Gebäude. Die Gesamtheit der separaten oder zusammenhängenden Bauten, die sich an der in den Persönlichen Bedingungen angegebenen Adresse befinden. Sofern sie sich an derselben Adresse befinden, zählen zum Gebäude ebenfalls: ◼ Nebengebäude, wobei unerheblich ist, ob sie miteinander oder mit dem Hauptgebäude verbunden sind, ◼ Fundamente, Höfe, Abgrenzungen, Hecken, ◼ privat genutzte Gewächshäuser, ◼ zum Einbau in das Gebäude bereitstehende Baustoffe, ◼ bewegliche Güter, die vom Eigentümer des Gebäudes dauerhaft mit diesem verbunden wurden, Güter, die durch Einbau zu unbeweglichen Gegenständen werden wie Einbauküchen, sanitäre Einrichtungen, Zähler, Anschlüsse, Kabel; ausgenommen sind Güter, die als Geräte betrachtet werden. Das Gebäude darf ausschließlich zu folgenden Zwecken verwendet werden: ◼ die in den Persönlichen Bedingungen beschriebenen Berufe oder Geschäftstätigkeiten, ◼ als private Wohnung oder Garage.
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Samples: Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen