wartungsbuch) nicht berücksichtigt wurden. - den Aufforderungen zu spezifischen technischen Nachsichten (Produktverbesserungsmaßnahmen) nicht Folge geleistet wurde. - nicht von BMW empfohlene Reifen montiert werden, die zu Komfort-, Sicherheitsabnahme und/oder Schaden führen können. - das Gebrauchsprofil zur Tiefenentladung der 12 Volt Batterie führt, wodurch ein Austausch notwendig wird. - ein Dongle ist mit dem OBD-Anschluss verbunden, wodurch ein anfälliger und nicht kontrollierbarer digitaler Port für das Auto entsteht. Normaler Verschleiß und Beschädigungen, die durch externe Einflüsse entstehen, sind nicht in der Garantie enthalten. Unter normalem Verschleiß ist der Verschleiß durch Verwendung des Fahrzeugs, beispielsweise Brems- und Kupplungsbelag, Scheibenwischer, Sitzüberzüge usw. zu verstehen. Zu den externen Einflüssen gehören unter anderem Beschädigungen durch langen Stillstand und/oder klimatologische, chemische, thermische, mechanische oder andere Einwirkung, wie z.B. Sand, Xxxx, Xxxxx, Baumharz, Oberleitungen, Steinschlag, Industrieverschmutzung und Vogelfäkalien. Weiterhin kann nie Anspruch auf Vergütung zur Kompensation von direktem oder indirektem Schaden oder Verlust in Folge der Beschädigung des Wagens gemacht werden.
Garantieausschluss. DIE MATERIALIEN WERDEN WIE BESEHEN BEREITGESTELLT: SIGNIFY GMBH, SEINE ANGESCHLOSSENEN UNTERNEHMEN UND DEREN LIZENZNEHMER SCHLIESSEN AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN AUS, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER SATZUNGSGEMÄSS, WOZU UNTER ANDEREM DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER VERMARKTUNGSFÄHIGKEIT, EINER VERMARKTUNGSFÄHIGEN QUALITÄT, DER EFFEKTIVITÄT, VOLLSTÄNDIGKEIT, PRÄZISION UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, MIT AUSNAHME DES ZWECKS DER DURCHFÜHRUNG DER HIER GENANNTEN EVALUIERUNG, GEHÖREN:
Garantieausschluss. Die Behebung von Schäden, die durch höhere Gewalt, aussergewöhnliche Beanspruchung oder Abnützung, schädliche Umgebungseinflüsse, unrichtige Behand- lung der Anlage, Nichtbeachtung der Montage-, Be- triebs- und Unterhaltsanleitung oder unbefugte Ein- griffe entstehen, fallen nicht unter diese Garantie. Verschleissteile fallen ebenfalls nicht unter diese Ga- rantie.
Garantieausschluss. Hinsichtlich Ihres Gebrauchs von Dienstleistungen, Fahrzeugen oder damit verbundener Ausrüstung, schließt Wheels alle ausdrücklichen und implizierten Garantien aus, einschließlich Garantien der Verkehrsfähigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. Um Unklarheiten zu vermeiden beschränkt dieser Abschnitt 8.1 nicht die Verpflichtungen und Haftbarkeiten von Wheels, die nicht unter geltendem Recht ausgeschlossen oder beschränkt werden dürfen.
Garantieausschluss. Ansprüche aus der 2+1 Garantie bestehen nur, wenn - das Produkt keine Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch einen von den Vorgaben gemäß Benutzerhandbuch abweichenden Gebrauch verursacht sind, - keine An- und Umbauten und/oder sonstigen Modifikationen an dem Produkt eigenmächtig vorgenommen wurden und/oder Mängel auf die Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen zurückzuführen sind, welche keine Originalteile sind, und - Anbau und Installation ordnungsgemäß nach den Installationsvorschriften ausgeführt wurden, bei dem Produkt keine chemischen und physikalischen Einwirkungen auf der Materialoberfläche festzustellen sind, die auf unsach- gemäßen Gebrauch zurückzuführen sind (etwa Nutzung ungeeigneter Reinigungsmittel oder Einsatz scharfkantiger Gegenstände).
Garantieausschluss. Keine Garantieverlängerung kann vergeben werden für Fahrzeuge:
Garantieausschluss. Wir unternehmen alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass Ihr neues Produkt einwandfrei funktioniert. Selbstverständlich liegen einige Aspekte außerhalb der Kontrolle von Xxxxxxxxxx und sind von dieser Garantie nicht abgedeckt: