Garantieausschluss Musterklauseln

Garantieausschluss. 5.1 Die vorstehenden Garantien werden nicht übernommen für Solarmodule der Qualitätsklasse „QK2" und „QK3", sowie für Sondermodule, Spezialanfertigungen und als gebraucht gekaufte Solarmodule. Diese Garantiebedingungen gelten ferner nicht für Module der Produktlinie „Premium“, „M Serie“, „P Serie“, „Mono S2“, „Mono S3“ & „Mono S4“. 5.2 Die in Ziff. 3.1 a) - b) bezeichneten Garantieleistungen können nur dann gewährt werden, wenn die von der Solar Fabrik hergestellten Solarstrommodule nach den jeweilig geltenden Installations- und Montageanleitungen ordnungsgemäß eingesetzt und betrieben worden sind. Die Garantieleistungen werden ferner nur gewährt für Solarstrommodule, die nach wie vor an dem ursprünglichen Installationsort, d. h. an dem Ort, an dem sie erstmals installiert und in Betrieb genommen wurden, installiert sind und sich an diesem Ort seit ihrer Installation ohne zeitliche Unterbrechung befanden. Garantieleistungen können von der Solar Fabrik GmbH außerdem nur gewährt werden, soweit das Absinken der Leistungsausbeute unter die in Ziff. 1.1 und 1.2 genannten Grenzen oder der Fehler in Material und Verarbeitung gemäß Ziff. 2 ausschließlich auf die von der Solar Fabrik GmbH hergestellten Solarstrommodule selbst zurückzuführen sind. 5.3 Die Garantien (d. h. die Leistungsgarantie gemäß Ziff. 1 und die Produktgarantie gemäß Ziff. 2) werden in folgenden Fällen nicht gewährt: 5.3.1 Bei einer nicht fachgerechten Lagerung, Transport, Installation, Verkabelung oder Wartung sowie bei unsachgemäßer/m Bedienung oder Betrieb der Solarstrommodule. 5.3.2 Bei Beschädigung der Solarstrommodule durch Missbrauch, nicht fachgerechten Veränderungen, Eingriffen oder Reparaturen der Solarstrommodule. 5.3.3 Wenn die Beschädigung der Solarstrommodule aufgrund von Systemkomponenten wie Wechselrichtern, Unterkonstruktion, Verbindungskabel o. ä. verursacht wurde. 5.3.4 Bei Beschädigungen durch äußere (z. B. mechanische) Einwirkungen. Da bei den verwendeten Gläsern Glasbruch regelmäßig nur durch mechanische Einflüsse entstehen kann, wird vermutet, dass etwaige Beschädigungen durch äußere Einwirkung verursacht wurden; ein Anspruch aus dieser Garantie besteht deshalb nur, soweit vom Anspruchsteller nachgewiesen wird, dass in diesem Fall ausnahmsweise keine äußere Einwirkung für den Glasbruch verantwortlich ist. 5.3.5 Wenn die Beschädigung oder die Leistungsminderung der Module verursacht wird durch Umwelteinwirkungen oder sonstige äußere Einwirkungen, insbesondere durch Ruß, salz...
Garantieausschluss. 14.1. DER ANBIETER GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN, DASS DIE NUTZUNG DER LYFEGEN-PLATTFORM DURCH DEN KUNDEN (EINSCHLIESSLICH ALLER DARIN ENTHALTENEN ODER DAMIT VERARBEITETEN DATEN UND ANDEREN INHALTE) SICHER, ZEITGERECHT, UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST, ODER DASS DIE LYFEGEN-PLATTFORM DIE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ERFÜLLT, ODER DASS ALLE FEHLER IN DER LYFEGEN-PLATTFORM, IHREN DATEN/INHALTEN UND/ODER DOKUMENTATION KORRIGIERT WERDEN, ODER DASS DAS SYSTEM, DAS DIE LYFEGEN-PLATTFORM ZUR VERFÜGUNG STELLT, FREI VON VIREN ODER ANDEREN SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN IST, ODER DASS DIE LYFEGEN-PLATTFORM IN KOMBINATION MIT ANDERER HARDWARE, SOFTWARE, SYSTEMEN ODER DATEN FUNKTIONIERT, DIE NICHT VOM ANBIETER BEREITGESTELLT WERDEN, ODER DASS DER BETRIEB DER LYFEGEN-PLATTFORM SICHER IST, ODER DASS DER ANBIETER UND SEINE DRITTANBIETER KÖNNEN DRITTE DEN ZUGRIFF AUF KUNDENDATEN ODER VERTRAULICHE INFORMATIONEN DES KUNDEN VERHINDERN, DASS JEGLICHE FEHLER KORRIGIERT WERDEN ODER DASS GESPEICHERTE ODER ANDERWEITIG VERARBEITETE KUNDENDATEN GENAU, AKTUELL, VOLLSTÄNDIG ODER ZUVERLÄSSIG SIND. 14.2. ES GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN, EINSCHLIESSLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIE LYFEGEN-PLATTFORM WIRD DEM KUNDEN "WIE BESEHEN" UND "WIE VERFÜGBAR" BEREITGESTELLT UND IST NUR FÜR DEN GEWERBLICHEN GEBRAUCH BESTIMMT. DER KUNDE ÜBERNIMMT DIE VOLLE VERANTWORTUNG DAFÜR, FESTZUSTELLEN, OB DIE LYFEGEN-PLATTFORM ODER DIE DURCH SIE GENERIERTEN INFORMATIONEN GENAU ODER FÜR DEN ZWECK DES KUNDEN AUSREICHEND SIND.
Garantieausschluss. Die gesetzliche bzw. Herstellergarantie ist auf die vom Kunden separat erworbene Telematik-Hardware und/oder Co-Pilot-System-Hardware beschränkt. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf die Dienstleistungen und/oder die Funktionsfähigkeit des Telematiksystems und/oder des Co-Pilot-Systems. Der Händler übernimmt keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für die Marktgängigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck der Telematik-Hardware, der Co-Pilot-System-Hardware und/oder der Dienstleistungen und die Leistung der Dienstleistungen, einschließlich der Schnittstellen und der dem Kunden im Rahmen der Dienstleistungen übermittelten Informationen. Der Händler schließt diese Garantie ausdrücklich aus.
Garantieausschluss. DIE MATERIALIEN WERDEN WIE BESEHEN BEREITGESTELLT: PHILIPS LIGHTING, SEINE ANGESCHLOSSENEN UNTERNEHMEN UND DEREN LIZENZNEHMER SCHLIESSEN AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN AUS, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER SATZUNGSGEMÄSS, WOZU UNTER ANDEREM DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER VERMARKTUNGSFÄHIGKEIT, EINER VERMARKTUNGSFÄHIGEN QUALITÄT, DER EFFEKTIVITÄT, VOLLSTÄNDIGKEIT, PRÄZISION UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, MIT AUSNAHME DES ZWECKS DER DURCHFÜHRUNG DER HIER GENANNTEN EVALUIERUNG, GEHÖREN:
Garantieausschluss. Der Garantieausschluss verfällt, wenn - der Mangel vom Kunden nicht unverzüglich nach seiner Feststellung schriftlich an einen Vertragshändler, Agenten oder Service Partner gemeldet oder zur schriftlichen Feststellung gezeigt wird und der Vertragshändler, Agent oder Service Partner anschließend nicht kurzfristig die Gelegenheit hatte, den Mangel zu beseitigen. - der Wagen oder die Teile anormal oder fehlerhaft behandelt oder überlastet wurden, beispielsweise bei Autosportwettkämpfen. - der Wagen oder seine Teile nicht entsprechend der Vorschriften des Herstellers und mit der erforderlichen Fachkundigkeit und markeneigenen Werkzeugen repariert und gewartet wurden. - im Wagen ein oder mehrere Teile fremder Herkunft montiert oder BMW Teile markenfremd verändert oder beim Wagen nicht originale Softwareveränderungen, wie Chiptuning durchgeführt wurden, auch wenn diese Eingriffe von einem Vertragshändler, Agenten oder Service Partner durchgeführt wurden. - die Vorschriften zur Behandlung, Wartung und Inspektion des Wagens (siehe Gebrauchsanweisung und Wartungsbuch) nicht berücksichtigt wurden. - den Aufforderungen zu spezifischen technischen Nachsichten (Produktverbesserungsmaßnahmen) nicht Folge geleistet wurde. - nicht von BMW empfohlene Reifen montiert werden, die zu Komfort-, Sicherheitsabnahme und/oder Schaden führen können. - das Gebrauchsprofil zur Tiefenentladung der 12 Volt Batterie führt, wodurch ein Austausch notwendig wird. - ein Dongle ist mit dem OBD-Anschluss verbunden, wodurch ein anfälliger und nicht kontrollierbarer digitaler Port für das Auto entsteht. Normaler Verschleiß und Beschädigungen, die durch externe Einflüsse entstehen, sind nicht in der Garantie enthalten. Unter normalem Verschleiß ist der Verschleiß durch Verwendung des Fahrzeugs, beispielsweise Brems- und Kupplungsbelag, Scheibenwischer, Sitzüberzüge usw. zu verstehen. Zu den externen Einflüssen gehören unter anderem Beschädigungen durch langen Stillstand und/oder klimatologische, chemische, thermische, mechanische oder andere Einwirkung, wie z.B. Sand, Xxxx, Xxxxx, Baumharz, Oberleitungen, Steinschlag, Industrieverschmutzung und Vogelfäkalien. Weiterhin kann nie Anspruch auf Vergütung zur Kompensation von direktem oder indirektem Schaden oder Verlust in Folge der Beschädigung des Wagens gemacht werden.
Garantieausschluss. Die Behebung von Schäden, die durch höhere Gewalt, aussergewöhnliche Beanspruchung oder Abnützung, schädliche Umgebungseinflüsse, un- richtige Behandlung der Infrastruktur, Nichtbe- achtung der Montage-, Betriebs- und Unterhalts- anleitung oder unbefugte Eingriffe entstehen, fallen nicht unter diese Garantie.
Garantieausschluss. Hinsichtlich Ihres Gebrauchs von Dienstleistungen, Fahrzeugen oder damit verbundener Ausrüstung, schließt Wheels alle ausdrücklichen und implizierten Garantien aus, einschließlich Garantien der Verkehrsfähigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. Um Unklarheiten zu vermeiden beschränkt dieser Abschnitt 8.1 nicht die Verpflichtungen und Haftbarkeiten von Wheels, die nicht unter geltendem Recht ausgeschlossen oder beschränkt werden dürfen.
Garantieausschluss. (1) XXXXXX Xxxxxxxx garantiert nicht, dass die im Rahmen des SaaS zur Verfügung gestellte und aufbewahrte Software frei von Fehlern und Funktionsunterbrechung ist. XXXXXX Xxxxxxxx wird sich bemühen, die jeweiligen Softwarefehler im Einklang mit den jeweiligen vertraglichen Bestimmungen zu beheben. (2) XXXXXX Xxxxxxxx ist in keinem Fall verpflichtet, Daten, die bei Verlust beschädigt oder verloren wurden, wiederherzustellen. (3) XXXXXX Xxxxxxxx garantiert nicht, dass die im Rahmen des SaaS zur Verfügung gestellte Software an Änderungen der einschlägigen Gesetze und Vorschriften angepasst wird.
Garantieausschluss. 1) Die Garantie bezieht sich nicht auf: • Teile, die aufgrund vom üblichen Verschleiß zu ersetzen sind • Schäden infolge von Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitungen, die mit der Maschine geliefert werden • Transportschäden, wenn die Versendungsgefahr nach den vereinbarten Incoterms auf den Käufer übergegangen ist • Schäden infolge von Änderungen ohne Zustimmung des Verkäufers • Schäden durch unzulängliche Reparaturen durch den Käufer • Schäden durch externe Faktoren wie Stürme, Überschwemmungen, Feuer oder andere Umstände außerhalb der Maschine • Schäden durch unsachgemäße Bedienung der Maschine und/ oder Fehler der Programmierung • Schäden infolge der Nutzung von ungeeignetem Zubehör, das ohne Zustimmung des Verkäufers vom Käufer eingesetzt und in/mit der Maschine verwendet wurde • Mängel des Fundaments • Schäden durch Vibrationen am Standort der Maschine oder in ihrer Nähe • Schäden infolge von großen Schwankungen der Umgebungstemperatur, z. B. durch Sonne oder andere externe Hitze- oder Kältequellen, die auf die Maschine einwirken. • Die Garantie umfasst nicht Unfälle oder Verletzungen von Personen und/ oder persönlichen Gegenständen 2) Allgemeiner Wartungsservice der Maschine (in der Verantwortung des Käufers) gemäß den Bestimmungen der "Wartungsanleitung”
Garantieausschluss. 2.1 Garantieansprüche sind ausgeschlossen a. wenn die Sch‰den des Produkts dadurch entstanden sind, - dass der Kunde einen Mangel nicht unverzüglich uns gegenüber angezeigt hat - dass der Kunde trotz Aufforderung uns nicht unverzüglich die Gelegenheit zur Nachbesserung einger‰umt hat b. bei Sch‰den des Produkts, die entstanden sind durch - Verschleifl, insbesondere an Buchsen, Bolzen, Z‰hnen, Ketten, Seilen, Tragrollen, Laufrollen, Gleitsteinen, Kettenführungen und Bodentellern, der durch Abnutzung entstanden ist - unsachgem‰fle Handhabung/ Missachtung der Betriebsanleitung - Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen - Gewaltanwendung und vors‰tzliche und fahrl‰ssige Handlungen des Kunden oder Dritter - Reparaturversuche in Eigenregie - fehlende Mitwirkung des Kunden bei Produktverbesserungen - den Kunden vorgenommene Ver‰nderungen des Produkts, insbesondere im Bereich der Elektronik und Hydraulik - mangelhafte oder falsche Wartung, d.h. nicht entsprechend den Vorgaben aus dem Servicehandbuch oder der Betriebsanleitung - nicht vom Hersteller/ von uns freigegebenen Ausrüstungen oder Aufbauten - Unf‰lle, Diebstahl, Feuer, Explosion, Krieg, Vandalismus, innere Unruhen und andere Ereignisse hˆherer Gewalt - Fremdeinwirkung oder ‰uflere Einflüsse wie Unfall, ‹berschwemmung, Hage c. bei M‰ngeln am Tr‰gerfahrzeug, welches durch uns an den Kunden verkauft wurde. Soweit uns Garantieansprüche gegen den Fahrzeughersteller zustehen, treten wir diese an den Kunden ab. d. Auch im Garantiefall übernehmen wir keine weiteren Aufwendungen des Kunden wie Fahrtkosten, Transportkosten, Bergungskosten, Hebekosten, Abschleppkosten, Troubleshooting (Fehlersuche), entgangenen Gewinn, Mangelfolgesch‰den, wenn das Produkt nicht mehr fahrbereit ist oder von seiner Natur aus nicht zum Fahren geeignet ist.