Common use of Geltungsbereich, Allgemeines Clause in Contracts

Geltungsbereich, Allgemeines. 1.1. Diese AEB ADAC Stiftung finden auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ADAC Stiftung, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx oder einem anderen Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe (das vertragsschließende Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe wird nachfolgend jeweils als „ADAC" bezeichnet) und Vertragspartnern (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen - nachfolgend jeweils als „Geschäftspartner" bezeichnet) im Bereich von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen Anwendung. 1.2. Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe sind die ADAC Stiftung und die mit dieser derzeit und/oder zukünftig unmittelbar und/oder mittelbar verbundenen Unternehmen. 1.3. Während in diesem Teil A. allgemein verbindliche Bestimmungen für alle Geschäftsbeziehungen geregelt werden, befinden sich in den folgenden Teilen B. – D. zusätzlich geltende besondere Bestimmungen für Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge. Im Fall von Widersprüchen, gehen die besonderen Bestimmungen den allgemeinen Bestimmungen vor. 1.4. Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen AEB ADAC Stiftung sowie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich vereinbart werden. Dies gilt auch, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird oder der Geschäftspartner erklärt, nur zu seinen Geschäftsbedingungen abschließen zu wollen oder er seine AGB der Annahmeerklärung bzw. dem Liefer- bzw. Auftragsschein beifügt. Ebenso wenig bedeutet die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen des Geschäftspartners oder deren Bezahlung eine Annahme der AGB des Geschäftspartners. 1.5. Rechtserhebliche Erklärungen (insb. Mahnungen, Fristsetzungen, Rücktrittserklärungen, Anfechtungen etc.) und Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen (bspw. Nachtrags- oder Zusatzvereinbarungen) bedürfen, soweit nicht anders vereinbart oder unter B. – D. anders geregelt, zur Wirksamkeit der Textform.

Appears in 2 contracts

Samples: Einkaufs Und Beschaffungsbedingungen, Einkaufs Und Beschaffungsbedingungen

Geltungsbereich, Allgemeines. 1.1. Diese AEB ADAC Stiftung finden auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) der ADAC StiftungEntsorgung Punkt DE GmbH (im Folgenden „EPD“ genannt) sind Bestandteil aller Erst- und Folgeverträge, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx oder einem anderen Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe (das vertragsschließende Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe wird nachfolgend jeweils als „ADAC" bezeichnet) die EPD für Containerbestellungen und sonstige Entsorgungsdienstleitungen mit ihren Kunden / Vertragspartnern (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen - nachfolgend jeweils als „Geschäftspartner" bezeichnet) im Bereich von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen AnwendungFolgenden „VP“ genannt) schließt. 1.2. Unternehmen Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des VP werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn EPD diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn EPD in Kenntnis der ADAC Stiftung Gruppe sind die ADAC Stiftung und die mit dieser derzeit und/AGB des VP Lieferungen oder zukünftig unmittelbar und/oder mittelbar verbundenen UnternehmenLeistungen vorbehaltlos ausführt. 1.3. Während in diesem Teil A. allgemein verbindliche Bestimmungen für alle Geschäftsbeziehungen geregelt werdenRechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, befinden sich in den folgenden Teilen die nach Vertragsschluss von dem VP abzugeben sind (z.B. – D. zusätzlich geltende besondere Bestimmungen für Kauf-Widerruf, Werk- und Dienstleistungsverträge. Im Fall Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von WidersprüchenRücktritt oder Minderung), gehen die besonderen Bestimmungen den allgemeinen Bestimmungen vorbedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax). 1.4. Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners finden keine Anwendung. Abweichungen Die Vertragsbeziehung zwischen EPD und VP unterliegt insgesamt dem jeweils gültigen Abfallrecht, d.h., dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von diesen AEB ADAC Stiftung sowie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich vereinbart werden. Dies gilt auch, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird oder der Geschäftspartner erklärt, nur zu seinen Geschäftsbedingungen abschließen zu wollen oder er seine AGB der Annahmeerklärung bzw. dem Liefer- bzw. Auftragsschein beifügt. Ebenso wenig bedeutet die Entgegennahme von Lieferungen Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) und Leistungen des Geschäftspartners oder deren Bezahlung eine Annahme der AGB des Geschäftspartnersden entsprechenden Verordnungen. 1.5. Rechtserhebliche Erklärungen Ist ein Dritter Erzeuger oder Besitzer der Abfälle bzw. gesetzlich zur Entsorgung der Abfälle verpflichtet (insbAbfallbesitzer), so hat VP seine Rechtsbeziehung zu dem Abfallbesitzer nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Verordnungen auszugestalten, insbesondere soweit es sich um Pflichten im Hinblick auf die Abfalldeklaration, die Einhaltung der Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung und die sonstigen Nebenpflichten in Bezug auf die konkrete Leistung handelt. MahnungenVP haftet der EPD gegenüber im Rahmen des Auftrags so, Fristsetzungen, Rücktrittserklärungen, Anfechtungen etcals sei er selbst der Abfallbesitzer.) und Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen (bspw. Nachtrags- oder Zusatzvereinbarungen) bedürfen, soweit nicht anders vereinbart oder unter B. – D. anders geregelt, zur Wirksamkeit der Textform.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich, Allgemeines. 1.11. Diese AEB ADAC Stiftung finden auf Die vorliegenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen von Würth mit ihren Kunden. Sie gelten nur, wenn der ADAC Stiftung, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx oder einem anderen Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe Besteller Unternehmer (das vertragsschließende Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe wird nachfolgend jeweils als „ADAC" bezeichnet) und Vertragspartnern (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB), eine juristische Personen Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliche rechtliches Sondervermögen - nachfolgend jeweils als „Geschäftspartner" bezeichnet) im Bereich von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen Anwendungist. 1.22. Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe sind die ADAC Stiftung Diese Allgemeinen Liefer- und die mit dieser derzeit und/Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenste- hende oder zukünftig unmittelbar und/von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Würth nicht an, es sei denn, Würth hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die vorliegenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn Würth in Kenntnis entgegenstehender oder mittelbar verbundenen Unternehmenvon diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingun- gen abweichender Bedingungen des Bestellers den Auftrag bestätigt und / oder den Auf- trag an den Besteller vorbehaltlos ausführt. 1.3. Während in diesem Teil A. allgemein verbindliche Bestimmungen für alle Geschäftsbeziehungen geregelt werden, befinden sich in den folgenden Teilen B. – D. zusätzlich geltende besondere Bestimmungen für Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Für den Inhalt der- artiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von Widersprüchen, gehen die besonderen Bestimmungen den allgemeinen Bestimmungen vorWürth maßgebend. 1.44. Geschäftsbedingungen Der Schriftformerfordernis i.S.d. der vorstehenden Ziffer 3 sowie der nachfolgenden Best- immungen genügt die Textform des Geschäftspartners finden keine Anwendung§126 b BGB. Abweichungen von diesen AEB ADAC Stiftung sowie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners Dergestalt bedürfen insbesondere rechts- erhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller gegenüber Würth abzugeben sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich vereinbart werden. Dies gilt auch, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird oder der Geschäftspartner erklärt, nur zu seinen Geschäftsbedingungen abschließen zu wollen oder er seine AGB der Annahmeerklärung bzw. dem Liefer- bzw. Auftragsschein beifügt. Ebenso wenig bedeutet die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen des Geschäftspartners oder deren Bezahlung eine Annahme der AGB des Geschäftspartners. 1.5. Rechtserhebliche Erklärungen (insb. Mahnungen, z.B. Fristsetzungen, RücktrittserklärungenMängelanzeigen, Anfechtungen etc.) und Änderungen Erklärung von Rücktritt oder Ergänzungen von Verträgen (bspw. Nachtrags- oder Zusatzvereinbarungen) bedürfenMinderung), soweit nicht anders vereinbart oder unter B. – D. anders geregelt, zur zu ihrer Wirksamkeit der Textform. 5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Geltungsbereich, Allgemeines. 1.11.1 Für alle Rechtsgeschäfte über Verkäufe, Werklieferungen und Leistungen der Neuromedex GmbH (nachfolgend "NM") an ihren Vertragspartner ("Kunde") gelten ausschließlich die nachste- henden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen gelten dabei auch für derartige Rechtsgeschäfte, die erst zukünftig abgeschlossen werden. 1.2 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden erkennt NM nicht an, es sei denn, NM hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn NM nach deren Eingang nicht nochmals widerspricht oder die Lieferung in Kenntnis entgegenstehen- der oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt. Die Zustimmung bedarf der Textform (§ 126 b BGB; insb. auch E-Mail oder Fax). 1.3 Vertragsabschlüsse, Vertragsergänzungen aller Art und/oder nachträgliche Vertragsänderun- gen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform. Auf dieses Erfordernis kann nur in Textform verzichtet werden. Die Bestätigung in Textform ist nicht erforderlich, wenn Geschäftsfüh- rer, Prokuristen oder in das Handelsregister eingetragene vertretungsberechtigte Personen han- deln. 1.4 Diese AEB ADAC Stiftung finden auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ADAC Stiftung, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern oder einem anderen Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe (das vertragsschließende Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe wird nachfolgend jeweils als „ADAC" bezeichnet) und Vertragspartnern (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische juristi- schen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche rechtlicher Sondervermögen - nachfolgend jeweils als „Geschäftspartner" bezeichnet) im Bereich Sinn von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen Anwendung§ 310 Abs. 1 BGB. 1.2. Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe sind die ADAC Stiftung und die mit dieser derzeit und/oder zukünftig unmittelbar und/oder mittelbar verbundenen Unternehmen. 1.3. Während in diesem Teil A. allgemein verbindliche Bestimmungen für alle Geschäftsbeziehungen geregelt werden, befinden sich in den folgenden Teilen B. – D. zusätzlich geltende besondere Bestimmungen für Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge. Im Fall von Widersprüchen, gehen die besonderen Bestimmungen den allgemeinen Bestimmungen vor. 1.4. Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen AEB ADAC Stiftung sowie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich vereinbart werden. Dies gilt auch, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird oder der Geschäftspartner erklärt, nur zu seinen Geschäftsbedingungen abschließen zu wollen oder er seine AGB der Annahmeerklärung bzw. dem Liefer- bzw. Auftragsschein beifügt. Ebenso wenig bedeutet die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen des Geschäftspartners oder deren Bezahlung eine Annahme der AGB des Geschäftspartners. 1.5. Rechtserhebliche Erklärungen (insb. Mahnungen, Fristsetzungen, Rücktrittserklärungen, Anfechtungen etc.) und Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen (bspw. Nachtrags- oder Zusatzvereinbarungen) bedürfen, soweit nicht anders vereinbart oder unter B. – D. anders geregelt, zur Wirksamkeit der Textform.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich, Allgemeines. 1.1. Diese AEB ADAC Stiftung finden auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen 1.1.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) der ADAC StiftungEntsorgung Punkt DE GmbH (im Folgenden „EPD“ genannt) sind Bestandteil aller Erst- und Folgeverträge, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx oder einem anderen Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe (das vertragsschließende Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe wird nachfolgend jeweils als „ADAC" bezeichnet) die EPD für Behälterbestellungen und sonstige Entsorgungsdienstleitungen mit ihren Kunden / Vertragspartnern (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen - nachfolgend jeweils als „Geschäftspartner" bezeichnet) im Bereich von Kauf-Folgenden „VP“ genannt) schließt. 1.2.Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, Werk- und Dienstleistungsverträgen Anwendung. 1.2. Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe sind die ADAC Stiftung und die mit dieser derzeit und/entgegenstehende oder zukünftig unmittelbar und/oder mittelbar verbundenen Unternehmen. 1.3. Während in diesem Teil A. allgemein verbindliche Bestimmungen für alle Geschäftsbeziehungen geregelt werden, befinden sich in den folgenden Teilen B. – D. zusätzlich geltende besondere Bestimmungen für Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge. Im Fall von Widersprüchen, gehen die besonderen Bestimmungen den allgemeinen Bestimmungen vor. 1.4. Geschäftsbedingungen ergänzende AGB des Geschäftspartners finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen AEB ADAC Stiftung sowie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners sind VP werden nur wirksamdann Vertragsbestandteil, wenn diese EPD diesen ausdrücklich vereinbart werdenschriftlich zugestimmt hat. Dies Dieses Zustimmungserfordernis gilt auchauch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird oder der Geschäftspartner erklärt, nur zu seinen Geschäftsbedingungen abschließen zu wollen oder er seine AGB der Annahmeerklärung bzw. dem Liefer- bzw. Auftragsschein beifügt. Ebenso wenig bedeutet die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen des Geschäftspartners oder deren Bezahlung eine Annahme EPD in Kenntnis der AGB des Geschäftspartners. 1.5VP Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt. Rechtserhebliche 1.3.Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von dem VP abzugeben sind (insb. Mahnungenz.B. Widerruf, Fristsetzungen, RücktrittserklärungenMängelanzeigen, Anfechtungen etcErklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax). 1.4.Die Vertragsbeziehung zwischen EPD und VP unterliegt insgesamt dem jeweils gültigen Abfallrecht, d.h., dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) und Änderungen den entsprechenden Verordnungen. 0.0.Xxx ein Dritter Erzeuger oder Ergänzungen von Verträgen Besitzer der Abfälle bzw. gesetzlich zur Entsorgung der Abfälle verpflichtet (bspwAbfallbesitzer), so hat VP seine Rechtsbeziehung zu dem Abfallbesitzer nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Verordnungen auszugestalten, insbesondere soweit es sich um Pflichten im Hinblick auf die Abfalldeklaration, die Einhaltung der Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung und die sonstigen Nebenpflichten in Bezug auf die konkrete Leistung handelt. Nachtrags- oder Zusatzvereinbarungen) bedürfenVP haftet der EPD gegenüber im Rahmen des Auftrags so, soweit nicht anders vereinbart oder unter B. – D. anders geregelt, zur Wirksamkeit als sei er selbst der TextformAbfallbesitzer.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich, Allgemeines. 1.1. Diese AEB ADAC Stiftung finden auf Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das heißt natürlichen oder juristischen Personen, welche die Leistung zur gewerblichen oder beruflichen Verwendung erwerben. 1.2. Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden (Auftraggeber oder AG), auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen (AGB). Sind unsere AGB in das Geschäft mit dem AG eingeführt, so gelten sie auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen dem AG und uns, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird. 1.3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen; andernfalls werden sie zurückgewiesen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. 1.4. Unsere AGB gelten anstelle etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des AGs, insbesondere Einkaufsbedingungen (EKB) des AG auch dann, wenn nach diesen EKB die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der ADAC StiftungEinkaufsbedingungen vorgesehen ist, Xxxxxxxxxxx 00oder wir nach Hinweis des AGs auf die Geltung seiner Allgemeinen Einkaufsbedingungen leisten, 00000 es sei denn, wir haben ausdrücklich gegenüber dem Kunden auf die Geltung unserer AGB verzichtet. Der Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AGs gilt auch dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einzelnen Regelungspunkten unserer AGB keine gesonderte Regelung enthalten. 1.5. Sofern Rahmenverträge oder sonstige Verträge mit dem AG abgeschlossen sind, haben diese Vorrang. Sie werden dort, sofern keine spezielleren Regelungen getroffen sind, durch die vorliegenden AGB ergänzt. 1.6. Die folgenden AGB gelten für Verträge über die Schaltung von Anzeigen und sonstigen Werbemitteln in Zeitschriften und ihren elektronischen Ausgaben, mit den Unternehmen Verlagsgesellschaft Xxxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG, Bruderverlag Xxxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG, Xxxxxxx oder einem anderen Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe Xxxxxxx Verlag GmbH & Co. KG, FeuerTrutz Network GmbH, Immobilien Manager Verlag IMV GmbH & Co. KG sowie RM Handelsmedien GmbH & Co. KG (das vertragsschließende Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe wird nachfolgend jeweils Verlag). 1.7. Verlag und AG werden nachstehend gemeinsam auch als „ADAC" Parteien“ bezeichnet) und Vertragspartnern (Unternehmer . 1.8. Soweit im Folgenden von Schadensersatzansprüchen die Rede ist, sind damit in gleicher Weise auch Aufwendungsersatzansprüche i.S.v. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen - nachfolgend jeweils als „Geschäftspartner" bezeichnet) im Bereich von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen Anwendung284 BGB gemeint. 1.2. Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe sind die ADAC Stiftung und die mit dieser derzeit und/oder zukünftig unmittelbar und/oder mittelbar verbundenen Unternehmen. 1.3. Während in diesem Teil A. allgemein verbindliche Bestimmungen für alle Geschäftsbeziehungen geregelt werden, befinden sich in den folgenden Teilen B. – D. zusätzlich geltende besondere Bestimmungen für Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge. Im Fall von Widersprüchen, gehen die besonderen Bestimmungen den allgemeinen Bestimmungen vor. 1.4. Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen AEB ADAC Stiftung sowie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich vereinbart werden. Dies gilt auch, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird oder der Geschäftspartner erklärt, nur zu seinen Geschäftsbedingungen abschließen zu wollen oder er seine AGB der Annahmeerklärung bzw. dem Liefer- bzw. Auftragsschein beifügt. Ebenso wenig bedeutet die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen des Geschäftspartners oder deren Bezahlung eine Annahme der AGB des Geschäftspartners. 1.5. Rechtserhebliche Erklärungen (insb. Mahnungen, Fristsetzungen, Rücktrittserklärungen, Anfechtungen etc.) und Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen (bspw. Nachtrags- oder Zusatzvereinbarungen) bedürfen, soweit nicht anders vereinbart oder unter B. – D. anders geregelt, zur Wirksamkeit der Textform.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich, Allgemeines. 1.1. Diese AEB ADAC Stiftung finden auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen 1.1.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) der ADAC StiftungFirma Containerdienst Selisch sind Bestandteil aller Erst- und Folgeaufträge (im nachfolgenden „FCS“ genannt), Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx oder einem anderen Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe (das vertragsschließende Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe wird nachfolgend jeweils als „ADAC" bezeichnet) die FCS für Containerbestellungen und sonstige Entsorgungsdienstleitungen mit ihren Kunden / Vertragspartnern (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen - nachfolgend jeweils als „Geschäftspartner" bezeichnet) im Bereich von Kauf-Folgenden „K“ genannt) schließt. 1.2.Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, Werk- und Dienstleistungsverträgen Anwendung. 1.2. Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe sind die ADAC Stiftung und die mit dieser derzeit und/entgegenstehende oder zukünftig unmittelbar und/oder mittelbar verbundenen Unternehmen. 1.3. Während in diesem Teil A. allgemein verbindliche Bestimmungen für alle Geschäftsbeziehungen geregelt werden, befinden sich in den folgenden Teilen B. – D. zusätzlich geltende besondere Bestimmungen für Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge. Im Fall von Widersprüchen, gehen die besonderen Bestimmungen den allgemeinen Bestimmungen vor. 1.4. Geschäftsbedingungen ergänzende AGB des Geschäftspartners finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen AEB ADAC Stiftung sowie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners sind K werden nur wirksamdann Vertragsbestandteil, wenn diese FCS diesen ausdrücklich vereinbart werdenschriftlich zugestimmt hat. Dies Dieses Zustimmungserfordernis gilt auchauch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird oder der Geschäftspartner erklärt, nur zu seinen Geschäftsbedingungen abschließen zu wollen oder er seine AGB der Annahmeerklärung bzw. dem Liefer- bzw. Auftragsschein beifügt. Ebenso wenig bedeutet die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen des Geschäftspartners oder deren Bezahlung eine Annahme FCS in Kenntnis der AGB des Geschäftspartners. 1.5K Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt und vorher Unterzeichnet hat. Rechtserhebliche 1.3.Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von dem K abzugeben sind (insb. Mahnungenz.B. Widerruf, Fristsetzungen, RücktrittserklärungenMängel- anzeigen, Anfechtungen etcErklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) mit Nachweis. 1.4.Die Vertragsbeziehung zwischen FCS und K unterliegt insgesamt dem jeweils gültigen Abfallrecht, d.h., dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) und Änderungen den ent- sprechenden Verordnungen. 0.0.Xxx ein Dritter Erzeuger oder Ergänzungen von Verträgen Besitzer der Abfälle bzw. gesetzlich zur Entsorgung der Abfälle verpflichtet (bspwAbfallbesitzer), so hat K seine Rechtsbeziehung zu dem Abfallbesitzer nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Verordnungen auszugestalten, insbesondere soweit es sich um Pflichten im Hinblick auf die Abfalldeklaration, die Einhaltung der Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung und die sonsti- gen Nebenpflichten in Bezug auf die konkrete Leistung handelt. Nachtrags- oder Zusatzvereinbarungen) bedürfenK haftet der FCS gegenüber im Rahmen des Auftrags so, soweit nicht anders vereinbart oder unter B. – D. anders geregelt, zur Wirksamkeit als sei er selbst der TextformAbfallbesitzer.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich, Allgemeines. 1.1. Diese AEB ADAC Stiftung SE finden auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ADAC StiftungSE, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx oder einem anderen Unternehmen der ADAC Stiftung SE Gruppe (das vertragsschließende Unternehmen der ADAC Stiftung SE Gruppe wird nachfolgend jeweils als „ADAC" bezeichnet) und Vertragspartnern (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische juristi- sche Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche recht- liche Sondervermögen - nachfolgend jeweils als „GeschäftspartnerGeschäfts- partner" bezeichnet) im Bereich von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen Anwendung. 1.2. Unternehmen der ADAC Stiftung SE Gruppe sind die ADAC Stiftung SE und die mit dieser derzeit und/oder zukünftig unmittelbar und/oder o- der mittelbar verbundenen Unternehmen. 1.3. Während in diesem Teil A. allgemein verbindliche Bestimmungen Bestim- mungen für alle Geschäftsbeziehungen geregelt werden, befinden be- finden sich in den folgenden Teilen B. – D. zusätzlich geltende gel- tende besondere Bestimmungen für Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge. Im Fall von Widersprüchen, gehen die besonderen Bestimmungen den allgemeinen Bestimmungen Bestim- mungen vor. 1.4. Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen AEB ADAC Stiftung sowie SE so- wie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich aus- drücklich vereinbart werden. Dies gilt auch, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird oder der Geschäftspartner Geschäfts- partner erklärt, nur zu seinen Geschäftsbedingungen abschließen ab- schließen zu wollen oder er seine AGB der Annahmeerklärung Annahmeerklä- rung bzw. dem Liefer- bzw. Auftragsschein beifügt. Ebenso wenig bedeutet die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen des Geschäftspartners oder deren Bezahlung eine Annahme der AGB des Geschäftspartners. 1.5. Rechtserhebliche Erklärungen (insb. Mahnungen, FristsetzungenFristset- zungen, Rücktrittserklärungen, Anfechtungen etc.) und Änderungen Än- derungen oder Ergänzungen von Verträgen (bspw. Nachtrags- Nach- trags- oder Zusatzvereinbarungen) bedürfen, soweit nicht anders vereinbart oder unter B. – D. anders geregelt, zur Wirksamkeit der Textform.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Einkaufs Und Beschaffungsbedingungen

Geltungsbereich, Allgemeines. 1.11. Diese AEB ADAC Stiftung finden auf alle Geschäftsbeziehungen Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der ADAC Stiftungund -nachstehend auch Auftragnehmer genannt, Xxxxxxxxxxx 00auch bei beauftragten Dritten (ausführender Möbelspediteur)- -nachstehend auch Absender genannt, 00000 Xxxxxxx oder einem anderen Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe (das vertragsschließende Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe wird nachfolgend jeweils als „ADAC" bezeichnet) und Vertragspartnern (Unternehmer i.S.v. § 14 BGBauch bei Personenmehrheit zur Beförderung von Umzugsgut, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen - nachfolgend jeweils als „Geschäftspartner" bezeichnet) im Bereich von Kauf-dessen Lagerung, Werk- und Dienstleistungsverträgen AnwendungRäumungen, Entsorgungsarbeiten, sowie Verpackungsarbeiten. 1.21. Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe sind die ADAC Stiftung Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt deutsches Recht. Der Frachtführer haftet nach dem Umzugsvertrag und die mit dieser derzeit und/oder zukünftig unmittelbar und/oder mittelbar verbundenen Unternehmen. 1.3nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Während in diesem Teil A. allgemein verbindliche Bestimmungen für alle Geschäftsbeziehungen geregelt werden, befinden sich in den folgenden Teilen B. – D. zusätzlich geltende besondere Bestimmungen für Kauf-, Werk- Für Beförderungen von Umzugsgut von und Dienstleistungsverträge. Im Fall von Widersprüchen, gehen die besonderen Bestimmungen den allgemeinen Bestimmungen vor. 1.4. Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners nach Orten außerhalb Deutschlands finden keine dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Abweichungen von diesen AEB ADAC Stiftung sowie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich vereinbart werden. Dies gilt auch, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen. 2. Die Fa. Walko Transporte GmbH führt keine Elektro- und/oder Sanitärarbeiten durch. Auch übernimmt Fa. Walko Transporte GmbH keine Umbauarbeiten an Möbeln. Ausnahmen können vertraglich separat vereinbart werden. Der Absender hat in diesem Fall für eine ausreichende Sicherung und Gangbarkeit der Geschäftspartner erklärt, nur zu seinen Geschäftsbedingungen abschließen zu wollen oder er seine AGB der Annahmeerklärung Elektro- bzw. dem Liefer- bzwSanitäranlagen zu sorgen. Auftragsschein beifügtFür Schäden und Folgeschäden jeglicher Art durch die Arbeiten haftet die Fa. Ebenso wenig bedeutet die Entgegennahme von Lieferungen und Walko Transporte GmbH nicht. Bei Schäden durch Leistungen des Geschäftspartners oder deren Bezahlung eine Annahme der AGB des Geschäftspartnerszusätzlich vermittelten Handwerkers haftet die Fa. Walko Transporte GmbH nicht. 1.5. Rechtserhebliche Erklärungen (insb. Mahnungen, Fristsetzungen, Rücktrittserklärungen, Anfechtungen etc.) und Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen (bspw. Nachtrags- oder Zusatzvereinbarungen) bedürfen, soweit nicht anders vereinbart oder unter B. – D. anders geregelt, zur Wirksamkeit der Textform.

Appears in 1 contract

Samples: Agb (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Der Firma Walko Transporte GMBH

Geltungsbereich, Allgemeines. 1.1. 1.1 Diese AEB ADAC Stiftung finden auf Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Lieferungen, Leistungen, Verträge und Angebote sowie damit zusammenhängende Nebenleistungen (nachfolgend gemeinsam "Lieferungen") der ADAC StiftungFreudenberg Performance Materials Holding GmbH und ihrer europäischen verbundenen Unternehmen des Teilkonzerns Freudenberg Performance Materials mit Sitz in der Europäischen Union, Xxxxxxxxxxx 00Vereinigten Königreich und der Türkei (nachfolgend "wir", 00000 Xxxxxxx "uns" genannt) an oder einem anderen Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe (das vertragsschließende Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe wird nachfolgend jeweils als „ADAC" bezeichnet) und Vertragspartnern (Unternehmer i.S.v. § 14 BGBgegenüber Unternehmern, juristische juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche rechtlichen Sondervermögen - (nachfolgend jeweils als „Geschäftspartnergemeinsam "Kunden" bezeichnet) im Bereich von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen Anwendunggenannt). 1.21.2 Unsere AGB gelten ausschließlich. Unternehmen Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der ADAC Stiftung Gruppe sind Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die ADAC Stiftung und die mit dieser derzeit und/oder zukünftig unmittelbar und/oder mittelbar verbundenen Unternehmen. 1.3. Während in diesem Teil A. allgemein verbindliche Bestimmungen für alle Geschäftsbeziehungen geregelt werden, befinden sich in Lieferung an den folgenden Teilen B. – D. zusätzlich geltende besondere Bestimmungen für Kauf-, Werk- und DienstleistungsverträgeKunden vorbehaltlos ausführen. Im Fall von Widersprüchen, gehen Falle der Teilnahme an elektronischen Plattformen oder anderen elektronischen/automatisierten Verfahren des Kunden stellt die besonderen Bestimmungen Freischaltung der vom System freizuschaltenden Auswahlfelder keine rechtsverbindliche Zustimmung zu den allgemeinen Bestimmungen vorjeweiligen Nutzungsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. 1.41.3 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde im Zusammenhang mit Lieferungen uns gegenüber abzugeben hat (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich (d.h. Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen AEB ADAC Stiftung sowie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners sind nur wirksamim Sinne dieser AGB in Schrift- oder Textform, wenn diese ausdrücklich vereinbart werden. Dies gilt auchz.B. E-Mail, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird oder der Geschäftspartner erklärtBrief, nur zu seinen Geschäftsbedingungen abschließen zu wollen oder er seine AGB der Annahmeerklärung bzw. dem Liefer- bzw. Auftragsschein beifügt. Ebenso wenig bedeutet die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen des Geschäftspartners oder deren Bezahlung eine Annahme der AGB des GeschäftspartnersTelefax) abzugeben. 1.5. Rechtserhebliche Erklärungen (insb. Mahnungen, Fristsetzungen, Rücktrittserklärungen, Anfechtungen etc.) und Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen (bspw. Nachtrags- oder Zusatzvereinbarungen) bedürfen, soweit nicht anders vereinbart oder unter B. – D. anders geregelt, zur 1.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der Textformübrigen Bestimmungen nicht.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Geltungsbereich, Allgemeines. 1.11. Diese AEB ADAC Stiftung finden auf Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Veranstaltungen der ADAC StiftungBildungshäuser und Akademien des Erzbistums Paderborn (KdÖR) vertreten durch den Generalvikar, Xxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx oder Xxxxxxxxx Sie bilden den vertraglichen Rahmen für die Zusammenarbeit der Bildungshäuser und Akademien des Erzbistums Paderborn mit einem anderen Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe (das vertragsschließende Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe wird nachfolgend jeweils als „ADAC" bezeichnet) und Vertragspartnern (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen - nachfolgend jeweils als „Geschäftspartner" bezeichnet) im Bereich von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen AnwendungTeilnehmenden einer Veranstaltung. 1.22. Unternehmen Veranstaltungen, zu denen Dritte als alleinige Veranstalter in die Räumlichkeiten der ADAC Stiftung Gruppe Bildungshäuser und Akademien einladen, sind nicht Veranstaltungen der Bildungshäuser und Akademien. Insoweit treten die ADAC Stiftung Bildungshäuser und die mit dieser derzeit und/oder zukünftig unmittelbar und/oder mittelbar verbundenen UnternehmenAkademien lediglich als Vermittler auf. 1.33. Während in diesem Teil A. allgemein verbindliche Bestimmungen für alle Geschäftsbeziehungen geregelt werden, befinden sich in den folgenden Teilen B. – D. zusätzlich geltende besondere Bestimmungen für Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge. Im Fall von Widersprüchen, gehen die besonderen Bestimmungen den allgemeinen Bestimmungen vor. 1.4. Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen AEB ADAC Stiftung sowie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich vereinbart werden. Dies gilt auch, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird oder der Geschäftspartner erklärt, nur zu seinen Geschäftsbedingungen abschließen zu wollen oder er seine AGB der Annahmeerklärung bzw. dem Liefer- bzw. Auftragsschein beifügt. Ebenso wenig bedeutet die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen des Geschäftspartners oder deren Bezahlung eine Annahme der AGB des Geschäftspartners. 1.5. Rechtserhebliche Rechtsgeschäftliche Erklärungen (insb. Mahnungen, Fristsetzungen, Rücktrittserklärungen, Anfechtungen etc.) und Änderungen z. B. Anmeldungen oder Ergänzungen von Verträgen (bspw. Nachtrags- oder ZusatzvereinbarungenKündigungen) bedürfen, soweit sofern sich aus diesen AGB nicht anders vereinbart etwas anderes ergibt, der Textform oder unter B. – D. anders geregelteiner kommunikations-technisch gleichwertigen Form (Telefax, zur Wirksamkeit E-Mail, Login auf der Homepage des Bildungshauses/der Akademie). Eine strengere Form als bei Vertragsschluss verwendet, wird nicht gefordert. Erklärungen der Bildungshäuser und Akademien genügen der Textform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

Appears in 1 contract

Samples: Agb Für Teilnehmende an Veranstaltungen

Geltungsbereich, Allgemeines. 1.11. Diese AEB ADAC Stiftung finden auf Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ADAC StiftungSiller & Laar Schrauben-Werkzeug- und Beschläge-Handel GmbH & Co. KG (nachfolgend „Siller & Laar“ genannt) mit deren Kunden (nachfolgend „Besteller“ genannt). Die Geschäftsbedingungen gelten nur, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx oder einem anderen Unternehmen wenn der ADAC Stiftung Gruppe Besteller Unternehmer (das vertragsschließende Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe wird nachfolgend jeweils als „ADAC" bezeichnet) und Vertragspartnern (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB), eine juristische Personen Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliche rechtliches Sondervermögen - nachfolgend jeweils als „Geschäftspartner" bezeichnet) im Bereich von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen Anwendungist. 1.22. Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe sind Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Xxxxxx & Laar nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Siller & Laar in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die ADAC Stiftung und die mit dieser derzeit und/oder zukünftig unmittelbar und/oder mittelbar verbundenen UnternehmenLieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt. 1.3. Während in diesem Teil A. allgemein verbindliche Bestimmungen für alle Geschäftsbeziehungen geregelt werden, befinden sich in den folgenden Teilen B. – D. zusätzlich geltende besondere Bestimmungen für Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von Widersprüchen, gehen die besonderen Bestimmungen den allgemeinen Bestimmungen vorSiller & Laar maßgebend. 1.4. Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen AEB ADAC Stiftung sowie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich vereinbart werden. Dies gilt auch, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird oder der Geschäftspartner erklärt, nur zu seinen Geschäftsbedingungen abschließen zu wollen oder er seine AGB der Annahmeerklärung bzw. dem Liefer- bzw. Auftragsschein beifügt. Ebenso wenig bedeutet die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen des Geschäftspartners oder deren Bezahlung eine Annahme der AGB des Geschäftspartners. 1.54. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller gegenüber Siller & Laar abzugeben sind (insb. Mahnungen, z.B. Fristsetzungen, RücktrittserklärungenMängelanzeigen, Anfechtungen etcErklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift-form.) und Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen (bspw 5. Nachtrags- oder Zusatzvereinbarungen) bedürfenHinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht anders vereinbart unmittelbar abgeändert oder unter B. – D. anders geregelt, zur Wirksamkeit der Textformausdrücklich ausgeschlossen werden.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen

Geltungsbereich, Allgemeines. 1.1. Diese Die AEB ADAC Stiftung finden auf alle Geschäftsbeziehungen Geschäftsbezie- hungen zwischen der ADAC Stiftung, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx oder einem anderen Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe (das vertragsschließende Unternehmen der z. B. ADAC Stiftung Gruppe wird nachfolgend jeweils als „ADAC" bezeichnet) und Luftrettung gGmbH oder de- ren mittelbar oder unmittelbar verbundene Unterneh- men)und Vertragspartnern (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen - nachfolgend jeweils je- weils als „Geschäftspartner" bezeichnet) im Bereich von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen Anwendung. 1.2. Unternehmen der ADAC Stiftung Gruppe sind die ADAC Stiftung Luftret- tung gGmbH und die mit dieser derzeit und/aktuell oder zukünftig mittelbar oder unmittelbar und/mit der ADAC Luftrettung gGmbH oder mittelbar verbundenen der ADAC Stiftung verbundene Unternehmen. Alle im Fol- genden für die ADAC Stiftung getroffenen Regelungen gelten entsprechend für ein anderes Unternehmen der ADAC Stiftung, sofern dieses Vertragspartner ist. 1.3. Während in diesem Teil A. allgemein verbindliche Bestimmungen Be- stimmungen für alle Geschäftsbeziehungen geregelt werden, befinden sich in den folgenden Teilen B. – D. zusätzlich geltende besondere Bestimmungen für Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge. Im Fall von Widersprüchen, gehen die besonderen Bestimmungen den allgemeinen Bestimmungen vor. 1.4. Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen AEB ADAC Stiftung sowie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen Ge- schäftsbedingungen des Geschäftspartners sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich vereinbart werden. Dies gilt auch, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird oder der Geschäftspartner erklärt, nur zu seinen Geschäftsbedingungen abschließen zu wollen oder er seine AGB der Annahmeerklärung bzw. dem Liefer- bzw. Auftragsschein beifügt. Ebenso wenig bedeutet die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen des Geschäftspartners oder deren Bezahlung eine Annahme der AGB des Geschäftspartners. 1.5. Rechtserhebliche Erklärungen (insb. Mahnungen, FristsetzungenFrist- setzungen, Rücktrittserklärungen, Anfechtungen etc.) und Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen (bspw. Nachtrags- oder Zusatzvereinbarungen) bedürfenbedür- fen, soweit nicht anders vereinbart oder unter B. – D. anders geregeltvereinbart, zur Wirksamkeit der TextformSchriftform.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Einkaufs Und Beschaffungsbedingungen