Generelles zur Realisierung Musterklauseln

Generelles zur Realisierung. Das Grundstücksnetz besteht aus der Zuführung (Anschlussleitung) von der Grundstücksgrenze bis zum Gebäudeübergabepunkt (Güp) in der Regel im Keller (sog. Hausanschluss/Hausstich) und ggf. der Zuführung zum Nachbargrundstück. Gebäudeübergabepunkt (Güp) Inhaus-Verkabelung Anschlussdose (Ad) Ad Inhaus- Verkabelung Privatgrundstück Gehweg Güp max. 1,5 m max. 20 m Das Gebäudenetz (Inhaus-Verkabelung – sog. Wohnungsstich) besteht aus der Verbindung des Gebäudeübergabepunkts mit den Anschlussdosen (Ad) in den jeweiligen Räumlichkeiten. Die graphische Darstellung ist wie folgt: Dieses Breitbandnetz ermöglicht die Versorgung der vorstehend aufgeführten Wohn- und Gewerbeeinheiten mit hochleistungsfähigen Internet- und Tele- kommunikationsdiensten für den Grundstückseigentümer bzw. sonstigen private und/oder gewerbliche Nutzer der Wohn- und Gewerbeeinheiten. Leistungsbestandteil des Hausanschlusses ist eine Begehung vor Ort, der erforderliche Tiefbau, das Verlegen eines Leerrohrs sowie Glasfaserkabels, die Hauseinführung (im Keller oder Erdgeschoss), die Montage des Gebäudeübergabepunkt (Güp). Die Zuführung (Anschlussleitung) von der Grundstücksgrenze bis zur Hauseinführung im Keller oder Erdgeschoss des Gebäudes umfasst eine Anschlusslän- ge bis zu 20 Meter. Mehrlängen ab dem 21. Meter werden nach Abschluss der Baumaßnahme ermittelt und gesondert in Rechnung gestellt. Die Montage des Gebäudeübergabepunkt (Güp) erfolgt in einer Entfernung bis maximal 1,5 Meter von der Gebäudeeinführung. Stand: Juli 2022/PA Art und Lage des Hausanschlusses sowie dessen Änderungen werden nach Anhörung des Eigentümers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen entweder vom Netzbetreiber oder durch dessen Beauftragte bestimmt. Die Leitungen, Verbindungen und Kabel in dem Gebäude des Kunden (Inhouse-Verkabelung, auch „Netzebene 4“) sind nicht Gegenstand dieser Leis- tungsbeschreibung und der auf ihrer Basis vereinbarten Dienstleistungen der SWU TeleNet, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderweitiges vereinbart ist. Der Auftraggeber kann für die Errichtung der Inhaus-Verkabelung ein gesondertes Angebot der SWU TeleNet anfordern. Die Entscheidung über die Realisierung der Inhaus-Verkabelung obliegt allein der SWU TeleNet. Im Falle der Realisierung der Inhaus-Verkabelung ist der Eigentümer verpflichtet, die SWU TeleNet bei der Errichtung der Inhaus-Verkabelung zu unterstützen und entsprechende Kabelkanalkapazitäten und sonstige vorhanden Strukturen zur Verfügung zu stellen. Die SWU Tel...
Generelles zur Realisierung. 3.1. Das glasfaserbasierte Grundstücksnetz besteht aus der Zuführung (Anschlussleitung) von der Grundstücksgrenze bis zum Hausübergabepunkt (bis Abschlusspunkt Linientechnik = APL in der Regel im Keller – sog. Hausanschluss/Hausstich) und ggf. der Zuführung zum Nachbargrundstück.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.