Gesamthaftung. 9.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in vorstehender Regelung der Nr. 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten An- spruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen de- liktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 9.2 Die Begrenzung nach Nr. 9.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 9.3 Soweit die Schadensersatzhaftung Infra-Zeitz gegenüber ausgeschlossen oder ein- geschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Infra-Zeitz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Laborleistungen
Gesamthaftung. 9.1 11.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in vorstehender Regelung der Nr. 8 Ziffer 10 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten An- spruchs Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen de- liktischer deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB.
9.2 11.2 Die Begrenzung nach Nr. 9.1 11.1 gilt auch, soweit der Kunde Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3 11.3 Soweit die Schadensersatzhaftung Infra-Zeitz uns gegenüber ausgeschlossen oder ein- geschränkt eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der unserer Angestellten, Arbeitnehmer, MitarbeiterMitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Infra-ZeitzErfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. 9.1 11.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in vorstehender Regelung der Nr. 8 Ziffer 10 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten An- spruchs Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen de- liktischer deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2 11.2 Die Begrenzung nach NrAbs. 9.1 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3 11.3 Soweit die Schadensersatzhaftung Infra-Zeitz gegenüber der ANTARIS SOLAR ausgeschlossen oder ein- geschränkt eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Infra-Zeitzvon ANTARIS SOLAR.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gesamthaftung. 9.1 10.1 Eine weitergehende Haftung der BREAS auf Schadensersatz als in vorstehender Regelung der NrZiff. 8 9. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten An- spruchs Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertrags- schluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen de- liktischer deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2 10.2 Die Begrenzung nach NrHaftungsbegrenzung gemäß Ziff. 9.1 10.1 gilt auch, soweit sofern der Kunde KUNDE anstelle eines des Anspruchs auf Ersatz des Schadens, Schadens- ersatz statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangtgeltend macht.
9.3 10.3 Soweit die Schadensersatzhaftung Infra-Zeitz gegenüber der BREAS gemäß diesen VKLB ausgeschlossen oder ein- geschränkt beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung Schadens- ersatzhaftung der Arbeitnehmergesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Vertreter Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Infra-ZeitzBREAS.
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Samples: Sales Contracts
Gesamthaftung. 9.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in vorstehender Regelung der Nr. den Ziffer 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten An- spruchs Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen de- liktischer deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2 Die Begrenzung nach Nr. gemäß Ziffer 9.1 gilt auch, soweit der Kunde Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3 Soweit die Schadensersatzhaftung Infra-Zeitz uns gegenüber ausgeschlossen oder ein- geschränkt eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiterunserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen Erfüllungsgehilfen.
9.4 Soweit wir für einen Fehler gemäß den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) ersatzpflichtig sind, richten sich Umfang der Infra-ZeitzHaftung ausschließlich nach den Regelungen dieses Gesetzes. Eine darüberhinausgehende Haftung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
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