Gebühren Die ETC-Wertpapiere unterliegen einer Produktgebühr (die im Falle von währungsgesicherten ETC-Wertpapieren auch eine Währungsabsicherungsgebühr enthält), die täglich aufläuft. Die aufgelaufene Produktgebühr wird durch eine tägliche Minderung des Metallanspruchs je ETC-Wertpapier gezahlt, wodurch diese Minderung als Belastung für die Inhaber der ETC-Wertpapiere fungiert. Die Emittentin zahlt die Produktgebühr, indem sie dem Programmkontrahenten eine bestimmte Menge an Metall liefert (anstelle einer Barzahlung). Zahlungen in dieser Form erfolgen in regelmäßigen (üblicherweise monatlichen) Abständen. Die ETC-Wertpapiere einer Serie werden unter Umständen vor ihrem planmäßigen Fälligkeitstermin bei Eintreten eines der folgenden Ereignisse fällig und zahlbar: • In Bezug auf die Emittentin treten bestimmte rechtliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen ein, und die Emittentin veröffentlicht eine Tilgungsmitteilung. • Die Ausgleichsvereinbarung wird in Verbindung mit einem Ausgleichsvereinbarungs-Ausfallereignis oder einem Ausgleichsvereinbarungs-Beendigungsereignis beendet. Eine Beschreibung der Umstände, unter denen die Ausgleichsvereinbarung beendet werden kann, finden Sie unter Ziffer Error! Reference source not found.Error! Reference source not found.Error! Reference source not found.. • Die Bestimmungsstelle, die Emissions- und Zahlstelle, die Depotbank des Sicherungskontos, die Depotbank des Zeichnungskontos, die Registerstelle (bei ETC-Wertpapieren in registrierter Form), der Autorisierte Hauptteilnehmer und/oder alle Autorisierten Teilnehmer treten zurück oder ihre Bestellung wird aus beliebigen Gründen beendet, und die Emittentin teilt mit, dass innerhalb einer Frist von 60 Kalendertagen ab dem Datum der entsprechenden Mitteilung über den Rücktritt oder der Kündigungsmitteilung oder ab dem Datum einer etwaig automatischen Beendigung kein entsprechender Nachfolger oder Ersatz bestimmt wurde. • Der Metallanspruch je ETC-Wertpapier oder der Wert je ETC-Wertpapier wird an 14 aufeinanderfolgenden Ununterbrochenen Planmäßigen Bewertungstagen nicht veröffentlicht, und der Treuhänder übermittelt auf Anweisung der erforderlichen Anzahl von Wertpapierinhabern die entsprechende Mitteilung. • Der Wert je ETC-Wertpapier beträgt an zwei aufeinanderfolgenden Ununterbrochenen Planmäßigen Bewertungstagen höchstens 20 % des Ausgabepreises am Serienausgabetag, und die Bestimmungsstelle veröffentlicht die entsprechende Mitteilung. • Die Emittentin ist im Zusammenhang mit einer Lieferung von Metall durch oder an einen Autorisierten Teilnehmer zur Zahlung oder Erhebung einer Umsatzsteuer verpflichtet (bzw. wird höchstwahrscheinlich dazu verpflichtet sein) (unabhängig davon, ob die Umsatzsteuerzahlung erstattungsfähig ist oder nicht). • Ein Wertpapierinhaber erhält nach Anfrage für einen Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Ununterbrochenen Planmäßigen Bewertungstagen keinen verbindlichen Geldkurs für seine ETC-Wertpapiere von einem Autorisierten Teilnehmer und erhält auch nach Übermittlung der erforderlichen Mitteilungen keinen verbindlichen Geldkurs für die entsprechenden ETC-Wertpapiere während weiteren 20 aufeinanderfolgenden Ununterbrochenen Planmäßigen Bewertungstagen, und die Emittentin veröffentlicht die entsprechende Mitteilung. • Es tritt in Bezug auf den Programmkontrahenten ein Ausgleichsvereinbarungs-Ausfallereignis ein und besteht fort, und der Treuhänder wird von der erforderlichen Anzahl der Wertpapierinhaber angewiesen, die entsprechende Mitteilung zu übermitteln. Die Emittentin ist berechtigt, eine Mitteilung über ein Umsatzsteuerbedingtes Tilgungsereignis (VAT redemption event notice) zu übermitteln oder im Rahmen der Ausgleichsvereinbarung in Folge eines Steuerereignisses gemäß der Ausgleichsvereinbarung (balancing agreement tax event) oder einer Rechtswidrigkeit gemäß der Ausgleichsvereinbarung (balancing agreement illegality) eine Kündigungsmitteilung zu übermitteln, und der Treuhänder übermittelt auf Anweisung der erforderlichen Anzahl von Wertpapierinhabern die entsprechende Mitteilung oder • Es tritt ein Ausfallereignis im Rahmen der ETC-Wertpapiere ein und der Treuhänder übermittelt die entsprechende Mitteilung.
Angebot Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegt. Entfällt; die Gründe für das Angebot sind Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken und die Nettoerlöse aus der Begebung von Optionsscheinen, die in diesem Basisprospekt dargestellt werden, werden vom Emittenten für seine allgemeinen Unternehmenszwecke verwendet.
Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
Kaufpreis a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine GGVS- sowie eine Mautpauschale und bei Pellets ein Einblas- sowie Mautpauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossen. x. Xxxxxx kein Preis vereinbart ist, erfolgt Preis- und Mengenberechnung bei der Lieferung von Mineralölprodukten zu unserem am Liefertag allgemein gültigen Preis, der sich nach handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren (insbes. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung etc.) berechnet. c. Sollte unsere Ware, ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder Rohstoffe mit Zöllen und sonstigen Abgaben belegt oder die für diese bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lasten, insbesondere Frachten, Umschlagtarife oder Steuern, erhöht werden, so können wir die dich dadurch für die verkaufte Ware ergebenden Mehrbelastung in Rechnung stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten; das gilt auch, wenn ein Festpreis oder steuer-, zoll- oder frachtfreie Lieferung vereinbart war. d. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, ist uns der von dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Steuersätze berechnen. e. Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir berechtigt, die Erhöhung des Entgelts, die zwischen Abschluss und Ausführung des Vertrages entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach dem Zeitpunkt der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnen.
Angebote 2.01 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Individualvertragsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 2.02 Mitgeteilte Richtpreise sind keine Offerten und werden nur bei Vereinbarung Grundlage des Vertrages. An unsere Angebotspreise sind wir längstens für einen Zeitraum von vier Monaten bis Auftragserteilung gebunden. 2.03 Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320
Hinweise zum Datenschutz Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung MDT travel underwriting GmbH Xxxxxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx00.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Adresse oder unter: xxxxxxxxxxx@xxx00.xx Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Da- tenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versiche- rungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Wenn Sie sich bei uns versichern möchten, benötigen wir Ihre Daten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmen- den Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten, um Ihnen die Police auszustellen oder eine Rechnung schicken zu können. Anga- ben in Schaden- und Leistungsfällen benötigen wir, um zu prüfen, wie Sie sich im Detail abgesichert haben und welche Leistungen Sie von uns erhal- ten. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungs- spezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfül- lung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten, z. B. Ihre Gesund- heitsdaten, erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategori- en, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann z. B. erforderlich sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmiss- brauch hindeuten können. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Dazu gehören z. B. aufsichtsrechtliche Vorga- ben, handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder unsere Be- ratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.mdt-versi- xxxxxxx.xx/Xxxxxxxxxxx
Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.
Auskunftserteilung Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.