Geschäftsstelle Musterklauseln

Geschäftsstelle. 1Das Generalsekretariat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ist Geschäftsstelle die- ser Vereinbarung. 2Ihr obliegt insbesondere
Geschäftsstelle. (1) Zur Durchführung der operativen Geschäfte der Steuerungsgruppe, der Akkreditierungsgruppe und der Monitoringgruppe wird vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eine Ge- schäftsstelle eingerichtet.
Geschäftsstelle. (1) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Stif- tungsverwaltung) verwaltet das Stiftungsvermögen als Sondervermögen. Hierzu richtet die Stiftungsverwaltung eine Geschäftsstelle ein.
Geschäftsstelle. (1) Zur Durchführung der operativen Geschäfte der Steuerungsgruppe und der Akkreditierungsgruppe wird vom Bundesministerium für Bildung und Frauen eine Geschäftsstelle eingerichtet.
Geschäftsstelle. Der Kooperationsverbund unterhält eine Geschäftsstelle, die der/dem Vorsitzenden des Verwaltungs- rats unterstellt ist. Sie unterstützt den Verwaltungsratsvorsitz und das BSC bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in organisatorisch-administrativen Belangen. Die Personalkosten werden im Rahmen einer Kostengemeinschaft durch die am Kooperationsverbund beteiligten Hochschulen anteilig getragen.
Geschäftsstelle. 1Das Generalsekretariat der Schweizerischen Konferenz der kan- tonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ist Geschäftsstelle der Ver- einbarung. 2Sie führt das zentrale Inkasso für die Beitragszahlungen.
Geschäftsstelle. 4.1 Vorsitz und Geschäftsführung der Vertragskommission liegen bei der Geschäftsstelle der Vertragskommission.
Geschäftsstelle. Der Sitzungsleitung obliegt die Führung der Geschäfte der Gemeinsamen Kommission. Hierfür richtet sie eine Geschäftsstelle ein. Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle der Gemeinsamen Kommission dürfen an den Sitzungen als nicht stimmberechtigtes Mitglied teilnehmen.‌‌
Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist die Filiale der Bank.
Geschäftsstelle. 1 Der Stiftungsrat ernennt die mit der Geschäftsführung betrauten Personen der Geschäfts- stelle.