Gewerbliche Schutzrechte – Geistiges Eigentum. Dieser Vertrag lässt die rechtliche Situation hinsichtlich der gewerblichen Schutzrechte und des geistigen Eigentums jedes Vertragspartners – wie sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens besteht oder sich in der Folge aufgrund des Gesetzes ergibt – unberührt. Erfindungen von Dienstnehmern der Vertragspartner, soweit sie den Gegenstand dieses Vertrages betreffen und während seiner Dauer erfolgen, werden die Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen über Arbeitnehmererfindungen unbeschränkt für sich in Anspruch nehmen. Sind an Erfindungen Dienstnehmer beider Vertragspartner beteiligt (Gemeinschafts- erfindungen), so stehen diese Erfindungen mit den darauf angemeldeten und erteilten Schutzrechten den Vertragspartnern gemeinschaftlich zu, ansonsten jenem Vertrags- partner allein, dessen Dienstnehmer die Erfinder sind (Einzelerfindungen). Bei Gemeinschaftserfindungen ist jeder Vertragspartner verpflichtet, an einer Anmeldung der Erfindung zum Schutzrecht mitzuwirken oder alle Rechte daraus an den anderen Vertragspartner abzutreten.
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Samples: Zugang Zur Teilnehmeranschlussleitung, Wholesale Standardangebot, Zugang Zur Teilnehmeranschlussleitung
Gewerbliche Schutzrechte – Geistiges Eigentum. Dieser Vertrag lässt die rechtliche Situation hinsichtlich der gewerblichen Schutzrechte und des geistigen Eigentums jedes Vertragspartners – wie sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens besteht oder sich in der Folge aufgrund des Gesetzes ergibt – unberührt. Erfindungen von Dienstnehmern der Vertragspartner, soweit sie den Gegenstand dieses Vertrages betreffen und während seiner Dauer erfolgen, werden die Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen über Arbeitnehmererfindungen unbeschränkt für sich in Anspruch nehmen. Sind an Erfindungen Dienstnehmer beider Vertragspartner beteiligt (Gemeinschafts- erfindungenGemeinschaftserfindungen), so stehen diese Erfindungen mit den darauf angemeldeten und erteilten Schutzrechten den Vertragspartnern sowohl A1 als auch dem ISP/VoB-only Vertragspartner gemeinschaftlich zu, ansonsten jenem Vertrags- partner ; andernfalls demjenigen allein, dessen Dienstnehmer die der Erfinder sind ist (Einzelerfindungen). Bei Gemeinschaftserfindungen ist jeder Vertragspartner verpflichtet, an einer Anmeldung der Erfindung zum Schutzrecht mitzuwirken oder alle Rechte daraus an den anderen Vertragspartner abzutreten.
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Samples: Vertrag Betreffend Breitbandige Internetzugangslösungen Sowie Voice Over Broadband Only Zur Realisierung Von Geschäftskundenprodukten, Wholesale Standardangebot, Vertrag Betreffend Breitbandige Internetzugangslösungen Sowie Voice Over Broadband Only Zur Realisierung Von Geschäftskundenprodukten
Gewerbliche Schutzrechte – Geistiges Eigentum. Dieser Vertrag lässt die rechtliche Situation hinsichtlich der gewerblichen Schutzrechte und des geistigen Eigentums jedes Vertragspartners – wie sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens besteht oder sich in der Folge aufgrund des Gesetzes ergibt – - unberührt. Erfindungen von Dienstnehmern der Vertragspartner, soweit sie den Gegenstand dieses Vertrages Vertrags betreffen und während seiner Dauer erfolgen, werden die Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen über Arbeitnehmererfindungen unbeschränkt für sich in Anspruch nehmen. Sind an Erfindungen Dienstnehmer beider Vertragspartner beteiligt (Gemeinschafts- erfindungenGemeinschaftserfindungen), so stehen diese Erfindungen mit den darauf angemeldeten und erteilten Schutzrechten den Vertragspartnern gemeinschaftlich zu, ansonsten jenem Vertrags- partner Vertragspartner allein, dessen Dienstnehmer die Erfinder sind (Einzelerfindungen). Bei Gemeinschaftserfindungen ist jeder Vertragspartner verpflichtet, an einer Anmeldung der Erfindung zum Schutzrecht mitzuwirken oder alle Rechte daraus an den anderen Vertragspartner abzutreten.
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Samples: Ether Link Services Agreement, Ether Link Services Agreement
Gewerbliche Schutzrechte – Geistiges Eigentum. Dieser Vertrag lässt die rechtliche Situation hinsichtlich der gewerblichen Schutzrechte und des geistigen Eigentums jedes Vertragspartners – wie sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens besteht oder sich in der Folge aufgrund des Gesetzes ergibt – unberührt. Erfindungen von Dienstnehmern der Vertragspartner, soweit sie den Gegenstand dieses Vertrages betreffen und während seiner Dauer erfolgen, werden die Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen über Arbeitnehmererfindungen unbeschränkt für sich in Anspruch nehmen. Sind an Erfindungen Dienstnehmer beider Vertragspartner beteiligt (Gemeinschafts- erfindungenGemeinschaftserfindungen), so stehen diese Erfindungen mit den darauf angemeldeten und erteilten Schutzrechten den Vertragspartnern gemeinschaftlich zu, ansonsten jenem Vertrags- partner Vertragspartner allein, dessen Dienstnehmer die Erfinder sind (Einzelerfindungen). Bei Gemeinschaftserfindungen ist jeder Vertragspartner verpflichtet, an einer Anmeldung der Erfindung zum Schutzrecht mitzuwirken oder alle Rechte daraus an den anderen Vertragspartner abzutreten.
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Samples: Wholesale Standardangebot
Gewerbliche Schutzrechte – Geistiges Eigentum. Dieser Vertrag lässt die rechtliche Situation hinsichtlich der gewerblichen Schutzrechte und des geistigen Eigentums jedes Vertragspartners – wie sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens besteht oder sich in der Folge aufgrund des Gesetzes ergibt – - unberührt. Erfindungen von Dienstnehmern der Vertragspartner, soweit sie den Gegenstand dieses Vertrages Vertrags betreffen und während seiner Dauer erfolgen, werden die Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen über Arbeitnehmererfindungen unbeschränkt für sich in Anspruch nehmen. Sind an Erfindungen Dienstnehmer beider Vertragspartner beteiligt (Gemeinschafts- erfindungenGemeinschaftserfindungen), so stehen diese Erfindungen mit den darauf angemeldeten und erteilten Schutzrechten den Vertragspartnern gemeinschaftlich zu, ansonsten jenem Vertrags- partner allein, dessen Dienstnehmer die Erfinder sind (Einzelerfindungen). Bei Gemeinschaftserfindungen ist jeder Vertragspartner verpflichtet, an einer Anmeldung der Erfindung zum Schutzrecht mitzuwirken oder alle Rechte daraus an den anderen Vertragspartner abzutreten.
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Samples: Ether Link Services Agreement
Gewerbliche Schutzrechte – Geistiges Eigentum. Dieser Vertrag lässt die rechtliche Situation hinsichtlich der gewerblichen Schutzrechte und des geistigen Eigentums jedes Vertragspartners – wie sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens besteht oder sich in der Folge aufgrund des Gesetzes ergibt – - unberührt. Erfindungen von Dienstnehmern der Vertragspartner, soweit sie den Gegenstand dieses Vertrages betreffen und während seiner Dauer erfolgen, werden die Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen über Arbeitnehmererfindungen unbeschränkt für sich in Anspruch nehmen. Sind an Erfindungen Dienstnehmer beider Vertragspartner beteiligt (Gemeinschafts- erfindungenGemeinschaftserfindungen), so stehen diese Erfindungen mit den darauf angemeldeten und erteilten Schutzrechten den Vertragspartnern gemeinschaftlich zu, ansonsten jenem Vertrags- partner Vertragspartner allein, dessen Dienstnehmer die Erfinder sind (Einzelerfindungen). Bei Gemeinschaftserfindungen ist jeder Vertragspartner verpflichtet, an einer Anmeldung der Erfindung zum Schutzrecht mitzuwirken oder alle Rechte daraus an den anderen Vertragspartner abzutreten.
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Samples: Wholesale Standardvertrag
Gewerbliche Schutzrechte – Geistiges Eigentum. Dieser Vertrag lässt die rechtliche Situation hinsichtlich der gewerblichen Schutzrechte und des geistigen Eigentums jedes Vertragspartners – wie sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens besteht oder sich in der Folge aufgrund des Gesetzes ergibt – - unberührt. Erfindungen von Dienstnehmern der Vertragspartner, soweit sie den Gegenstand dieses Vertrages betreffen und während seiner Dauer erfolgen, werden die Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen über Arbeitnehmererfindungen unbeschränkt für sich in Anspruch nehmen. Sind an Erfindungen Dienstnehmer beider Vertragspartner beteiligt (Gemeinschafts- erfindungenGemeinschaftserfindungen), so stehen diese Erfindungen mit den darauf angemeldeten und erteilten Schutzrechten den Vertragspartnern gemeinschaftlich zu, ansonsten jenem Vertrags- partner Vertragspartner allein, dessen Dienstnehmer die Erfinder sind (Einzelerfindungen). Bei Gemeinschaftserfindungen ist jeder Vertragspartner verpflichtet, an einer Anmeldung der Erfindung zum Schutzrecht mitzuwirken oder alle Rechte daraus an den anderen Vertragspartner abzutreten.. Allgemeiner Teil
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