Geltungsbereich der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Musterklauseln

Geltungsbereich der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingun- gen“ („AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen (Of- ferten, Vertragsverhandlungen, Verträge) zwischen der BRUGG eConnect AG („eConnect AG“) und Unternehmen als deren Kunden („KUNDEN“) betreffend (i) der Verkauf und die Lieferung von Produkten oder Werken („LIEFER- GEGENSTÄNDE“) und (ii) die Erbringung von Dienstleis- tungen („DIENSTLEISTUN-GEN“) durch eConnect AG an die KUNDEN. Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der zwi- schen eConnect AG und dem KUNDEN bestehenden Rechtsbeziehungen und insbesondere Verträge, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wird. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsver- bindlichkeit, wenn sie von eConnect AG ausdrücklich offe- riert oder von eConnect AG ausdrücklich und schriftlich ak- zeptiert werden. Mit der Beauftragung von eConnect AG bestätigt, akzeptiert und erklärt sich der KUNDE damit einverstanden, dass der Verkauf und die Lieferung von LIEFERGEGENSTÄNDEN sowie die Erbringung von DIENST-LEISTUNGEN durch diese AGB geregelt werden. eConnect AG behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen gelten ab deren Mitteilung an den KUNDEN für alle danach be- gründeten Rechtsbeziehungen zwischen eConnect AG und dem KUNDEN. Vorbehältlich der expliziten schriftlichen Zustimmung von eConnect AG sind allgemeine Geschäftsbedingungen und andere Vertragsdokumente des KUNDEN explizit wegbe- dungen und ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn all- gemeine Geschäftsbedingungen oder andere Dokumente des KUNDEN in einer Bestellung oder „Auftragsbestäti- gung“ des Kunden integriert worden sind oder anderweitig eConnect AG mitgeteilt worden sind.
Geltungsbereich der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Für die zwischen der im Firmenbuch zu FN 45191 h des Handelsgericht Wien eingetragenen GRÜNBECK Prozeßtechnik GmbH (in der Folge auch als „Lieferant“ bezeichnet) und dem Werkbesteller, Käufer oder Auf- traggeber (in der Folge auch als „Kunde“ bezeichnet) abgeschlossenen Verträge, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen gelten ausschließlich nachstehende AGB. Von diesen AGB abweichende Regelungen, die sich in der Auftragsbestätigung des Lieferanten oder in gesondert ausgehandelten Verträgen befinden, gehen den AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Formblätter des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG, treten die zwingenden Bestimmungen des KSchG anstelle der Regelung in den AGB. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon aber unberührt. Ergänzend zu diesen AGB gelten für alle Aufträge, die dem Lieferanten über Montage, Inbetriebnahme oder Kundendienst erteilt werden, die Geschäftsbedingungen für Montagen, Inbetriebnahmen, Kundendienst.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.