Gemeinsame Handlungsfelder Musterklauseln

Gemeinsame Handlungsfelder. Jeder Unterzeichner wird zunächst alle Potenziale in seinem Verantwortungsbereich aus- schöpfen: Die Schule hat die Aufgabe, eine gute Allgemeinbildung zu vermitteln, die Persön- lichkeitsentwicklung zu unterstützen sowie eine Berufsorientierung gemeinsam mit Partnern durchzuführen – und dabei Jugendliche individuell zu fördern. Die Unternehmen vermitteln berufliche Kompetenzen und Erfahrungen. Die Unterzeichner werden verstärkt gemeinsam handeln, um die Ausbildungsreife der Schü- lerinnen und Xxxxxxx zu sichern, ihre Berufsorientierung zu verbessern und Übergänge von der Schule in die Ausbildung zu erleichtern. Dabei sind die Vernetzung bestehender Struktu- ren und die Nachhaltigkeit erfolgreicher Modelle anzustreben. Die Unterzeichner sehen ins- besondere folgende Handlungsfelder: • Regelangebote schaffen: Schulen, Wirtschaft und Agenturen für Arbeit arbeiten bereits in zahlreichen einzelnen Projekten zusammen. Viele Menschen bringen ein hohes per- sönliches, zeitliches und finanzielles Engagement, ihre Kreativität und Ideen in solche Projekte ein. Die Unterzeichner schätzen dieses Engagement außerordentlich. Es gilt, die Erfahrungen aus den Projekten zu nutzen und in stabilen Netzwerken zu bündeln. Ziel ist es, erfolgreiche Projekte bundesweit fest in der Praxis zu verankern. • Jugendliche mit Lernproblemen durch praktische Arbeitserfahrung fördern: Bishe- rige Erfahrungen zeigen deutlich, dass Klassen mit hohem Praxisanteil sehr erfolgreich dabei sind, Jugendliche mit schulischen Problemen in eine Ausbildung zu bringen. Die Unterzeichner arbeiten verstärkt daran, dass solche Praxisklassen bundesweit bedarfs- gerecht angeboten werden. • Systematische Berufsorientierung an allen Schulen einführen und Übergangsma- nagement optimieren: Die Unterzeichner prüfen, wie sich unter Berücksichtigung be- stehender Projekte zur Berufsorientierung mehr Systematik, Nachhaltigkeit und Qualität erreichen lassen – bei Schulen, bei überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbil- dungsstätten. Die Agenturen für Arbeit unterstützen die Schulen bei der Entwicklung ei- nes auf die spezifischen Schulbelange abgestimmten Konzepts zur Berufswahlvorberei- tung und bieten an, sich an der Koordination der regionalen Akteure maßgeblich zu betei- ligen und damit einen Beitrag zur Verbesserung des Übergangsmanagements zu leisten. Positive Erfahrungen in einigen Ländern sollen als Vorbild dienen und in einem Informa- tionspool für Interessierte zur Verfügung gestellt werden. • Koopera...
Gemeinsame Handlungsfelder. Die Kooperationspartner verstehen Berufliche Orientierung als umfassende gemeinsame Aufgabe aller am Prozess beteiligter Partner. Die Agenturen für Arbeit sind der erste au- ßerschulische Ansprechpartner. • Alle jungen Menschen erhalten die spezifische Unterstützung, die sie brauchen. • Schulen und Agenturen für Arbeit entwickeln gemeinsame Konzepte vor Ort. • Schülerinnen und Xxxxxxx werden in ihrem individuellen Berufsorientierungsprozess dort abgeholt, wo sie sind. • Die Kooperationspartner, insbesondere die Schulen und Agenturen für Arbeit, beziehen Eltern und Erziehungsberechtigte als wichtigste Bezugspersonen der Schülerinnen und Xxxxxxx konsequent in den Prozess der Beruflichen Orientierung ein. • Schulen und Jugendberufsagenturen arbeiten Hand in Hand.
Gemeinsame Handlungsfelder. Bei den von den Stadtratsfraktionen der Christlich Sozialen Union (CSU) und von Bündnis 90/Die Grünen (Grüne) vereinbarten nachfolgenden Handlungsfeldern wird ein jeweils ausgeglichener Haushalt und eine Begrenzung der Neuverschuldung festgeschrieben. Finanzierbar werden viele gute und sinnvolle Projekte vor allem dann sein, wenn wir auch darauf achten, die Wirtschaftskraft Schweinfurts zu erhalten und zu stärken. Dies ist unser gemeinsames Ziel. Die Pflichtaufgaben gehen den freiwilligen Aufgaben vor. Bei allen Projekten müssen die Folgekosten vorher benannt werden und in den folgenden Haushaltsjahren darstellbar sein.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.