Common use of Gasbeschaffenheit und Druck Clause in Contracts

Gasbeschaffenheit und Druck. 7.1. Die Gasbeschaffenheit an den Entnahmestellen entspricht der 2. Gasfamilie gemäß den Technischen Regeln des DVGW, Ar- beitsblatt G 260 in der jeweils aktuellen Fassung. Gasbeschaffenheit und Druck werden möglichst gleichbleibend gehalten. 7.2. Der Netzbetreiber kann den Brennwert und Druck sowie die Gasart ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist. Der Netzbetreiber wird den Anschlussnehmer und den Anschlussnutzer davon unverzüglich unterrichten. Bei der Umstellung der Gasart werden die Belange des Anschlussnehmers und des Anschlussnutzers, soweit möglich, angemessen berücksichtigt. Bei einer dauerhaften Umstellung der Gasqualität von L-Gas auf H-Gas, die durch den marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber oder Marktgebietsverantwortlichen veranlasst und netztechnisch erforderlich ist, trägt der Netzbetreiber gemäß § 19a EnWG die Kosten, die aufgrund technisch notwendiger Anpassungen am Netzanschluss, an der Gasanlage oder bei Verbrauchsgeräten entstehen.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Gas), Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Gas)

Gasbeschaffenheit und Druck. 7.1. Die Gasbeschaffenheit an den Entnahmestellen entspricht der 2. Gasfamilie gemäß den Technischen Regeln des DVGW, Ar- beitsblatt Arbeitsblatt G 260 in der jeweils aktuellen Fassung. Gasbeschaffenheit und Druck werden möglichst gleichbleibend gehalten. 7.2. Der Netzbetreiber kann den Brennwert und Druck sowie die Gasart ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist. Der Netzbetreiber wird den Anschlussnehmer und den Anschlussnutzer davon unverzüglich un- verzüglich unterrichten. Bei der Umstellung der Gasart werden die Belange des Anschlussnehmers An- schlussnehmers und des Anschlussnutzers, soweit möglich, angemessen berücksichtigt. Bei einer dauerhaften Umstellung der Gasqualität von L-Gas auf H-Gas, die durch den marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber oder Marktgebietsverantwortlichen veranlasst und netztechnisch erforderlich ist, trägt der Netzbetreiber gemäß § 19a EnWG die Kosten, die aufgrund technisch notwendiger Anpassungen am Netzanschluss, an der Gasanlage oder bei Verbrauchsgeräten entstehenberücksich- tigt.

Appears in 2 contracts

Samples: Netzanschluss /Anschlussnutzungsvertrag Gas, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Gas)

Gasbeschaffenheit und Druck. 7.16.1. Die Gasbeschaffenheit an den Entnahmestellen entspricht der 2. Gasfamilie gemäß den Technischen Regeln Re- geln des DVGW, Ar- beitsblatt Arbeitsblatt G 260 in der jeweils aktuellen Fassung. Gasbeschaffenheit und Druck werden wer- den möglichst gleichbleibend gehalten. 7.26.2. Der Netzbetreiber kann den Brennwert und Druck sowie die Gasart ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist. Der Netzbetreiber wird den Anschlussnehmer An- schlussnehmer und den Anschlussnutzer davon unverzüglich unterrichten. Bei der Umstellung der Gasart werden die Belange des Anschlussnehmers und des Anschlussnutzers, soweit möglich, angemessen berücksichtigt. Bei einer dauerhaften Umstellung der Gasqualität von L-Gas auf H-Gas, die durch den marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber oder Marktgebietsverantwortlichen veranlasst und netztechnisch erforderlich ist, trägt der Netzbetreiber gemäß § 19a EnWG die Kosten, die aufgrund technisch notwendiger Anpassungen am Netzanschluss, an der Gasanlage oder bei Verbrauchsgeräten entstehenbe- rücksichtigt.

Appears in 2 contracts

Samples: Anschlussnutzungsvertrag Gas, Netzanschlussvertrag Gas

Gasbeschaffenheit und Druck. 7.1. Die Gasbeschaffenheit an den Entnahmestellen entspricht der 2. Gasfamilie gemäß den Technischen Regeln des DVGW, Ar- beitsblatt Arbeitsblatt G 260 in der jeweils aktuellen Fassung. Gasbeschaffenheit und Druck werden möglichst gleichbleibend gehalten. 7.2. Der Netzbetreiber kann den Brennwert und Druck sowie die Gasart ändern, falls dies in besonderen Fällen Fäl- len aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist. Der Netzbetreiber wird den Anschlussnehmer und den Anschlussnutzer davon unverzüglich unterrichten. Bei der Umstellung der Gasart werden die Belange des Anschlussnehmers und des Anschlussnutzers, soweit möglich, angemessen ange- messen berücksichtigt. Bei einer dauerhaften Umstellung der Gasqualität von L-Gas auf H-Gas, die durch den marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber oder Marktgebietsverantwortlichen veranlasst und netztechnisch erforderlich ist, trägt der Netzbetreiber gemäß § 19a EnWG die Kosten, die aufgrund technisch notwendiger Anpassungen am Netzanschluss, an der Gasanlage oder bei Verbrauchsgeräten entstehen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Gas)

Gasbeschaffenheit und Druck. 7.15.1. Die Gasbeschaffenheit an den Entnahmestellen entspricht der 2. Gasfamilie gemäß den Technischen Regeln des DVGW, Ar- beitsblatt Arbeitsblatt G 260 in der jeweils aktuellen Fassung. Gasbeschaffenheit und Druck werden möglichst gleichbleibend gleichblei- bend gehalten. 7.25.2. Der Netzbetreiber kann den Brennwert und Druck sowie die Gasart ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen wirt- schaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist. Der Netzbetreiber wird den Anschlussnehmer und den Anschlussnutzer davon unverzüglich unterrichten. Bei der Umstellung der Gasart werden die Belange des Anschlussnehmers Anschluss- nehmers und des Anschlussnutzers, soweit möglich, angemessen berücksichtigt. Bei einer dauerhaften Umstellung der Gasqualität von L-Gas auf H-Gas, die durch den marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber oder Marktgebietsverantwortlichen veranlasst und netztechnisch erforderlich ist, trägt der Netzbetreiber gemäß § 19a EnWG die Kosten, die aufgrund technisch notwendiger Anpassungen am Netzanschluss, an der Gasanlage oder bei Verbrauchsgeräten entstehen.

Appears in 1 contract

Samples: Anschlussnutzungsvertrag (Gas)

Gasbeschaffenheit und Druck. 7.18.1. Die Gasbeschaffenheit an den Entnahmestellen entspricht der 2. Gasfamilie gemäß den Technischen Regeln des DVGW, Ar- beitsblatt Arbeitsblatt G 260 in der jeweils aktuellen Fassung. Gasbeschaffenheit und Druck werden möglichst gleichbleibend gleichblei- bend gehalten. 7.28.2. Der Netzbetreiber kann den Brennwert und Druck sowie die Gasart ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist. Der Netzbetreiber wird den Anschlussnehmer und den Anschlussnutzer davon unverzüglich unterrichten. Bei der Umstellung der Gasart werden die Belange des Anschlussnehmers und des Anschlussnutzers, soweit möglich, angemessen berücksichtigt. Bei einer dauerhaften Umstellung der Gasqualität von L-Gas auf H-Gas, die durch den marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber oder Marktgebietsverantwortlichen veranlasst und netztechnisch erforderlich ist, trägt der Netzbetreiber gemäß § 19a EnWG die Kosten, die aufgrund technisch notwendiger Anpassungen am Netzanschluss, an der Gasanlage oder bei Verbrauchsgeräten entstehen.

Appears in 1 contract

Samples: Netzanschlussvertrag

Gasbeschaffenheit und Druck. 7.1. Die Gasbeschaffenheit an den Entnahmestellen entspricht der 2. Gasfamilie gemäß den Technischen Regeln des DVGW, Ar- beitsblatt G 260 in der jeweils aktuellen Fassung. Gasbeschaffenheit und Druck werden möglichst gleichbleibend gehalten. 7.2. Der Netzbetreiber kann den Brennwert und Druck sowie die Gasart ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist. Der Netzbetreiber wird den Anschlussnehmer und den Anschlussnutzer davon da- von unverzüglich unterrichten. Bei der Umstellung der Gasart werden die Belange des Anschlussnehmers und des AnschlussnutzersAnschlussnut- zers, soweit möglich, angemessen berücksichtigt. Bei einer dauerhaften Umstellung der Gasqualität von L-Gas auf H-Gas, die durch den marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber oder Marktgebietsverantwortlichen veranlasst und netztechnisch erforderlich erforder- lich ist, trägt der Netzbetreiber gemäß § 19a EnWG die Kosten, die aufgrund technisch notwendiger Anpassungen am NetzanschlussNetzan- schluss, an der Gasanlage oder bei Verbrauchsgeräten entstehen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Gas)

Gasbeschaffenheit und Druck. 7.1. 8.1 Die Gasbeschaffenheit an den Entnahmestellen entspricht der 2. Gasfamilie Gasfamilie, Gruppe H gemäß den der Technischen Regeln Regel des DVGW, Ar- beitsblatt Arbeitsblatt G 260 in der jeweils aktuellen FassungFas- sung. Gasbeschaffenheit und Druck werden möglichst gleichbleibend gehalten. 7.2. 8.2 Der Netzbetreiber kann den Brennwert und Druck sowie die Gasart ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen wirt- schaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig notwen- dig ist. Der Netzbetreiber wird den Anschlussnehmer und den Anschlussnutzer davon unverzüglich unterrichten. Bei der Umstellung der Gasart werden die Belange des Anschlussnehmers und des Anschlussnutzers, soweit möglich, angemessen berücksichtigt. Bei einer dauerhaften Umstellung der Gasqualität von L-Gas auf H-Gas, die durch den marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber oder Marktgebietsverantwortlichen veranlasst und netztechnisch erforderlich ist, trägt der Netzbetreiber gemäß § 19a EnWG die Kosten, die aufgrund technisch notwendiger Anpassungen am Netzanschluss, an der Gasanlage oder bei Verbrauchsgeräten entstehen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Gas)