Geltendes Recht. Diese Nutzungsbedingungen und das zwischen uns bestehende Rechtsverhältnis unterliegen den Gesetzen von England und Wales. Dies hat keine Auswirkungen auf Ihre Verbraucherschutzrechte in der Republik Österreich. Durch die Einreichung einer Klage gegen uns vor Gericht unterwerfen Sie sich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales. Wenn Sie beispielsweise einen Anspruch aus diesen Nutzungsbedingungen gegen uns vor Gericht geltend machen können, wäre ein Gericht in England oder Wales geeignet. Sie können den Anspruch stattdessen allerdings auch vor einem Gericht in einem anderen Land wie z.B. der Republik Österreich geltend machen, sofern das Gesetz Ihnen diese Möglichkeit einräumt.
Geltendes Recht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Geltendes Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Geltendes Recht. Diese Vereinbarung und sämtliche hiermit verbundenen Verfahren unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Ausschließliche Gerichtsbarkeit und ausschließlicher Gerichtsstand für mit dieser Vereinbarung oder der Nutzung der Dienstleistungen durch den Nutzer verbundene Verfahren sind die einzelstaatlichen und Bundesgerichte in Xxx Xxxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx, XXX, und beide Parteien vereinbaren die Zuständigkeit dieser Gerichte für solche Verfahren.
Geltendes Recht. 16.1 Für diese Vereinbarung gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Geltendes Recht. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
Geltendes Recht. Für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht ohne das UN-Kaufrecht. Das Kollisionsrecht findet keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Karlsruhe, sofern der Auftraggeber Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.
Geltendes Recht. Auf den Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Geltendes Recht. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Lieferanten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (UN-Kaufrecht/CISG) vom 1. April 1980.
Geltendes Recht. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen des Commonwealth of Pennsylvania, USA, und ist entsprechend diesen auszulegen; die Bestimmungen des Kollisionsrechts werden hierbei ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gerichtsstand befindet sich ausschließlich in den bundesstaatlichen oder Bundesgerichten im Commonwealth of Pennsylvania, USA. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf hat für diesen Vertrag keine Gültigkeit.