Garantien und Haftung. 12.1 Das Unternehmen garantiert vorbehaltlich der folgenden Bedingungen, dass die Waren zum Zeitpunkt der Auslieferung ihren Spezifikationen entsprechen und für 30 Tage ab dem Datum der Auslieferung keine Defekte in Material und Verarbeitung aufweisen, und das Unternehmen garantiert weiterhin, dass Dienstleistungen mit angemessener Sachkunde und Sorgfalt ausgeführt werden. 12.2 Die obigen Garantien werden vom Unternehmen unter den folgenden Bedingungen gegeben: 12.2.1 Das Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Kunde die vermieteten Waren nach Anmeldung eines Garantieanspruchs weiterhin verwendet; 12.2.2 das Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, falls die Waren von ihrer Spezifikation aufgrund von Änderungen abweichen, die gemacht wurden, um gesetzliche und behördliche Standards einzuhalten; 12.2.3 das Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, falls ein Defekt auf eine Zeichnung, einen Entwurf oder eine Spezifikation des Kunden zurückzuführen ist; 12.2.4 das Unternehmen kann nicht für Verbrauchsmaterial in den Waren haftbar gemacht werden, wie zum Beispiel Batterien, Druckertoner usw.; 12.2.5 das Unternehmen kann nicht für Defekte haftbar gemacht werden, die durch Verschleiß, mutwillige Beschädigung, Unachtsamkeit, ungewöhnliche Betriebsbedingungen, Nichtbeachtung der (sowohl mündlichen als auch schriftlichen) Betriebsanleitungen des Unternehmens, zweckentfremdeten Einsatz oder Abänderung oder Reparatur der Waren ohne Zustimmung des Unternehmens entstehen; 12.2.6 das Unternehmen kann nicht für Defekte oder Fehler an den Systemen des Kunden haftbar gemacht werden, mit denen zusammen die Waren genutzt werden, oder für Probleme, die auf die jeweilige Arbeitsweise der Systeme des Kunden zurückzuführen sind, die zusammen mit den Waren genutzt werden; und 12.2.7 das Unternehmen kann unter den obigen Garantien (oder unter jeglicher anderen Garantie, Bedingung oder Gewährleistung) nicht haftbar gemacht werden, so lange nicht der gesamte Preis für die Waren und/oder jegliche damit verbundenen Dienstleistungen fristgerecht bezahlt wurde. 12.3 Sofern nicht ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen anderweitig festgelegt, und abgesehen von den Fällen, in denen die Waren und/oder Dienstleistungen an eine Person verkauft werden, die als Endverbraucher handelt (entsprechend dem britischen Gesetz über unfaire Vertragsbedingungen „Unfair Contract Terms Act“ von 1977) werden alle Garantien, Bedingungen oder andere Konditionen, die per Gesetz oder Gewohnheitsrecht (Common Law) impliziert werden, im weitesten rechtlich zulässigen Ausmaß ausgeschlossen. 12.4 Soweit die Waren innerhalb einer Endverbrauchertransaktion verkauft werden (wie im britischen Verbraucherschutz- und Wettbewerbsgesetz „Consumer Transactions (Restrictions on Statements) Order“ von 1976 definiert), bleiben die gesetzlich festgelegten Rechte des Endverbrauchers von diesen Geschäftsbedingungen unberührt. 12.5 Jegliche Ansprüche des Kunden, die sich auf einen Defekt in der Qualität oder dem Zustand der Waren oder Abweichungen von ihrer Spezifikation beziehen, müssen (gleichgültig, ob der Kunde die Auslieferung angenommen hat oder nicht) dem Unternehmen binnen 7 Tagen ab dem Lieferdatum oder (falls der Defekt oder die Abweichung bei angemessener Begutachtung nicht sofort erkennbar war) binnen 30 Tagen ab dem Lieferdatum mitgeteilt werden. Falls die Auslieferung nicht verweigert wird und der Kunde das Unternehmen nicht entsprechend informiert, hat der Kunde nicht das Recht, die Waren zurückzuweisen und das Unternehmen ist für einen solchen Defekt oder eine solche Abweichung nicht haftbar, und der Kunde muss den Preis so bezahlen, als wenn die Waren vertragsgemäß geliefert worden wären. Dies beeinträchtigt nicht die in Klausel 3.5 dieser Geschäftsbedingungen behandelten Endverbraucherrechte. 12.6 Wird ein stichhaltiger Anspruch in Bezug auf die Waren, welcher sich auf einen Defekt in der Qualität oder dem Zustand der Waren oder eine Abweichung von ihrer Spezifikation bezieht, dem Unternehmen entsprechend diesen Geschäftsbedingungen mitgeteilt, hat das Unternehmen das Recht, die Waren angemessen zu begutachten und kann den Kunden auffordern, diese Waren auf Kosten des Kunden an den Geschäftssitz des Unternehmens zurückzuschicken. 12.7 Wird ein stichhaltiger Anspruch in Bezug auf Waren, welcher sich auf einen Defekt in der Qualität oder dem Zustand der Waren oder eine Abweichung von ihrer Spezifikation bezieht, dem Unternehmen entsprechend diesen Geschäftsbedingungen mitgeteilt, hat das Unternehmen das Recht, die Waren (oder das jeweilige Bauteil) kostenlos zu ersetzen oder nach eigenem Ermessen dem Kunden den Kaufpreis für die Waren (oder einen entsprechenden Teil des Kaufpreises) zu erstatten, das Unternehmen hat jedoch darüber hinaus keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden. 12.8 Sofern die Waren aus Geräten oder Komponenten bestehen oder solche enthalten, die nicht selbst vom Unternehmen hergestellt oder produziert wurden, hat der Kunde nur die Garantien oder Vorteile, die dem Unternehmen selbst vom Hersteller zugestanden werden. Wenn ein Endverbraucher davon betroffen ist, gelten die Garantien oder Gewährleistungen des Herstellers zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Endverbrauchers in Bezug auf Waren, die fehlerhaft sind oder nicht ihrer Beschreibung entsprechen. Informationen über die Rechte von Endverbrauchern können in Deutschland bei einer örtlichen Verbraucherzentrale eingeholt werden. 12.9 Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Angebot auf Ersatz oder Reparatur nach Klausel 12.7 nicht auf Software erstreckt und dass das Unternehmen nicht für Fehler und Defekte in Software verantwortlich ist, die dem Kunden geliefert wurde. 12.10 Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn ein stichhaltiger Anspruch vom Kunden dem Unternehmen mitgeteilt wird, der sich auf das Versäumnis des Unternehmens bezieht, Dienstleistungen mit angemessener Sachkunde und Sorgfalt auszuführen (ein solcher Anspruch muss dem Unternehmen binnen 7 Tagen mitgeteilt werden, nachdem der Kunde Umstände festgestellt hat, die einen solchen stichhaltigen Anspruch rechtfertigen), muss das Unternehmen auf eigene Kosten die Maßnahmen ergreifen, die es zur Behebung des Versäumnisses für notwendig erachtet, das Unternehmen hat jedoch diesbezüglich keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden. 12.11 Abgesehen von Fällen, in denen Fahrlässigkeit des Unternehmens zu Tod oder Verletzung geführt hat, unterliegt das Unternehmen unter keinen Umständen einer aus einem Vertrag, aus Schadenersatzansprüchen (auch wegen Fahrlässigkeit), Verletzung der Rechtspflicht oder anderweitig hergeleiteten Haftung gegenüber dem Kunden, die sich aus dem Vertrag oder im Zusammenhang damit ergibt und die sich auf indirekte, spezielle oder mittelbare Verluste oder Schäden (gleichgültig, ob Gewinnverlust oder anderweitig), Kosten, Ausgaben oder andere Ansprüche auf Entschädigung (gleichgültig, ob diese durch Fahrlässigkeit des Unternehmens, seiner Angestellten und Beauftragten oder anderweitig verursacht wurden) bezieht und welche sich aus oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Waren und/oder Dienstleistungen und ihrer Nutzung oder ihrem Weiterverkauf durch den Kunden herleitet, und die gesamte Haftung durch das Unternehmen unter oder im Zusammenhang mit dem Vertrag übersteigt nicht den Kaufpreis der Waren oder Dienstleistungen (je nachdem, was zutreffend ist) oder die Auszahlung jeglicher vom Unternehmen erhaltenen Versicherungsleistungen in Bezug auf eine solche Haftung (je nachdem, welcher Betrag höher ist), sofern in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wurde. Diese Klausel 12.11 gilt nur für Xxxxxx, die keine Endverbraucher sind. 12.12 Das Unternehmen ist gegenüber dem Kunden nicht wegen verspäteter oder nicht erfolgter Ausführung jeglicher dem Unternehmen obliegenden Verpflichtungen in Bezug auf die Waren und/oder Dienstleistungen haftbar, und ihm kann deswegen auch kein Vertragsbruch vorgeworfen werden, wenn die Verspätung oder Nichtausführung außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens lag. Ohne die generelle Bedeutung des vorher Gesagten einzuschränken, werden die folgenden als Gründe außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens angesehen: 12.12.1 Höhere Gewalt, Explosion, Überschwemmung, Sturm, Feuer oder Unfall; 12.12.2 Krieg oder Kriegsgefahr, Sabotage, Aufstand, Unruhen, oder Enteignung; 12.12.3 Gesetze, Einschränkungen, Vorschriften, Verordnungen, Verbote oder Maßnahmen jeglicher Art, die durch eine Regierung, ein Parlament oder eine Kommunalbehörde veranlasst werden; 12.12.4 Einfuhr- oder Ausfuhrbestimmungen oder Embargos; 12.12.5 Streiks, Aussperrung oder andere Arbeitskampfmaßnahmen oder Gewerkschaftskonflikte (gleichgültig, ob Mitarbeiter des Unternehmens oder von Dritten daran beteiligt sind); 12.12.6 Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen, Arbeitskräften, Treibstoff, Bauteilen oder Maschinen; 12.12.7 Stromausfall oder Maschinenversagen. 12.13 Falls nicht anderweitig schriftlich vereinbart, akzeptiert der Kunde mit den Waren auch die Übernahme der Entsorgungspflichten entsprechend der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU. 12.14 Auf Verlangen wird der Kunde das Unternehmen für und gegen jegliche Klagen, Schadenersatzforderungen, Verluste, Kosten (einschließlich juristischer Kosten), Ausgaben, Forderungen oder Verbindlichkeiten entschädigen und auf Dauer schadlos halten, die sich aus Montage und Einbau der Waren durch den Kunden in jegliche Systeme, Konstruktionen oder Anlagen des Kunden oder jeglicher Drittparteien ergeben. 12.15 Die Klauseln 12.16 bis einschließlich 12.19 beziehen sich auf die Haftung des Unternehmens gegenüber Endverbrauchern und gelten nur für Endverbraucher. 12.16 Falls das Unternehmen es versäumt, diese Geschäftsbedingungen einzuhalten, ist das Unternehmen für Schäden oder Verluste haftbar, die dem Endverbraucher widerfahren, welche vorhersehbar auf die Verletzung dieser Geschäftsbedingungen durch das Unternehmen oder auf Fahrlässigkeit des Unternehmens zurückzuführen sind. Das Unternehmen ist nicht für unvorhersehbare Schäden oder Verluste verantwortlich. Schäden und Verluste gelten als vorhersehbar, wenn sie eine offensichtliche Konsequenz des Unternehmensversäumnisses darstellen oder wenn sie sowohl vom Endverbraucher als auch vom Unternehmen in Erwägung gezogen wurden, als der Vertrag zwischen dem Endverbraucher und dem Unternehmen geschlossen wurde. 12.17 Das Unternehmen stellt die Waren nur zum häuslichen und privaten Gebrauch zur Verfügung. Der Endverbraucher bestätigt, dass er das Produkt nicht für gewerbliche, geschäftliche oder Wiederverkaufszwecke einsetzt, und das Unternehmen ist gegenüber dem Endverbraucher nicht für Gewinnverluste, Geschäftsverluste, Betriebsausfall oder entgangene Geschäftsmöglichkeiten haftbar. 12.18 Das Unternehmen schließt in keiner Weise seine Haftung gegenüber einem Endverbraucher aus, noch beschränkt es diese im Falle von: (a) durch unsere Fahrlässigkeit verursachten Tod oder verursachte Verletzung; (b) Betrug oder betrügerisch falsche Darstellung; (c) jeglicher Verletzung der in Paragraf 12 des britischen Warenverkaufsgesetzes („Sale of Goods Act“) von 1979 implizierten Bedingungen (in denen es um Eigentumsrechte und ungestörten Besitz geht); (d) jeglicher Verletzung der in den Paragrafen 13 bis 15 des britischen Warenverkaufsgesetzes („Sale of Goods Act“) von 1979 implizierten Bedingungen (in denen es um Beschreibung, hinreichende Qualität, Einsatzfähigkeit und Produktproben geht); und (e) defekten Produkten entsprechend des britischen Verbraucherschutzgesetzes („Consumer Protection Act“) von 1987. 12.19 Entsprechend den Klauseln 12.16 bis einschließlich 12.19 beträgt die maximale Haftungssumme des Unternehmens gegenüber dem Endverbraucher aus dem Vertrag, gleichgültig ob auf der Grundlage eines Vertrags, aus Schadenersatzansprüchen (einschließlich wegen Fahrlässigkeit) oder anderweitig, nicht mehr als den doppelten Wert der Waren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Garantien und Haftung. 12.1 Das Unternehmen garantiert vorbehaltlich der folgenden Bedingungen, dass die Waren zum Zeitpunkt der Auslieferung ihren Spezifikationen entsprechen und für 30 Tage 14.1 Für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten ab dem Datum der Auslieferung keine Defekte Mitteilung des Verkäufers an den Käufer über die Lieferbereitschaft der Produkte gemäß Absatz 6.1 oder, im Falle der 10 / 16 Web_Sales terms conditions_R3(180722)_DE.docx Installation und Inbetriebnahme durch den Verkäufer, ab dem Datum des erfolgreichen Abschlusses der SAT, jedoch in Material keinem Fall für einen Zeitraum von mehr als 18 (achtzehn) Monaten ab dem Datum der oben genannten Liefermitteilung des Verkäufers an den Käufer und Verarbeitung aufweisensofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben (die "Gewährleistungsfrist"), garantiert der Verkäufer, dass die Produkte, mit Ausnahme der Software, für die die Bestimmungen der Absätze 15.4 und 15.5 gelten, frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, die sie für die Verwendung, für die Produkte desselben Typs üblicherweise verwendet werden, ungeeignet machen, und dass sie den gemäß Artikel 3 oben ausdrücklich vereinbarten und akzeptierten technischen Spezifikationen und den im Land des Wohnsitzes des Verkäufers geltenden Vorschriften entsprechen. Sofern nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung angegeben, auch in Abweichung von Art. 35 des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist der Verkäufer unter keinen Umständen verpflichtet, Produkte zu liefern, die für einen bestimmten Verwendungszweck geeignet sind oder die ausländischen Vorschriften oder Normen zur Erlangung von Zertifizierungen, wie z.B. die "TÜV"-, "FM"- und "APAVE"-Zertifizierungen, entsprechen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart und in der Auftragsbestätigung angegeben. Erweiterungen für zusätzliche Garantien müssen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart werden, wobei ein separates Dokument zu unterzeichnen ist, das Unternehmen garantiert weiterhin, dass Dienstleistungen mit angemessener Sachkunde und Sorgfalt ausgeführt werdeneinen integralen Bestandteil dieser Bedingungen bildet.
12.2 Die obigen Garantien werden vom Unternehmen unter den folgenden Bedingungen gegeben:
12.2.1 Das Unternehmen kann 14.2 Der Verkäufer haftet nicht haftbar gemacht werden, wenn und die Garantie gilt nicht für Konformitätsmängel der Kunde die vermieteten Waren nach Anmeldung eines Garantieanspruchs weiterhin verwendet;
12.2.2 das Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, falls die Waren von ihrer Spezifikation aufgrund von Änderungen abweichenProdukte, die gemacht wurden, um gesetzliche und behördliche Standards einzuhalten;
12.2.3 das Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, falls ein Defekt - auch indirekt - auf eine Zeichnung, einen Entwurf oder eine Spezifikation des Kunden zurückzuführen ist;
12.2.4 das Unternehmen kann nicht für Verbrauchsmaterial in den Waren haftbar gemacht werden, wie zum Beispiel Batterien, Druckertoner usw.;
12.2.5 das Unternehmen kann nicht für Defekte haftbar gemacht werden, die durch Verschleiß, mutwillige Beschädigung, Unachtsamkeit, ungewöhnliche Betriebsbedingungen, Nichtbeachtung der (sowohl mündlichen als auch schriftlichen) Betriebsanleitungen des Unternehmens, zweckentfremdeten Einsatz oder Abänderung oder Reparatur der Waren ohne Zustimmung des Unternehmens entstehen;
12.2.6 das Unternehmen kann nicht für Defekte oder Fehler an den Systemen des Kunden haftbar gemacht werden, mit denen zusammen die Waren genutzt werden, oder für Probleme, die auf die jeweilige Arbeitsweise der Systeme des Kunden Ursachen zurückzuführen sind, die zusammen nicht dem Verkäufer zuzuschreiben sind, oder auf Zeichnungen, Entwürfe oder Informationen, die vom Käufer zur Verfügung gestellt wurden, oder auf vom Käufer verwendete Produkte, die nicht mit den Produkten oder ihren Bestandteilen kompatibel sind und deren spezifische Verwendung nicht in der Auftragsbestätigung angegeben ist. Der Verkäufer haftet auch nicht für Konformitätsmängel und Fehler, die auf normalen Verschleiß, fehlerhafte oder unzureichende Wartung, unsachgemäße Behandlung durch das Personal des Käufers, die Verwendung ungeeigneter oder nicht in den technischen Spezifikationen enthaltener Rohstoffe, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Nutzung der Geräte, Schäden oder Verschlechterungen, die dadurch verursacht oder verschlimmert wurden, dass die Nutzung der Waren genutzt bei technischen Problemen nicht unterbrochen wurde, oder Schwankungen der elektrischen Spannung oder der Verarbeitungstemperatur oder andere Ursachen, die nicht direkt dem Verkäufer zuzuschreiben sind, zurückzuführen sind. Die Garantie erlischt, wenn nicht vom Verkäufer gelieferte Ausrüstungen oder Geräte oder Ersatzteile an den Produkten installiert werden und wenn ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers Änderungen vorgenommen werden; und
12.2.7 das Unternehmen kann unter den obigen Garantien (oder unter jeglicher anderen . Bei Produkten, die vom Verkäufer demontiert geliefert werden, erlischt die Garantie, Bedingung wenn die Montage oder Gewährleistung) Inbetriebnahme nicht haftbar durch Personal oder Beauftragte des Verkäufers erfolgt ist. Die Gewährleistung erlischt auch bei Nichteinhaltung der Anweisungen im Betriebs- und Wartungshandbuch, das dem Käufer gemäß Absatz 11.4 ausgehändigt wurde, oder anderweitig durch unsachgemäße Verwendung oder Handhabung der Produkte. Das Bestehen bzw. die Wirksamkeit der Garantie kann vom Käufer nicht geltend gemacht werden, so lange nicht um die zu den vereinbarten Terminen fälligen Zahlungen in irgendeiner Weise auszusetzen oder zu verzögern. Dem Käufer ist bekannt, dass der gesamte Preis Verwendungszweck aller Produkte des Verkäufers ausschließlich die Installation und Verwendung in einer industriellen Umgebung durch fachkundiges technisches Personal ist, das zuvor über die möglichen Gefahren, die sich aus einer unsachgemäßen Verwendung der Produkte ergeben können, informiert wurde. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Käufer, dem für die Waren und/Installation und den Gebrauch der Produkte verantwortlichen Personal die in der vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Bedienungs- und Wartungsanleitung enthaltenen Bestimmungen zu übergeben und zu übermitteln und durchzusetzen. Die gleichen Verpflichtungen hat der Käufer auch, wenn die Produkte an Dritte verkauft werden. Die Gewährleistung für ersetzte oder jegliche damit verbundenen Dienstleistungen fristgerecht bezahlt wurdereparierte Teile 11 / 16 Web_Sales terms conditions_R3(180722)_DE.docx erlischt am selben Tag wie die Gewährleistungsfrist für die Produkte.
12.3 Sofern nicht ausdrücklich 14.3 Stellt der Käufer während der Gewährleistungsfrist einen Mangel oder eine Vertragswidrigkeit der Produkte, einschließlich etwaiger Ersatzteile, fest, so hat er dies dem Verkäufer unter Androhung des Verfalls innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab dem Zeitpunkt der Feststellung oder jedenfalls ab dem Zeitpunkt, zu dem er es bei sorgfältiger Prüfung und Erprobung der Produkte oder Ersatzteile hätte feststellen können, schriftlich mitzuteilen und dabei die Gewährleistung zu beantragen und die festgestellten Mängel und Abweichungen genau zu begründen. In keinem Fall kann die Anzeige der Vertragswidrigkeit oder des Mangels nach Ablauf der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Jeder Gewährleistungsanspruch des Käufers bedarf zu seiner Wirksamkeit der förmlichen schriftlichen Anerkennung durch den Verkäufer. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die in diesen Geschäftsbedingungen anderweitig festgelegtder Mitteilung des Käufers genannten angeblich mangelhaften Produkte oder Ersatzteile zu überprüfen und zu beurteilen.
14.4 Wenn der Käufer einen Mangel oder eine Vertragswidrigkeit gemäß und innerhalb der oben genannten strengen Fristen meldet, hat der Verkäufer das Recht, die Produkte oder das mangelhafte Teil nach eigenem Ermessen und abgesehen auf eigene Kosten zu reparieren oder zu ersetzen, sobald er deren Existenz festgestellt hat. Außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers ist jegliches Recht des Käufers auf Schadensersatz ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche durch den Käufer verjährt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.
14.5 In den Fällen, in denen die Waren und/- auch wenn keine von der Gewährleistung erfassten ursprünglichen Mängel vorliegen - Montage-/Reparaturarbeiten erforderlich sind, dürfen diese nur von technischem Fachpersonal des Verkäufers oder Dienstleistungen an eine Person verkauft anderen vom Verkäufer beauftragten Personen, einschließlich Erfüllungsgehilfen, durchgeführt werden, die als Endverbraucher handelt (entsprechend dem britischen Gesetz über unfaire Vertragsbedingungen „Unfair Contract Terms Act“ vor Ort oder aus der Ferne tätig werden. Mit Ausnahme von 1977) Garantieleistungen und sofern anders vereinbart, werden alle Garantientechnischen Unterstützungsleistungen vom Verkäufer, Bedingungen oder andere Konditionenauch durch seine Vertreter, gegen eine Gebühr zu den jeweils gültigen Tarifen des Verkäufers erbracht. Alle Reise- und Aufenthaltskosten des technischen Personals und der vom Verkäufer entsandten Vertreter gehen zu Lasten des Käufers.
14.6 Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels 14, die per Gesetz den Charakter einer Übernahme und Ersetzung jeglicher gesetzlich vorgesehenen Garantie oder Gewohnheitsrecht (Common Law) impliziert werdenHaftung haben, ist jede weitere Haftung des Verkäufers für Mängel, Fehler oder Qualitätsmängel der Produkte ausgeschlossen. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den Ersatz oder die Reparatur des Produkts gemäß diesem Artikel 14, unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Verpflichtung zum Schadensersatz, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig, einschließlich des Schadensersatzes für Verdienstausfall, Geschäftsverlust, Umsatzverlust, Verlust des Firmenwerts, Nutzungsausfall, Datenverlust, Verlust von elektronisch übermittelten Aufträgen, oder für den Verlust anderer wirtschaftlicher Vorteile sowie für Folgeschäden, zufällige, indirekte, besondere Schäden oder Schäden mit Strafcharakter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktionsverluste, Rufschädigung oder Chancenverluste, Verlust oder übermäßige Verwendung von Rohstoffen oder Energie, Betriebsstillstand, Kapitalkosten, Arbeitskosten und dergleichen, selbst wenn die betreffende Partei im weitesten rechtlich zulässigen Ausmaß ausgeschlossen.
12.4 Soweit Voraus auf die Waren innerhalb einer Endverbrauchertransaktion verkauft werden (wie Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Außer im britischen Verbraucherschutz- und Wettbewerbsgesetz „Consumer Transactions (Restrictions on Statements) Order“ Falle von 1976 definiert), bleiben Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übersteigt die gesetzlich festgelegten Rechte maximale Haftung des Endverbrauchers von diesen Geschäftsbedingungen unberührt.
12.5 Jegliche Ansprüche des Kunden, die sich auf einen Defekt Verkäufers für eine Vertragsverletzung in der Qualität oder dem Zustand der Waren oder Abweichungen von ihrer Spezifikation beziehen, müssen (gleichgültig, ob der Kunde die Auslieferung angenommen hat oder nicht) dem Unternehmen binnen 7 Tagen ab dem Lieferdatum oder (falls der Defekt oder die Abweichung bei angemessener Begutachtung nicht sofort erkennbar war) binnen 30 Tagen ab dem Lieferdatum mitgeteilt werden. Falls die Auslieferung nicht verweigert wird und der Kunde das Unternehmen nicht entsprechend informiert, hat der Kunde nicht das Recht, die Waren zurückzuweisen und das Unternehmen ist für einen solchen Defekt oder eine solche Abweichung nicht haftbar, und der Kunde muss den Preis so bezahlen, als wenn die Waren vertragsgemäß geliefert worden wären. Dies beeinträchtigt nicht die in Klausel 3.5 dieser Geschäftsbedingungen behandelten Endverbraucherrechte.
12.6 Wird ein stichhaltiger Anspruch in Bezug auf die Waren, welcher sich auf einen Defekt in der Qualität oder dem Zustand der Waren oder eine Abweichung von ihrer Spezifikation bezieht, dem Unternehmen entsprechend diesen Geschäftsbedingungen mitgeteilt, hat das Unternehmen das Recht, die Waren angemessen zu begutachten und kann den Kunden auffordern, diese Waren auf Kosten des Kunden an den Geschäftssitz des Unternehmens zurückzuschicken.
12.7 Wird ein stichhaltiger Anspruch in Bezug auf Waren, welcher sich auf einen Defekt in der Qualität oder dem Zustand der Waren oder eine Abweichung von ihrer Spezifikation bezieht, dem Unternehmen entsprechend diesen Geschäftsbedingungen mitgeteilt, hat das Unternehmen das Recht, die Waren (oder das jeweilige Bauteil) kostenlos zu ersetzen oder nach eigenem Ermessen dem Kunden den Kaufpreis für die Waren (oder einen entsprechenden Teil des Kaufpreises) zu erstatten, das Unternehmen hat jedoch darüber hinaus keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden.
12.8 Sofern die Waren aus Geräten oder Komponenten bestehen oder solche enthalten, die nicht selbst vom Unternehmen hergestellt oder produziert wurden, hat der Kunde nur die Garantien oder Vorteile, die dem Unternehmen selbst vom Hersteller zugestanden werden. Wenn ein Endverbraucher davon betroffen ist, gelten die Garantien oder Gewährleistungen des Herstellers zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Endverbrauchers in Bezug auf Waren, die fehlerhaft sind oder nicht ihrer Beschreibung entsprechen. Informationen über die Rechte von Endverbrauchern können in Deutschland bei einer örtlichen Verbraucherzentrale eingeholt werden.
12.9 Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Angebot auf Ersatz oder Reparatur nach Klausel 12.7 nicht auf Software erstreckt und dass das Unternehmen nicht für Fehler und Defekte in Software verantwortlich ist, die dem Kunden geliefert wurde.
12.10 Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn ein stichhaltiger Anspruch vom Kunden dem Unternehmen mitgeteilt wird, der sich auf das Versäumnis des Unternehmens bezieht, Dienstleistungen mit angemessener Sachkunde und Sorgfalt auszuführen (ein solcher Anspruch muss dem Unternehmen binnen 7 Tagen mitgeteilt werden, nachdem der Kunde Umstände festgestellt hat, die einen solchen stichhaltigen Anspruch rechtfertigen), muss das Unternehmen auf eigene Kosten die Maßnahmen ergreifen, die es zur Behebung des Versäumnisses für notwendig erachtet, das Unternehmen hat jedoch diesbezüglich keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden.
12.11 Abgesehen von Fällen, in denen Fahrlässigkeit des Unternehmens zu Tod oder Verletzung geführt hat, unterliegt das Unternehmen unter keinen Umständen einer aus einem Vertrag, aus Schadenersatzansprüchen (auch wegen Fahrlässigkeit), Verletzung der Rechtspflicht oder anderweitig hergeleiteten Haftung gegenüber dem Kunden, die sich aus dem Vertrag oder im Zusammenhang damit ergibt und die sich auf indirekte, spezielle oder mittelbare Verluste oder Schäden (gleichgültig, ob Gewinnverlust oder anderweitig), Kosten, Ausgaben oder andere Ansprüche auf Entschädigung (gleichgültig, ob diese durch Fahrlässigkeit des Unternehmens, seiner Angestellten und Beauftragten oder anderweitig verursacht wurden) bezieht und welche sich aus oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Waren und/oder Dienstleistungen und ihrer Nutzung oder ihrem Weiterverkauf durch den Kunden herleitet, und die gesamte Haftung durch das Unternehmen unter oder im Zusammenhang mit dem Vertrag übersteigt nicht keinem Fall den Kaufpreis der Waren oder Dienstleistungen (je nachdem, was zutreffend ist) oder die Auszahlung jeglicher vom Unternehmen erhaltenen Versicherungsleistungen in Bezug auf eine solche Haftung (je nachdem, welcher Betrag höher ist), sofern in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wurde. Diese Klausel 12.11 gilt nur für XxxxxxProdukte, die keine Endverbraucher Gegenstand des Vertrags sind.
12.12 Das Unternehmen ist gegenüber dem Kunden nicht wegen verspäteter oder nicht erfolgter Ausführung jeglicher dem Unternehmen obliegenden Verpflichtungen in Bezug auf 14.7 Unbeschadet des Vorstehenden garantiert der Verkäufer die Waren und/oder Dienstleistungen haftbar, Verfügbarkeit aller Ersatz- und ihm kann deswegen auch kein Vertragsbruch vorgeworfen werden, wenn die Verspätung oder Nichtausführung außerhalb Verschleißteile der angemessenen Kontrolle des Unternehmens lagProdukte für mindestens 10 (zehn) Jahre ab der Lieferung der Produkte. Ohne die generelle Bedeutung des vorher Gesagten einzuschränken, werden die folgenden als Gründe außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens angesehen:
12.12.1 Höhere Gewalt, Explosion, Überschwemmung, Sturm, Feuer oder Unfall;
12.12.2 Krieg oder Kriegsgefahr, Sabotage, Aufstand, Unruhen, oder Enteignung;
12.12.3 Gesetze, Einschränkungen, Vorschriften, Verordnungen, Verbote oder Maßnahmen jeglicher Art, die durch eine Regierung, ein Parlament oder eine Kommunalbehörde veranlasst werden;
12.12.4 Einfuhr- oder Ausfuhrbestimmungen oder Embargos;
12.12.5 Streiks, Aussperrung oder andere Arbeitskampfmaßnahmen oder Gewerkschaftskonflikte (gleichgültig, ob Mitarbeiter des Unternehmens oder von Dritten daran beteiligt sind);
12.12.6 Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen, Arbeitskräften, Treibstoff, Bauteilen oder Maschinen;
12.12.7 Stromausfall oder Maschinenversagen.
12.13 Falls nicht anderweitig schriftlich vereinbart, akzeptiert der Kunde mit den Waren auch die Übernahme der Entsorgungspflichten entsprechend der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU.
12.14 Auf Verlangen wird der Kunde das Unternehmen für und gegen jegliche Klagen, Schadenersatzforderungen, Verluste, Kosten (einschließlich juristischer Kosten), Ausgaben, Forderungen oder Verbindlichkeiten entschädigen und auf Dauer schadlos halten, die sich aus Montage und Einbau der Waren durch den Kunden in jegliche Systeme, Konstruktionen oder Anlagen des Kunden oder jeglicher Drittparteien ergeben.
12.15 Die Klauseln 12.16 bis einschließlich 12.19 beziehen sich auf die Haftung des Unternehmens gegenüber Endverbrauchern und gelten nur für Endverbraucher.
12.16 Falls das Unternehmen es versäumt, diese Geschäftsbedingungen einzuhalten, ist das Unternehmen für Schäden oder Verluste haftbar, die dem Endverbraucher widerfahren, welche vorhersehbar auf die Verletzung dieser Geschäftsbedingungen durch das Unternehmen oder auf Fahrlässigkeit des Unternehmens zurückzuführen sind. Das Unternehmen ist nicht für unvorhersehbare Schäden oder Verluste verantwortlich. Schäden und Verluste gelten als vorhersehbar, wenn sie eine offensichtliche Konsequenz des Unternehmensversäumnisses darstellen oder wenn sie sowohl vom Endverbraucher als auch vom Unternehmen in Erwägung gezogen wurden, als der Vertrag zwischen dem Endverbraucher und dem Unternehmen geschlossen wurde.
12.17 Das Unternehmen stellt die Waren nur zum häuslichen und privaten Gebrauch zur Verfügung. Der Endverbraucher bestätigt, dass er das Produkt nicht für gewerbliche, geschäftliche oder Wiederverkaufszwecke einsetzt, und das Unternehmen ist gegenüber dem Endverbraucher nicht für Gewinnverluste, Geschäftsverluste, Betriebsausfall oder entgangene Geschäftsmöglichkeiten haftbar.
12.18 Das Unternehmen schließt in keiner Weise seine Haftung gegenüber einem Endverbraucher aus, noch beschränkt es diese im Falle von:
(a) durch unsere Fahrlässigkeit verursachten Tod oder verursachte Verletzung;
(b) Betrug oder betrügerisch falsche Darstellung;
(c) jeglicher Verletzung der in Paragraf 12 des britischen Warenverkaufsgesetzes („Sale of Goods Act“) von 1979 implizierten Bedingungen (in denen es um Eigentumsrechte und ungestörten Besitz geht);
(d) jeglicher Verletzung der in den Paragrafen 13 bis 15 des britischen Warenverkaufsgesetzes („Sale of Goods Act“) von 1979 implizierten Bedingungen (in denen es um Beschreibung, hinreichende Qualität, Einsatzfähigkeit und Produktproben geht); und
(e) defekten Produkten entsprechend des britischen Verbraucherschutzgesetzes („Consumer Protection Act“) von 1987. 12.19 Entsprechend den Klauseln 12.16 bis einschließlich 12.19 beträgt die maximale Haftungssumme des Unternehmens gegenüber dem Endverbraucher aus dem Vertrag, gleichgültig ob auf der Grundlage eines Vertrags, aus Schadenersatzansprüchen (einschließlich wegen Fahrlässigkeit) oder anderweitig, nicht mehr als den doppelten Wert der Waren.Web_Sales terms conditions_R3(180722)_DE.docx
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Samples: Sales Contracts
Garantien und Haftung. 12.1 Das Unternehmen 9.1 Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung des Verkäufers aus oder schränkt sie ein (a) für Todesfälle oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden; oder (b) für Betrug oder arglistige Täuschung; oder (c) für Angelegenheiten, deren Ausschluss oder Einschränkung für den Verkäufer rechtswidrig oder illegal wäre.
9.2 Vorbehaltlich der Klausel 9.1 und der nachstehenden Bedingungen garantiert vorbehaltlich der folgenden BedingungenVerkäufer, dass die Waren Produkte zum Zeitpunkt der Auslieferung ihren Spezifikationen Lieferung ihrer Spezifikation entsprechen und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, und zwar für 30 Tage einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Datum der Auslieferung keine Defekte in Material und Verarbeitung aufweisenInbetriebnahme oder von 15 Monaten ab dem Datum der Lieferung, und das Unternehmen garantiert weiterhinje nachdem, dass Dienstleistungen mit angemessener Sachkunde und Sorgfalt ausgeführt werden.
12.2 welcher Zeitraum zuerst abläuft. Die obigen Garantien werden oben genannte Garantie wird vom Unternehmen Verkäufer unter den folgenden Bedingungen gegebengewährt:
12.2.1 Das Unternehmen kann 9.2.1 Der Verkäufer haftet nicht haftbar gemacht werden, wenn der Kunde die vermieteten Waren nach Anmeldung eines Garantieanspruchs weiterhin verwendet;
12.2.2 das Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, falls die Waren von ihrer Spezifikation aufgrund von Änderungen abweichenfür Mängel an den Produkten, die gemacht wurden, um gesetzliche und behördliche Standards einzuhalten;
12.2.3 das Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, falls ein Defekt auf eine sich aus einer vom Käufer gelieferten Zeichnung, einen Entwurf Konstruktion oder eine Spezifikation des Kunden zurückzuführen ist;ergeben.
12.2.4 das Unternehmen kann 9.2.2 Der Verkäufer haftet nicht für Verbrauchsmaterial in den Waren haftbar gemacht werden, wie zum Beispiel Batterien, Druckertoner usw.;
12.2.5 das Unternehmen kann nicht für Defekte haftbar gemacht werdenMängel, die durch auf normalen Verschleiß, mutwillige vorsätzliche Beschädigung, UnachtsamkeitFahrlässigkeit, ungewöhnliche Betriebsbedingungenunsachgemäße Arbeitsbedingungen, Nichtbeachtung der (sowohl mündlichen als auch oder schriftlichen) Betriebsanleitungen Anweisungen des UnternehmensVerkäufers, zweckentfremdeten Einsatz unsachgemäße Verwendung, Handhabung, Wartung, Lagerung oder Abänderung Installation oder Änderung oder Reparatur der Waren Produkte ohne Zustimmung des Unternehmens entstehen;Verkäufers zurückzuführen sind.
12.2.6 das Unternehmen kann 9.2.3 Der Verkäufer haftet nicht für Defekte oder Fehler an den Systemen einen Mangel, wenn der Käufer die Produkte nach der Entdeckung des Kunden haftbar gemacht werden, mit denen zusammen die Waren genutzt werden, oder für Probleme, die auf die jeweilige Arbeitsweise betreffenden Mangels weiterverwendet.
9.2.4 Der Verkäufer haftet nicht im Rahmen der Systeme des Kunden zurückzuführen sind, die zusammen mit den Waren genutzt werden; und
12.2.7 das Unternehmen kann unter den obigen Garantien oben genannten Garantie (oder unter jeglicher einer anderen Garantie, Bedingung oder Gewährleistung) nicht haftbar gemacht werden), so lange nicht bis der gesamte Preis für die Waren und/oder jegliche damit verbundenen Dienstleistungen fristgerecht Produkte vollständig bezahlt wurde.
12.3 Sofern 9.2.5 Die obenstehende Garantie erstreckt sich nicht ausdrücklich auf Teile, Materialien oder Ausrüstungen, die nicht vom Verkäufer hergestellt wurden; in diesen Geschäftsbedingungen anderweitig festgelegtFällen hat der Käufer nur Anspruch auf die vom Hersteller dem Verkäufer gewährte Garantie oder Gewährleistung.
9.2.6 Die oben genannte Garantie erlischt, und abgesehen von den Fällenwenn Teile, Materialien oder Ausrüstungen in denen die Waren und/oder Dienstleistungen an eine Person verkauft mit Produkten verwendet werden, die als Endverbraucher handelt (entsprechend dem britischen Gesetz über unfaire Vertragsbedingungen „Unfair Contract Terms Act“ von 1977) nicht vom Verkäufer hergestellt oder geliefert wurden.
9.2.7 Die obige Garantie erlischt, wenn die Umgebung, in der die Produkte betrieben werden, ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers so verändert wird, dass sie die Produkte oder den Betrieb der Produkte beeinträchtigt.
9.3 Vorbehaltlich der Klausel 9.1 und vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen in diesen Bedingungen werden alle Garantien, Bedingungen oder andere Konditionensonstigen Bestimmungen, die per durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht (Common Law) impliziert werdensind, im weitesten rechtlich größtmöglichen gesetzlich zulässigen Ausmaß Umfang ausgeschlossen.
12.4 Soweit die Waren innerhalb einer Endverbrauchertransaktion verkauft werden (wie im britischen Verbraucherschutz- und Wettbewerbsgesetz „Consumer Transactions (Restrictions on Statements) Order“ von 1976 definiert), bleiben die gesetzlich festgelegten Rechte des Endverbrauchers von diesen Geschäftsbedingungen unberührt.
12.5 Jegliche Ansprüche des Kunden9.4 Vorbehaltlich der Klausel 9.1 hat der Käufer jegliche Ansprüche, die sich auf einen Defekt Mangel in der Qualität oder dem im Zustand der Waren Produkte oder Abweichungen auf deren Nichtübereinstimmung mit der Spezifikation stützen, dem Verkäufer innerhalb von ihrer 7 Tagen nach dem Datum der Lieferung oder der angebotenen Lieferung oder (wenn der Mangel oder die Nichtübereinstimmung bei einer angemessenen Inspektion nicht erkennbar war) innerhalb einer angemessenen Frist nach der Entdeckung des Mangels oder der Nichtübereinstimmung mit der Spezifikation beziehenmitzuteilen, müssen (gleichgültigunabhängig davon, ob der Kunde Käufer die Auslieferung angenommen hat Lieferung ablehnt oder nicht) dem Unternehmen binnen 7 Tagen ab dem Lieferdatum oder (falls der Defekt oder . Wird die Abweichung bei angemessener Begutachtung nicht sofort erkennbar war) binnen 30 Tagen ab dem Lieferdatum mitgeteilt werden. Falls die Auslieferung Lieferung nicht verweigert wird und teilt der Kunde das Unternehmen Käufer dies dem Verkäufer nicht entsprechend informiertmit, hat ist der Kunde Käufer nicht das Rechtberechtigt, die Waren zurückzuweisen und das Unternehmen ist für einen solchen Defekt oder eine solche Abweichung nicht haftbarProdukte abzulehnen, und der Kunde muss Verkäufer haftet nicht für den Mangel oder das Versäumnis, und der Käufer ist verpflichtet, den Preis so bezahlenzu zahlen, als wenn ob die Waren Produkte vertragsgemäß geliefert worden wären. Dies beeinträchtigt nicht die in Klausel 3.5 dieser Geschäftsbedingungen behandelten Endverbraucherrechte.
12.6 Wird 9.5 Vorbehaltlich der Klausel 9.1, wenn dem Verkäufer ein stichhaltiger berechtigter Anspruch in Bezug auf eines der Produkte gemäß diesen Bedingungen mitgeteilt wird, der auf einem Qualitäts- oder Zustandsmangel der Produkte oder deren Nichterfüllung der Spezifikation beruht, ist die Waren, welcher sich auf einen Defekt in der Qualität oder dem Zustand der Waren oder eine Abweichung von ihrer Spezifikation bezieht, dem Unternehmen entsprechend diesen Geschäftsbedingungen mitgeteilt, hat einzige Haftung des Verkäufers und das Unternehmen das Rechteinzige Rechtsmittel des Käufers wie folgt: Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren angemessen zu begutachten und kann den Kunden auffordern, diese Waren auf Kosten des Kunden an den Geschäftssitz des Unternehmens zurückzuschicken.
12.7 Wird ein stichhaltiger Anspruch in Bezug auf Waren, welcher sich auf einen Defekt in der Qualität oder dem Zustand der Waren oder eine Abweichung von ihrer Spezifikation bezieht, dem Unternehmen entsprechend diesen Geschäftsbedingungen mitgeteilt, hat das Unternehmen das Recht, die Waren Produkte (oder das jeweilige Bauteilbetreffende Teil) kostenlos zu reparieren, zu ersetzen oder zu verbessern oder dem Käufer nach eigenem Ermessen dem Kunden den Kaufpreis für die Waren Preis der Produkte (oder einen entsprechenden angemessenen Teil des KaufpreisesPreises) zu erstatten, das Unternehmen hat jedoch darüber hinaus wobei der Verkäufer dem Käufer gegenüber keine weiteren Verpflichtungen weitere Haftung hat.
9.6 Vorbehaltlich der Klausel 9.1 ist die Gesamthaftung des Verkäufers aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderweitig, die im Zusammenhang mit der Erfüllung oder der beabsichtigten Erfüllung des Vertrages entsteht, auf den Preis der Produkte beschränkt, sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
9.7 Vorbehaltlich der Klausel 9.1 haftet der Verkäufer gegenüber dem Kunden.
12.8 Sofern die Waren aus Geräten oder Komponenten bestehen oder solche enthalten, die nicht selbst vom Unternehmen hergestellt oder produziert wurden, hat der Kunde nur die Garantien oder Vorteile, die dem Unternehmen selbst vom Hersteller zugestanden werden. Wenn ein Endverbraucher davon betroffen ist, gelten die Garantien oder Gewährleistungen des Herstellers zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Endverbrauchers in Bezug auf Waren, die fehlerhaft sind oder nicht ihrer Beschreibung entsprechen. Informationen über die Rechte von Endverbrauchern können in Deutschland bei einer örtlichen Verbraucherzentrale eingeholt werden.
12.9 Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Angebot auf Ersatz oder Reparatur nach Klausel 12.7 nicht auf Software erstreckt und dass das Unternehmen Käufer nicht für Fehler und Defekte in Software verantwortlich istreine wirtschaftliche Verluste, die dem Kunden geliefert wurde.
12.10 Es wird darauf hingewiesenentgangenen Gewinn, dasserwartete Gewinne oder erwartete Einsparungen, wenn ein stichhaltiger Anspruch vom Kunden dem Unternehmen mitgeteilt wirdGeschäftseinbußen oder den Verlust des Firmenwerts, der unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte oder Folgeschäden handelt, oder für Ansprüche auf das Versäumnis des Unternehmens beziehtFolgeschäden jeglicher Art (unabhängig davon, Dienstleistungen mit angemessener Sachkunde und Sorgfalt auszuführen (ein solcher Anspruch muss dem Unternehmen binnen 7 Tagen mitgeteilt werden, nachdem der Kunde Umstände festgestellt hat, die einen solchen stichhaltigen Anspruch rechtfertigenwie diese verursacht wurden), muss das Unternehmen auf eigene Kosten die Maßnahmen ergreifen, die es zur Behebung des Versäumnisses für notwendig erachtet, das Unternehmen hat jedoch diesbezüglich keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden.
12.11 Abgesehen von Fällen, in denen Fahrlässigkeit des Unternehmens zu Tod oder Verletzung geführt hat, unterliegt das Unternehmen unter keinen Umständen einer aus einem Vertrag, aus Schadenersatzansprüchen (auch wegen Fahrlässigkeit), Verletzung der Rechtspflicht oder anderweitig hergeleiteten Haftung gegenüber dem Kunden, die sich aus dem Vertrag ergeben oder im mit diesem in Zusammenhang damit ergibt und die sich auf indirekte, spezielle oder mittelbare Verluste oder Schäden (gleichgültig, ob Gewinnverlust oder anderweitig), Kosten, Ausgaben oder andere Ansprüche auf Entschädigung (gleichgültig, ob diese durch Fahrlässigkeit des Unternehmens, seiner Angestellten und Beauftragten oder anderweitig verursacht wurden) bezieht und welche sich aus oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Waren und/oder Dienstleistungen und ihrer Nutzung oder ihrem Weiterverkauf durch den Kunden herleitet, und die gesamte Haftung durch das Unternehmen unter oder im Zusammenhang mit dem Vertrag übersteigt nicht den Kaufpreis der Waren oder Dienstleistungen (je nachdem, was zutreffend ist) oder die Auszahlung jeglicher vom Unternehmen erhaltenen Versicherungsleistungen in Bezug auf eine solche Haftung (je nachdem, welcher Betrag höher ist), sofern in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wurde. Diese Klausel 12.11 gilt nur für Xxxxxx, die keine Endverbraucher sindstehen.
12.12 Das Unternehmen ist 9.8 Vorbehaltlich der Klausel 9.1 haftet der Verkäufer dem Käufer gegenüber dem Kunden nicht wegen verspäteter und gilt auch nicht als vertragsbrüchig aufgrund einer Verzögerung oder nicht erfolgter Ausführung jeglicher dem Unternehmen obliegenden Nichterfüllung seiner Verpflichtungen in Bezug auf die Waren und/oder Dienstleistungen haftbar, und ihm kann deswegen auch kein Vertragsbruch vorgeworfen werdenProdukte, wenn die Verspätung Verzögerung oder Nichtausführung Nichterfüllung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der angemessenen zumutbaren Kontrolle des Unternehmens lag. Ohne die generelle Bedeutung des vorher Gesagten einzuschränkenVerkäufers liegt, werden die folgenden als Gründe außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens angesehen:
12.12.1 Höhere einschließlich, aber nicht beschränkt auf (a) höhere Gewalt, Explosion, Überschwemmung, SturmUnwetter, Feuer oder Unfall;
12.12.2 ; (b) Krieg oder KriegsgefahrKriegsdrohung, Sabotage, terroristische Handlungen, Aufstand, Unruhenzivile Unruhen oder Requisition; (c) die Einhaltung von Gesetzen oder Handlungen, Anordnungen, Beschränkungen, Verboten oder Enteignung;
12.12.3 GesetzeAnweisungen jeglicher Art von staatlichen, Einschränkungen, Vorschriften, Verordnungen, Verbote parlamentarischen oder Maßnahmen jeglicher Art, die durch eine Regierung, ein Parlament oder eine Kommunalbehörde veranlasst werden;
12.12.4 lokalen Behörden; (d) Einfuhr- oder Ausfuhrbestimmungen oder Embargos;
12.12.5 ; (e) Streiks, Aussperrung Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen oder Gewerkschaftskonflikte Handelsstreitigkeiten (gleichgültigunabhängig davon, ob Mitarbeiter des Unternehmens Verkäufers oder von eines Dritten daran beteiligt sind);
12.12.6 ; (f) Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen, Arbeitskräften, TreibstoffBrennstoffen, Bauteilen Teilen oder Maschinen;
12.12.7 ; (g) Stromausfall oder MaschinenversagenAusfall von Maschinen; oder (h) Epidemien oder Pandemien.
12.13 Falls nicht anderweitig schriftlich vereinbart, akzeptiert der Kunde mit den Waren auch die Übernahme der Entsorgungspflichten entsprechend der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU.
12.14 Auf Verlangen wird der Kunde das Unternehmen für und gegen jegliche Klagen, Schadenersatzforderungen, Verluste, Kosten (einschließlich juristischer Kosten), Ausgaben, Forderungen oder Verbindlichkeiten entschädigen und auf Dauer schadlos halten, die sich aus Montage und Einbau der Waren durch den Kunden in jegliche Systeme, Konstruktionen oder Anlagen des Kunden oder jeglicher Drittparteien ergeben.
12.15 Die Klauseln 12.16 bis einschließlich 12.19 beziehen sich auf die Haftung des Unternehmens gegenüber Endverbrauchern und gelten nur für Endverbraucher.
12.16 Falls das Unternehmen es versäumt, diese Geschäftsbedingungen einzuhalten, ist das Unternehmen für Schäden oder Verluste haftbar, die dem Endverbraucher widerfahren, welche vorhersehbar auf die Verletzung dieser Geschäftsbedingungen durch das Unternehmen oder auf Fahrlässigkeit des Unternehmens zurückzuführen sind. Das Unternehmen ist nicht für unvorhersehbare Schäden oder Verluste verantwortlich. Schäden und Verluste gelten als vorhersehbar, wenn sie eine offensichtliche Konsequenz des Unternehmensversäumnisses darstellen oder wenn sie sowohl vom Endverbraucher als auch vom Unternehmen in Erwägung gezogen wurden, als der Vertrag zwischen dem Endverbraucher und dem Unternehmen geschlossen wurde.
12.17 Das Unternehmen stellt die Waren nur zum häuslichen und privaten Gebrauch zur Verfügung. Der Endverbraucher bestätigt, dass er das Produkt nicht für gewerbliche, geschäftliche oder Wiederverkaufszwecke einsetzt, und das Unternehmen ist gegenüber dem Endverbraucher nicht für Gewinnverluste, Geschäftsverluste, Betriebsausfall oder entgangene Geschäftsmöglichkeiten haftbar.
12.18 Das Unternehmen schließt in keiner Weise seine Haftung gegenüber einem Endverbraucher aus, noch beschränkt es diese im Falle von:
(a) durch unsere Fahrlässigkeit verursachten Tod oder verursachte Verletzung;
(b) Betrug oder betrügerisch falsche Darstellung;
(c) jeglicher Verletzung der in Paragraf 12 des britischen Warenverkaufsgesetzes („Sale of Goods Act“) von 1979 implizierten Bedingungen (in denen es um Eigentumsrechte und ungestörten Besitz geht);
(d) jeglicher Verletzung der in den Paragrafen 13 bis 15 des britischen Warenverkaufsgesetzes („Sale of Goods Act“) von 1979 implizierten Bedingungen (in denen es um Beschreibung, hinreichende Qualität, Einsatzfähigkeit und Produktproben geht); und
(e) defekten Produkten entsprechend des britischen Verbraucherschutzgesetzes („Consumer Protection Act“) von 1987. 12.19 Entsprechend den Klauseln 12.16 bis einschließlich 12.19 beträgt die maximale Haftungssumme des Unternehmens gegenüber dem Endverbraucher aus dem Vertrag, gleichgültig ob auf der Grundlage eines Vertrags, aus Schadenersatzansprüchen (einschließlich wegen Fahrlässigkeit) oder anderweitig, nicht mehr als den doppelten Wert der Waren.
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