Gesamtentschädigung Musterklauseln

Gesamtentschädigung. Die Gesamtentschädigung beträgt maximal 8.000 EUR.
Gesamtentschädigung. Die Entschädigung für versicherte Sachen und versicherte Kosten ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt. Wird diese Grenze allein für versicherte Sachen ausgeschöpft, erstatten wir versicherte Kosten darüber hinaus bis zu weiteren 10% der Versicherungssumme. Sind Kosten zur Schadenabwendung und Schadenminderung nach 9.5 auf unsere Weisung entstanden, erstatten wir diese unbegrenzt.
Gesamtentschädigung. Wenn durch ein und dasselbe Ereignis mehrere Personen invalid oder getötet werden, so ist die Gesamtentschädigung der USS auf den Betrag gemäss der Garantietabelle im Anhang begrenzt.
Gesamtentschädigung. Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeit- punkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach A1-6.2.2 begrenzt. Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes: Versicherte Kosten nach A1-5 werden darüber hinaus bis zu 10 % der Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach A1-6.2.2 ersetzt.
Gesamtentschädigung. Die Gesamtentschädigung (inklusive Schadenminderungskosten und besondere Auslagen) ist begrenzt durch die Versicherungssumme. Schadenminderungskosten S20 Im Rahmen der Versicherungssumme werden auch Schadenminde- rungskosten gemäss Bestimmung S2 entschädigt. Übersteigen diese Kosten und die Entschädigung zusammen die Versicherungssumme, werden sie nur vergütet, wenn es sich um Aufwendungen handelt, die von der Basler angeordnet wurden. Kosten für die Leistungen von öffentlichen Feuerwehren, der Polizei und anderen zur Hilfe Verpflichteter werden nicht entschädigt. Selbstbehalte S21 Sofern im Versicherungsvertrag nicht anders vereinbart, werden von der Entschädigung die nachstehend aufgeführten Selbstbehalte abge- zogen. Der Selbstbehalt wird pro Ereignis je einmal angerechnet für
Gesamtentschädigung. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall wie folgt be- grenzt: - für Schäden an haustechnischen Anlagen auf 20 Pro- zent der Gebäudeversicherungssumme, maximal 100.000 Euro; - für Schäden an Daten und Programmen auf 10.000 Euro. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden un- begrenzt ersetzt.
Gesamtentschädigung. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme einschließlich des Vorsorge- betrages nach A – 7.2.2 begrenzt. Darüber hinaus erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für – Schlösser oder sonstige mitgeführte Diebstahl- sicherungen sowie – für versichertes loses Fahrradzubehör nach A – 4.4.1 und A – 5.5.1, soweit diese/dieses nach A – 7.1 c) nicht zusammen mit dem versicherten Fahrrad gekauft wurden und somit nicht auf dem Kaufbeleg des Händlers aufge- führt sind.
Gesamtentschädigung. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall insgesamt auf die Versiche- rungssumme zuzüglich des Vorsorgebetrags gemäß Ziffer 5.2 begrenzt.
Gesamtentschädigung. Die Entschädigung für versicherte Sachen ist je Versicherungsfall (siehe § 1) auf die vereinbarte Versicherungssumme (siehe § 8 Nr. 1) begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungs- kosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Gesamtentschädigung. Die vereinbarte und im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme gilt für alle Leistungen zusammen, die für den jeweili- gen Versicherungsfall anfallen. Die Summe der Leistungen ist für alle im Versicherungsjahr eintretenden Versicherungsfälle auf die Versicherungssumme begrenzt (=Jahreshöchstentschädigung).