Generelle Bedingungen Musterklauseln

Generelle Bedingungen. Die Eigenschaften und Funktionen von Standard-Softwareprodukten sind in der Produktdokumentation vom AN abschließend definiert. Die Nutzung von Standard-Softwareprodukten setzt den Einsatz von geeigneter Hardware und neben dem Standard-Softwareprodukt zu installierender Software voraus, den der AG auf eigene Verantwortung und Kosten sicherstellt. Der AG hat sich vor Bestellung, Lizenzerwerb, Installation und Nutzung der Standard-Softwareprodukte über deren Leistungs- und Funktionsumfang sowie Preise informiert.
Generelle Bedingungen. 4.3. Ende des Schweinerings* bei unerwünschter Infektion* mit SPF-Krankheiten* im Bestand des Käufers* Wird im Bestand des Käufers* unerwünschte Infektion* gemäß SPF-Sund-Registrierung festgestellt, nicht aber gleichzeitig im Bestand des Verkäufers*, kann der Käufer* den Bestand sanieren, um denselben Gesundheitsstatus* zu erlangen, wie ihn der Bestand des Verkäufers* besitzt, während der Vertrag bezüglich des Schweinerings* unverändert weiter besteht.‌ Die Zeitpunkte für Beginn und Ende der Sanierung sind SPF* unter Einhaltung der in Pkt. 4.2b) angegebenen Fristen mitzuteilen. Für die Sanierungsperiode kann der Verkäufer* vom Käufer* Ersatz für den entgangenen Mehrpreis bei Verkauf der Schweine an Dritte verlangen.
Generelle Bedingungen. Diese Wartungsbedingungen gelten für sämtliche laut Angebot und Auftrag unter Wartung genommenen Standard- und Individual-Softwareprodukte. Die Anwendung von Geschäfts- und Vertragsbedingungen des AG ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn AN Wartungsleistungen und/oder zusätzliche Dienstleistungen in Kenntnis von Geschäfts- und Vertragsbedingungen des AG vorbehaltlos oder unwidersprochen erbringt. Der AN empfiehlt dem AG grundsätzlich alle Standard-Softwareprodukte und die Basisinfrastruktur vom AN installieren und konfigurieren zu lassen, sowie auf aktuellem Releasestand halten zu lassen.
Generelle Bedingungen. 7.6. Verkäufer* und Käufer* haften dafür, dass die Person, die die Ferkel abliefert bzw. annimmt* und den Lieferschein quittiert, dazu berechtigt ist.
Generelle Bedingungen. 14.6. Schadensersatzforderungen werden von SPF* geklärt SPF* haftet nicht in Fällen, in denen Verkäufer* und Käufer* - ohne Mitwirken oder Einverständnis von SPF* - Verhandlungen über die Klärung des Schadensersatzanspruchs begonnen oder diesbezügliche Vereinbarungen getroffen haben.
Generelle Bedingungen. 21.5. Der Verkäufer* ist verpflichtet, als Partei* am selben Gerichtsstand einzutreten, vor dem SPFs* Käufer* die Forderungen aus der Produkthaftung gegen SPF* erhebt. Ebenso ist der Käufer* verpflichtet zu akzeptieren, dass SPF* den Käufer* vor demselben Gericht verklagen kann, vor dem eine Sache gegen SPF* wegen Produkthaftung verhandelt wird.
Generelle Bedingungen 

Related to Generelle Bedingungen

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.