Common use of Gewährleistung Clause in Contracts

Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand.

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Samples: www.heinlehmann.de, www.heinlehmann.de

Gewährleistung. Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesse­ rung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung te­ lefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftli­ cher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismä­ ßig ist, kann der Auftraggeber nur das Hono­ rar hinsichtlich des jeweiligen mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatz­ ansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag einge­ räumt wird (Kaufvertrag). Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist ei­ ne Gewährleistung ausgeschlossen. oder stillschweigende Gewähr für deren Per­ sönlichkeits­, Marken­, Urheberrechts­ und Ei­ gentumsrechte sowie sonstige Ansprüche in­ folge einer Veröffentlichung durch den Auf­ traggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kos­ ten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwi­ schen dem Journalisten und dem Auftragge­ ber streitig ist, ob eine solche Meldung nicht erfolgtGewähr für bestimm­ te Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, am Versandtagist der Auftraggeber be­ weispflichtig für den Inhalt der Abreden, die­ se sind stets schriftlich zu treffen. Als Mangel Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im Sinne In­ und Ausland wegen der Verwendung des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung Materials durch den Käufer Auftraggeber An­ sprüche erheben oder Drittepresse­ und strafrecht­ liche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung hat der Auftraggeber den Journalisten von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenal­ len damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, dass den Journalisten trifft die Haf­ xxxx gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Bei­ trag an Dritte überträgt. Der Journalist haftet nicht für Xxxxxxx, die beim Auftraggeber im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenZusammenhang mit der Nutzung der vom Journalisten angelie­ ferten Dateien eintreten, sei dies durch Com­ puterviren in oder an E­Mails oder vergleich­ baren Übermittlungen oder diesen beigefüg­ ten Anhängen, in oder in Verbindung mit an­ gelieferten Datenträgern oder an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten des Journalisten. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge Auftraggeber ist verpflich­ tet, seine Computer­ und Beschaffenheit sonstigen Digital­ systeme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem Anlieferungsschein neuesten Stand zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware festhalten, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- soweit dies technisch umsetzbar und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällenzumutbar ist. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung Auftraggeber wird durch den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehenJournalisten darauf hingewiesen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurdeAuftraggeber gegen das Risiko von Betriebsstörungen oder ­ausfall wegen Computerviren oder vergleich­ baren Störungen eine Betriebsausfallversiche­ rung oder eine vergleichbare Versicherung ab­ schließen kann. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung Informationen erhält der BetriebssicherheitAuf­ traggeber hierzu beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen Adres­ se siehe oben. Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk­ und Dienstleistungen bzw. Kaufge­ genständen (Rechten) ausgenommen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen Mängel und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifenMangelfolgeschäden, die zu einer Minimierung des Schadens beitragender Jour­ nalist oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverlet­ zung herbeigeführt haben. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist Diese Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn der Käufer berechtigtJournalist Mängel arglistig verschwiegen oder Mängelfreiheit ga­ rantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schä­ den für Leben, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts Körper oder Gesundheit auf­ grund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflicht­ verletzung durch den Käufer Journalisten oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehenseine Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate Gewährleistung ist zu­ dem bei täglich achtstündigem Betrieb Kauf­ und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nichtWerkverträgen nicht aus­ geschlossen, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung wenn eine vertragswesentliche Hauptpflicht des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandJournalisten verletzt wurde.

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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Von Fotografien (Model Release), Vereinbarung Über Die Nutzung Von Fotografien (Model Release)

Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge nach Lieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns – bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Beschaffenheit Scha- denersatzansprüche – unverzüglich Anzeige zu machen. Dies gilt auch für Fehl- und Anderslieferungen. Ist bei besonders verpackten Waren die Untersuchung der Ware selbst nicht möglich, so ist die Verpackung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang Weist diese eine äußerliche Beschädigung auf, die auf eine Beschädi- gung der verpackten Ware schließen lässt, ist uns – bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprü- che – unverzüglich Anzeige zu machen. Ist bei Übernahme der Ware bzw. Leistungnach dem ordnungsmäßigen Ge- schäftsgang eine sofortige Untersuchung der Ware nicht möglich, ist dieser Umstand uns unverzüglich anzuzeigen und ein allfälliger, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns einer nachfolgenden Untersuchung feststellbarer Mangel bin- nen fünf Werktagen ab Untersuchung schriftlich zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührtWerden Mängel erst später erkennbar, so sind diese ebenfalls un- verzüglich zu rügen, andernfalls die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt gilt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und Durch Verhandlungen über Män- gelrügen verzichten wir nicht auf dem Anlieferungsschein den Einwand, dass die Mängelrü- ge zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er spät erhoben oder nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällenausreichend spezifiziert wurde. Der Käufer ist verpflichtet, uns kann bis maximal sechs Monate nach Übergabe der Ware Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung geltend ma- chen. Eine Be- oder Verarbeitung der Ware führt zum Ausschluss der Gewährleistung. Eine Zeitgarantie für eine bestimmte Lebensdauer oder eine Leis- tungsgarantie für die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung Erreichung einer bestimmten Arbeitsleistung kann nicht eingegangen werden. Retoursendungen von Waren bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und gehen zu Lasten und auf Verlangen zur Verfügung zu stellenGefahr des Käufers. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt unberechtigten Mängelrügen, die Gewährleistungumfangreiche Nachprüfun- gen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Käufer in Rechnung gestellt werden. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen Die Geltendmachung von Gewährleis- tungsansprüchen entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungs- verpflichtung (siehe Punkt 7.). Kommt es im Verhältnis des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest seinen Kunden zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüteneinem Gewährleistungsfall, so ist ein Rückgriff auf uns gem. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis§ 933 b ABGB ausgeschlossen. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragenwird seinen Kunden gegen- über (sofern es sich nicht um Verbraucher handelt) ebenfalls das Rückgriffsrecht gem. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand933 b ABGB ausschließen.

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Samples: www.teufelberger.com, www.teufelberger.com

Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Gewährleistung für die von uns ausgeführten Bauleistungen richtet sich nach § 13 der AbnahmeVOB, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.Teil B in ihrer jeweils gültigen Fassung. Für die erbrachten Leistungen und sonstigen Warenlieferungen übernehmen wir die Gewährleistung, wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtagder Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen zur Gänze nachgekommen ist. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB In jedem Falle ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst und/oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz beauftragte Fachleute untersuchen zu lassen; diese Rechte stehen uns zu, soweit der notwendigen Kosten zu verlangen; Kunde uns nicht glaubhaft macht, dass wegen Gefahr im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und ErlaubnisVerzuge Sofortmaßnahmen ergriffen werden mussten. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu Die Übernahme von Kosten für fremd beauftragte Gutachter bedarf einer Minimierung des Schadens beitragenschriftlichen Vereinbarung im Einzelfall. Im Falle eines Zur Beseitigung mit Recht gerügter Mängel der von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigtgelieferten Betonerzeugnisse können wir nach unserer Xxxx entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Dieses Wahlrecht müssen wir unverzüglich, spätestens eine Woche nach Klärung des Sachverhaltes, durch Erklärung gegenüber dem Kunden ausüben. Schlagen Ersatzlieferungen bzw. Nachbesserungen fehl oder erfordern sie einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung unverhältnismäßigen Aufwand, so kann nach Einbau nur Minderung des Mangels einzubehaltenKaufpreises verlangt werden. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts Für Kosten einer durch den Käufer oder Verkäufer haftet selbst durchgeführten Mangelbehebung haben wir nur dann aufzukommen, wenn wir hierzu eine schriftliche Zustimmung gegeben haben. Der Anspruch auf Mangelhaftung erlischt dann, wenn ein Schaden durch unsachgemäße Behandlung, Anwendung von Gewalt und dergleichen verursacht worden ist (z.B. mangelnde Wasserfreihaltung, vorzeitige Betonbeanspruchung, Nichteinhaltung der Käufer für VerschlechterungGebrauchsanweisung usw.). Für ausschließliche Baustoff- bzw. Bauteilelieferungen gilt die gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten. Alle weitergehenden Ansprüche wie Schadenersatz, Untergang bis zur Rückgabe an den VerkäuferVerdienstentgang und dergleichen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für Gewerke, soweit gesetzlich vorgesehenderen Ausführung und Materiallieferung bauseits erfolgt, wird keine Gewährleistung übernommen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb Falls eine Gewährleistungsbürgschaft verlangt wird, trägt der Auftraggeber alle anfallenden Kosten und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandProvisionen.

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Samples: www.komm-invest.de, www.farmbau.eu

Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Lieferantin garantiert, dass die Lieferung/Leistung dem Verwendungszweck, dem neuesten Stand der AbnahmeTechnik, den entsprechenden Normen sowie den einschlägigen behördlichen Vorgaben und Bestimmungen von Fachverbänden entspricht. Weiters garantiert die Lieferantin, dass die Lieferungen/Leistungen frei von Rechten Dritter sind und ohne die Verletzung von Geheimhaltungspflichten, gewerblicher und sonstiger Schutzrechte sowie wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen hergestellt, erworben und in den Verkehr gebracht worden sind. Darüber hinaus garantiert die Lieferantin, dass die Nutzung der Meldung der Versandbereitschaft bzw.Lieferungen/Leistungen weder ganz noch teilweise, wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung und weder unmittelbar noch mittelbar in gewerbliche Schutzrechte bzw. Leistung bzglgeistige Eigentumsrechte Dritter eingreift, und durch die Nutzung auch nicht Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse bzw. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß sonstige geheimhaltungspflichtige Informationen Dritter unberechtigt offenbart werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen 48 Monate ab Abnahme der nachfolgenden BestimmungLieferung/Leistung. Keine Gewähr wird übernommen für SchädenFür Lieferungen/Leistungen, die aus nachfolgenden bzwdem Titel der Gewährleistung erfolgen, beginnt diese Frist neu zu laufen. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzwDen Kunden trifft keine Untersuchungs- oder Rügepflicht. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage undDie Anwendung der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflicht (§§ 377f UGB) auf vertragsgegenständliche Lieferungen/oder fehlerhafter Anschluss bzwLeistungen ist daher ausgeschlossen. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung In Abweichung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung der dispositiven Regelung der zwingenden gerichtlichen Durchsetzung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls Gewährleistungsansprüchen (§ 933 ABGB) wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei dennvereinbart, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdendie Geltendmachung der Gewährleistung zur Wahrung der Gewährleistungspflicht nicht nur gerichtlich, sondern auch schriftlich fristwahrend erfolgen kann. Der Käufer hat Durch eine solche schriftliche Mängelanzeige werden die empfangene Ware unverzüglich auf Menge Gewährleistungsfrist und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen laufende Zahlungsfristen unterbrochen, diese beginnen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art vollständiger Behebung des Mangels und Übergabe an den Kunden erneut zu laufen. Erfolgt eine Lieferung/Leistung mangelhaft, hat sie die Lieferantin binnen einer von dem Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist nach Xxxx des Kunden entweder zu verbessern oder die mangelhafte Lieferung/Leistung auszutauschen. Sollte sich (zB bei einer freiwilligen stichprobenartigen Überprüfung durch den Kunden) herausstellen, dass einzelne Teile der berechtigten Interessen des Käufers Lieferung/Leistung mangelhaft sind, ist der Kunde berechtigt, die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen gesamte Lieferung/Leistung zurückzuweisen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; Lieferantin auf deren Kosten zurückzusenden. Das Aussortieren der mangelhaften von den mangelfreien Teilen der Lieferung/Leistung obliegt jedenfalls allein der Lieferantin. Sind sowohl die übrigen Verbesserung als auch der Austausch (i) nicht möglich, (ii) für den Kunden mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden oder unzumutbar oder (iii) erfolgt die Verbesserung oder der Austausch nicht oder nicht vollständig, kann der Kunde wahlweise entweder vom Vertrag zurücktreten oder Preisminderung verlangen. Im Fall eines Rücktritts vom Vertrag werden bereits gelieferte Waren der Lieferantin auf deren Kosten der Käuferund Gefahr rückübersendet. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich Der Kunde ist in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifenberechtigt, die erforderlichen Verbesserungs- bzw. Nachbesserungsarbeiten auf Kosten und Gefahr der Lieferantin selbst vorzunehmen oder von Dritten vornehmen zu einer Minimierung des Schadens beitragenlassen. Die Gewährleistungsverpflichtung beinhaltet auch die Kosten der Mängelbehebung vor Ort sowie die Übernahme der Aus- und Einbaukosten. Im Falle Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Ihre Geltung kann zu Lasten des Kunden vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Sollten Dritte gegenüber dem Kunden behaupten, durch die Nutzung der Lieferung/Leistung in ihren Rechten verletzt zu sein, und Ansprüche – wie zB Unterlassung oder Schadenersatz – geltend machen, wird die Lieferantin dem Kunden durch Abschluss eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehaltenLizenzvertrages das erforderliche Nutzungsrecht verschaffen. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer Xxxxxxx dies nicht innerhalb eines Monats angemessener Frist, kann der Kunde nach Ablehnung Einspruch erhoben hatseiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterungeine dem Mangel entsprechende Preisminderung geltend machen, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandentsprechenden Schadenersatz verlangen.

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Samples: www.miba.com, www.miba.com

Gewährleistung. Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesse­ rung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung te­ lefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftli­ cher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismä­ ßig ist, kann der Auftraggeber nur das Hono­ rar hinsichtlich des jeweiligen mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatz­ ansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag einge­ räumt wird (Kaufvertrag). Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist ei­ ne Gewährleistung ausgeschlossen. werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Per­ sönlichkeits­, Marken­, Urheberrechts­ und Ei­ gentumsrechte sowie sonstige Ansprüche in­ folge einer Veröffentlichung durch den Auf­ traggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kos­ ten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwi­ schen dem Journalisten und dem Auftragge­ ber streitig ist, ob eine solche Meldung nicht erfolgtGewähr für bestimm­ te Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, am Versandtagist der Auftraggeber be­ weispflichtig für den Inhalt der Abreden, die­ se sind stets schriftlich zu treffen. Als Mangel Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im Sinne In­ und Ausland wegen der Verwendung des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung Materials durch den Käufer Auftraggeber An­ sprüche erheben oder Drittepresse­ und strafrecht­ liche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung hat der Auftraggeber den Journalisten von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenal­ len damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, dass den Journalisten trifft die Haf­ xxxx gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Bei­ trag an Dritte überträgt. Der Journalist haftet nicht für Xxxxxxx, die beim Auftraggeber im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenZusammenhang mit der Nutzung der vom Journalisten angelie­ ferten Dateien eintreten, sei dies durch Com­ puterviren in oder an E­Mails oder vergleich­ baren Übermittlungen oder diesen beigefüg­ ten Anhängen, in oder in Verbindung mit an­ gelieferten Datenträgern oder an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten des Journalisten. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge Auftraggeber ist verpflich­ tet, seine Computer­ und Beschaffenheit sonstigen Digital­ systeme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem Anlieferungsschein neuesten Stand zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware festhalten, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- soweit dies technisch umsetzbar und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällenzumutbar ist. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung Auftraggeber wird durch den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehenJournalisten darauf hingewiesen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurdeAuftraggeber gegen das Risiko von Betriebsstörungen oder ­ausfall wegen Computerviren oder vergleich­ baren Störungen eine Betriebsausfallversiche­ rung oder eine vergleichbare Versicherung ab­ schließen kann. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung Informationen erhält der BetriebssicherheitAuf­ traggeber hierzu beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen Adres­ se siehe oben. Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk­ und Dienstleistungen bzw. Kaufge­ genständen (Rechten) ausgenommen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen Mängel und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifenMangelfolgeschäden, die zu einer Minimierung des Schadens beitragender Jour­ nalist oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverlet­ zung herbeigeführt haben. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist Diese Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn der Käufer berechtigtJournalist Mängel arglistig verschwiegen oder Mängelfreiheit ga­ rantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schä­ den für Leben, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts Körper oder Gesundheit auf­ grund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflicht­ verletzung durch den Käufer Journalisten oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehenseine Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate Gewährleistung ist zu­ dem bei täglich achtstündigem Betrieb Kauf­ und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nichtWerkverträgen nicht aus­ geschlossen, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung wenn eine vertragswesentliche Hauptpflicht des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandJournalisten verletzt wurde.

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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Von Fotografien (Model Release), Vereinbarung Über Die Nutzung Von Fotografien (Model Release)

Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Mängel der Abnahmegelieferten Sache bzw. Software einschließlich der Dokumentation werden vom Anbieter innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach entsprechender schriftlicher Mitteilung durch den Benutzer behoben. Dies geschieht nach Xxxx des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Solange der Anbieter seinen Verpflichtungen zur Behebung der Mängel nachkommt, hat der Meldung Benutzer kein Recht, Herabsetzung der Versandbereitschaft bzw.Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn dem Anbieter hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am VersandtagUnzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB Der Benutzer ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schädenverpflichtet, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabunggelieferte Xxxxx auf offensichtliche Mängel, Überlastungdie einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel Mängel, insbesondere das Fehlen von Datenträgern oder Dokumenten, soweit diese zum Lieferumfang gehören, sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen des Datenträgers, sind schriftlich beim Anbieter (innerhalb der Gewährleistungsfrist) innerhalb von acht Tagen zwei Wochen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns Lieferung schriftlich zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührtMängel, die nicht offensichtlich sind, müssen (innerhalb der Gewährleistungsfrist) innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Benutzer schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen Bei Verletzung der Untersuchungs- und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über Rügepflicht gilt die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz Lieferung in Ansehung des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällenbetreffenden Mangels als genehmigt. Der Käufer Vertragspartner ist vor Durchführung der Gewährleistung verpflichtet, uns dem Anbieter die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung des reklamierten Gegenstands zu gestatten, und zwar nach Xxxx des Anbieters entweder beim Käufer oder beim Anbieter. Verweigert der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt Vertragspartner die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigtÜberprüfung, unter Berücksichtigung dann wird der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir Anbieter von der Gewährleistung befreitfrei. Die durch Gewährleistung umfasst nicht die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die KostenBeseitigung von Fehlern, die dadurch durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn der Vertragspartner Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Anbieters nicht befolgt oder der Vertragspartner oder hierzu nicht berechtigte Dritte in die Vertragswaren eingegriffen haben oder hieran Änderungen vorgenommen haben, oder Betriebsbedingungen verwandt worden sind, die nicht den Spezifikationen des Anbieters entsprechen. Gleiches gilt im Falle von Schäden, die durch den Betrieb der Software zusammen mit solchen Geräten entstehen, dass deren Kompatibilität der Liefergegenstand Anbieter nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt hat. Handelt es sich bei der Version um eine BETA- oder TESTVERSION, dann sind alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Sie erkennen das Vorliegen einer Betaversion an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich dem Zusatz „Beta“ in dringenden Fällen wie Gefährdung der BetriebssicherheitVersionsnummer des Programms, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; die im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung Eingangsbildschirm der Installation oder in der Titelleiste des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandlaufenden Programms angezeigt wird.

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Samples: files.itc-ms.de

Gewährleistung. 1. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche stehen dem Auf- traggeber ungekürzt zu. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber insbesondere dafür einzustehen, dass seine Lieferungen und Leistungen den anerkannten Regeln der AbnahmeTechnik und den vertraglich vereinbarten Eigenschaften und Normen entsprechen. Un- abhängig davon ist der Auftraggeber nach seiner Xxxx berechtigt, vom Auftragnehmer Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Meldung Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Versandbereitschaft bzw.Mängelbeseiti- gung oder der Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, die der Auftrag- geber im Verhältnis zu seinem Abnehmer zu tragen hat, wenn eine solche Meldung nicht erfolgtder Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Auftraggeber vorhanden war. Eine Nachbesserung des Auftragnehmers gilt bereits nach dem ersten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Das Recht auf Schadensersatz, am Versandtaginsbesondere das auf Schadensersatz wegen Nichter- füllung, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Als Mangel im Sinne Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber auch dann zu, wenn die betreffende Pflichtverletzung des § 434 BGB ist Auftragnehmers nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzwunerheb- lich ist. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten ZweckDie gesetzlichen Gewährleistungs-/Garantieansprüche verjähren, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurdendas Gesetz keine längeren Fristen vorsieht, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen 24 Monaten nach Empfang Gefahrenüber- gang. Soweit der Auftraggeber von Dritten aufgrund der Mangelhaftigkeit der Ware bzw. Leistungin Anspruch genommen wird (Unternehmerrückgriff), bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, wird die Verjährung bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen zum Ablauf von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreitmaximal fünf Jahren gehemmt. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzwMängelhaftung des Auftragnehmers endet spä- testens zehn Jahre nach Ablieferung der Ware. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies Diese Beschränkung gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nrsofern die Ansprüche des Auftraggebers auf Tatsachen beruhen, die der Auftragnehmer kann- te oder über die er nicht in Unkenntnis hat sein können und die er dem Auftraggeber nicht offenbart hat. 2 (Bauwerke Der Auftragnehmer tritt an den Auftraggeber bereits jetzt - erfül- lungshalber – alle Ansprüche ab, die ihm gegen seine Vorlieferanten aus Anlass und Sachen für Bauwerke) im Zusammenhang mit der Lieferung mangelhafter Waren zustehen. Er wird dem Auftrag- geber zur Geltendmachung solcher Ansprüche sämtliche hierfür erforderlichen Unterla- gen aushändigen und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandsämtliche erforderlichen Erklärungen abgeben.

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Samples: www.zoller.info

Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der AbnahmeHWK übernimmt gegenüber unternehmerischen Auftraggebern keine Gewährleistung für andere als die ausdrücklich zugesagten Eigenschaften des Kauf-/Mietgegenstandes, des Materials, des Produkts, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.Ware oder des Werks oder dafür, wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweckdass es für einen bestimmten Einsatzzwecke tauglich ist, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen von HWK nicht ausdrücklich bestimmte Eigenschaften oder Einsatzzwecke schriftlich zugesichert wurden. Bei Produkten, anzusehenWaren oder Materialien, wir haften für diese Mängel nur gemäß bei denen es sich um Naturprodukte handelt, können Risse, Verfärbungen oder Unregelmäßigkeiten vorkommen. Sofern dadurch die Funktionalität des Produkts, der nachfolgenden BestimmungWare oder des Materials nicht beeinträchtigt wird, handelt es sich dabei um keinen Mangel. Keine Gewähr Es wird übernommen für Schädendarauf hingewiesen, dass es durch Umwelteinflüsse (z.B. durch Witterung) zu Farbabweichungen kommen kann, die aus nachfolgenden bzwebenfalls keinen Mangel darstellen. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzwDie Gewährleistungsfrist gegenüber unternehmerischen Auftraggebern wird auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls Die Vermutung nach § 924 Satz 2 ABGB wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenunternehmerische Auftraggeber ausgeschlossen. Der Käufer unternehmerische Auftraggeber hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit stets zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehenbeweisen, dass der Liefergegenstand Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Zeitpunkt der Übergabe ist, wenn der Auftraggeber den Kauf-/Mietgegenstand, das Material, das Produkt, die Ware oder das Werks in seine Verfügungsmacht übernommen oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Auftraggeber dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an einen anderen Ort verbracht wurdediesem Tag erfolgt. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung Die Behebungen eines vom Auftraggeber behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses behaupteten Mangels dar. Zur Mängelbehebung sind HWK seitens eines unternehmerischen Auftraggebers zumindest zwei Versuche einzuräumen. Sind die Mängelbehauptungen des Auftraggebers unberechtigt, ist der BetriebssicherheitAuftraggeber verpflichtet, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort HWK die entstandenen Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, ersetzen. Zur Behebung von Mängeln hat der Käufer Auftraggeber den Ort des Kauf-/Mietgegenstandes, des Materials, des Produkts, der Ware oder des Werks ohne schuldhafte Verzögerung HWK zugänglich zu machen und dieser oder einem von ihr bestellten Sachverständigen die Möglichkeit zur Begutachtung einzuräumen. Der unternehmerische Auftraggeber hat HWK Mängel, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Versand oder Übergabe des Kauf-/Mietgegenstandes, des Materials, des Produkts, der Ware oder des Werks durch eine Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen 14 Tagen bei sonstigem Rechtsverlust iSd § 377 UGB schriftlich oder per Fax anzuzeigen. Für den Fall, dass der Kaufgegenstand, das RechtMaterial, das Produkt, die Ware oder das Werk weiterverarbeitet werden soll, verpflichtet sich der unternehmerische Auftraggeber den Kaufgegenstand, das Material, das Produkt, die Ware oder das Werk vor der Verarbeitung zu überprüfen und HWK allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der oben angeführten Frist, zu melden. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefer-/Leistungsgegenstandes, durch welche ein Schaden oder ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Auftraggeber unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. Sind Mängel bei gehöriger Untersuchung durch den Auftraggeber nicht erkennbar gewesen (versteckter Mangel) und kommen sie erst nach der genannten Frist zum Vorschein, so sind sie binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit bei sonstigem Rechtsverlust iSd § 000 XXX XXX schriftlich oder per Fax anzuzeigen. Diese Rügeverpflichtung trifft den unternehmerischen Auftraggeber auch sinngemäß bei einer Falschlieferung oder einem Mengenfehlern, sofern der Liefergegenstand nicht offensichtlich von der Bestellung so erheblich abweicht, dass HWK die Genehmigung des unternehmerischen Auftraggebers als ausgeschlossen betrachten musste. Ein Regress des unternehmerischen Auftraggeber gegen HWK gemäß § 933b ABGB wird ausgeschlossen. Der Gewährleistungsbehelf der Verbesserung wird bei unternehmerischen Auftraggebern ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Leistung der HWK-Werkstatt handelt. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers hergestellt, so leistet HWK nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr. Keinen Mangel selbst begründet der Umstand, dass der Kauf-/Mietgegenstand, das Material, das Produkt, die Ware oder durch Dritte beseitigen zu lassen und das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; den HWK im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifenZeitpunkt der Leistungserbringung/-ausführung oder Lieferung vorgelegenen Informationen basiert, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist weil der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehennachgekommen ist. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate Entnahme einer Probe ist HWK schriftlich anzukündigen und hat bei täglich achtstündigem Betrieb Übergabe des Kaufgegenstandes, des Materials, des Produkts, der Ware oder des Werks im Beisein eines Vertreters von HWK zu erfolgen und fünf Arbeitstagen je Wocheerhalten alle Vertragsparteien einen Probenanteil. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibtAuf Wunsch ist eine Rückstellprobe plombiert an eine akkreditierte Prüfstelle zur Prüfung zu übergeben. Die Verjährungsfrist für Kosten dafür sind von demjenigen zu tragen, der die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten GegenstandesÜberprüfung durch die Prüfstelle wünscht. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist mangelhafte Lieferung – sofern wirtschaftlich vertretbar – oder weitere Proben davon sind vom unternehmerischen Auftraggeber an HWK zu retournieren. Die Kosten für den ursprünglichen LiefergegenstandRücktransport der mangelhaften Sache an HWK trägt zur Gänze der unternehmerische Auftraggeber. Den Auftraggeber trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch HWK zu ermöglichen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Für bestimmte Waren, Dienstleistungen und Soft- ware können besondere Gewährleistungsbestim- mungen Anwendung finden (z. B. gemäß den in Ziffer 8 genannten Bedingungen). Soweit solche be- sonderen Bestimmungen nicht Anwendung finden, gilt Folgendes: Auf alle mangelhaften Leistungen, die der AbnahmeLieferant dem Kunden unter diesem Vertrag erbringt, finden die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften An- wendungen, vorbehaltlich der Meldung nachfolgenden Be- stimmungen: Bei Mängel von Waren hat der Versandbereitschaft bzw.Lieferant auf seine Kosten Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder durch Nachbesserung zu leisten, sofern der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten in Bezug auf den Mangel rechtzeitig nachgekommen ist. Wenn der Lieferant den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Anzeige des Vorliegens eines Mangels behebt, so kann der Kunde dem Lieferanten schriftlich eine letzte und angemesse- ne Frist für die Mängelbeseitigung setzen. Hat der Lieferant den Mangel auch nach Ablauf dieser Frist nicht behoben, kann der Kunde die weitergehenden gesetzlichen Rechte geltend machen, wobei der An- spruch auf Schadenersatz den in Ziffer 10 genann- ten Beschränkungen unterliegt. Besteht eine Vertragsverletzung nicht in einem Man- gel, kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurück- treten oder diesen kündigen, wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtagder Lieferant die Vertragsverletzung zu vertreten hat. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schädenalle Leistungen, die aus nachfolgenden bzwdem Werkvertragsrecht unter- liegen. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzwJedoch übt der Lieferant das Wahlrecht zwi- schen Ersatzlieferung und Nachbesserung aus. unsachgemäße Verwendung Soweit die Leistungen nicht der Gewährleistung nach dem Kaufrecht oder Handhabungdem Werkvertragsrecht unterliegen, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzwsind die Rechte des Kunden auf Scha- densersatz beschränkt und hat der Kunde den Lie- feranten über vertragswidrige Leistungen unverzüg- lich nach Kenntniserlangung zu unterrichten. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei dennKlarstellend gilt, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich dieser Abschnitt (Gewähr- leistung) nicht auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. LeistungSoftware oder Online-Dienste Anwendung findet, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen gesonderte Bedingungen gemäß Ziffer 8 (DeLaval Software und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für BauwerkeOnline Diens- te) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandgelten.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft Versandbereit- schaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche un- erhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. WB308 12.2018 Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren vergleich- baren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene vorgenommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung Eratzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen Nachbesserun- gen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich einschließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig unverhältnis-mäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für VerschlechterungVerschlech- terung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibtvorschreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass eine Leistung bei Lieferung die vertraglich zu- gesicherten Eigenschaften hat und nicht mit der AbnahmeFehlern behaftet ist, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtagdie den Wert oder die Tauglich- keit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder mindert. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung Ablieferung durch den Auftragnehmer auf erkennbare Mängel und auf Vollständigkeit zu prüfen und festgestellte Mängel bzw. Leistung bzglUnvoll- ständigkeit unverzüglich spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen. ihrer Beschaffenheit Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Ware als geneh- migt. Zeigt sich später ein Mangel, so obliegt es dem Auftraggeber nachzuweisen, dass dieser bereits bei Gefahrenübergang vorhanden war. Soweit ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel des Vertragsgegenstandes vorliegt, kann der Auftragnehmer nach seiner Xxxx die Mängelbeseitigung oder Brauchbarkeit eine Ersatzlieferung vornehmen. Entscheidet sich der Auftragnehmer für die Mängelbeseitigung, trägt er alle dafür erforderlichen Aufwendungen, wie Material, Arbeitsleistung- und Transportkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Vertragsgegenstand nach einem anderen Ort als dem Auslieferungsort verbracht worden ist. Ist der Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über eine vom Auftraggeber gesetzte ange- messene Frist hinaus oder schlägt in sonstiger Weise fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Xxxx berechtigt, eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurück- zutreten. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers (z.B. aus Mangelfol- geschäden, unerlaubter Handlung, Pflichtverletzungen aus dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenSchuldverhältnis etc.) sind ausge- schlossen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich sie beruhen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandAuftragnehmers.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Ist der AbnahmeLiefergegenstand mangelhaft, so hat der Meldung Auftragnehmer nach seiner Xxxx Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Ersetzte Teile gehen in sein Eigentum über. Warenrücksendungen bedürfen der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtagvorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung Mängel eines Teiles der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß können nicht zur Beanstandung der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenganzen Lieferung führen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdendie Gesamtlieferung ist für den Auftraggeber nicht verwendbar. Der Käufer hat Lässt der Auftragnehmer eine ihm vom Auftraggeber gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, oder schlägt die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber für diese Lieferung vom Vertrag zurücktreten. Mängelrügen sind, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt, innerhalb einer Woche nach Empfang des Liefergegenstandes schriftlich geltend zu untersuchenmachen. Offensichtliche Nicht offensichtliche Mängel sind schriftlich unverzüglich nach Entdeckung spätestens innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung2 Jahren ab Lieferung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht. Der Auftraggeber ist zur Untersuchung des Liefergegenstandes auch verpflichtet, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Weitergehende Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 377, 378 HGB bleibt bleiben unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen Für Mängel, die auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung beruhen, wird keine Haftung übernommen. Abweichungen in der Beschaffenheit der Roh- und Hilfsstoffe können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der Papier- und Pappindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie für zulässig erklärt sind. Dies gilt auch für Abweichungen bei Druckarbeiten soweit sie auf dem Anlieferungsschein zu vermerkenden durch die Drucktechnik bedingten Unterschieden zwischen Andruck und Auflage beruhen. Stellt Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Käufer Farben und Bronzen sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Kaschierung, Imprägnierung und Beschichtung haftet der Auftragnehmer nur insoweit, als Mängel der Ware festMaterialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Für Chlor- und Säurefreiheit sowie Freiheit von anderen schädlichen Chemikalien steht der Auftragnehmer nur soweit ein, darf er nicht über sie verfügenals diese vom Auftraggeber ausdrücklich gefordert werden. Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die KostenSchäden, die dadurch entstehen, dass der nicht an dem Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten selbst entstanden sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je WocheFolgeschäden. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandFehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

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Gewährleistung. Beschädigungen der Ware durch den Transport sind im Versicherungsfalle durch den zuständigen Sachverständigen umgehend feststellen zu lassen und uns bekannt zu machen. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seiner nach den §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekom- men ist. Offensichtliche Mängel hat der AbnahmeKäufer sofort bei Ablieferung und solche, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn die bei ordnungsgemäßer Untersuchung - soweit eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ordnungsmäßigen Geschäftsgang tunlich ist nur - erkennbar sind, innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung (spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Übergabe) schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine nach billigem Ermessen Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzwin Betracht. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir Wir haften nicht für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzwunserer Produkte. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht Soweit ein von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenvertretender Mangel vorliegt, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung nach unserer Xxxx zur Mängelbeseitigung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreitEr- satzlieferung berechtigt. Die durch Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich, insbesondere per Telefax, anzuzeigen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, ins- besondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus oder schlägt in sonstiger Weise die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Mängelbeseitigung/Ersatz-lieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - Vertrages) oder wenn wir mit der Beseitigung eine entsprechende Her- absetzung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten Kaufpreises (Minderung) zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifenSoweit sich nachstehend nichts an- deres ergibt, die zu einer Minimierung sind weitergehende Ansprüche des Schadens beitragenBestellers - gleich, aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nrdie Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I NrSie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadener- satzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibtSofern wir fahrlässig eine Kardinal- spflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Verjährungsfrist Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandpersön- liche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Gewährleistung. Für die Rechte von GELITA bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Als vereinbarte Beschaffenheit gelten jedenfalls auch diejenigen Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in der Bestellung von GELITA – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von GELITA, vom Lieferanten oder von einem eventuellen Hersteller stammt. Der Lieferant gewährleistet, dass für von ihm gelieferte Stoffe und Chemikalien die nach den anwendbaren Vorschriften notwendigen Anmeldungen vorgenommen wurden oder diese Stoffe und Chemikalien anmeldefrei sind. Er gewährleistet weiter, dass von ihm gelieferte Chemikalien und Stoffe den auf sie anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, den auf sie anwendbaren Verwaltungsvorschriften und sonstigen auf sie anwendbaren Normen und Richtlinien entsprechen. Falls zu liefernde Chemikalien oder Stoffe unter Regelungen über gefährliche Arbeitsstoffe fallen, ist der Lieferant verpflichtet, GELITA spätestens mit Vertragsschluss das vollständig ausgefüllte „Sicherheitsdatenblatt des Verbandes der chemischen Industrie e.V.“ einschließlich der gültigen G- und H-Sätze einmalig zur Verfügung zu stellen. GELITA ist zur Prüfung und Mängelrüge frühestens nach Eingang der Ware verpflichtet, auch wenn die Ware schon vorher in das Eigentum von GELITA übergegangen sein sollte. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Rüge von offensichtlichen Mängeln erfolgt innerhalb von fünf Werktagen ab Eingang der AbnahmeWare, bei versteckten Mängeln innerhalb von fünf Werktagen ab Entdeckung des jeweiligen Mangels. Als Werktage gelten Montag bis Xxxxxxx. Ist der Meldung Lieferant gegenüber GELITA zur Nacherfüllung verpflichtet, hat GELITA das Recht Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) zu verlangen. Das Recht des Lieferanten nach Maßgabe des Gesetzes die Nacherfüllung zu verweigern, bleibt hiervon unberührt. Kommt der Versandbereitschaft Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb einer von GELITA gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so kann GELITA den Mangel selbst beseitigen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw.. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen oder für GELITA unzumutbar (z. B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; der Lieferant ist unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu unterrichten. Im Übrigen ist GELITA nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Außerdem hat GELITA nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz. Die zum Zwecke der Prüfung und Nachbesserung vom Lieferanten aufgewendeten Kosten trägt dieser auch dann, wenn eine solche Meldung nicht erfolgtsich herausstellt, am Versandtagdass tatsächlich kein Mangel vorlag. Als Mangel Die Schadensersatzhaftung von GELITA bei unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen bleibt unberührt. Ist der Lieferant für einen Produktfehler verantwortlich, hat er GELITA insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Sinne des Außenverhältnis haftet. Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Lieferant Aufwendungen nach §§ 434 683, 670 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schädenerstatten, die sich aus nachfolgenden bzwoder im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter ergeben. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder HandhabungIst GELITA verpflichtet, Überlastung, fehlerhafte Montage wegen eines Fehlers eines vom Lieferanten gelieferten Produkts eine Warn- und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder DritteRückrufaktion durchzuführen, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenso erstattet der Lieferant GELITA diese Kosten, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdender Fehler fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Lieferanten. Über Inhalt und Umfang von Warn- und/oder Rückrufmaßnahmen wird GELITA den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Der Käufer Lieferant hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens EUR 2.500.000 pro Personen-/Sachscha­den abzuschließen und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandunterhalten.

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Gewährleistung. Im Rahmen der Gewährleistung haftet der Auftragnehmer für die sach- und fachgerechte sowie termingemäße Aus- führung der beauftragten Leistungen. Er haftet insbeson- dere dafür, dass diese Leistungen die gewöhnlich voraus- gesetzten und die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften haben und den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen ÖNORMEN (subsidiär den DIN) sowie den fachspezifischen technischen Vorschriften entsprechen. Der Auftragnehmer haftet stets in jenem Umfang, in wel- chem der Auftraggeber gegenüber seinem Auftraggeber (Bauherrn) für Schadenersatz und Gewährleistung haftet. Sollte der Auftragnehmer diesen Verpflichtungen nicht voll nachkommen, haftet er für alle daraus entstehenden Nach- teile einschließlich Folgeschäden. Die Gewährleistungspflicht Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtagendgültigen Übernahme des Gesamtbauvorhabens durch den Bauherrn. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit Der Auftragnehmer hat auch jene Kosten zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schädenersetzen, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabunganlässlich der Behebung eines Mangels zusätzlich auftreten (z.B. Leistungen anderer Auftragnehmer, Überlastungzusätz- liche Überwachungstätigkeit durch die örtliche Bauaufsicht und den Prüfingenieur, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung Sanierung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenBauteilen). Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt Auftraggeber ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kostenberechtigt, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel Mängel- und Schadensbehebung auch selbst oder durch Dritte beseitigen auf Kosten des Auftragnehmers durchzuführen oder durchfüh- ren zu lassen lassen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer bei Kenntnis von Mängeln unverzüglich zu verständigen, um ihm die Besichtigung des Mangels und von uns Ersatz der notwendigen Kosten die Unterbrei- tung allfälliger Sanierungsvorschläge zu verlangen; ermöglichen. Wird vom Auftraggeber die Mängelbehebung durch den Auftragnehmer verlangt, sind die Mängel vom Auftrag- nehmer bei Gefahr im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur Verzug sofort, sonst aber – nach erfolgter Verständigung Aufforderung – innerhalb angemessener Frist kostenlos zu beheben. Wird der Auftraggeber wegen Mängel von seinem Auftrag- geber (Bauherrn) in Anspruch genommen, so ist er jeden- falls berechtigt, sich vollständig beim Auftragnehmer zu regressieren; der Auftragnehmer hat den Auftraggeber diesbezüglich vollkommen schad- und Erlaubnisklaglos zu halten (einschließlich Prozesskosten). Der Käufer Auftraggeber hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Iden Auftragnehmer im Falle der Einleitung eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis gerichtlichen Verfahrens zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandverständigen.

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Gewährleistung. Mängelrügen müssen vom Auftraggeber, sofern nicht durch gesetzliche Regelung andere Fristen zwingend vorgesehen sind (und diese gesetzlichen Bestimmungen auch auf den Auftraggeber zwingend anzuwenden sind), unverzüglich schriftlich erhoben werden. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der AbnahmeProdukte und Arbeiten sind vom Auftraggeber umgehend zu überprüfen, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn sobald eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtagderartige Überprüfung möglich ist. Als Mangel Mängelrügen sind im Sinne des § 434 BGB Anschluss daran sofort und schriftlich zu erheben. Die Geltendmachung von mündlichen Mängelrügen ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu entsprechend dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchenSchriftformgebot unter „Vertragsumfang 2.“ ausgeschlossen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns jedoch sofort zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührtSpätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Transportschäden sind Der Auftragnehmer verbessert bei fristgerechter, ordnungsgemäßer und gerechtfertigter Mängelrüge in angemessener Frist, wobei der Auftraggeber dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen Auftragnehmer alle zur Untersuchung und auf dem Anlieferungsschein Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu vermerkenermöglichen hat. Stellt Erfüllungsort ist dabei das Lager des Auftragnehmers in 00000 Xxxxxx. Der Auftragnehmer kann sich aber von dieser Verbesserungspflicht durch Leistung eines Betrages, der Käufer Mängel der Ware festPreisminderung entspricht, darf er nicht über sie verfügenbefreien. Die Erhebung einer Mängelrüge entbindet den Auftraggeber nicht, d.hseinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteiltDas vereinbarte Aufrechnungsverbot gilt auch in diesem Fall. Ist die Mitarbeit des Auftraggebers notwendig, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über entbindet die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen Untätigkeit des Auftraggebers den Auftragnehmer von der Industrie- und Handelskammer am Sitz Verbesserungspflicht. Für darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche und/oder Schadenersatzansprüche (soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt) wird nicht gehaftet. Insbesondere besteht keine Haftung für Schäden im Vermögensbereich des Käufers benanntenAuftraggebers oder eines Dritten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgteauch nicht für Folgeschäden jeder Art. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter Wenn dritte Personen Verbesserungsversuche oder Eingriffe, welcher Art auch immer, vorgenommen haben, sind Gewährleistungsansprüche jedenfalls ausgeschlossen. Für den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehenFall, dass der Liefergegenstand Auftraggeber, seine Mitarbeiter oder Beauftragte oder Personen, denen er die Verfügungsbefugnis aus welchem Titel auch immer eingeräumt hat, das Werkstück trotz Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen weiterhin ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers benützen, so haftet der Auftraggeber für jede Vergrößerung des Schadens oder Verschlechterung des Zustandes des Werkstückes. Die Gewährleistungsfrist wird mit 6 Monaten begrenzt. Die Beweislast für das Vorliegen eines Gewährleistungsanspruches liegt beim Auftraggeber. Die Herstellung und Bemalung/Beschriftung von Werkstücken nach Vorlagen, Entwürfen oder Skizzen erfolgt so genau wie möglich. Technisch bedingte Abweichungen von Form, Abmessungen, Material und Farben im üblichen Rahmen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Mängelrüge. Warenrücksendungen an einen anderen Ort verbracht wurdeden Auftragnehmer können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers an diesen erfolgen. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sindSollte diese Zustimmung nicht vorliegen, hat der Käufer Auftragnehmer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen die Annahme zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten verweigern, ohne dass ihm dadurch Rechtsnachteile entstehen. Das Recht, Gewährleistungsansprüche geltend zu verlangen; machen, erlischt im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung Falle nachteiligen oder unsachgemäßen Gebrauchs bzw. wenn die dem Auftraggeber erteilten An- oder Hinweisungen oder die in der Bedienungsanleitung gegeben Anweisungen oder Hinweise wenn auch nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer fahrlässig nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandbeachtet werden.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt Soweit ein Verbrauchergeschäft vorliegt, gelten die folgenden Bestimmungen nur soweit, als sie den zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht widersprechen. Wenn Sie Unternehmer sind, haben Sie gemäß § 377 UGB die gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel umgehend mit der Abnahmee-Mail mit Sende- und Lesebestätigung, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.alternativ mit eingeschriebenem Brief bekannt zu geben. Wenn Sie diese Prüfung unterlassen, wenn eine solche Meldung sie nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne gebotenen Umfange durchführen oder erkenn- bare Mängel nicht unverzüglich spätestens jedoch binnen vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware anzeigen, gilt die Ware hinsichtlich solcher Mängel als genehmigt. Bei Übergabe der Ware nicht erkennbare Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Bei ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen sind wir nach unserer Xxxx unter angemessener Berücksichtigung Ihrer Interessen zu Preisnachlass, Nachlieferung, Verbesserung, Umtausch oder Rückabwicklung des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen Vertrages berechtigt. Sofern uns nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzwVorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, sind weitere Gewährleistungs- und/oder Schaden- ersatzansprüche ausgeschlossen. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften Dies gilt insbesondere für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Ersatz von Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen nicht unmittelbar an der Ware selbst entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüssesind (Mangelfolgeschäden), sofern sie dies nicht von uns zu vertreten sinddurch zwingendes Gesetz ausgeschlossen wird. Ebenfalls wird Unsere Gewährleistungsverpflichtung erlischt im Falle der Weiterveräußerung der Ware. Wir leisten keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenAbnützung, es sei dennSchäden aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, dass fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung (Lagerung) oder für Teile, die zwischenzeitlich von Dritten verändert oder Instand gesetzt wurden. Weiters wird nicht gewährgeleistet, wenn das Gerät unsachgemäß und nicht dem verkehrsüblichen Gebrauch entsprechend genutzt wird oder aufgrund der Art der Nutzung und Beanspruchung als Baumaschine seine zu erwartenden Nutzungsdauer überschritten hat. Soweit im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. LeistungEinzelfall nichts anderes vereinbart, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur verkaufen wir gebrauchte Geräte grundsätzlich wie besichtigt unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels Alle Gewährleistungs- und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate Schadenersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandÜbergabe.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.Geltendmachung von Ansprüchen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Lieferung besteht nur dann, wenn eine uns Beanstandungen der Stückzahl sowie der Art der Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Geltendmachung von Ansprüchen wegen verborgenen Mängeln ergänzend davon abhängig, dass uns Beanstandungen der Eigenschaften der Waren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf solche Meldung nicht erfolgtMängel, am Versandtag. Als Mangel die im Sinne Zeitpunkt des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzwGefahrübergangs vorhanden sind. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Für Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für und Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabungauf natürliche Abnutzung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/übermäßiger Beanspruchung oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung oder nachlässiger Behandlung durch den Käufer Besteller oder Dritteseiner Hilfspersonen beruhen, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung wird nicht gehaftet. Beanstandete Stücke sind vom Besteller auf dessen Gefahr und Kosten unverzüglich an uns zurückzusenden. Die Versandkosten und sonst bei der Erledigung des Gewährleistungsfall anfallende Aufwendungen werden von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsseuns übernommen, sofern sie nicht sich die Berechtigung des Gewährleistungsanspruches herausstellt. Im Falle des Bestehens von uns zu vertreten sind. Ebenfalls Gewährleistungsansprüchen wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommendas Recht des Bestellers auf Ersatzlieferung mangelfreier Ware unter Ausschluss weitergehender Gewährleistungsansprüche beschränkt, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdendie Nacherfüllung ihrerseits ist mangelhaft. Der Käufer hat Für diesen Fall kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder nach seiner Xxxx die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchenRückgängigmachung des Vertrages verlangen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb Handelt es sich bei dem Besteller um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich/rechtliches Sondervermögen oder einen Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, beträgt die Gewährleistungsfrist in Abweichung von acht Tagen nach Empfang der Ware bzwden gesetzlichen Bestimmungen 1 Jahr. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir Sie beginnt mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat Ankunft der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandWaren am Bestimmungsort.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften Gewährleistungsfrist beträgt für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenbewegliche Sachen 12 Monate. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang Kunde ist zur unverzüglichen Untersuchung der Ware bzw. Leistungauf Vollständigkeit und Mängelfreiheit verpflichtet und hat Exclusive Networks unverzüglich, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns jedoch binnen einer Woche ab Erhalt der Ware, schriftlich unter Bekanntgabe von Art und Umfang den Mangel zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührtWird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Lieferung/Leistung als genehmigt. Transportschäden Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerkenin diesem Fall ausgeschlossen. Stellt Handelt es sich um einen Mangel, der Käufer Mängel bei der Ware festUntersuchung nicht erkennbar war, darf er nicht über sie verfügenso muss dieser unter genauer Spezifizierung des Mangels spätestens eine Woche nach Entdeckung dessen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet bei Exclusive Networks schriftlich beanstandet werden, bis eine Einigung über andernfalls die Abwicklung Ware als genehmigt gilt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Reklamation erzielt ist bzwMängelrüge. eine Begutachtung durch einen von Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art Feststellung des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die KostenRechtzeitigkeit der Mängelrüge. Liegt ein von Exclusive Networks zu vertretender Mangel des Kaufgegenstandes vor, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Rechtist Exclusive Networks berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen Ersatz zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragenliefern. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels des zweimaligen Fehlschlagens der Nacherfüllung stehen dem Kunden alle übrigen, gesetzlich vorgesehenen Gewährleitungsansprüche zur Verfügung. Exclusive Networks ist der Käufer berechtigt, die Nacherfüllung so lange zu verweigern, bis der Kunde einen Anteil verhältnismäßigen Teil des Kaufpreises bezahlt hat. Keine Gewährleistungspflicht besteht bei unsachgemäßer Behandlung oder Installation, sowie für den normalen Verschleiß, Versagen von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von MängelansprüchenKomponenten der Systemumgebung, gegen nicht reproduzierbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die der Käufer aufgrund besonderer äußerer Einflüsse bestehen, die nach dem Vertrag nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Wochevorausgesetzt sind. Dies gilt auch für nachträgliche Veränderungen oder Instandsetzungen durch den Kunden oder ihm beauftragte Dritte, es sei denn diese erschweren die Analyse oder die Beseitigung des Sachmangels nicht. Der Kunde trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder unvollständigen Rücksendung. Exclusive Networks ist berechtigt, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für derartige Rücksendungen eine Kostenpauschale von € 100,- zu erheben oder die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandtatsächlich anfallenden Kosten geltend zu machen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der AbnahmeAlle Angaben über Eignung, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.Verarbeitung und Anwendung unserer Bearbeitung, technische Beratung und sonstigen Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Kunden jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Der Kunde hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang Erhalt der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens acht Tage jedoch sechs Monate nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel Erhalt der Ware fest– schriftlich unter Beifügung von Belegen und Mustern erhoben werden. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Bei Anlieferung von schlechtem Material entfällt die Haftung für Qualitätsveredelung. Eventuell entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich auf kostenlose Nachbesserung unter Einräumung einer angemessenen Frist. Für bei der Bearbeitung entstehenden Ausschuss durch Formveränderung, darf er nicht über sie verfügenRisse oder dgl., d.hBeeinträchtigung der Maß- oder Passgenauigkeit beweglicher Teile kann keine Gewähr übernommen werden. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteiltErsatz für Material oder Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Fa. Bader Pulverbeschichtung haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, weiterverkauft bzwErfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Firma Bader Pulverbeschichtung. weiterverarbeitet werdenDie Haftung beschränkt sich dem Umfang nach auf vorhersehbare, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällentypischer Weise eintretender Schäden. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung Besteller hat der Beanstandung auf Verlangen Firma Bader Pulverbeschichtung Gelegenheit zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels Nachbesserung und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind andernfalls werden wir von der Gewährleistung Mängelhaftung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich Nur in dringenden Fällen wie Gefährdung der BetriebssicherheitFällen, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - um unverhältnismäßigen Schaden abzuwenden oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, im Falle unseres Verzugs hat der Käufer Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns dafür Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; . Veränderungen und Nachbesserungen, die ohne unsere Zustimmung durch den Besteller oder von Dritten an den beanstandenden Teilen vorgenommen wurden, entbinden uns von der Gewährleistungspflicht. Bei Fehlschlag der Nachbesserung kann der Besteller den Werklohn herabsetzen oder vom Vertrag zurjücktreten. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Behandlung, durch fehelrhafte Montage oder Inbetriebnahme seitens des Bestellers oder Dritter, durch natürliche Abnutzung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bausubstanz, chemische, elektrochemische oder elektronische Einflüsse oder außergewöhnliche Witterungsbedingungen eingetreten sind. In diesem Zusammenhang sind die Reinigungsanweisungen des Pulverherstellers bzw. unsererseits zu beachten. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Maß- und Farbtoleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Für die Lichtbeständigkeit unserer Beschichtungen übernehmen wir keine Gewähr. Eine absolute Farbübereinstimmung der Pulverbeschichtung ist aus material- und verfahrenstechnischen Gründen nicht zu verwirklichen. Eventuelle geringfügige Farbabweichungen und unterschiedliche Glanzgradnuancen hat der Besteller zu dulden. Wird uns Ware zur Bearbeitung oder Veredelung angeliefert, gilt im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung Falle einer Eingangskontrolle die in unserem Werk festgestellte Menge, sonst die im Lieferschein angegebene Menge als Eingangsmenge. Verpackte Xxxx wird nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnisgrob bei Wareneingang kontrolliert. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, Es gilt die zu einer Minimierung des Schadens beitragenbei der Verarbeitung festgestellte Menge als gelieferte Menge. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von Für Serienteile kann bis zu 10 3% vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung Ausschuss und Fehlmengen keine Haftung übernommen werden, ebenso bei zerbrechlicher Ware. Eine Haftung für die Eignung, Qualität und Richtigkeit der gestellten Stoffe und den Anweisungen des Mangels einzubehaltenBestellers ist nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen7 ausgeschlosssen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb vorstehenden Bestimmungen gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandBetriebsangehörigen.

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Gewährleistung. Wir gewährleisten im Rahmen nachfolgender Bestimmungen die Fehlerfreiheit und die Güte der von uns selbst produzierten Teile auf die Dauer von 24 Monaten (2 Jahre) vom Tag der Lieferung an, längstens jedoch für eine Laufleistung ab Auslieferung von 300.000 km. Voraussetzung für unsere Gewährleistung ist, dass unsere speziellen Herstellervorschriften für Lackbehandlung und Wartung gemäß Wartungsheft eingehalten und die Wartungen durch von SAXAS autorisierte Servicewerkstätten durchgeführt und dokumentiert werden. Soweit ein Mangel vorliegt, ist der Verwender nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Voraussetzung unserer Mängelhaftung ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, ist der Verwender berechtigt, sie zu verweigern. Sollte die vorbenannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlgeschlagen, steht dem Besteller das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten; dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso, wenn diese zum zweiten Mal misslingt. Die Gewährleistungspflicht beginnt vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. Der Besteller muss uns umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Entsprechende Rechte stehen dem Besteller zu, sollte eine Nachbesserung wiederholt nicht zum Erfolg führen und weitere Nachbesserungen unzumutbar sein. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Unsere Gewährleistung umfasst die Reparatur oder den Ersatz mangelhafter Teile und die Beseitigung von Schäden, die durch sie an anderen Teilen des Liefergegenstandes verursacht wurden (Nachbesserung), sofern diese Teile bzw. der Liefergegenstand dem Lieferwerk überstellt werden und die Nachprüfung ergibt, dass der Mangel auf einem Konstruktions-, Material- oder Arbeitsfehler beruht. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Bei gewährleistungspflichtigen Mängeln an Reifen hat sich der Besteller an den Reifenhersteller bzw. den Importeur oder einen von diesen, für die Abwicklung genannten Betrieb zu wenden, entsprechendes gilt für Ladebordwände und Tiefkühlaggregate. Nur wenn der Hersteller bzw. Importeur nicht innerhalb angemessener Frist Abhilfe schafft, kann sich der Besteller an uns halten. Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten für den Liefergegenstand Gewähr im Rahmen dieser Bedingungen geleistet. Unsere Gewährleitungspflicht ist ausgeschlossen, wenn ein erkennbarer Mangel nicht unverzüglich, ein versteckter Mangel nicht unverzüglich nach Erkennung schriftlich gerügt wird. Sie ist ferner ausgeschlossen, wenn der Liefergegenstand vom Besteller oder von dritter Seite durch Einbau von Teilen fremder Herkunft oder in sonstiger Weise verändert worden ist und der Schaden bzw. Mangel in ursächlichem Zusammenhang mit der AbnahmeVeränderung steht. Sie ist auch ausgeschlossen, wenn der Meldung Schaden bzw. Mangel darauf beruht, dass der Versandbereitschaft bzw.Besteller die Vorschriften über Behandlung und Bedienung des Liefergegenstandes nicht beachtet oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat. Das gleiche gilt, wenn eine solche Meldung Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts, der Achsdrücke, der Nutzlast oder der Fahrgestelltragfähigkeit festgestellt wird. Der Verwender kann die Gewährleistung verweigern, solange der Besteller seine Zahlungspflicht ihm gegenüber nicht erfolgtin einem Umfang erfüllt, am Versandtagder dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht. Als Für innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemachte und von uns anerkannte, aber nicht beseitigte Mängel wird bis zur Beseitigung des Mangels Gewähr geleistet; solange ist die Verjährungsfrist für diesen Mangel gehemmt. Die von uns gebauten Fahrzeuge entsprechen in Konstruktion und Bauart den geltenden Vorschriften. Irgendeine Gewähr hierfür übernehmen wir jedoch nicht. Angaben im Dokumentationsmaterial gelten als nicht vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 BGB ist Abs. I S. 3 BGB. Angaben in Kaufanträgen, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen gelten nur eine nach billigem Ermessen dann als vereinbarte Beschaffenheit im vorbezeichneten Sinne, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche benannt sind. Schadenersatzansprüche wegen Fehlens vereinbarte Beschaffenheit werden durch vorstehende Regelungen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzwberührt. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten ZweckTechnische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurdenAngeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder DritteKonstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Besteller daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere vorherige Genehmigung vor- genommene ÄnderungenProdukte (technische Daten, Ergänzungen oder InstandsetzungsarbeitenMaße, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel u. a.) sind nur ungefähr und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern annähernd; sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird sind keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommengarantierte Beschaffenheit, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge Garantie erfolgt ausdrücklich und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandschriftlich.

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Samples: www.saxas.biz

Gewährleistung. a) Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.Gewährleistung für erbrachte Lieferungen und Leistungen beträgt, wenn eine solche Meldung nicht erfolgtnichts anders schriftlich vereinbart ist, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung 12 Monate ab Gefahrübergang bzw. Leistung bzglAnzeige an den Besteller über die Fertigstellung der Leistung. ihrer Beschaffenheit Die Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß Ersatzlieferung. Bei zweimaligem Fehlschlagen kann der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung Kunde nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenRückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen Kunde hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind die beanstandete Ware in unserem Werk zu untersuchen und den Mangel zu beheben. Für Schadenersatz gilt Ziff. 10. Der Besteller hat die gelieferte Xxxx bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen und durch eingeschriebenen Brief zu rügen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Dies gilt auch dann, wenn wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kostenuns bereit erklären, die dadurch entstehenWare auf Mängel zu untersuchen. Wenn der Besteller beim Gebrauch der Ware die Gebrauchsanweisung nicht beachtet und / oder Eingriffe, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der Ware vorgenommen hat, ist er beweispflichtig dafür, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnishierauf nicht beruht. Der Käufer Besteller hat alle Maßnahmen zu ergreifendie ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die einem angemessenen Verhältnis zu einer Minimierung des Schadens beitragenden aufgetretenen Mängeln stehen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist Gehört jedoch der Käufer berechtigtVertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchenso kann der Besteller Zahlungen nur zurückhalten, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hatwenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandüber deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.

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Gewährleistung. Für Geräte, welche nicht durch den Lieferanten selber hergestellt werden, haftet der Lieferant grundsätzlich nicht, tritt aber die ihm gegenüber Dritten stehenden Gewährleistungs- ansprüche an den Besteller ab und erteilt diesem alle zur Rechtsverfolgung gegen Dritte nötigen Auskünfte. Im Falle des Vorliegens eines durch den Lieferanten zu vertretenden Mangels des Liefergegenstandes geht das Recht der Nachbesserung durch den Lieferanten vor. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Art und Weise, wie die Nacherfüllung erbracht wird, liegt im alleinigen Ermessen des Lieferanten und bleibt in jedem Fall maximal auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. Der Lieferant verpflichtet sich, alle Teile, die während der AbnahmeGarantiezeit nachweisbar infolge Material- oder Fabrikationsfehler schadhaft oder unbrauchbar geworden sind, so rasch wie möglich instand zu stellen oder zu ersetzen. Zu diesem Zweck sind die beanstandeten Teile franko an den Firmensitz zu senden. Ortsgebundene Einrichtungen werden so weit als möglich an Ort und Stelle repariert. Für den Fall, dass der Meldung Lieferant die Nacherfüllung nicht gehörig erfüllt steht dem Besteller Minderung oder Rücktritt vom Vertrag zu. Sofern die Kaufsache eine Beschaffenheitsgarantie nicht erfüllt, haftet der Versandbereitschaft bzw.Lieferant im Umfang der gesetzlichen Bestimmungen. Der Lieferant haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn sofern der Besteller Schadenersatzansprüche gestützt auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend macht oder der Besteller Schadenersatzansprüche aus Verletzung des Lebens oder der körperlichen- oder gesundheitlichen Unversehrtheit geltend macht, welche auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen. Soweit dem Lieferanten keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird oder dieser schuldhaft gegen eine solche Meldung nicht erfolgtwesentliche Vertagpflicht verstoßen hat, am Versandtagist die Schadenersatzhaftung auf den vorsehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Als Mangel Soweit der Besteller ein Verbraucher im Sinne von § 474 BGB ist, stehen ihm alle Gewährleistungsrechte der §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 im gesetzlichen Umfang zu. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haftet der Lieferant insbesondere nicht für Schäden, welche nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt ab Gefahrübergang gerechnet ein Jahr. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt insbesondere auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Für gebrauchte Liefergegenstände besteht keine Gewährleistung. Bei Geschäften mit einem Verbraucher im Sinne von § 434 474 BGB beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre, bei gebrauchten Gegenständen ein Jahr. Gewährleistungsansprüche an den Lieferanten stehen nur direkt dem Besteller gegenüber und sind nicht an Dritte abtretbar. Jede Garantieleistung ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung ausgeschlossen für Apparate, die unsachgemäß behandelt, mangelhaft gewartet oder übermäßiger Beanspruchung ausgesetzt worden sind. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Lieferanten über. Für Erzeugnisse fremder Herkunft gelten die Garantiebestimmungen der Lieferung bzwbetreffenden Hersteller. Leistung bzglKein Garantieanspruch besteht für Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung sowie auf Verschleiß: z.B. Bruch der Glaskeramikplatte, Bruch der Potentiometer, Lüfterdefekt infolge Verschmutzung, Ersatz von Sicherungselementen, Abdichtungen (Silikonfugen). ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Es wird ferner keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen durch Reparaturen Dritter am Liefergegenstand entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sindunser Einverständnis für die „Drittreparatur“ vorliegt. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenentfällt unsere Gewährleistung, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge wenn den Untersuchungs- und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Rügepflichten des Bestellers nicht gemäß §§ 377 – 378 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt nachgekommen wurde oder wenn der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf Liefergegenstand nach Feststellung eines Mangels ohne unsere Zustimmung durch den Besteller weiterbenützt oder weiterverarbeitet wird. Tritt der Besteller aus Gründen, die der Lieferant nicht geteiltzu vertreten hat, weiterverkauft bzwgänzlich oder zu Teilen vom Vertrag zurück, so schuldet der Besteller eine Vertragsstrafe in der Höhe von 35 % des Auftragswertes oder des Kaufpreises. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung Die Geltendmachung weitergehenden finanziellen Schadens behält sich der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten FällenLieferant ausdrücklich vor. Der Käufer Besteller ist verpflichtetberechtigt, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehennachzuweisen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandtatsächliche Schaden wesentlich geringer ausgefallen ist.

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Gewährleistung. Der Kunde ist bei allen Lieferungen, auch bei Teillieferungen, zur unverzüglichen Prüfung der Ware verpflichtet. Alle Mängel, einschließlich Fehlmengen oder Falschlieferungen, sind spätestens binnen zwei Wochen, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit weiteren Obliegenheiten gemäß § 377 HGB bleiben unberührt. Bei einem Einbau oder Weiterverarbeitung in Kenntnis des Mangels erlischt der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenGewährleistungsanspruch, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdender Kunde sich solche Ansprüche zuvor ausdrücklich vorbehalten hat, wir den Mangel bei Lieferung arglistig verschwiegen oder zuvor eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Der Käufer hat Beanstandete Lieferungen sind zur Bewertung und Ursachenforschung zurückgegeben. Erfolgt die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit Rückgabe schuldhaft nicht, sind wir berechtigt, die Mängelrügen zurückzuweisen, ohne in Verzug zu untersuchengeraten. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung Gewährleistungsansprüche erfüllen wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche ausschließlich durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügenNacherfüllung, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen Nachbesserung nach unserer Xxxx. Kann der Mangel innerhalb angemessener Frist nicht beseitigt werden und wird auch Ersatzlieferung verweigert, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung verlangen oder anstelle der Ersatzlieferung vom Vertrag zurücktreten. § 439 III BGB idF ab 1.1.2018 wird für den Kaufpreis zu vergütenFall des fehlenden Verschuldens unsererseits ausdrücklich ausgeschlossen. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen Schadenersatzansprüche jeder Art einschließlich von Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je WocheVertragsstrafen werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nrfalls wir eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt haben oder falls uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; der Haftungsausschluss gilt auch nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer entsprechenden Garantie oder bei Zusicherung von Eigenschaften, sofern gerade der Gegenstand der Garantie oder der Zusicherung unsere Haftung auslöst. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibtIm Falle unserer Haftung ist der Schadenersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist nur zulässig und wirksam mit unserer schriftlichen Zustimmung. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Beendigung Ablieferung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandesbeanstandeten Ware beim Kunden. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandSofern gesetzlich zwingend längere Verjährungsfristen bestehen, gehen diese Regelungen vor.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der AbnahmeFür die Güte des verarbeiteten Materials, der Meldung Konstruktion und Ausführung leistet der Versandbereitschaft bzw.Verkäufer dem ersten Abnehmer gegenüber bei neu hergestellten Sachen Gewähr auf die Dauer von zwei Jahren. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist soweit der Käufer Verbraucher ist, wenn eine solche Meldung nicht erfolgtein Jahr. Soweit der Käufer gebrauchter Sachen Unternehmer ist, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, Beanstandungen oder Mängel wegen erkennbarer, unvollständiger und unrichtiger Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zwecksind unverzüglich, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen spätestens nach Empfang der Ware bzwdem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. LeistungMängel, die auch bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. schriftlich anzuzeigen, Bei beiderseitigem Handelsgeschäft unter Kaufleuten bleiben die §§ 377 377,378 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/ oder Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragenverpflichtet. Im Falle eines verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehaltenVertrag zurücktreten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen Für die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb Ersatzlieferung und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist Ausbesserung wird in gleicher weise Gewähr geleistet wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Jedoch besteht die Gewährleistung nur bis zum Ende der Gewährleistungszeit für den ursprünglichen Gegenstand, soweit nicht eine gesetzliche Regelung eingreift. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen. Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Falle der schriftlichen Erklärung des Verkäufers und Bestätigung. Für Teile die der Verkäufer nicht selber hergestellt hat, übernimmt dieser nur in der Form eine Gewährleistung, in welcher ihm selber vom Herstellerwerk dieser Teile Gewährleistung geleistet wird und vorranging nur in Form der Abtretung solcher Ansprüche an den Besteller. Die vom Verkäufer übernommene Gewährleistung erlischt, wenn der gelieferte Gegenstand von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der vorgenommenen Veränderung steht. Die Gewährleistung wird ferner ausgeschlossen, wenn eine Überschreitung des nach den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zulässigen Gesamtgewichts oder der Achsbrücke oder dem Liefervertrag zugrunde liegenden Nutzlast oder Fahrgestelltragfähigkeit festgestellt wird. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf fahrlässige und/ oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, werden von der Gewährleistung ausgeschlossen.

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Samples: stedele.de

Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung Der Verkäufer haftet nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs insbesondere aus nachfolgenden Verzug, sonstige Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen gelten die Gewährleistungsregeln des BGB. Ausgenommen von der Gewährleistung sind solche Schäden, die infolge mangelhafter Pflege, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger von Verkäufer oder seinen Unterlieferanten nicht zu vertretender Umstände entstehen. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke haftet der Verkäufer im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Lieferung, jedoch nur bis zum Ablauf der für die ursprüngliche Leistung geltenden Gewährleistungsfrist. Der Verkäufer übernimmt eine Gewährleistung für die von ihm gelieferten Elektroaggregate (wie z.B.: Elektroöffner, elektrische Rollladenmotoren) nur dann, wenn die Elektroinstallation dieser Geräte nach den Vorschriften des Herstellers bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete des Verkäufers durchgeführt wird. Diese Vorschriften werden bei Anlieferung der Geräte dem Käufer mit ausgehändigt. Sollte dies ausnahmsweise einmal nicht der Fall sein, sind diese bei dem Verkäufer einzufordern. Erfolgt die Installation dieser Geräte nicht entsprechend den Vorschriften des Herstellers bzw. unsachgemäße Verwendung oder HandhabungVerkäufers, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzwsind jegliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei dennDie Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche dieser offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt2 Wochen schriftlich beim Verkäufer gerügt hat. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Anlieferung mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Käufer die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerkenwahrzunehmen. Stellt der Käufer Mängel der Ware einen Mangel fest, darf er dar erden Kaufgegenstand nicht über sie verfügenbearbeiten, d.hverkaufen o.ä. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens Beweissicherung mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandVerkäufer oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt oder eine einvernehmlichen Regelung mit dem Verkäufer getroffen wurde.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang zu überprüfen. Etwaige Mängel hat der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine Kunde innerhalb von 1 Tag nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung Gefahrübergang bzw. Leistung bzgl. nach ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind Entdeckung schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührtUnsere Ware ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang der vereinbarten Spezifikation entspricht. Transportschäden sind Haben wir mit dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen Kunden keine Spezifikation vereinbart, ist die Ware frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang eine Beschaffenheit aufweist, die bei Waren gleicher Art üblich ist und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt die der Käufer Mängel Kunde nach der Art der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.herwarten kann. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzwUnsere Muster stellen keine Garantie sondern nur die allgemeine Beschaffenheit einer Warensorte dar. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung Außer der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen Lieferung mangelfreier Ware sind wir ermächtigtzu keiner Leistung verpflichtet. Als Nacherfüllung kann der Kunde nur die Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Erweist sich eine Ersatzlieferung als unmöglich oder misslingt sie, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers wird die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung treuwidrig verweigert oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gebenunangemessen schuldhaft verzögert, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, so hat der Käufer Kunde das Recht, den Mangel selbst nach seiner Xxxx zu mindern oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Vertrag zurückzutreten. Sollte die Ware einen Sachmangel aufweisen, gilt dies nicht als eine von uns Ersatz zu vertretende Pflichtverletzung, wenn wir die Ware ordnungsgemäß nach einem Qualitätsmanagement gemäß International Food Standard hergestellt haben oder der notwendigen Kosten zu verlangen; Sachmangel auf der Nichteinhaltung eines oder mehrerer Prozessschritte beruht und die Nichteinhaltung auch mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden konnte. Soweit ein Schaden von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, haften wir lediglich im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines Rahmen der Deckung der von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt– mit angemessener Deckungssumme – abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. Soweit im Einzelfall nicht – auch nicht konkludent – eine kürzere Frist vereinbart wurde, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen gilt die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandgesetzliche Verjährungsfrist.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Mängel der Abnahme, gelieferten Sache einschließlich der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von Ceyoniq ab Ablieferung nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage undentsprechender Mitteilung/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung Anzeige durch den Käufer Kunden behoben. Dies geschieht nach Xxxx der Ceyoniq durch kostenfreie Nachbesserung oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragenErsatzlieferung. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels der Ersatzlieferung ist der Käufer Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn Ceyoniq hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ermöglicht ist, wenn sie von Ceyoniq verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Die Ceyoniq kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzgl. eines Teils der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, bezahlt hat. Soweit aufgrund einer zeitlich beschränkten Rechteeinräumung mietrechtliche Vorschriften anzuwenden sind, gilt ergänzend: Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, einen Anteil eine (Miet-)Minderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von bis der laufenden Vergütung eigenständig abzieht. Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchenviel gezahlten Teil der Miete zurückzufordern, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandbleibt hiervon unberührt.

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Gewährleistung. 1. Der Lieferant garantiert und sichert zu, dass sämtliche Leistungen dem neuesten Stand der Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vor- schriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbän- den entsprechen. Falls im Einzelfall ein Abweichen von diesen Vorschriften not- wendig ist, muss der Lieferant hierzu die schriftliche Zustimmung von MD einholen. Die Gewährleistungspflicht Gewährleistungsverpflichtung wird durch diese Zustimmung nicht einge- schränkt. Des Weiteren sichert der Lieferant zu, dass sämtliche Investitionsgüter und Dienst- leistungen die oben aufgeführten Anforderungen erfüllen sowie der entsprechen- den Bestellung und gegebenenfalls von MD übermittelte bzw. vorgegebenen Spe- zifikationen, Zeichnungen, CAD-Daten, Beschreibungen bzw. Mustern entspre- chen, sowie für die beabsichtigten Zwecke und Kapazitäten geeignet sind und alle Kennzeichnungen, Markierungen und Zertifizierungen aufweisen, die für eine sol- che Verwendung am beabsichtigten Einsatzort erforderlich sind. 2. Falls beim Lieferanten Bedenken gegen die von MD gewünschte Art der Ausfüh- rung bestehen, hat der Lieferant diese unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ände- rungen dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis ausgeführt werden. Auf die Ver- bindlichkeit des ursprünglich vorgesehenen Liefertermins hat dies keinen Einfluss. 3. MD wird dem Lieferanten Mängel der Lieferung, Transport- oder Verpackungs- schäden unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten ei- nes ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, erkennbare Mängel jedoch spätestens innerhalb von 14 Werktagen nach Ablieferung der Ware, nicht erkennbare Mängel innerhalb von 7 Werktagen nach ihrer Entdeckung. 4. Durch Abnahme oder durch Billigung von vorgelegten Mustern oder Proben ver- zichtet MD nicht auf Gewährleistungsansprüche. 5. Der Lieferant teilt MD innerhalb von zwei Arbeitstagen ab dem Eingang der zurück gelieferten bemängelten Ware beim Lieferanten mit, welche Mängelbeseitigungs- maßnahmen sofort eingeleitet wurden. 6. Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb einer von MD gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, wurde die Nacherfüllung vom Lie- feranten zu Unrecht verweigert, ist sie fehlgeschlagen oder für MD unzumutbar, insbesondere bei Gefahr im Verzug, kann MD die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten und Gefahr des Lieferanten und unbeschadet der Gewährleistungsver- pflichtung des Lieferanten selbst vornehmen oder von Dritten vornehmen lassen. 7. Die Mängelansprüche verjähren nach Ablauf von 48 Monaten seit Fahrzeug-Erst- zulassung oder Ersatzteile-Einbau, spätestens jedoch nach Ablauf von 60 Monaten seit Lieferung an MD, wenn sich nicht aus dem Gesetz eine längere Verjährungs- dauer der Mängelansprüche ergibt. Für Investitionsgüter gilt abweichend zum Vorstehenden eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme, Abnahme der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am VersandtagInvestiti- onsgüter. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw8. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für SchädenFür Lieferteile, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage während der Untersuchung des Mangels und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von der Mängel- beseitigung nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat Betrieb bleiben konnten, verlängert sich eine laufende Gewährleistungs- frist daneben um die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang Zeit der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragenBetriebsunterbrechung. Im Falle eines der Nachlieferung oder Nachbesserung beginnt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für ausgebes- serte oder ersatzweise gelieferte Teile mit Abschluss der Nachbesserung bzw. der Ablieferung nachgelieferter Teile bei MD von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigtneuem zu laufen. 6. The Supplier shall have the duty to promptly notify the Purchaser in writing whenever the Supplier’s declaration for products having preferential origin status and/or the statement on the status of origin for commercial policy purposes become(s) invalid in part or as a whole or whenever any changes have occurred, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehaltenif any. Ablehnungen von Mängelansprüchen7. The Supplier undertakes to make sure that the Purchaser will receive the shipment on time by complying with the respective international supply chain security standards (e.g. C-TPAT or AEO) that may be relevant. In the event of the Supplier’s non-participation in either of these supply chain security standards, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkanntthe Supplier shall issue a Security Declaration already with the first shipment. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehenA new Security Declaration must be issued and submitted every year. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandVII.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit HKS übernimmt für eine Zeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der AbnahmeÜbergabe die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Meldung Beschreibung im Handbuch bzw. der Versandbereitschaft bzw.Dokumentation entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn eine solche Meldung diese ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Die HKS weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht erfolgtmöglich ist, am VersandtagComputersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzwuntersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Leistung bzglXxxxx ein Fehler in der Software auf, so ist der Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich an die HKS zu melden. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei dennbeschreiben, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdeneine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der HKS eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang Kunde teilt der Ware bzw. LeistungHKS mit, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die welche Art der Nacherfüllung (bis – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die HKS ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Ersatzlieferung Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kaufpreis zu vergütenKunden mit sich bringen würde. Die HKS kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Vornahme Durchführung der uns Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der HKS zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Tritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde der HKS das Recht ein, einen funktionalen Treiber, binnen 10 Tagen ab Mitteilung an die HKS, nachzuliefern. Die HKS ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt. Die HKS übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Hat der Kunde die HKS wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und Ersatzlieferungen stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die HKS nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der HKS grob fahrlässig oder vorsätzlich zu gebenvertreten hat, anderenfalls sind wir allen der HKS entstandenen Aufwand zu ersetzen. Der Kunde wird unverzüglich nach Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen von der Gewährleistung befreit. Die durch HKS am EDV-System eine Überprüfung durchführen, ob die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten Funktionsfähigkeit der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer Datensicherung noch gegeben ist und das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandErgebnis schriftlich festhalten.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der AbnahmeMängelrechte des Bestellers setzen voraus, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die gelieferten Gegenstände gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Besteller genehmigt, wenn dem Lieferanten nicht binnen 7 Werktagen nach Ablieferung eine solche Meldung schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Besteller genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Lieferanten nicht erfolgtbinnen 7 Tagen nach dem Zeitpunkt zugeht, am Versandtagin dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Besteller bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Als Auf Verlangen des Lieferanten ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Lieferanten zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Lieferant die Kosten des günstigsten Versandwegs; dies gilt nicht, soweit sich die Kosten erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als an dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. Soweit ein Mangel im Sinne der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zu Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum des § 434 BGB Lieferanten über. Schlägt die Nacherfüllung trotz zweimaligen Mangelbeseitigungsversuch fehl, so ist nur eine der Besteller nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzwseiner Xxxx berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenGebrauchte Sachen werden vorbehaltlich einer anders lautenden ausdrücklich schriftlichen Vereinbarung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis es liegt eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandLieferanten vor.

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Gewährleistung. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Gegenüber unternehmerischen Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Anlage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung uns zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Begutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachverständigen einzuräumen. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind von unternehmerischen Kunden bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche unverzüglich – spätestens nach ____ Werktagen – am Sitz unseres Unternehmens unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Die Gewährleistungspflicht beginnt beanstandeten Waren oder Werke sind vom Kunden zu übergeben, sofern dies tunlich ist. Wird eine Mängelrüge nicht erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. Wir sind berechtigt, jede von uns für notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkstücke unbrauchbar gemacht werden. Für den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass wir keine Fehler zu vertreten haben, hat der Kunde die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen. Im Zusammenhang mit der AbnahmeMängelbehebung entstehende Transport-, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtagund Fahrtkosten gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Die mangelhafte Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, Proben davon sind – sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zu rügenretournieren.Über unsere Aufforderung sind vom unternehmerischen Kunden unentgeltlich die für die Mängelbehebung und Vorbereitungshandlungen erforderlichen Arbeitskräfte, Energie und Räume, sowie Hebevorrichtungen und –leistungen, Gerüste und dergleichen, beizustellen sowie gemäß Punkt 7. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergütenmitzuwirken. Zur Vornahme der Mängelbehebung sind uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gebenunbehebbaren Mangel handelt. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, anderenfalls sind Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere nur für die Kosten, die dadurch entstehenbedingungsgemäße Ausführung Gewähr. Keinen Mangel begründet der Umstand, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheitdas Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Ebenso stellt dies keinen Mangel dar, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke uä nicht in technisch einwandfreiem und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandkompatibel sind.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.einschlägigen Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Wir gewährleisten, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe die vereinbarte Beschaffenheit hat bzw. frei von Sachmängeln ist. Sollten dennoch Mängel bestehen, haften wir nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Den Kunden trifft im Hinblick auf Sachmängel die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des § 377 HGB. Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Kunde keine weiteren Rechte herleiten. Weist die Ware bei Gefahrenübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Xxxx durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Zur Erfüllung dieser Gewährleistungsverpflichtung hat der Käufer uns eine solche Meldung angemessene Frist zu gewähren. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt, am Versandtagoder verweigert wird, ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine dem Mangelunwert entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder - in den Grenzen der folgenden Ziff. Als Mangel im Sinne des 7 dieses Abschnitts - Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Für neue Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, für gebrauchte Ware wird keine Gewährleistung übernommen. § 434 478 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bleibt hiervon unberührt. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit benutzt oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweckselbständig gewartet, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurdenrepariert, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schädenverändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch nicht den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenInstallationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdendiese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. LeistungDie Gewährleistung entfällt ferner, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf wenn ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet technische Originalzeichen geändert oder beseitigt werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand.

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Gewährleistung. 1.) Mängel der Arbeiten, die nachweislich auf einen Fehler des verwendeten Materials oder auf nicht einwandfreie Arbeit zurückzuführen sind, werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmung durch Nacherfüllung beseitigt. Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich angezeigt werden; erkennbare Mängel jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Übernahme im eigenen Betrieb, soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, nach einwandfreiem Probebetrieb. Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Gewährleistungspflicht Verjährung beginnt mit der AbnahmeÜbernahme des Vertragsgegenstandes, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtagnach einwandfreiem Probebetrieb. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für SchädenVerzögert sich durch Umstände, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von der Auftragnehmer nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr hat, die Übernahme von mehr als 14 Tagen, so verkürzt sich die Gewährleistung für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang Dauer der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergütenVerzögerung. Zur Vornahme Nacherfüllung hat der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Auftraggeber dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenen Umfang zu gebengewähren. Verweigert er diese, anderenfalls sind wir so ist der Auftragnehmer von der Gewährleistung Nacherfüllung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten Wenn der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die KostenAuftragnehmer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung verstreichen hat lassen, ohne den Mängel zu beheben, die dadurch entstehenNachbesserung verweigert wird oder nach zweimaligem Versuch nicht zur Mängelbeseitigung führt und dem Auftraggeber eine weitere Nachbesserung nicht zugemutet werden kann, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, so hat der Käufer Auftraggeber das Recht, den die Vergütung durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Mängelansprüche erlöschen, wenn der Gegenstand der Arbeit durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung gelitten hat oder wenn an ihm Änderungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung des Auftrag-nehmers vorgenommen worden sind und die Änderungen oder Reparaturen zu dem Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnisgeführt haben. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, Die in Erfüllung dieser Mängelansprüche ersetzten Teile gehen mit dem Ausbau in das Eigentum des Auftragnehmers über. Für die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer Nacherfüllung haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist Auftragnehmer in gleichem Umfang wie für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem ursprünglichen Arbeiten und zwar bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Mängelansprüche für den die ursprünglichen LiefergegenstandArbeiten.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der AbnahmeHWK-R übernimmt gegenüber unternehmerischen Auftraggebern keine Gewährleistung für andere als die ausdrücklich zugesagten Eigenschaften des Kauf-/Mietgegenstandes, des Materials, des Produkts, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.Ware oder des Werks oder dafür, wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweckdass es für einen bestimmten Einsatzzwecke tauglich ist, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen von HWK-R nicht ausdrücklich bestimmte Eigenschaften oder Einsatzzwecke schriftlich zugesichert wurden. Bei Produkten, anzusehenWaren oder Materialien, wir haften für diese Mängel nur gemäß bei denen es sich um Naturprodukte handelt, können Risse, Verfärbungen oder Unregelmäßigkeiten vorkommen. Sofern dadurch die Funktionalität des Produkts, der nachfolgenden BestimmungWare oder des Materials nicht beeinträchtigt wird, handelt es sich dabei um keinen Mangel. Keine Gewähr Es wird übernommen für Schädendarauf hingewiesen, dass es durch Umwelteinflüsse (z.B. durch Witterung) zu Farbabweichungen kommen kann, die aus nachfolgenden bzwebenfalls keinen Mangel darstellen. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzwDie Gewährleistungsfrist gegenüber unternehmerischen Auftraggebern wird auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls Die Vermutung nach § 924 Satz 2 ABGB wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenunternehmerische Auftraggeber ausgeschlossen. Der Käufer unternehmerische Auftraggeber hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit stets zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehenbeweisen, dass der Liefergegenstand Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Zeitpunkt der Übergabe ist, wenn der Auftraggeber den Kaufgegenstand, das Material, das Produkt, die Ware oder das Werks in seine Verfügungsmacht übernommen oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Auftraggeber dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an einen anderen Ort verbracht wurdediesem Tag erfolgt. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung Die Behebungen eines vom Auftraggeber behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses behaupteten Mangels dar. Zur Mängelbehebung sind HWK-R seitens eines unternehmerischen Auftraggebers zumindest zwei Versuche einzuräumen. Sind die Mängelbehauptungen des Auftraggebers unberechtigt, ist der BetriebssicherheitAuftraggeber verpflichtet, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort HWK-R die entstandenen Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, ersetzen. Zur Behebung von Mängeln hat der Käufer Auftraggeber den Ort des Kaufgegenstandes, des Materials, des Produkts, der Ware oder des Werks ohne schuldhafte Verzögerung HWK-R zugänglich zu machen und dieser oder einem von ihr bestellten Sachverständigen die Möglichkeit zur Begutachtung einzuräumen. Der unternehmerische Auftraggeber hat HWK-R Mängel, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Versand oder Übergabe des Kaufgegenstandes, des Materials, des Produkts, der Ware oder des Werks durch eine Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen 14 Tagen bei sonstigem Rechtsverlust iSd § 377 UGB schriftlich oder per Fax anzuzeigen. Für den Fall, dass der Kaufgegenstand, das RechtMaterial, das Produkt, die Ware oder das Werk weiterverarbeitet werden soll, verpflichtet sich der unternehmerische Auftraggeber den Kaufgegenstand, das Material, das Produkt, die Ware oder das Werk vor der Verarbeitung zu überprüfen und HWK-R allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der oben angeführten Frist, zu melden. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefer-/Leistungsgegenstandes, durch welche ein Schaden oder ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Auftraggeber unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. Sind Mängel bei gehöriger Untersuchung durch den Auftraggeber nicht erkennbar gewesen (versteckter Mangel) und kommen sie erst nach der genannten Frist zum Vorschein, so sind sie binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit bei sonstigem Rechtsverlust iSd § 000 XXX XXX-X schriftlich oder per Fax anzuzeigen. Diese Rügeverpflichtung trifft den unternehmerischen Auftraggeber auch sinngemäß bei einer Falschlieferung oder einem Mengenfehlern, sofern der Liefergegenstand nicht offensichtlich von der Bestellung so erheblich abweicht, dass HWK-R die Genehmigung des unternehmerischen Auftraggebers als ausgeschlossen betrachten musste. Ein Regress des unternehmerischen Auftraggeber gegen HWK-R gemäß § 933b ABGB wird ausgeschlossen. Der Gewährleistungsbehelf der Verbesserung wird bei unternehmerischen Auftraggebern ausgeschlossen. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers hergestellt, so leistet HWK-R nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr. Keinen Mangel selbst begründet der Umstand, dass der Kaufgegenstand, das Material, das Produkt, die Ware oder durch Dritte beseitigen zu lassen und das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; den HWK-R im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifenZeitpunkt der Leistungserbringung/-ausführung oder Lieferung vorgelegenen Informationen basiert, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist weil der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehennachgekommen ist. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate Entnahme einer Probe ist HWK-R schriftlich anzukündigen und hat bei täglich achtstündigem Betrieb Übergabe des Kaufgegenstandes, des Materials, des Produkts, der Ware oder des Werks im Beisein eines Vertreters von HWK-R zu erfolgen und fünf Arbeitstagen je Wocheerhalten alle Vertragsparteien einen Probenanteil. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibtAuf Wunsch ist eine Rückstellprobe plombiert an eine akkreditierte Prüfstelle zur Prüfung zu übergeben. Die Verjährungsfrist für Kosten dafür sind von demjenigen zu tragen, der die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten GegenstandesÜberprüfung durch die Prüfstelle wünscht. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist mangelhafte Lieferung – sofern wirtschaftlich vertretbar – oder weitere Proben davon sind vom unternehmerischen Auftraggeber an HWK-R zu retournieren. Die Kosten für den ursprünglichen LiefergegenstandRücktransport der mangelhaften Sache an HWK-R trägt zur Gänze der unternehmerische Auftraggeber. Den Auftraggeber trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch HWK- R zu ermöglichen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Für Mängel leisten wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. • Schlägt die Nacherfüllungfehl, oder ist sie für uns unzumutbar, oder wird die Beseitigung desMangels und Nacherfüllung durch uns wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, so kann der Abnahme, Vertragspartner nach seiner Xxxx nur Herabsetzung der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Sinne des § 434 BGB ist Rahmen der Haftungsbeschränkungen (siehe Abschnitt 7) statt der Leistung verlangen. • Bei nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchenVertragspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen sindunverzüglich nach Empfang der Ware bzwschriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. LeistungZur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der berechtigten Interessen des Käufers die Art Mängelrüge. • Die Gewährleistungsfristbeträgt unbeschadet der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung Regelungen nach Abs. 3 dieses Abschnittes und abweichend von § 438 BGB ein Jahr für bewegliche Sachen. • Gewähr wird nicht übernommen bei ungeeigneter oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gebenunsachgemäßer Verwendung, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung fehlerhafter Montage bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes Inbetriebsetzung, natürliche Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung sowie für physikalische, chemische oder sonstige vergleichbare Einflüsse, sofern diese nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind. Werden Änderungen an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kostenden Werkstücken vorgenommen, die dadurch entstehenso entfällt jede Gewährleistung, wenn eine entsprechende substantiierte Behauptung unsererseits, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, erst einer dieser Umstände den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben herbeigeführt hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandnicht widerlegt wird.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt ein Jahr. Dies gilt auch für sämtliche Schadenersatzansprüche, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruches. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abwei- chung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerhebli- cher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Sie gelten für Schadenersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung und in den Fällen, in denen es zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gekommen ist, oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche gelten auch für den Ersatz angeblicher Aufwendungen. Die Verjährung beginnt bei allen Ansprüchen mit der AbnahmeLieferung gem. Ziff. 5 dieser AGB. Haben wir Nacherfüllung zu leisten, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtagso haben wir das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung. Als Mangel im Sinne Das Verlangen des § 434 BGB ist nur eine Bestellers auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. Die Nacher- füllung gilt erst nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzwdem zweiten erfolglosen Versuch als fehlge- schlagen. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art Die zum Zwecke der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle erforderlichen Aufwendungen trägt der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gebenBesteller, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die soweit sie dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand Ver- tragsgegenstand an einen anderen Ort als seine Niederlassung verbracht wurdewird, es sei denn die Verbringung entspricht deren be- stimmungsgemäßem Gebrauch. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, Unbeschadet weitergehender Ansprüche hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; Besteller im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und ErlaubnisFalle einer unberechtigten Mängelrüge die uns durch diese entstehenden Aufwendungen zu ersetzen. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die Eine Nacherfüllung unsererseits führt zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist Hemmung der Käufer berechtigtVer- jährung, einen Anteil von bis nicht jedoch zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandderen Neubeginn.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der AbnahmeBei Sach- und Rechtsmängeln sowie bei sonstigen Pflichtverletzungen und Leistungsstörungen durch den Verkäufer gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Vorschriften. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese Einkaufsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden, wobei unerheblich ist, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Verkäufer oder vom Hersteller stammt. Abweichend von § 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen uns die Mängelansprüche uneingeschränkt auch dann zu, wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtaguns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbe- kannt geblieben ist. Als Mangel im Sinne Hinsichtlich der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Regelungen des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch Handelsgesetzbuches unter den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei dennMaßgabe, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdensich unsere Untersuchungspflicht auch bei äußerlicher Begutachtung erkennbare Mängel einschließlich der Lieferpapiere sowie bei einer stichprobenartigen Qualitätskontrolle erkennbar und offen zu Tage treten. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchenAnsonsten besteht keine Untersuchungspflicht. Offensichtliche Für später entdeckte Mängel sind schriftlich gilt, dass wir diese innerhalb von acht Tagen 7 Arbeitstagen zu rügen haben. Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung unserer Xxxx durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind(Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von uns gesetzten, hat der Käufer das Rechtangemessenen Frist nicht nach, so kön- nen wir den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns vom Verkäufer Ersatz der notwendigen Kosten hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; der Verkäufer ist unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragenunter- richten. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer Übrigen sind wir bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats Außerdem haben wir nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandAufwendungsersatz.

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Samples: www.obo-werke.de

Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne Zugunsten des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei dennLizenznehmers gewährleistet DeLaval, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge zuletzt bereitgestellte Version des Dienstes in allen wesentlichen Belangen geeignet ist, diejenigen Eigenschaften und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen Funktionen zur Verfügung zu stellen, die in der von der DeLaval-Gruppe bei der Veröffentlichung der betreffenden Version des Dienstes herausgegebenen Dokumentation des Dienstes allgemein beschrieben sind, vorbehaltlich der Abschnitte 10 (Aussetzung und Widerruf) und 15 (Updates und Änderungen) sowie unter der Voraussetzung, dass die betreffende Lizenz gültig bleibt und dass der Dienst entsprechend der Dokumentation aktiviert/installiert worden ist. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt Die Gewährleistung läuft aus: (a) Soweit der Dienst in ein Gerät integriert oder darauf installiert bereit gestellt worden ist oder sonst lokal installiert werden soll, 90 Kalendertage nach dem Tag, an dem die Gewährleistungbetreffende Version des Dienstes dem Lizenznehmer auf einem physischen Medium, zum elektronischen Herunterladen oder anderweitig zugänglich gemacht worden ist; und (b) sonst 90 Kalendertage nach dem Tag des erstmaligen Auftreten des Mangels. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigtWenn ein Mangel von dem Lizenznehmer schriftlich vor dem Auslaufen der Gewährleistung mitgeteilt wird, wird DeLaval (oder deren autorisierter Vertriebspartner) versuchen, ihn zu beheben. Wenn DeLaval den Mangel nicht binnen eines angemessenen Zeitraums behebt oder ihn nicht beheben kann, kann der Lizenznehmer als einzigen und ausschließlichen Behelf die Lizenz kündigen und eine anteilige Rückerstattung eines nicht verbrauchten Teils der Lizenz- oder Bezugsberechtigungsgebühren, die der Lizenznehmer zuletzt für diejenige Version des Dienstes, auf die sich der Gewährleistungsanspruch bezieht, gezahlt hat, erhalten; eine solche Rückerstattung wird von der Gesellschaft getätigt, die ursprünglich berechtig gewesen ist, die Zahlung solcher Gebühren zu erhalten. Die Rückerstattung steht unter Berücksichtigung dem Vorbehalt der Art Entfernung aller Teil- oder Vollkopien der betreffenden Version des Mangels Dienstes von dem System oder den Systemen des Lizenznehmers und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung Rückgabe aller bereitgestellten physischen Medien (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kostenz.B. USB Laufwerken), die dadurch entstehensolche Kopien beinhalten. Weder DeLaval noch ihre autorisierten Vertriebspartner haften für den Dienst über denjenigen Umfang hinaus, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäuferdiesem Abschnitt (Gewährleistung) und, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb zutreffend, in dem Abschnitt 11 (Service Level Vereinbarung) geregelt oder sonst ausdrücklich und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandschriftlich vereinbart worden ist.

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Samples: corporate.delaval.com

Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Xxxx unmittelbar nach der AbnahmeÜbernahme zu prüfen und allfällige Mängel, bei sonstigem Verlust seiner Ansprüche, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.SW gegenüber, wenn eine solche Meldung nicht erfolgtunverzüglich schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht längstens jedoch 14 Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns ab Übergabe zu rügen. Dabei muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat. Beides gilt auch für den Fall, dass der Kunde Schadenersatz gemäß § 377 HGB bleibt unberührt933a ABGB geltend macht. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Bemängelte Ware fest, darf er vom Kunden nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen Ausbaukosten werden von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benanntenSW nicht ersetzt. Die SW ist wahlweise berechtigt, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter Fehlendes nachzutragen, mangelhafte Ware gegen gleichartige, mangelfreie Ware auszutauschen, den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten FällenMangel binnen angemessener Frist zu beheben oder den Preis zu mindern. Der Käufer Kunde ist verpflichtet, uns der SW die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung Möglichkeit zur Vornahme dieser Handlungen zu geben. Im Falle der Beanstandung gerechtfertigten Wandlung hat der Kunde ein branchenübliches Benützungsentgelt zu bezahlen. Eine Haftung der SW für eine allenfalls in diesem Zusammenhang eintretende Bauverzögerung ist ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf Verlangen zur Verfügung nicht fachgerechte Behandlung oder Montage, Überbeanspruchung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung bzw. Verwendung der Ware oder auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind. Selbiges gilt für Mängel, die auf vom jeweiligen Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn vom Kunden oder eine von ihm ermächtigte Person ohne schriftliche Einwilligung der SW Änderungen, Verbesserungen oder Instandsetzungen an den bestellten Waren vornimmt. Sollte der Kunde trotzdem ein anderes Unternehmen als die SW mit der Behebung eines Mangels beauftragen, können dabei entstehende Kosten gegenüber der SW nicht geltend gemacht werden. Die Ansprüche aus Gewährleistung erlöschen in jedem Fall nach sechs Monaten ab Übergabe der Ware (§ 9 KSchG bleibt bei Verbrauchern hiervon unberührt). Für Waren, welche die SW von Zulieferanten bezogen hat, haftet die SW nur im Rahmen der von ihr selbst gegen diesen Zulieferanten zustehenden und durchsetzbaren Gewährleistungsansprüche. In diesem Fall steht die SW wahlweise das Recht zu, den Mangel zu beheben oder die eigenen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Zulieferanten an den Kunden abzutreten. Für Bruch wird, wenn die SW oder von ihr beauftragte Unternehmen bzw. Personen dafür das Verschulden trifft, nur bis höchstens 10% der Liefermenge und nur dann Ersatz geleistet, wenn die genaue Bruchmenge von SW oder von dem von ihr beauftragten Unternehmen bzw. Person am Lieferschein bestätigt wird. Die SW ist dazu berechtigt, dem jeweiligen Kunden Transport- und Wegekosten zum vereinbarten Ort der Mängelbehebung in Rechnung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung unbegründet erhobenen Gewährleistungsansprüchen wird ein der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit SW entstandener Mehraufwand dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandKunden verrechnet.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung Der Verkäufer haftet nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs insbesondere aus nachfolgenden Verzug, sonstige Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen gelten die Gewährleistungsregeln des BGB. Ausgenommen von der Gewährleistung sind solche Schäden, die infolge mangelhafter Pflege, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger von Verkäufer oder seinen Unterlieferanten nicht zu vertretender Umstände entstehen. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke haftet der Verkäufer im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Lieferung, jedoch nur bis zum Ablauf der für die ursprüngliche Leistung geltenden Gewährleistungsfrist. Der Verkäufer übernimmt eine Gewährleistung für die von ihm gelieferten Elektroaggregate (wie z.B.: Elektroöffner, elektrische Rotoren) nur dann, wenn die Elektroinstallation dieser Geräte nach den Vorschriften des Herstellers bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete des Verkäufers durchgeführt wird. Diese Vorschriften werden bei Anlieferung der Geräte dem Käufer mit ausgehändigt. Sollte dies ausnahmsweise einmal nicht der Fall sein, sind diese bei dem Verkäufer einzufordern. Erfolgt die Installation dieser Geräte nicht entsprechend den Vorschriften des Herstellers bzw. unsachgemäße Verwendung oder HandhabungVerkäufers, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzwsind jegliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei dennDie Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche dieser offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt2 Wochen schriftlich beim Verkäufer gerügt hat. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Anlieferung mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Käufer die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerkenwahrzunehmen. Stellt der Käufer Mängel der Ware einen Mangel fest, darf er dar erden Kaufgegenstand nicht über sie verfügenbearbeiten, d.hverkaufen o.ä. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens Beweissicherung mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandVerkäufer oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt oder eine einvernehmlichen Regelung mit dem Verkäufer getroffen wurde.

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Gewährleistung. Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material technisch mangelhaft oder schadhaft ist, kann der Vertragspartner zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder bzgl. der Kosten unverhältnismäßig ist, kann der Vertragspartner nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags-Bestandteils mindern, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag). Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist eine solche Meldung nicht erfolgtGewährleistung ausgeschlossen. Der Vertragspartner trägt die alleinige presse-, am Versandtagzivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, WAGNERVISION GmbH übernimmt daher ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird weitere Abrede keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommendie Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Vertragspartner muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen dem Unternehmen und dem Vertragspartner streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als nach seiner Bestimmung orientierte Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen. Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Vertragspartner Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Vertragspartner das Unternehmen von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, dass das Unternehmen trifft die Haftung gegenüber dem Vertragspartner nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Vertragspartner die Rechte am Material an Dritte überträgt. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die beim Vertragspartner im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenZusammenhang mit der Nutzung der von WAGNERVISION GmbH angelieferten Materialien und Daten eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten des Unternehmens. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer Vertragspartner ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf Verlangen zur Verfügung dem neuesten Stand zu stellenhalten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von Von Einschränkungen der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die KostenKaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - WAGNERVISION GmbH oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sinddas Unternehmen Mängel arglistig verschwiegen hat oder aber die Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, hat der Käufer Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch das Recht, den Mangel selbst Unternehmen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandseine Erfüllungsgehilfen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Der AN gewährleistet - vorbehaltlich nachfolgender Bestimmung - bei allen Leistungen, dass die im gesonderten Vertrag und dessen Anhängen vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem Leis- tungsumfang entsprechen. Sofern nicht anders vereinbart, leistet der AbnahmeAN keine Gewähr für die Kompa- tibilität zwischen vom AG selbst angeschaffter Software und der vom AN bisher für den AG betriebenen bzw. zur Verfügung gestellten Software. Der AG nimmt zur Kenntnis, dass Beratungs- und Produktinformationsgespräche vor und während des Vertragsabschlusses allein der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am VersandtagInformation des AGs dienen. Als Mangel Außerdem enthalten sie keine Zusicherun- gen im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen Gewährleistungsrechts. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit der Übergabe der Leistung. Sollte diese nicht unerhebliche Abweichung rechtzeitig übernommen werden, beginnt sie mit der Lieferung Bereitstellung der Leistung bzw. mit der ver- suchten Übergabe zu laufen. Der AG ist zur Überprüfung der Leistung bzglverpflichtet. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit Sie gilt als geneh- migt, wenn nicht binnen angemessener Frist eine Mängelrüge erfolgt. Es obliegt dem AG, das Vorhan- densein eines Mangels nachzuweisen. Sofern die Unterzeichnung eines Übernahme- / Abnahmeprotokolls durch den AG vereinbart wurde, ist dieses Protokoll binnen vier Wochen nach Übergabe der Leistung zu dem vertraglich vereinbarten Zweckunterzeichnen. Erfolgt binnen die- ser Frist weder eine schriftliche Reklamation noch die Unterzeichnung des Protokolls, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen gilt das Protokoll mit Ablauf der oben genannten Frist als unterzeichnet. Offenkundige Mängel, sind jedoch auch bei ver- einbarter Erstellung eines Übernahme- / Abnahmeprotokolls unverzüglich zu rügen. Der AN verpflichtet sich, Gewährleistungsmängel, die vom AG unverzüglich in schriftlicher Form gerügt wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüssezu beseitigen, sofern sie nachweislich zum Zeitpunkt der Übergabe an den AG vorhanden wa- ren. Die Gewährleistung für einmalig auftretende, nicht reproduzierbare und nicht fortdauernde Mängel ist jedoch ausgeschlossen. Der AG kann bei einem behebbaren Mangel vorerst nur die Verbesserung dieses Mangels verlangen. Wird ein Fehler nicht innerhalb einer den Umständen nach angemessenen Frist beseitigt, oder wäre die Behebung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so hat der AG das Recht auf Preismin- derung. Sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, auch auf Wandlung des Vertrages. Betrifft der Mangel eine teilbare Leistung, so kann Wandlung nur hinsichtlich der mangelhaften Teilleis- tung begehrt werden. Die Gewährleistung entfällt, wenn die Leistung durch eine Person, die der Sphäre des AGs zuzurechnen ist, verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder ungeeigneten Umgebungsbe- dingungen ausgesetzt wird, oder wenn technische Originalbestandteile geändert oder beseitigt werden, das Produkt nicht gewartet wurde, oder der AG Softwareupdates und - Upgrades von uns zu vertreten sindeinem Dritten (z.B.: per Internetdownload) bezieht. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es Es sei denn, der AG weist jeweils nach, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdendiese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Der Käufer hat Ergibt die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. LeistungÜberprüfung einer Mängelanzeige, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware festdass ein Ge- währleistungsfall nicht vorliegt, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über werden die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung Überprüfung gemäß den aktuellen Stundensät- zen des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandANs verrechnet.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Einen Lernerfolg können wir nicht garantieren. Es hängt vom Teilnehmer ab, inwieweit er von der AbnahmeAusbildung profitieren wird. Mobiltelefone, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.Smartphones, wenn eine solche Meldung Tablet-Computer oder Laptops dürfen während des Unterrichts nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit benutzt werden und sind ausgeschaltet zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenbelassen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdender Dozent fordert ausdrücklich zur Nutzung auf. • 9 Hausordnung, Haftung, Schadensersatzansprüche Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer Teilnehmer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung gültige Hausordnung zu stellenbeachten. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die GewährleistungZuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter vor, ihn (ggf. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art Benachrichtigung des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder NachbesserungKostenträgers) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreitBildungsmaßnahme auszuschließen. Die durch die Aus- / Nachbesserung Der Veranstalter haftet dem Kunden bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich Teilnehmer gegenüber bei schuldhafter Verletzung des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten Lebens, des Körpers oder der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, Gesundheit nach den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragengesetzlichen Bestimmungen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer Übrigen haftet der Käufer Veranstalter ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs nur, wenn der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde. Soweit der Veranstalter seine Vertragspflichten nicht vorsätzlich verletzt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorher-sehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Veranstalter haftet auch für Verschlechterungleichte Fahrlässigkeit, Untergang bis zur Rückgabe an wenn er eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die den VerkäuferInhalt des Vertrages bestimmt und dessen Durchführung erst ermöglicht, soweit gesetzlich vorgesehenist die Haftung ebenfalls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit die Haftung des Veranstalters nach Absatz 1 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Der Veranstalter haftet nicht bei nicht von ihm verschuldeten Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen Teilnehmerin/der Teilnehmer haftet für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung vorsätzlich oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandfahrlässig von ihm verursachte Schäden jeder Art.

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Gewährleistung. Der LIEFERANT leistet Gewähr, dass die LIEFERGEGENSTÄNDE frei sind von Materialfehlern und Fabrikationsmängeln, welche die Funktionalität oder Betriebstüchtigkeit beeinträchtigen, und dass die LIEFERGEGENSTÄNDE den einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen und dem neuesten Stand von Wissen und Technik entsprechen. Die Gewährleistungspflicht beginnt Konstruktion ist nach bewährten Grundsätzen unter Verwendung des bestgeeignetstem Material auszuführen, so dass sie den vorausgesetzten Zweck uneingeschränkt erfüllt, ein Maximum an Betriebssicherheit gewährleistet, Revisionen und Reparaturen auf ein Minimum reduziert und dass diese bei Bedarf innert kürzester Frist ausgeführt werden können. Wo die Bestellung von RITTMEYER Toleranzwerte festhält, müssen diese eingehalten sein bei Prüfung mittels Messinstrumenten der von RITTMEYER bezeichneten oder der höchsten Genauigkeitsklasse. Die Lieferung muss in jeder Hinsicht den anwendbaren rechtlichen Bestimmungen sowie einschlägigen Fachvorschriften und Normen entsprechen. Insbesondere müssen sämtliche LIEFERGEGENSTÄNDE konform sein mit dem Produkthaftungsgesetz (BGBl. Nr. 99/1988) in der jeweils gültigen Fassung. Der Lieferant stellt Xxxxxxxxx unaufgefordert sämtliche diesbezüglichen Nachweise zur Verfügung. Der LIEFERANT trifft angemessene Massnahmen, um Gefahren, welche bei vorhersehbarer Verwendung von den LIEFERGEGENSTÄNDEN ausgehen könnten, zu erkennen, sie abzuwenden und die Rückverfolgbarkeit der LIEFERGEGENSTÄNDE jederzeit zu gewährleisten. Stellt der LIEFERANT fest oder hat er Grund zur Annahme, dass von einem LIEFERGEGENSTAND eine Gefahr für die Sicherheit oder die Gesundheit der Verwender oder Dritter ausgeht, meldet er dies RITTMEYER unverzüglich. Bei mangelhafter Lieferung kann RITTMEYER unbeschadet weitergehender Rechte und unabhängig von einem allfälligen Verschulden des LIEFERANTEN Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) verlangen. Die Nacherfüllung gilt nach einmaligem erfolglosem Versuch als fehlgeschlagen. Nach fehlgeschlagener Nacherfüllung kann RITTMEYER unabhängig von einem allfälligen Verschulden des LIEFERANTEN nach Xxxx Minderung geltend machen oder vom jeweiligen Vertrag zurücktreten. Ist wegen des Mangels ein Schaden entstanden, so hat RITTMEYER ausserdem in jedem Fall das Recht, unabhängig von einem allfälligen Verschulden des LIEFERANTEN Schadenersatz zu verlangen. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus mangelhafter Lieferung beträgt drei Jahre („Gewährleistungsfrist“), beginnend mit der Abnahme, Lieferung der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, LIEFERGEGENSTÄNDE am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenERFÜLLUNGSORT, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdendie Mängel wurden arglistig verschwiegen. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge RITTMEYER ist während der gesamten Dauer der GEWÄHRLEISTUNGSFRIST berechtigt zur Geltendmachung von Mängeln der LIEFERGEGENSTÄNDE. Die sofortigen Prüf- und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Rügeobliegenheiten gemäss §§ 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellenff Unternehmensgesetzbuch (UGB) werden ausdrücklich ausgeschlossen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt Mängelbehebung oder Ersatzlieferung beginnt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung Frist für den davon betroffenen Teil der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis Lieferung neu zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragenlaufen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen Übrigen gelten die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandgesetzlichen Bestimmungen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, wenn eine solche Meldung der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersu- chungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekom- men ist. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nach § 377 HGB nicht erfolgtnach, am Versandtagso gilt die Ware vollumfänglich als geneh- migt und der Kunde kann uns gegenüber insoweit keiner- lei Ansprüche wegen Mängeln mehr geltend machen. Als Vorstehendes gilt für erkennbare Mängel. Bezüglich anfänglich oder rein optisch nicht erkennbarer Mängel gilt, dass der Kunde verpflichtet ist ab Erkennbar- keit dieser Mängel diese unverzüglich spätestens binnen 10 Tagen uns gegenüber schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde dies, so gilt die Xxxx ebenfalls vollumfänglich als genehmigt und der Kunde kann uns gegenüber kei- nerlei Gewährleistungsrechte wegen dieser Mängel mehr geltend machen. Beanstandete Ware ist uns oder einem von uns beauf- tragten Dritten kurzfristig zur Untersuchung und Beweis- führung zur Verfügung zu stellen oder hierzu Zugang zu gewähren. Zur Mängelprüfung beauftragte Personen sind nicht zur Anerkennung von Mängeln mit Wirkung gegen uns berechtigt. Stellen wir bei der Überprüfung aufgrund einer Mängelanzeige fest, dass kein Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung vorliegt, hat der Lieferung bzwAuftraggeber die hierdurch für die Überprüfung uns entstandenen Kosten zu erstatten. Leistung bzglUnsere Tätigkeit wird in diesem Fall dem Auftraggeber als Serviceleistung in Rechnung gestellt. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht Soweit ein von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenvertretender Mangel der Ware vor- liegt, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Kunden berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kauf- preis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung ver- pflichtet, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenwir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berech- tigt sind. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen Kunde hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit Frist zur Nacherfüllung zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreitgewähren. Die Nacherfüllung kann nach Xxxx des Kunden durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels (Nach- besserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforder- lichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises (Minde- rung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind. Schadens- ersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Scha- densersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingun- gen bleibt hiervon unberührt. Die Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Datum der Warenauslieferung, soweit eine Abnahme er- forderlich ist, mit der tatsächlichen oder fiktiven Abnah- me, falls der Kunde die Abnahme zu Unrecht verweigert, und beträgt für die unterschiedlichen Produkte wie folgt. - 15 Jahre auf Edelstahlkonstruktionen gegen Korrosion, welche die Standsicherheit und Funktion beeinträchtigt. Ausgenommen sind nicht kalkulierbare Umwelteinflüs- se und Beschädigungen durch chemische Reaktionen, verursacht von anderen Metallen und Mineralien. Die Gewährleistungsfrist gilt bis einschließlich Korrosivitäts- kategorie C4 gemäß DIN EN ISO 12944. Bei einer höhe- ren Korrosivitätskategorie, beispielsweise C5-I und C5-M gemäß DIN EN ISO 12944, gilt die Gewährleistungsfrist nur für die Ausführung der betroffenen Bauteile in Verzug geraten V4A. - 12 Jahre auf feuerverzinkte Stahlkonstruktionen gege Korrosion, welche die Standsicherheit und Funktion be- einträchtigt. Die Gewährleistungsfrist gilt bis einschließ- lich Korrosivitätskategorie C4 gemäß DIN EN ISO 12944. Bei einer höheren Korrosivitätskategorie, beispielsweise C5-I und C5-M gemäß DIN EN ISO 12944, gilt die Ge- währleistungsfrist nur in Verbindung mit einer Duplex- Pulverbeschichtung. - 10 Jahre auf kesseldruckimprägnierte Hölzer und un- behandelte Eichenhölzer ohne Erdkontakt gegen Bruch und Fäulnisschäden, welche die Standsicherheit beein- trächtigen. - 7 Jahre auf unbehandelte Lärchen- und Douglasienhöl- zer ohne Erdkontakt gegen Bruch- und Fäulnisschäden, welche die Standsicherheit beeinträchtigen. - 7 Jahre auf unbehandelte Robinienhölzer direkt im Erdverbau gegen Bruch und Fäulnisschäden, welche die Stand sicherheit beeinträchtigen. - 5 Jahre auf unbehandelte Eichenhölzer direkt im Erdver- bau gegen Bruch und Fäulnisschäden, welche die Stand- sicherheit beeinträchtigen. - 5 Jahre auf kesseldruckimprägnierte Hölzer direkt im Erdverbau gegen Bruch und Fäulnisschäden, welche die Standsicherheit beeinträchtigen. - 5 Jahre auf Taue/Netze mit Stahleinlage. - 5 Jahre auf Bruch durch Verrottung bei nicht im direkten Erdverbau eingesetzten HPL-Platten. - 3 Jahre auf temporären Sonnenschutz (EM-N-072*). Ausgenommen sind Schäden durch Regen-, Schnee- und Eislasten sowie Windlasten >9 m/s (5 Beaufort). Bei zu erwartendem Auftreten vorgenannter Lastfälle muss die Membrane - je nach Situation - vorab bis zum Boden abgesenkt und verspannt oder komplett abgenommen werden.. - 3 Jahre auf feststehenden Sonnenschutz (EM-N-073*). Ausgenommen sind Schäden durch Schnee- und Eis- lasten sowie Windlasten >25 m/s (10 Beaufort). Bei zu erwartendem Auftreten vorgenannter Lastfälle darf die Membran nicht aufgespannt werden bzw. muss vorab abgenommen werden. - 2 Jahre auf alle beweglichen Teile. - 2 Jahre auf GFK-Rutschbahnen. - 2 Jahre auf jegliche Ersatzteile/-lieferungen, in Ab- weichung vorgenannter Gewährleistungsfristen und unabhängig davon, ob aufgrund anerkannter Gewähr- leistungen, Kulanz oder kostenpflichtiger Bestellung des Kunden. - 2 Jahre auf Montageleistungen. Für nachfolgend ausgeführte Fälle erfolgt die Lieferung, soweit dies gesetzlich zulässig ist, unter jeglichem Ge- währleistungsausschluss: - Verschleiß, mutwillige Beschädigungen, sowie Schäden, die auf Pilzbefall zurückzuführen sind, hat zum Beispiel verursacht durch einen Standort der Käufer das Recht, den Mangel selbst Produkte in un- mittelbarer Nähe von Bäumen/Sträuchern oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; dauerhafte Staunässe aufgrund übermäßiger Schmutz-/ Laubansammlungen - Schäden an Standpfosten im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und ErlaubnisBodenbereich bei lehm- haltigen Böden. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen- Schäden an hölzernen Standpfosten bei Verwendung von Rindenmulch im Sicherheitsbereich. - Holzrisse, die zu einer Minimierung auf das natürliche Schwund- und Quell- verhalten des Schadens beitragenWerkstoffs zurückzuführen sind und die Standsicherheit und Funktion nicht beeinträchtigen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist - Veränderung der Käufer berechtigtFarbintensität oder Farbabrieb bei Farbanstrichen/Lasuren und pulverbeschichteten Ober- flächen sowie Plattenmaterialien durch Witterung, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehaltenUV- Einflüsse, Verschleiß oder mechanische Abnutzung - Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder hö- here Gewalt entstanden sind. Ablehnungen von Mängelansprüchen- Schäden, gegen Materialveränderungen oder Verfärbungen, die durch ein verspätetes Entfernen der Käufer nicht innerhalb eines Monats Verpackung (an- gemessene Frist: spätestens 2 Wochen nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für BauwerkeLieferung) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandentstanden sind.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt Wir führen die in Auftrag gegeben Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung auf der Basis wissenschaftlich anerkannter Verfahren und Methoden aus. Eine Gewähr für die Erreichung des vom Auftraggeber mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn Auftragserteilung angestrebten Ziels übernehmen wir nicht. Sollte eine solche Meldung unserer Leistungen mangelhaft sein und nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine unerhebliche Minderung des Xxxxx oder der Tauglichkeit der Leistung bewirken, sind wir nach unserer Xxxx zur Nacherfüllung durch Neuvornahme der Leistung oder durch Nachbesserung berechtigt. Offensichtliche Mängel müssen spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Übergabe bzw. Empfang der erbrachten Leistung uns gegenüber schriftlich angezeigt werden, andernfalls gilt die Leistung insoweit als mangelfrei und der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers erlischt. Im Übrigen führt die Annahme der Leistung in Kenntnis eines Mangels zum Verlust der Mängelrechte, außer der Auftraggeber behält sich seine Rechte wegen des Mangels schriftlich vor. Ist der Auftraggeber Xxxxxxxx, so hat er auch verborgene Mängel nach Entdeckung innerhalb von 3 Wochen zur Vermeidung des Erlöschens seiner Gewährleistungsansprüche uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen verbleibt es bei seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten. Das Recht auf Neuvornahme oder Nachbesserung der Leistung nach unserer Xxxx ersetzt zunächst das Recht des Auftraggebers auf Rückgängigmachung des Vertrags oder Herabsetzung der Vergütung. Der Auftraggeber hat uns die zur Nacherfüllung nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert der Lieferung Auftraggeber dies, sind wir von der Pflicht zur Nacherfüllung befreit. Lehnen wir die Neuvornahme der versprochenen Leistung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit ihre Nachbesserung ab oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften unterbleibt die Nacherfüllung auch nachdem der Auftraggeber hierfür schriftlich eine angemessene Frist von mindestens 6 Wochen gesetzt hat oder ist eine solche für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden den Auftraggeber unzumutbar oder schlägt eine Neuvornahme bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzwNachbesserung zweimal fehl, hat der Auftraggeber nach seiner Xxxx Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung oder - bei erheblichen Mängeln – auf Rückgängigmachung des Vertrags. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers bezieht sich nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenauf mängelfrei erbrachte Teilleistungen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdendiese Teilleistungen für ihn wertlos sind. Der Käufer hat In jedem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die empfangene Ware unverzüglich Stichhaltigkeit der von uns übermittelten Ergebnisse, Interpretationen, Schätzungen und Schluss- folgerungen mit angemessener Sorgfalt auf Menge und Beschaffenheit eigenes Risiko zu untersuchenverifizieren, sofern er in Angelegenheiten von Bedeutung auf diese vertrauen will. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang Sollten die Resultate erkennbar falsch sein, ist der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen. Einwendungen gegen den Inhalt eines Gutachtens sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen erhoben, so gilt die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung Leistung als bestätigt. Xxxxx der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellenAuftraggeber Xxxxxxxx ist und dieser Pflicht nicht nachkommt, ist unsere Leistung als vereinbarungsgemäß anzusehen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung Jede Analyse bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000jeder Untersuchungsbericht SAS hagmann GmbH & Xx.XX Sitz 72160 Horb (BRD) HRA 734698 Tel.: +49(0) 7451 / 5 57 03-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an Fax: +49(0) 7451 / 0 00 00-00 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxx.xx Ust.-ldNr. DE200857763 GF Dipl.-Ing. Xxxxxxx Xxxxxxx Vereidigter Sachverständiger für analytische Chemie bezieht sich ausschließlich auf die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; von uns analysierten Proben und trifft keine Aussage über den Rest der Lieferung bzw. Partie, aus der die übrigen Kosten Proben entnommen worden sind. Sofern der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für Auftraggeber die Kosten, von uns ermittelten Arbeitsergebnisse beanstandet und sich bei entsprechender Überprüfung nicht die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sindUnrichtigkeit dieser Ergebnisse herausstellt, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen Auftraggeber die Kosten eines wiederholten Tests bzw. einer wiederholten Überprüfung zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandtragen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der AbnahmeDer Auftragnehmer leistet Gewähr, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel dass seine Leistungen die im Sinne Vertrag ausdrücklich bedungenen und die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften besitzen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Bei Leistungen nach Muster gelten die Eigenschaften des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzwMusters als zugesichert. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung Das Bestehen einer Überwachung durch den Käufer Auftraggeber schränkt die Gewährleistung des Auftragnehmers nicht ein. Ist ein Mangel auf eine besondere Weisung des Auftraggebers, auf von diesem beigestellten Material oder DritteUnterlagen oder auf Vorleistungen anderer Auftragnehmer zurückzuführen, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang so ist der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir Auftragnehmer von der Gewährleistung hinsichtlich dieser Mängel befreit, wenn er diese Mängel trotz Beachtung der pflichtgemäßen Sorgfalt nicht erkannt hat oder nicht hätte erkennen können, oder wenn er seiner Warnpflicht nachgekommen und der Auftraggeber den Bedenken keine Rechnung getragen hat. Der Auftraggeber hat Mängel, die nicht bereits bei der Übernahme beanstandet wurden, ehestens nach Entdeckung, aber jedenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich bekannt zu geben; die derart gerügten Mängel können auch noch ein Jahr nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Gesamtübernahme der Leistung durch den Endkunden, sie beträgt, sofern nicht anderes vereinbart, 3 Jahre. Bei Mängeln, ausgenommen solche beweglicher Sachen der Haustechnik, welche binnen zwei Jahren gerügt werden, wird im Zweifel angenommen, dass sie bereits zum Zeitpunkt der Übernahme bestanden. Für Leistungen vorübergehenden Bestandes endet die Aus- / Nachbesserung bzwGewährleistungsfrist spätestens mit Abbruch/Demontage. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten Ist zum Zeitpunkt der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Mängelfeststellung eine endgültige Behebung nicht möglich, so hat der Auftragnehmer, ebenfalls auf seine Kosten, eine vorläufige Behebung vorzunehmen. Bei wesentlichen, unbehebbaren Mängeln kann der Auftraggeber die dadurch entstehenWandlung verlangen; ist jedoch die Wiederherstellung des vorigen Standes technisch nicht möglich oder unzumutbar, dass steht ihm das Verlangen nach Minderung des Entgelts bis zum Wert, den die Leistung für ihn hat, zu. Unbehebbar sind auch solche Mängel, deren Behebung nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. Wesentliche, behebbare Mängel sind vom Auftragnehmer auf dessen Kosten innert einer vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu beheben. Gleiches gilt für unwesentliche Mängel. Nach Ablauf der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurdeFrist steht es dem Auftraggeber frei, den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers selbst zu beheben oder beheben zu lassen. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der BetriebssicherheitIst die Behebung wesentlicher, behebbarer Mängel zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sindAbwendung schwerwiegender Nachteile dringend notwendig und eine sofortige Behebung durch den Auftragnehmer nicht möglich, hat der Käufer Auftraggeber das Recht, den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers selbst zu beheben oder durch Dritte beseitigen beheben zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnislassen. Der Käufer hat alle Maßnahmen Auftragnehmer ist hierüber unverzüglich schriftlich zu ergreifeninformieren. Unwesentliche, unbehebbare Mängel geben dem Auftraggeber das Recht auf Preisminderung. Unerhebliche Mängel führen zu keinen Gewährleistungsansprüchen. Mit dem Tag der Behebung von Mängel beginnt die Gewährleistungsfrist für jene Teile, die an Stelle des mangelhaften treten, neu zu einer Minimierung des Schadens beitragenlaufen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist Wird durch einen Mangel der Käufer berechtigtvertragsgemäße Gebrauch auch anderer Leistungsteile oder der Gesamtleistung verhindert, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehaltenso verlängern sich die Fristen für diese Leistungsteile bzw. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die Gesamtleistung um die Zeit der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandBehinderung.

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Gewährleistung. RRS leistet Gewähr dafür, dass ihre Lieferungen und Leistungen die zugesicherten Eigenschaften aufweisen und frei von Mängeln sind. Die Gewährleistungspflicht Gewährleistungsfrist beträgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung 12 Monate und beginnt bei Aufträgen im Zeitpunkt ihrer Ausführung, bei Lieferungen mit der Lieferung und bei Werkleistungen zum Zeitpunkt, in dem das Werk genehmigt wird bzw. als genehmigt gilt. Ist eine Abnahme vereinbart, läuft die Gewährleistungsfrist ab dem Bestehen der Ab- nahme. Verweigert der Kunde die Durchführung der Abnahme, läuft die Frist ab dem Zeitpunkt der Meldung der Versandbereitschaft bzw.Abnahmebereitschaft von RRS. Gewährleistungsansprüche können vom Kunden nur geltend gemacht werden, wenn eine solche Meldung nicht erfolgter seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. RRS verpflichtet sich, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. alle Teile ihrer Beschaffenheit Lieferungen oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für SchädenLeistungen, die aus nachfolgenden bzwnachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft werden, innerhalb angemessener Zeit nach eigener Xxxx entweder zu reparieren, zu ersetzen oder den auf diese Teile entfallenden Anteil am Preis zurück- zuerstatten. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die RRS nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder HandhabungDritter, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlungübermässige Bean- spruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse. RRS erbringt die Gewährleistung nach ihrer Xxxx in ihren Räumen oder beim Kunden, der RRS freien Zugang zu gewähren hat. Demontage- und AustauschwerkstoffeMontage-, mangelhafte BauarbeitenTransport-, ungeeigneter BaugrundVerpa- ckungs-, chemische, elektrochemische Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des Kunden. Ersetzte Teile werden Eigentum von RRS. Mit Anerkennung oder elektrische Einflüsse, sofern sie Beseitigung eines Mangels werden Gewährleistungs- und Verjährungsfristen nicht von uns zu vertreten sindunterbrochen. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang Kann der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er Mangel nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet beseitigt werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das RechtKunde Anspruch auf eine Preisminderung und den Ersatz des nachgewiesenen, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz unmittelbaren Schadens, insgesamt jedoch auf höchstens zehn Prozent des Wertes der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnismangelhaften Produkte. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifenWeitere Ansprüche aus Gewährleistung sind ausgeschlossen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist insbesondere kann der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % Kunde nicht vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung Vertrag zurücktreten oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandErsatz von Folgeschäden verlangen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht Untersuchungs- und Rügepflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.in allen Fällen erst, wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel die Ware im Sinne Werk des § 434 BGB Bestellers eingegangen ist. Dieser Zeitpunkt ist nur auch dann maßgebend, wenn die Ware schon vorher in den Gewahrsam oder in das Eigentums des Bestellers übergegangen ist oder einem Spediteur, Frachtführer oder einem anderen Beauftragten des Bestellers übergeben wurde. Für die Untersuchungs- und Rügepflicht offensichtlicher Mängel wird dem Besteller eine Frist von zwei Wochen ab Eingang der Ware im Werk des Bestellers eingeräumt. Der Lieferer übernimmt im Übrigen für seine Lieferung für die Dauer von zwei Jahren nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzwInbetriebnahme oder Verwendung, höchstens jedoch für drei Jahre nach Gefahrübergang, ggf. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese nach Beseitigung gerügter Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, auch ohne rechtzeitige Beanstandung die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei dennGewährleistung dafür, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdendie Ware keine den Gebrauch oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel aufweist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften besitzt. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit Umfang der Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei der Lieferer dem Besteller infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes entstehende Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- , Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällenersetzen hat. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen Besteller hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel Nachbesserung zu verlangen, wenn die gelieferte Sache mangelhaft ist oder ihr eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Gerät der Lieferer mit seiner Nachbesserungspflicht in Verzug, so kann der Besteller die Mängel auf Kosten des Lieferers selbst beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und lassen. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so hat der Besteller nach seiner Xxxx das Recht zum Rücktritt vom Vertrag (Wandelung) bzw. zur Herabsetzung der Gegenleistung (Minderung) bzw. zur Geltendmachung von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandSchadenersatzansprüchen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Für Mängel der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel Lieferung haften wir nur im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung Falle der Lieferung bzwordnungsgemäßen Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflichten durch den Käufer. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für SchädenMängel, die aus nachfolgenden bzwauch bei sorgfältigster Prüfung nicht unverzüglich entdeckt werden können, sind unter sofortiger Einstellung der Be- und Verarbeitung unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Seiner Untersuchungspflicht ist der Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass auch im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenFall des Rückgriffs nach § 478 BGB nicht enthoben. Der Käufer hat Zeigt er in solchen Fällen den von seinem Abnehmer geltend gemachten Mangel nicht sofort an, so gilt die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchenauch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang War eine Abnahme der Ware bzwvereinbart, ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme festellbar waren, ausgeschlossen. LeistungMängelrügen müssen schriftlich erfolgen. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware scheidet unsere Sachmängelhaftung aus. Ist die Ware bereits weiterveräußert, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage verarbeitet oder umgestaltet, steht dem Käufer nur das Minderungsrecht zu. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügenunserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergütenmindern oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Zur Vornahme der uns aller unserer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sonst sind wir von der Gewährleistung Mängelhaftung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzwErsetzte Teile werden unser Eigentum. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich Nur in dringenden Fällen wie der Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Betriebssicherheit und der Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind - sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Mangelbeseitigung im Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifenKeine Gewähr wird insbesondere übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere auch bei Nichtbeachtung einer zureichenden Bearbeitungszugabe, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, soweit sie nicht durch uns zu einer Minimierung des Schadens beitragenvertreten sind. Bei Waren, die als unklassifiziertes Material verkauft worden sind, stehen dem Käufer bezüglich der Gründe, die zur Unklassfizierbarkeit führten und solcher, mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine Rechte aus Sachmängeln zu. Bei Verkauf von unklassifiziertem Material ist unsere Haftung wegen Sachmängeln ausgeschlossen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Nacherfüllung bei Mängeln sind wir nur insoweit verpflichtet, die hierfür erforderlichen Aufwendungen (Transport, Wege, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen, als sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache an einen anderen Ort als den Sitz oder die gewerbliche Niederlassung des Käufers, an die geliefert wurde, gebracht wurde. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, wenn sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber 150 % des Warenwertes übersteigen. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, solange der Käufer berechtigtseine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht. Durch etwa seitens eines Dritten unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungs- und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die hieraus entstehenden Folgen ausgeschlossen. Die Mängelansprüche des Mangels einzubehaltenKäufers einschließlich der Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer Das gilt nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Iim Falle eines Rücktritts des Rückgriffs nach § 478 BGB, ferner nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. In den Käufer oder Verkäufer haftet Fällen der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehenNacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß Rechte aus § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) 478 BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder bleiben von den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandVorschriften dieses Abschnitts unberührt.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechts- mängeln (einschließlich Falschlieferung und Minder- mengen, fehlerhafter Montage oder Anleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus Ziffer 8 und/oder den JS-AGB nichts anderes ergibt. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwölf (12) Monaten nach Lieferung der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtagbetreffenden Teile an den Kunden. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen Es gilt die gesetzliche Verjäh- rungsfrist: • für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung auf einer grob fahrlässi- gen oder Handhabungvorsätzlichen Pflichtverletzung der SLM Solutions, Überlastung, fehlerhafte Montage ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beru- hen; und/oder fehlerhafter Anschluss bzw• für arglistig verschwiegene Mängel; und/oder • für Ansprüche nach dem Produkthaf- tungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften; und/o- der • wenn und soweit wir SLM Solutions nach Maßgabe der Bestimmungen der JS-AGB eine Garantie übernommen haben; und/o- der • im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Inbetriebsetzung Ein Mangel liegt nicht vor, wenn sich die gelieferten Teile für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde vernünftiger- weise erwarten konnte. SLM Solutions haftet ferner nicht, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SLM So- lutions die Teile ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehr- kosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Gewährleistungspflichten seitens SLM Solutions sind in folgenden Fällen ausgeschlossen: Konstruktions- fehler in der vom Kunden zur Verfügung gestellten CAD-Datei, mangelhafte CAD-Dateien, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Bedienungsfehler durch den Käufer oder DritteKunden, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungennatürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige BehandlungBehandlung und Lagerung, ungeeignete Betriebsmittel äußere Einflüsse oder höhere Gewalt. Der Kunde ist für die Beurteilung der Eignung der ge- lieferten Teile für seine Zwecke allein verantwortlich. Soweit vom Kunden unter Verwendung der Teile Pro- dukte hergestellt und Austauschwerkstoffevermarktet werden, mangelhafte Bauarbeitenliegt es in der alleinigen Verantwortung des Kunden, ungeeigneter BaugrundKonstrukti- ons- und Fertigungsfehler in den von ihm in Verkehr gebrachten Produkten durch umfangreiche produkti- onsbegleitende Prüfungen und Qualitätskontrollen zu vermeiden. Der Kunde hat SLM Solutions von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, chemischedie sich aus einer Verletzung der vorgenannten Verpflichtung ergeben. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, elektrochemische dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersu- chungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit die Parteien nicht schriftlich im Job-Shop-Ver- trag eine Abnahme vereinbart haben, hat der Kunde die gelieferten Teile unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder elektrische Einflüsseeinen von ihm benannten Drittemp- fänger zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüg- lich zu rügen. Die §§ 377, sofern sie 381 HGB und die Regelun- gen in dieser Ziffer gelten entsprechend. Die Mängel- rüge ist spätestens innerhalb von sieben (7) Werkta- gen nach Ablieferung oder - wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war (§ 377 Abs. 2, 3 HGB) - spätestens innerhalb von uns drei (3) Werktagen nach Entdeckung des Mangels an SLM Solutions zu vertreten sindrichten. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenIst eine Abnahme vereinbart und erfolgt diese nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach schriftlicher Meldung der Abnahmebereitschaft, so geht die Sachgefahr nach Ablauf dieser Frist auf den Kunden über, es sei denn, dass die Abnahme wird aus Gründen verweigert, die SLM Solutions zu vertreten hat. Werden die gelieferten Teile jedoch vom Kunden vorbehaltlos genutzt, so gilt dies als Abnahme. Der Kunde hat die als mangelhaft gemeldeten Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich an SLM Solutions zurückzusenden. Ist die Beanstandung berechtigt, wird SLM Solutions die Kosten des Kunden erstatten. Die Erstattung der Kosten des Kunden er- folgt auf der Grundlage des günstigsten Versandwe- ges; dies gilt nicht, wenn sich die Teile an einem an- deren als dem im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenJob-Shop-Vertrag angegebenen Ort befinden. Der Käufer In jedem Fall hat der Kunde SLM Solutions die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene erfor- derliche Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von die behaup- teten Mängel und sonstigen Beanstandungen zu prü- fen und ggf. zu beseitigen; insbesondere ist der Gewährleistung befreitKunde verpflichtet, SLM Solutions zu diesem Zweck Zugang zu den betroffenen Teilen zu gewähren. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in In dringenden Fällen wie der Gefährdung der Betriebssicherheit, Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort ist SLM Solutions unverzüglich zu verständigen sind - oder wenn wir mit benachrichtigen, und der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sindKunde ist berechtigt, hat der Käufer das Recht, den Mangel alle erforderlichen Abhilfemaß- nahmen selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen treffen und von uns SLM Solutions Ersatz der notwendigen Kosten erforderlichen Aufwendun- gen zu verlangen; i. Andernfalls haftet SLM Solutions nicht für die hieraus entstehenden Kosten und sonsti- gen Folgen. Liegt ein Mangel vor, so trägt SLM Solutions die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Ar- beits- und Materialkosten. Die Nacherfüllung umfasst nicht den Ausbau der mangelhaften Teile oder deren erneute Lieferung, wenn die ursprüngliche Verpflich- tung von SLM Solutions die Lieferung der Teile gar nicht erst umfasste. Stellt sich jedoch ein Mangelbe- seitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann SLM Solutions die hierdurch entstande- nen Kosten vom Kunden erstattet verlangen. Im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur Gewährleistungsfall hat SLM Solutions das Recht, nach erfolgter Verständigung und Erlaubniseigenem Ermessen die Teile kostenlos nachzu- liefern. Der Käufer Kunde hat alle Maßnahmen SLM Solutions die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu ergreifengeben, die zu einer Minimierung des Schadens beitragenvon SLM Solutions für notwendig erachteten Nachlieferungen nach Rück- sprache mit SLM Solutions durchzuführen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ei- ner Rücklieferung ist der Käufer Kunde verpflichtet, die man- gelhaften Teile auf Verlangen von SLM Solutions zu- rückzusenden. SLM Solutions ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis oder ggf. die laufende Rate bezahlt, wobei der Kunde berechtigt ist, einen Anteil von bis zu 10 % dem Mangel angemes- senen Teil der Zahlung zurückzuhalten. Ist die Nacherfüllung unmöglich oder fehlgeschlagen oder hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nach- erfüllung gesetzt und ist diese Frist erfolglos verstri- chen oder besteht keine gesetzliche Pflicht zur Frist- setzung zur Nacherfüllung, kann der Kunde nach sei- ner Xxxx vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung jeweiligen Job-Shop-Vertrag zurücktre- ten oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandKaufpreis mindern.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Einen Lernerfolg können wir nicht garantieren. Es hängt vom Teilnehmer ab, inwieweit er von der AbnahmeAusbildung profitieren wird. Mobiltelefone, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.Smartphones, wenn eine solche Meldung Tablet-Computer oder Laptops dürfen während des Unterrichts nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit benutzt werden und sind ausgeschaltet zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenbelassen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdender Dozent fordert ausdrücklich zur Nutzung auf. • 9 Hausordnung, Haftung, Schadensersatzansprüche Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer Teilnehmer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung gültige Hausordnung zu stellenbeachten. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die GewährleistungZuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter vor, ihn (ggf. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art Benachrichtigung des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder NachbesserungKostenträgers) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreitBildungsmaßnahme auszuschließen. Die durch die Aus- / Nachbesserung Der Veranstalter haftet dem Kunden bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich Teilnehmer gegenüber bei schuldhafter Verletzung des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten Lebens, des Körpers oder der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, Gesundheit nach den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragengesetzlichen Bestimmungen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer Übrigen haftet der Käufer Veranstalter ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs nur, wenn der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde. Soweit der Veranstalter seine Vertragspflichten nicht vorsätzlich verletzt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Veranstalter haftet auch für Verschlechterungleichte Fahrlässigkeit, Untergang bis zur Rückgabe an wenn er eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die den VerkäuferInhalt des Vertrages bestimmt und dessen Durchführung erst ermöglicht, soweit gesetzlich vorgesehenist die Haftung ebenfalls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit die Haftung des Veranstalters nach Absatz 1 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Der Veranstalter haftet nicht bei nicht von ihm verschuldeten Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen Teilnehmerin/der Teilnehmer haftet für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung vorsätzlich oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandfahrlässig von ihm verursachte Schäden jeder Art.

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Gewährleistung. Der Auftragnehmer erbringt eine sach- und fachgerechte Ausführung der beauftragten Leistungen. Mit dem Datum der Übernahme, falls diese nicht erfolgt oder verweigert wird, mit dem Datum der schriftlichen Anzeige der Fertigstellung der Arbeiten (zB Rechnung) durch den Auftragnehmer beginnt die Gewähr- leistungsfrist. Wir leisten Gewähr bei den von uns geliefer- ten Materialien bzw. ausgeführten Arbeiten nur im Rahmen der von den Herstellern ange- gebenen Produkteigenschaften (zB Qualitäten, Normenentsprechungen u.ä.) bzw. für jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckbestimmter Anwendung an das Produkt gestellt werden. Vom AG ausdrücklich gefor- derte besondere Qualitätsansprüche müssen durch uns bestätigt werden. Im Zweifelsfall sind zur Entscheidung die zuständigen behörd- lich anerkannten Prüfstellen heranzuziehen. Ansprüche auf Grund von Weiterverarbei- tungsmängel (zB Einschnürung einer Elasto- mer-Kältedämmung durch Kennzeichnungs- schilder), unsachgemäßer Lagerung durch den Kunden etc. sind ausgeschlossen. Der AG ist verpflichtet, die Ware oder die ausgeführten Arbeiten ordnungsgemäß zu prüfen und einen allfälligen Mangel unverzüglich, spätestens in 3 Tagen nach Übernahme und bei verborgenen Mängel spätestens 3 Tage nach deren Entde- ckung, schriftlich geltend zu machen. Spätere Reklamationen können nicht behandelt wer- den.‌ Sämtliche Schritte zur Mängelbehebung sind im Einvernehmen zwischen dem AG und AN festzusetzen. Unbeschadet der vorher ange- führten Fristen verjähren die Ansprüche aus der Gewährleistung nach 6 Monaten ab Scha- denseintritt. Jedenfalls aber können nur inner- halb von 3 Jahren ab dem Gefahrenübergang solche Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden. Für diejenigen Teile der Ware, die wir von Zulieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der uns gegen den Zulieferan- ten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Beschädigungen. Die Gewährleistungspflicht beginnt Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der AG selbst oder eine von ihm ermächtigte Person Ände- rungen oder Instandsetzungen an den geleiste- ten Arbeiten vornimmt. Bei durch den Kunden vorgegebenen Arten der Ausführung (zB Isolierdicke, Materialien etc.) übernehmen wir keine Verantwortung für das Erreichen von ebenfalls vom Kunden vorgegebenen technischen Sollwerten (zB Schallpegel, Oberflächentemperatur etc.). Ebenso kann keine Gewährleitung übernom- men werden, wenn auf Grund von baulichen Gegebenheiten die ordnungsgemäße Durch- führung der Dämmarbeiten nicht möglich ist (zB Platzprobleme bei Kältedämmungen). Nutzung und Gefahr gehen spätestens mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang Übernahme der Ware bzw. Leistungder Isolierarbeiten durch den Auftraggeber oder einen von ihm Beauftragten, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügenBestätigung der Kollau- dierung, Lieferscheine etc. § 377 HGB bleibt unberührtüber. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet Sofern keine andere Vereinbarungen getroffen werden, bis liefern wir handelsübliche Qualitäten. Geringe Abweichungen in Maßen und Ge- wichten sind unvermeidlich und innerhalb der handelsüblichen Toleranzen. Eventuelle Mängel sind uns schriftlich anzuzeigen. Sollten bei der Übernahme Mängel festgestellt werden, wird dies der Auftraggeber nicht zum Anlaß nehmen, Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu erheben. Sollte eine Einigung über die Abwicklung gerechtfertigter Mangel aufgetreten sein, ist der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das RechtAuftraggeber berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnismax. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit 3-fachen Wert dieser Leistung bis zur Behebung des Mangels Mängel- behebung einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand.

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Gewährleistung. Sofern vereinbart, sichert Inaxas AG für die Dienstleistungen die Service Levels gemäss SLA zu. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Dienstleistungen stehen dem Kunden grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen. Inaxas AG kann jedoch keine Gewähr für die unterbruchs- und störungsfreie Funktion der AbnahmeDienstleistungen oder für einen absoluten Schutz ihres Netzes vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Kunden lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er Inaxas AG über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten des entsprechenden Medienlieferanten gelten nicht als Störungen. Der Kunde prüft die Dienstleistung, bevor er sie produktiv einsetzt. Sofern im Dienstleistungsvertrag nicht anders vorgesehen, liegt die Verantwortung für die Sicherung von Daten beim Kunden. Der Kunde trifft Vorkehrungen für den Fall, dass die Dienstleistung ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäss angeboten wird, z.B. durch periodische Prüfungen, Störungsdiagnose, Ausweichverfahren, Datensicherung (business recovery). Der Kunde ist sich bewusst, dass nach Beendigung dieses Vertrages die Dienstleistung eingestellt wird. Inaxas AG sichert insbesondere nicht zu, dass die auf den Servern von Inaxas AG abgespeicherten Daten, Inhalte und/oder Informationen nach der Beendigung dieses Vertrages weiterhin abrufbar bleiben. Xxxxxx AG erklärt nach bestem Wissen, dass die Dienstleistungen keine Rechte Dritter verletzen. Behauptet eine dritte Partei gegenüber dem Kunden, dass das die Dienstleistung ein Patent oder Urheberrecht dieser dritten Partei verletzt, verteidigt Xxxxxx AG den Kunden auf eigene Kosten gegen diesen Anspruch und zahlt sämtliche(n) Kosten, Schadenersatz und Anwaltsgebühren bis zu dem letztendlich von einem Gericht auferlegten Betrag oder die in einem durch den Kunden genehmigten Vergleich enthalten sind, sofern der Kunde (i) Inaxas AG umgehend schriftlich per Einschreiben über den Anspruch informiert; und (ii) Inaxas AG die Kontrolle oder Mitwirkung bei der Verteidigung und etwaigen diesbezüglichen Vergleichsverhandlungen erlaubt. Wird ein solcher Anspruch von einer dritten Partei gestellt oder erscheint die Stellung eines solchen Anspruchs als wahrscheinlich, dann stimmt der Kunde zu, Inaxas AG zu gestatten, dem Kunden die weitere Nutzung der Dienstleistung zu ermöglichen oder diese zu modifizieren oder durch funktional mindestens äquivalente Dienstleistung zu ersetzen. Stellt Inaxas AG fest, dass keine dieser Alternativen billigerweise zur Verfügung steht, kann Inaxas AG die Dienstleistung einstellen. Inaxas AG stellt dem Kunden dann eine Gutschrift aus, die dem durch den Kunden für die nicht nutzbare Dienstleistung bezahlten Betrag entspricht. Ziff. 4.4 bis 4.6 beschreiben die gesamte Verpflichtung von Inaxas AG gegenüber dem Kunden in Bezug auf Ansprüche wegen Rechtsverletzungen gegenüber Dritten. Die Garantiefrist für gekaufte Geräte beträgt 24 Monate ab Empfang. Die Garantie ist nur gültig und durchsetzbar in der Schweiz. Während der Garantiefrist werden mangelhafte Geräte (Herstellungs-, Konstruktions- und Materialfehler) nach alleiniger Xxxx von Inaxas AG repariert oder ersetzt. Für die Dauer der Reparatur besteht kein Anspruch auf ein Ersatzgerät. Für reparierte oder ersetzte Geräte gibt es keine verlängerte bzw. erneuerte Garantiefrist. Ist ein Gerät nicht mehr reparier- und ersetzbar, wird dem Kunden ein gleichwertiges Nachfolgegerät ausgehändigt, wobei die Bestimmung des gleichwertigen Nachfolgegerätes Inaxas AG vorbehalten ist. Vorstehende Gewährleistungsansprüche entfallen bei Mängeln, die sich ergeben aus: unsachgemässem Gebrauch und Betrieb, der Meldung nicht den Spezifikationen des Produktes entspricht; nicht fachgerechter, unzureichender oder unsachgemässer Wartung; aus der Versandbereitschaft bzwVerwendung von Zubehör, Software etc., wenn eine solche Meldung welche nicht erfolgtvom Gerätehersteller selbst hergestellt oder von diesem zur Verwendung mit dem Gerät genehmigt wurden; unerlaubten Änderungen am Gerät (einschliesslich Änderung/ Entfernung von Seriennummern, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen Zusatzcodes etc.); Missbrauch, Fahrlässigkeit, Zufall oder Verlust; nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung genehmigter bzw. Leistung bzglunsachgemässer Reparatur. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten ZweckDer vorstehende Gewährleistungsumfang ist abschliessend und ersetzt sämtliche gesetzlichen Gewährleistungspflichten. Soweit gesetzlich zulässig, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften ist eine allfällige Haftung von Inaxas AG ausgeschlossen. Insbesondere haftet Inaxas AG nicht für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen indirekte Schäden sowie für Schäden, die aus nachfolgenden bzwnicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (sog. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzwMangelfolgeschäden). unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer Zur Geltendmachung der Garantie hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt Kunde das defekte Gerät in der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art Originalverpackung zusammen mit einer Beschreibung des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufervon Inaxas AG bestimmte Adresse zu senden. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder Diese Adresse wird dem Kunden auf Anfrage durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandInaxas AG übermittelt.

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Gewährleistung. Im Rahmen der Gewährleistung haftet der Auftragnehmer für die sach- und fachgerechte sowie termingemäße Ausführung der beauftragten Leistungen. Er haftet insbesondere dafür, dass diese Leistungen die gewöhnlich vorausgesetzten und die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften haben und den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen ÖNORMEN (subsidiär den DIN) sowie den fachspezifischen technischen Vorschriften entsprechen. Der Auftragnehmer haftet stets in jenem Umfang, in welchem der Auftraggeber gegenüber seinem Auftraggeber (Bauherrn) für Schadenersatz und Gewährleistung haftet. Sollte der Auftragneh- mer diesen Verpflichtungen nicht voll nachkommen, haftet er für alle daraus entstehenden Nachteile einschließlich Folgeschäden. Die Gewährleistungspflicht Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtagendgültigen Übernahme des Gesamtbauvorhabens durch den Bauherrn. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit Der Auftragneh- mer hat auch jene Kosten zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schädenersetzen, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabunganlässlich der Behebung eines Mangels zusätzlich auftreten (z.B. Leistungen anderer Auftragnehmer, Überlastungzusätzliche Überwachungstätigkeit durch die örtliche Bauaufsicht und den Prüfingenieur, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung Sanierung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenBauteilen). Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt Auftraggeber ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kostenberechtigt, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel Mängel- und Schadensbehebung auch selbst oder durch Dritte beseitigen auf Kosten des Auftragneh- mers durchzuführen oder durchführen zu lassen lassen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer bei Kenntnis von Mängeln unverzüglich zu verständigen, um ihm die Besichtigung des Mangels und von uns Ersatz der notwendigen Kosten die Unterbreitung allfälliger Sanierungsvorschläge zu verlangen; ermöglichen. Wird vom Auftraggeber die Mängelbehebung durch den Auftragnehmer verlangt, sind die Mängel vom Auftragnehmer bei Gefahr im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur Verzug sofort, sonst aber – nach erfolgter Verständigung Autforderung – innerhalb angemessener Frist kostenlos zu beheben. Wird der Auftraggeber wegen Mängel von seinem Auftraggeber (Bauherrn) in Anspruch genommen, so ist er jedenfalls berechtigt, sich vollständig beim Auftragnehmer zu regressieren; der Auftragnehmer hat den Auftraggeber diesbezüglich vollkommen schad- und Erlaubnisklaglos zu halten (einschließlich Prozesskosten). Der Käufer Auftraggeber hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Iden Auftragnehmer im Falle der Einleitung eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis gerichtlichen Verfahrens zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandverständigen.

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Gewährleistung. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Gewährleistungsfrist für Leistungen des Auftragnehmers beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (zB förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Kunde die Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird in seine Verfügungsmacht übernommen für Schädenhat, die aus nachfolgenden bzwLeistungen des Auftragnehmers zu benützen begonnen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzwWerden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind diese Geräte und Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung des Auftragnehmers. unsachgemäße Verwendung Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar. Zur Mängelbehebung sind dem Auftragnehmer seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt oder Handhabungliegt kein Gewährleistungsfall vor, Überlastungist der Kunde verpflichtet, fehlerhafte Montage und/dem Auftragnehmer entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns Fehlerbehebung zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenersetzen. Der Käufer unternehmerische Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit stets zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehenbeweisen, dass der Liefergegenstand Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens drei Tage nach Übergabe an einen anderen Ort verbracht wurdeden Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen, andernfalls die Ware als genehmigt gilt. Lediglich Ein Wandlungsbegehren kann der Auftragnehmer durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leistet der Auftragnehmer nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr. Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den dem Auftragnehmer im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch den Auftragnehmer zu ermöglichen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.ä. nicht in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, hat der Käufer das Recht, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandist.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind auf sechs Monate ab Über- gabe beschränkt. Abweichungen von technischen ÖNORMEN oder dem Stand der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.Technik berechtigen den Auftraggeber kei- nesfalls zu einem Anspruch, wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtagausreichende Funktionalität des Werkes gegeben ist. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung Dem Auftraggeber steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. Leistung bzglbei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Xxxx von Sportalpen zu. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmunglaufen. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung wegen Verkürzung über die Abwicklung der Reklamation erzielt Hälfte ist bzwausgeschlossen. Sportalpen verfügt über eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benanntenspezielle IT-Haftpflichtversicherung, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgtederen Polizze dem Auftraggeber bekannt ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer Sportalpen ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung dem Auftraggeber von sich aus jede nachteilige Änderung der Beanstandung Versicherung sofort bekanntzugeben und auf Verlangen zur Verfügung Anforderung dem Auftraggeber den aktuellen Stand der Versicherung nachzuwei- sen. Der Auftraggeber hat sein Risiko selbst zu stellenbewerten. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die GewährleistungEine Höherversicherung kann auf Kosten des Auftrag- gebers vereinbart werden. Bei berechtigten Beanstandungen Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressan- sprüche, des Auftraggebers sind wir ermächtigtausgeschlossen, unter Berücksichtigung der Art des Mangels soweit diese nicht entweder auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreitIT-Haftpflichtversicherung von Sportalpen gedeckt sind oder ansonsten nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Sportalpen beruhen. Die durch Derartige Ansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung. Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet. Jene Dritten, welche die Aus- / Nachbesserung bzwvereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind keine Erfüllungsgehilfen von Sport- alpen, nicht bei der Verfolgung der Interessen von Sportalpen tätig und damit auch nicht in den Risikobereich von Sportalpen einbezogen. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an Für die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch für die Kostenfachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung derselben, ist somit jegliche verschuldensabhängige Haftung von Sportalpen zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung von Sportalpen ausge- schlossen. Werden die dadurch entstehenFremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheitalso durch diesen ausgewählt, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und dann ist jegliche Haftung von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandSportalpen ausgeschlossen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.Gewährleistung für erbrachte Leistungen beträgt, wenn eine solche Meldung nicht erfolgtnichts anders schriftlich vereinbart ist, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung 12 Monate ab Gefahrübergang bzw. Leistung bzglAnzeige an den Besteller über die Fertigstellung der Leistung. ihrer Beschaffenheit Die Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß Ersatzlieferung. Bei zweimaligem Fehlschlagen kann der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung Kunde nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenRückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen Kunde hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind die beanstandete Ware in unserem Werk zu untersuchen und den Mangel zu beheben. Für Schadenersatz gilt Ziff. 10. Der Besteller hat die gelieferte Xxxx bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen und durch eingeschriebenen Brief zu rügen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Dies gilt auch dann, wenn wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kostenuns bereit erklären, die dadurch entstehenWare auf Mängel zu untersuchen. Wenn der Besteller beim Gebrauch der Ware die Gebrauchsanweisung nicht beachtet und / oder Eingriffe, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der Ware vorgenommen hat, ist er beweispflichtig dafür, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnishierauf nicht beruht. Der Käufer Besteller hat alle Maßnahmen zu ergreifendie ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die einem angemessenen Verhältnis zu einer Minimierung des Schadens beitragenden aufgetretenen Mängeln stehen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist Gehört jedoch der Käufer berechtigtVertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehaltenso kann der Besteller Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkanntFür Gebrauchtkompressoren hat Anhang 1 Gültigkeit. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. Für Garantiereparaturen hat Anhang 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandGültigkeit.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Gewährleistungsansprüche sind binnen sechs Monaten nach Eingang der AbnahmeWare an dem Bestimmungsort schriftlich geltend zu machen. Maßgebend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens der Meldung der Versandbereitschaft bzw.Zeitpunkt des Verlassens des Lagers. Der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn eine solche Meldung nicht erfolgtuns der Vertragspartner den aufgetretenen Mangel unverzüglich schriftlich, am Versandtagspätestens 8 Tage nach Eingang der Ware an dem Bestimmungsort, anzeigt und detailliert beschrieben hat. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührtMängel eines Teiles der Lieferung dürfen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Transportschäden Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge nehmen wir entweder die mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware oder sind nach unserer Xxxx berechtigt den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern. Für die Prüfung der Mängel, sowie für die Mängelbehebung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist uns die erforderliche Zeit zu gewähren. Der Vertragspartner verzichtet darauf, selbst bei wesentlichen Mängeln, ohne vorherige Einräumung der Möglichkeit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung vom Vertrag zurückzutreten. Gibt der Vertragspartner uns nicht unverzüglich Gelegenheit uns von dem Frachtführer Mangel zu überzeugen, stellt er, insbesondere auf Verlangen, die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich anzuzeigen zur Verfügung, entfallen alle Gewährleistungsansprüche. Wird uns als mangelhaft gerügte Xxxx retourniert, so hat der Vertragspartner die Kosten und die Gefahr für Hin- und Rücktransport zu übernehmen. Wir sind in jedem Fall so lange jeder Gewährleistungspflicht entbunden, solange der Vertragspartner mit seinen Zahlungspflichten in Verzug ist. Wird eine Leistung aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen und sonstigen Spezifikationen des Vertragspartners angefertigt, so erstreckt sich unsere Haftung nur auf dem Anlieferungsschein zu vermerkendie bedingungsgemäße Ausführung. Stellt Von der Käufer Mängel Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch Überbeanspruchung, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien, vom Vertragspartner oder dritter Seite beigestelltes Material, Anweisungen des Vertragspartners oder Montagearbeiten Dritter verursacht worden sind. Wir haften nicht für Beschädigungen durch Handlungen Dritter, atmosphärischer Entladungen, Überspannungen, chemische und physikalische Einflüsse sowie Witterungs- und Natureinflüsse. Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sind von der Ware festGewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt sofort, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf wenn ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Instandsetzungen am Liefergegenstand vorgenommen werden. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die Gewährleistungsfrist nicht geteilt, weiterverkauft bzwverlängert. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten FällenDie vorstehenden Vorschriften gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellenRückgriffsanspruch gem. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung§ 933 b Abs. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir 1 ABGB endet gleichzeitig mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandGewährleistungsfrist.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass die Lieferungen und Leistungen stets die zugesicherten Eigenschaften haben, den Anforderungen und Spezifikationen des Auftraggebers sowie allen in den Mitgliedstaaten der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel Europäischen Union und in Österreich im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung besonderen geltenden allgemeinen und besonderen Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und dass die gelieferten Waren frei von Rechten Dritter sind. Bei Verpackungsmaterialien, welche bei der Lieferung Verarbeitung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten ZweckAbpackung mit Lebens- und Futtermitteln, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurdensowie landwirtschaftlichen Produkten in Berührung kommen, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß garantiert der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei dennAuftragnehmer weiters, dass diese den Vorschriften des österreichischen Lebensmittelgesetzes und anderer damit in Verbindung stehenden Verordnungen entsprechen. Jedenfalls ist der Lieferant verpflichtet, das Transportmittel vor Beladung gründlich aufSauberkeit, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Fremdgeruch und schadhafte Stellen zu überprüfen. Die Übernahme der gelieferten Ware bedeutet keinesfalls Genehmigung derselben. Der Auftragnehmer verzichtet auf die Einrede der verspätet erhobenen Mängelrüge. Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf Ansprüche wegen Vertragswidrigkeit. Der Auftraggeber hat im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen Haftungsfalle unbeschränkt seiner sonstigen gesetzlichen Möglichkeiten das Recht, selbst wenn der Mangel unwesentlich oder behebbar ist, nach Empfang der Ware bzw. Leistungseiner Xxxx kostenlos Ersatzlieferung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware festWandelung, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der kostenlose Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sindoder einen angemessenen Preisnachlass zu verlangen, hat der Käufer das Recht, oder den Mangel selbst auf Kosten des Auftragnehmers beheben zu lassen. Mit vollendeter Mangelbehebung beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Sollte auf Grund gesetzlicher Bestimmungen eine Nachfrist erforderlich sein, gilt jedenfalls ein Zeitraum von drei Wochen als angemessen. Soweit in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt Einzelfall schriftlich nicht eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung andere Haftungsregelung getroffen ist, ist der Auftragnehmer zum Ersatz sämtlicher Schäden verpflichtet, die den Auftraggeber oder den Kunden des Auftraggebers infolge einer fehlerhaften Lieferung mittelbar oder unmittelbar treffen, wobei unter fehlerhafter Lieferung auch eine mit Rechtsmängeln behaftete Ware zu verstehen ist. Die Schadenersatzpflicht ist unabhängig davon gegeben, ob den Auftragnehmer ein Verschulden trifft. Dem Auftragnehmer steht es in diesem Fall frei, sich bei seinen Zulieferern oder Partnern schad- und Erlaubnisklaglos zu halten. Der Käufer Nachweis eines Verschuldens ist nicht vom Auftraggeber zu führen, dieser hat alle Maßnahmen zu ergreifen, nur die zu einer Minimierung Tatsache des Eintrittes des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandnachzuweisen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung Besondere Eigenschaften für unsere Lieferungen und Leistungen sagen wir grundsätzlich nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenzu, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdensich ein entsprechender schriftlicher Vermerk auf unserem Angebotsschreiben oder der Auftragsbestätigung befindet. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchenFür Mängel der Lieferung bzw. Leistung übernehmen wir innerhalb der gesetzlichen Frist infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes Gewährleistung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware gelieferten Waren bzw. Leistungder von uns ausgeführten Werkleistungen sind vom Besteller unverzüglich, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an jedoch innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Tagen ab Erhalt der Lieferung bzw. Erbringung der Leistung zu rügen. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns zu rügenbereitgestellten Papiers stellen dann keinen Mangel dar, wenn sie in den Lieferbedingungen der Papier- und Pappenindustrie für zulässig erklärt worden sind oder sonst dem üblichen Maße entsprechen oder soweit sie auf drucktechnischen Unterschieden zwischen Andruck und Auflage beruhen. § 377 HGB bleibt unberührtFür Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farbe, für Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Kaschierung u.s.w. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer haften wir nur insoweit, als Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.hMaterialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet Gewährleistungsrechte wegen Mängel eines Teiles der Lieferung können nur hinsichtlich dieses Teiles ausgeübt werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels der Gewährleistung kann der Besteller zunächst nur Nachlieferung bzw. Nachbesserung verlangen. Wir sind berechtigt, zunächst zwei Versuche der Nachlieferung/Nachbesserung zu unternehmen. Xxxxxxxxx die Nachbesserung/Nachlieferung oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder wird sie verweigert, so ist der Käufer Besteller zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Wandlung des Vertrages berechtigt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalteninsbesondere eine Haftung auf Schadensersatz, übernehmen wir nicht. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkanntEine Haftung für Folgeschäden/Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Im Falle eines Rücktritts Für Schäden aufgrund ungeeigneter bzw. unsachgemäßer Behandlung unserer Leistung durch den Käufer Besteller oder Verkäufer haftet der Käufer für VerschlechterungDritte übernehmen wir keine Haftung. Zur Durchführung notwendiger Ausbesserungs-, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung Nachbesserungs- oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandErsatzlieferungsarbeiten ist uns angemessene Gelegenheit zu geben.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt Ware ist umgehend nach Anlieferung zu untersuchen, Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Mündliche, telefonische oder nicht unverzügliche Mängelrügen und Beanstandungen gelten als verfristet und bedingen den Verlust allfälliger Ansprüche. Primär erfolgt die Gewährleistung durch Verbesserung oder Austausch des Leistungsgegenstandes innerhalb angemessener Frist. Das diesbezügliche Wahlrecht steht der Auftragnehmerin zu. Ist weder eine Verbesserung noch ein Austausch möglich oder ist dies nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, ist eine angemessene Preisminderung zu gewähren. Handelt es sich bei dem Mangel um einen unbehebbaren, welcher den Gebrauch des Leistungsgegenstandes behindert, besteht ein Wandlungsrecht. Die Auftragnehmerin sichert die Entsendung geeigneten Personals zu. Mängel infolge der Nichtbefolgung von Montage-, Einbau- oder Benutzeranweisungen begründen keinen Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist wird bei beweglichen Sachen bzw. für die Durchführung der in Rechnung gestellten Arbeiten mit sechs Monaten vereinbart, jedoch nicht auf vom Auftraggeber oder von Dritten beigestelltes Personal. Ebenso wird von der Auftragnehmerin keine Gewährleistung für beigestelltes Material übernommen. Gewährleistungsansprüche des Vertragspartner erlöschen, wenn dieser, ohne dies zuvor mit der AbnahmeAuftragnehmerin abgesprochen und ohne eine schriftliche Genehmigung der Auftragnehmerin eingeholt zu haben, Eingriffe in die Ware / Lieferung / sonstigen Leistungsgegenstand vorgenommen hat. Dies gilt auch für jenen Fall, in dem der Meldung Vertragspartner die Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet hat. Die Inanspruchnahme der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel Auftragnehmerin im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung 933b ABGB wird abbedungen. Ist der Lieferung bzwVertragspartner Verbraucher im Sinne des KSchG ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Leistung bzglBei Abnahmen und Kommissionierungen durch den Auftraggeber oder Regierungsbehörden wird von der Auftragnehmerin keine Haftung oder Gewährleistung dafür übernommen, dass die Produktionsanlagen oder Wasserkraftanlagen auch die errechnete oder auf dem Typenschild angegebene Produktionsleistung erreicht wird. ihrer Beschaffenheit Werden in Elektroplänen oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß Anlagenplänen oder in der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für SchädenSoftware, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung vom Auftraggeber oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. LeistungDritten beigestellt werden, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage der Inbetriebnahme oder auch nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügenÜbergabe der Anlage versteckte Fehler ersichtlich, die direkt nicht erkennbar waren und so Folgeschäden entstehen, so übernimmt die Auftragnehmerin hierfür keine Gewährleistung oder Haftung. § 377 HGB bleibt unberührtBei mechanischen oder hydraulischen Auslegungen und Konstruktionen die vom Auftraggeber oder von Dritten falsch berechnet, ausgelegt oder montiert wurden und so Leistungen nicht erzielt werden oder Folgeschäden bei der Inbetriebnahme oder nach Teilübergabe oder Übergabe der Anlage entstehen, wird seitens der Auftragnehmerin ebenso jede Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen Querschnittberechnungen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerkenLeistungsberechnungen und Auslegungen von Geräten, Leistungsschalter, Schaltschränke etc. Stellt der Käufer Mängel der Ware festspeziell in Mittelspannungsanlagen, darf er nicht über wenn sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet vom Auftraggeber oder Dritten geliefert oder montiert werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen werden von der Industrie- Auftragnehmerin nicht überprüft und Handelskammer am Sitz des Käufers benanntenes wird jede Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen. Das erstmalige Aufschalten von Mittelspannungen zum Netz kann nur vom Lieferanten der Anlage, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung geschulten Personal oder vom Elektroversorgungsunternehmen (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserungkurz EVU) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreiterfolgen. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich Auftragnehmerin lehnt hieraus entstehende Schäden oder Folgeschäden in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - jedweder Weise ab und übernimmt keine Gewährleistung oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandHaftung.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Der AN gewährleistet - vorbehaltlich nachfolgender Bestimmung - bei allen Leistungen, dass die im gesonderten Vertrag und dessen Anhängen vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem Leistungsumfang entsprechen. Sofern nicht anders vereinbart, leistet der AbnahmeAN keine Gewähr für die Kompatibilität zwischen vom AG selbst angeschaffter Software und der vom AN bisher für den AG betriebenen bzw. zur Verfügung gestellten Software. Der AG nimmt zur Kenntnis, dass Beratungs- und Produktinformationsgespräche vor und während des Vertragsabschlusses allein der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am VersandtagInformation des AGs dienen. Als Mangel Außerdem enthalten sie keine Zusicherungen im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen Gewährleistungsrechts. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit der Übergabe der Leistung. Sollte diese nicht unerhebliche Abweichung rechtzeitig übernommen werden, beginnt sie mit der Lieferung Bereitstellung der Leistung bzw. mit der versuchten Übergabe zu laufen. Der AG ist zur Überprüfung der Leistung bzglverpflichtet. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit Sie gilt als genehmigt, wenn nicht binnen angemessener Frist eine Mängelrüge erfolgt. Es obliegt dem AG, das Vorhandensein eines Mangels nachzuweisen. Sofern die Unterzeichnung eines Übernahme- /Abnahmeprotokolls durch den AG vereinbart wurde, ist dieses Protokoll binnen vier Wochen nach Übergabe der Leistung zu dem vertraglich vereinbarten Zweckunterzeichnen. Erfolgt binnen dieser Frist weder eine schriftliche Reklamation noch die Unterzeichnung des Protokolls, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen gilt das Protokoll mit Ablauf der oben genannten Frist als unterzeichnet. Offenkundige Mängel, sind jedoch auch bei vereinbarter Erstellung eines Übernahme-/Abnahmeprotokolls unverzüglich zu rügen. Der AN verpflichtet sich, Gewährleistungsmängel, die vom AG unverzüglich in schriftlicher Form gerügt wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüssezu beseitigen, sofern sie nachweislich im Zeitpunkt der Übergabe an den AG vorhanden waren. Die Gewährleistung für einmalig auftretende, nicht reproduzierbare und nicht fortdauernde Mängel ist jedoch ausgeschlossen. Der AG kann bei einem behebbaren Mangel vorerst nur die Verbesserung dieses Mangels verlangen. Wird ein Fehler nicht innerhalb einer den Umständen nach angemessenen Frist beseitigt oder wäre die Behebung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so hat der AG das Recht auf Preisminderung. Sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, auch auf Wandlung des Vertrages. Betrifft der Mangel eine teilbare Leistung, so kann Wandlung nur hinsichtlich der mangelhaften Teilleistung begehrt werden. Die Gewährleistung entfällt, wenn die Leistung durch eine Person, die der Sphäre des AGs zuzurechnen ist, verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder ungeeigneten Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, oder wenn technische Originalbestandteile geändert oder beseitigt werden, das Produkt nicht IMPIT GmbH Xxxxxxxxxx 0x E-Mail: xxxxxx@xxxxx.xx Internet: xxx.xxxxx.xx Firmensitz: X-0000 Xxxxxxxxxxxxxx Eingetragen beim LG Korneuburg Firmenbuch Nr.: FN404317i Bankverbindung: Sparkasse Korneuburg gewartet wurde, oder der AG Softwareupdates und - Upgrades von uns zu vertreten sindeinem Dritten (z. B. per Internetdownload) bezieht. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es Es sei denn, der AG weist jeweils nach, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdendiese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Der Käufer hat Ergibt die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. LeistungÜberprüfung einer Mängelanzeige, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware festdass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über werden die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung Überprüfung gemäß den aktuellen Stundensätzen des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandANs verrechnet.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt Der Kunde hat die erbrachten Leistungen unmittelbar nach Erhalt/Abnahme/Leistungserbringung auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Bestellung/dem Auftrag zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt/Abnahme/Leistungserbringung, bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erhalt/Abnahme/Leistungserbringung, sonstige Mängel innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung schriftlich unter detaillierter Beschreibung des Mangels zu rügen. Unterbleibt die Rüge gilt die Abnahme als erfolgt und ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Bei ordnungsgemäßer Rüge kommen die allgemeinen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts zum Tragen. SirPauls ist in diesem Fall zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt. Nur wenn die Verbesserung oder der Meldung Austausch unmöglich ist oder für SirPauls mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre oder SirPauls dem Austausch- oder Verbesserungsbegehren nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist nachkommen kann, ist der Versandbereitschaft bzw.Kunde berechtigt, Preisminderung oder Wandlung (gänzliche Aufhebung des Vertrages) zu begehren. Bei geringfügigen Mängeln hat der Kunde kein Recht auf Wandlung. Mängel gelten nur dann als Mängel, wenn eine solche Meldung nicht erfolgtsie reproduzierbar sind, am Versandtagdas heißt, dass der Erwerber in der Lage ist, auf Verlangen vorzuführen, unter welchen Bedingungen sie auftreten. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit Die Wiederherstellung von Daten, Software und Konfiguration, die durch Hardwareschäden verlorengegangen sind oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen beschädigt wurden, anzusehenist kostenpflichtig. SirPauls haftet nicht für irgendeinen bestimmten Erfolg oder für das Erreichen bestimmter Ziele (zB Zugriffe etc) und in jedem Fall lediglich für grob schuldhafte Pflichtverletzung und höchstens bis zum gemeinen Wert der vom Kunden bestellten Leistung. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, wir haften die Inhalte oder die Urheberschaft von verlinkten/verknüpften Seiten hat SirPauls keinerlei Einfluss und wird eine Haftung dafür ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmungalle gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von SirPauls beispielsweise eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Keine Gewähr wird übernommen Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus nachfolgenden bzwder Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der jeweilige Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde. vergleichbaren Gründen entstanden Darüber hinaus haftet SirPauls nur für typische und vorhersehbare Schäden, dh für solche, mit deren Eintritt sie bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftiger Weise rechnen konnte. Ansprüche aus (Mangel)Folgeschäden sowie aus Schäden, für die der Kunde Versicherungsschutz erhalten kann oder die vom Kunden beherrschbar sind: ungeeignete bzw, aus sonstigen mittelbaren Schäden und Verlusten oder entgangenem Gewinn sowie generell Vermögensschäden, insbesondere aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Leistungserbringung, sind ausdrücklich ausgeschlossen. unsachgemäße Verwendung oder HandhabungSollte der Kunde während Testphasen den Auftragsgegenstand bereits im Produktivvertrieb nutzen, Überlastungträgt er das dadurch entstehende Risiko selbst (zB Datenverlust, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzwfrustrierte Datenerfassung). Inbetriebsetzung SirPauls haftet nicht für die Verletzung von Rechten durch Daten und Informationen, welche durch den Käufer Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wird SirPauls wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so verpflichtet sich der Kunde, SirPauls schad- und klagslos zu halten. Soweit die Leistungen SirPauls die Registrierung von Domains im Namen des Auftraggebers beinhaltet, erfolgt diese jeweils unter den Bedingungen des jeweiligen Providers / Registrars. SirPauls schuldet bei der Registrierung von Domains für den Kunden lediglich ein entsprechendes Bemühen um die Registrierung aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch SirPauls nicht beeinflussbaren Faktoren abhängt. Soweit die Leistungen von SirPauls das Hosting von Programmen oder DritteDaten beinhaltet, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen schuldet SirPauls keine bestimmte Ausfalls- oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische EinflüsseDatensicherheit, sofern sie nicht von uns zu vertreten im Einzelnen irgendwelche Ausfalls- oder Datensicherheits-Level vereinbart sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind Die dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter Kunden gemäß den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Schadenersatzansprüche verjähren in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandzwölf Monaten.

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Gewährleistung. CTA gewährleistet gemäß den nachstehenden Bedingungen, dass die Produkte den vertraglich festgelegten technischen Daten entsprechen und innerhalb der üblichen bzw. vereinbarten Toleranzen liegen. Der Auftraggeber zeigt CTA sämtliche Ansprüche unter der Gewährleis- tung für offensichtliche Mängel vor der Verwendung/Verarbeitung der Produkte innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach deren Lieferung schriftlich an. Der Auftraggeber zeigt sämtliche sonstigen Ansprüche unter der Gewährleistung für Fehler und Mängel, ausgenommen offensichtliche Mängel, innerhalb von sechs (6) Monaten nach deren Lieferung schriftlich an. In jedem Fall zeigt der Auftraggeber CTA derartige Ansprüche innerhalb von fünf (5) Tagen nach der Entde- ckung des Fehlers bzw. Mangels an. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Haftung der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.CTA unter dieser Gewährleistung entfällt, wenn eine solche Meldung der Auftraggeber seine Anzeige nicht erfolgtinnerhalb der jeweiligen Frist abgibt. Mängelansprüche bestehen nicht, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist sofern nur unerhebliche Abwei- chungen von der Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beein- trächtigung der Brauchbarkeit vorliegen. Alle unsere Spezifikationen sind nur Leistungsbeschreibungen und keine Garantien, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Gibt der Auftraggeber CTA nicht die Möglichkeit, den gerügten Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen und/oder stellt er auf unser Verlangen nicht Proben der beanstandeten Ware zur Verfügung oder nimmt er ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bemängelten Ware vor, so verliert er seine Gewährleistungsansprüche. Die Überprüfung hat durch CTA unverzüglich zu erfolgen, sofern der Auftraggeber ein Interesse an der sofortigen Erledigung darlegt. Bei Vorliegen eines Fehlers oder Mangels, wird CTA entweder (i) das fehlerhafte Produkt auf eigene Kosten nacharbeiten, (ii) das Produkt auf eigene Kosten austauschen oder (iii) dem Auftraggeber den Preis für das fehlerhafte Produkt anteilig zurückerstatten. Soweit ein von CTA zu vertretender Mangel vorliegt, ist CTA nach billigem Ermessen unserer Xxxx zur Mängelbeseitigung oder zur Nachlieferung berechtigt. Gemäß der Gewährleistung durchgeführte Mängelbeseitigung oder Nachlieferung sind auf die vorstehend genannte Gewährleistungsfrist beschränkt. Bevor der Auftraggeber weitere Ansprüche oder Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadenersatz oder Aufwendungsersatz) geltend machen kann, ist CTA zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit CTA keine anderslautende Garantie abgegeben hat. Schlägt die Nacherfüllung trotz zweimaligem Nacherfüllungsanspruch fehl, ist diese unmöglich, dem Auftraggeber unzumutbar oder verweigert CTA die Nacherfüllung, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabset- zen (mindern). Klagen gegen CTA sind vom Auftraggeber innerhalb von zwei (2) Jahren nach der Anspruchsentstehung zu erheben; danach verjähren sämtliche Ansprüche. Der Auftraggeber hält sämtliche Anweisungen der CTA, u.a. hinsichtlich der Lagerung und Verwendung der Produk- te, ein und setzt seine eigenen Kunden oder Unterauftragnehmer davon in Kenntnis. Befolgt der Auftraggeber diese Anweisungen nicht unerhebliche Abweichung oder informiert seine Kunden nicht darüber, so haftet CTA nicht unter dieser Gewährleistung oder für Verluste und Schäden des Auftragge- bers oder eines Dritten. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche aus der Verwendung der Produkte entstehenden Risiken und Verbindlich- keiten. Folgende Mängel und Fehler werden ausdrücklich nicht von der Ge- währleistung umfasst: - Mängel aufgrund einer Nichteinhaltung von Angaben oder Anwei- sungen CTA, - Mängel aufgrund normaler Abnutzung, - Mängel aufgrund des Transports oder der verwendeten Transportmit- tel (falls ex works), - Mängel aufgrund von Lagerbedingungen bei einer Lagerung, die nicht durch CTA vorgenommen oder beauftragt wurde, - Mängel aufgrund von Änderungen der Produkte oder deren Verwen- dung durch den Auftraggeber oder einen Dritten ohne die schriftliche Einwilligung CTA, - Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Produkts an den Auf- traggeber nicht bestanden, - Mängel eines Produkts, das nicht zum Verkauf oder einer anderen Form des Vertriebs bestimmt war, - Mängel, die auf das Endprodukt zurückzuführen sind, das in das Produkt eingebaut wurde bzw. Leistung bzglin welches das Produkt eingebaut wurde, oder auf Anwei- sungen an den Hersteller des Endprodukts, Mängel, die angesichts des wissenschaftlichen und technischen Stan- dards zum Herstellungszeitpunkt nicht hätten bekannt sein müssen. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften Der Auftraggeber haftet gegenüber CTA und entschädigt CTA für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schädensämtliche Folgen, die aus nachfolgenden bzwAnsprüchen Dritter in Bezug auf die Produk- te entstehen, sofern die Produkte in Übereinstimmung mit ihren tech- nischen Daten geliefert wurden. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder HandhabungRügt der Auftraggeber aus Gründen, Überlastungdie CTA nicht zu vertreten hat, fehlerhafte Montage zu Unrecht das Vorliegen eines von CTA zu vertretenden Mangels, so ist CTA berechtigt, die CTA entstandenen angemessenen Aufwendungen für die Mangelbeseitigung und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns –Feststellung dem Auftraggeber zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandberechnen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Bei Mängeln der AbnahmeWare ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.Ersatzlieferung oder Nachbesserung innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Der Lieferant verpflichtet sich, eine solche Mängelbeseitigung auch im Mehrschichtbetrieb oder im Überstunden- oder Produktionsstundensatz durchzuführen, wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dies aus dringenden betrieblichen Gründen beim Besteller erforderlich und dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenLieferanten zumutbar ist. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er Kunde ist nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung mehr als 1 (bis zu dreimalige Ersatzlieferung einen) Ersatz- oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis Reparaturversuch zur Behebung des Mangels einzubehaltenzu unternehmen. Ablehnungen von MängelansprüchenFür Waren, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hatunter Gewährleistungsbestimmungen geliefert werden, gelten als anerkanntbeginnt die Gewährleistungsfrist neu. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer Bei wesentlichen Mängeln steht dem Kunden ein Rücktritts- oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibtMinderungsrecht zu. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand Gewährleistungen und Garantien beträgt sechs bei beweglichen Sachen 24 Monate und bei unbeweglichen Sachen 60 Monate ab Beendigung Zugang durch den Kunden. Der Lieferant trägt die Beweislast für die Übereinstimmung der Nachbesserungsleistung Ware zum Zeitpunkt des Eingangs durch den Kunden. Der Lieferant garantiert ferner, dass die Waren nicht mit Rechten Dritter belastet sind und ohne Verletzung von Geheimhaltungspflichten, gewerblichen Schutzrechten oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandessonstigen Schutzrechten oder lauteren Wettbewerbsregeln hergestellt, erworben und vertrieben wurden. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit Der Lieferant garantiert ferner, dass durch die Benutzung der Vertragswaren weder ganz noch teilweise, noch direkt oder indirekt gewerbliche Schutzrechte oder geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt werden und die Benutzung nicht zur unbefugten Preisgabe von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen führt oder andere vertrauliche Informationen Dritter. Macht ein Dritter gegenüber dem Ablauf Kunden geltend, seine Rechte seien durch die Nutzung der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandWare verletzt worden und macht er Ansprüche (z. B. Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche) geltend, wird der Lieferant dem Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte verschaffen, indem er die erforderlichen Nutzungsrechte einholt Erstellung eines Lizenzvertrages. Geschieht dies nicht innerhalb angemessener Frist, ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung und angemessenen Schadensersatz zu verlangen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Sachmängel, Falschlieferungen und Fehlmengen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 2 Wochen nach Erhalt der AbnahmeWare anzuzeigen. Zeigt sich später ein bei der ersten Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, so ist er unverzüglich, spätestens jedoch 2 Wochen nach der Meldung Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Versandbereitschaft bzw.Besteller die rechtzeitige Anzeige, so gilt die Ware in Ansehung des Mangels als genehmigt. Das Gleiche gilt, wenn der Besteller dem Verkäufer nicht unverzüglich nach dessen Verlangen eine solche Meldung nicht erfolgtsachgerechte Prüfung des Mangels ermöglicht. Ist die Ware bei Übergabe an den Käufer mangelhaft, am Versandtagkann der Käufer nach seiner Xxxx als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB Der Verkäufer ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schädenberechtigt, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabungvom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung abzulehnen, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht wenn diese nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällenmit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Käufer ist verpflichtetdann auf die jeweils andere Ausprägung des Nacherfüllungsanspruchs beschränkt. Auch diesem Anspruch kann der Verkäufer die Einrede unverhältnismäßig hoher Kosten entgegenhalten mit der Folge, uns dass dann der Nacherfüllungsanspruch insgesamt entfällt. Schlägt die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergütenVertrages verlangen. Zur Vornahme Mängelbeseitigung hat der uns Besteller dem Verkäufer die nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gebengewähren. Verweigert er diese, anderenfalls sind wir ist der Verkäufer von der Gewährleistung Mängelbeseitigung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die KostenMängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die dadurch nach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder solcher thermischer, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, dass die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung gelitten hat oder wenn wir an ihm Änderungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers vorgenommen worden sind und die Änderung oder Reparaturen zu dem Mangel geführt haben. Die in Erfüllung dieser Gewährleistungsverpflichtungen ersetzten Teile gehen mit der Beseitigung dem Ausbau an das Eigentum des Mangels in Verzug geraten sindVerkäufers über. Weitere Ansprüche des Bestellers gegen den Verkäufer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifenSchäden, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist nicht an der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je WocheWare selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibtin Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder Gewährleistungsrechte des Käufers richten sich im Übrigen nach den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandesgesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandAblieferung der Ware.

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Samples: www.heinrichs-lemgo.de

Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt Der Lieferant hat gewährleistet nach den gesetzlichen Vorschriften, dass seine Lieferungen den anerkannten Regeln der Technik und den vertraglichen vereinbarten Eigenschaften, Normen sowie den Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und sonstigen Vorschriften entsprechen, die zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht Rechtsmängeln oder mit Fehlern (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- und Bedienungsanleitungen) behaftet sind. Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit folgender Maßgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der AbnahmeLieferpapiere sowie bei unserer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung). Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Meldung der Versandbereitschaft bzw.Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Unsere Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. In allen Fällen gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) als unverzüglich und rechtzeitig, wenn eine solche Meldung sie innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Fehlerentdeckung bei dem Lieferanten eingeht. Insofern verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspätet eingetroffenen Mängelrüge. Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht erfolgtnach, am Versandtag. Als so können wir den Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung selbst beseitigen und vom Lieferant Ersatz der Lieferung hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. Leistung bzgleinen entsprechenden Vorschuss verlangen. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, Ist die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung Nacherfüllung durch den Käufer Lieferant fehlgeschlagen oder Drittefür uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene ÄnderungenGefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen werden wir den Lieferant unverzüglich, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeitennach Möglichkeit vorher, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel unterrichten. Die zum Zwecke der Prüfung und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, Nacherfüllung aufgewendeten Kosten (einschließlich eventueller Ausbau- und Einbaukosten) trägt der Lieferant; es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehenes stellt sich heraus, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den tatsächlich kein Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragenvorlag. Im Falle eines Übrigen sind wir bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Außerdem haben wir nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang, oder sofern eine Abnahme vereinbart ist, ab Abnahme, sofern nichts anders vereinbart ist. Diese Fristen gelten –im gesetzlichen Umfang- für alle vertraglichen Mängelansprüche. Der Lieferant hat uns von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigtProduzentenhaftung freizustellen, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen soweit er für den die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben Haftung auslösenden Fehler einzustehen hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für Übrigen gelten die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandgesetzlichen Bestimmungen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Für seine gesamte Leistung, die Güte der AbnahmeAusführung, die Verwendung einwandfreien Materials sowie die Einhaltung der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung zugesicherten bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten ZweckEigenschaften übernimmt der Lieferer, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen keine Vereinbarung getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schädenwurde, die aus nachfolgenden volle Gewähr für die Dauer von 24 Monaten nach Auslieferung bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete Abnahme der Leistung, und zwar auch für etwaige Unterlieferanten. Er gewährleistet ferner, dass die bei Lieferung geltenden Vorschriften, z. B. die der Berufsgenossenschaften, des Gesetzes über technische Arbeitsmittel, die gültigen Unfallverhütungsvorschriften und das Maschinenschutzgesetz in allen Punkten erfüllt sind bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage für den elektrischen Teil die VDE-Vorschriften und/oder fehlerhafter Anschluss VDE Richtlinien eingehalten werden. Bei Vorliegen von Mängeln behalten wir uns vor, zu mindern, zurückzutreten, Schadenersatz wegen Nichterfüllung und/oder Mängelbeseitigung bzw. Inbetriebsetzung Ersatzlieferung zu verlangen. Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht unverzüglich nach, verweigert er die Erfüllung dieser Verpflichtungen oder ist ihm auch die Ersatzlieferung nicht möglich, so können wir ohne weitere Fristsetzung die vorgenannten Gewährleistungsrechte geltend machen. In dringenden Fällen sind wir berechtigt, nach Abstimmung mit dem Lieferer, die Nachbesserung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Lieferer. Die Gewährleistungszeit für Lieferungen und Leistungen beginnt mit deren Übergabe an uns und Abnahme durch uns am Erfüllungsort. Wir können Dritte mit der Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen beauftragen. Für nachgebesserte oder ersetzte Lieferungen und Leistungen beginnt die Gewährleistungszeit von neuem. Der Lieferant verzichtet auf den Käufer Einwand der verspäteten Mängelrüge (§ 377 HGB). Für verborgene Mängel haftet der Lieferer auch wenn sich diese erst nach der Fabrikation oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht innerhalb der mit unseren Abnehmern vereinbarten Gewährleistungsfristen im Gebrauch der von uns hergestellten Produkte zeigen. Verborgene Fehler berechtigen uns auch, Ersatz für nutzlos aufgewendetes Material und aufgewendete Löhne zu verlangen. Beruht ein Mangel auf einem Umstand, den der Lieferer zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr hat oder fehlt der gelieferten Ware eine zugesicherte Eigenschaft, haftet der Lieferer auch für Verfahrenstechnik übernommenFolgenschäden, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdendie sich aus der Verwendung seiner Ware oder seines Werkes ergeben. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer Lieferer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellenvon daraus resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt Mängelrügen verlängert sich die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels Gewährleistungszeit um die zwischen Mängelrüge und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragenMängelbeseitigung liegende Zeitspanne. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen Ersatzlieferung oder Nachbesserung verlängert sich die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer Gewährleistungszeit für das ausgebesserte oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandgelieferte Teil um weitere 24 Monate.

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Gewährleistung. Wir haften für bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestehende Sach- und Rechtsmängel des Liefergegenstandes nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind ohne unsere Zustimmung nicht abtretbar. Bestimmte Eigenschaften gelten grundsätzlich nur dann als von uns zugesichert, wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtagwir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist Eine Garantie gilt nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht dann als von uns zu vertreten sindübernommen, wenn wir schriftlich eine Eigenschaft als "garantiert" bezeichnet haben. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenErkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen müssen uns unverzüglich, spätestens binnen einer Woche nach Lieferung, schriftlich mitgeteilt werden, in jedem Fall aber vor Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Einbau; anderenfalls gilt der Liefergegenstand als genehmigt, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenuns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Arglist zur Last. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Versteckte Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistunguns unverzüglich, bei verborgenen Mängeln spätestens acht 7 Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Es gelten ergänzend §§ 377, 378 HGB. Uns ist Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der angezeigten Beanstandungen und zur Anwesenheit bei der Entnahme von Materialprüfungen zu rügengeben. § 377 HGB bleibt unberührtMängelansprüche verjähren binnen 12 Monaten ab Gefahrübergang. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen Unsere Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel beschränkt sich der Sache nach auf dem Anlieferungsschein zu vermerkenNacherfüllung. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen Im Rahmen unserer Nacherfüllungspflicht sind wir ermächtigtnach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Kommen wir dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, unter Berücksichtigung ist der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu vergütenmindern oder vom Vertrag zurück zu treten. Zur Vornahme Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt. Darüber hinaus ist, soweit wir mangelfreie Teillieferungen erbracht haben, eine Rückgängigmachung des gesamten Vertrages nur zulässig, wenn das Interesse des Kunden an den erbrachten Teillieferungen nachweislich fortgefallen ist. Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz- oder Schadensersatzansprüche, bestehen nur im Rahmen der Regelungen des nachfolgenden § 8. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über bzw. bleiben in unserem Eigentum und sind auf Verlangen an uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen auf unsere Kosten zurück zu senden. Der Kunde hat uns auf seine Gefahr die mangelhafte Ware zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu übersenden, es sei denn, die Rücksendung ist nach der Käufer eine angemessene Art der Lieferung nicht möglich. Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung anfallenden Transportkosten, jedoch nur von dem Ort aus, an den die gekaufte Ware bestimmungsgemäß geliefert wurde und maximal bis zur Höhe des Kaufpreises. Der Kunde hat uns die für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich Nur in dringenden Fällen wie der Gefährdung der Betriebssicherheit, zur der Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit bei Verzug der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, Mängelbeseitigung durch uns hat der Käufer Kunde das Recht, nach vorheriger Mitteilung an uns den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung . Die Weiterverarbeitung von unsererseits gelieferter Ware gilt stets als Verzicht auf die Mängelrüge, soweit der Mangel erkennbar war. Bei berechtigten Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifenin dem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu einer Minimierung des Schadens beitragenden aufgetretenen Sachmängeln stehen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, einen Anteil vom Kunden Ersatz der uns hierdurch entstandenen Aufwendungen zu verlangen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von bis zu 10 % der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit der Produkte. Die Anerkennung von Sachmängeln durch uns bedarf stets der Schriftform. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die Eignung des Liefergegenstandes für den vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehaltenKunden vorgesehenen, vom üblichen abweichenden Verwendungszweck, soweit dieser nicht schriftlich vereinbart worden ist. Ablehnungen von MängelansprüchenGewährleistungsansprüche bestehen nicht für normale Abnutzung, gegen Verschleiß oder Schäden, die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer Kunden oder Verkäufer haftet einen Dritten verschuldet werden, eine unsachgemäße Benutzung oder Missbrauch der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung Produkte einschließlich einer versehentlichen oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung willentlichen Zerstörung oder Beschädigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandProdukte.

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Gewährleistung. Der Auftragnehmer erbringt eine sach- und fachgerechte Ausführung der beauftragten Leistungen. Mit dem Datum der Übernahme, falls diese nicht erfolgt oder verweigert wird, mit dem Datum der schriftlichen Anzeige der Fertigstellung der Arbeiten (zB Rechnung) durch den Auftragnehmer beginnt die Gewähr- leistungsfrist. Wir leisten Gewähr bei den von uns geliefer- ten Materialien bzw. ausgeführten Arbeiten nur im Rahmen der von den Herstellern ange- gebenen Produkteigenschaften (zB Qualitäten, Normenentsprechungen u.ä.) bzw. für jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckbestimmter Anwendung an das Produkt gestellt werden. Vom AG ausdrücklich gefor- derte besondere Qualitätsansprüche müssen durch uns bestätigt werden. Im Zweifelsfall sind zur Entscheidung die zuständigen behörd- lich anerkannten Prüfstellen heranzuziehen. Ansprüche auf Grund von Weiterverarbei- tungsmängel (zB Einschnürung einer Elasto- mer-Kältedämmung durch Kennzeichnungs- schilder), unsachgemäßer Lagerung durch den Kunden etc. sind ausgeschlossen. Der AG ist verpflichtet, die Ware oder die ausgeführten Arbeiten ordnungsgemäß zu prüfen und einen allfälligen Mangel unverzüglich, spätestens in 3 Tagen nach Übernahme und bei verborgenen Mängel spätestens 3 Tage nach deren Entde- ckung, schriftlich geltend zu machen. Spätere Reklamationen können nicht behandelt wer- den. Sämtliche Schritte zur Mängelbehebung sind im Einvernehmen zwischen dem AG und AN festzusetzen. Unbeschadet der vorher ange- führten Fristen verjähren die Ansprüche aus der Gewährleistung nach 6 Monaten ab Scha- denseintritt. Jedenfalls aber können nur inner- halb von 3 Jahren ab dem Gefahrenübergang solche Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden. Für diejenigen Teile der Ware, die wir von Zulieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der uns gegen den Zulieferan- ten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Beschädigungen. Die Gewährleistungspflicht beginnt Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der AG selbst oder eine von ihm ermächtigte Person Ände- rungen oder Instandsetzungen an den geleiste- ten Arbeiten vornimmt. Bei durch den Kunden vorgegebenen Arten der Ausführung (zB Isolierdicke, Materialien etc.) übernehmen wir keine Verantwortung für das Erreichen von ebenfalls vom Kunden vorgegebenen technischen Sollwerten (zB Schallpegel, Oberflächentemperatur etc.). Ebenso kann keine Gewährleitung übernom- men werden, wenn auf Grund von baulichen Gegebenheiten die ordnungsgemäße Durch- führung der Dämmarbeiten nicht möglich ist (zB Platzprobleme bei Kältedämmungen). Nutzung und Gefahr gehen spätestens mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang Übernahme der Ware bzw. Leistungder Isolierarbeiten durch den Auftraggeber oder einen von ihm Beauftragten, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügenBestätigung der Kollau- dierung, Lieferscheine etc. § 377 HGB bleibt unberührtüber. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet Sofern keine andere Vereinbarungen getroffen werden, bis liefern wir handelsübliche Qualitäten. Geringe Abweichungen in Maßen und Ge- wichten sind unvermeidlich und innerhalb der handelsüblichen Toleranzen. Eventuelle Mängel sind uns schriftlich anzuzeigen. Sollten bei der Übernahme Mängel festgestellt werden, wird dies der Auftraggeber nicht zum Anlaß nehmen, Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu erheben. Sollte eine Einigung über die Abwicklung gerechtfertigter Mangel aufgetreten sein, ist der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das RechtAuftraggeber berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnismax. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit 3-fachen Wert dieser Leistung bis zur Behebung des Mangels Mängel- behebung einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Der Lieferant leistet während sechsunddreissig (36) Monaten ab Abnahme der AbnahmeProdukte durch den Endkunden, längstens aber zweiundvierzig (42) Monate ab Lieferung, vollumfänglich Gewähr für die Mängelfreiheit der Meldung von ihm geleisteten Arbeiten bzw. der Versandbereitschaft von ihm bearbeiteten, gefertigten und/oder gelieferten Ware. Der Lieferant gewährleistet die im jeweiligen Einzelvertrag festgelegte Güte und Qualität sowie die Einhaltung sämtlicher einschlägiger Normen und Vorschriften betreffend Arbeits-, Produkt- und Betriebssicherheit. Der Besteller ist berechtigt, während der gesamten Gewährleistungsfrist von drei (3) Jahren bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel zweiundvierzig (42) Monaten Mängel jeglicher Art jederzeit zu rügen. Er ist mithin von den gesetzlichen Prüf- und Rügepflichten entbunden. Eine Leistung des Lieferanten ist dann im Sinne der vorliegenden Gewährleistungsbestimmungen mangelhaft, wenn sie nicht den im Einzelvertrag festgelegten Spezifikationen entspricht oder zum vorausgesetzten Gebrauch nicht oder nur beschränkt tauglich ist. Der Lieferant ist verpflichtet, mangelhafte Arbeiten und Ware innert angemessener Frist nach Xxxx des § 434 BGB Bestellers kostenlos nachzubessern oder zu ersetzen. Ist der Lieferant nicht in der Lage, vom Besteller gerügte Mängel innert angemessener Frist zu beheben, ist nur der Besteller berechtigt, entweder a) den Mangel auf Kosten des Lieferanten selbst zu beheben oder durch einen Dritten beheben zu lassen oder b) eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzwangemessene Minderung des Preises zu verlangen oder c) vom Vertrag zurückzutreten. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu Der Lieferant ist dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften Besteller für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für sämtliche Schäden, die aus nachfolgenden bzwdiesem als unmittelbare oder mittelbare Folge mangelhafter Vertragserfüllung entstehen, vollumfänglich haftbar. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder HandhabungFührt ein vom Lieferanten bearbeitetes, Überlastung, fehlerhafte Montage gefertigtes und/oder fehlerhafter Anschluss bzwgeliefertes Produkt infolge Fehlerhaftigkeit zu Personen- oder Sachschäden, so ist der Lieferant verpflichtet, die Haftung für allfällige daraus resultierende Ansprüche zu übernehmen und den Besteller sowie die anderen yalcom- Gruppengesellschaften diesbezüglich vollumfänglich schadlos zu halten. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel Die Schadenersatzpflicht des Lieferanten erstreckt sich auch auf Kosten und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass Aufwendungen des Bestellers im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenZusammenhang mit der Information und Warnung von Kunden sowie dem Rückruf von Produkten etc. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge Lieferant verpflichtet sich, eine Betriebs- und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind Produktehaftpflichtversicherung mit genügender Deckung abzuschliessen und dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung Besteller auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandentsprechende Versicherungsbestätigung zuzustellen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Der schöpferische Teil der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne Tätigkeit des § 434 BGB Designers ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung beschränkt einer Überprüfung zugänglich. Eine Gewährleistung durch den Designer ist daher in vollem Umfange ausge- schlossen. Xxxxx Xxxxxxx haftet lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in der Lieferung bzwwerblichen Tätigkeit. Leistung bzglDer Haftungsausschluss gilt auch für die Beratung des Auftraggebers. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr Haftung wird lediglich übernommen für Schädendie handwerkliche Qualität der Zulieferprodukte, nicht jedoch für deren optisches Erscheinungsbild. Der Designer haftet nicht für die urheberrechtliche und warenzeichenrechtliche Schutzfä- higkeit von Xxx entworfener Gestaltungen, deren Prüfung alleine der Auftraggeber auf ihre Kosten vorzunehmen hat. Der Designer haftet nicht für Xxxxxxx, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden durch die Verletzung von Urheber-, Warenzeichen-, Ausstattungs-, Namens- und Firmenrechte Dritter entstan- den sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdendiese Schäden alleine auf einem Verhalten des Designers beruhen, von dem der Auftraggeber keine Kenntnis erlangt hatte. Der Käufer Die vom Designer gelie- ferten Arbeiten und Leistungen hat die empfangene Ware der Auftraggeber unverzüglich auf Menge nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche etwaige Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen unverzüglich nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührtUnterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzei- ge, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers. Transportschäden Bei Vorliegen von Mängeln steht dem Designer das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu. Nach der Druckfreigabe durch den Auftraggeber ist der Designer von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Auftraggeber von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung des Designers Vorstehende Haftungs- einschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Sphäre des Designers, in diesen und in allen sonstigen Fällen – z.B. auch im Zusammenhang mit zugesicherten Eigenschaften, in denen, aus welchem Rechtsgrund auch immer, der Designer zum Scha- denersatz verpflichtet ist – wird dieser Schadenersatzanspruch auf maximal 10% des Auftragswertes beschränkt. Entgangener Gewinn und andere Schäden, die nicht unmittel- bar durch den Auftrag entstanden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken(Folgeschäden), werden in keinem Fall ersetzt. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft Ausschlüsse bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung Beschränkungen der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, Haftung gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufernur, soweit dies gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandzulässig ist.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Der AN wird die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringen. Dies ist regelmäßig der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.Fall, wenn eine solche Meldung nicht erfolgtLeistungen vom AG ohne Widerspruch entgegengenommen wurden. Der AN sichert zu, am Versandtagbei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag stets mit bestem Wissen und Gewissen vorzugehen und seine Leistungen im Sinne des Auftraggebers zu erbringen. Als Hinsichtlich Vollständigkeit, inhaltlicher Richtigkeit sowie der Wahrheitsmäßigkeit seiner Arbeit ist er jedoch auf Mitarbeit und Mitwirkung des AG angewiesen. Dies gilt insbesondere für jegliches Zahlenmaterial sowie andere wirtschaftliche Eckdaten, Vorgaben und Rahmenparameter, sei es die Vergangenheit, die Gegenwart oder die Zukunft betreffend, welche der AG dem AN überlässt. Sind diese bereits mit Mängeln behaftet, entsteht hieraus keine Mängelhaftung für den AN. Der AG sichert zu, etwaige Mängel unverzüglich (mindestens binnen Wochenfrist) schriftlich dem AN anzuzeigen. Unrichtigkeiten wie Schreibfehler, offensichtlich erkennbare Rechenfehler oder ähnliches sind dabei kein Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden dieser Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für SchädenDer AN kann solche Fehler jederzeit beseitigen, die aus nachfolgenden bzwohne dass der AG hieraus Ansprüche ableiten kann. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzwDarüber hinaus ist der AN ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seinen Leistungen zu beheben. unsachgemäße Verwendung oder HandhabungEr verpflichtet sich, Überlastungden AG hierüber unverzüglich und unaufgefordert in Kenntnis zu setzen. Sofern der AN einen Mangel zu vertreten hat, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung hat der AG ein Anrecht auf deren unentgeltliche Beseitigung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenAN (Nacherfüllung), es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdender AG hat hieran kein Interesse. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, steht es dem AG frei, vom Vertrag zurück zu treten oder Minderung zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadenersatz steht dem AG nur bei Verschulden des AN zu und erst nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch. Der Käufer hat AN trägt dabei keine Gewähr dafür, dass durch die empfangene Ware unverzüglich Erbringung seiner Leistungen bestimmte Ergebnisse erzielt werden. Xxxxxxxx Anspruch auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchenMängelbeseitigung erlischt spätestens sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang Verhandlungen über Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis hemmen dabei die Verjährungsfrist nicht. Die Umkehr der Ware bzwBeweislast ist ausgeschlossen. LeistungDer AG muss dem AN nachweisen, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgtedass ein Mangel vorliegt. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehenumgekehrte Nachweispflicht derart, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der BetriebssicherheitAN die Richtigkeit seiner Leistungen nachweisen muss, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandausgeschlossen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme7.1Der LIEFERANT garantiert, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.dass die Waren, wenn eine solche Meldung nicht erfolgtsie ordnungsgemäß vom Käufer oder seinen Vertretern behandelt und gelagert werden, am Versandtag. Als Mangel im Sinne den Spezifikationen des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften LIEFERANTEN für diese Mängel nur Waren in allen wesentlichen Aspekten entsprechen. Der KÄUFER meldet alle offensichtlichen und nicht offensichtlichen Mängel, Verluste oder Schäden gemäß der nachfolgenden Bestimmungin Abschnitt 10 dargelegten Bedingungen. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von Sobald ein nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sindoffensichtlicher Mangel festgestellt wird, hat der Käufer das RechtKÄUFER die Nutzung der Waren einzustellen, die Waren nach Einholung der vorherigen Genehmigung des LIEFERANTEN und gemäß den Anweisungen des LIEFERANTEN zurückzusenden, sämtliche Waren und Behältnisse verfügbar zu halten und dem LIEFERANTEN jegliche notwendige Unterstützung für die Untersuchung zuzusichern. Wenn diese Bedingungen erfüllt werden und die Waren nachweislich nicht den Spezifikationen des LIEFERANTEN entsprechen, ersetzt der LIEFERANT jegliche fehlerhaften Waren (oder erstattet, wenn dies nicht zumutbar ist, den Mangel selbst Preis [oder einen angemessenen Teil]) und erstattet alle zumutbaren Kosten für die Rücksendung. Diese Verpflichtung ist die einzige Haftung, die der LIEFERANT für fehlerhafte Waren übernimmt. 7.2Empfehlungen oder Vorschläge zu Gebrauch, Anwendung, Lagerung, Handhabung oder Entsorgungder Warenin Fachliteratur oder Werbematerialien oder infolge einer Anfrage bzw. in sonstiger Form werden (vor oder nach der Lieferung) in gutem Glauben gegeben, wobei das letztendliche Vertrauen auf diese Empfehlungen oder Vorschläge der alleinigen Beurteilung des KÄUFERS (ggf. durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und ErlaubnisProbeverarbeitung) obliegt. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragenLIEFERANT übernimmt keinerlei Haftung für derartige Empfehlungen oder Vorschläge. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist Ferner wird keinerlei Gewähr für die Nachbesserungsleistung Qualität der Waren bzw. für deren Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben. Darüber hinaus werden sämtliche anwendbare gesetzliche Bestimmungen in Bezug auf Qualität, Beschreibung oder Eignung für einen bestimmten Zweck in nach geltendem Recht maximal zulässigem Umfang ausgeschlossen. Xxxxx Xxxxxxx wird empfohlen, den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung spezifischen Kontext der Nachbesserungsleistung gewünschten Nutzung zu prüfen und zu bewerten, ob der beabsichtigte Nutzungszweck rechtliche Vorgaben oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandPatente verletzt.

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Samples: www.hbfuller.com

Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft Versandbereit- schaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche un- erhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren vergleich- baren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. .Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine HaftungsbegrenzungHaftungsbe- grenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung Be- anstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung Eratzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen Nachbesserun- gen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich einschließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig unverhältnis-mäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für VerschlechterungVerschlech- terung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibtvorschreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand.

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Gewährleistung. Sofern vereinbart, sichert SoEasy für die Dienstleistungen die Service Levels gemäss SLA zu. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Dienstleistungen stehen dem Kunden grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen. SoEasy kann jedoch keine Gewähr für die unterbruchs- und störungsfreie Funktion der AbnahmeDienstleistungen oder für einen absoluten Schutz ihres Netzes vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Kunden lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er XxXxxx über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten des entsprechenden Medienlieferanten gelten nicht als Störungen. Der Kunde prüft die Dienstleistung, bevor er sie produktiv einsetzt. Sofern im Dienstleistungsvertrag nicht anders vorgesehen, liegt die Verantwortung für die Sicherung von Daten beim Kunden. Der Kunde trifft Vorkehrungen für den Fall, dass die Dienstleistung ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäss angeboten wird, z.B. durch periodische Prüfungen, Störungsdiagnose, Ausweichverfahren, Datensicherung (business recovery). Der Kunde ist sich bewusst, dass nach Beendigung dieses Vertrages die Dienstleistung eingestellt wird. SoEasy sichert insbesondere nicht zu, dass die auf den Servern von SoEasy abgespeicherten Daten, Inhalte und/oder Informationen nach der Beendigung dieses Vertrages weiterhin abrufbar bleiben. SoEasy erklärt nach bestem Wissen, dass die Dienstleistungen keine Rechte Dritter verletzen. Behauptet eine dritte Partei gegenüber dem Kunden, dass das die Dienstleistung ein Patent oder Urheberrecht dieser dritten Partei verletzt, verteidigt SoEasy den Kunden auf eigene Kosten gegen diesen Anspruch und zahlt sämtliche(n) Kosten, Schadenersatz und Anwaltsgebühren bis zu dem letztendlich von einem Gericht auferlegten Betrag oder die in einem durch den Kunden genehmigten Vergleich enthalten sind, sofern der Kunde (i) SoEasy umgehend schriftlich per Einschreiben über den Anspruch informiert; und (ii) SoEasy die Kontrolle oder Mitwirkung bei der Verteidigung und etwaigen diesbezüglichen Vergleichsverhandlungen erlaubt. Wird ein solcher Anspruch von einer dritten Partei gestellt oder erscheint die Stellung eines solchen Anspruchs als wahrscheinlich, dann stimmt der Kunde zu, SoEasy zu gestatten, dem Kunden die weitere Nutzung der Dienstleistung zu ermöglichen oder diese zu modifizieren oder durch funktional mindestens äquivalente Dienstleistung zu ersetzen. Stellt SoEasy fest, dass keine dieser Alternativen billigerweise zur Verfügung steht, kann SoEasy die Dienstleistung einstellen. SoEasy stellt dem Kunden dann eine Gutschrift aus, die dem durch den Kunden für die nicht nutzbare Dienstleistung bezahlten Betrag entspricht. Ziff. 4.4 bis 4.6 beschreiben die gesamte Verpflichtung von XxXxxx gegenüber dem Kunden in Bezug auf Ansprüche wegen Rechtsverletzungen gegenüber Dritten. Die Garantiefrist für gekaufte Geräte beträgt 24 Monate ab Empfang. Die Garantie ist nur gültig und durchsetzbar in der Schweiz. Während der Garantiefrist werden mangelhafte Geräte (Herstellungs-, Konstruktions- und Materialfehler) nach alleiniger Xxxx von SoEasy repariert oder ersetzt. Für die Dauer der Reparatur besteht kein Anspruch auf ein Ersatzgerät. Für reparierte oder ersetzte Geräte gibt es keine verlängerte bzw. erneuerte Garantiefrist. Ist ein Gerät nicht mehr reparier- und ersetzbar, wird dem Kunden ein gleichwertiges Nachfolgegerät ausgehändigt, wobei die Bestimmung des gleichwertigen Nachfolgegerätes SoEasy vorbehalten ist. Vorstehende Gewährleistungsansprüche entfallen bei Mängeln, die sich ergeben aus: unsachgemässem Gebrauch und Betrieb, der Meldung nicht den Spezifikationen des Produktes entspricht; nicht fachgerechter, unzureichender oder unsachgemässer Wartung; aus der Versandbereitschaft bzwVerwendung von Zubehör, Software etc., wenn eine solche Meldung welche nicht erfolgtvom Gerätehersteller selbst hergestellt oder von diesem zur Verwendung mit dem Gerät genehmigt wurden; unerlaubten Änderungen am Gerät (einschliesslich Änderung/ Entfernung von Seriennummern, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen Zusatzcodes etc.); Missbrauch, Fahrlässigkeit, Zufall oder Verlust; nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung genehmigter bzw. Leistung bzglunsachgemässer Reparatur. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten ZweckDer vorstehende Gewährleistungsumfang ist abschliessend und ersetzt sämtliche gesetzlichen Gewährleistungspflichten. Soweit gesetzlich zulässig, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften ist eine allfällige Haftung von SoEasy ausgeschlossen. Insbesondere haftet SoEasy nicht für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen indirekte Schäden sowie für Schäden, die aus nachfolgenden bzwnicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (sog. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzwMangelfolgeschäden). unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer Zur Geltendmachung der Garantie hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt Kunde das defekte Gerät in der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art Originalverpackung zusammen mit einer Beschreibung des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufervon SoEasy bestimmte Adresse zu senden. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder Diese Adresse wird dem Kunden auf Anfrage durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandSoEasy übermittelt.

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Gewährleistung. Der Auftraggeber hat die Vertrags- gemäßheit der gelieferten Arbeiten und Waren sowie der zur Korrektur über- sandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gewährleistungspflicht beginnt Gefahr etwaiger Fehler geht mit der AbnahmeProduktionsreif- erklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im anschließenden Fertigungs- vorgang entstanden sind. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftragebers. Soweit DELTAPLOT auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der Meldung beauftragten Leistungserbringer, solange solche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit DELTAPLOTs beruhen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Versandbereitschaft bzw.Ware/Leistung schriftlich mitzuteilen; sind sie auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht festzustellen, so sind sie unverzüglich nach Auftreten schriftlich mitzuteilen. Geringfügige Abweichungen, insbesondere Farbgebung, Schriftart, Farbreproduktionen, können nicht Gegenstand einer Beanstandung sein. Macht der Auftraggeber bei Repro- duktion, Wiedergabe oder Vervielfälti- gung keine konkrete Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmt DELTAPLOT diese Eigenschaften nach billigem Ermessen. Beinhaltet der Auftrag die Weiter- verarbeitung von vom Auftraggeber gestellter Materialien, so haftet DELTAPLOT nicht für dadurch verursachte Beeinträchtigungen des weiterzuverarbeitenden Materials; insbesondere kann eine dadurch entstehende Minderung der Bestell- menge nicht beanstandet werden. Ebensowenig hat DELTAPLOT für die Mangelhaftigkeit des fertigen Produkts einzustehen, wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung diese auf der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß Mangelhaftigkeit der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenvom Auftraggeber gelieferten Materialien beruht, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenDELTAPLOT ist bei der Ausführung des Auftrags selbst Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Der Käufer hat Die Beweislast für die empfangene Ware unverzüglich auf Menge Mangelfreiheit und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang Tauglichkeit des angelieferten Materials trägt der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die GewährleistungAuftraggeber. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigthat DELTAPLOT unter Ausschluß anderer Ansprüche, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die KostenMangelfolgeschäden und/oder entgange- nem Gewinn, die dadurch entstehendas Recht nach seiner Xxxx auf Nachbesserung und/oder Ersatz- lieferung, dass und zwar maximal bis zur Höhe des Auftragsteilwertes; Mängel eines Teils der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurdegelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Mangel selbst Auftraggeber oder durch Dritte beseitigen einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens DELTAPLOTs. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer sind nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandabtretbar.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt Liegenschaft wird im derzeitigen Zustand verkauft. Der Käufer erklärt, das Kaufobjekt sowie den Zustand der Liegenschaft aus eigenen Wahrnehmungen zu kennen. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten Zustand (insbesondere auch nicht für das Freisein von Altlasten, Bodenkontaminationen, Betonfundamenten oder dergleichen), ein bestimmtes Ausmaß, eine bestimmte Ertragserzielungsmöglichkeit oder bestimmte Eigenschaften des kaufgegenständlichen Objektes oder dafür, dass sämtliche behördlichen Bewilligungen vorliegen bzw. übergeben werden können. Für die kaufgegenständlichen Objekte bestehen keine Zahlungsrückstände, für die mit der AbnahmeLiegenschaft gehaftet werden müsste. Weiters müssen vom Käufer sämtliche, eventuell vorhandene, nicht verbücherte Wegerechte oder durch den täglichen Gebrauch ersessene Rechte, ohne Anrechnung auf den Kaufpreis, übernommen werden. Seitens des Verkäufers kann keine Garantie bzw. Gewährleistung für die Eignung und Machbarkeit einer etwaigen Änderung der Meldung Bebaubarkeit der Versandbereitschaft Liegenschaft etc. gegeben werden. Die für eine allfällige (zusätzliche) Bebauung des Kaufgegenstandes relevanten Vorschriften (z. B. Stmk. ROG, Bebauungsplan, Dichte usw.) betreffen ausschließlich den Käufer, welcher in diesem Zusammenhang erklärt, in Kenntnis sämtlicher diesbezüglicher Vorschriften bzw.. Möglichkeiten zu sein. In Kenntnis der Bestimmungen der §§ 934 ff ABGB verzichten die Vertragsteile auf eine Anfechtung dieses Rechtsgeschäftes wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes. Die Vertragsteile stellen einvernehmlich und unwiderruflich fest, wenn eine solche Meldung nicht erfolgtdass die ausbedungenen Gegenleistungen dem gemeinen Wert der gekauften Sache entsprechen. Sie erklären selbst für den Fall des Bestehens eines Missverhältnisses zwischen Leistungen und Gegenleistungen, am Versandtag. Als Mangel sich zu diesem Rechtsgeschäft im Sinne der Bestimmungen des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw935 ABGB verstanden zu haben. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern Ferner verzichten sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst diesen Vertrag wegen Zwang, Irrtum oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäuferaus welchem Rechtsgrund immer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nichtdies nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich ist, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandanzufechten.

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Samples: www.verwaltung.steiermark.at

Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn Auf die von uns und unter unserem Firmennamen vertriebenen Produkte gewähren wir eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel Gewährleistung von 24 Monaten im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzwEinschichtbetrieb gegen Hersteller- und Materialfehler, jedoch abhängig davon, ob diese entsprechend unseren Richtlinien und Empfehlungen montiert und bedient werden, gültig ab Lieferdatum (Lieferschein). Leistung bzglVerschleißteile sind hiervon ausgeschlossen. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Von allen Gewährleistungen ausgeschlossen sind jene Schäden, die aus nachfolgenden auf falschen Einbau, sowie Anwendung, Verschleiß, Vernachlässigung der Servicerichtlinien, Korrosion, Unfall, Einbau bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete Verwendung von nicht Originalteilen, nicht ordnungsgemäßer Montage, sowie Behandlung bzw. unsachgemäße Verwendung in dafür nicht vorgesehenen Bereichen (Zweckentfremdung). Liegt ein Gewährleistungsfall vor, reparieren oder Handhabungersetzten wir alle zu schaden gekommener Teile, Überlastungwenn diese an uns direkt und frachtfrei geschickt werden. Wird uns ein Bauteil mit Gewährleistungsforderungen zugeschickt, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss wird dieses einer strengen Prüfung unterzogen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass kein Material- bzw. Inbetriebsetzung durch Herstellerfehler vorliegt, so wird die Reparatur durchgeführt und die dafür angefallenen Kosten in angemessener Höhe dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Rücklieferung erfolgt wieder ab Werk ausschließlich Verpackung. Wir machen darauf aufmerksam, dass auch bei einer gerechtfertigten Gewährleistungsforderung, jegliche Art von evtl. entstehenden Folgekosten generell nicht anerkannt werden und wir hierfür nicht haftbar gemacht werden können. Eine auf Kulanz erfolgte Beseitigung von Problemen, ist grundsätzlich nicht als Schuldgeständnis einer berechtigten Gewährleistungsforderung zu betrachten und wird von uns generell abgelehnt. Ist eine Reparatur Vor-Ort erforderlich, werden dem Kunden die anfallenden Reise-, Verpflegungskosten, sowie Spesen in Rechnung gestellt. Es gibt Bauteile, die Zukaufteile sind. Diese unterliegen den Käufer Gewährleistungen des jeweiligen Originalherstellers. Bei einer mit uns nicht abgestimmten Änderung der Anlage / Komponente, verliert diese sämtliche Gewährleistungsansprüche. Die von uns vertriebenen Produkte sind zum Fördern von flüssigen und pastösen Materialien konzipiert. Wir machen darauf aufmerksam, dass diese flüssigen und pastösen Materialien nicht von uns hergestellt bzw. vertrieben werden. Daher können wir keine Verantwortung für evtl. auftretende Wirkungen / Reaktionen übernehmen. Auf Wunsch können wir dem Kunden alle verwendeten Materialien nennen, so dass der Kunde mit dem Materialhersteller Rücksprache halten kann, ob ein Risiko vorliegt oder Drittenicht. Wir machen an dieser Stelle ausdrücklich darauf aufmerksam, dass halogenierte Kohlenwasserstoffe in Kontakt mit Aluminium oder verzinkten Teilen, die evtl. in diesem Produkt beinhaltet sein können, unter bestimmten Umständen eine Reaktion eingehen können mit der Folge einer Explosion. Bei eigenständigen Änderungen an dem von uns gelieferten Umfang ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungenschriftliche Zustimmung, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne entfällt automatisch unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandGewährleistungsverpflichtung.

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Samples: www.fere-gmbh.de

Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Geltendmachung von Ansprüchen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Lieferung besteht nur dann, dass uns Beanstandungen der AbnahmeStückzahl sowie der Art der Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach erhalt der Meldung Ware schriftlich mitgeteilt werden. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Geltendmachung von Ansprüchen wegen verborgenen Mängeln ergänzend davon abhängig, dass uns Beanstandungen der Versandbereitschaft bzw.Eigenschaften der Waren unverzüglich, wenn eine spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf solche Meldung nicht erfolgtMängel, am Versandtag. Als Mangel die im Sinne Zeitpunkt des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzwGefahrübergangs vorhanden sind. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Für Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für und Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabungauf natürliche Abnutzung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/übermäßiger Beanspruchung oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung oder nachlässiger Behandlung durch den Käufer Besteller oder Dritteseiner Hilfspersonen beruhen, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung wird nicht gehaftet. Beanstandete Stücke sind vom Besteller auf dessen Gefahr und Kosten unverzüglich an uns zurückzusenden. Die Versandkosten und sonst bei der Erledigung des Gewährleistungsfall anfallende Aufwendungen werden von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsseuns übernommen, sofern sie nicht sich die Berechtigung des Gewährleistungsanspruches herausstellt. Im Falle des Bestehens von uns zu vertreten sind. Ebenfalls Gewährleistungsansprüchen wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommendas Recht des Bestellers auf Ersatzlieferung mangelfreier Ware unter Ausschluss weitergehender Gewährleistungsansprüche beschränkt, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdendie Nacherfüllung ihrerseits ist mangelhaft. Der Käufer hat Für diesen Fall kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder nach seiner Xxxx die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchenRückgängigmachung des Vertrages verlangen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb Handelt es sich bei dem Besteller um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich/rechtliches Sondervermögen oder einen Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, beträgt die Gewährleistungsfrist in Abweichung von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandgesetzlichen Bestimmungen 1 Jahr.

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Gewährleistung. Für Sach- und Rechtsmängel leistet der Auftragnehmer unter Ausschluss weiterer Ansprüche und vorbehalt- lich der Regelungen in Ziffer 6 sowie in Ziffer 10 Gewähr nach den folgenden Bestimmungen. Der Auftraggeber testet ein Werk nach Ablieferung unverzüglich und nimmt es innerhalb von fünf Tagen durch eine schriftliche Erklärung ab. Entspricht das abgelieferte Werk nicht den vereinbarten Anforderun- gen oder weist es sonstige Mängel auf, die die Evernine GmbH zu vertreten hat, wird der Auftraggeber die Evernine GmbH innerhalb von fünf Tagen schriftlich von dem Mangel unterrichten. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Evernine GmbH wird unverzüglich in angemessener Nachfrist die notwendigen Nachbesserungen durchführen bzw. den Mangel beseitigen. Das Werk gilt als abgenommen, sofern die Evernine GmbH innerhalb von fünf Tagen nach Ablieferung we- der Abnahmeeine schriftliche Abnahmeerklärung noch eine schriftliche Mängelrüge erhalten hat. Eine unerhebliche Minderung des Wertes und der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Sollte die vertragsge- mäße Nutzung während der Gewährleistungszeit beeinträchtigt werden, so hat die Evernine GmbH das Recht mehrmaliger Versuche zur Behebung des Mangels. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, kann der Meldung der Versandbereitschaft bzw.Auf- traggeber auch Minderung des Honorars verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, letzteres jedoch nur, wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne der Fehler die Nutzung des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit Werks oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung eines wesentlichen Teils unmöglich macht oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei dennso erheblich einschränkt, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdeneine wirtschaftliche Verwertung scheitert. Der Käufer hat Für die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang inhaltliche Richtigkeit der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt vom Auftraggeber gelieferten Materialien ist allein der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgteAuftraggeber ver- antwortlich. Eine Schadensersatzpflicht Prüfungspflicht des Auftragnehmers hinsichtlich der beigestellten Materialien auf ihre Tauglichkeit zur Vertragserfüllung oder Verwendbarkeit besteht nur unter den in Nrausdrücklich nicht. 10Insoweit übernimmt die Evernine GmbH keine Haftung. Eine Gewährleistung für vom Auftraggeber geänderten Programmcode ist ausgeschlossen, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung soweit der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehenAuf- traggeber nicht nachweist, dass der Liefergegenstand Fehler auch bei unverändertem Programmcode aufgetreten wäre. Eine Gewährleistung des Auftraggebers für Mängel an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheitdem Werk zugrundeliegenden Software Dritter, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; die im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifenEinverständnis des Auftraggebers genutzt wird, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandausgeschlossen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht Gewährleistungsfrist ist mit sechs Monaten beschränkt und beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel ab Gefahrenübergang im Sinne des § 434 BGB dieser AGB. Das Vorliegen von Mängeln ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung vom Auftraggeber nachzuweisen; anderslau- tende gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich einer Vermutung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden BestimmungMangel- haftigkeit finden jedenfalls keine Anwendung. Keine Gewähr wird übernommen für SchädenGewährleistungsansprüche bestehen bei Mängeln, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen durch unsach- gemäße Behandlung oder Überbeanspruchung entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung ; wenn ge- setzliche oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte vom Auftragnehmer erlassene Bedienungs- oder Installations- vorschriften nicht befolgt werden; bei fehlerhafter oder fehlender Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer Auftraggeber oder Dritte, bei natürlicher Abnutzung, bei Transportschäden, bei unsachgemäßer Lagerung, bei funk- tions-störenden Betriebsbedingung (z.B. unzureichende Stromversorgung), bei chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, bei nicht durchgeführter notwendiger Wartung, bei schlechter Instandhaltung oder bei durch vergleichbare Handlungen oder Unterlassungen verursachten Män- geln. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind – bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche – unverzüglich unter Angabe der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Mündliche, telefonische oder nicht unverzügliche Mängelrügen und Beanstandungen werden nicht berück- sichtigt. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen. Werden Waren oder Werke aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers hergestellt oder bearbeitet, so leistet der Auftragnehmer nur für die den Vorgaben entspre- chende Ausführung Gewähr. Werden vom Auftraggeber ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungenschriftliche Zustimmung des Auf- tragnehmers Veränderungen an dem übergebenen Kaufgegenstand oder Werken vorgenommen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sinderlischt die Gewährleistungspflicht des Auftragneh- mers. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass Der Auftragnehmer ist im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang Falle der Ware bzw. LeistungGewährleistung berechtigt, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung Gewährleistung (bis Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wand- lung) selbst zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandbestimmen.

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Gewährleistung. TUBEX gewährleistet gemäß den nachstehenden Bedingungen, dass die Produkte den vertraglich festgelegten technischen Daten entsprechen und innerhalb der üblichen bzw. vereinbarten Toleranzen liegen. Der Auftraggeber zeigt TUBEX sämtliche Ansprüche unter der Gewährleistung für offensichtliche Mängel vor der Verwendung/Verarbeitung der Produkte unverzüglich spätestens aber innerhalb von acht (8) Tagen nach deren Lieferung schriftlich an. Der Auftraggeber zeigt sämtliche sonstigen Ansprüche unter der Gewährleistung für Fehler und Mängel, ausgenommen offensichtliche Mängel, innerhalb von sechs (6) Monaten nach deren Lieferung schriftlich an. In jedem Fall zeigt der Auftraggeber TUBEX derartige Ansprüche innerhalb von fünf (5) Tagen nach der Entdeckung des Fehlers bzw. Mangels an. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Haftung der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.TUBEX unter dieser Gewährleistung entfällt, wenn eine solche Meldung der Auftraggeber seine Anzeige nicht erfolgtinnerhalb der jeweiligen Frist abgibt. Mängelansprüche bestehen nicht, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist sofern nur unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen. Alle unsere Spezifikationen sind nur Leistungsbeschreibungen und keine Garantien, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Gibt der Auftraggeber TUBEX nicht die Möglichkeit, den gerügten Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen und/oder stellt er auf unser Verlangen nicht Proben der beanstandeten Ware zur Verfügung oder nimmt er ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bemängelten Ware vor, so verliert er seine Gewährleistungsansprüche. Die Überprüfung hat durch TUBEX unverzüglich zu erfolgen, sofern der Auftraggeber ein Interesse an der sofortigen Erledigung darlegt. Bei Vorliegen eines Fehlers oder Mangels, wird TUBEX entweder (i) das fehlerhafte Produkt auf eigene Kosten nacharbeiten, (ii) das Produkt auf eigene Kosten austauschen oder (iii) dem Auftraggeber den Preis für das fehlerhafte Produkt anteilig zurückerstatten. Soweit ein von TUBEX zu vertretender Mangel vorliegt, ist TUBEX nach billigem Ermessen unserer Xxxx zur Mängelbeseitigung oder zur Nachlieferung berechtigt. Gemäß der Gewährleistung durchgeführte Mängelbeseitigung oder Nachlieferung sind auf die vorstehend genannte Gewährleistungsfrist beschränkt. Bevor der Auftraggeber weitere Ansprüche oder Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadenersatzoder Aufwendungsersatz) geltend machen kann, ist TUBEX zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist von zumindest 4 Wochen zu geben, soweit TUBEX keine anders lautende Garantie abgegeben hat. Schlägt die Nacherfüllung trotz zweimaligem Nacherfüllungsanspruch fehl, ist diese unmöglich, dem Auftraggeber unzumutbar oder verweigert TUBEX die Nacherfüllung, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen (mindern). Klagen gegen TUBEX sind vom Auftraggeber innerhalb von zwei (2) Jahren nach der Anspruchsentstehung zu erheben; danach verjähren sämtliche Ansprüche. Der Auftraggeber hält sämtliche Anweisungen der TUBEX, u.a. hinsichtlich der Lagerung und Verwendung der Produkte ein und setzt seine eigenen Kunden oder Unterauftragnehmer davon in Kenntnis. Befolgt der Auftraggeber diese Anweisungen nicht unerhebliche Abweichung oder informiert seine Kunden nicht darüber, so haftet TUBEX nicht unter dieser Gewährleistung oder für Verluste und Schäden des Auftraggebers oder eines Dritten. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche aus der Verwendung der Produkte entstehenden Risiken und Verbindlichkeiten. Wegen mangelhafter Teillieferungen kann der Auftraggeber keine Rechte hinsichtlich der restlichen Teillieferungen geltend machen, sofern die Abnahme der mangelfreien Teilmengen dem Auftraggeber zumutbar ist. - Mängel aufgrund einer Nichteinhaltung von Angaben oder Anweisungen TUBEX, - Mängel aufgrund normaler Abnutzung, - Mängel aufgrund des Transports oder der verwendeten Transportmittel (falls ex works), - Mängel aufgrund von Lagerbedingungen bei einer Lagerung, die nicht durch TUBEX vorgenommen oder beauftragt wurde, - Mängel aufgrund von Änderungen der Produkte oder deren Verwendung durch den Auftraggeber oder einen Dritten ohne die schriftliche Einwilligung TUBEX, - Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Produkts an den Auftraggeber nicht bestanden, - Mängel eines Produkts, das nicht zum Verkauf oder einer anderen Form des Vertriebs bestimmt war, - Mängel, die auf das Endprodukt zurückzuführen sind, das in das Produkt eingebaut wurde bzw. Leistung bzglin welches das Produkt eingebaut wurde, oder auf Anweisungen an den Hersteller des Endprodukts, - Mängel, die angesichts des wissenschaftlichen und technischen Standards zum Herstellungszeitpunkt nicht hätten bekannt sein müssen. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften Der Auftraggeber haftet gegenüber TUBEX und entschädigt TUBEX für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schädensämtliche Folgen, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische EinflüsseAnsprüchen Dritter in Bezug auf die Produkte entstehen, sofern sie die Produkte in Übereinstimmung mit ihren technischen Daten geliefert wurden. Rügt der Auftraggeber aus Gründen, die TUBEX nicht von uns zu vertreten sindhat, zu Unrecht das Vorliegen eines von TUBEX zu vertretenden Mangels, so ist TUBEX berechtigt, die TUBEX entstandenen angemessenen Aufwendungen für die Mangelbeseitigung und/ oder –Feststellung dem Auftraggeber zu berechnen. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenSchadenersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber TUBEX aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubten Handlungen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich sie beruhen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung TUBEX oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreitseiner leitenden Angestellten. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich Haftung wird auch für grob fahrlässige Verletzungen auf den Ersatz des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung zum Zeitpunkt des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandbegrenzt.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht Untersuchungs- und Rügepflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.in allen Fällen erst, wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel die Ware im Sinne Werk des § 434 BGB Bestellers eingegangen ist. Dieser Zeitpunkt ist nur auch dann maßgebend, wenn die Ware schon vorher in den Gewahrsam oder in das Eigentums des Bestellers übergegangen ist oder einem Spediteur, Frachtführer oder einem anderen Beauftragten des Bestellers übergeben wurde. Für die Untersuchungs- und Rügepflicht offensichtlicher Mängel wird dem Besteller eine Frist von zwei Wochen ab Eingang der Ware im Werk des Bestellers eingeräumt. Der Lieferer übernimmt im Übrigen für seine Lieferung für die Dauer von zwei Jahren nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzwInbetriebnahme oder Verwendung, höchstens jedoch für drei Jahre nach Gefahrübergang, ggf. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese nach Beseitigung gerügter Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, auch ohne rechtzeitige Beanstandung die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei dennGewährleistung dafür, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdendie Ware keine den Gebrauch oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel aufweist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften besitzt. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit Umfang der Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei der Lieferer dem Besteller infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes entstehende Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- , Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällenersetzen hat. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen Besteller hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel Nachbesserung zu verlangen, wenn die gelieferte Sache mangelhaft ist oder ihr eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Gerät der Lieferer mit seiner Nachbesserungspflicht in Verzug, so kann der Besteller die Mängel auf Kosten des Lieferers selbst beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen lassen. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so hat der Besteller nach seiner Xxxx das Recht zum Rücktritt vom Vertrag (Wandelung) bzw. zur Herabsetzung der Gegenleistung (Minderung) bzw. zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Soweit der Lieferer für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, den Besteller insoweit von Schadenersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschaft- und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; Organisationsbereich gesetzt ist und er im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und ErlaubnisAußenverhältnis selbst haftet. Der Käufer hat alle Maßnahmen In diesem Rahmen ist der Lieferer auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB zu ergreifenerstatten, die zu sich aus oder im Zusammenhang mit einer Minimierung des Schadens beitragenvom Besteller durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist Über Inhalt und Umfang der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird der Besteller den Lieferer - soweit möglich und zumutbar - unterrichten und ihm Gelegenheit zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandStellungnahme geben.

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Gewährleistung. Der Auftraggeber leistet Gewähr, dass dem Auftragnehmer die zur Auftrager- stellung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zu Verfü- gung gestellt werden. Der Auftraggeber erklärt mit Übergabe der Unterlagen (z.B. Dias, Zeichnungen, Illustrationen, Texte, Personenbilder, Entwürfe, Da- tenbanken usw.) auch den unstrittigen Besitz der Nutzungsrechte, gegebe- nenfalls auch den Besitz der Arbeitsrechte durch Dritte. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Überprüfung von zu Werbezwecken dienlichen Aussagen auf ihre werbe- und wettbewerbs- rechtliche Unbedenklichkeit insbesondere auch die dem Produkt zuge- schriebenen Eigenschaften übernimmt der AbnahmeAuftraggeber. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei. Erachtet der Auftrag- nehmer für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erfor- derlich, so trägt der Meldung Auftraggeber diese Kosten. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für Mängel die bei der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch Übergabe vorhan- den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, Der Auftraggeber kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) den Austausch der Sache oder eine angemessene Minderung des Entgeltes auf die Aufhebung des Vertrages fordern. Der Auftraggeber kann zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen es sei denn, dass es ist für den Auf- tragnehmer nicht wirtschaftlich und mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, dann steht dem Auftragnehmer die Möglichkeit der Preisminderung und so ferne es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, die Wandlung des Vertrages zu. Der Auftraggeber hat dem Auftrag- nehmer die Mängel schriftlich anzuzeigen. Bei Zustimmung der Mängelbe- hebung durch den Auftragnehmer steht diesem eine Nachfrist zur Mängel- behebung von 30 Tagen zu. Die Ansprüche aus der Gewährleistung oder aus dem Ersatz des Mängelfolgeschadens erlöschen, wenn der Auftraggeber die Mängel nicht unverzüglich dem Auftragnehmer schriftlich anzeigt. Darü- ber hinaus müssen die einzelnen Mängel genau bezeichnet werden, sodass der Auftragnehmer Art und Umfang erkennen kann. Um der unverzüglichen Anzeige von Mängeln gerecht zu werden hat der Auftraggeber die Ware bei Übernahme zu überprüfen und Mängel an Teilen der Ware sofort nach Übernahme dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Weiters erlöscht die Gewährleistung wenn Mängel und die davon betroffenen Teilen inzwischen von dritter Hand oder dem Auftraggeber selbst verändert oder selbst ein Mängelbehebungsversuch erfolgt ist. Der Mangel ist durch den Auftragneh- mer dann im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von Rahmen der Gewährleistung befreitzu beheben, wenn sein Ursprung vom Auftragnehmer stammt. Die Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandexterne Einflüsse.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt Der Käufer ist verpflichtet, die Waren nach Eingang unverzüglich auf Mängel, insbesondere auf die Übereinstimmung mit den Bestelldaten zu überprüfen. Vor Beginn des Auflagendrucks hat sich der AbnahmeKäufer in ausreichender Weise von der Richtigkeit des Duftes und der Eignung der Ware für den bestimmungsgemäßen Verwendungszweck zu überzeugen. Festgestellte Mängel hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Übergabe der Meldung Ware, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfäl-tiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, hat der Versandbereitschaft Käufer unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens aber innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Ablieferung schriftlich mitzuteilen. Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehler- hafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Lagerung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Nichtbeachtung der Verarbeitungs- und Verwen- dungshinweise entstehen. Insbesondere Mängel aufgrund der Nichtbeachtung der erforderlichen Auftragemenge (g/m²) gehen stets zu Lasten des Käufers. Ferner übernehmen wir keine Gewähr für mögliche Duftabweichungen durch Fremd- aromaten, die der Sphäre des Käufers zuzurechnen sind und sich somit unserem Verantwortungsbereich entziehen. Dazu zählen vorwiegend etwaige beim Druck- und Bearbeitungsvorgang vom Käufer eingebrachte Eigengerüche, welche z.B. durch Papierstrich, Druckfarben, Wasch- oder Feuchtmittel bzw.. Drucktücher hervorgerufen werden können. Eine durch den Duftdruck erzeugte, wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als unvermeidbare Mattierung des Farbglanzes und auftretende Rauhigkeit stellt keinen Mangel im Sinne des § 434 BGB ist Gewährleistungsrechts dar. Handelsübliche Abweichungen von Qualität, Maßen und Mengen bilden ebenfalls keinen Grund zu Beanstandungen. Für die Eignung unserer Ware zu bestimmten Verwendungszwecken oder zur Erreichung eines bestimmten Produktions- ergebnisses sowie für die chemische Beständigkeit bei der Weiterverarbeitung mit anderen Stoffen wird nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzwgehaftet, wenn diese Beschaffenheit ausdrücklich zugesagt wurde. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit Anwendungstechnische Beratung, Empfehlung oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch Auskünfte unsererseits sind unverbindlich und befreien den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung nicht von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel der eigenverantwortlichen Prüfung unserer Ware auf ihre Eignung für vorgesehene Zwecke und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht beabsichtigte Verfahren. Sofern ein von uns zu vertreten sindvertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenHierbei sind die Art des Mangels und die berechtigten Interessen des Käufers zu berücksichtigen. Im Falle der Nacherfüllung unserer Lieferungen haben wir alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Waren nach einem anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Käufers verbracht wurden, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdendas Verbringen entspricht dem bestim- mungsgemäßen Gebrauch. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Xxxx mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Wählt der Käufer den Rücktritt, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und den Wert der mangelhaften Ware, sofern wir die Vertragsverletzung nicht arglistig verursacht haben. Ist nur ein Teil der gesamten Warenlieferung mangelhaft, kann der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchennur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er an dem übrigen Teil der Lieferung kein Interesse hat. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang Die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt kann dieser nur inner- halb einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Ablieferung der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandWaren geltend machen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt Soweit nicht das Gesetz eine längere Gewährleistungsfrist vorsieht, leistet der Auftragnehmer für einen Zeitraum von 36 Monaten beginnend mit der AbnahmeAbnahme Gewähr für die Einhaltung der in Ziffer 2 vereinbarten Vorgaben, für die Eignung und Mangelfreiheit der Meldung Materialien und Zuliefererteile sowie die Abwesenheit von sonstigen Mängeln der Versandbereitschaft bzw.Anlage. Weiterhin gewährleistet der Auftragnehmer, wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel dass die Anlage für den im Sinne des § 434 BGB Vertrag vorgesehenen Zweck geeignet ist nur und eine für den Instandhaltungsaufwand günstige Konstruktion mit hohem Laufzeitfaktor aufweist. Die Rechtsmängelgewährleistung richtet sich nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung Ziffer 25. Liegt ein Mangel vor, stehen dem Auftraggeber folgende Gewährleistungsrechte zu: Er kann zunächst Nacherfüllung verlangen, wobei die Xxxx der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung beim Auftraggeber liegt. Kommt der Auftragnehmer seiner Nacherfüllungspflicht innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht nach oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle ist die Fristsetzung von Gesetzes wegen entbehrlich, so ist der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das RechtAuftraggeber berechtigt, den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen lassen, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann zudem Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen, es sei denn der Auftragnehmer hat den Mangel nicht zu vertreten. In dringenden Fällen kann der Auftraggeber mit Zustimmung des Auftragnehmers, die nicht unbillig verweigert werden darf, die Nachbesserung selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen. Das Recht zur Selbstvornahme nach Ziffer 20.2 bleibt unberührt. Mängelansprüche können innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Gewährleistungsfrist oder eventueller Garantiefristen geltend gemacht werden, wenn die jeweiligen Mängel dem Auftragnehmer vor Ablauf der jeweiligen Frist mitgeteilt worden sind. Die gesetzlichen Regelungen über Hemmung und von uns Ersatz Neubeginn der notwendigen Kosten zu verlangen; Verjährung bleiben unberührt. Für Lieferteile, die während der Untersuchung eines Mangels und/oder der Mängelbeseitigung nicht in Betrieb bleiben konnten, verlängert sich die laufende Gewährleistungszeit und im Übrigen erfolgt Falle einer gewährten Garantie die Garantiezeit um die Zeit der Betriebsunterbrechung. Weitergehende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt. Für ausgebesserte oder neu gelieferte Teile beginnt die Gewährleistungszeit mit der Beendigung der Nachbesserung oder wenn eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und ErlaubnisAbnahme vereinbart ist, mit der Abnahme neu zu laufen. Die Abnahme ist gegebenenfalls schriftlich zu beantragen. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifenAuftragnehmer ist auch für Handlungen seiner gesetzlichen Vertreter, die zu einer Minimierung des Schadens beitragenseiner Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt für Subunternehmer und Lieferanten entsprechend. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den VerkäuferÜbrigen gelten, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nichtin diesen Einkaufbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandgesetzlichen Bestimmungen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Wir gewährleisten gemäß den anerkannten Regeln der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am VersandtagTechnik Fehlerfreiheit von Werkstoff und Werkarbeit. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung Für etwaige Mängel der Lieferung oder Leistung, ein- schließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, haften wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche wie folgt: Nach unserer Xxxx sind diejenigen Teile unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von sechs Monaten in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe, mangelhafter Ausführung etc. als unbrauchbar oder in Brauchbarkeit nicht unerheb- lich beeinträchtigt sich herausstellen. Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen, nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, schriftlich bekanntzugeben, verdeckte Män- gel innerhalb gleicher Frist nach Erkennbarkeit. Werden diese Fristen nicht einge- halten, erlöschen jegliche Ansprüche des Kunden. Kommen wir unserer Nachbesse- rungspflicht trotz mindestens zweifacher Aufforderung innerhalb angemessener Frist nicht nach bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit schlägt die Nachbesserung oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten ZweckErsatzlieferung mindestens zweimal fehl, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurdenso kann der Kunde unter Ausschluss weitergehender Ansprüche die Minderung der Vergütung oder aber, anzusehensollte eine Verweisung auf das Minderungsrecht unbillig sein, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmungdie Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Keine Gewähr wird übernommen für SchädenSchä- den übernommen, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastungder gelieferten Gegenstände, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung Inbetriebnahme durch den Käufer Kunden oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungennatürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffeden Einsatz ungeeigneter Be- triebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrundfehlende bauliche Voraussetzungen, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern soweit sie nicht von uns zu vertreten auf unser Verschulden zurückzuführen sind. Ebenfalls wird Weiterhin keine Gewähr wird übernommen für Verfahrenstechnik übernommenLieferteile die in Folge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder ihrer Verwendungsart einem überhöhten natürlichen Verschleiß unterliegen, es sei dennz. B. Dichtungen, dass Kunststofflager o. ä. Da sich Farbstoffe im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenLaufe der Zeit verändern können, erstreckt sich die Gewährleis- tung auch nicht auf etwaige Farbveränderungen. Der Käufer hat Räumt uns der Kunde zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Gewährleistungs- maßnahmen bzw. Ersatzlieferungen nicht angemessene Frist ein, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche. Für Ersatzlieferungen und Ausbesserungen beträgt die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchenGewährleistungsfrist lediglich drei Monate. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang Sie läuft jedoch mindestens bis zum Ablauf der Ware ursprünglichen Gewähr- leistungsfrist für die Lieferung bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an . Ersetzte Teile werden unser Eigentum und können von uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet in Besitz genommen werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt Bauleistungen gelten ausschließlich die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung Regelungen der Art VOB Teil B in der zum Zeitpunkt des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandVertragsabschlusses gültigen Fassung.

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Gewährleistung. Angaben, die in Katalogen, Angeboten, Auftragsbestätigungen etc. enthalten sind, stellen keine Garantien im Rechtssinne dar, soweit das Gegenteilige nicht ausdrücklich von MarkIDent oder dem Hersteller schriftlich mitgeteilt wird. Soweit MarkIDent - ohne besondere Vergütung - technische Ratschläge und Empfehlungen gibt, beruhen diese auf sorgfältiger Prüfung, beinhalten jedoch keinen Rechtsbindungswillen; insoweit stellen sie weder Beschaffenheitsangaben, noch Garantien dar und es wird für sie auch keine Haftung übernommen. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Prüfungspflicht des Käufers beinhaltet auch die Prüfung, ob sich die bestellte oder die von MarkIDent vorgeschlagene Ware für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck eignet; die vom Käufer vorgesehene Eignung ist jedoch nur dann Vertragsinhalt, soweit dies in der AbnahmeAuftragsbestätigung ausdrücklich aufgenommen wurde. Bei gebrauchter Ware ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.auch wenn eine Generalüberholung stattgefunden hat. Darüber hinausgehende Sachmängelgewährleistungsansprüche sind nur gegeben, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Gewährleistungsfrist beträgt für die gesamte von uns gelieferte Hardware, wenn eine solche Meldung nicht erfolgtanders schriftlich vereinbart, am Versandtag12 Monate. Als Mangel Bei von MarkIDent erbrachten Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Bei Mängeln des hergestellten Werkes leistet MarkIDent zunächst nach ihrer Xxxx Gewähr durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung (= Nacherfüllung). MarkIDent ist berechtigt die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dem Käufer ist bekannt, daß Software im Sinne Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und im Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. MarkIDent macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen. Bei Mängeln der gelieferten Ware ist MarkIDent berechtigt, kostenlos nachzubessern, den Austausch der schadhaften Teile vorzunehmen oder Ersatz zu liefern. Mängel der Software kann MarkIDent darüber hinaus durch Überlassung eines neuen Releases beseitigen. Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch umsachgemäße Behandlung, mangelhafte Wartung, Verunreinigung und Verwendung von nicht von MarkIDent freigegebenem Zubehör entstehen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe an der Hard- und/oder Software vom Käufer selbst oder von Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der MarkIDent vorgenommen werden oder wenn die Fabriknummer entfernt, geändert oder unleserlich ist. Wenn zwischen MarkIDent und dem Kunden eine Abnahme für ein geliefertes Gut oder eine erbrachte Leistung durchgeführt wird, ist die Geltendmachung eines Sachmangels nach § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen ausgeschlossen, wenn dieser nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht 30 Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel Abnahme schriftlich bei MarkIDent angezeigt wird, oder dieser bereits während der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht Abnahme beanstandet wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der AbnahmeDer Verkäufer gewährleistet, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.dass (a) alle Waren und Dienstleistungen frei von Mängeln sind und den Spezifikationen, wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit Proben oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schädenanderen vorgege- benen Beschreibungen oder Anforderungen entsprechen, die in diesem Auf- trag beschrieben werden oder auf die verwiesen wird; (b) alle Waren aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel neuen Materialien und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenKomponenten hergestellt wurden, es sei denn, dass der Käufer erlaubt ausdrücklich etwas anderes; (c) alle Waren marktgerecht sind und sich für den Zweck des Käufers eignen; (d) alle Dienstleistungen pünkt- lich und auf fachmännische Weise und in Übereinstimmung mit den Indust- rienormen durchgeführt werden und zur vollen Zufriedenheit des Käufers durchgeführt werden; (e) bei der Herstellung, Verpackung, Kennzeichnung und dem Transport der Waren und der Erbringung von Dienstleistungen alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Regelungen und Erlasse der EU, des Staates, von Regionen, Provinzen, Bundesländern, oder Kommunen beach- tet werden; (f) der Verkäufer das Eigentumsrecht an den Waren hat und die- ses dem Käufer überträgt, frei von Pfandrechten, Belastungen und Forde- rungen Dritter; (g) der Verkäufer nicht zuvor Vereinbarungen mit anderen abgeschlossen hat oder ihnen gegenüber Verpflichtungen eingegangen ist, die im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenWiderspruch zu seinen Verpflichtungen gemäß diesem Auftrag ste- hen; (h) der Verkäufer alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen, Zulas- sungen, Freigaben, Autorisierungen und Ähnliches eingeholt und in Kraft ge- halten hat, die erforderlich sind, um auf rechtmäßige Weise die Verpflichtun- gen des Verkäufers gemäß diesem Auftrag zu erfüllen, und der Verkäufer (1) informiert umgehend den Käufer, wenn der Verkäufer eine Mitteilung, Forde- rung, Vorladung oder Beschwerde einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde oder einer anderen Organisation, die sich auf den Gegenstand dieses Auf- trags oder die Leistungen des Verkäufers in Übereinstimmung mit diesem Auftrag bezieht, erhält, und (2) ergreift alle Maßnahmen, auf Kosten des Verkäufers, Probleme, die darin vorgebracht werden, so schnell wie irgend möglich zu beheben und zu lösen; (i) alle Waren, die dem Käufer gemäß diesem Auftrag geliefert werden, zum Zeitpunkt dieser Lieferung nicht im Sinne eines anwendbaren nationalen, Landes- oder kommunalen Rechts verfälscht oder falsch deklariert sind; und (j) die Waren einem fertigen Pro- dukt nicht einen anderen Geschmack, Geruch oder eine andere Farbe ver- leihen, als dies in den Spezifikationen ausdrücklich spezifiziert wurde. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich Verkäufer kennt alle internationalen, nationalen oder lokalen Produktvor- schriften, gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen in Bezug auf Menge Sicher- heit, Gesundheit, Maße, Stoffe, Verpackungen, Originalität, Prävention und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. LeistungSicherheitshinweise, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige Indexierung oder Ähnliches und wendet sie an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällendafür verantwortlich. Der Verkäufer gewährleistet und hält den Käufer ist verpflichtetschadlos gegenüber Klagen Dritter, uns einschließlich Behörden, in Bezug auf die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnisgelieferten Waren. Der Verkäufer ersetzt alle Waren nach einer ersten schriftlichen Forderung des Käufers. Diese Gewährleistungen überdauern Lieferungen, Kontrollen, Annahmen oder Zahlungen des Käufers. Dem Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, stehen die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens in dem Abschnitt mit dem Ablauf Titel “Mangelhafte oder fehlerhafte Waren und Dienstleistungen” und/oder an anderer Stelle in diesem Auftrag in Bezug auf eine Gewährleis- tungsverletzung hinsichtlich der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandWaren und Dienstleistungen genannten Rechtsmittel zur Verfügung. Zusätzlich ergreift der Verkäufer alle erforderli- chen Maßnahmen, um Pfandrechte, Belastungen oder Ansprüche Dritter auf Waren und Dienstleistungen zu entfernen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Für die Gewährleistung gelten die maßgeblichen, gesetzlichen Bestimmungen der Abnahmevereinbarten Rechtsordnung. Mängel werden dem Auftraggeber nach Bekannt- werden schriftlich angezeigt, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist wobei die Prüfpflich- ten unter Bedachtnahme auf den maßgeblichen betrieblichen Produktionsablauf nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellenstichproben- artig erfolgen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und mangelhafter Lieferung ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Verbesserung durch Er- satzlieferung zu geben, anderenfalls sind wir von das heißt entweder Man- gelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache (Austauschteile). In beiden Fällen trägt der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 Auf- tragnehmer alle hierdurch entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels einer Nachlieferung hat der Auftragneh- mer die mangelhaften Produkte auf seine Kosten zurückzunehmen. Schlägt die Verbesserung fehl, ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer eine solche pro- duktionsbedingt aus zeitlichen oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist sachlichen Gründen für den ursprünglichen LiefergegenstandAuftraggeber unzumutbar oder erfolgt sie nicht binnen angemessener Frist nach erfolgter Rüge, kann der Auftraggeber ohne weite- re Fristsetzung vom Vertrag bzw. von der Bestel- lung zurücktreten und die Produkte auf Gefahr so- wie Kosten des Auftragnehmers zurücksenden. Der Auftragnehmer hat - auch ohne Verschulden - für durch die Mängel seiner Lieferungen und Leis- tungen entstehende Folgeschäden uneinge- schränkt einzustehen. Den Auftraggeber treffen keine Kontrollpflichten betreffend der Mangelfreiheit von Lieferungen o- der Leistungen des Auftragnehmers, sodass die bestehende Rechte auf Gewährleistung, Schaden- ersatz, Haftung für fehlerhafte Produkte oder ähn- liche Rechte ungeachtet einer nicht erfolgten Kon- trolle in vollem Umfang gewahrt bleiben. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftrag- geber unter anderem nach „ISO 9000“ zertifiziert ist. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die gelie- ferten Waren und die von ihm zu erbringenden Dienstleistungen diesem Standard voll und ganz entsprechen. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, dass sämtliche aktuell bzw. auch zukünftig gelieferten Waren den EU-Konformitätsbestimmungen ent- sprechen und die CE-Kennzeichnung tragen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Nach Abnahme der AbnahmeLeistung haftet der Auftragnehmer für einen Mangel der Leistung unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Bestellers und unbeschadet der weiteren Regelungen dieser Vertragsbedingungen in der Weise, dass er den Mangel zu beseitigen hat. Der Besteller hat einen festgestellten Mangel, der Meldung der Versandbereitschaft bzw.bei Abnahme zumindest bereits angelegt sein muss, dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als der Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art Bestellers unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle dem Besteller zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergütenvom Besteller beigestellten Teile. Zur Vornahme Beseitigung eines vom Auftragnehmer zu behebenden Mangels hat der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Besteller dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreitgewähren. Die durch Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Aufragnehmers über. Bei seitens des Bestellers oder Dritter ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungen wird die Aus- / Nachbesserung bzwHaftung des Auftragnehmers aufgehoben. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich Nur in dringenden Fällen wie Gefährdung der BetriebssicherheitFällen, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir hoher Schäden, worüber der Auftragnehmer sofort zu verständigen sind - ist, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sindAuftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mangelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Käufer Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, Recht den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; . Bei berechtigter Beanstandung trägt der Auftragnehmer die zur Mangelbeseitigung erforderlichen Kosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt. Bei unverhältnismäßigen Kosten ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der Mangelbeseitigung berechtigt. Dem Besteller steht für diesen Fall das Recht zur Minderung zu. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist fruchtlos verstreichen, so hat der Besteller im Übrigen erfolgt Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zudem ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz Minderung für den Besteller nachweislich ohne Interesse ist, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestimmen sich vorrangig nach diesen Vertragsbedingungen. Stellt sich im Rahmen eines Gewährleistungsverlangens des Bestellers heraus, das die beanstandenden Fehler auf eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei dem ursprünglichen Serviceeinsatz vorlag, so scheiden Gewährleistungsansprüche aus, mit der Folge, dass der entstandene und Erlaubniszu belegende Aufwand von dem Besteller zu vergüten ist. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifenVon der Gewährleistung vollständig ausgeschlossen sind - Defekte, die zu einer Minimierung durch Beschädigung, falsche Anschlüsse oder Bedienung seitens des Schadens beitragenBestellers verursacht wurden, - Schäden infolge höherer Gewalt (zum Beispiel Blitzeinschlag), - Mängel verursacht durch Verschmutzung oder Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer und/oder elektronischer Teile, -sowie Schäden verursacht durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Im Falle eines Vorbehaltlich von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil weitergehenden Regelungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen beträgt die Gewährleistungsfrist von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung Reparatur-/Serviceleistungen des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt Auftragnehmers sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung Abnahme oder Anlieferung des neu gelieferten GegenstandesInbetriebnahme. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandBei sonstigen Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass eine Leistung bei Lieferung die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit der AbnahmeFehlern behaftet ist, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtagdie den Wert oder die Taug- lichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder mindert. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung Ablieferung durch den Auf- tragnehmer auf erkennbare Mängel und auf Vollständigkeit zu prüfen und festgestellte Mängel bzw. Leistung bzglUnvollständigkeit unverzüglich spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen. ihrer Beschaffenheit Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Soweit ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel des Vertragsgegenstandes vorliegt, kann der Auftragnehmer nach seiner Xxxx die Mängelbeseitigung oder Brauchbarkeit eine Ersatzlieferung vornehmen. Entscheidet sich der Auftragnehmer für die Mängelbeseitigung, trägt er alle dafür erforderlichen Aufwendungen, wie Material, Arbeitsleistung- und Transportkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Vertragsgegenstand nach einem anderen Ort als dem Auslieferungsort verbracht worden ist. Ist der Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung/Ersatzlie- ferung nicht bereit oder in der Lage, verzögert sich diese über eine vom Auftraggeber gesetzte angemessene Frist hinaus oder schlägt in sonstiger Weise fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Xxxx berechtigt, eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers (z.B. aus Mangelfolgeschäden, unerlaubter Handlung, Pflichtverletzungen aus dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommenSchuldverhältnis etc.) sind ausgeschlossen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdensie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die KostenSoweit Gegenstände, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - die Leistungspflicht des AN betreffen mechanischen oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sonstigen Bewegungen oder Eingriffen ausgesetzt sind, hat der Käufer das Rechtsind Gewährleistungsansprüche dann ausge- schlossen, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstandwenn sie auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind.

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Samples: ehrlich-sicherheitstechnik.de

Gewährleistung. Ansprüche der Kunden wegen Sachmängel verjähren in 24 Monaten – bei Kaufleuten in 6 Monaten – ab Übergabe der Ware. Der Kunde muss erkannte Mängel unverzüglich – spätestens innerhalb von zehn Tagen – schriftlich anzeigen. Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine Bing-in Gewährleis- tung. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Mangelhafte Ware muss der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten ZweckMEIS frei Haus zur Verfügung gestellt werden, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmungnichts anderes vereinbart wird. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügenFür Kaufleute gelten gem. § 377 HGB bleibt unberührtff. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und HGB. Soweit der Mangel nicht Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, steht uns beim Anspruch auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt Nacherfüllung hinsichtlich der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sindoder der Lieferung einer mangelfreien Sache) ein Wahlrecht zu. Der Kunde hat uns für die Nacherfüllung eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Die zum Zwecke der Mangelbeseitigung ersetzten Teile oder ausgetauschten Waren sind uns zu übereignen. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln bestehen nicht, hat der Käufer das Rechtwenn ein Fehler verursacht wurde durch äußere, mechanische oder chemische Einflüsse auf den Mangel selbst Auftragsgegenstand, unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Auftragsgegen- standes, Instandsetzung, Wartung oder Pflege des Kaufgegenstandes durch Dritte beseitigen zu lassen und bzw. nicht durch uns autorisierte Personen. Einbau von Teilen, Zubehör oder Verbrauchsmaterialien in den Kaufgegenstand, Installation von Software oder Anschluss an eine Datenbank, deren Verwendung von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu nicht geneh- migt wurde oder Veränderung des Kaufgegenstandes in einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist nicht genehmigten Weise; Nicht- befolgung von Vorschriften von uns über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) insbesondere Nichteinhaltung der Käufer berechtigtgem. solchen Vorschriften vorgesehenen Wartungsintervalle. Soweit der Besteller als Kaufmann Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Lieferers oder seiner Gehilfen insbesondere in der Wer- bung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften geltend macht (§ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB), einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehaltenträgt der Kunde die Beweislast dafür, dass die Äußerung kausal für seinen Kaufentschluss war. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb Für Äußerungen und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt Werbeaussagen Dritter haften wir gegenüber Kaufleuten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht beginnt Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seine nach dem §§ 377, 376 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare Mängel müssen uns gegenüber entsprechend unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Eingang der Ware, schriftlich gerügt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Anzeige bei uns. Für Mängel haften wir , indem der Liefergegenstand nach unserer Xxxx nachgebessert oder neu geliefert wird, wenn er infolge eines nachweisbar vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in der Brauchbarkeit beeinträchtigt worden ist. Ersetzte Teile sind unser Eigentum. Erfolgt eine Nachbesserung oder Neulieferung nicht innerhalb einer unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten angemessenen First, so ist der Besteller nach unserer Xxxx zur Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung berechtigt. Für wesentliche Fremdzeugnisse beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den von uns benannten Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen. Für Nachbesserung oder Neulieferung sind wir solange nicht verpflichtet, als der Bestellwert mit der Abnahmeeiner Zahlung in Höhe eines Betrages im Rückstand ist, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des § 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, sofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung den durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurdenMangel verursachten Minderwert der Ware übersteigt. Der Käufer Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der alles uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzwWettergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere Wir haften deshalb nicht für die KostenSchäden, die dadurch entstehen, dass der nicht am Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten selbst entstanden sind, hat insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Wir übernehmen auch keine Gewähr für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Nichteinhaltung der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; vorgeschriebenen Einweisungen entstanden sind. Bei Fertigung und Ausführung nach Zeichnungen des Bestellers haften wir nur für zeichnungsgemäße Ausführung. Unser Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf Ansprüche gemäß §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz. Soweit unsere Haftung im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen LiefergegenstandErfüllungsgehilfen.

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