Gerätemiete Musterklauseln

Gerätemiete. 3. Der Benutzer mietet von der Spitex jeweils das Notrufgerät inkl. Minisender (Alarmtaste). Es werden Notrufgeräte verwendet, welche mit SIM-Karte ausgestattet sind, somit entstehen keine Telefonkosten*. Sämtliche Test-, Probe- und technische Alarme sowie Notrufe mit der Notrufzentrale sind in der Miete inbegriffen.
Gerätemiete. Das SRK BL vermietet dem Kunden ein Notrufgerät mit dem gewünschten Zubehör gemäss nachstehenden Angaben. Die Geräte bleiben Eigentum des SRK BL. Rotkreuz-Notruf Casa (stationäres Gerät für zu Hause) Rotkreuz-Notruf Casa Stationäres Gerät mit bereits integrierter SIM-Karte Kosten der SIM-Karte und Probealarm/Alarm zu Lasten SRK BL. Rotkreuz-Notruf Mobil (mobiles Gerät für zu Hause und unterwegs) Mobil l, eig. Handy: In der Regel in Ergänzung zu Notruf Casa / ohne Ortung Kosten der eigenen SIM-Karte und Probealarm/Alarm zu Lasten Kunde Mobil ll, Nemo: Mobiles Notrufgerät mit bereits integrierter SIM-Karte mit GPS-Ortung und Alarmtaste Kosten der SIM-Karte und Probealarm/Alarm zu Lasten SRK BL.
Gerätemiete. 12.1. XXXXX stellt dem Auftraggeber die Geräte als Vertragsgegenstand über die Dauer der Mietzeit mietweise zur Verfügung. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ge- räte für die Dauer der Mietzeit im Rahmen der Zweckbestimmung zu nutzen.
Gerätemiete. Im Falle der Vermietung von Geräten durch die ESKO Elektromaschinenbau Ges.m.b.H. ist die vereinbarte Miete pro Quartal im Vorhinein fällig und die Bereitstellungsgebühr für das Mietgerät nach Lieferung und Rechnungslegung durch die ESKO Elektromaschinenbau Ges.m.b.H. fällig. Ergänzend zu den AGB der ESKO Elektromaschinenbau Ges.m.b.H. gelten im Falle der Vermietung zusätzlich die Allgemeinen Lieferbedingungen für Leihgeräte. Für bereits reparierte Geräte, welche von Kunden nicht abgeholt werden, behält sich die ESKO Elektromaschinenbau Ges.m.b.H. die Verrechnung der entstehenden Einlagerungs- und Manipulationskosten vor. Zudem behält sich die ESKO Elektromaschinenbau Ges.m.b.H. bei Geräten, bei welchen die Verständigung über die Abholbereitschaft beim Kunden bereits erfolgte, welche allerdings vom Kunden nicht abgeholt wurden, die Verrechnung der entstehenden Einlagerungs- und Manipulationskosten vor. Bei Geräten und Teilen, die nach Erstellung eines Kostenvoranschlages oder nach erfolgtem Aviso nicht binnen 60 Tagen vom Kunden abgeholt werden, behält sich die ESKO Elektromaschinenbau Ges.m.b.H. die Zusendung auf Kosten des Vertragspartners, sowie die kostenpflichtige Entsorgung vor. Im Zusammenhang von Geschäften, die über Vermittlung eines selbständigen Handelsvertreters zu Stande gekommen sind, weist die ESKO Elektromaschinenbau Ges.m.b.H. ausdrücklich auf Folgendes hin: Selbstständige Handelsvertreter im Vertragsverhältnis zur ESKO Elektromaschinenbau Ges.m.b.H. haben nicht die Berechtigung, Geschäfte abzuschließen, sondern ausschließlich die Berechtigung, Geschäfte zu vermitteln. Weiters haben selbstständige Handelsvertreter im Vertragsverhältnis zur ESKO Elektromaschinenbau Ges.m.b.H. nicht die Berechtigung, Zahlungen in Empfang zu nehmen. Die ESKO Elektromaschinenbau Ges.m.b.H. behält sich die Annahme - des durch den selbstständigen Handelsvertreter vermittelten Auftrags - u. a. hinsichtlich ungenügender Deckungsbeiträge, bzw. mangelnder Bonität des Kunden vor. Die ESKO Elektromaschinenbau Ges.m.b.H. ist zur sofortigen Vertragsauflösung bzw. Leistungsunterbrechung berechtigt, wenn der ESKO Elektromaschinenbau Ges.m.b.H. die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses durch den Geschäftspartner oder ihm zurechenbare Personen unzumutbar gemacht wird. Das Vertragsverhältnis kann von der ESKO Elektromaschinenbau Ges.m.b.H. insbesondere ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden: -wenn der Geschäftspartner der ESKO Elektromaschinenbau Ges.m....
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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.