Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
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Samples: berlinerstrasse.bulthaup.de, herrnstrasse.bulthaup.de, stilwerk-hamburg.bulthaup.de
Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die Soweit durch die Änderung entstehenden Mehrkosten Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns Gewährleistung: Sofern das gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder ErsatzlieferungMaterial mangelhaft ist, kann der Kunde Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesse- rung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung te- lefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht mög- lich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hin- sichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom Vertrag zurücktreten einzelnen Auftrag zurück- treten, weitergehende Schadensersatzansprü- che sind ausgeschlossen. Die gleichen Rege- lungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag). Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist ei- ne Gewährleistung ausgeschlossen. ten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen dem Journalisten und dem Auftraggeber strei- tig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als be- stimmungsmäßige Eigenschaft des Materi- als und zulässiger Verwendungszweck verein- bart wurde, ist der Auftraggeber beweispflich- tig für den Kaufpreis angemessen mindernInhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen Soweit Dritte bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vorstaatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber An- sprüche erheben oder presse- und strafrecht- liche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen hat der Auftraggeber den Journalisten von al- len damit verbundenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangenfreizustellen, es sei denn, den Journalisten trifft die fehlende Mangelhaftigkeit wurde Xxx- xxxx gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Bei- trag an Dritte überträgt. xxxxxx@xxx.xx, xxx.xxx.xx. Alternativ kann der Auftraggeber mit dem Journalisten ver- einbaren, dass dieser für einen zu vereinba- renden Aufschlag auf das Honorar das Risiko hinsichtlich eines genau definierten Verwen- dungszwecks übernimmt, eine solche Verein- barung ist stets schriftlich festzuhalten. Der Journalist haftet nicht für Xxxxxxx, die beim Auftraggeber im eigenen Machtbereich Zusammenhang mit der Nutzung der vom Journalisten angeliefer- ten Dateien eintreten, sei dies durch Compu- terviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten An- hängen, in oder in Verbindung mit angeliefer- ten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Kunden verursachtAuftraggebers angeschlossenen Geräten des Journalisten. 00.0.Xx dringenden FällenDer Auftraggeber ist verpflich- tet, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schädenseine Computer- und sonstigen Digitalsys- teme durch Virenschutzprogramme und wei- tere branchenübliche Maßnahmen zu schüt- zen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen soweit dies tech- nisch umsetzbar und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangenzumutbar ist. Von einer derartigen Selbstvornahme den Einschränkungen der Gewährleis- tung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind wir unverzüglichMängel und Mangelfolgeschäden, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigendie der Journalist oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässi- ge Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Das Selbstvornahmerecht besteht nichtDiese Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn wir berechtigt wärender Journalist Mängel arglistig verschwiegen oder Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Kör- per oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Journalisten oder seine Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistung ist zudem bei Kauf- und Werkverträgen nicht ausgeschlossen, wenn eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernvertragswesentliche Hauptpflicht des Journalisten verletzt wurde.
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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Von Fotografien (Model Release), Vereinbarung Über Die Nutzung Von Fotografien (Model Release)
Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die Soweit durch die Änderung entstehenden Mehrkosten Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns Gewährleistung: Sofern das gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder ErsatzlieferungMaterial mangelhaft ist, kann der Kunde Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesse- rung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung te- lefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht mög- lich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hin- sichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom Vertrag zurücktreten einzelnen Auftrag zurück- treten, weitergehende Schadensersatzansprü- che sind ausgeschlossen. Die gleichen Rege- lungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag). Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist ei- ne Gewährleistung ausgeschlossen. ten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen dem Journalisten und dem Auftraggeber strei- tig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als be- stimmungsmäßige Eigenschaft des Materi- als und zulässiger Verwendungszweck verein- bart wurde, ist der Auftraggeber beweispflich- tig für den Kaufpreis angemessen mindernInhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen Soweit Dritte bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vorstaatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber An- sprüche erheben oder presse- und strafrecht- liche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild hat der Auftraggeber den Journalisten von al- len damit verbundenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangenfreizustellen, es sei denn, den Journalisten trifft die fehlende Mangelhaftigkeit wurde Xxx- xxxx gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Bei- trag an Dritte überträgt. xxxxxx@xxx.xx, xxx.xxx.xx. Alternativ kann der Auftraggeber mit dem Journalisten ver- einbaren, dass dieser für einen zu vereinba- renden Aufschlag auf das Honorar das Risiko hinsichtlich eines genau definierten Verwen- dungszwecks übernimmt, eine solche Verein- barung ist stets schriftlich festzuhalten. Der Journalist haftet nicht für Xxxxxxx, die beim Auftraggeber im eigenen Machtbereich Zusammenhang mit der Nutzung der vom Journalisten angeliefer- ten Dateien eintreten, sei dies durch Compu- terviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten An- hängen, in oder in Verbindung mit angeliefer- ten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Kunden verursachtAuftraggebers angeschlossenen Geräten des Journalisten. 00.0.Xx dringenden FällenDer Auftraggeber ist verpflich- tet, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schädenseine Computer- und sonstigen Digitalsys- teme durch Virenschutzprogramme und wei- tere branchenübliche Maßnahmen zu schüt- zen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen soweit dies tech- nisch umsetzbar und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangenzumutbar ist. Von einer derartigen Selbstvornahme den Einschränkungen der Gewährleis- tung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind wir unverzüglichMängel und Mangelfolgeschäden, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigendie der Journalist oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässi- ge Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Das Selbstvornahmerecht besteht nichtDiese Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn wir berechtigt wärender Journalist Mängel arglistig verschwiegen oder Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Kör- per oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Journalisten oder seine Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistung ist zudem bei Kauf- und Werkverträgen nicht ausgeschlossen, wenn eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernvertragswesentliche Hauptpflicht des Journalisten verletzt wurde.
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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Von Fotografien (Model Release), Vereinbarung Über Die Nutzung Von Fotografien (Model Release)
Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden VUs bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragengesetzlichen Vorschriften, soweit im POS-Servicevertrag und/ oder nachfolgend nichts anderes bestimmt ist und/oder nicht zusätzlich omono care vereinbart wurde. Die Gewährleistungsfrist ist beschränkt auf zwölf (12) Monate nach Kaufdatum. 6 . 2 . 2 . RÜGEOBLIEGENHEIT Die Mängelansprüche des VUs setzen voraus, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen(§§377, d.h381 HGB) nachgekommen ist. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und6 . 2 . 3. ART DER NACHERFÜLLUNG Ist das gelieferte POS-Terminal mangelhaft, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir kann omono zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistengeleistet wird. Ort der Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 6 . 2 . 4 . RÜCKSENDUNG MANGELHAFTER POS-TERMINAL Das VU ist in diesem Fall beim Kundenverpflichtet, gelieferte Terminals unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht (8) Kalendertagen zu untersuchen. Etwaige Mängel müssen schriftlich gerügt werden. Im Falle einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht sind Gewährleistungsansprüche des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindernVU ausgeschlossen. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht Dies gilt nicht, wenn wir berechtigt wärenes sich um einen Mangel handelt, eine entsprechende der bei der Untersuchung nicht erkennbar war und die Rüge unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels geltend gemacht worden ist. Das VU ist außerdem verpflichtet, das mangelhafte POS-Terminal innerhalb von einer Frist von zehn (10) Geschäftstagen nach Meldung des Mangels an omono ausreichend versichert zuzusenden. omono wird nach Erhalt Gewährleistungsansprüche prüfen und mit der Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigernbeginnen. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine Die Kosten für die Nacherfüllung Rücksendung übernimmt omono, sofern der Mangel vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich Gewährleistungsanspruch des VU abgedeckt ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
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Samples: omonopay.de, omonopay.de
Gewährleistung. Für Die Verkaufspartei haftet für ungehinderten Besitz- und Eigentumsübergang, für Freiheit des Ver- tragsobjektes von rückständigen Lasten und Abgaben sowie für Freiheit von im Grundbuch einge- tragenen Rechten Dritter, sofern diese nicht von der Kaufpartei übernommen oder mit ihrer Zustim- mung bestellt werden. Die Verkaufspartei übernimmt die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenGewähr, dass ihre Leistung die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt vertraglich zugesicherten Eigen- schaften hat und den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt anerkannten Regeln der Technik und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit den Bestimmungen der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istgültigen Wär- meschutzverordnung entspricht. 13.2.Die Die Gewährleistung der Verkaufspartei für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn Sachmängel richtet sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossenBestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Werkvertragsrecht. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben Der Anspruch auf Beseitigung von Sachmängeln am Bauwerk verjährt somit gemäß § 634a BGB in fünf Jahren ab Abnahme im Übrigen nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 ff. BGB). Sicherungshalber tritt die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung Verkaufspartei die ihr gegen die am Bau beteiligten Architekten, Bauhand- werker, Zulieferer und alle sonst mit dem Bau befassten Dritten zustehenden Erfüllungs-, Gewähr- leistungs- und Schadenersatzansprüche an die Kaufpartei ab. Die Ansprüche der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, Kaufpartei gegen die Verkaufspartei werden von der Abtretung nicht berührt; insbesondere können sie auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hatohne vorherige Geltendmachung der Ansprüche gegen die Dritten geltend gemacht werden. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossenDie Abtretungen werden erst wirksam, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden Verkaufspartei mit ihren entsprechenden Verpflich- tungen in Verzug ist und ihnen trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nachkommt oder einen anderen Unternehmerdie Ansprüche gegen die Verkaufspartei nicht mehr bestehen. Hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche bleibt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahr- lässig verursachte Schäden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei des Körpers oder der mangelhaften Sache um von uns gelieferte WareGesundheit, die von uns auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, unberührt. Einer vorsätzlichen o- der fahrlässigen Pflichtverletzung des anderen Vertragsteils steht diejenige seines gesetzlichen Ver- treters oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernErfüllungsgehilfen gleich.
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Samples: www.nordsee-immobilien.de
Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden Konzept-iX Software GmbH verpflichtet sich, bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage mangelhafter Lieferung oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenLeistung, nach Xxxx von Konzept-iX Software GmbH zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Austausch fehlerhafter Teile. Voraussetzung ist, dass die Pflege Ware entsprechend der Bedienungsanleitung und den Aufstellungsbedingungen von Konzept-iX Software GmbH einschließlich Zubehörverwendung sachgerecht behandelt wird. Die ersetzten Teile werden Eigentum von Konzept-iX Software GmbH. Konzept-iX Software GmbH trägt hierbei die zur Gewährleistung erforderlichen Kosten. Konzept-iX Software GmbH kann davon jedoch solche Mehraufwendungen ausnehmen, die infolge Verbringens der Ware an einen anderen Ort als den der erstmaligen Aufstellung entstehen. Kann trotz wiederholter Gewährleistungsarbeiten der Mangel nicht behoben werden, verbleiben dem Käufer die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte auf Wandlung oder Minderung. Eine Haftung wegen zugesicherten Eigenschaften für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie auf positiver Vertragsverletzung beruht. Konzept-iX Software GmbH kann bei noch nicht vollständiger Bezahlung der Ware durch den Käufer ihre Gewährleistungsarbeiten von einer angemessenen Teilleistung des Käufers abhängig machen. Um seine Gewährleistungsansprüche zu sichern, muss der Käufer Konzept-iX Software GmbH die Mängel - bei offensichtlich erkennbaren Mängeln binnen 14 Tagen nach Auslieferung der Ware - schriftlich anzeigen und zur Beseitigung auffordern. Ist der Käufer Xxxxxxxx, muss er nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach der Entdeckung anzeigen, um seinen Gewährleistungsanspruch zu sichern, insbesondere setzt die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten voraus, dass der Käufer seiner nach § 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Lieferung. Ausgenommen von dieser Gewährleistung sind Betriebsmittel sowie Reinigung dieser Waren samt Verschleißteile, wenn deren Mängel auf tatsächliche Abnutzung zurückzuführen sind. Konzept-iX Software GmbH trägt zur Meidung von Fehlern und Mängeln in der von ihr gelieferten Software nach bestem Wissen und Gewissen durch ein umfassendes Controlling Sorge. Der Kunde erkennt an, dass nach dem Stand der Technik das Auftreten von Fehlern und Mängeln in der Software und den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt dazugehörigen Komponenten dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden kann und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung somit Konzept-iX Software GmbH hierfür keine Gewährleistung übernimmt. Konzept-iX Software GmbH übernimmt ebenfalls keine Gewähr auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer Lauffähigkeit von ihr vertriebener Software auf nicht bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches giltKonzept-iX Software GmbH erworbener Hardware, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung mögliche Einsatz auf der entsprechenden Hardware nicht ausdrücklich zugesichert worden ist. Beratung und Hilfestellung bei der Anpassung vorhandener, nicht von Konzept-iX Software GmbH gelieferter Hardware, zur Herbeiführung der Funktions- und Lauffähigkeit von Konzept-iX Software GmbH gelieferter Software wird nur nach ausdrücklicher Beauftragung gegen Entgeld geleistet, soweit dieses technisch möglich. Die Gewährleistung erlischt, wenn andere, nicht von Konzept-iX Software GmbH autorisierte Personen Reparaturen oder Änderungen an der Ware vornehmen oder wenn nicht von Konzept-iX Software GmbH genehmigte Zusätze in die WareKonfiguration einbezogen werden. Die Gewährleistungsfrist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, das Gerät soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Soweit Konzept-iX Software GmbH aus Gewährleistung oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt Garantievereinbarung Leistungen zu erbringen hat und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat hierbei Anfahrten des Kundendienstes entstehen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Konzept-iX Software GmbH die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung zurzeit üblichen Fahrt-/Reisekosten in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernRechnung stellt.
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Gewährleistung. Für 8.1 Der Lieferant schuldet die Rechte des Kunden bei Mangelfreiheit der Vertragsgegenstände. Er steht insbesondere dafür ein, dass die Vertragsgegenstände dem Stand der Technik, den allgemein anerkannten technischen Sicherheitsbestimmungen von Behörden und Fachverbänden entsprechen und in Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften stehen. 8.2 Es finden die gesetzlichen Regelungen zu Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenAnwendung, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt soweit nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel8.3 Das Recht, die Art der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfälltNacherfüllung zu wählen, steht grundsätzlich uns zu. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, Der Lieferant kann die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort gewählte Art der Nacherfüllung ist verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 8.4 Für den Fall, dass der Lieferant nicht unverzüglich nach unserer Aufforderung zur Mangelbeseitigung mit der Beseitigung beginnt, steht uns in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gebendringenden Fällen, insbesondere die beanstandete Ware zur Abwehr akuter Gefahren oder Vermeidung größerer Schäden das Recht zu, diese auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen oder von dritter Seite vornehmen zu Prüfungszwecken zu übergebenlassen. Im Falle der Ersatzlieferung hat 8.5 Bei Rechtsmängeln stellt uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten Lieferant auch von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangeneventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er hat den Rechtsmangel nicht zu vertreten. 8.6 Mängelansprüche verjähren - außer in Fällen der Arglist - in 3 Jahren, es sei denn die fehlende Sache ist entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet worden und hat dessen Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Vertragsgegenstandes (Gefahrübergang). 8.7 Für Vertragsgegenstände, die während der Untersuchung des Mangels und/oder der Mängelbehebung nicht in Betrieb bleiben konnten, verlängert sich die laufende Gewährleistungsfrist um die Zeit der Betriebsunterbrechung. 8.8 In Fällen des Austauschs oder in Fällen, z.B. bei Gefährdung in denen ein verbesserter Vertragsgegenstand denselben Mangel aufweist oder ein Mangel Folge der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich Mängelbehebung ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernbeginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. 6. quality 6.1 The Supplier warrants that its goods and services have the properties, quality and compositional features described in the order and that they comply with the specifications, drawings, samples and other descriptions provided by us. 6.2 The supplier shall carry out a quality control which is suitable in type and scope and which corresponds to the state of the art. 6.3 The supplier shall comply with the agreed technical data and for this purpose shall set up and prove a quality management system in accordance with DIN EN ISO 9001 which complies with the recognized rules. 6.4 If initial or selection samples are requested, the supplier may only commence series production with our express written approval. 6.5 We expect the supplier to constantly align the quality of the products to be supplied to us with the latest state of the art and to inform us of possible improvements and technical modifications. Changes to the delivery item, however, require our prior written consent in any case. 6.6 The supplier guarantees and warrants compliance with all statutory safety and environmental regulations of the Federal Republic of Germany. 7. notice of defects We must notify the supplier of any defects in the subject matter of the contract within 10 working days as soon as they are discovered in the normal course of business. In this respect, the supplier waives the objection of delayed notification of defects. Our obligation to inspect and notify defects is limited to the inspection of the quantitative information on the relevant delivery bill and to the transport damage (optical defects) which is visually recognizable upon delivery. In all other respects, the obligation to inspect and notify defects is waived and the supplier expressly waives the objection of improperly performed notification of defects in accordance with § 377 HGB. Payments made by us do not represent any acknowledgement that the goods are free of defects. 8.
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Gewährleistung. Für 00.0.Xx gelten die Rechte Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. 16.2.Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe. 16.3.Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichen- der Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fer- tigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. 00.0.Xxx eine gemeinsame Übergabe vorgesehen und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabeter- min fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag er- folgt. 16.5.Behebungen eines vom Kunden behaupteten Man- gels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar. 16.6.Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unterneh- merischen Kunden zumindest zwei Versuche einzu- räumen. 16.7.Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbes- serung oder angemessene Preisminderung abwen- den, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt. 16.8.Sind die Mängelbehauptungen des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage unbe- rechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfrei- heit oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Fehlerbehebung zu ersetzen. 16.9.Der unternehmerische Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren stets zu beachten und dafür Sorge zu tragenbeweisen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istMangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel16.10.Mängel am Liefergegenstand, die der Käufer unternehme- rische Kunde bei Vertragsschluss kennt ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder grob fahrlässig feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens fünf Tage nach Übergabe an uns schrift- lich anzuzeigen. 16.11.Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursa- chenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht kennt entfälltunzumutbar ist. Gleiches gilt16.12.Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat gilt die Ware unverzüglich nach Erhalt als genehmigt. 16.13.Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmeri- schen Kunden an uns zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kundenretournieren. Im Falle Zusam- menhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport- und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung Kunden. Die mangelhafte Lieferung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat unternehmerischen Kunden an uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernretournieren.
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Samples: selberladen.at
Gewährleistung. Für Reklamationen wegen etwaiger Mängel des Standes oder der Ausstellungsfläche sind der Siegerlandhalle unverzüglich nach Bezug, spätestens aber am letzten Aufbautag, schriftlich mitzuteilen, so dass die Rechte Siegerlandhalle etwaige Mängel abstellen kann. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen gegen die Siegerlandhalle. Alle Arten von Vorführungen (z.B. Inbetriebnahme von Maschinen, Film- und/oder Tonvorführungen) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Siegerlandhalle. Die Siegerlandhalle ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung, diejenigen Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm, optische Belästigungen, Schmutz, Staub, Abgase, Gerüche oder Erschütterungen verursachen oder aus sonstigen Gründen zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten Messebetriebes führen. Akustische Werbung hat zudem so zu erfolgen, dass die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat benachbarten Aussteller nicht gestört werden. Unabhängig von der Genehmigung durch die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen Siegerlandhalle sind die Vorschriften der bezogenen Waren GEMA zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzweigenständig anzumelden. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, Der Aussteller hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen Bestellungen auf seine ausgestellte Ware entgegenzunehmen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigeneinen Direktverkauf vorzunehmen. Das Selbstvornahmerecht besteht nichtVerteilen von Flyern etc. ist ausschließlich im Bereich des eigenen Standes gestattet. Werbung jeglicher Art auf dem Außengelände/Parkplatz, sofern nicht zum Messegelände gehörend, ist untersagt. Sofern „Leihgaben“ unter den Ausstellern abgesprochen werden, so sind diese intern zu werten und dürfen nicht als zusätzliche Werbeplattform genutzt werden. Es wird auf das Angebot der Messetaschen verwiesen. Es dürfen keine Werbematerialien Dritter ausgelegt, verteilt oder aufgehangen werden. Ebenfalls ist es nicht gestattet, auf Veranstaltungen hinzuweisen von denen Dritte profitieren. Das Messecatering für Besucher und Aussteller obliegt ausschließlich dem Gastronomiepächter des Hauses, der Fa. Accenta GmbH. Darüber hinaus ist der Verkauf von Speisen und Getränken nicht gestattet bzw. nur in begründbaren Einzelfällen und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Siegerlandhalle. Die Teilnahme an der großen Modenschau auf der Hauptbühne ist kostenpflichtig (Umlage). Gewinnspiele am Stand müssen angemeldet und genehmigt werden. Sie sind grundsätzlich nur möglich, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine zudem ein höherwertiger Sachpreis/Gutschein für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis minderndas Messegewinnspiel gesponsert wird.
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Samples: www.hochzeitsmesse-siegen.de
Gewährleistung. Der Vertragspartner garantiert und sichert zu, dass sämtliche Lieferungen und Leistungen dem neuesten aner- kannten Stand der Technik, den einschlägigen Bestimmungen Deutschlands und der Europäischen Union sowie den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden Deutschlands so- wie der Europäischen Union entsprechen. Sind im Einzelfall Abweichungen von diesen Vorschriften erforderlich, so hat der Vertragspartner das Einverständ- nis der Firma HOMA Pumpenfabrik GmbH einzuholen. Die Gewährleistungsverpflichtung wird durch diese Zu- stimmung nicht eingeschränkt. Hat der Vertragspartner Bedenken gegen die von der HOMA Pumpenfabrik GmbH gewünschte Ausführung, soll er dies unverzüglich der Firma HOMA Pumpenfabrik GmbH schriftlich anzeigen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei seinen Lieferungen/Leistungen und auch bei Zulieferungen oder Neben- leistungen Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche Produkte und Verfahren einzusetzen. Er haftet für die Umweltverträglichkeit der gelieferten Produkte und Verpackungsma- terialien und für alle Folgeschäden, die durch die Verletzung seiner gesetzlichen Entsorgungspflichten entstehen. Auf Verlangen der Firma HOMA Pumpenfabrik GmbH wird der Vertragspartner ein Beschatfenheitszeugnis für die gelieferte Ware ausstellen. Falls in der Bestellung nichts anderes festgelegt ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Ablieferung bei der HOMA Pumpenfabrik GmbH. Für die Rechte Lieferteile, die während der Untersuchung des Kunden bei Sach- Mangels und/oder der Mängelbeseitigung nicht im Betrieb der Firma HOMA Pumpenfabrik GmbH verbleiben können, verlängert sich eine laufende Gewährleistungszeit um die Zeit des außerbetrieblichen Verbleibs. Änderungen in der Art der Zusammensetzung oder in der konstruktiven Ausführung gegenüber früheren gleichar- tigen Lieferungen und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- Leistungen sind der Firma HOMA Pumpenfabrik GmbH vor Fertigungsbeginn anzuzeigen. Sie bedürfen ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Die Firma HOMA Pumpenfabrik GmbH wird diese nur schriftlich erteilen. Der Vertragspartner hat dabei nach eigenem Ermessen und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- in eigener Verantwortung alle erforderlichen Maß- nahmen hinsichtlich seiner Fertigung, Prüfung, Verpackung usw. zu tretfen, um das Einhalten der von der Firma HOMA Pumpenfabrik GmbH gestellten Anforderungen jederzeit gewährleisten zu können. Die Garantieverpflichtungen des Vertragspartners erstrecken sich auch darauf, eventuell fehlende Schutzeinrich- tungen an Maschinen und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren Geräten usw. nachzuliefern und einzubauen und in jeder Hinsicht dafür zu beachten und dafür Sorge zu tragensorgen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach gelieferte Anlage den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossenentspricht. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben Bei Sachmängeln kann die HOMA Pumpenfabrik GmbH nach Ihrer Xxxx die gesetzlichen Sondervorschriften Gewährleistungsansprüche (bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen VerbraucherWandlung: auch teilweise Wandlung) gel- tend machen oder Nachbesserung verlangen. In dringenden Fällen, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware in denen eine Mängelbeseitigung durch den Kunden Vertragspartner unzumutbar ist, ist die Firma HOMA Pumpenfabrik GmbH zur Schadensminimierung berechtigt, ohne weitere Ankündigung auf Kosten des Vertragspartners schadhafte Teile zu ersetzen oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau auszubessern und entstandene Schäden zu beseitigen. Gleiches gilt im Falle des Verzuges des Vertragspartners in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurdeAnalogie zu § 633 Abs. 13.5.Handelt es sich bei 3 BGB. Ersatzfähig sind dabei Kosten eines von der mangelhaften Sache um von uns gelieferte WareFirma HOMA Pumpenfabrik GmbH beauftragten Dritten oder die kal- kulatorischen Eigenkosten der HOMA Pumpenfabrik GmbH. Wird die Firma HOMA Pumpenfabrik GmbH wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen oder-gesetze wegen Fehlerhaftigkeit ihres Produktes in Anspruch genommen, die auf die Ware des Vertragspart- ners zurückzuführen ist, dann ist die Firma HOMA Pumpenfabrik GmbH berechtigt, von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde dem Vertragspartner Er- satz dieses Schadens zu verlangen, soweit als er durch die vom Vertragspartner gelieferten Produkte verursacht ist. Dieser Schaden umfasst auch die Kosten einer vorsorglichen Rückrufaktion. Der Vertragspartner hat eine nach Art und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut Umfang geeignete, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung durchzuführen und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung diese der Firma HOMA Pumpenfabrik GmbH nach Autforderung nachzu- weisen. Er wird mit der Firma HOMA Pumpenfabrik GmbH auf Verlangen eine entsprechende Qualitätssiche- rungsvereinbarung abschließen. Außerdem wird der Vertragspartner sich gegen alle Risiken aus der Produkthaf- tung einschließlich des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort Rückrufrisikos in angemessener Höhe versichern und der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim KundenHOMA Pumpenfabrik GmbH auf Verlangen die Versicherungspolice zur Einsicht vorlegen. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt Gewährleistungsfalle erklärt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung Gewährleistende den Verzicht auf Erhebung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernVerjährungseinrede.
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Gewährleistung. Für BRUGG KABEL prüft die Rechte des Kunden bei Sach- LIEFERGEGENSTÄNDE vor dem Versand gemäss üb- licher Geschäftspraxis. Weitergehende Prüfungen erfolgen sofern verein- bart und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenwerden dem KUNDEN zusätzlich in Rechnung gestellt. BRUGG KABEL leistet dem KUNDEN Gewähr dafür, dass die Pflege LIEFERGEGEN- STÄNDE im Zeitpunkt des Versandes keine substantiellen Mängel in der Ver- arbeitung oder im Material aufweisen, welche den ordentlichen Gebrauch des LIEFERGEGENSTANDES beeinträchtigen. Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung sowie Reinigung jegliche Rechtsgewährleistung werden aus- drücklich ausgeschlossen, soweit nicht explizit in der Auftragsbestätigung und/oder dem Vertrag vereinbart. Der KUNDE hat die gelieferten LIEFERGEGENSTÄNDE nach Eintreffen am ver- einbarten BESTIMMUNGSORT unverzüglich zu prüfen und allfällige Bean- standungen innerhalb von 20 Tagen schriftlich bei BRUGG KABEL anzuzei- gen (Datum Poststempel massgebend). Später entdeckte verdeckte Män- gel sind innerhalb von 7 Tagen ab Entdeckung bei BRUGG KABEL anzuzei- gen. Unterlässt der KUNDE die Anzeige oder werden die LIEFERGEGEN- STÄNDE ohne Prüfung verarbeitet, so gelten die LIEFERGEGENSTÄNDE als akzeptiert. Werden beanstandete LIEFERGEGENSTÄNDE ohne schriftliche Zustimmung von BRUGG KABEL durch den KUNDEN oder DRITTE verarbeitet, entfällt die Gewährleistung. Nach erfolgter Geltendmachung von Mängeln kann BRUGG KABEL in der Folge wahlweise entweder den betroffenen LIEFERGEGENSTAND an Ort und Stelle untersuchen oder aber verlangen, dass der LIEFERGEGENSTAND an BRUGG KABEL zurückgesandt wird. BRUGG KABEL wird den Gewährleis- tungsanspruch prüfen und dem KUNDEN mitteilen, ob der geltend gemachte Anspruch unter die Gewährleistung fällt oder nicht. Bis zur definitiven Klä- rung der Beanstandung hat der KUNDE den LIEFERGEGENSTAND aufzube- wahren. Liegt ein Gewährleistungsfall vor, wird BRUGG KABEL allfällige Mängel am LIEFERGEGENSTAND nach eigenem Ermessen entweder unentgeltlich behe- ben oder ganz oder teilweise ersetzen. Ein Anspruch auf Rücktritt vom Ver- trag (Wandlung), auf Reduktion des Kaufpreises (Minderung) oder auf Er- satzvornahme ist ausgeschlossen. Liegt kein Gewährleistungsfall vor, hat der KUNDE sämtliche Kosten zu tra- gen, welche BRUGG KABEL durch die Geltendmachung des nicht unter die Gewährleistung fallenden Anspruches entstanden sind. Dies beinhaltet ins- besondere Transport, Montage und Arbeitskosten. Die Rechnungstellung erfolgt analog der Rechnungstellung für DIENSTLEITUNGEN gemäss Ziffer 4 dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istAGB. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches giltBRUGG KABEL übernimmt keine Gewähr, wenn der Kunde KUNDE oder DRITTE ohne unsere ausdrückliche die schriftliche Zustimmung der BRUGG KABEL Änderungen oder Re- paraturen am betroffenen LIEFERGEGENSTAND vornimmt oder diesen un- sachlich behandelt. Gewährleistungsansprüche verjähren vorbehältlich einer expliziten ande- ren Regelung nach Ablauf von zwei Jahren nach der LIEFERUNG des be- treffenden LIEFERGEGENSTANDES. Für von BRUGG KABEL ersetzte oder re- parierte LIEFERGEGENSTÄNDE gilt die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder Zweijahresfrist ab Lieferung des ur- sprünglichen LIEFERGEGENSTANDES. Allfällige Mitarbeit durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich BRUGG KABEL bei der Lieferung, Ermittlung von Mängeln oder Beseitigung derselben erfolgt ohne jedes Präjudiz für Bestand und Umfang der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernGewährleistung.
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Gewährleistung. Für Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass TSE nicht der Hersteller der Produkte ist. Innerhalb der gesetzlichen und vertraglichen Grenzen überträgt TSE dem Kunden alle übertragbaren Produktgarantien, Entschädigungen und Gewährleistungsansprüche, die Rechte TSE vom Hersteller erhält, einschließlich der Ansprüche, die Verstöße gegen Urheberrechte betreffen.- TSE gewährleistet im gesetzlich normierten Umfang , dass zum Zeitpunkt der Lieferung die Produkte den vom jeweiligen Hersteller in dessen veröffentlichten Produktmerkblättern genannten Eigenschaften entsprechen. Alle Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung der mangelhaften Produkte geltend gemacht werden. Wenn TSE eine wertschöpferische („value add“ Tätigkeit verrichtet, wie Assembling, Tape-and-Reel oder Programmierung, gewährleistet TSE bis zu 90 Tage nach Lieferung durch TSE, dass diese wertschöpferische Tätigkeit von TSE den schriftlich mitgeteilten Ausführungen des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage entspricht. Der Kunde gilt als Hersteller dieser veredelten Produkte. Soweit gesetzlich zulässig, gibt TSE keine sonstigen oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen stillschweigenden Garantien wie z.B. Garantien der bezogenen Waren Marktgängigkeit, der Eignung der Produkte zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit einem bestimmten Zweck oder der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istNichtverletzung von Schutzrechten. 13.2.Die Nach Xxxx von TSE haftet TSE im Rahmen der Gewährleistung für MängelSachmängel abschließend wie folgt: (i) die Reparatur des fehlerhaften Produkts; oder (ii) eine Ersatzlieferung des Produkts; oder (iii) die Erstattung des Kaufpreises für das Produkt an den Kunden. TSE gibt keine Gewährleistung oder Garantie hinsichtlich der Software und ist in diesem Zusammenhang nicht haftbar. Außer wenn es in der gültigen Lizenzvereinbarung für die Software festgehalten ist, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommenWIRD DIE SOFTWARE “AS-IS“, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernOHNE ZUSÄTZLICHE GARANTIE GELIEFERT.
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) Bei Verbrauchergeschäften gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigengesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor den übrigen Geschäften gelten folgende Abweichungen: Die Ware bzw. das Werk ist nach der Verarbeitung Ablieferung bzw. Übergabe unverzüglich zu erfolgenuntersu- chen. Zeigt sich bei der LieferungDabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel spätestens aber innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht 14 Tagen nach Ablieferung bzw. Übergabe unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften schriftlich erhoben, so gilt die Ware bzw. das Werk als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossenEbenso erlöschen Gewähr- leistungs- oder Schadenersatzansprüche, wenn die mangelhafte Ware durch den vom Mangel betroffenen Teile vom Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurdebzw. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde verändert wurden. Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate für bewegliche Sachen und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung 18 Monate für bewegliche. Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt hat entgegen der Vermutungsregel des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann § 924 ABGB der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindernzu beweisen. 13.6.Der Kunde Unser Unternehmen hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit Xxxx zwischen Verbesserung und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergebenAustausch der Sache. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugebenRegressansprüche nach § 933b ABGB werden ausgeschlossen. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus Zimmererarbeiten Fachwerk/Tragwerk Individueller Holzbau Renovierungen Sanierungen Fassadenarbeiten Innenausbau Holzfussböden Der mit dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.Holz tanzt Telefon : 05341 / 833038 Bankverbindung: Xxxxxx Xxxxxx Mobil : 01522 / 8997166 Sparkasse Goslar/Harz Xxx xxx Xxxxxx 0 E-Mail: xxxx@xxx-xxx-xxx-xxxx-xxxxx.xx IBAN: XX00000000000000000000
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Gewährleistung. Für die Rechte des Die Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate ab Empfang der Ware durch den Käufer. Transportschäden, Mindermengen oder Mangel an den Produkteigenschaften sind innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Lieferung bzw. Leistung durch PEAK vom Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenschriftlich mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt der Lieferung durch PEAK zu untersuchen und, und wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen PEAK unverzüglich schriftlich, mit genauer Darstellung der behaupteten Mängel, anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor Unterlässt der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein MangelKäufer die Anzeige, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machengilt die Ware als genehmigt und abgenommen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/Abnahme nicht verweigern. PEAK übernimmt keine Gewährleistung für Mängel der Kaufsache die durch Zu- fall, unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, Veränderung, unsachgemäße Installierung, Reparatur oder Mängelanzeigeunsachgemäße Prüfmaßnahmen des Käufers oder seiner Beauftragten entstanden sind. Persönliche Haftung von PEAK Angestellten, die als Erfüllungsgehilfen von PEAK tätig geworden sind, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben Für Lieferung von Software gilt, unter Ausschluss von Werkvertrags- und Kauf- recht, das Dienstvertragsrecht. Sofern von PEAK entwickelte Software nicht dem vertraglich vorausgesetzten Ge- brauch entspricht und Abweichungen schriftlich gerügt werden, ist PEAK innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet. Für nicht von PEAK hergestellte Software wird keine Gewährleistung übernom- men. Es gelten die gesetzlichen Sondervorschriften aus den jeweiligen Lizenzbedingungen der Hersteller ersicht- lichen Rechte. Als Fehler gilt nicht die Produktabweichung im Sinne von Marktneuerungen. Auf die Softwarepflege und -anpassung hat der Kunde nur Anspruch bei Endlieferung Abschluss eines weitergehenden Software-Update-Vertrages (SUV). Bei Fehlermeldungen hat der unverarbeiteten Ware an einen VerbraucherKunde die aufgetretenen Symptome, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hatden von ihm eingesetzten Programmstand nebst Hardwarekonfiguration und Systemumge- bung detailliert zu beschreiben, ggf. Ansprüche aus Lieferantenregress unter Verwendung der von PEAK zur Verfü- gung gestellten Formulare. Erforderlichenfalls sind ausgeschlossendie Mitarbeiter des Kunden zur Zusammenarbeit mit den von PEAK beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung verpflichtet. Voraussetzung für die Pflichtverletzungsansprüche ist, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt dass es sich bei der mangelhaften Sache dem gel- tend gemachten Mangel um einen Reproduzierbaren handelt. Stellt sich heraus, dass vom Kunde angeforderte und von uns gelieferte Ware, die PEAK erbrachte Leistungen nicht infolge einer Pflichtverletzung von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, PEAK erforderlich wurden ‚ so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst diese Leis- tungen zu beseitigen vergüten und von uns Ersatz die PEAK entstandenen Kosten zu erstatten. PEAK wird bei der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangenBerechnung ihre jeweils gültigen Stunden und Reisekostensätze zugrunde legen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigenPEAK-14 GmbH Xxxx-Xxxx-Xxx. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.00 xxxx://xxx.xxxx-00.xx xxxx://xxx.xxxxx.xxx Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt BLZ 508 501 50
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Samples: www.peak-14.de
Gewährleistung. Für die Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit der Abnahme. Während der Gewährleistungsfrist wird wandrey GmbH vom Kunden gemeldete Mängel unverzüglich kostenlos beseitigen, wobei pro Mangel drei Nachbesserungsversuche zulässig sind. Das Vorliegen eines festgestellten und durch ordnungsgemäße Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden BestimmungenKunden: 13.1.Der Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, wandrey GmbH Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach deren Xxxx durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung. Die Xxxx, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft wandrey GmbH nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus hat wandrey GmbH das Recht, bei Fehlschlagen eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Xxxx bezüglich Art und Weise innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die Warengebrauchs- wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Dies gilt nicht, wenn eine Nachfristsetzung wegen besonderer Umstände (z.B §§ 323 Abs. 2,326 Abs. 5,636 BGB) entbehrlich ist. In diesem Fall kann der Kunde die vorgenannten Rechte auch ohne Setzen einer Nachfrist ausüben. Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht von wandrey GmbH zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenHöhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht, wenn wandrey GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder des Lebens des Kunden. Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir Vertragsgegenstände vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangenselbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat denn der Kunde das Rechtweist nach, dass solche Änderungen und Erweiterung für den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernnicht ursächlich sind.
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Gewährleistung. Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen sind keine Mängel. Grundsätzlich kann eine gewählte Farbe nur auf weißem Untergrund fast farbgetreu wiedergegeben werden. Zur Vermeidung ist ein Unterdruck in weiß bzw. ein Doppeldruck durchzuführen (zusätzliche Kosten). Wird hierauf verzichtet, stellen Farbabweichungen zwischen Vorlagen und Reproduktionen sowie zwischen Andrucken und Auflagendruck keine rüge- fähigen Mägel dar, soweit sie ihren Grund in den natürlichen Eigenschaften der zu bedruckenden Materialien begründet sind. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie für die Rechte des Kunden Beschaffenheit von Holz, La- ckierung, Imprägnierung u.s.w. haften wir nur insoweit, als die Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage sachgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären. Für Veränderungen durch nicht fachgerechte oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen zu langer Lagerung der bezogenen gelieferten Ware haften wir nicht. Mit dem Käufer vereinbaren wir bezüglich unserer Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängelausschließlich jene Beschaffenheitsmerkmale als vorhanden, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches giltsich aus den diesbezüglichen Angaben in unseren Katalog, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die WareGebrauchsanweisungen, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt technischen Datenblättern und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim KundenWerbezetteln ergeben. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindernÜbrigen gilt: § 377 HGB bleibt unberührt. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, Offensichtliche Mängel hat der Kunde das RechtKäufer binnen 7 Tagen nach Übergabe der Sache, bei nicht offen- sichtlichen Mängeln binnen 7 Tagen nach Entdeckung, immer unter genauer Angabe des Fehlers schriftlich zu beanstanden. Diese Frist verlängert sich auf 14 Tage bei Lieferung an einen Dritten. Kommt der Käufer dieser Pflicht nicht nach, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche, ausgenommen in den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglichFällen des Abschnitts 9.1.3, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis minderndieses Paragraphen.
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Gewährleistung. Für Der AN haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun- gen für Rechts- und Sachmängel. Er garantiert die Rechte sorgfälti- ge und sachgemäße Erfüllung des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gebenVertrages, insbesondere die beanstandete Ware Einhaltung der festgelegten Spezifikationen und sonsti- gen Ausführungsvorschriften des AG entsprechend dem neuesten Stand der Technik, sowie die Güte und Zweckmä- ßigkeit der Lieferung hinsichtlich Material, Konstruktion und Ausführung und der zur Lieferung gehörenden Unterlagen (Betriebsanleitungen, Zeichnungen, Pläne u. ä.). Die festge- legten Spezifikationen gelten als garantierte Eigenschaften des Gegenstandes der Lieferung oder Leistung. Die bei der Mängelbeseitigung oder der Neulieferung vom AN zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde tragenden Kosten umfassen auch die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet warenAufwendungen für Verpackung, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vorFracht und Anfuhr, werden die zum Zweck Ab- und Einbau aufgewandte Arbeit, Reisekosten und die Durchführung der Prüfung Mängelbeseitigung beim AG. Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche beträgt in der Regel 24 Monate, soweit nicht durch gesetzliche Vorschrif- ten eine längere Frist vorgesehen ist. Wird keine schriftliche Abnahmebestätigung ausgestellt, so beginnt sie zwei Wo- chen nach Eingang der Lieferung beim AG. Dies gilt auch für die Haftung der Unterlieferanten für Sachmängel. Für gelieferte Ersatzstücke, Neulieferungen und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggfNachbesse- rungsarbeiten haftet der AN wie für den Gegenstand der Lieferung; die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt nach Beseitigung der beanstandeten Mängel. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei dennFür Lieferteile, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde wegen Sachmängeln nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällenin Betrieb bleiben konnten, z.B. bei Gefährdung verlängert sich eine laufende Verjährungsfrist um die Zeit der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernBetriebsunterbrechung.
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Samples: www.bmwk.de
Gewährleistung. Für 13.1. Liegt eine Vertragswidrigkeit vor, weil eine vereinbarte Reiseleistung nicht oder mangelhaft (=vertragswidrig) erbracht wurde, behebt der Reiseveranstalter die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln Vertragswidrigkeit, sofern der Reisende oder seine Mitreisenden (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage z.B. Familienmit- glieder) diese nicht selbst herbeiführt und/ oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig seine Mitwirkungspflichten nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung ver- letzt und/oder Mängelanzeigedie Behebung nicht durch den Reisenden vereitelt wird und/oder die Behebung nicht unmöglich oder mit unver- hältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist für die Behebung der Vertragswidrigkeit zu setzen, ist unsere Haftung wobei die Angemessenheit der Frist jeweils im Einzelfall, ausgehend von Art/Zweck/Dauer der Pauschalreise, der angezeigten Vertrag- swidrigkeit, dem Zeitpunkt der Meldung (z.B. spätabends etc.), sowie den erforderlichen Zeitressourcen, die für den Ersatzbeschaftung z.B. eines Objektes (Umzug etc.) notwendig sind, zu beurteilen ist. Eine Fristsetzung hat gegenüber dem Vertreter des Reiseveran- stalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht bzw. nicht rechtzeitig vorhanden und/oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung vertraglich geschuldet ist, gegenüber dem Reiseveran- stalter unter der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernerfolgen.
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Samples: www.urlaubstouristik.at
Gewährleistung. Für Die Gufler Metall KG verpflichtet sich vertragswidrige Mängel, welche die Rechte Gebrauchsfähigkeit der Ware beeinträchtigten, zu beheben, vorausgesetzt der Mangel beruht auf einem Fehler der Konstruktion, des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Materials oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istAusführung. 13.2.Die Gewährleistung Diese Verpflichtung besteht nur für solche Mängel, die während eines Zeitraumes von einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (vgl. Punkt 9) der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig Ware auftreten und dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht kennt entfälltbekannt waren. Gleiches giltAls bekannt gelten auch Mängel, wenn über die der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die nicht in Unkenntnis sein konnte. Der Arbeitsaufwand für den Gewährleistungsaustausch geht zu Lasten des Kunden. Mängel müssen 8 (acht) Tage ab Entdeckung bzw. ab Erkennbarkeit des Mangels durch eine schriftliche Anzeige, mit Angabe der Seriennummer der Ware, das Gerät der Art des Mangels und der Vertragsverletzung, gerügt werden. Das Defektteil muss mit ausgefülltem Retour-Schein innerhalb von 6 Monaten ab Entdeckung bzw. ab Erkennbarkeit des Mangels retourniert werden. Die Transportkosten für die Retourlieferung gehen zu Lasten des Kunden. Das retournierte Teil wird bezüglich des Garantieanspruchs überprüft. Ist dieser negativ, werden die Reparatur/Austauschkosten sowie die Transportspesen verrechnet. Die Unterlassung oder unsere Leistung (Montage) ändert Verzögerung der Anzeige, die mangelnde Angabe der Seriennummer der Ware sowie die fehlende Retourlieferung innerhalb der 6. Monatsfrist ab Entdeckung bzw. ab Erkennbarkeit des Mangels, sind nicht entschuldbar und führen zur Verwirkung des Rechts auf Gewährleistung. Handelsvertreter sind nicht ermächtigt, Mängelrügen entgegenzunehmen oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige im Zusammenhang mit Mängeln verbindliche Zusagen zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die entstanden sind: - durch ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung, Verwendung, Verarbeitung oder Gebrauch falscher oder ungeeigneter Materialien, fehlerhafte Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware Inbetriebsetzung durch den Kunden oder einen anderen UnternehmerDritte; - bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes, z.B. insbesondere Missachtung der Betriebsanleitung, der Empfehlungen des Herstellers, der Vorschriften der Unfallverhütung und ähnlicher Vorschriften; - bei übermäßiger Beanspruchung und bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe; - durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei besonderen Gebrauchszweck der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, der vom gewöhnlichen Gebrauch abweicht und der Gufler Metall KG nicht vor Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt wurde; - durch Produkte oder Teile, die nicht von uns der Gufler Metall KG erzeugt wurden; - durch Mängel, die dem Kunden bekannt waren oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde über die er nicht in Unkenntnis sein konnte; - durch öffentlich rechtliche Vorschriften im Verwendungsstaat, die nicht den allgemeinen Standards entsprechen und der Gufler Metall KG nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut ausdrücklich und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung schriftlich vor Vertragsabschuss mitgeteilt wurden; - durch Beseitigung des Mangels Mängel nach Ablauf der Zwölf-Monats-Frist ab Gefahrübergang (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistenvgl. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim KundenPunkt 9). Im Falle des Fehlschlagens, Gufler Metall KG behält sich das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel Recht vor, werden die zum Zweck der Prüfung Gewährleistung durch gebrauchtes, revisioniertes und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst in etwa gleich altes Material zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernerfüllen.
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Samples: www.gufler.bz.it
Gewährleistung. Für Gewährleistungsansprüche für fehlerhafte Ware sind u. a. möglich, wenn bei Gefahrenübergang die Rechte des Kunden bei Sach- branchen- und Rechtsmängeln handelsüblichen Toleranzen überschritten sind (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage siehe auch Nr. 11 – 14). Durch falsche oder mangelhafter Montageanleitungzu lange Lagerung (ggf. auch Haltbarkeitsdatum beachten!) können sich Eigenschaften, Form, Farbe etc. der Produkte deutlich verändern - daraus entstehen keine Gewährleistungsansprüche. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenals genehmigt, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für wenn dem Verkäufer nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Käufer bei Vertragsschluss kennt normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, schriftlich geltend gemacht werden. Alle Aufwendungen, die dem Käufer im Rahmen der Mängelfeststellung / -anzeige entstehen könnten, sind vorab mit dem Verkäufer abzustimmen. Ein Ersatz ist nur möglich für nachgewiesene verhältnismäßige Aufwendungen, nach schriftlicher Freigabe durch den Verkäufer. Pauschale Erstattungen sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach Warenlieferung. Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der falscher Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglichVerschulden ankommt, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nachfolgender Maßgabe eingeschränkt: Der Verkäufer haftet nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen Mycomp IT-Services GmbH verpflichtet sich zur sorg- fältigen Erbringung der bezogenen Waren zu beachten und Serviceleistungen. Mycomp IT-Services GmbH kann jedoch keine Garantie dafür Sorge zu tragenübernehmen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt Vertragsprodukte ununterbro- chen und fehlerfrei in allen gewünschten Kombinatio- nen, mit beliebigen Hardware- und Softwareproduk- ten und Daten eingesetzt werden können. Mycomp IT-Services GmbH garantiert, dass ihre eige- nen Produkte und Leistungen bei vertragsgemässem Einsatz die Temperatur zugesicherten Eigenschaften aufweisen und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängelnicht mit Mängeln behaftet sind, die ihre Taug- lichkeit aufheben oder erheblich einschränken. Liegt ein Mangel vor, kann der Käufer Kunde nach Xxxx der Mycomp IT-Services GmbH zunächst nur Nachbesse- rung oder Ersatzlieferung verlangen. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen wegen desselben Mangels fehl, kann der Kunde: › weiterhin Erfüllung verlangen, oder › eine angemessene Preisminderung verlangen, oder › wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, vom Vertrag zurücktreten Erhebliche Mängel liegen vor, wenn die Produkte bei Vertragsschluss kennt vertragsgemässem Einsatz die zugesicherten Eigen- schaften nicht aufweisen oder grob fahrlässig nicht kennt derart mit Mängeln be- haftet sind, dass sie für den Kunden unbrauchbar sind. Die Gewährleistung entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät Hard- oder unsere Leistung (Montage) Software selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt und nicht nachweisen kann, dass die ge- rügten Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar durch die Änderungen nicht erschwert wird. In jedem Fall hat Ausserdem entfällt die Gewährleis- tung, soweit der Kunde die seine Mitwirkungsobliegen- heiten nicht ordnungsgemäss erfüllt. Mängelrügen sind schriftlich innert der in Ziffer 11 für Kauf- bzw. Ziffer 12 für Werkverträge genannten Rü- gefristen mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome zu erheben. Die Mängelansprüche des Kunden entfallen, soweit ein Mangel nicht frist- gerecht gerügt wird. Die Mängelrechte des Kunden verjähren innert sechs Monaten ab Abnahme der Leistungen oder der Ins- tallation bzw. der Entgegennahme durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen undden Kun- den, wenn sich ein Mangel zeigtauf die Installation verzichtet worden ist. Alle vorstehend nicht ausdrücklich aufgeführten Ge- währleistungen und Mängelrechte sind, uns diesen unverzüglich anzuzeigensoweit ge- setzlich zulässig, wegbedungen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung 2.4.12Vertragsdauer Einzelverträge sind auf unbestimmte Zeit abge- schlossen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung treten sie auf den 1. desjenigen Monats in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der LieferungKraft, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei auf das Datum der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb Installation der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten unterstützten Komponen- ten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung folgt. Einzelverträge sind jeweils auf das Ende eines Kalen- derjahres mit einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten Frist von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis minderndrei Monaten kündbar.
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Gewährleistung. Für Die Gewährleistung von Berlin Cert GmbH umfasst nur die Rechte ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen. Keine Gewähr wird übernommen für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren einer Gesamtanlage, zu der die begutachteten oder geprüf- ten Teile gehören, insbesondere für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Anlagen, soweit diese Punkte nicht ausdrücklich Gegenstand des Kunden bei Sach- Auftrages sind. Auch in letzterem Fall wird die Gewährleistungspflicht und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage die rechtliche Verantwortung des Auftraggebers oder mangelhafter Montageanleitung) gelten Geräteherstellers weder eingeschränkt noch übernommen. Bei von Berlin Cert GmbH erbrachten Dienstleistungen sind die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenParteien sich darüber einig, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt Berlin Cert GmbH keinen be- stimmten Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis, sondern ausschließlich Dienstleistungen schuldet und dass die Temperatur es allein im Entschei- dungs- und Luftfeuchtigkeit Risikobereich des Auftraggebers liegt, aus der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung erbrachten Dienstleistungen Entscheidungen zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigentreffen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor Auftreten von Mängeln innerhalb der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu Gewährleistung kann Berlin Cert GmbH zunächst vom Recht auf Nacherfüllung Ge- brauch machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde Berlin Cert GmbH kann die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache Neuerstel- lung (ErsatzlieferungNachlieferung) leistenerbringen. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst Erst wenn die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vorendgültig und sachgerecht abgelehnt wird, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde wiederholt nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit frist- gemäß vorgenommen wird oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schädenfehlschlagen sollte, hat der Kunde Auftraggeber das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rück- gängigmachung des Vertrags unter den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen gesetzlichen Voraussetzungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme Weitere Gewährleistungsrechte sind wir unverzüglichausgeschlossen. Bei nur geringfügigen Mängeln und Vertragswidrigkeiten steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu. Wenn Berlin Cert GmbH die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber ebenfalls nicht zum Rück- tritt vom Vertrag berechtigt. Grundsätzlich gelten als nicht korrekturbedürftige Fehler Tipp- oder Grammatikfehler, Formatierungen des Textes, wie Zei- lenumbrüche, Schrifttypen und Schriftgröße, das Layout und interpretierbare Aussagen in Prüfberichten. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Möglichkeit vorherFeststellung, zu benachrichtigenspätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach Be- richts- bzw. Das Selbstvornahmerecht besteht nichtZertifikatsübergabe schriftlich anzuzeigen. Ein Anspruch auf Schadenersatz bei Fehlen von zugesicherten Eigen- schaften unberührt bleibt. Alle Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung diese nicht innerhalb eines Jahres nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann Gefahrübergang (in der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernRegel mit der Übergabe) geltend gemacht werden.
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Gewährleistung. Für Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten leistet Sika Gewähr für die Rechte Einhaltung der technischen Eigenschaften gemäss den «Produktdatenblättern» bis zum Verfalldatum bzw. bei Produkten ohne aufgedrucktes Verfalldatum zum Lieferzeitpunkt. Im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Überlassung zum Gebrauch von Sika- Maschinen und von Sika-Equipment leistet Sika Gewähr für die in der Auftragsbestätigung bzw. in den beidseitig unterzeichneten Vertragsunterlagen seitens Sika aufgeführten oder bestätigten Spezifikationen im Zeitpunkt der Übernahme von Maschinen bzw. Equipment. Nimmt Xxxx Xxxxxxxx- und Unterhaltsarbeiten vor, leistet sie Gewähr für Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch im Zeitpunkt der Beendigung der betreffenden Arbeiten. Im Zusammenhang mit der Lohnfertigung gewährleistet Sika einzig die Bearbeitung der betreffenden Ware gemäss schriftlichen Vorgaben des Kunden. Sika überprüft diese Vorgaben nicht. Der Kunde ist für diese allein verantwortlich. Hinsichtlich Anwendung und Verarbeitung von Produkten sind die ausführlichen Angaben insbesondere in den «Produktdatenblättern» oder auf den Gebinden verbindlich. Generell ist die Beachtung der Regeln der Baukunst und der üblichen Baupraxis unerlässlich. Ebenso sind die Produkte nur für Kunden bestimmt, deren Mitarbeiter über die dafür erforderlichen Kenntnisse verfügen. Insbesondere bei Sach- nicht vordosierten Produkten hängt die Güte der Ausführungen in entscheidendem Masse von der Dosiergenauigkeit ab. Die vorgegebenen Mischverhältnisse dürfen nicht verändert werden. Pigment- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- füllstoffhaltige Komponenten müssen vor dem Dosieren mit dem elektrischen Rührwerk einwandfrei homogenisiert werden. Vor allem bei Klebungen und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Untergiessungen von hoher statischer Bedeutung sind durch den Kunden bzw. die jeweilige Bauleitung Vorversuche und regelmässige Zwischenkontrollen auf der Baustelle anzuordnen. Da zahlreiche Faktoren die Materialverarbeitung und den Materialverbrauch beeinflussen können, sind die Bedarfsangaben für Sika unverbindlich. Ebenso bleiben Änderungen der Produkteformulierung aufgrund neuester Forschungsergebnisse ausdrücklich vorbehalten. Jede Gewährleistung von Sika setzt voraus, dass Mängel bzw. fehlende Gebrauchstauglichkeit und Schäden nachweislich infolge schlechten Materials bzw. fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Ausführung entstanden sind, dass der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenbestehende oder drohende Schäden unverzüglich Sika schriftlich meldet, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt Liefergegenstände gemäss den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt Sika-Richtlinien gelagert, gewartet bzw. vor Eintritt des Verfalldatums verwendet werden und dass kein fehlerhaftes Verhalten des Kunden, Dritter oder externe Ursachen vorliegen, worunter auch höhere Gewalt, der Einfluss von Drittprodukten oder mechanische Einwirkungen und Beschädigungen zu zählen sind. Für Lieferungen und Leistungen von Unterlieferanten, die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung vom Kunden vorgeschrieben werden, ist vorstehende Gewährleistung von Sika überdies beschränkt auf die Waren seitens des betreffenden Unterlieferanten gegenüber Sika übernommene Gewährleistung. Vorstehend festgehaltene Gewährleistung ist abschliessend und deren Materialien abgestimmt tritt an die Stelle jeglicher anderweitigen Gewährleistung, insbesondere auch vorausgesetzter Eigenschaften bzw. einer Eignung der Liefergegenstände für bestimmte Verwendungszwecke. Namentlich leistet Sika keinerlei Gewähr betreffend Ware für Lohnfertigung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate seit Abhol- bzw. Versandbereitschaft oder seit Abnahme, bei der diese schriftlich vereinbart worden ist. 13.2.Die Gewährleistung für MängelDie Mängelrechte des Kunden bestehen nach Xxxx von Sika in kostenloser Nachbesserung, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt spesenfreier Ersatzlieferung oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches giltangemessener Preisminderung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht Sika-Maschinen bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossenSika- Equipment. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet Weitere Mängelrechte werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigenausdrücklich wegbedungen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach Recht auf Schadenersatz gemäss den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernnachfolgenden Bestimmungen zur Haftung bleibt vorbehalten.
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Gewährleistung. Für Gewährleistungsansprüche bestehen, wenn • die Rechte Reise von den zugesicherten Eigenschaften abweicht oder mit Fehlern behaftet ist • die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wurde. Weicht die Reise von den zugesicherten Eigenschaften ab oder ist sie mit Fehlern behaftet, die den Wert oder ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern, kann der Reisende im Rahmen der Verhältnismäßigkeit Abhilfe verlangen. Kommt der Reiseveranstalter diesem Verlangen nicht nach, darf sich der Kunde selbst helfen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Möglich sind auch die Minderung des Kunden Reisepreises oder – bei Sach- und Rechtsmängeln erheblichen Beeinträchtigungen – gar die Kündigung des Reisevertrages. Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung kann der Reisende Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der Mangel der Reise auf einem Umstand beruht, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragensiehe Reisevertragsrecht § 651 f BGB). All diese Vorschriften sind zwingendes Recht. Das bedeutet, dass einzelvertraglich nicht zum Nachteil des Reisenden davon abgewichen werden darf. § 651 h BGB erlaubt dem Reiseveranstalter nur, seine Haftung für Schäden, die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt nicht Körperschäden sind, auf den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit dreifachen Reisepreis zu beschränken, • soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird • soweit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers (Beförderungsunternehmen, Hotelier o.ä.) verantwortlich ist. 13.2.Die Gewährleistung für MängelErbringt der Reiseveranstalter selbst einzelne Teilleistungen, wie etwa die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfälltBeförderung, haftet er über das Reisevertragsrecht hinaus aus diesem Beförderungsvertrag. Gleiches Das Gleiche gilt, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wurde. Hier steht dem Reisenden eine angemessene Entschädigung in Geld für die ”nutzlos aufgewendete Urlaubszeit” zu. Eine solche Entschädigung wurde von den Gerichten schon im Falle der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die WareVerzögerung des Rückfluges um einige Tage wegen Überbuchung der Maschine zugesprochen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988,636). Der in Umsetzung der EG-Pauschalreiserichtlinien in das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat deutsche Reisevertragsrecht eingefügte § 651 k BGB verpflichtet den Reiseveranstalter sicherzustellen, dass dem Reisekunden der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung bereits gezahlte Reisepreis und/oder Mängelanzeigedie evtl. notwendigen Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden, ist unsere Haftung für soweit Reise- oder Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen. Dieser Pflicht genügt der Reiseveranstalter durch: • Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder • durch ein gleichwertiges Zahlungsversprechen eines Kreditinstitutes und • Übergabe eines so genannten Sicherungsscheines an den nicht bzwKunden, der diesem einen direkten Anspruch gegen den Versicherer oder das Kreditinstitut vermittelt. nicht rechtzeitig Eine Anzahlung des Reisenden auf den Reisepreis darf der Reiseveranstalter nur fordern oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossenannehmen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet der Sicherungsschein zuvor übergeben wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte WareEine Insolvenzsicherungspflicht entfällt nach § 651 k Abs. 6 BGB, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.wenn
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenDer Vertragspartner sichert zu, dass - das Material bestellkonform, vollständig und mängelfrei geliefert wird; - das Material die Pflege üblichen und besonders zugesicherten Eigenschaften aufweist; - alle einschlägigen Normen sowie Reinigung dieser Waren samt gesetzlichen und behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit dem Material eingehalten werden und in der Vergangenheit eingehalten wurden; - das angelieferte Material den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit in der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt Auftragsbestätigung genannten Spezifikationen ausnahmslos entspricht; - das angelieferte Material für den vereinbarten Einsatzzweck uneingeschränkt geeignet ist. 13.2.Die Gewährleistung für MängelEinvernehmlich wird unsere Rügepflicht im Hinblick auf angeliefertes Material gem. § 377 UGB abbedungen. Die Gewährleistungsfrist des Vertragspartners beträgt zwei Jahre. Sollte sich herausstellen, die dass der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches giltWertstoffanteil der Materialien geringer als vereinbart ist, wenn einen aus unserer Sicht im Vergleich zum in der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung Bestellung zugrunde gelegten und/oder Mängelanzeigeden üblichen Aufwand übersteigenden Verarbeitungsaufwand mit sich bringt, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben höhere als die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche Grenzwerte für Schadstoffbelastungen aufweisen oder aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden sonstigen Gründen zusätzlichen Verarbeitungs- oder Entsorgungsaufwand oder einen anderen UnternehmerMehraufwand verursachen, z.B. durch Einbau so werden dem Lieferant sämtliche damit verbundenen Kosten, Aufwendungen und Schadenersatzansprüche in ein anderes ProduktRechnung gestellt. Eine Rücklieferung des angelieferten Materials an den Lieferanten kann erfolgen, weiterverarbeitet wurdesofern dies technisch möglich und im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen zulässig ist. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um Bereits von uns gelieferte Waregeleisteter Aufwand wird dem Lieferant auch bei Rücklieferung in Rechnung gestellt; die Geltendmachung übersteigender Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten. Die Zurückhaltung von Materialien und Wertstoffen zur Sicherung dieser Ansprüche ist zulässig. Contract conclusion with Supplier will be based on the provision that Supplier has concluded the "Framework agreement for green-listed wastes". The delivery date as set forth in our purchase order shall be binding. Fixed delivery dates, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kannwhich in principle represent fixed dates within the meaning of § 919 ABGB (Austrian Civil Code), so können wir wählenmust be complied with by the contractual partner in any case. If a delivery period is specified, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernit shall commence on the date of the order.
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Gewährleistung. Für Ein Mangel der Netzwerktechnik liegt nur vor, wenn die Rechte Tauglichkeit für den vertragsgemäßen Gebrauch durch Mängel, Schäden oder Störungen konkret beeinträchtigt ist. Soweit die Tauglichkeit aufgehoben ist, ist Algeco berechtigt die Mängelbeseitigung durch Lieferung neuer Komponenten der Netzwerktechnik bzw. Teilen davon (auf eigene Kosten), vorzunehmen. Die verschuldensunabhängige Haftung von Algeco für anfängliche, d. h. bei Vertragsschluss bereits vorhandene Sachmängel am Vertragsgegenstand ist ausgeschlossen (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB). Der Anspruch auf Schadensersatz wegen nach Vertragsschluss entstandener und von Algeco verursachter Sachmängel am Vertragsgegenstand, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (§ 536a Abs. 1 Alt. 2 BGB). Die Beschränkung der Sachmängelhaftung in Ziff. 27.1 und 2 gilt dann nicht, soweit Algeco Eigenschaften zugesichert hat, die in der Folge von einem Sachmangel betroffen sind, solche Pflichten verletzt sind, die für die Erreichung des Kunden bei Sach- Vertragszwecks wichtig sind und Rechtsmängeln der Mieter auf die Mangelfreiheit der Netzwerktechnik nach dem vereinbarten Vertragsinhalt besonders vertrauen durfte oder Algeco den Mangel arglistig verschwiegen hat (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage § 536d BGB). Der Mieter kann gegenüber den Forderungen von Algeco aus diesem Vertrag mit einer Gegenforderung nur aufrechnen oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Weitere Voraussetzung ist, dass die Pflege sowie Reinigung der Mieter zum Zeitpunkt der Geltendmachung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt Rechte nicht mit Zahlungen aus dem Vertrag im Rückstand ist. 13.2.Die Gewährleistung für MängelDas Recht des Mieters, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilteine etwaige überzahlte Miete einzuklagen, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wirdbleibt davon unberührt. In jedem Fall hat muss der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten Mieter einen Monat vor Fälligkeit der Vergütung, gegen welche aufgerechnet bzw. zurückbehalten werden soll, Algeco schriftlich benachrichtigen, wobei E-Mail oder Telefax zur Wahrung der Schriftform ausreichend ist. Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Algeco ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen undist erst auszugehen, wenn sich ein Mangel zeigtdiese unmöglich ist, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau wenn sie von Algeco verweigert oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung Unzumutbarkeit für den nicht bzwMieter gegeben ist. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden soweit dieser ohne Zustimmung von Algeco Änderungen an der Mietsache vornimmt oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangenvornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht Änderungen keine für Algeco unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im eigenen Machtbereich Rahmen der Ausübung des Kunden verursachtSelbstbeseitigungsrechts gem. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen§ 536a Abs. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir 2 BGB berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden. Algeco übernimmt keine Gewährleistung für eine absolut fehlerfreie Software im Rahmen des Betriebes der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernNetzwerktechnik. Eine absolut fehlerfreie Erstellung von Software, insbesondere komplexer Softwaresysteme ist nach heutigem Stand der Technik nicht bzw. nicht mit zumutbaren Aufwendungen möglich. Software ist während der Nutzung ständigen Verbesserungsbestrebungen unterworfen. Daher haben unter Umständen in bestimmten Abständen Updates und Upgrades zu erfolgen. Dies stellt keinen Mangel dar, sondern ist eine systemimmanente Eigenschaft von Software.
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Gewährleistung. Für die Kaufleute haben zur Erhaltung ihrer Rechte des Kunden bei Sach- Mängeln an der vertragsgegenständlichen Ware ihren Untersuchungs- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenRügeobliegenheiten gem. den §§ 377, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist378 HGB nachzukommen. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfälltLediglich unverzügliche schriftliche Rügen werden von uns anerkannt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder Soweit unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs mit einem Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich behaftet ist, kann der Kunde von uns Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Die Xxxx zwischen Mangel- beseitigung oder Ersatzlieferung im Rahmen der Nacherfüllung steht uns zu. Schlägt der erste Nacherfüllungsversuch fehl d. h. führt er nicht zur Verschaffung der mangelfreien Leistung kann der Kunde von uns ein zweites Mal Nacherfüllung verlangen. Schlägt auch dieser Mangelbeseitigungs- oder Ersatzlieferungsversuch fehl d. h. führt er nicht zur Verschaffung der mangelfreien Leistung so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, das Entgelt zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Daneben kann der Kunde Schadensersatz wegen nicht bzw. nicht wie geschuldet erbrachter Leistung verlangen oder bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 284 BGB – außer Schadensersatz für vergebliche Aufwendungen verlangen. Die Verjährungsfrist für die Gewähr- leistungsansprüche des Kunden (Gewährleistungsfrist) beträgt ein Jahr. Der Ablauf der Gewährleistungsfrist wird für Mängel, die Gegenstand von Mangelbeseitungs- oder Ersatzlieferungs-versuchen sind, während der Mangelbeseitigungs- bzw. Ersatzlieferungs- versuche gehemmt. Für Folgeschäden, x. x. Xxxxxxx, die nicht selbst als bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten Gefahrübergang vorhandene Mängel der vertragsgegenständlichen Ware anzusehen sind, haften wir nur, wenn diese nach dem üblichen Geschäftsverlauf vorhersehbar waren. Wir haften für Folgeschäden höchstens in Höhe des vereinbarten Entgelts aus dem betreffenden Geschäft. Auch wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nicht zur Last fallen, haften wir für Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine etwaige Hersteller- oder Händler-garantie bleibt daneben unberührt. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, sind wir berechtigt, Schadensersatz der uns für die Überprüfung erwachsenen Aufwendungen zu verlangen. Die Schäden werden nach unseren bei der Mängelanzeige üblichen Servicevergü- tungssätzen berechnet, sofern keine bei uns für die betreffenden Leistungen üblichen Vergütungssätze existieren, nach den Kaufpreis mindernortsüblichen Vergütungssätzen.
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenDie DVHelper GmbH gewährleistet, dass die Pflege sowie Reinigung dieser gelieferten Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt frei von Material- und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istFabrikationsmängeln sind. 13.2.Die Gewährleistung Dies gilt nicht für Mängel, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Installation durch den Auftraggeber oder Dritte, Benutzung bzw. Bedienung, Verwendung falscher Verbrauchsmaterialien oder auf von der Käufer bei Vertragsschluss kennt DVHelper GmbH nicht ausdrücklich autorisierte Nachbesserungsarbeiten, Wartungstätigkeiten oder grob fahrlässig Änderungen zurückgehen. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht kennt entfälltbefolgt, entfällt jede Gewährleistung. Gleiches giltDer Auftraggeber hat der DVHelper GmbH etwaige Mängel unverzüglich, wenn spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der DVHelper GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder unsere Leistung (Montage) ändert fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat wird er innerhalb der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde UnternehmerGewährleistungsfrist mangelhaft, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich DVHelper GmbH nach Erhalt ihrer Xxxx und unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden wahlweise Ersatz zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigenliefern oder nachzubessern. Bei zum Einbau Anspruch auf Minderung oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossenWandlung besteht nur dann, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn die DVHelper GmbH einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurdeanerkannten Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens acht Wochen beseitigen kann. 13.5.Handelt es sich Die Beseitigung von Mängeln erfolgt unentgeltlich nach Xxxx der DVHelper GmbH entweder bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns DVHelper GmbH oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistenAuftraggeber. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung Sämtliche anderen Kosten der Nachbesserung oder ErsatzlieferungErsatzteillieferung wie Transportkosten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindernVerpackungskosten, Versicherung etc. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit gehen zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergebenLasten des Auftraggebers. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei dennFür Software-Produkte, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich von der DVHelper GmbH erstellt wurden, gilt die Gewährleistung des Kunden verursachtProgrammherstellers. 00.0.Xx dringenden FällenDie Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung des Liefergegenstandes an den Auftraggeber und gilt laut Gesetz 12 Monate, z.B. bei Gefährdung soweit in den dem Auftrag zugrunde liegenden Schriftverkehr nicht anders vereinbart. In der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat Europäischen Union haben die Verbraucher nach der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangengeltenden nationalen Gesetzgebung Rechte hinsichtlich des Verbrauchsgüterkaufs. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nichtDiese Gesetzgebung kann für Sie gelten, wenn wir berechtigt wärensie dieses Produkt als Privatkunde erworben haben (d.h., eine entsprechende Nacherfüllung nach als natürliche Person und für den gesetzlichen Vorschriften persönlichen Gebrauch, der nicht mit Ihrem Gewerbe, Ihrem Unternehmen oder Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängt). Um unter dieser Gesetzgebung Garantieservice zu verweigernerhalten, müssen Sie der DVHelper GmbH den Kaufnachweis zusammen mit einem Nachweis dafür, dass Sie Privatkunde sind, vorlegen. 13.9.Wenn Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine Gewährleistung für die Nacherfüllung vom Kunden Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Gewährleistungsansprüche gegen die DVHelper GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernund sind nicht übertragbar.
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Samples: www.dvhelper.de
Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- Mängel haften wir wie folgt: Wir leisten, wenn nicht anders vereinbart oder vom Hersteller anders vorgegeben wird, 24 Monate ab Rechnungsdatum Gewähr für einwandfreies Arbeiten der von uns gelieferten Geräte in Bezug auf Material und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- Verarbeitung. Für Ersatzteile, sowie für Reparaturen und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für MängelErsatzlieferungen, die nach Ablauf der ursprünglichen GewährIeistungsfrist erfolgen, gewähren wir 12 Monate Garantie. Diese Frist steht gleichzeitig für die Gewährleistungsfrist gemäß §447/1 BGB. Die Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Ablieferung der Ware beim Käufer. Bei Produkten, die von REISINGER GmbH installiert wurden, beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Mitteilung der Betriebsbereitschaft zu laufen. Wird die Übergabe aus Gründen, die REISINGER GmbH nicht zu vertreten hat, um mehr als 1 Monat verzögert, beginnt die Gewährleistungsfrist 1 Monat nach Anlieferung der Produkte. Der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung wird die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen undAnlieferung, wenn sich ein Mangel zeigtbei Systemen nach Mitteilung der Betriebsbereitschaft, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgenuntersuchen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt hierbei ein Mangel, so ist uns hiervon wird er diesen der REISINGER GmbH unverzüglich schriftlich Anzeige zu machenanzeigen und wie bei allen Gewährleistungsfällen nach Xxxx von REISINGER GmbH die Ware zur Fehlerbeseitigung am Aufstellort bereithalten oder an REISINGER GmbH zurücksenden. In jedem Fall Die Gewährleistung erlischt, soweit der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder die Ware unsachgemäß behandelt oder sie schädlichen Einflüssen aussetzt. Dies gilt auch bei evtl. fehlenden Hinweis auf mögliche Gefahren. Von der Gewährleistung ausgenommen sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage alle nach ordnungsgemäßer Inbetriebnahme abnutzbaren Teile. Die Gewähr geht nach unserer Xxxx auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile oder Geräte. Die ausgebauten und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigenersetzten Teile werden unser Eigentum. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/Nur wenn Nachbesserungen oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger SchädenErsatzlieferungen fehlschlagen, hat der Kunde das RechtRecht zur Wandlung oder Minderung. Ansprüche des Käufers, den Mangel welche auf Ersatz von weitergehenden Schäden, nämlich solchen, die am Liefergegenstand selbst zu beseitigen entstanden sind und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangendie etwa Dritten entstehen, sind ebenfalls ausgeschlossen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht Dies gilt nicht, wenn wir berechtigt wärensoweit in Fällen des Vorsatzes, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigernder groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen Erfüllungsort für Garantieleistungen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln grundsätzlich Kalchreuth - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernRöckenhof. Es wird nur Ware in Originalverpackung angenommen.
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Samples: reisinger.de
Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen4.1 Der Lieferant sichert zu, dass die Pflege Ware in ihrer inneren Beschaffenheit und äusserlichen Aufmachung den gesetzlichen Vorschriften in der Schweiz und in der EU, insbesondere dem schweizerischen Lebensmittelrecht, sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt Qualitäts-Anforderungen der Xxxxx Xxxxxxx AG und den gültigen Spezifikationen entspricht. Der Lieferant haftet Xxxxx Xxxxxxx AG gegenüber sowohl für die zugesicherten Eigenschaften der Ware als auch dafür, dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für MängelWare nicht körperliche oder rechtliche Mängel aufweist, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt ihren Wert oder grob fahrlässig nicht kennt entfälltihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Gleiches Diese Haftung gilt, wenn soweit gesetzlich zulässig, auch ohne dass ihn ein Verschulden trifft für Sachmängel und garantierte Eigenschaften der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät Kaufsache. 4.2 Bei sukzessiven oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall wiederholten Lieferungen hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten Lieferant Änderungen der Mängelbeseitigung Produkte-Spezifikationen oder Produktionsmethoden sofort, unaufgefordert und schriftlich dem Einkauf der Xxxxx Xxxxxxx AG zu tragenmelden und ein Einverständnis der Xxxxx Xxxxxxx AG ein zu holen. 00.0.Xxx 4.3 Bei allen technischen Waren, wie Anlagen, Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Arbeitsgeräte, Fahrzeuge, Beförderungsmittel, Hebe- und Fördereinrichtungen, etc., sichert der Kunde UnternehmerLieferant zudem zu, so hat er seinen Untersuchungs- dass diese den allgemein anerkannten, auf dem neuesten Stand befindlichen Regeln der Technik, sowie den gesetzlichen Vorschriften in der Schweiz und Rügepflichten nachzukommenin der EU und den Vorschriften anderer relevanter Organisationen (SUVA, d.hFachverbände usw.) entsprechen. er hat die 4.6 Xxxxx Xxxxxxx AG ist berechtigt, eine Mängelrüge für mangelhafte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen unddes Lieferanten jederzeit, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar mithin vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeigenach der Verarbeitung und/oder dem Weiterverkauf spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung des Mangels unabhängig vom Zeitpunkt der Prüfung, zu erheben. Xxxxx Xxxxxxx AG ist nicht verpflichtet, die gesamte Ware des Lieferanten bei deren Übergabe zu prüfen und beschränkt sich auf Stichproben. Die Verjährungsfrist der Ansprüche aus Sachgewährleistung beträgt zwei Jahren ab Entdeckung des betreffenden Mangels an der gelieferten Ware durch Xxxxx Xxxxxxx AG. 4.7 Weist die gelieferte Ware nicht die zugesicherten Eigenschaften auf, oder ist sie sonst in irgendeiner Weise mangelhaft, ist unsere Haftung Xxxxx Xxxxxxx AG berechtigt, vom Lieferanten entweder eine kostenlose Nachlieferung bzw. Nachbesserung der Ware zu fordern, oder den Ersatz des Minderwertes der Ware zu ve rlangen (Minderung) oder den Kauf rückgängig zu machen (Wandlung). Neben diesen Gewährleistungsansprüchen kann Xxxxx Xxxxxxx AG vom Lieferanten Ersatz für den nicht im Zusammenhang mit der mangelhaften Lieferung der Ware entstandenen unmittelbaren Schaden (z.B. Prozesskosten, Aufwendungen, Rücknahme- bzw. nicht rechtzeitig Rückrufkosten) und/oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, weiteren Schäden (z.B. durch Einbau in ein anderes Produktentgangener Gewinn, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte WareHaftungsinteresse, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (NachbesserungSchadenersatzansprüche Dritter) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, Bei Nachlieferungen/ Nachbesserung beginnt die Verjährungsfrist mit dem Erhalt der nachgelieferten/nachgebesserten Ware neu zu benachrichtigenlaufen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach 4.8 Durch die Verpackung und die Transportgebinde dürfen keine Fremdstoffe ins Füllgut gelangen. Der Lieferant sichert Konformität für den gesetzlichen Vorschriften zu verweigernVerwendungszweck von Xxxxx Xxxxxxx AG zu. 13.9.Wenn 4.9 Die Belieferung der Xxxxx Xxxxxxx AG erfolgt auf neuen oder neuwertigen Tauschpaletten. Es gelten die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernTauschkriterien von EPAL. Der Lieferant erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden. 5.
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Die LEG haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung Mängelansprüche des AG verjähren innerhalb eines Jahres nach Abnahme der Leistung. Der AG hat bei Abnahme die Leistung auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel hat der AG im Rahmen der Abnahme zu rügen und im Abnahmeprotokoll zu vermerken; nicht sofort erkennbare Mängel hat er unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme, in Textform anzuzeigen. Eine nicht rechtzeitige Mängelanzeige führt zum Rechtsverlust auf Seiten des AG, sofern kein arglistiges Verschweigen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten der LEG vorliegt. § 377 HGB gilt ergänzend. Die LEG haftet in jedem Falle nur für Mängel, die aufgrund ihrer Leistungen entstanden und von LEG zu vertreten sind. Für von LEG zur Ausführung der Käufer bei Vertragsschluss kennt Leistung beschaffte Neuteile leistet LEG Gewähr ausschließlich im Umfange der Gewährleistung des Herstellers und/oder grob fahrlässig Lieferanten dieser Neuteile. Auf Verlangen des AG tritt LEG an diesen ihre Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche wegen Mangelhaftigkeit solcher Neuteile ab. Für Gebrauchtteile und aufgearbeitete Alt-Teile, die die LEG vereinbarungsgemäß beistellt, leistet LEG keine Gewähr. Die LEG haftet nicht kennt entfälltfür Schäden, die auf einer fehlerhaften Anweisung des AG oder auf fehlerhafte, durch den AG beigestellte Bauteile, Materialien, Zeichnungen oder Dokumentationen zurückzuführen sind. Gleiches giltVon der Gewährleistung ausgeschlossen sind auch die Schäden, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch eine fehlerhafte Bedienung und Eingriffe des AG oder von Ihm beauftragter Dritter, unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs sowie durch ungewöhnlich hohen Verschleiß verursacht wurden. Weiterhin ist eine Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen, die Änderung entstehenden Mehrkosten durch Materialermüdung der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau eingesetzten altbrauchbaren Teile oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgenauf konstruktive Mängel zurückzuführen sind. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, den die LEG zu vertreten hat, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machensteht dem AG zunächst ausschließlich ein Anspruch auf Nacherfüllung zu. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde Der AG kann die ordnungsgemäße Untersuchung und/Vergütung angemessen mindern oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossenvom Vertrag zurücktreten, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst LEG die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel voraufgrund unverhältnismäßigen Aufwands verweigert, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung unmöglich oder nach 3 Versuchen fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln 15.1.Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt ein Jahr ab Übergabe. 15.2.Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinba- rung (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitungz.B. förmliche Abnahme) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenFertigstellungszeitpunkt, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Angabe von Gründen verweigert hat. Mit dem Tag, an welchem dem Kunden die WareFertigstellung angezeigt wird, das Gerät oder unsere gilt die Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt mangels begründeter Verweigerung der Annah- me als in seine Verfügungsmacht übernommen. 00.0.Xxx eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wirdÜbernahme als an diesem Tag erfolgt. In jedem Fall 15.4.Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar. 15.5.Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. 15.6.Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Anlage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung uns zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Begutachtung durch die Änderung entstehenden Mehrkosten uns oder von uns bestell- ten Sachverständigen einzuräumen 15.7.Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind bei sonstigem Verlust der Mängelbeseitigung Gewährleistungsansprüche unverzüglich (spätestens nach 7 Werktagen) am Sitz unseres Unternehmens unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu tragengeben. 00.0.Xxx der Kunde UnternehmerDie beanstandeten Waren oder Werke sind vom Kunden zu übergeben, so hat sofern dies tunlich ist. 15.8.Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigtver- pflichtet, uns diesen unverzüglich anzuzeigenentstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. Bei zum Einbau 15.9.Eine etwaige Nutzung oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat Verarbeitung des mangelhaften Lie- fergegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung Ursachenbehebung erschwert oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeigeverhindert wird, ist unsere Haftung vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. 15.10.Wir sind berechtigt, jede von uns für den nicht bzw. nicht rechtzeitig notwendig erachtete Un- tersuchung anzustellen oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucheranstellen zu lassen, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hatdurch die- se die Waren oder Werkstücke unbrauchbar gemacht werden. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossenFür den Fall, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmerdass diese Untersuchung ergibt, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können dass wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit keine Fehler zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schädenvertreten haben, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst die Kosten für diese Untersuchung gegen ange- messenes Entgelt zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis minderntragen.
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Gewährleistung. Für Die iCon GmbH verpflichtet sich vertragswidrige Mängel, welche die Rechte Gebrauchsfähigkeit der Ware beeinträchtigten, zu beheben, vorausgesetzt der Mangel beruht auf einem Fehler der Konstruktion, des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Materials oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istAusführung. 13.2.Die Gewährleistung Diese Verpflichtung besteht nur für solche Mängel, die während eines Zeitraumes von einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (vgl. Punkt 8) der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig Ware auftreten und dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht kennt entfälltbekannt waren. Gleiches giltAls bekannt gelten auch Mängel, wenn über die der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die nicht in Unkenntnis sein konnte. Der Arbeitsaufwand für den Gewährleistungsaustausch geht zu Lasten des Kunden. Mängel müssen 8 (acht) Tage ab Entdeckung bzw. ab Erkennbarkeit des Mangels durch eine schriftliche Anzeige, mit zwingender Angabe der Seriennummer der Ware, das Gerät der Art des Mangels und der Vertragsverletzung, gerügt werden. Die Transportkosten für die Retourlieferung gehen zu Lasten des Kunden. Das retournierte Teil wird bezüglich des Garantieanspruchs überprüft. Ist dieser negativ, werden die Reparatur/Austauschkosten sowie die Transportspesen verrechnet. Die Unterlassung oder unsere Leistung (Montage) ändert Verzögerung der Anzeige, die mangelnde Angabe der Seriennummer der Ware sowie die fehlende Retourlieferung sind nicht entschuldbar und führen zur Verwirkung des Rechts auf Gewährleistung. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die entstanden sind: - durch ungeeignete oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich unsachgemäße Lagerung, Verwendung, Verarbeitung oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde UnternehmerGebrauch falscher oder ungeeigneter Materialien, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab fehlerhafte Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware Inbetriebsetzung durch den Kunden oder einen anderen UnternehmerDritte; - bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes, z.B. insbesondere Missachtung der Betriebsanleitung, der Empfehlungen des Herstellers, der Vorschriften der Unfallverhütung und ähnlicher Vorschriften; - bei übermäßiger Beanspruchung und bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe; - durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei besonderen Gebrauchszweck der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, der vom gewöhnlichen Gebrauch abweicht und der iCon GmbH nicht vor Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt wurde; - durch Produkte oder Teile, die nicht von uns der iCon GmbH geliefert wurden; - durch Mängel, die dem Kunden bekannt waren oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde über die er nicht in Unkenntnis sein konnte; - durch öffentlich rechtliche Vorschriften im Verwendungsstaat, die nicht den allgemeinen Standards entsprechen und der iCon GmbH nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut ausdrücklich und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung schriftlich vor Vertragsabschuss mitgeteilt wurden; - durch Beseitigung des Mangels Mängel nach Ablauf der Zwölf-Monats-Frist ab Gefahrübergang (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistenvgl. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim KundenPunkt 8). Im Falle des Fehlschlagens, - iCon GmbH behält sich das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel Recht vor, werden die zum Zweck der Prüfung Gewährleistung durch gebrauchtes, revisioniertes und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst in etwa gleich altes Material zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernerfüllen.
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die Soweit durch die Änderung entstehenden Mehrkosten Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns Gewährleistung: Sofern das gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder ErsatzlieferungMaterial mangelhaft ist, kann der Kunde Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen minderneinzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 13.6.Der Kunde hat uns Die gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag). Soweit durch die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gebenMitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergebenist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen Soweit Dritte bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vorstaatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen hat der Auftraggeber den Journalisten von allen damit verbundenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangenfreizustellen, es sei denn, den Journalisten trifft die fehlende Mangelhaftigkeit wurde Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt. für Berichterstattung (in Wort und/oder Bild und/oder Ton) abzuschließen. Informationen hierzu sind erhältlich beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV), Xxxxxxxxxxxxx 00 / 00X, 00000 Xxxxxx Tel.: 000-0000 0000, Fax: 000-0000 0000, E-Mail: xxxxxx@xxx.xx, xxx.xxx.xx. Alternativ kann der Auftraggeber mit dem Journalisten vereinbaren, dass dieser für einen zu vereinbarenden Aufschlag auf das Honorar das Risiko hinsichtlich eines genau definierten Verwendungszwecks übernimmt, eine solche Vereinbarung ist stets schriftlich festzuhalten. Der Journalist haftet nicht für Xxxxxxx, die beim Auftraggeber im eigenen Machtbereich Zusammenhang mit der Nutzung der vom Journalisten angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Kunden verursachtAuftraggebers angeschlossenen Geräten des Journalisten. 00.0.Xx dringenden FällenDer Auftraggeber ist verpflichtet, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schädenseine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen soweit dies technisch umsetzbar und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangenzumutbar ist. Von einer derartigen Selbstvornahme den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind wir unverzüglichMängel und Mangelfolgeschäden, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigendie der Journalist oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Das Selbstvornahmerecht besteht nichtDiese Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn wir berechtigt wärender Journalist Mängel arglistig verschwiegen oder Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Journalisten oder seine Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistung ist zudem bei Kauf- und Werkverträgen nicht ausgeschlossen, wenn eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernvertragswesentliche Hauptpflicht des Journalisten verletzt wurde.
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Gewährleistung. Für Die TechnoAlpin verpflichtet sich vertragswidrige Mängel, welche die Rechte Gebrauchsfähigkeit der Ware beeinträchtigten, zu beheben, vorausgesetzt der Mangel beruht auf einem Fehler der Konstruktion, des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Materials oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istAusführung. 13.2.Die Gewährleistung Diese Verpflichtung besteht nur für solche Mängel, die während der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig Gewährleistungsfrist ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (vgl. Punkt 9) der Ware auftreten und dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertrags- abschlusses nicht kennt entfälltbekannt waren. Gleiches giltAls bekannt gelten auch Mängel, wenn über die der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die nicht in Unkenntnis sein konnte. Der Arbeitsaufwand für den Gewährleistungsaustausch geht zu Lasten des Kunden. Mängel müssen innerhalb von 48 (achtungvierzig) Stunden, längstens aber innerhalb 8 (acht) Tagen ab Entdeckung bzw. ab Erkennbarkeit des Mangels durch eine schriftliche Anzeige, mit zwingender Angabe der Seriennummer der Ware, das Gerät der Art des Mangels und der Vertragsverletzung, gerügt werden. Das Defektteil muss mit ausgefülltem Retour-Schein (wobei die Seriennummer der Ware ein absolutes MUSS ist) innerhalb von 6 Monaten ab Entdeckung bzw. ab Erkennbarkeit des Mangels retourniert werden. Die Transportkosten für die Retourlieferung gehen zu Lasten des Kunden. Das retournierte Teil wird bezüglich des Gewährleistungsanspruchs überprüft. Ist dieser negativ, werden die Reparatur/Austauschkosten sowie die Transportspesen verrechnet. Die Unterlassung oder unsere Leistung (Montage) ändert Verzögerung der Anzeige, die mangelnde Angabe der Seriennummer der Ware sowie die fehlende Retourlieferung innerhalb der 6 Monatsfrist ab Entdeckung bzw. ab Erkennbarkeit des Mangels, sind nicht entschuldbar und führen zur Verwirkung des Rechts auf Gewährleistung. Handelsvertreter sind nicht ermächtigt, Mängelrügen entgegenzunehmen oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige im Zusammenhang mit Mängeln verbindliche Zusagen zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die entstanden sind: – bei Manipulation von fünf Arbeitstagen ab Montage Komponenten; – bei Änderungen, welche nicht von TechnoAlpin genehmigt wurden; – bei abweichender Zweckbestimmung, welche die vorliegende Anleitung beschreibt; – bei fehlender, fehlerhafter oder unvollständiger Seriennummer; – bei Verwendung von nicht Originalersatzteilen; – bei Betriebskomponenten und Material, die dem gewöhnlichen Verschleiß ausgesetzt sind; – bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/ungeeigneter oder Mängelanzeigeunsachgemäßer Lagerung, ist unsere Haftung für den nicht Verwendung, Verarbeitung oder Gebrauch falscher oder ungeeigneter Materialien, fehlerhafter Mon- tage bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware fehlerhafter Inbetriebsetzung durch den Kunden oder einen anderen UnternehmerDritte; – bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes, z.B. durch Einbau in ein anderes Produktinsbesondere Missachtung der Betriebsanleitung, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich der Empfehlungen des Her- stellers, der Vorschriften der Unfallverhütung und vom Gesetz vorgeschriebener Verordnungen; – bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Wareübermäßiger Beanspruchung und bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe; – bei Mängeln, die von uns dem Kunden bei Kauf bekannt waren oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde über die er nicht in Unkenntnis sein konnte; – bei öffentlich-rechtliche Vorschriften im Verwendungsstaat, die nicht den allgemeinen Standards entsprechen und die TechnoAlpin nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut ausdrücklich und versendet werden kannschriftlich vor Vertragsabschuss mitgeteilt wurden; – bei Mängel nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistung sieht keine Entschädigungen oder Schadenersatz in Bezug auf den Transport oder den etwaigen Stillstand der Anlage vor. TechnoAlpin behält sich das Recht vor, so können wir wählendie Gewährleistung durch gebrauchtes, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistenrevisioniertes und in etwa gleich altes Material zu erfüllen. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des FehlschlagensBei Waren, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann an welchen der Kunde vom Vertrag zurücktreten Reparatur oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gebenAustausch ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens TechnoAlpin durchführt, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernentfällt jegliche Gewähr-leis- tung.
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Gewährleistung. Für Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge kann der Käufer anstelle der mangelhaften Ware die Rechte Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Die Nacherfüllung ist erst dann fehlgeschlagen, wenn zwei Ersatzlieferungen mangelhaft gewesen sind. Im Übrigen haften wir, ausgenommen für Schäden aus der Verletzung des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht für die leichtfahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in den Fällen leichtfahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie unsachgemäßer Montage vorsätzlicher oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen grobfahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenHöhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Durchschnittsschaden. Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Sofern es sich um ein Rechtsgeschäft mit einem Verbraucher handelt, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit verjähren sämtliche Mängelansprüche des Käufers in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istAblieferung der Ware. 13.2.Die Gewährleistung für MängelBei Rechtsgeschäften mit einem Unternehmer, die zum Betrieb seiner unternehmerischen Tätigkeit gehören, verjähren die Mängelansprüche des Käufers in einem Jahr nach Ablieferung der Käufer bei Vertragsschluss kennt Ware. Etwas anderes gilt dann, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder grob fahrlässig nicht kennt entfälltdas Gesetz gemäß § 438 Abs. Gleiches gilt2 Nr. 2 BGB (Bauwerke und/oder Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben) und § 445b BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend vorschreibt. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die WareMangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Nichteinhaltung von Garantien beruht sowie im Falle uns zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, das Gerät des Körpers oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wirdder Gesundheit. Verhandlungen zwischen den Parteien führen nicht zu einer Hemmung der Verjährung gemäß § 203 BGB. In jedem Fall hat den Fällen der Kunde Nacherfüllung beginnt die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung Verjährungsfrist nicht erneut zu tragenlaufen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt Sofern es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Wareein Rechtsgeschäft mit einem Unternehmer in Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit handelt, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort im Zusammenhang mit der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Ianfallende Kosten im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit Zusammenhang mit dem Ein-und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbauvon uns nicht übernommen. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Gleiches gilt für Aufwendungen, insbesondere Transport-die dadurch entstehen, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden dass die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangenverkaufte Ware an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht wird, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis minderndies entspräche dem vertragsgemäßen Gebrauch.
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Gewährleistung. Für Die Stahlbau Fritz GmbH übernimmt gegenüber unternehmerischen Auftraggebern keine Gewährleistung für andere als die Rechte ausdrücklich zugesagten Eigenschaften des Kunden Kaufgegenstandes, des Materials, der Ware oder des Werks oder dafür, dass es für einen bestimmten Einsatzzwecke tauglich ist, sofern von der Stahlbau Fritz GmbH nicht ausdrücklich bestimmte Eigenschaften oder Einsatzzwecke schriftlich zugesichert wurden. Die Gewährleistungsfrist gegenüber unternehmerischen Auftraggebern wird auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt. Die Vermutung nach § 924 Satz 2 ABGB wird für unternehmerische Auftraggeber ausgeschlossen. Der unternehmerische Auftraggeber hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Auftraggeber die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Auftraggeber dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt. Die Behebungen eines vom Auftraggeber behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses behaupteten Mangels dar. Zur Mängelbehebung sind der Stahlbau Fritz GmbH seitens eines unternehmerischen Auftraggebers zumindest zwei Versuche einzuräumen. Sind die Mängelbehauptungen des Auftraggebers unberechtigt, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Stahlbau Fritz GmbH die entstandenen Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. Zur Behebung von Mängeln hat der Auftraggeber die Anlage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung der Stahlbau Fritz GmbH zugänglich zu machen und dieser oder einem von ihr bestellten Sachverständigen die Möglichkeit zur Begutachtung einzuräumen. Der unternehmerische Auftraggeber hat der Stahlbau Fritz GmbH Mängel, die er bei Sach- ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Versand oder Übergabe des Kaufgegenstandes, des Materials, der Ware oder des Werks durch eine Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen 14 Tagen bei sonstigem Rechtsverlust iSd § 377 UGB schriftlich oder per Fax anzuzeigen. Sind Mängel bei gehöriger Untersuchung durch den Auftraggeber nicht erkennbar gewesen (versteckter Mangel) und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage kommen sie erst nach der genannten Frist zum Vorschein, so sind sie binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit bei sonstigem Rechtsverlust iSd § 377 UGB der Stahlbau Fritz GmbH schriftlich oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen per Fax anzuzeigen. Diese Rügeverpflichtung trifft den unternehmerischen Auftraggeber auch sinngemäß bei einer Falschlieferung oder einem Mengenfehlern, sofern der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenLiefergegenstand nicht offensichtlich von der Bestellung so erheblich abweicht, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass Stahlbau Fritz GmbH die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf Genehmigung des unternehmerischen Auftraggebers als ausgeschlossen betrachten musste. Ein Regress des unternehmerischen Auftraggeber gegen die Waren und deren Materialien abgestimmt Stahlbau Fritz GmbH gemäß § 933b ABGB wird ausgeschlossen. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Auftraggeber unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. 13.2.Die Gewährleistung Ein Wandlungsbegehren kann durch die Stahlbau Fritz GmbH durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abgewendet werden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers hergestellt, so leistet die Stahlbau Fritz GmbH nur für Mängeldie bedingungsgemäße Ausführung Gewähr. Keinen Mangel begründet der Umstand, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht kennt entfällt. Gleiches giltvoll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Stahlbau Fritz GmbH im Zeitpunkt der Leistungserbringung/-ausführung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist. Die mangelhafte Lieferung/Das mangelhafte Werk oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Auftraggeber an die WareStahlbau Fritz GmbH zu retournieren. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an die Stahlbau Fritz GmbH trägt zur Gänze der unternehmerische Auftraggeber. Den Auftraggeber trifft die Obliegenheit, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die eine unverzügliche Mangelfeststellung durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung Stahlbau Fritz GmbH zu tragenermöglichen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so Die Gewährleistung ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch technischen Anlagen des Auftraggebers wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den Kunden oder einen anderen Unternehmergelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- Garantie‐Ansprüche beziehen sich auf Materialfehler und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen Fehler in der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigenhandwerklichen Verarbeitung. Bei zum Einbau Bögen sind solche Fehler sichtbar oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung treten schon nach wenigen Schüssen zu erfolgenTage. Zeigt sich bei der LieferungFehler müssen sofort benannt werden. Der fehlerhafte Bogen muss zu Eibe‐BS gebracht oder gesendet werden. Die Gewährleistung deckt nicht Lackschäden jeglicher Art, der Untersuchung Farbveränderungen sowie Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Benutzung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machenauch Verschleiß durch Überbeanspruchung ab. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware Bei einer nachträglichen Veränderung durch den Kunden entfällt jede Gewährleistung. Bögen sollten vor dem Kauf vom Käufer auf dem Hof oder auf dem Turnierplatz probegeschossen werden. Der Kunde haftet dabei persönlich für seinen Schuss. Eine Haftung durch Eibe‐Bogensport ist ausgeschlossen. Alle Artikel können vor dem Kauf ausführlich besehen und begutachtet werden. Zum Zeitpunkt des Kaufes garantieren wir eine fehlerfreie Ware. Abweichungen werden genannt. Verschleißmaterialien, insbesondere Pfeile und Sehnen und individuell gefertigte Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen. Bei Übernahme und Weiterleitung von Garantieansprüchen an den Hersteller trägt der Käufer alle anfallenden Kosten . Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Zunächst wird eine Reparatur angestrebt ; schlägt sie fehl, erfolgt eine Ersatzlieferung. Bei Bögen, die handwerklich durch einen anderen UnternehmerBogenbauer hergestellt werden, reduziert sich die Garantiezeit auf ein Jahr. Werden die Bögen gewerblich (z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (NachbesserungSchießcenter) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden FällenVerein (Vereinsbogen) genutzt, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn entfällt die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernGewährleistung.
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln 10.1 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Novar nur auf Grundlage der folgenden Gewährleistungsbedingungen anstelle jeder anderen Gewährleistung oder Garantie. Weiter gehende Forderungen sind ausgeschlossen. Insbesondere (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitungsoweit nicht anders schriftlich vereinbart) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenübernimmt Novar keine Gewährleistung dafür, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt für einen bestimmten Verwendungszweck geeignet sind, der von dem vom Hersteller vorgesehenen Zweck abweicht. 10.2 Sofern nicht ausdrücklich hierin anderweitig geregelt, gewährleistet Novar, dass Waren in allen wesentlichen Punkten frei von Material- und Verarbeitungsmängeln sind und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung sie den anwendbaren Spezifikationen und/oder MängelanzeigeZeichnungen entsprechen. 10.3 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferung der Waren. Die Gewährleistung von Ersatzteilen ist unsere Haftung für den nicht bzwauf 12 Monate ab Lieferung begrenzt. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossenHiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Artikel 11. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben Insoweit gelten die gesetzlichen Sondervorschriften Verjährungsfristen. Weiterhin ausgenommen sind mögliche Rückgriffsansprüche bei Endlieferung Verbrauchsgütern. 10.4 An Novar gemäß Artikel 4.6 zurückgesandte mangelhafte Waren werden, nach Xxxx von Novar, repariert oder ersetzt (Nacherfüllung) und auf Kosten von Novar mit der unverarbeiteten Ware günstigsten Versandart zurückgesandt. Die Kosten der Versendung an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hatNovar trägt der Käufer. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten EinbauEinbau der mangelfreien oder reparierten Sache oder die Erstattung der damit zusammenhängenden Kosten, wenn Novar nicht ursprünglich zum Einbau verpflichtet war. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor10.5 Gelingt Novar die Nacherfüllung nicht innerhalb einer vom Käufer zu setzenden angemessenen Frist, so ist der Käufer zur Rückgabe der betreffenden Waren und Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich 20 % jährlicher Wertminderung ab Lieferdatum berechtigt. 10.6 Das Vorstehende stellt die abschließenden Rechte des Käufers bei Mängeln dar. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur nach Maßgabe von Artikel 11 (Haftungsbegrenzung). 10.7 Der Käufer hat auf Anfrage Novar ausreichend Gelegenheit zur Prüfung einer Beanstandung zu geben, insbesondere Novar beschädigte Waren und ihre Verpackung zur Inspektion zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, ist Xxxxx von der Mängelhaftung befreit. Waren, die ohne zuvor von Novar erhaltene Autorisierungsnummer zurückgesandt werden, werden die zum Zweck nicht zurückgenommen. 10.8 Bei Verschleiß/Verbrauchsteilen oder auswechselbarem Zubehör gelten Verschleiß oder Verbrauch nicht als Mangel. Es bestehen keine Gewährleistungsansprüche, wenn der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen AufwendungenMangel oder Schaden aus oder im Zusammenhang mit der Installation, insbesondere Transport-Kombination mit anderen Teilen und/oder Produkten, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten Veränderung oder Reparatur von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei dennWaren, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich von Novar durchgeführt wurde, Versäumnis des Kunden verursachtKäufers die notwendigen oder empfohlenen Updates oder Patches für jegliche Software oder Geräte in der Netzwerkumgebung der Waren zu verwenden, oder aus Handlungen, Unterlassungen, unsachgemäßem Gebrauch oder Fahrlässigkeit des Käufers resultieren. 00.0.Xx dringenden Fällen10.9 Für reparierte oder ersetzte Waren gilt die Gewährleistung für den Rest der nicht genutzten Gewährleistungsdauer oder für 90 Tage ab Versendung, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schädenje nachdem welcher Zeitraum länger ist. 10.10 Der Käufer muss sicherstellen, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn dass die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine Waren für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernjeweilige Benutzung geeignet sind.
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Gewährleistung. Für 17.1 Soweit die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein trotz größter Sorgfalt einen Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferungaufweist, der Untersuchung bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, wird der AN, vor- behaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach seiner Xxxx zunächst nur nachbessern oder Ersatz liefern. Die Nacherfüllung ist nach erfolglo- sem Ablauf einer vom AG gesetzten angemessenen Frist, innerhalb derer der AN eine der Art des Mangels, seiner Komplexität und den sonstigen Umständen angemessene Anzahl von Nachbesserungs- versuchen zusteht, fehlgeschlagen.
17.2 Die Nacherfüllung gilt in den Fällen des Unvermögens zur Fehlerbe- seitigung, der Unzumutbarkeit, der unberechtigten Verweigerung und der ungebührenden Verzögerung als erfolglos und mithin fehlge- schlagen.
17.3 Nach fehlgeschlagener Nacherfüllung ist der AG berechtigt vom Ver- trag zurückzutreten oder die Vergütung zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangelmindern. Ist eine Bauleis- tung Gegenstand der Mängelhaftung, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung Der AG darf eine Minderung nicht durch Abzug von der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde vereinbarten Vergütung durchsetzen.
17.4 Der AG hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, Recht den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
17.5 Mängelansprüche und eine sich daraus ergebende Haftung des AN sind insbesondere ausgeschlossen, soweit Mängel und damit zu- sammenhängende Schäden nicht nachweisbar auf ⮚ fehlerhaftem Material, ⮚ fehlerhafter Konstruktion, ⮚ mangelhafter Ausführung ⮚ fehlerhaften Herstellungsstoffen oder soweit geschuldet, mangelhafter Bedienungsanleitung beruhen.
17.6 Insbesondere ist die Gewährleistung und die sich hieraus ergebende Haftung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen bei ⮚ nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffen- heit, ⮚ nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, ⮚ fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung nach Gefahrüber- gang und deren Folgen, ⮚ übermäßiger Beanspruchung und den daraus entstehenden Fol- gen, ⮚ chemischen, physikalischen, elektromechanischen oder elektro- lytischen Einflüssen, die nicht der Leistungsbeschreibung oder der jeweils spezifischen Systemübersicht oder den hersteller- seits vorgesehenen durchschnittlichen Standardeinflüssen ent- sprechen und deren Folgen, ⮚ nicht reproduzierbaren Softwarefehlern und ⮚ bei vom AG oder von Dritten unsachgemäßen Änderungen, Nachbesserungen, Instandhaltungsarbeiten oder Erweiterung und Verlegung der Gefahrenmeldeanlage sowie ⮚ bei einem Bedienungsfehler des AN oder eines Dritten und den daraus entstehenden Folgen, es sei denn, der AG weist nach, dass die jeweilige Handlung und/oder der jeweilige Fehler in keinem ursächlichen Zusammen- hang mit dem Mangel steht.
17.7 Vorstehendes gilt nicht bei arglistigem, grob fahrlässigem oder vor- sätzlichem Handeln des AN, seiner Vertreter und seiner Erfüllungs- gehilfen oder der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie, eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder einer Haftung nach einem gesetzlich zwingenden Haf- tungstatbestand.
17.8 Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, da es sich bei dem gerügten Mangel nicht um einen solchen handelt, der unter die vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungsansprüche fällt, ist der AN berech- tigt, die ihm entstandenen Aufwendungen insbesondere für An- und Abfahrt, Stundenlohn und Material vom AG ersetzt zu verlangen.
17.9 Die Anerkennung von Mängeln bedarf der Schrift- oder Textform. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen§ 305 b BGB (Vorrang der Individualabrede) bleibt unberührt.
17.10 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Das Selbstvornahmerecht besteht Diese Frist gilt nicht, wenn wir berechtigt wärensoweit das Gesetz gemäß ⮚ §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Errichtung von Bauwerken und Lieferung von Sachen für Bauwerke), eine entsprechende Nacherfüllung ⮚ § 478 (Rückgriff in der Lieferkette mit Verbrauchern als Endab- nehmer), ⮚ § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel), ⮚ § 1 ProdhaftG, ⮚ bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, ⮚ bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch den AN und seiner Erfüllungsgehilfen sowie ⮚ bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (§§ 438 Abs. 3, 634a Abs. 3 BGB) oder ⮚ Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos längere Fristen vorschreibt. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
17.11 Weitergehende Ansprüche des AG wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigernMaßgabe der Bestimmungen in Ziff. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern20.
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Gewährleistung. Für Der Verkäufer wird seine vertraglichen Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Beachtung der geltenden Normen und Bestimmungen erfüllen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, wenn die Rechte Abnahme erforderlich ist, ein Jahr ab Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Lebens, des Körpers oder mangelhafter Montageanleitung) gelten der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen, die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren jeweils gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verjähren. Die gelieferte Xxxx ist unverzüglich nach Lieferung an den Käufer oder an einen vom Käufer benannten Dritten sorgfältig zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung prüfen. Im Hinblick auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für offensichtliche Mängel oder sonstige Mängel, die der im Rahmen einer unverzüglichen, sorgfältigen Prüfung erkennbar gewesen wären, gelten diese als vom Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches giltgenehmigt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Verkäufer innerhalb von (sieben) Werktagen nach Lieferung keine schriftliche Mängelrüge erhält. Bei sonstigen Mängeln gelten die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen undLiefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn sich ein die Mängelrüge nicht innerhalb von (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt des Erkennens des Mangels beim Verkäufer eingeht; war der Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung jedoch bereits zu erfolgen. Zeigt sich einem früheren Zeitpunkt bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangelnormaler Verwendung erkennbar, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung dieser frühere Zeitpunkt für den nicht bzwBeginn der Rügefrist maßgeblich. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach Auf Verlangen des Verkäufers ist ein beanstandetes Produkt per bezahltem Versand an den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim KundenVerkäufer zurückzusenden. Im Falle Fall einer berechtigten Reklamation erstattet der Verkäufer die Kosten der günstigsten Beförderungsstrecke; dies gilt nicht, soweit sich die Kosten erhöhen, weil sich die gelieferte Ware an einem anderen Ort, als dem Ort des Fehlschlagensbestimmungsgemäßen Einsatzorts, das heißt befindet. Im Fall eines Sachmangels ist der Verkäufer zunächst verpflichtet und berechtigt, nach seiner Xxxx den Mangel zu beheben oder eine Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist zu leisten. Im Fall eines Versäumnisses, d. h. von Unmöglichkeit, UnzumutbarkeitUnangemessenheit, Verweigerung Ablehnung oder unangemessenen unangemessener Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag Käufer von der Bestellung zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich Falls ein Mangel vordurch Verschulden oder Nachlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, werden die zum Zweck ist der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen AufwendungenKäufer berechtigt, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen Schadensersatz nach Abschnitt 12 zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglichBei Mängeln an Komponenten anderer Hersteller, die der Verkäufer aus Lizenzierungs- oder Sachgründen nicht beheben kann, wird der Verkäufer nach Möglichkeit vorherseiner Xxxx seine Gewährleistungsansprüche gegenüber den Herstellern und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei Mängeln nur gemäß den Bedingungen und nach Maßgabe dieser Bedingungen, zu benachrichtigenwenn die gerichtliche Durchsetzung der vorgenannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder vergeblich ist, z. B. durch Insolvenz des Herstellers. Das Selbstvornahmerecht besteht Während der Dauer der gerichtlichen Durchsetzung ruht die Verjährungsfrist der jeweiligen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer. Die Gewährleistung gilt nicht, wenn wir berechtigt wärender Käufer die gelieferte Ware ohne Zustimmung des Verkäufers verändert oder von einem Dritten verändert lässt und die Mängelbeseitigung aufgrund der Änderung unmöglich oder unbillig erschwert ist. Der Käufer trägt in jedem Fall die zusätzlichen Kosten der Mängelbeseitigung, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigerndie sich aus der Änderung ergeben. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen Eine mit dem Käufer im Einzelfall vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände ist oder eine ohne Gewähr für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernSachmängel vorzunehmen.
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Gewährleistung. Für Mängel, die Rechte sich aus unsachgemäßer Konstruktion, Unbrauchbarkeit der Werkstoffe oder nicht einwandfreier Ausführung ergeben, haftet die ETM GmbH, soweit nicht die Leistung- sgarantie der nachfolgenden Ziffer in Betracht kommt, nach ihrer Xxxx durch unentgeltliche Nachbesserung der fehlerhaften Teile oder Lieferung neuer Teile ab Werk. Etwa ersetzte Teile werden mit dem Auswechseln Eigentum des Kunden bei Sach- Lieferers. Diese Haftung ist begrenzt auf Mängel, die binnen 6 Monaten nach erster Inbetriebnahme des Liefergegenstandes auftreten und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- umgehend vom Besteller gerügt werden. Tritt infolge von Umständen, die ETM GmbH zu vertreten hat, eine Betriebsunterbrechung ein, so verlängert sich die Frist für die Mängelhaf- tung für die Anlagenteile, die in dieser Zeit nicht zweckdienlich betrieben werden können, um die Dauer der Unterbrechung. Für Nachbesserungsarbeiten und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Ersatzlieferungen haftet die ETM GmbH im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, jedoch nur bis spätestens 3 Monate nach Ablauf der für letzteren gültigen Gewährleistungszeit. Für das Nichterreichen garantierter Leistungs- oder mangelhafter Montageanleitung) gelten Verbrauchszahlen haftet die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat ETM GmbH durch kostenlose Nachbesserungsarbeiten, soweit für das Nichterreichen nachweisbar von der ETM GmbH zu vertretende Mängel ursächlich sind. Lässt die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen ETM GmbH eine ihr gesetz- te, angemessene Zeit zur Behebung eines Mangels schuldhaft verstreichen, oder führen Nachbesserungsarbeiten nicht zur Beseitigung des Mangels, so kann der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenBesteller angemes- sene Minderung des Kaufpreises verlangen. Sollten sich Versand, dass Montage, Inbetriebnahme, Garantieversuch oder Übernahme der Anla- ge in die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass Obhut des Bestellers ohne Schuld der ETM GmbH verzögern, so erlischt die Temperatur und Luftfeuchtigkeit Haftung spätestens 12 Monate nach Versandbereitschaft der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istAnlagenteile. 13.2.Die Die Gewährleistung der ETM GmbH gilt nur für Mängel, die unter den vertraglich vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei ordnungsgemäßem Gebrauch entstehen und nachweislich auf eine vor dem Ge- fahrübergang liegende Ursache zurückzuführen sind. Sie gilt insbesondere nicht für Mängel, die auf chemische oder elektrische Einflüsse, natürliche Abnutzung, schlechte Aufstellung, unsachgemäße Instandhaltung durch den Besteller oder Nichteinhaltung der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfälltBedienungsan- weisungen zurückgeführt werden können. Gleiches gilt, wenn Zur Vornahme aller der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall ETM GmbH notwendig erscheinenden Änderungen sowie zur Ersatzlieferung für fehlerhafte Teile hat der Kunde Besteller der ETM GmbH die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gebengewähren. Verweigert er diese, insbesondere so ist die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugebenETM GmbH von jeglicher Haftung frei. Wenn wir ursprünglich der Besteller oder Dritte unsachgemäß oder ohne vorherige Zustimmung der ETM GmbH Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vornehmen, wird die ETM GmbH von ihrer Haftung frei. Die Feststellung von Mängeln muss die ETM GmbH unverzüglich schriftlich gemeldet werden, andernfalls keine Rechte aus die- sen Mängeln hergeleitet werden können. Erkennt die ETM GmbH rechtzeitig erhobene Mäng- elrügen nicht zum Einbau verpflichtet warenan, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau so verjährt das Recht des Bestellers, Ansprüche aus diesen Mängeln geltend zu machen, vom Zeitpunkt der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbaurechtzeitigen Rüge ab in 6 Monaten. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck Werden von der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei dennETM GmbH für Arbeiten, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht vom Besteller auszuführen sind, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen übergeben oder Angaben gemacht, so haftet die ETM GmbH für diese Leistungen nur, wenn für sie ein besonderes Honorar vereinbart ist. Ist dies der Fall, so übernimmt die ETM GmbH keine Haftung dahingehend, dass ihre Leistungen im eigenen Machtbereich des Kunden verursachtRahmen der anerkannten Grundsätze der Technik einwandfrei und nicht mit Fehlern behaftet sind, und dass etwaige vertraglich zugesicherte Leistungs- oder Verbrauchszahlen erreicht werden. 00.0.Xx dringenden FällenDie Haftung beschränkt sich auf die für den Besteller kostenlose Ausführung aller derjenigen Ingenieurdienstleistungen, z.B. bei Gefährdung die zur Beseitigung etwaiger Mängel erforderlich sind, die sich binnen 6 Monaten nach erster Inbetriebnahme der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger SchädenAnlage, hat jedoch spätestens 12 Monate nach Erbringung der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen betreffenden Leistung herausstellen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung umgehend vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernBesteller gerügtwerden.
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel7.1 Wir sind verpflichtet, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfälltWare ab Ablieferung durch den Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. Gleiches giltDiese Untersuchungs- und Rügepflicht beginnt jedoch erst dann, wenn die Lieferung an dem in der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Bestellung angegebenen Bestimmungsort eingegangen ist und ordnungsgemäße Dokumente (insbesondere Versandanzeige und Lieferschein) vorliegen. Wir sind berechtigt, Mängelrügen innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Ware, das Gerät bei versteckten Mängeln innerhalb von 14 Werktagen nach Entdeckung des Mangels, zu erheben. 7.2 Der Lieferant ist bei Lieferung fehlerhafter Ware auf unser Verlangen hin verpflichtet, die fehlerhafte Ware auszusortieren sowie eine Nachbesserung oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wirdNachlieferung innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist vorzunehmen. In jedem Der Lieferant ist in diesem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung verpflichtet, alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so Der Lieferant ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Wareberechtigt, die von uns verlangte Art der Nacherfüllung zu verweigern. Soweit eine Nacherfüllung fehlschlägt, für uns unzumutbar ist oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde die gleiche Ware erneut fehlerhaft geliefert wird, sind wir zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt berechtigt und zwar auch für den gegebenenfalls nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kannerfüllten Lieferumfang. Bei Gefahr im Verzug sind wir berechtigt, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung Nachbesserungen auf Kosten des Mangels (Nachbesserung) Lieferanten selbst vorzunehmen oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache Dritte durchführen zu lassen. 7.3 Die Gewährleistung endet mit Ablauf von zwei (Ersatzlieferung2) leistenJahren ab Ablieferung der bestellten Ware an uns. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. IDie Gewährleistungsfrist verlängert sich im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugebenNacherfüllung um deren Dauer, endet jedoch spätestens nach Ablauf von drei (3) Jahren seit Ablieferung an uns. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht 7.4 Soweit im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden FällenVorstehenden nicht abweichend geregelt, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigernVorschriften. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen Die Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen nach Entdeckung des Mangels, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungszeit. Die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann ab der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernMängelanzeige gehemmt und beginnt erst nach ausdrücklicher Ablehnung der Gewährleistung bzw. nach Abbruch von Verhandlungen hierüber weiterzulaufen. 8.
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Gewährleistung. Für (1)Bei Mängeln der Lieferung oder Leistung sowie sonstigen Pflichtverletzungen stehen Hilite uneingeschränkt die Rechte des Kunden bei Sach- gesetzlichen Ansprüche zu. Hierzu zählen insbesondere die Ansprüche auf Ersatz von Verzugsschäden, entgangenem Gewinn, Produktionsausfallschäden und Rechtsmängeln Man- gelfolgeschäden. (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen2)Der LIEFERANT gewährleistet, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt Ware oder Leistung bei Gefahrübergang auf Hilite die vereinbarte Beschaffenheit hat, sich für den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt vertraglich vorausgesetzten Verwendungszweck eignet und dass im Übrigen eine handwerklich einwandfreie Beschaffenheit aufweist. Als Verein- barung über die Temperatur und Luftfeuchtigkeit Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die – ins- besondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in der Warenumgebung auf Bestellung von Hilite – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese EKB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Waren und deren Materialien abgestimmt Produktbeschreibung von Hilite, vom LIE- FERANTEN oder vom Hersteller stammt. (3)Zu einer Untersuchung der Ware oder besonderen Erkundigungen über etwaige Mängel ist Hilite bei Vertragsschluss nicht verpflichtet. Abweichend von § 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen Hilite Mängelansprüche uneingeschränkt auch dann zu, wenn Hilite der Mangel bei Vertrags- schluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. 13.2.Die Gewährleistung für (4)Die Untersuchungspflicht von Hilite beschränkt sich auf Mängel, die bei der Käufer Wareneingangs- kontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z. B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei Vertragsschluss kennt einer Qualitätskon- trolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Die kaufmännische Rügefrist ist jedenfalls eingehalten, wenn of- fensichtliche Mängel innerhalb von fünf Werktagen (Mo. - Fr.) nach Eingang der Ware bei Hi- lite und versteckte Mängel innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels. (5)Im Falle eines Mangels hat der LIEFERANT nach Xxxx von Hilite Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder der Nachlieferung zu leisten. Der LIEFERANT trägt alle Kosten der Nach- erfüllung einschließlich etwaiger Ein- und Ausbaukosten. Die gesetzlichen Ansprüche auf Er- satz entsprechender Aufwendungen bleiben unberührt. Kommt der LIEFERANT seiner Nach- erfüllungspflicht innerhalb einer von Hilite gesetzten angemessenen Frist nicht nach oder ist aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine Fristsetzung nicht zumutbar, kann Hilite die erfor- derlichen Maßnahmen auf seine Kosten und Gefahr selbst treffen oder von Dritten treffen lassen. (6)Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der LIE- FERANT auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Die Schadens- ersatzhaftung von Hilite bei unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haftet Hilite jedoch nur, wenn Hilite erkannt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällterkannt hat, dass kein Mangel vorlag. Gleiches gilt(7)Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, wenn soweit nicht gesetzlich eine längere Frist vorgesehen ist, 36 Monate ab Gefahrübergang. Mit dem Zugang der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung schriftlichen Mängelan- zeige beim LIEFERANTEN ist die WareVerjährung von Gewährleistungsansprüchen gehemmt, das Gerät bis der LIEFERANT die Ansprüche ablehnt oder unsere Leistung den Mangel für beseitigt erklärt oder sonst die Fortsetzung von Verhandlungen über die Ansprüche verweigert. Im Falle der Nacherfüllung beginnt die Gewährleistungsfrist für nachgelieferte Teile mit dem Abschluss der Nacherfüllung erneut. (Montage) ändert 8)Die Abnahme oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich Billigung von vorgelegten Mustern oder unzumutbar erschwert wirdProben ist kein Verzicht auf Ge- währleistungsansprüche. In jedem Fall hat der Kunde die (9)Die gesetzlichen Ansprüche auf Lieferantenregress stehen Hilite im Falle einer Inanspruch- nahme durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragenKunden von Hilite aufgrund einer mangelhaften Leistung des LIEFERANTEN uneingeschränkt zu. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Die Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossengelten auch dann, wenn die mangelhafte man- gelhafte Ware durch den Kunden Hilite oder einen anderen Unternehmer, z.z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
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Gewährleistung. Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut, die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten vom Auftraggeber geliefert werden, wird von der LWS keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für Setzungsschäden, die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer herrühren. Auf erkennbare Mängel hat die Warengebrauchs- LWS den Auftraggeber hinzuweisen. Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Kunden außerhalb der LWS- Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.). Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Xxxxx, Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie ausgenommen, obgleich die LWS versucht solche Ereignisse zu beobachten, um diesen gegebenenfalls entgegenwirken zu können. Die LWS liefert die Ware in der Ausführung und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenBeschaffenheit, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt zum Lieferzeitpunkt üblich ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Die Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften die Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck ist ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind Eine Sachmängelhaftung ist des Weiteren ausgeschlossen, wenn die mangelhafte gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die vorerwähnten Gewährleistungsbestimmungen gelten entsprechend für durch die LWS erbrachte Werkleistungen. Bei Eintritt eines Schadenfalles behält sich die LWS zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Vom Vertrag zurücktreten kann der Kunde nur im Falle von grob fahrlässigen und vorsätzlich herbeigeführten Mängeln, die unter keinen Umständen durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren (i.d.R. zwei) Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Xxxxxxxxxxx nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Kunden oder einen anderen UnternehmerRücktritt vom Vertrag, z.B. durch Einbau in ein anderes Produktsteht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, weiterverarbeitet wurdeverbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. 13.5.Handelt es Der Schadensersatz beschränkt sich bei auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache um Sache. Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung übernimmt die LWS keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit der von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kundenihr geliefertern Ware i. S. d. § 443 BGB. Im Falle Übrigen haftet die LWS für durch sie zu vertretende Sach- und Rechtsmängel ihrer Leistungen und Lieferungen wie folgt: Die LWS haftet für durch sie zu vertretende Mängel nach ihrer Xxxx, entweder auf Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder auf Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des Fehlschlagenszurückgegebenen Warenwertes. Ansprüche auf Minderung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, das heißt sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Eine etwaige gesetzliche Haftung der UnmöglichkeitLWS, Unzumutbarkeitfür aus zu vertretenen Sachmängeln folgenden Personenschäden (Verletzungen von Leben, Verweigerung Körper oder unangemessenen Verzögerung Gesundheit) oder auf Grund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens, bleibt unberührt. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der Nachbesserung vereinbarten Beschaffenheit oder Ersatzlieferung, kann bei unerheblicher Beeinträchtigung der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindernBrauchbarkeit der gelieferten Ware bzw. 13.6.Der der erbrachten Dienstleistung. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit empfangende Ware oder angenommene Leistung unverzüglich nach Anlieferung/Leistungserbringung auf etwaige Sachmängel hin zu untersuchen und Gelegenheit seine Beanstandung unverzüglich gegenüber der LWS schriftlich zu gebenrügen. Nach Ablauf von sieben Tagen, insbesondere seit dem Leistungs-/ Lieferungsdatum gilt die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergebenoder Leistung als genehmigt, soweit etwaige Mängel, Abweichungen vom Leistung- / Lieferungsumfang oder sonstige Beanstandungen der Ware/Leistung im Rahmen einer stichprobenartig durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns Bei sämtlichen mangelbedingten Rücklieferungen trägt der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugebenGefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware bis zu deren Eingang bei der LWS. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet warenErfolgt die Mängelrüge im Ergebnis grundlos, umfasst ist die Nacherfüllung weder den Ausbau LWS berechtigt, die ihr aus Anlass der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir Beanstandung entstandenen Aufwendungen vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglichRücktrittsansprüche des Kunden gegenüber der LWS aus § 478 BGB (Unternehmerrückgriff) besteht nur insoweit, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann als der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernmit seinem Arbeitnehmer keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat und der Kunde ein Verbraucher ist.
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Gewährleistung. Für alle Anlagen und Produkte übernehmen wir den im Vertrag ver- einbarten Wartungsservice. Für Störungen und Schäden, die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage auf eine unsachgemäße Bedienung, Gewaltanwendung oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der natürlichen Ver- schleiß zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenist verpflichtet, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen uns unverzüglich, spätestens aber binnen 7 Tagen nach Lieferung, jedoch aber vor Verarbeitung oder Einbau, schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfälltrechtzeitige Anzeige gilt die Lieferung als mangelfrei angenommen und genehmigt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei Für Mängel der Lieferung, auch für das Fehlen zugesicherter Eigen- schaften, haftet die Xx. Xxxxx GmbH, soweit der Untersuchung oder Mangel von ihr zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangelvertreten ist, so nur im Wege der Nachbesserung. Dem Lieferanten ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu machengewähren. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage Der Besteller hat dem Lieferanten hierzu die erforder- liche Zeit und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigenGelegenheit zu gewähren. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder MängelanzeigeVerweigert er dies, ist unsere Haftung der Lieferant von der Mängelhaftung frei. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensansprüche – die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen. Wir haften nicht für die Eignung der Produkte für den Kunden beab- sichtigten Zwecke. Soweit wir anwendungstechnisch beraten, Aus- künfte erteilen oder Empfehlungen geben usw., haften wir nur dann, wenn diese schriftlich erfolgt sind. Wenn Vorschriften für Einbau, Behandlung und Verwendung nicht befolgt werden, oder wenn feh- lerhafte Montage bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware Inbetriebnahme durch den Kunden oder einen anderen UnternehmerDrit- te vorliegt, z.B. durch Einbau haften wir ebenfalls nicht. Die Xx. Xxxxx GmbH haftet nur für eigenes Verschulden und das Ih- rer Erfüllungsgehilfen, jedoch nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nicht für Mangelfolgeschäden. Unsere Angaben über unsere Produkte und Verfahren beruhen auf anwendungstechnischer Erfahrung. Wir vermitteln diese Ergebnisse, mit denen wir keine über den Einzelvertrag hinausgehende Haftung übernehmen, in ein anderes ProduktWort und Schrift nach bestem Wissen, weiterverarbeitet wurdebehalten uns jedoch technische Änderungen im Zuge der Produktentwicklung vor. 13.5.Handelt es sich bei Das entbindet den Kunden jedoch nicht davon, unsere Produkte und Verfahren auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen. Dies gilt auch hinsichtlich der mangelhaften Sache um Wahrung von uns gelieferte WareSchutzrech- ten Dritter sowie für Anwendungen und Verfahrensweisen, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernausdrücklich schriftlich angeben sind.
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitunga) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenvosla gewährleistet, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Produkte (ausgenommen nicht darin enthaltener Software) unter normalen Nutzungs- bedingungen und unter Einhaltung der Anweisungen in der betreffenden Bedienungsanleitung frei von Fehlern hinsichtlich Materialien fachgerecht erfolgt und Verarbeitung sind und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung sie im Wesentlichen mit den von vosla vorgegebenen Spezifikationen bzw. mit anderen, mit vosla schriftlich vereinbarten Spezifikationen übereinstimmen. Weist ein Produkt einen Fehler auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istbzw. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig weicht es von den Spezifikationen nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeigenur unerheblich ab, ist unsere Haftung für den vosla verpflichtet und berechtigt, eine kostenlose Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach Xxxx von vosla innerhalb einer ange- messenen Frist vorzunehmen. Die nicht bzwvertragsgemäßen oder mangelhaften Produkte werden das Eigentum von vosla, sobald sie ersetzt oder gutgeschrieben werden. nicht rechtzeitig Schlägt die Ersatz- lieferung oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schädenfehl, hat der Kunde Käufer das RechtRecht auf Rücktritt oder Minderung. Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 10. (b) Mangelhafte Ware im Sinne der Gewährleistung kann an das von vosla genannte Werk jedoch nur unter Einhaltung der jeweils gültigen Rücknahmerichtlinien zurückgesandt werden. Ist eine Beanstandung berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangenübernimmt vosla die Frachtkosten. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn Der Käufer trägt die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine Kosten für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen Rücknahme von mangelfreien und vertragsgemäßen Waren zusammen mit den entstandenen Fracht-, Prüf- und Abwicklungskosten. (c) Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen haftet vosla nicht für einen Mangel, der als Folge von Umwelt- oder ohnehin entbehrlich ist2.8 WARRANTY (a) vosla warrants that under normal use in accordance with the applicable user manual the Products (excluding any software that is not embedded in a Product by vosla) shall be free from defects in material or workmanship and shall substantially conform to vosla’s’ specifications for such Product, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.or such other specifications as vosla has agreed to in writing, as applicable. If the Product is defective and/or is not substantially conforming with the specifications, vosla shall have the duty, but also the right, to -at vosla’s option- either replace or repair the Product free of charge within a reasonable period of time. The non-conforming or defective Products shall become vosla’s property as soon as they have been replaced or credited. If replacement or repair fails, Buyer may cancel the Agreement or reduce the purchase price accordingly. Claims for damages shall be governed by Section 10. (b) Buyer may ship Products returned under warranty to vosla’s designated facility only in conformance with vosla’s then current return material authorization policy. Where a warranty claim is justified, vosla will pay for freight expenses. Buyer shall pay for returned Products that are not found to be defective or non-conforming together with the freight, testing and handling costs associated therewith. (c) Notwithstanding the foregoing, vosla shall have no obligations under warranty if the alleged defect or non-
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Gewährleistung. Für Wird die Rechte Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Kunden bei Sach- Reisepreises, der Kündigung und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches giltdes Schadensersatzes, wenn Sie (der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die WareTeilnehmer) es nicht schuldhaft unterlassen, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat einen aufgetretenen Mangel während der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Reise uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgenbei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossenEiner Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die mangelhafte Ware Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verwei- gert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurdebesonderes Interesse ihrerseits gerechtfertigt ist. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, Eine Mängel- anzeige nimmt die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und Freizeitleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kannerreichen können, so wenden Sie sich bitte direkt an: CVJM Dortmund e.V., Xxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxx, Tel: 0000-000000, xxxx@xxxx-xxxxxxxx.xx Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu ma- chen. Nach Ablauf der Frist können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nichtSie Ansprüche nur geltend machen, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Gewährleistungsansprüche ver- jähren in sechs Monaten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis minderndem vertraglichen Reiseende.
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Gewährleistung. 6.1 Die allgemeine Verjährungsfrist für Mangelansprüche beträgt 36 Monate ab Lieferung an den Besteller. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für MängelProdukte, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt Besteller entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise oder grob fahrlässig nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Lieferanten für ein Bauwerk verwendet und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 72 Monate ab Ablieferung. Bei Werkverträgen beginnt der Lauf der Verjährungsfrist mit der Abnahme durch den Besteller. Längere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt. Die Ausschlussfrist gemäß Art. 39 Abs. 2 CISG (soweit anwendbar) endet nicht kennt entfälltvor Ablauf der in dieser Ziff. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird6.1 geregelten Verjährungsfrist. In jedem Fall 6.2 Im Falle von Mängeln hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich Lieferant nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Xxxx des Bestellers Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) zu leisten. Ort Ist die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung unmöglich, ist in diesem Fall beim Kundender Lieferant zur Nacherfüllung auf andere Weise berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist. Im Falle des FehlschlagensIst die Nacherfüllung insgesamt unmöglich, das heißt verweigert der UnmöglichkeitLieferant die Nacherfüllung, Unzumutbarkeiterfolgt trotz Setzung einer angemessenen Frist kein Nacherfüllungsversuch oder ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung ist der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde Besteller unbeschadet seiner sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag zurücktreten oder berechtigt. Die Frist gemäß Art 49 Abs. 2 CISG (soweit anwendbar) endet nicht vor Ablauf der in Ziff. 6.1 geregelten Verjährungsfrist. 6.3 Der Lieferant wird vor der Auslieferung die Qualität prüfen und dokumentieren. Der Besteller wird daher nach Eingang der Produkte nur untersuchen, ob sie dem bestellten Typ entsprechen, ob die bestellte Menge geliefert wurde und ob äußerlich erkennbare Transportschäden vorliegen. Die Parteien vereinbaren, dass über die oben beschriebene Wareneingangsuntersuchung hinaus keine Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Bestellers besteht. Stellt der Besteller an den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht gelieferten Produkten Qualitätsmängel fest – gleich ob dies im eigenen Machtbereich des Kunden verursachtRahmen der Wareneingangsuntersuchung oder im weiteren Verlauf geschieht – wird der Besteller dem Lieferanten diese Qualitätsmängel rechtzeitig mitteilen. 00.0.Xx dringenden FällenHat der Lieferant seinen Sitz in Deutschland, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nichtetwaige Mängel jedenfalls dann rechtzeitig gerügt, wenn wir berechtigt wärender Besteller sie innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen nach Eingang der Ware mitteilt. oder, eine entsprechende Nacherfüllung sofern sich ein solcher Mangel später zeigt, innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigernseiner Entdeckung. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist Hat der Lieferant seinen Sitz außerhalb Deutschlands, sind etwaige Mängel jedenfalls dann rechtzeitig gerügt, wenn der Besteller sie innerhalb von vier (4) Wochen nach dem Zeitpunkt, in dem er sie festgestellt hat oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich isthätte feststellen müssen, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernmitteilt.
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenDer Verkäufer garantiert, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt das Pferd gesund und frei von Mängeln, Fehlern und das es für den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt Verwendungszweck (zB.: Reiten und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt Fahren), geeignet ist. 13.2.Die Er haftet für auftretende Mängel in der gesetzlichen Gewährfrist. Über die vorstehende Gewährleistung hinaus sichert der Verkäufer dem Käufer nachstehende besondere Eigenschaften des Pferdes zu: Beschaffenheit des gekauften Pferdes in der Bewegung (Schritt, Trab und Galopp), in der Arbeitsleistung (Springen, Vielseitigkeit, Dressur, Distanzreiten oder Freizeitpferd usw.), Verlade und Schmiedefromm, Ausbildungsgrad, Turniererfolge bzw. Turniererfahrung und einwandfreie Charaktereigenschaften. § 5 Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit der für Mängelden Käufer örtlich zuständigen Bezirksgericht vereinbart. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift des Käufers Unterschrift des Verkäufers Anmerkungen: Der Kaufpreis hängt von sehr vielen Faktoren ab, die nicht immer objektivbar sind. Aussehen allein gibt keine Auskunft über die tatsächliche Qualität und Eigenschaften des Pferdes. Um das Risiko eines Käufers weitgehend auf ein Minimum einzuschränken, könnte ein Kauf mit Angeld erwogen werden, bei dem vom Kaufvertrag zurückgetreten werden kann. Die schuldlose Partei behält das empfangene Xxxxxx oder fordert den doppelten Betrag des bezahlten Xxxxxxxx zurück. Auch ein Kauf mit Reugeld wäre überlegenswert. Hier hat der Käufer bei Vertragsschluss kennt die Xxxx, den Kaufvertrag zu schließen oder grob fahrlässig gegen Zahlung des Reugelds vom Kaufvertrag zurückzutreten. Solange das Pferd nicht kennt entfälltübergeben worden ist, können Beanstandungen nur wegen Nichterfüllung des Vertrages geltend gemacht werden. Gleiches giltAbschließend wird dem Käufer empfohlen, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der LieferungBesichtigung des Pferdes einen Fachmann seines Vertrauens, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangelnicht möglicherweise in einem Naheverhältnis zum Verkäufer steht, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernmitzunehmen.
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Gewährleistung. Die Gewährleistung beginnt am Tage der Lieferung. Sie beträgt bei einschichtigem Betrieb für Dampf- und Heißwasserkessel sowie für Schnelldampferzeuger und Ersatzteile 1 Jahr, für die Typenreihe Heizautomaten 2 Jahre. Für die Rechte des Kunden bei Sach- alle fertig bezogenen Einbauteile, wie Pumpen, Armaturen, Feuerung, Regler, Begrenzer, Anzeige-, Mess- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen Schaltgeräte, wird in gleicher Weise wie der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istUnterlieferant dem Auftragnehmer gegenüber gewährleistet. 13.2.Die Die entsprechende Gewährleistung für Mängeldiese Geräte wird weitergegeben. Daneben sind weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, Folgeschäden, Transportkosten, Wandlung oder Minderung ausgeschlossen. Zeigen sich Mängel in infolge Materialfehler oder unsachgemäßer Ausführung, besteht Anspruch auf Ausbesserung oder Auswechslung schadhafter Teile nach Xxxx des Auftragnehmers. Sind nur Teile zu ersetzen, sind diese porto- und frachtfrei an den Auftragnehmer zu senden. Die zu ersetzenden Teile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Montagekosten werden bei Auswechslung nicht übernommen. Zeigt sich ein Mangel, steht dem Auftragnehmer das Recht zu, innerhalb angemessener Zeit den Mangel zu beseitigen. Scheitert die Nachbesserung, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleitungsansprüche zu. Ausgeschlossen ist jedoch der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfälltAnspruch auf Schadenersatz. Gleiches giltDies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die WareVerstoß durch einen leitenden Angestellten schuldhaft verursacht wurde oder wenn ein schuldhafter Verstoß eines Erfüllungsgehilfen gegen wesentliche Pflichten im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG vorliegt. Folgeschäden, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt Transport und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wirdTransportkosten sind jedoch von der Schadenersatzverpflichtung ausgeschlossen. In jedem Fall hat Gewährleistungsverpflichtungen gelten unter der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten Voraussetzung sachgemäßen Betriebs, einwandfreien Speisewassers und Beibehaltung des Lieferumfanges. Ausgeschlossen von der Mängelbeseitigung zu tragenGewährleistung sind Mängel und Schäden infolge natürlichen Verschleißes, mangelhafter Bedienung, Wartung und Reinigung, unsachgemäßen Betriebs, Überlastung, Korrosion, Taupunktunterschreitung, Ablagerungen und Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen undDie Gewährleistung erlischt ebenfalls, wenn sich ein Mangel zeigtohne Einverständnis des Auftragnehmers Änderungen und Reparaturen vorgenommen werden. Für Zeichnungen und Unterlagen über Anlagenteile und Zubehör, uns diesen unverzüglich anzuzeigendie vom Auftragnehmer nicht hergestellt werden, entfällt jegliche eigene Gewährleistung. Bei zum Einbau Gewährleistungsansprüche an den Hersteller und Lieferanten dieser Anlagenteile oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht des Zubehörs bzw. der Zeichnung werden ausdrücklich abgetreten. Soweit der Auftragnehmer nicht rechtzeitig ausdrücklich und schriftlich Beratungsverpflichtung übernimmt, scheidet eine Haftung oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugebenVerpflichtung hierfür aus. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vorgleichwohl Beratungen erfolgen, werden die zum Zweck der Prüfung diese nach bestem Wissen und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggfGewissen vorgenommen. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernEine Haftung dafür wird jedoch ausgeschlossen.
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Gewährleistung. Für die Rechte 7.1Gewährleistungsrechte des Kunden bei setzen voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. 7.2DEF leistet dem Kunden für Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen Rechtsmängel in der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenWeise Gewähr, dass sie die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt ihr gegen den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass Lieferanten zustehenden Gewährleistungsrechte hiermit unwiderruflich erfüllungshalber an den dies annehmenden Kunden abtritt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten gegenüber dem Lieferanten ist DEF unverzüglich anzuzeigen. Hat der Kunde Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten außergerichtlich erfolglos geltend gemacht, leistet DEF dem Kunden hilfsweise Gewähr, soweit DEF nicht aus tatsächlichen, in der Person des Lieferanten liegenden Gründen (z.B. Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Lieferanten) daran gehindert ist, ihre entsprechend gegenüber dem Lieferanten bestehenden Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Das Wahlrecht bzgl. der Form der Nacherfüllung steht DEF zu. Der Kunde kann die Temperatur und Luftfeuchtigkeit gewählte Art der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt Nacherfüllung ablehnen, soweit diese für ihn unzumutbar ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel7.3Hat im Falle der Minderung der Lieferant einen Teil des Kaufpreises an DEF zurückgezahlt, die ist der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfälltKunde verpflichtet, lediglich den entsprechend geminderten Kaufpreis ohne Abzüge (insb. Gleiches giltohne Skonto) an DEF zu zahlen 7.4Kann der Kunde aus abgetretenem Recht gegen den Lieferanten Zinsansprüche geltend machen, so stehen dem Kunden diese im Verhältnis zwischen DEF und Kunden dann zu, wenn sie auf einen Zeitraum entfallen, in dem der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt Kaufpreis an DEF bezahlt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wirdvon dieser nicht erstattet war. In jedem Fall Im Übrigen hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten Zinsansprüche gegen den Lieferanten aus abgetretenem Recht zugunsten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige DEF geltend zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei Unterlässt er dies schuldhaft, haftet er der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung DEF für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen ihr entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernSchaden.
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Gewährleistung. Für Die TechnoAlpin verpflichtet sich vertragswidrige Mängel, welche die Rechte Gebrauchsfähigkeit der Ware beeinträchtigten, zu beheben, vorausgesetzt der Mangel beruht auf einem Fehler der Konstruktion, des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Materials oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istAusführung. 13.2.Die Gewährleistung Diese Verpflichtung besteht nur für solche Mängel, die während der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig Gewährleistungsfrist ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (vgl. Punkt 9) der Ware auftreten und dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertrags- abschlusses nicht kennt entfälltbekannt waren. Gleiches giltAls bekannt gelten auch Mängel, wenn über die der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die nicht in Unkenntnis sein konnte. Der Arbeitsaufwand für den Gewährleistungsaustausch geht zu Lasten des Kunden. Mängel müssen innerhalb von 48 (achtungvierzig) Stunden, längstens aber innerhalb 8 (acht) Tagen ab Entdeckung bzw. ab Erkennbarkeit des Mangels durch eine schriftliche Anzeige, mit zwingender Angabe der Seriennummer der Ware, das Gerät der Art des Mangels und der Vertragsverletzung, gerügt werden. Das Defektteil muss mit ausgefülltem Retour-Schein (wobei die Seriennummer der Ware ein absolutes MUSS ist) innerhalb von 6 Monaten ab Entdeckung bzw. ab Erkennbarkeit des Mangels retourniert werden. Die Transportkosten für die Retourlieferung gehen zu Lasten des Kunden. Das retournierte Teil wird bezüglich des Gewährleistungsanspruchs überprüft. Ist dieser negativ, werden die Reparatur/Austauschkosten sowie die Transportspesen verrechnet. Die Unterlassung oder unsere Leistung (Montage) ändert Verzögerung der Anzeige, die mangelnde Angabe der Seriennummer der Ware sowie die fehlende Retourlieferung innerhalb der 6 Monatsfrist ab Entdeckung bzw. ab Erkennbarkeit des Mangels, sind nicht entschuldbar und führen zur Verwirkung des Rechts auf Gewährleistung. Handelsvertreter sind nicht ermächtigt, Mängelrügen entgegenzunehmen oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige im Zusammenhang mit Mängeln verbindliche Zusagen zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die entstanden sind: – bei Manipulation von fünf Arbeitstagen ab Montage Komponenten; – bei Änderungen, welche nicht von TechnoAlpin genehmigt wurden; – bei abweichender Zweckbestimmung, welche die vorliegende Anleitung beschreibt; – bei fehlender, fehlerhafter oder unvollständiger Seriennummer; – bei Verwendung von nicht Originalersatzteilen; – bei Betriebskomponenten und Material, die dem gewöhnlichen Verschleiß ausgesetzt sind; – bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/ungeeigneter oder Mängelanzeigeunsachgemäßer Lagerung, ist unsere Haftung für den nicht Verwendung, Verarbeitung oder Gebrauch falscher oder ungeeigneter Materialien, fehlerhafter Mon- tage bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware fehlerhafter Inbetriebsetzung durch den Kunden oder einen anderen UnternehmerDritte; – bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes, z.B. durch Einbau in ein anderes Produktinsbesondere Missachtung der Betriebsanleitung, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich der Empfehlungen des Her- stellers, der Vorschriften der Unfallverhütung und vom Gesetz vorgeschriebener Verordnungen; – bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Wareübermäßiger Beanspruchung und bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe; – bei Mängeln, die von uns dem Kunden bei Kauf bekannt waren oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde über die er nicht in Unkenntnis sein konnte; – bei öffentlich-rechtliche Vorschriften im Verwendungsstaat, die nicht den allgemeinen Standards entsprechen und die TechnoAlpin nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut ausdrücklich und versendet werden kannschriftlich vor Vertragsabschuss mitgeteilt wurden; – bei Mängel nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistung sieht keine Entschädigungen oder Schadenersatz in Bezug auf den Transport oder den etwaigen Stillstand der Anlage vor. TechnoAlpin behält sich das Recht vor, so können wir wählendie Gewährleistung durch gebrauchtes, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistenrevisioniertes und in etwa gleich altes Material zu erfüllen. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des FehlschlagensBei Waren, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann an welchen der Kunde vom Vertrag zurücktreten Reparatur oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gebenAustausch ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens TechnoAlpin durchführt, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernentfällt jegliche Gewährleistung.
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenDer Auftragnehmer gewährleistet, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt Leistungen bei vertrags- gemäßer Nutzung den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt Vorgaben entsprechen, und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängelnicht mit Fehlern behaftet sind, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt ihre vertragsgemäße Nutzung aufheben oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kundener- heblich mindern. Im Falle des Fehlschlagensvon Betriebsleistungen stellt der Auftragnehmer seine Leis- tungen möglichst unterbrechungsfrei zur Verfügung. Der Auftrag- nehmer behält sich vor, das heißt die Erreichbarkeit seiner Leistungen nach entsprechender Vorankündigung kurzfristig einzuschränken, z.B. um Wartungsarbeiten am System durchzuführen. Diese Unterbrechun- gen gelten nicht als Mangel. Der Auftragnehmer verpflichtet sich je- doch, die Betriebsbereitschaft so schnell wie möglich wieder herzu- stellen. Für Mängel leistet der UnmöglichkeitAuftragnehmer nur soweit Gewähr, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung als sie tat- sächlich vom Auftragnehmer verursacht wurden. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr beginnend mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergebenerfolgrei- chen (Teil-)Abnahme. Im Falle von Betriebs- und Wartungsleistungen leistet der Ersatzlieferung hat uns Auftragnehmer Gewähr gemäß § 1096 ABGB in analoger Anwendung. Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung unter Angabe der Kunde für die mangelhafte Sache zurückzugebenMängelbehebung zweckdienlichen Informationen schriftlich beim kaufmännischen Ansprechpartner des Auftragnehmers zu rü- gen, da ansonsten jegliche Gewährleistungspflicht des Auftragneh- mers entfällt. Wenn wir ursprünglich Diese Rügepflicht gilt auch für allfällige Unterbrechun- gen der Betriebsbereitschaft bzw. der Datenverfügbarkeit. Vorausset- zung jeglicher Gewährleistung ist, dass der Mangel reproduzierbar ist. Der Auftragnehmer wird während der Gewährleistungsfrist auftreten- de Mängel nach Aufforderung durch den Auftraggeber binnen ange- messener Frist gemäß § 932 ABGB beheben. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Auftraggebers sind die erforderlichen Hilfskräfte seitens des Auftraggebers bzw. Betriebsmit- tel unentgeltlich beizustellen. Die im Rahmen einer Reparatur oder Wartung ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum des Auftrag- nehmers über. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Montage, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse, unsachgemäße Bedienung, geänderte Be- triebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verseu- chung mit Computerviren, Verwendung ungeeigneter Organisations- mittel und Datenträger, anormale Betriebsbedingungen (insbesonde- re Abweichungen von den Installationsanweisungen), Hardware- bzw. Betriebssystemfehlern sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers der Auftraggeber selbst oder ein nicht zum Einbau verpflichtet warenausdrück- lich ermächtigter Dritter an den Komponenten Änderungen oder In- standsetzungen vornimmt. Der Auftragnehmer kann die Vergütung seines Aufwandes verlangen, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich soweit er aufgrund einer Fehlermeldung des Auftraggebers tätig ge- worden ist, ohne dass tatsächlich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggfvorliegt. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme Die hier festgelegten Gewährleistungsansprüche sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernabschließend.
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Gewährleistung. Für Die Haftung richtet sich nach AGB-A. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Der Kunde hat die Warengebrauchs- Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH - soweit erforderlich - bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch der Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH einen Datenträger mit den betreffenden Anpassungen zu übersenden und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren Arbeitsmittel zur Verfügung zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt iststellen. 13.2.Die Die Gewährleistung erlischt für Mängelsolche Anpassungen, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und in die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangensonstiger Weise eingreift, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht dass der Kunde im eigenen Machtbereich Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH kann die Vergütung Ihres Aufwandes verlangen, soweit sie auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorgelegen hat. Entsprechendes gilt, wenn mangels Unterstützung des Kunden verursachtim Sinne von AGB-AP bei einer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchgeführten Mängelsuche kein Mangel gefunden wird. 00.0.Xx dringenden FällenDer Kunde hat Gewährleistungsansprüche nur, z.B. wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form - unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen - schriftlich zu melden. Der Kunde hat die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH - soweit erforderlich - bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch der Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH einen Datenträger m mit dem betreffenden Programm zu übersenden und Arbeitsmittel zur Abwehr unverhältnismäßiger SchädenVerfügung zu stellen. Die Gewährleistung erlischt für solche Programme, hat die der Kunde das Rechtändert oder in die er in sonstiger Weise eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich nicht ursächlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
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Gewährleistung. Für 9.1 Ist die Rechte von TECdocs® gelieferte technische Dokumentation mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist TECdocs® zunächst unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte des Auftraggebers verpflichtet, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Schlägt der erste Versuch der Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber TECdocs® unter Bestimmung einer angemessenen Nachfrist nochmals zur Nachbesserung auffordern. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung und Prüfung erkennbare Mängel der von TECdocs® gelieferten Dienstleis- tung hat der Auftraggeber innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe der technischen Dokumentation/Dienstleistung durch das Transportunternehmen oder den Kunden schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig ordnungsgemäßer Prüfung nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall erkenn- bare Mängel hat der Kunde die innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung (spätestens aber innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Übergabe der Dokumentation durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung das Transportunternehmen oder durch TECdocs®) schriftlich zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigenrügen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat Versäumung dieser Rügefristen kommt eine Untersuchung Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht mehr in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgenBetracht. Zeigt sich bei der LieferungDie Ver- pflichtungen aus den §§ 377, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen378 HGB werden hierdurch nicht berührt. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, Schlägt die von uns dem Auftraggeber geforderte Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung leistet TECdocs® innerhalb einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der an- gemessenen Frist keine Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergü- tung oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich Rückgängigmachung des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu Vertrages verlangen. Von Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von TECdocs®, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernVertragsdurch- führung wesentlichen Pflicht verursacht und nachgewiesen wurde.
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Gewährleistung. Für FancyFence GmbH übergibt nach der vollständigen Bezahlung des Auftrages die Rechte des Kunden Garantiekarte. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich bei Sach- ihrem Empfang zu überprüfen und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Mängel sofort bei Abnahme dem Lieferanten bzw. Spediteur schriftlich anzuzeigen. Wenn die Ware Fehler aufweist, die von den vertraglichen Vereinbarungen mit FancyFence GmbH abweichen oder mangelhafter Montageanleitung) gelten den Wert der Ware nicht unbeträchtlich beeinflussen, ist FancyFence GmbH zur zweimaligen Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Optische Beeinträchtigungen, die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen im Zuge der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragensachgemäßen Bearbeitung der Ware entstanden sind, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für sind keine Mängel, die den Käufer zu Gewährleistungsansprüchen berechtigen. Die Oberfläche der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfälltVerzinkung und industriellen Pulverbeschichtung kann technisch bedingt Unebenheiten aufweisen. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dies ist ein Qualitätsmerkmal für Verzinkung DIN ISO 1461. Es muss aus 3m Entfernung ein einheitliches und sauberes Gesamtbild ergeben. Für die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung Folgen unrichtiger und/oder Mängelanzeigeunvollständiger Angaben und Maße haftet der Käufer. Schlägt die Nachbesserung fehl oder verzögert sich die Nachbesserung mehr als 8 Wochen aus Gründen, die FancyFence GmbH nicht zu vertreten hat, oder kann FancyFence GmbH keinen Ersatz liefern, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung Besteller berechtigt eine Herabsetzung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen Kaufpreises zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme Darüberhinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel und/oder Schäden infolge üblicher Abnützung, ferner nicht auf Mängel und/oder Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Verwendung, falscher Handhabung, mechanischer Beschädigung usw. sowie solcher Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sofern die Schäden nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind. Der Anspruch auf Gewährleistung kann ohne unsere Zustimmung nicht auf Dritte übertragen werden. Bei seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und Instandsetzungsarbeiten an den Liefergegenständen haften wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen daraus entstehenden Mängel nicht. Bewegliche Teile wie Schlösser, Bänder, Scharniere, Rollen, Briefkastenklappen usw. müssen bauseits stets gut geölt, gefettet und gewartet werden. Es wird keine Haftung für deren Verschleiß inklusive Farbbeständigkeit übernommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Haftung bei Montagefehlern oder ohnehin entbehrlich istbei Verletzungen, kann die durch unsachgemäße Handhabung der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernZaunelemente hervorgerufen werden, übernommen wird.
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Gewährleistung. Die Gewähr dafür, dass der Liefergegenstand die ver- traglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist, den an- erkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem Gewöhnlichen oder nach Vertrag vorausge- setzten Gebrauch aufheben oder mindern wird durch den Lieferanten unternommen. Der Liefergegenstand muss den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen oder Richtlinien (wie z. B. TÜV-, VDE- und UVV-Vorschriften) entsprechen. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen Untersuchung gelieferter Ware stehen dem Besteller zwei Wochen zur Verfügung, gerechnet vom Zeitpunkt der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istLieferung an. 13.2.Die Gewährleistung für Für Mängel, die zunächst nicht erkennbar sind (verdeck- te Mängel) ist die Rüge fristgerecht bis zum Ablauf von zwei Wochen nach der Käufer bei Vertragsschluss kennt Entdeckung des Mangels. Der Lieferant verzichtet insoweit auf den Einwand der nicht rechtzeitigen Mängelrüge. Offensichtliche Mängel, wie beispielsweise Identität oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches giltMengenabweichungen, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel werden innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei 10 Arbeitstagen, gerechnet vom Zeitpunkt der Untersuchung Lieferung an, gerügt. Für den Fall, dass der Liefergegenstand nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben anerkannten Regeln der Technik entspricht (Gewährleistungsfall) stehen dem Besteller die die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung Gewährleistungs- ansprüche zu. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist be- trägt 36 Monate und gilt als Mindestfrist, Verkaufs- und Lieferbedingungen der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergebenHASEKE GmbH & Co. KG Stand 31.10.2018 soweit keine längeren Gewährleistungsfris- ten vereinbart worden sind. Im Falle der Ersatzlieferung Gewährleis- tungshaftung hat uns der Kunde Lieferant auch die mangelhafte Sache zurückzugebenso genannten Mangelfolgeschäden (wie z. B. Produktionsausfall und wirtschaftliche Schäden in Folge verspäteter Lieferung, Kosten einer eventuell durchzuführenden Rückrufaktion) zu erstatten. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet warenZum erstattungsfähigen Schaden gehören auch die für eine eventuelle Schadenbeseitigung ent- stehenden Nebenkosten wie z. B. Aus- und Einbaukosen, umfasst Fahr- und Frachtkosten, Kosten für die Nacherfüllung weder den Ausbau Gestellung von Arbeitskräften und insbesondere auch Kosten mit der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen Schaden- bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten Mangelfeststellung (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, wie z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernSachver- ständigenkosten).
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Gewährleistung. Für Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit Gefahrübergang. Im Übrigen beschränkt sich die Rechte Gewährleistung und Haftung von Xxxxx auf Nacherfüllung, und zwar nach Xxxx von Xxxxx durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfül- lung fehl, erhält der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller kein Rück- trittsrecht zu. Das Recht des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Bestellers auf Minderung ist ausgeschlossen. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder mangelhafter Montageanleitung) gelten Sach¬mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenWare beim Besteller, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung soweit ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Waren Dif- ferenz zwischen Kaufpreis und deren Materialien abgestimmt istWert der mangelhaften Sache. 13.2.Die Gewährleistung für MängelDies gilt nicht, wenn Xxxxx die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Die Produktbeschreibungen von Fezer gelten nur als Beschaffenheitsangaben. Öffentliche Äußerungen, Anprei-sungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. Auch die Produktbeschreibun- gen eines Herstellers, dessen sich Fezer bedient, gelten nur als Beschaffenheitsangaben. Er- hält der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches giltBesteller eine mangelhafte Montage-Anleitung, ist Xxxxx lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montage-Anleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Der Besteller kann nur dann Schadenersatz wegen Nicht-erfüllung geltend machen oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen undvom Vertrag zurücktreten, wenn sich ein Mangel zeigtXxxxx trotz Fristsetzung weder nachgebessert noch Ersatz geleistet hat oder wenn dem Besteller eine Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung nicht zumutbar ist. Gewährleistungs- ansprüche setzen voraus, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor dass der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind Besteller Fezer offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen 2 Wochen, gerechnet ab Montage Empfang der Ware und bei der Untersuchung nicht erkennbare versteckte Mängel innerhalb der gleichen Frist von 2 Wochen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung Feststellung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistenschriftlich anzeigt. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht Garantien im eigenen Machtbereich des Kunden verursachtRechtssinne erhält der Besteller durch Fezer nicht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernHerstellergarantien Dritter bleiben hiervon unberührt.
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren 01 Wir sind berechtigt, auch solche Mängel mit dem Recht auf Gewährleistung zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängelrügen, die der Käufer zwar bei Vertragsschluss kennt sofortiger Untersuchung des Vertragsgegenstandes feststellbar gewesen wären, die sich jedoch im Einzelfall erst nach Be- oder grob fahrlässig nicht kennt entfälltVerarbeitung herausgestellt haben. Gleiches gilt02 Wir werden die Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf etwaige Qualitäts- oder Quan- titätsabweichungen prüfen. Dabei erkennbare Mängel sind in jedem Fall rechtzeitig gerügt, wenn unsere Mängelanzeige beim Lieferanten binnen zehn Tagen nach Erhalt der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die WareWare eingeht. Die Rüge versteckter Mängel ist in jedem Fall rechtzeitig, das Gerät wenn sie beim Lieferanten binnen zehn Tagen nach Entdeckung der Mängel eingeht. 03 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte stehen uns ungekürzt zu; unabhängig davon sind wir berechtigt vom Lieferanten nach unserer Xxxx Mangelbeseitigung oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wirdErsatzlieferung zu verlangen. In jedem diesem Fall hat ist der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten Lieferant verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde UnternehmerDas Recht auf Schadenser- satz, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommeninsbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, d.hbleibt ausdrücklich vorbehalten. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen04 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang. Bei zum Einbau Ersatzlieferung oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor Mängelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist für die ersetzten oder ausgebesserten Teile erneut ab deren Abnahme. Der Lauf der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der LieferungVerjährungsfrist wird gehemmt für den Zeit- raum, der Untersuchung mit der Absendung der Mängelanzeige durch uns beginnt und mit der Erklärung des Lieferanten, der Mangel sei beseitigt oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangeldie Fortsetzung der Beseitigung wurde verwei- gert, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machenendet. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können 05 Bei mangelhafter Lieferung haben wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst Kaufpreis in bis zu beseitigen und von uns fünffacher Höhe des Rechnungswertes der mangelhaften Ware zurückzubehalten. 06 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, anderweitig Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen für eine mangelhafte Sache auf Kosten des Lieferanten zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernbeschaffen.
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Gewährleistung. Für die Rechte des Mängel haften wir wie folgt: Wir leisten, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 24 Monate ab Gefahrübergang Gewähr für einwandfreies arbeiten der von uns gelieferten Neugeräte in Bezug auf Material und Verarbeitung. Weitergehende Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt xxx.xxxxx-xx.xx - IT-Systemhaus & Vertrieb e.K. in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Für Mängel bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen Gebrauchtgeräten haften wir 6 Monate, vorausgesetzt, der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenMangel wurde uns schriftlich binnen einer Frist von 8 Werktagen ab Gefahrübergang mitgeteilt. Für Warenrücksendungen in anderer als der Originalverpackung ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen. xxx.xxxxx-xx.xx - IT-Systemhaus & Vertrieb e.K. gewährleistet, dass die Pflege Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der xxx.xxxxx-xx.xx - IT-Systemhaus & Vertrieb e.K. schriftlich bestätigt wurden. Die Gewährleistung beginnt mit dem Gefahrübergang. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, Serien-Nummern, Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht, so entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. 13.2.Die Gewährleistung für Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Der Käufer muss den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die der Käufer auch bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht kennt entfällt. Gleiches giltentdeckt werden können, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware sind uns unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kundenmitzuteilen. Im Falle einer ordnungsgemäßen Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass (a) das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des FehlschlagensLieferscheins, mit dem das heißt der UnmöglichkeitGerät geliefert wurde, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindernan xxx.xxxxx-xx.xx - IT- Systemhaus & Vertrieb e.K. zur Reparatur eingeschickt bzw. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit bei ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangenunfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursachtTransportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.; (b) der Besteller das schadhafte Teil bzw. 00.0.Xx dringenden FällenGerät bereithält und ein Techniker von uns zum Besteller geschickt wird, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit um die Reparatur vorzunehmen. Durch den Austausch von teilen, Baugruppen oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schädenganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die ausgebauten und ersetzten Teile werden unser Eigentum. Nur wenn dreimalige Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach jeweiliger angemessener Reparaturzeit zu Billigung und Fristsetzung fehlschlagen, hat der Kunde das RechtRecht zur Wandlung oder Minderung. Von der Gewährleistung ausgenommen sind nach ordnungsgemäßer Inbetriebnahme abnutzbare Teile, wie Gummi, Sicherungen, Batterien, Kassetten, Disketten, sonstige Verbrauchsmaterialien usw.. Für Geräte, die von Unterlieferanten bezogen werden, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Umfang der Gewährleistungsbedingungen der Herstellerfirma. Die Gewähr gilt nach unserer Xxxx auf Instandsetzung oder Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen beanstandeten Teile oder Geräte. Die für ersetzte Teile verbleibenden Teile werden unser Eigentum. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die xxx.xxxxx-xx.xx - IT-Systemhaus & Vertrieb e.K. berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen Offensichtliche Mängel der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich Sache sind innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich Lieferung anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgenGewährleistungsansprüche verjähren beim Verkauf an Verbraucher nach zwei (2) Jahren, beim Verkauf an Unternehmer nach einem (1) Jahr. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall Gewährleistungsansprüche gebrauchter Sachen verjähren beim Verkauf an Verbraucher nach einem (1) Jahr; beim Verkauf gebrauchter Sachen an Unternehmer sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt mangelhafter Lieferung bzw. Leistung hat der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Kunde nach unserer Xxxx Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindernkostenlose Ersatzlieferung (Nacherfüllung). 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn In diesem Fall übernehmen wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, Aufwendungen (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggfMaterialkosten). Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen Bei Fehlschlagen auch der Nachbesserung oder Ersatzteillieferung kann der Kunde nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises bzw. erstattetWerklohns (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Liegt kein Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel vor, können wir vom Kunden den Wert oder die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht Tauglichkeit der Kaufsache bzw. des Werkes nur unerheblich mindert. Eine Nachbesserung gilt im eigenen Machtbereich des Kunden verursachtRegelfall nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung Kommen wir mit der Betriebssicherheit Nachbesserung oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich istErsatzlieferung in Verzug, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist dieselben Rechte geltend machen. § 440 BGB und unsere Haftung nach Abschnitt 10 dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bleibt unberührt. Eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache bzw. des Werkes im Sinne von § 443 BGB muss von uns ausdrücklich schriftlich übernommen werden, soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Eine Gewährleistung scheidet aus, wenn unser Liefergegenstand eigenmächtig, insbesondere durch Einbau von fremden Teilen, verändert worden ist und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Fehler hierauf zurückzuführen ist. Bei Rückgabe bzw. Wandlung des Liefergegenstandes ist der Liefergegenstand vollständig, insbesondere mit Zubehör und Verpackung, zurückzugeben. Ansonsten erfolgt eine angemessene Aufrechnung auf den Kaufpreis mindernKaufpreis. Eine Anzeige des Mangels ist nur unter Vorlage der Originalrechnung möglich.
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Gewährleistung. Für Die TMS Software GmbH gewährt die Rechte Garantie ab Verkaufsdatum auf Waren oder Verarbeitungsmängel des Datenträgers, auf dem die Software geliefert wurde. TMS Software GmbH garantiert die Lauffähigkeit der Software nur, wenn die beschriebenen Voraussetzungen vorliegen. TMS Software GmbH garantiert nicht, daß die Software oder Änderungen den Anforderungen des Käufers entsprechen oder jederzeit störungs- und fehlerfrei funktionieren. Bei Feststellung von Mängeln während der Garantiezeit ist der Händler oder TMS Software GmbH sofort in Kenntnis zu setzen. Um die Garantieleistung in Anspruch zu nehmen, muß der Käufer eine genaue Beschreibung des Computersystems liefern sowie der Umstände, unter denen der Mangel aufgetreten ist. TMS Software GmbH wird daraufhin den defekten Datenträger ersetzen. TMS Software GmbH garantiert keine Kompatibilität mit Programmen anderer Hersteller. Insbesondere speicherresidente Programme können die Funktionsfähigkeit der Programme beeinträchtigen oder sie abstürzen lassen. Die Haftung von TMS Software GmbH gegenüber dem Käufer, welche sich aus der Lizenz oder der Benutzung der Software ergibt, ist auf keinen Fall höher als der entrichtete Kaufpreis Es kann nach Stand der Technik ein unterbrechungsfreier und fehlerfreier Betrieb oder die Beseitigung aller etwaiger Programmfehler nicht gewährleistet werden. Die Ansprüche des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen sind zunächst auf Nachbesserung beschränkt. TMS Software GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für inhaltliche Richtigkeit der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istProgramm - Funktionen. 13.2.Die Gewährleistung für MängelGeschäfte, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt Kunde aufgrund von Programmergebnissen abschließt oder grob fahrlässig nicht kennt entfälltunterläßt, fallen in seinen Risikobereich. Gleiches giltTMS Software GmbH gewährleistet, daß der Kaufgegenstand frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Grundsätzlich bieten wir eine Gewährleistung von 2 Jahren. Sie besteht jedoch nur, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigttrotz ordnungsgemäßer Anwendung, uns diesen unverzüglich anzuzeigenPflege, Wartung, normaler Beanspruchung und unter Einsetzung qualifizierten Personals durch den Abnehmer eingetreten ist und nicht auf natürlichem Verschleiß oder Korrosion einzelner Teile oder unfachmännischen Reparaturen, Umbauten oder Eingriffen von fremder Hand oder Blitzschlag oder ähnlichem beruht. Bei zum Einbau Seriennummer, Typbezeichnung oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor ähnliche Kennzeichen dürfen nicht entfernt oder unleserlich gemacht werden. Ein Anspruch auf Vorabaustausch der Verarbeitung beanstandeten Ware besteht nicht. Datensicherung ist Sache des Anwenders. Für Datenverlust, gleich welcher Art und Entstehungsweise, haften wir nicht. Rücksendungen haben an TMS Software GmbH frei Haus zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindernFall unberechtigter Rücksendungen wird die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- Euro + Transportkosten zzgl. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergebenMwSt. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernper Barnachnahme zurückgesendet.
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Gewährleistung. Für jeden Fall der Gewährleistung ist der Verkäufer zur Ersatzlieferung berechtigt. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenWare beim Käufer, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung wenn dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Waren Differenz zwi- schen Kaufpreis und deren Materialien abgestimmt istWert der mangelhaften Lieferung. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches giltDies gilt nicht, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Minderungs- oder Rücktrittsrechte bei Scheitern der Nachbesserung bleiben unberührt. Ist ein Mangel nur geringfügig, besteht kein Rücktrittsrecht. Offensichtliche Mängel müssen Stoffmehl innerhalb einer Frist von einer Woche, gerechnet ab Erhalt der Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und schriftlich angezeigt werden. Es genügt die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wirdrechtzeitige Absendung. In jedem Fall hat Unterlässt der Kunde Käufer diese Anzeige, erlöschen die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragenGewährleistungsrechte 2 Wochen nach Feststellung des Mangels. 00.0.Xxx der Kunde UnternehmerDies gilt nicht bei Arglist. Der Käufer ist beweispflichtig für alle Anspruchsvoraussetzungen, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommeninsbesondere den Mangel selbst, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung Zeitpunkt der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde Feststellung und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann Rechtzeitigkeit der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernMängelrüge. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
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Gewährleistung. Für Ist die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Lieferung oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmermangelhaft, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.hkann der Auftragnehmer nacherfüllen. er hat Schlägt die Ware unverzüglich Nachbesserung nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen angemessener Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferungobjektiv fehl, kann der Kunde Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten Schadensersatz im Rahmen der vereinbarten Haftungsbeschränkung verlangen. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von uns getragen fünf Werktagen nach Lieferung bzw. erstattetDurchführung der vertraglichen Leistung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei dennMängel, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften vertraglichen Lieferungen bzw. Leistungen sind von dem Auftraggeber in dem Zustand, in dem sie sich im eigenen Machtbereich Zeitpunkt der Feststellung des Kunden verursachtMangels befinden, zur Besichtigung durch den Auftragnehmer bereit zu halten. 00.0.Xx dringenden FällenDie Beseitigung des Mangels sowie jedwede sonstige Bearbeitung der vertraglichen Lieferungen bzw. Leistungen durch andere als den Auftragnehmer sowie ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jeden Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Auftragnehmer aus. Die Gewährleistung wird bei Bauleistungen (Bodenbelags- und Tapezierarbeiten) nach den Bestimmungen des BGB übernommen. Ist der Auftraggeber nicht Verbraucher, z.gilt für Bauleistungen die Verjährungsfrist nach VOB/B (sh. auch Ziff. 3). Die Verjährungsfrist für die übrigen Leistungen beträgt 2 Jahre, bei Verträgen mit Nicht-Verbrauchern (sh. Ziffer 7 Satz 4) 1 Jahr. Reparaturarbeiten, z. B. bei Gefährdung an Polstermöbeln, verjähren ohne Rücksicht auf die Person des Vertragspartners in 1 Jahr. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass seine Leis- tung zur Zeit der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das RechtAbnahme die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat, den Mangel selbst zu beseitigen anerkannten Regeln der Technik entspricht und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine sich für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich istnach dem Vertrag vorausgesetzte bzw. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, kann die bei Werken der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis minderngleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art des Werkes erwarten kann.
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragengesetzlichen Gewährleistungsvorschriften unter Einschluss unserer Richtlinien für Materialanlieferungen Stand 29.08.2008. Der Lieferant haftet dafür, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten Lieferung und Benutzung der Mängelbeseitigung zu tragenWare Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. 00.0.Xxx der Kunde UnternehmerDer Lieferant verzichtet für die ersten zwanzig Werktage nach Eintreffen des Materials am Lieferort auf den Einwand, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb Beanstandung von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung Qualität und/oder MängelanzeigeBeschaffenheit des Materials sei verspätet. Stellt sich ein äußerlich nicht erkennbarer Mangel nach Abnahme und erfolgter Sortierung heraus, so beginnt die Verjährungsfrist mit Feststellung des Mangels. Sofern uns die Untersuchung der Leistung und die Mängelrüge nach § 377 (1) HGB obliegen, stehen uns für deren fristgerechte Erfüllung zwanzig Werktage zur Verfügung. Die Rüge eines Mangels, der sich erst später zeigt, ist unsere Haftung für den fristgerecht nach §377 (3) HGB bis zum Ablauf von zwei Wochen nach seiner Entdeckung. Kommt der Lieferant seinen Gewährleistungspflichten nicht nach, so sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, nach Fristsetzung auf Kosten des Lieferanten Mängel oder Schäden zu beseitigen bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossenbeseitigen zu lassen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Der Lieferant tritt uns bereits jetzt – erfüllungshalber – alle Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Wareab, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde ihm gegen seinen Vorlieferanten aus und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich Zusammenhang mit der Lieferung mangelhafter Ware zustehen. Er wird uns zur Geltendmachung solcher Ansprüche sämtliche hierfür erforderlichen Unterlagen aushändigen. Mit Xxxxxxx des Kunden verursachtVertra ges erklärt der Lieferant, dass sämtliche Metallanlieferungen von ihm auf das Vorhandensein von Sprengköpfen, explosionsverdächtigen Gegenständen und geschlossenen Hohlkörpern überprüft worden ist. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.(Sprengstofffreiheitserklärung)
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Gewährleistung. Für Beim Auftreten von Mängeln steht es dem AG frei, zwischen Austausch, Reparatur oder Preisminderung zu wählen, sofern der AG nicht von seinem Wandlungsrecht Gebrauch macht. Besteht der AG auf Austausch oder Reparatur, ist er bis zur vollständigen Erfüllung der geschuldeten Leistung/Lieferung zur Zurückbehaltung des gesamten Entgeltes berechtigt. Der AN leistet Gewähr für die Rechte Fehlerfreiheit aller Teile des Kunden Vertragsgegenstandes ab positiv protokollierter Abnahme bei Sach- Dienstleistungen an unbeweglichen Sachen für 36 Monate. Nachweislich fehlerhaft gelieferte Teile werden vom AN kostenfrei (inkl. Teile, Anfahrts-, Aufenthalts- und Rechtsmängeln Montageaufwand) ausgetauscht. Ausgenommen hiervon sind alle Verschleißteile, dies sind alle Teile, welche nach Wartungsvorschriften einmal oder mehrmals innerhalb von 6 Monaten ausgetauscht werden müssen. Der AN garantiert im Schadensfall einen Serviceeinsatz innerhalb von 12 Stunden und eine Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft innerhalb von 24 Stunden. Die Kosten der Behebung der Mängel bzw. des Schadens treffen den AN inkl. aller Kosten für Demontage, der erneuten Montage sowie eventueller Transportkosten zwischen dem Ort der Reparatur und dem Einsatzort. Gültig für: Betriebe der NÖM AG (einschließlich Falsch- A) Seite: Seite 10 von 12 Gültig ab: 03.08.2023 Erstellt durch: MA Einkauf Geprüft durch: AL Einkauf Freigegeben durch: RCO Dokument Nr: ED UG UP1.01 003 Version Nr: 2.0 Ersatz- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Verschleißteile Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für einen Zeitraum von zehn Jahren, gerechnet von der positiv protokollierten Abnahme, zur Lieferung der benötigten Ersatz- und Verschleißteile oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen kostenlosen Austausch auf ein entsprechendes nachfolgendes Produkt. Handelt es sich beim Auftrag um ein Softwareprodukt, so leistet der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenAN Gewähr dafür, dass für einen Zeitraum von drei Jahren, vom Zeitpunkt der Installation gerechnet, die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und in der Anwenderdokumentation veröffentlichten Spezifikationen erfüllt sind, sofern sie vertragsgemäß eingesetzt werden. Der AN garantiert ferner, dass der Vertragsgegenstand keine Viren, Trojaner oder sonstige Schadsoftware enthält, die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung nachteilige Auswirkungen auf die Waren Hard- und/oder Software des AG oder Dritten haben könnte. Während der Gewährleistungsfrist gerügte Mängel des Vertragsgegenstandes werden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung mehrfach fehl, ist der AG berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten und deren Materialien abgestimmt istdie Lizenzgebühr wird dem AG zurückerstattet. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, Der AN trägt die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches giltSchnittstellenverantwortung, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wirdvon ihm hergestellte Vertragsgegenstand mit den Gewerken anderer Lieferanten zusammenwirken soll. In jedem Fall Auf festgestellte Mängel anderer Gewerke hat der Kunde AN den AG hinzuweisen. Der AN bleibt während der Vertragserfüllung verpflichtet, alle erhaltenen technischen Unterlagen und Zeichnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und auf Fehler, Widersprüche und Unvollständigkeiten, welche die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmerordnungsgemäße Vertragserfüllung beeinträchtigen können, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernhinzuweisen.
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Samples: noem.imgix.net
Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, leistet der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenLieferant Gewähr dafür, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt Ware / Leistung im Sinne der §§ 922f ABGB dem Vertrag entspricht. Die gesetzliche Vermutungsfrist des § 924 ABGB wird auf 12 Monate verlängert. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist endet bei Weiterverkauf der Ware durch LPG frühestens nach Ablauf von 24 Monaten nach Eingang einer Beanstandung durch den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfälltLPG. Gleiches gilt, wenn LPG prüft die Ware / Leistung innerhalb von längstens 14 Tagen nach Erhalt lediglich auf ihre Identität mit der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere bestellten Ware / Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wirdsowie Menge. In jedem Fall hat Darüber hinaus ist LPG von der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim KundenRügeobliegenheit gemäß § 000 XXX befreit. Im Falle des FehlschlagensVorliegens von Mängeln ist LPG berechtigt nach ihrer Xxxx kostenlos den Austausch der mangelhaften Lieferung / Leistung zu verlangen oder Preisminderung oder Vertragsaufhebung zu fordern. Diese Rechte werden durch die Bestimmungen des § 932 Abs. 2-4 ABGB nicht beschränkt. Vom Lieferanten sind alle LPG durch die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware / Leistung entstehenden Kosten und Nachteile zu ersetzen, das heißt sofern er nicht nachweist, dass die Mangelhaftigkeit weder von ihm noch von einem seiner Vorlieferanten verschuldet wurde. Dies umfasst etwa die Schad- und Klagloshaltung von LPG für alle aufgrund einer Mangelhaftigkeit der UnmöglichkeitWare / Leistung von Dritten gestellten Ansprüche, Unzumutbarkeitdie Kosten einer erforderlichen Nachprüfung anderer Lagerbestände, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung Rücksendungen, Prüfungen, Begutachtungen, Mehrkosten der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann Eindeckung mit Ersatzware etc. Die Gewährleistungsfrist beginnt nach erfolgter Mängelbehebung durch den Lieferanten und nach Abnahme der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns Verbesserung durch LPG für die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit gesamte von der Mangelhaftigkeit betroffenen Lieferung/Leistung neu zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergebenlaufen. Im Falle des Austausches der Ersatzlieferung mangelhaften Lieferung hat uns der Kunde Lieferant darüber hinaus die mangelhafte Sache zurückzugebenWare auf seine Kosten (d.s. Wenn wir ursprünglich z.B. Verzollungs-, Manipulations-, Transport- und Versicherungskosten etc.) zurückzunehmen. Der Lieferant hält LPG diesbezüglich vollkommen Schad- und Klaglos. Der Lieferant leistet weiter Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware in der Europäischen Union, im EWR-Raum sowie im Endbestimmungsland laut Bestellung uneingeschränkt verkehrsfähig und frei von Schutzrechten Dritter (wie etwa Patent-, Marken-, Muster- oder Urheberrechte) ist. Ist die Ware mit einer Marke bezeichnet, garantiert der Lieferant, dass die gelieferte Ware echt ist und entweder vom Inhaber der Marke, mit welcher sie bezeichnet ist und/oder unter der sie vertrieben wird oder mit Zustimmung des Markeninhabers in Verkehr gebracht worden ist. Der Lieferant leistet über für die uneingeschränkte rechtliche Zulässigkeit des Inverkehrbringens der Ware und deren Vertrieb unter Benutzung der Marke in Österreich sowie im Endbestimmungsland laut Bestellung Gewähr. Der Lieferant verpflichtet sich, LPG – unbeschadet weitergehender Rechte – für alle Schäden und Nachteile aus der Nichteinhaltung der Gewährleistung Schad- und Klaglos zu halten und LPG alle Kosten und Folgeschäden welcher Art auch immer zu ersetzen, die aus einer – auch nur teilweisen – Nichteinhaltung der Gewährleistungsverpflichtung resultieren. Diese Haftung des Lieferanten erstreckt sich auch auf den Ersatz von Geldstrafen, die wegen nicht zum Einbau verpflichtet wareneinwandfreier Beschaffenheit oder Kennzeichnung der Ware über LPG, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen deren Organe bzw. erstattetDienstnehmer oder über deren Kunden verhängt werden. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht iDarüber hinausgehende Rechte von LPG bleiben hiervon unberührt. Im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit Falle einer mangelhaften Lieferung oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wärenLeistung ist LPG berechtigt, eine entsprechende Nacherfüllung nach Aufwandsentschädigungspauschale von € 100,00 je Reklamation an den gesetzlichen Vorschriften Lieferanten zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernverrechnen.
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Gewährleistung. Für Die Sachübernehmerin übernimmt die Rechte des Kunden Übertragungsobjekte im heutigen ihr bekann- ten, rechtlichen und tatsächlichen Zustand. Soweit die Anlagen nicht älter als zehn Jahre sind, gewährt die Sacheinlege- rin/Sachübergeberin der Sachübernehmerin für allfällige Baumängel an den Anlagen Baugarantie/Sachgewährleistung in dem Umfange und in dem Masse, wie die Ge- währleistungsansprüche der Sacheinlegerin/Sachübergeberin gegenüber den am Bau beteiligten Planern, Unternehmern und Lieferanten selber durchsetzbar – und damit ohne Bonitätshaftung – zur Verfügung stehen. Im Übrigen haftet die Sacheinlegerin/Sachübergeberin für keine Mängel. Allfällig bei Sach- der Übernahme zutage tretende sichtbare Mängel und Rechtsmängeln Abnützungen gelten als mit dem Übernahmepreis abgegolten. Jegliche weitere Nachwährschaft von Seiten der Sachein- legerin/Sachübergeberin für Mängel aller Art (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitungrechtliche, sachliche, offene, verdeckte, gegenwärtige, zukünftige usw.) gelten wird in den Schranken von Art. 199 OR wegbedun- gen. Demnach haftet die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung Sacheinlegerin/Sachübergeberin nicht für Mängel, die der Käufer Sachübernehmerin bekannt sind, die diese bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfälltAnwendung gewöhnlicher Aufmerk- samkeit hätte erkennen sollen und mit denen vernunftgemäss gerechnet werden muss. Gleiches giltHingegen haftet die Sacheinlegerin/Sachübergeberin trotz Aufhebung der Gewährleis- tungspflicht von Gesetzes wegen für Mängel, wenn die sie der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet Sachübernehmerin arglistig verschwiegen hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossenDie Parteien bestätigen ausdrücklich, wenn von der Notarin auf die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit Trag- weite dieser Bestimmung aufmerksam gemacht worden zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernsein.
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Gewährleistung. Für die Rechte 16.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ausführung der Lieferung bzw. Erbringung der Leistung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches giltfahrlässigen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. 16.2 Zur Prüfung übersandte Vor- und Zwischenerzeug- nisse oder -Produkte sind unverzüglich nach Erhalt durch den Auftraggeber sorgfältig zu untersuchen bzw. zu prüfen. Bei Druckerzeugnis- sen geht die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Erklärung der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst indem sich an die Erklärung der Druckfreigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers bzgl. Vor- und Zwischenerzeugnissen oder -Pro- dukten. 16.3 Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche nach Entdeckung; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware16.4 Beanstandungen, die von uns lediglich darauf beruhen, dass der Auftraggeber die „Richtlinien für die Druckdatenbeistellung und Aufbereitung“ des Auftragnehmers nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. 16.5 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Xxxx zur Nachbesserung und/oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftrag- nehmer dieser Verpflichtung nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) innerhalb einer angemessenen Frist nach oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferungtrotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder den Kaufpreis angemessen mindernRückgängigmachung des Vertrages (Wandelung/Rücktritt) verlangen. 13.6.Der Kunde hat uns die 16.6 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle Beanstandung der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangengesamten Lieferung, es sei denn, dass die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. 16.7 Abweichungen in der Beschaffenheit des Kunden verursachtvom Auftragnehmer verwendeten Papiers und sonstigen Materials stellen keinen Mangel dar, soweit sie in den Lieferbedingungen der zuständigen Lieferantenverbände – die auf Anforderung dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden - für zulässig erklärt sind. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.Bei farbigen Reproduktionen in allen
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Gewährleistung. Für die Rechte Die von uns gelieferten Waren sind nach Erhalt sofort zu kontrollieren, sachgemäß zu behandeln und gemäß den jeweiligen einschlägigen Vorschriften (zB Codes, Richtlinien, Verordnungen udgl.), insbesondere der VO (EG) 853/2004 sowie des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren LMSVG idgF, aufzubewahren bzw. zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istverarbeiten. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches giltBerechtigte Beanstandungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt diese bei Frischfleisch binnen 24 Stunden und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich bei gefrorenem Fleisch binnen 7 Werktagen nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigender Sendung schriftlich und mit Begründung erhoben werden. Bei zum Einbau Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten eines Teiles davon. Die Aufbewahrung der Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung entsprechend den auf den Packungen aufgedruckten Lagerbedingungen zu erfolgen. Zeigt sich Die Angaben bedeuten im Einzelnen: Gekühlt lagern: Lagerung der Waren in Kühlräumen bzw. Kühlgeräten bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machendeklarierten Temperatur – Regelfall +2 °C. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht Tiefgekühlt lagern: Lagerung in einem entsprechenden Tiefkühlgerät bzw. nicht rechtzeitig Kühlraum bei mindestens –18 °C oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossendarunter. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossenFür Gewährleistungsansprüche haften wir nur, wenn durch einen für das Fachgebiet „Fleisch, Fleischwaren“ oder für ein allenfalls an seine Stelle tretendes Fachgebiet gerichtlich beeideten Sachverständigen, einen amtlichen Tierarzt oder einen Amtstierarzt festgestellt wurde, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe an den ersten Beförderer (ab Werk, ex factory) vorlag. Im Sinne des vorherigen Absatzes bestehen keinerlei Gewährleistungsansprüche, wenn ein amtlicher Tierarzt oder ein Amtstierarzt vor oder bei Abfertigung der Ware ein entsprechendes Zeugnis ausstellt, dass im Zeitpunkt der Übergabe an den ersten Beförderer keinerlei Mängel vorlagen. Wurde bei oder vor Abfertigung der Ware kein Zeugnis eines amtlichen Tierarztes oder eines Amtstierarztes eingeholt, werden die Parteien versuchen, sich gemeinsam auf einen Sachverständigen zu einigen. Sollte keine Einigung binnen 7 Werktagen ab Zugang des Ersuchens um Überprüfung durch einen Sachverständigen erzielt werden, erfolgt die Auswahl durch einen von uns auszuwählenden Rechtsanwalt oder Notar. Die Kosten des Sachverständigen und gegebenenfalls des Notars oder Rechtsanwalts sind vorab von unserem Vertragspartner zu tragen und von uns zu ersetzen, wenn ein Mangel festgestellt wird. Sollte das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt durch einen Sachverständigen festgestellt worden sein, haben wir das ausschließliche Wahlrecht, entweder die mangelhafte Ware durch den Kunden in angemessener Nachfrist auszutauschen oder einen anderen Unternehmerdem Käufer eine Gutschrift – maximal in Höhe des Fakturenwertes der mangelbehafteten Ware – zu gewähren; dies gegen Retournierung der bemängelten Ware. Für Ware, z.B. durch Einbau in ein anderes Produktwelche aufgrund unsachgemäßer Lieferung, weiterverarbeitet wurdeLagerung oder Ablauf der empfohlenen Aufbrauchsfrist retourniert wird, erfolgt keine Gewährleistung. 13.5.Handelt Im Zweifel handelt es sich bei der mangelhaften Sache allen Datumsangaben am Produkt oder in den Produktspezifikationen die Haltbarkeit betreffend um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.Verbrauchsdaten
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Gewährleistung. Für Die aus einem Mangel der Xxxx begründeten Ansprüche des Auftraggebers gegen die Rechte des Kunden Weigend GmbH richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde verpflichtet sich, die Xxxx bei Sach- der Annahme auf etwaige Mängel zu untersuchen und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten bei Feststellung eines solchen, die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Weigend GmbH umgehend in Kenntnis zu setzen. Sollte der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu trageneinem späteren Zeitpunkt feststellen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht Ware mangelhaft ist, so ist er verpflichtet, die Weigend GmbH sofort nach Entdeckung des Mangels zu informieren. Unterlässt der Kunde es, einen Mangel anzuzeigen, gilt die Ware als genehmigt. Liegt ein berechtigter Mangel an der Kaufsache vor, erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit eine Nacherfüllung nach Xxxx der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istWeigend GmbH durch Instandsetzung der Ware, Ersatzlieferung oder Gutschrift auf. 13.2.Die Gewährleistung für MängelAls Mangel an der Ware zählen nicht Schäden, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt Kunde durch unsachgemäße oder grob fahrlässig nicht kennt entfälltvertragswidrige Behandlung und Lagerung verursacht hat. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Ausschlaggebend sind hierfür die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und Angaben des Herstellers. Schlägt die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein MangelNacherfüllung fehl, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/berechtigt, Rücktritt oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzwMinderung zu verlangen. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Die Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau wird in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kundenhandelsüblicher Qualität geliefert. Im Falle einer vor dem Kauf erfolgten Bemusterung ist diese für die Qualität maßgeblich. Unerhebliche Abweichungen, durch technische Weiterentwicklung oder durch die Herstellung bedingt, gelten als vertragsgemäß genehmigt. Unfrei versendete Rücksendungen werden vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung grundsätzlich nicht angenommen, hierfür entstandene Kosten gehen zu Lasten des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindernAuftraggebers. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. IUnbeschadet dessen werden dem Kunden im Falle einer berechtigten Rücksendung die hierbei entstandenen Kosten erstattet, soweit diese in ihrer Höhe als sachlich gerechtfertigt erscheinen. Jede Rücksendung soll vorab zwischen den Parteien abgestimmt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr mit Auslieferung der Ersatzlieferung hat uns der Kunde jeweiligen Kaufsache an den Kunden. Bei Fernostware und sogenannten Cent-Artikeln beschränkt sich die mangelhafte Sache zurückzugebenGewährleistungszeit auf die für den Artikel übliche Lebensdauer, maximal jedoch 12 Monate ab Auslieferung. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet warenDie Verjährungsfrist für Lieferregresse bleibt unberührt, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau sie beträgt 5 Jahre ab Ablieferung der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernSache.
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Samples: www.weigend-lippstadt.de
Gewährleistung. Für Die MED LaborUnion GmbH erbringt ihre Labor- leistungen und sonstige Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt. Die Haftung für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Folgen etwaiger unrichti- ger Übermittlungen von Analyseergebnissen oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen fehlerhafte Analysen beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei der bezogenen Lieferung von Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde der MED LaborUnion GmbH unverzüglich über Mängel an den gelieferten Waren zu berichten und der MED La- borUnion GmbH Gelegenheit zu geben, die durch Ware zu untersuchen. Dies gilt auch bei Vorliegen unwesentli- cher Fehler oder geringfügiger Mengenabweichungen. Mängelrügen müssen spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Ware schriftlich, per Brief, Telefax oder E-Mail spezifiziert bei der MED LaborUnion GmbH eingehen. Mängel die Änderung entstehenden Mehrkosten innerhalb dieser Frist bei sorgfältiger Prüfung nicht festgestellt werden können sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber sechs Wochen nach Empfang der Mängelbeseitigung Ware, zu tragenrügen. 00.0.Xxx der Kunde UnternehmerWerden vorgenannte Fristen versäumt, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat gilt die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigenals ordnungsgemäß. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor Unrichtige Gebrauchsanleitungen/Verwendungs- hinweise lösen keine Sachmängelansprüche bezüglich der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, gelieferten Waren aus. Eine Gewähr für die Richtigkeit von uns Werbeaussagen von Zuliefe- rern/Vormateriallieferanten wird nicht übernommen. Berechtigte Sachmängelansprüche richten sich auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung geschieht nach unserer Xxxx durch Mängelbeseitigung oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistenWare. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Der Nacherfüllungsanspruch beschränkt sich auf Leistungen am Sitz des Kunden. Im Falle des FehlschlagensSchlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen Kauf- preis mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit Schadensersatz wird nur unter den Voraussetzungen der Ziff. 10 dieser Bedingungen gewährt. Außer in den Fällen von Arglist, Vorsatz und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete gro- ber Fahrlässigkeit verjähren Mängelansprüche in ei- nem Jahr nach Ablieferung der Ware zu Prüfungszwecken zu übergebenbeziehungsweise Erbringung der Dienstleistung. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugebenEntsprechendes gilt für Rückgriffsansprüche. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernZwingendes Produkthaftungsrecht bleibt unbe- rührt.
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Gewährleistung. Für die Rechte Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Abweichungen von technischen ÖMORMEN oder dem Stand der Technik berechtigen den Auftraggeber keinesfalls zu einem Anspruch, wenn eine ausreichende Funktionalität des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt Werkes gegeben ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, Dem Auftraggeber steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung Nach Xxxx von Connetation können Mängel durch Verbesserung oder Austausch behoben oder dem Auftraggeber Preisminderung oder Wandlung gewährt werden. Durch die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Behebung des Mangels wird die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt sie für den nicht bzwvon der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften Connetation Web Engineering GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00X, 0000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx. +00 000 000000, xxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxx.xx, Landesgericht Salzburg: FN 394822 x Irrtum, Verkürzung über die Hälfte. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen VerbraucherSchadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, wenn soweit diese nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Connetation beruhen. Derartige Ansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung. Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen. Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet. Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen. Jene Dritten, welche die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmervereinbarten Fremdleistungen erbringen, z.B. durch Einbau in ein anderes Produktsind keine Erfüllungsgehilfen von Connetation, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich nicht bei der mangelhaften Sache um Verfolgung der Interessen von uns gelieferte WareConnetation tätig und damit auch nicht in den Risikobereich von Connetation einbezogen. Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine jedoch für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich istfachgerechten Beauftragung, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernKoordinierung und Bearbeitung derselben, ist somit jegliche verschuldensabhängige Haftung von Connetation zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung von Connetation ausgeschlossen. Werden die Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, also durch diesen ausgewählt, dann ist jegliche Haftung von Connetation ausgeschlossen.
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Gewährleistung. Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, können die Auftraggeber_innen zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, können die Auftraggeber_innen nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag). Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Die Auftraggeber_innen tragen die alleinige presse, zivil-, datenschutz- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen einschließlich des Umgangs mit Beiträgen oder deren Inhalten in ihrem Verantwortungsbereich vor oder nach der Veröffentlichung (Redaktion und übriger Betrieb sowie bei Weiterübertragung der Rechte an Dritte). Xxxxx Xxxxx übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch die Auftraggeber_innen, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Datenschutz-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche oder Bußgelder infolge einer Veröffentlichung durch die Auftraggeber_innen oder einen sonstigen Umgang der Auftraggeber_innen<< mit den Beiträgen vor oder nach der Veröffentlichung (Redaktion und übriger Betrieb sowie bei Weiterübertragung der Rechte an Dritte). Xxxxx Xxxxx übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch die Auftraggeber_innen, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch die Auftraggeber_innen. Für die Klärung solcher Rechte sind regelmäßig die Auftraggeber_innen verantwortlich; die Auftraggeber_innen müssen die eventuellen Kosten – einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit – einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen Xxxxx Xxxxx und den Auftraggeber_innen streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Kunden bei Sach- Materials und Rechtsmängeln zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, sind die Auftraggeber_innen beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen. Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials (Veröffentlichung einschließlich Falsch- des Umgangs mit Beiträgen oder deren Inhalten) in ihrem Verantwortungsbereich vor oder nach der Veröffentlichung (Redaktion und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitungübriger Betrieb) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde UnternehmerAuftraggeber_innen Ansprüche erheben oder presse-, so hat er seinen Untersuchungs- datenschutz- und Rügepflichten nachzukommenstrafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, d.h. er hat haben die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb Auftraggeber_innen Xxxxx Xxxxx von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen damit verbundenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangenfreizustellen, es sei denn, Xxxxx Xxxxx trifft die fehlende Mangelhaftigkeit wurde Haftung gegenüber den Auftraggeber_innen nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn die Auftraggeber_innen die Rechte am Beitrag an Dritte übertragen. Die Auftraggeber_innen werden hiermit auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Vermögensschadenshaftplichtversicherung für Berichterstattung (in Wort und/oder Bild und/oder Ton) abzuschließen. Informationen hierzu sind erhältlich beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV), Xxxxxxxxxxxxx 00 / 00X, 00000 Xxxxxx, Tel.: 000-0000 0000, Fax: 000-0000 0000, E-Mail: xxxxxx@xxx.xx, xxx.xxx.xx. Alternativ können die Auftraggeber_innen mit Xxxxx Xxxxx vereinbaren, dass sie für einen zu vereinbarenden Aufschlag auf das Honorar das Risiko hinsichtlich eines genau definierten Verwendungszwecks übernimmt; eine solche Vereinbarung ist stets schriftlich festzuhalten. Xxxxx Xxxxx haftet nicht für Schäden, die bei den Auftraggeber_innen im eigenen Machtbereich des Kunden verursachtZusammenhang mit der Nutzung der von Xxxxx Xxxxx angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen der Auftraggeber_innen angeschlossenen Geräten von Xxxxx Xxxxx. 00.0.Xx dringenden FällenDie Auftraggeber_innen sind verpflichtet, z.ihre Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist. Die Auftraggeber_innen werden hiermit durch Xxxxx Xxxxx darauf hingewiesen, dass die Auftraggeber_innen gegen das Risiko von Betriebsstörungen oder -ausfall wegen Computerviren oder vergleichbaren Störungen eine Betriebsausfallversicherung oder eine vergleichbare Versicherung abschließen können. Informationen erhalten die Auftraggeber_innen hierzu beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Adresse siehe oben Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die Xxxxx Xxxxx oder ihre Erfüllungsgehilf_innen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Diese Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn Xxxxx Xxxxx Mängel arglistig verschwiegen oder Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch Xxxxx Xxxxx oder ihre Erfüllungsgehilf_innen. Die Gewährleistung ist zudem bei Kauf- und Werkverträgen nicht ausgeschlossen, wenn eine vertragswesentliche Hauptpflicht von Xxxxx Xxxxx verletzt wurde. Es wird zugleich darauf hingewiesen, dass eine Versicherung gegen Bußgelder (z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger SchädenDatenschutzbehörden) nicht möglich erscheint und daher von den vorgenannten Versicherungsmöglichkeiten in der Regel nicht erfasst wird, hat der Kunde das Recht, den Mangel d. h. die Auftraggeber_innen entsprechende Vorsorgeposten selbst zu beseitigen und bilden haben, mit denen solche Kosten selbst aufgebracht bzw. Xxxxx Xxxxx von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernKosten freigestellt werden kann.
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- (1)Alle Angaben, wie z.B. bauphysikalische Werte, Masse, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Berech- nungen, Montageskizzen und Rechtsmängeln Zeichnungen in Musterbüchern und sonstigen Unterlagen begründen keine Zusicherung für das Vorhandensein einer Eigenschaft. (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall 2)Etwaige Mängel hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware Besteller HAMMEL unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich ohne schuldhaftes Zögern schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich gegenüber XXXXXX anzuzeigen. Versäumt der Kunde Besteller bei Mängeln, die ordnungsgemäße bei einer ordnungsgemässen Untersuchung und/oder Mängelanzeigeder Ware erkannt werden können, eine schriftliche Anzeige innerhalb von einer Woche, so verliert er dadurch seine Gewährleistungsrechte. Die einwöchige Frist beginnt mit dem Tag der Lieferung der Ware. Sollte die Ware nicht ausgeliefert werden, beginnt die Frist mit dem Tag der Übergabe der Ware. Die wei- tergehenden Obliegenheiten nach §§ 377, 381 HGB bleiben unberührt. (3)Soweit die Ware einen von XXXXXX zu vertretenden Mangel aufweist, ist unsere Haftung für den nicht XXXXXX nach seiner Xxxx zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mangelbeseitigung bzw. nicht rechtzeitig Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller berechtigt, nach seiner Xxxx Rücktritt von dem Vertrag oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften Minderung zu verlangen. Die Erfüllung der Gewährleistung erfolgt grundsätzlich im Werk in Bad Salzungen. Verlangt der Besteller Leistungen vor Ort, gehen Transport-, Reisekosten und Spesen zu seinen Lasten. (4)Natürlicher Verschleiss ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben (5)Die Gewährleistung von HAMMEL hat die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung pünktliche Erfüllung der unverarbeiteten Ware an einen Verbrauchervereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Bestellers zur Voraussetzung. Insbesondere die Durchführung der Inspekti- onen (lt. Dokumentation bzw. Betriebsanleitung) nach Auftrag des Bestellers durch das Fachpersonal von HAMMEL ist Voraussetzung für die Gewährleistungsübernahme. (6)HAMMEL gewährleistet einwandfreies Material und sachgemässe Montage für die Dauer von höchstens 18 Monaten oder maximal 2.000 Betriebsstunden mit Ablauf des Fertigstellungsmonats (siehe Typenschild der Maschine), auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hatje nachdem was zuerst eintritt. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossenFür Ersatzteile sowie Werkleistungen gilt eine Gewährleis- tungszeit von 1 Jahr oder 1.000 Betriebsstunden mit Ablauf des Fertigstellungsmonats (siehe Typenschild der Maschine), wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kundenje nachdem was zuerst eintritt. Im Falle des FehlschlagensRahmen der Gewährleistung sind die Ersatzteile und die Durchführung der Reparatur kostenlos. Reise-, das heißt Unterkunft- und Versandkosten oder Gebühren und Steuern bei der UnmöglichkeitZollabfertigung sind nicht enthalten, Unzumutbarkeitsoweit nicht anders vereinbart. zurückzuschicken. (9)Soweit Gewährleistungsarbeiten mit schriftlichem Einverständnis von XXXXXX durch Dritte ausgeführt wer- den, Verweigerung ist HAMMEL unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Fälligkeit der Arbeiten davon zu unterrichten, falls der Dritte seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindernBesteller Einwendungen gegen seine Arbeiten erhoben werden sollen. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergebenNach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche gegen HAMMEL ausgeschlossen. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn10)Für Lieferteile, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeiti- gen Verschleiss unterliegen, wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Schäden infolge natürlicher Abnutzung, Überlastung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangel- hafter Bauarbeiten sowie infolge von Einflüssen der Temperatur, der Witterung, chemischer und elektrischer Art oder infolge anderer Natureinflüsse. Eingriffe unbefugter Dritter oder Selbstverschulden, Vernachlässi- gung der Wartung oder Unterhaltung, Verschuldung bei der Bedienung oder sonstige unsachgemässe Ein- griffe fallen nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und unter die Gewährleistungspflicht von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernHAMMEL.
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitungzu 12.2. der ÖNORM B 2110) Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat diesbezüglichen Regelungen der ÖNORM B 2110; unter Ausschluss der Bestimmungen über die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches giltMängelrüge, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die WareAG Verbraucher ist. Ist der AG Unternehmer, ist das Leis- tungsverweigerung- bzw. Zurückbehaltungsrecht des AG im Falle von Mängeln, der Höhe nach auf das dreifache der voraussichtli- chen Mangelbehebungskosten beschränkt. Der AN ist berechtigt, das Gerät oder unsere Leistung zurückbehaltene Entgelt, durch ein unbares Sicherungsmittel abzulösen. Für den Einbau von Fenstern und Türen gilt die ÖNORM B 5320 in der gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt innen dampf- diffusionsdicht, außen schlagregendicht und dampfdiffusionsoffen). Der AG wurde darüber aufgeklärt, dass beim Einbau von Außen- fenstern und –türen, die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde nicht dieser ÖNORM entsprechen, die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht Diffusionsdicht- bzw. -offenheit nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossenhergestellt ist und insoweit keine Gewährleistungsansprüche bestehen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, Verschiedene Hersteller von Bauprodukten (z.B. Fensterherstel- ler), geben dem AG Garantien mit verschiedener Dauer. Diese Garantieansprüche stehen dem AG direkt gegenüber dem Herstel- ler zu. Der AN übernimmt dadurch keinerlei Garantieverpflichtun- gen, welche über die ihm gegenüber bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehen, oder sagt diese zu. Die gesetzlichen Gewährleistungspflichten des AN werden durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und Herstellergarantien nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernbeeinträchtigt.
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Gewährleistung. ALPENMÖBEL leistet für die gelieferte Ware Gewähr für die Dauer von einem Jahr ab Lieferdatum. Für von ALPENMÖBEL gelieferte Elektrogeräte und Beleuchtungen beträgt die Rechte Gewährleistungsfrist sechs Monate. Bei begründeten und fristgerechten Mängelrügen wird ALPENMÖBEL unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln Gewähr durch Verbesserung, Gewährung eines Preisnachlasses oder Ersatzlieferung (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Umtausch) vornehmen oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Die Xxxx des jeweiligen Gewährleistungsbehelfes bleibt ALPENMÖBEL vorbehalten. Kommt ALPENMÖBEL ihrer Gewährleistungsverpflichtung nicht in angemessener Frist nach, ist der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istberechtigt eine angemessene Preisminderung vorzunehmen bzw. 13.2.Die Gewährleistung für Mängelvom Vertrag zurückzutreten. Tätigkeiten, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches giltALPENMÖBEL aufgrund ungerechtfertigter Mängelrügen entwickelt, wenn gelten als Auftrag, dessen Leistung der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung zu bezahlen hat. Von der Gewährleistung sind insbesondere ausgeschlossen: vom Kunden beigestellte Waren; für Schäden, die Wareaus Mängel im Bestand (zB. schadhaftes Mauerwerk, das Gerät oder unsere Leistung (MontageBaufeuchte, Baumängel etc.) ändert oder durch Dritte ändern lässt ergeben; die Verträglichkeit der von ALPENMÖBEL verwendeten Materialien mit anderen Teilen und Eigenschaften des einzurichtenden Raumes, wie z.B. fremde Einrichtungsgegenstände, Lichtfarben, Heizung und dergleichen; Verformung und Rissbildung verwendeter Massivhölzer; die Funktion des Liefergegenstandes und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossenTauglichkeit des hierbei verwendeten Materials, wenn die mangelhafte Ware durch den Konstruktion vom Kunden oder einen anderen Unternehmer, seinem Bevollmächtigten (z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei Architekt) erstellt worden ist; geringfügige Abweichungen der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde Farbtöne und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen Oberflächen- bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung Furnierstruktur der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.einzelnen Liefergegenstände;
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Gewährleistung. Für eConnect AG prüft die Rechte LIEFERGEGENSTÄNDE vor dem Versand gemäss üblicher Geschäftspraxis. Weitergehende Prüfungen erfolgen sofern vereinbart und werden dem KUNDEN zusätzlich in Rechnung gestellt. eConnect AG leistet dem KUNDEN Gewähr dafür, dass die LIEFERGEGENSTÄNDE im Zeitpunkt des Kunden Versandes keine substantiellen Mängel in der Verarbeitung oder im Material aufweisen, welche den ordentlichen Gebrauch des LIEFERGEGENSTANDES beeinträchtigen. Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährleistung werden ausdrücklich ausgeschlos- sen, soweit nicht explizit in der Auftragsbestätigung und/oder dem Vertrag vereinbart. Der KUNDE hat die gelieferten LIEFERGEGENSTÄNDE nach Eintreffen am vereinbarten BESTIMMUNGSORT un- verzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen inner- halb von 20 Tagen schriftlich bei Sach- und Rechtsmängeln eConnect AG anzuzeigen (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Datum Poststempel massgebend). Später entdeckte ver- deckte Mängel sind innerhalb von 7 Tagen ab Entdeckung bei eConnect AG anzuzeigen. Unterlässt der KUNDE die Anzeige oder mangelhafter Montageanleitung) werden die LIEFERGEGENSTÄNDE ohne Prüfung verarbeitet, so gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde LIEFERGEGENSTÄNDE als akzeptiert. Werden beanstandete LIEFERGEGENSTÄNDE ohne schriftliche Zustimmung von eConnect AG durch den KUN- DEN oder DRITTE verarbeitet, entfällt die Gewährleistung. Nach erfolgter Geltendmachung von Mängeln kann eConnect AG in der Folge wahlweise entweder den be- troffenen LIEFERGEGENSTAND an Ort und Stelle unter- suchen oder aber verlangen, dass der LIEFERGEGEN- STAND an eConnect AG zurückgesandt wird. eConnect AG wird den Gewährleistungsanspruch prüfen und dem KUN- DEN mitteilen, ob der geltend gemachte Anspruch unter die Gewährleistung fällt oder nicht. Bis zur definitiven Klärung der Beanstandung hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge KUNDE den LIEFERGEGEN- STAND aufzubewahren. Liegt ein Gewährleistungsfall vor, wird eConnect AG allfäl- lige Mängel am LIEFERGEGENSTAND nach eigenem Er- messen entweder unentgeltlich beheben oder ganz oder teilweise ersetzen. Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag (Wandlung), auf Reduktion des Kaufpreises (Minderung) oder auf Ersatzvornahme ist ausgeschlossen. Liegt kein Gewährleistungsfall vor, hat der KUNDE sämtli- che Kosten zu tragen, dass welche eConnect AG durch die Pflege sowie Reinigung Gel- tendmachung des nicht unter die Gewährleistung fallenden Anspruches entstanden sind. Dies beinhaltet insbesondere Transport, Montage und Arbeitskosten. Die Rechnungstel- lung erfolgt analog der Rechnungstellung für DIENSTLEIS- TUNGEN gemäss Ziffer 4 dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istAGB. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilteConnect AG übernimmt keine Gewähr, wenn der Kunde KUNDE oder DRITTE ohne unsere ausdrückliche die schriftliche Zustimmung der eConnect AG Änderungen oder Reparaturen am betroffe- nen LIEFERGEGENSTAND vornimmt oder diesen unsach- lich behandelt. Gewährleistungsansprüche verjähren vorbehältlich einer expliziten anderen Regelung nach Ablauf von zwei Jahren nach der LIEFERUNG des betreffenden LIEFERGEGEN- STANDES. Für von eConnect AG ersetzte oder reparierte LIEFERGEGENSTÄNDE gilt die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder Zweijahresfrist ab Liefe- rung des ursprünglichen LIEFERGEGENSTANDES. Allfällige Mitarbeit durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich eConnect AG bei der Lieferung, Ermittlung von Mängeln oder Beseitigung derselben erfolgt ohne jedes Präjudiz für Bestand und Umfang der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernGewährleistung.
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Gewährleistung. Für 7 Abs. 1 Der Leistungserbringer übernimmt die Rechte Gewähr für eine einwandfreie Aus- führung und Funktions- fähigkeit des Kunden Hilfsmittels bei Sach- Auslieferung. Deshalb prüft er grundsätzlich auch im Fall einer verordneten Versorgung die Refraktions- werte. § 7 Abs. 1 Der Leistungserbringer übernimmt die Gewähr für eine einwandfreie Aus- führung und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- Funktions- fähigkeit des Hilfsmittels bei Auslieferung. Deshalb darf er auch im Fall einer verordneten Versorgung die Refraktionswerte prüfen. § 7 Abs. 2 Änderungen von Korrektionswerten bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Anlage A 54 § 2 Abs. 5 Der Leistungserbringer übernimmt die Gewähr für eine einwandfreie Ausführung und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) Funktions- fähigkeit des Hilfsmittels bei Auslieferung. Deshalb darf er auch im Fall einer verordneten Versorgung die Refraktionswerte prüfen. § 7 Abs. 1 Der Leistungserbringer übernimmt die Gewähr für eine einwandfreie Aus- führung und Funktions- fähigkeit der Sehhilfe bei Auslieferung. Deshalb kann er auch im Fall einer vertragsärztlich verordneten Versorgung die Refraktions- werte prüfen. AOK-Vertrag pronovaBKK-Vertrag GWQ+ - Vertrag IKK-Vertrag werden nur nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt vorgenommen. Eignungsvoraus- setzungen/ Präqualifizierung Betriebe, die vor dem 30.06.2018 dem Vertrag über eine Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung zur Hilfsmittelversorgung beigetreten sind, bis zum 30.06.2018 die Eignung über eine PQ-Bestätigung, mindestens aber eine Eingangsbestätigung der PQ- Beantragung nachweisen. Sobald wie möglich ist die PQ-Bestätigung nachzureichen. Ab dem 30.06.2018 können nur Betriebe mit abgeschlossener PQ neu Vertragspartner werden. Der Vertragsbeitritt ist mit einer Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung zur Hilfsmittelversorgung bis zum 31.12.2018 möglich. Sobald wie möglich ist die PQ-Bestätigung nachzureichen. Ab dem 01.01.2019 können nur Betriebe mit abgeschlossener PQ neu Vertragspartner werden. Der Vertragsbeitritt ist mit einer Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung zur Hilfsmittel-versorgung bis zum 31.12.2018 möglich – die Antragstellung für eine PQ ist durch Vorlage einer Bestätigung der PQ-Stelle nachzuweisen. Bis zum 31.12.2018 ist der endgültige Nachweis der Erfüllung der Präqualifizierungsbe- stimmungen durch die Vorlage eines PQ- Zertifikates zu erbringen. Vertragsbeitritt übergangs- weise auch bei gleichzeitigem Nachweis der Beantragung einer Präqualifizierung möglich. Die Übergangsfrist gilt maximal für 6 Monate nach Beantragung der Präqualifizierung. Das Präqualifizierungs- zertifikat ist innerhalb dieses 6-Monats-Zeitraums bei der IKK nachzureichen. Preisliste Enthalten sind die Festbetragspositionen und zusätzliche Vertragspreise wie Gleitsichtgläser, höherbrechende organische Gläser; Kantenfilter 450 nm; Keratokonuslinsen etc. AOK-Preisliste Stand 1.12.2017 gilt bis zum 31.12.2018 Zusätzlich: Uhrglasverband Okklusionspflaster AOK-Vertrag pronovaBKK-Vertrag GWQ+ - Vertrag IKK-Vertrag Abrechnung Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über Form und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istInhalt des Abrechnungsverfahrens mit sonstigen Leistungserbringern nach § 302 Abs. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung 2 SGB V (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernAbrechnungsrichtlinien).
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen 8.1 Sollte der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde UnternehmerDienst einen Mangel aufweisen, so hat er seinen Untersuchungs- der Auftraggeber PTV hierüber unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Sachverhalts und Rügepflichten nachzukommen, d.hBeifügung aller für eine Fehlerbehebung nützlichen Informationen zu unterrichten. er hat Es gelten die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigenAnforderungen der SLA für Incident Reports. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgenPTV wird ordnungsgemäß gerügte Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein MangelSchlägt die Mängelbeseitigung fehl und stellt dies für den Auftraggeber einen wichtigen Grund dar, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige der Auf- traggeber berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu machenkündigen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und Für die Rückzahlung einer bereits vorausbezahlten Vergütung gilt dann Ziff. 4.8. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen Mängeln die vereinbarte Ver- gütung zu mindern. Das Recht des Auftraggebers, bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde Mängeln die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel Vergütung antei- lig nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossenGrundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung ganz oder teilweise zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hatPTV leistet Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur in den Grenzen des Ziff. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, 9. PTV xServer internet Nutzungsbedingungen Schadens- und Aufwendungsersatz z.B. durch Einbau in ein anderes ProduktMauttarifinformationen, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte WareEmissionen, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Trucka- ttributen, lange Postleitzahlen und POIs, die tatsächlichen Gegebenheiten nie voll- ständig abbilden können, da eine zeitliche Verzögerung zwischen einer Veränderung von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde Gegebenheiten und deren Berücksichtigung in der Anwendung/ Datenbank tech- nisch nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet ausgeschlossen werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt Solche Abweichungen sind kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernMangel.
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Gewährleistung. Für Xxxx leistet grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab Auslieferung vom Werk bzw. Meldung der Auslieferungsbereitschaft Gewähr. Dabei soll die Rechte Beweislastregelung des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen§ 924 ABGB keine Anwendung finden; d.h., dass die Pflege sowie Reinigung bei Auftreten eines Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht vermutet wird, dass dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt schon bei Übergabe bestanden hat und dass die Temperatur der Beweis für diesen Umstand dem Käufer obliegt. Gebrauchte Geräte stehen dem Kunden vor Vertragsabschluss zu eingehenden Probe- fahrten und/oder Inbetriebnahmen zur Verfügung. Für gebrauchte Geräte sind Gewähr- leistungs-, Verbesserungs- und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istSchadenersatzansprüche aller Art ausgeschlossen. 13.2.Die Gewährleistung für MängelBei Geräten, die der Käufer vorher gemietet hat, beginnt der Lauf der Gewährleis- tungs- und Garantiefristen mit dem Zeitpunkt der Übernahme zur Miete durch den Kunden. Die Gewährleistung von Xxxx bezieht sich nur auf die vom Kunden genannten Ein- satzbedingungen. Von Xxxx wird keine Gewähr dafür geleistet, daß der Kaufgegen- stand auch bei Vertragsschluss kennt geänderten Einsatzbedingungen den neuen Anforderungen entspricht. Gewährleistungsansprüche sind am Erfüllungsort zu erfüllen, wobei Xxxx die Xxxx zwischen Hauptsitz und Ort einer Zweigniederlassung hat. Zusätzliche Garantieverpflichtungen erfüllt das Herstellerwerk, Kuhn wird den Kun- den dabei nach Möglichkeit unterstützen. Sollte für die gelieferte Ware Garantie- oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches giltGewährleistungsansprüche erhoben wer- den, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die dies schriftlich vor dem Reparaturauftrag bekannt zu geben, alle defekten Teile ordnungsgemäß, vollständig, sowie gereinigt und frachtfrei an Kuhn zu retournieren sowie alle zur Beurteilung des Gewährleistungs- bzw. Garantiefalls benö- tigen Unterlagen bzw. Informationen auf erste Anforderung zu übermitteln und Xxxx nach Tunlichkeit bei der Schadenserforschung zu unterstützen; dies alles bei sonstigem Verfall der Ansprüche. Gewährleistungs- und Garantieansprüche erlöschen, wenn Plomben entfernt wurden an der Ware von dritter Seite oder durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragenEinbau fremder Teile Veränderungen durchge- führt werden. 00.0.Xxx Für deren Geltendmachung ist Voraussetzung, dass der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung alle Vor- schriften des Lieferwerks und/oder MängelanzeigeXxxxx über die Behandlung vollinhaltlich befolgt und die Waren pfleglich verwendet und gelagert hat. Der Kunde ist im Falle der Gel- tendmachung von Gewährleistungsansprüchen verpflichtet, ist unsere Haftung für den nicht Xxxx zur Verbesserung eine Frist von zumindest sechs Wochen ab der Übergabe des/der Geräte bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung dem Be- ginn der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hatMängelbehebung vor Ort einzuräumen. Ansprüche aus Lieferantenregress auf Preisminderung oder Wandlung hat er nur unter der Voraussetzung, dass alle innerhalb dieser Frist durchge- führten Verbesserungsversuche Xxxxx ergebnislos geblieben sind. Xxxx haftet nicht für Folgeschäden. Schadenersatzansprüche gegenüber Xxxx sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden sofern sie nicht auf grob fahrlässiges oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurdevorsätzliches Verhalten Xxxxx zurückzuführen sind. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte WareInsbesondere haftet Xxxx nicht für Schäden, die von uns auf eine Rechtsvorschrift oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) behördliche Anordnung im In- oder Ausland zurückzuführen sind oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim KundenStörungen im Betrieb des Kunden verursacht wurden. Im Falle des FehlschlagensÜbrigen ist jede Ersatzpflicht Xxxxx, das heißt der Unmöglichkeitaus welchem Rechtsgrund auch immer, Unzumutbarkeit(insb. Produkthaf- tungsgesetz) ausgeschlossen, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferungsoweit dies gesetzlich zulässig ist Xxxx ist berechtigt, kann die Mängelbehebung zu verweigern, solange der Kunde seinen Verbindlichkeiten nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist. Festgehalten wird, dass die Geräte vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergebenKunden im Rahmen seines Unternehmens an- geschafft wurden. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns Eröffnung des Konkurses oder des Ausgleiches über das Vermögen des Kunden und des Bestehens einer offenen Forderung ist Xxxx zur Wandlung berechtigt. Die Rückabwicklung erfolgt in der Kunde Weise, dass der Kaufgegenstand binnen einer Wo- che nach Abgabe der Wandlungserklärung nach Xxxx von Xxxx an den Erfüllungsort, bzw. eine der Zweigniederlassungen von Xxxx zurückgestellt werden muss. Die Verpflichtung der Rückstellung entsteht durch die mangelhafte Sache zurückzugebenAbgabe der Wandlungserklä- rung und ist im Falle des Konkurses des Kunden die Rückstellungsverpflichtung eine Verpflichtung der Masse. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet warenFür die Benützung der Geräte über den Anlass zur Wand- lungserklärung durch Xxxx hinaus, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungenaus welchem Grunde immer, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- in An- wendung der Bestimmung des § 11 IO gilt ein monatliches Benützungsentgelt von 5 % des Bruttoverkaufspreises als angemessen und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernvereinbart.
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Gewährleistung. Für Gegenstand des Vertrages ist eine Ware, die Rechte des Kunden bei Sach- im Sinne unserer Prospekte und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- in sonstigen Geschäftsunterlagen enthaltenen Beschreibungen brauchbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Anlieferung, noch bevor sie vom LKW abgeladen wird, auf Mängel zu untersuchen und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde allfällige Mängel unverzüglich uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Bei Anlieferung durch einen Frächter hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen Geltendmachung der bezogenen Mängel durch einen Vermerk auf den Frachtpapieren zu erfolgen. Die Überprüfungspflicht betrifft insbesondere die Anzahl der angelieferten verpackten Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istbzw. 13.2.Die Gewährleistung Colli. Wir haften nur für Mängel, die uns frist- und formgerecht angezeigt worden sind. Ort der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfälltGewährleistungserfüllung ist unser Sitz bzw. Gleiches gilt, wenn Betriebsstandort. Spesen und Reisekosten im Zusammenhang mit der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung Erfüllung von Gewährleistungs- ansprüchen sind daher vom Kunden zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde UnternehmerWir leisten für erkennbare und verborgene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften Gewähr. Das Wahlrecht gem. § 932 Abs.2 ABGB, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ob ein Mangel zeigtdurch Verbesserung oder Austausch des mangelhaften Gegenstandes behoben wird, steht uns diesen unverzüglich anzuzeigenzu. Darüber hinausgehende Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere auf Wandlung oder Preisminderung, sind ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen wird auf 6 Monate verkürzt. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung Verbrauchergeschäften wird die gesetzliche Gewährleistungs-frist für gebrauchte Gegenstände auf ein Jahr verkürzt. Ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich vom Kunden zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind leistender Zahlungen wird ebenso ausgeschlossen, wenn wie eine Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden, welcher Art auch immer, gegenüber unseren Zahlungsansprüchen. Rein optische Mängel, die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmerdie Funktion der Anlage / Geräte nicht beeinträchtigen, wie z.B. fehlende Verzinkung oder Lackierung, scharfe Kanten udgl. Mängel durch Einbau in ein anderes ProduktMissachtung von Einbau-, weiterverarbeitet wurdeWartungs- und sonstigen Vorschriften; Überbeanspruchung oder unsachgemäße Handhabung von Liefergegenständen; bauliche Fehler, die durch nicht ausreichende Dachkonstruktion usw. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Wareverursacht sind; die durch vom Kunden beigestellte Hilfskräfte (einschließlich solcher, die von uns vermittelt, jedoch vom Kunden direkt beauftragt und bezahlt wurden) verursacht werden; die vom Kunden selbst durch Änderung von Einstellungen der Anlage oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kannähnlichem entstanden sind; die durch Verwendung von Materialien entstehen, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann die der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzwbezogen hat. erstattetDie Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern§ 924 ABGB wird abbedungen.
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Samples: gurtner.at
Gewährleistung. Für die Rechte Allfällige Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. iQSol GmbH leistet primär Gewähr durch Verbesserung oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Austausch der mangelhaften Sache. iQSol GmbH ist zur Gewährleistung nur verpflichtet, wenn der Mangel binnen angemessener Frist nach Übergabe schriftlich gerügt wurde. Darüber hinaus hat der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge jedem Zeitpunkt den Beweis zu tragenerbringen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistung bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Wird eine darüber hinausgehende Garantie durch den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istHersteller gewährt, gibt iQSol GmbH diesbezügliche Vorteile an den Kunden weiter. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches giltGewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn und soweit der Kunde selbst oder ein Dritter ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät schriftliche Einwilligung von iQSol GmbH gelieferte Sachen wartet oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wirdder Mangel dadurch entsteht. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung Wird iQSol GmbH für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen VerbraucherKunden wegen von ihm gemeldeter, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossenangeblich vorliegender Mängel tätig und stellt sich heraus, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt dass kein Mangel vor, können wir vorliegt oder ein vorliegender Mangel vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schädenzu vertreten ist, hat der Kunde das RechtiQSol GmbH den entstandenen Aufwand zu ersetzen. Nicht in den Bereich der Gewährleistung fallen Ereignisse, den Mangel selbst die durch höhere Gewalt, wie u.a. nachfolgende, ausgelöst werden: • Produktionsengpässe von Lieferanten und dadurch Lieferverzug u.Ä. • Kriegsereignisse und Umweltkatastrophen u.Ä. • Streiks in Hersteller- und Transitländern u.Ä. • Epidemien und Seuchen u.Ä. • Brände, Überschwemmungen und Sabotage u.Ä. Die gelieferten Hardware- bzw. Softwarekomponenten werden in vom Hersteller zugestelltem, von diesem zugesicherten einwandfreiem Zustand übergeben. Gegen gesonderte Verrechnung werden Mängel durch iQSol GmbH behoben, welche auf unsachgemäße Lagerung, Manipulationen sowie nicht konforme technische Behandlung, Implementierung und Einstellungen zurückzuführen sind. HAFTUNG: iQSol GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, ausgenommen bei Personenschäden, ausgeschlossen. Für untypische Schäden, reine Vermögensschäden, Verlust oder Beschädigung aufgezeichneter Daten, für indirekte Schäden und Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, für erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse und für Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet iQSol GmbH nicht. iQSol GmbH haftet nicht für Inhalt, Richtigkeit oder Vollständigkeit von Daten, Nachrichten oder Informationen, welche unter Gebrauch von durch iQSol GmbH bereitgestellter Services empfangen, übermittelt oder verbreitet werden oder zugänglich sind. iQSol GmbH betreibt Services sorgfältig und zuverlässig. Dennoch kann es im Rahmen iQSol GmbH Petrusstraße 20, A – 3312 Oed xxxxxx@xxxxx.xxx Bankverbindung: HYPO NOE Landesbank AG IBAN: XX000000000000000000 BIC: XXXXXXXX Handeslgericht St. Pölten FN 223723f UID: ATU55249207 der Leistungserbringung durch iQSol GmbH infolge unvermeidbarer und nicht von iQSol GmbH zu beseitigen vertretenden Ereignissen sowie betriebsnotwendigen Wartungsarbeiten zu unvermeidbaren Unterbrechungen kommen. iQSol GmbH ist aber bemüht, Störungen oder Unterbrechungen so rasch wie möglich zu beheben. iQSol GmbH haftet nicht für Schäden, die zurückzuführen sind auf: höhere Gewalt (z.B. Feuer- und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglichWasserschäden, nach Möglichkeit vorherdirekter oder indirekter Blitzschlag), zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossene Geräte, Handlungen iQSol GmbH nicht zurechenbarer Dritter, iQSol GmbH nicht zurechenbaren Netzausfall, Verlust, Diebstahl oder unbefugte Inanspruchnahme oder unvermeidbare Betriebsunterbrechungen, welche zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen notwendig sind oder auf unvermeidbare und nicht von iQSol GmbH zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen vertretende Ereignisse zurückzuführen sind. Der Kunde haftet iQSol GmbH für Schäden, die durch Verlust, Beschädigung oder ohnehin entbehrlich istinfolge Überlassung von Equipment an Dritte entstehen. Keine Haftung erfolgt weiters für vom Kunden nicht befolgte Ratschläge (auch mündliche) und Risikovermeidung durch iQSol GmbH und unterlassene übliche Handlungen des Kunden, kann die von einem sorgfältigen Unternehmer - der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln im technischen Umfeld tätig ist - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernangenommen werden können (z.B. adäquate Datensicherung).
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Samples: www.iqsol.biz
Gewährleistung. Für Mängel, die Rechte sich aus unsachgemäßer Konstruktion, Unbrauchbarkeit der Werkstoffe oder nicht einwandfreier Ausführung ergeben, haftet die RMGS GmbH, soweit nicht die Leistungsgarantie der nachfolgenden Ziffer in Betracht kommt, nach ihrer Xxxx durch unentgeltliche Nachbesserung der fehlerhaften Teile oder Lieferung neuer Teile ab Werk. Etwa ersetzte Teile werden mit dem Auswechseln Eigentum des Kunden bei Sach- Lieferers. Diese Haftung ist begrenzt auf Mängel, die binnen 6 Monaten nach erster Inbetriebnahme des Liefergegenstandes auftreten und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- umgehend vom Besteller gerügt werden. Tritt infolge von Umständen, die RMGS GmbH zu vertreten hat, eine Betriebsunterbrechung ein, so verlängert sich die Frist für die Mängelhaftung für die Anlagenteile, die in dieser Zeit nicht zweckdienlich betrieben werden können, um die Dauer der Unterbrechung. Für Nachbesserungsarbeiten und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Ersatzlieferungen haftet die RMGS GmbH im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, jedoch nur bis spätestens 3 Monate nach Ablauf der für letzteren gültigen Gewährleistungszeit. Für das Nichterreichen garantierter Leistungs- oder mangelhafter Montageanleitung) gelten Verbrauchszahlen haftet die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat RMGS GmbH durch kostenlose Nachbesserungsarbeiten, soweit für das Nichterreichen nachweisbar von der RMGS GmbH zu vertretende Mängel ursächlich sind. Lässt die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen RMGS GmbH eine ihr gesetzte, angemessene Zeit zur Behebung eines Mangels schuldhaft verstreichen, oder führen Nachbesserungsarbeiten nicht zur Beseitigung des Mangels, so kann der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenBesteller angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen. Sollten sich Versand, dass Montage, Inbetriebnahme, Garantieversuch oder Übernahme der Anlage in die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass Obhut des Bestellers ohne Schuld der RMGS GmbH verzögern, so erlischt die Temperatur und Luftfeuchtigkeit Haftung spätestens 12 Monate nach Versandbereitschaft der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istAnlagenteile. 13.2.Die Die Gewährleistung der RMGS GmbH gilt nur für Mängel, die unter den vertraglich vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei ordnungsgemäßem Gebrauch entstehen und nachweislich auf eine vor dem Gefahrübergang liegende Ursache zurückzuführen sind. Sie gilt insbesondere nicht für Mängel, die auf chemische oder elektrische Einflüsse, natürliche Abnutzung, schlechte Aufstellung, unsachgemäße Instandhaltung durch den Besteller oder Nichteinhaltung der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfälltBedienungsanweisungen zurückgeführt werden können. Gleiches gilt, wenn Zur Vornahme aller der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall RMGS GmbH notwendig erscheinenden Änderungen sowie zur Ersatzlieferung für fehlerhafte Teile hat der Kunde Besteller der RMGS GmbH die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gebengewähren. Verweigert er diese, insbesondere so ist die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugebenRMGS GmbH von jeglicher Haftung frei. Wenn wir ursprünglich der Besteller oder Dritte unsachgemäß oder ohne vorherige Zustimmung der RMGS GmbH Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vornehmen, wird die RMGS GmbH von ihrer Haftung frei. Die Feststellung von Mängeln muss die RMGS GmbH unverzüglich schriftlich gemeldet werden, andernfalls keine Rechte aus diesen Mängeln hergeleitet werden können. Erkennt die RMGS GmbH rechtzeitig erhobene Mängelrügen nicht zum Einbau verpflichtet warenan, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau so verjährt das Recht des Bestellers, Ansprüche aus diesen Mängeln geltend zu machen, vom Zeitpunkt der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbaurechtzeitigen Rüge ab in 6 Monaten. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck Werden von der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei dennRMGS GmbH für Arbeiten, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht vom Besteller auszuführen sind, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen übergeben oder Angaben gemacht, so haftet die RMGS GmbH für diese Leistungen nur, wenn für sie ein besonderes Honorar vereinbart ist. Ist dies der Fall, so übernimmt die RMGS GmbH keine Haftung dahingehend, dass ihre Leistungen im eigenen Machtbereich des Kunden verursachtRahmen der anerkannten Grundsätze der Technik einwandfrei und nicht mit Fehlern behaftet sind, und dass etwaige vertraglich zugesicherte Leistungs- oder Verbrauchszahlen erreicht werden. 00.0.Xx dringenden FällenDie Haftung beschränkt sich auf die für den Besteller kostenlose Ausführung aller derjenigen Ingenieurdienstleistungen, z.B. bei Gefährdung die zur Beseitigung etwaiger Mängel erforderlich sind, die sich binnen 6 Monaten nach erster Inbetriebnahme der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger SchädenAnlage, hat jedoch spätestens 12 Monate nach Erbringung der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen betreffenden Leistung herausstellen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung umgehend vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernBesteller gerügt werden.
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Samples: www.rmgs-gmbh.de
Gewährleistung. Die Gewähr dafür, dass der Liefergegenstand die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaket ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem Gewöhnlichen oder nach Vertrag vorausgesetzten Gebrauch auf- heben oder mindern wird durch den Lieferan- ten unternommen. Der Liefergegenstand muss den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen oder Richtlinien (wie z. B. TÜV-, VDE- und UVV-Vorschriken) entsprechen. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen Untersuchung gelieferter Ware stehen dem Besteller zwei Wochen zur Verfügung, gerechnet vom Zeitpunkt der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istLieferung an. 13.2.Die Gewährleistung für Für Mängel, die zunächst nicht erkennbar sind (verdeckte Mängel) ist die Rüge fristgerecht bis zum Ablauf von zwei Wochen nach der Käufer bei Vertragsschluss kennt Entdeckung des Mangels. Der Lieferant verzichtet insoweit auf den Einwand der nicht rechtzeitigen Mängelrüge. Offensichtliche Mängel, wie beispielsweise Identität oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches giltMengen- abweichungen, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel werden innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei 10 Arbeits- tagen, gerechnet vom Zeitpunkt der Untersuchung Lieferung an, gerügt. Für den Fall, dass der Liefergegenstand nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben anerkannten Regeln der Tech- nik entspricht (Gewährleistungsfall) stehen dem Besteller die die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen VerbraucherGewährleistungsan- sprüche zu. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 36 Monate und gilt als Mindestfrist, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergebensoweit keine längeren Gewährleistungsfristen vereinbart worden sind. Im Falle der Ersatzlieferung Gewährleistungshakung hat uns der Kunde Lieferant auch die mangelhafte Sache zurückzugebenso genannten Mangel- folgeschäden (wie z. B. Produktionsausfall und wirtschakliche Schäden in Folge verspäteter Lie- ferung, Kosten einer eventuell durchzuführenden Rückrufaktion) zu erstatten. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet warenZum erstattungsfähi- gen Schaden gehören auch die für eine eventuelle Schadenbeseitigung entstehenden Nebenkosten wie z. B. Aus- und Einbaukosen, umfasst Fahr- und Fracht- kosten, Kosten für die Nacherfüllung weder den Ausbau Gestellung von Arbeits- kräken und insbesondere auch Kosten mit der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen Schaden- bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten Mangelfeststellung (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, wie z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernSach- verständigenkosten).
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Samples: www.amtrion.com
Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Die WMS Webmad Systemhaus GmbH gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängelsonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig WMS Webmad Systemhaus GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kundenerreichen ist. Im Falle des FehlschlagensRahmen der Gewährleistung kann die WMS Webmad Systemhaus GmbH Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen einbauen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das heißt Eigentum der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung WMS Webmad Systemhaus GmbH über. Der Kunde muss im Rahmen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangenGewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden. Er hat eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch den Hilfetexten oder Anweisungen der WMS Webmad Systemhaus GmbH durchzuführen. Der Kunde hat die fehlende Mangelhaftigkeit wurde WMS Webmad Systemhaus GmbH bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht im eigenen Machtbereich von der WMS Webmad Systemhaus GmbH durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Der Ersatz von verbrauchtem Erstausstattungszubehör (Schreib- und Druckelemente, Farbträger etc.) ist nicht Bestandteil der Gewährleistung. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Kunden verursachtGefahrenübergangs. 00.0.Xx dringenden FällenWMS Webmad Systemhaus GmbH Xxxxxxxxxxxxx 0-0 Geschäftsführer: Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Gerichtsstand AG Neuss Bankverbindung Sparkasse Neuss 00000 Xxxxx Xxxxx Xxxxxxxxx HRB 10370 BLZ 30550000 Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, z.B. entfällt jede Gewährleistung. Der Kunde hat uns Mängel innerhalb von zwei Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schädensorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, hat der sind innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglichErst wenn 2 Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernkönnen weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.
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Gewährleistung. Für Ist die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Lieferung oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmermangelhaft, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.hkann der Auftragnehmer nacherfüllen. er hat Schlägt die Ware unverzüglich Nachbesserung nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen angemessener Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferungobjek- tiv fehl, kann der Kunde Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten Scha- densersatz im Rahmen der vereinbarten Haftungsbeschränkung verlangen. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von uns getragen fünf Werktagen nach Lieferung bzw. erstattetDurchführung der vertraglichen Leistung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei dennMängel, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften vertraglichen Lieferungen bzw. Leistungen sind von dem Auftraggeber in dem Zustand, in dem sie sich im eigenen Machtbereich Zeitpunkt der Fest- stellung des Kunden verursachtMangels befinden, zur Besichtigung durch den Auftragnehmer bereit zu halten. 00.0.Xx dringenden FällenDie Beseitigung des Mangels sowie jedwede sonstige Bearbeitung der vertraglichen Lieferungen bzw. Leistungen durch andere als den Auftragnehmer sowie ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jeden Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Auftragnehmer aus. Die Gewährleistung wird bei Bauleistungen (Bodenbelags- und Tapezierarbeiten) nach den Bestimmungen des BGB übernommen. Ist der Auf- traggeber nicht Verbraucher, z.gilt für Bauleistungen die Verjährungsfrist nach VOB/B (sh. auch Ziff. 3). Die Verjährungsfrist für die übrigen Leistun- gen beträgt 2 Jahre, bei Verträgen mit Nicht-Verbrauchern (sh. Ziffer 7 Satz 4) 1 Jahr. Reparaturarbeiten, z. B. bei Gefährdung an Polstermöbeln, verjähren ohne Rücksicht auf die Person des Vertragspartners in 1 Jahr. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das RechtAbnahme die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat, den Mangel selbst zu beseitigen aner- kannten Regeln der Technik entspricht und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine sich für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich istnach dem Vertrag vorausgesetzte bzw. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, kann die bei Werken der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis minderngleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art des Werkes erwarten kann.
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Gewährleistung. Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren in 2 Jahren, bei gebrauchten Gegenständen in 1 Jahr seit Ablieferung der Sache. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so ist der Verkäufer zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese nach eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen. Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) Bauleistungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der als Ganzes vereinbarten Regelungen der VOB/B. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit Durchführung der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istNacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht. 13.2.Die Gewährleistung für MängelIst der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat kann er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich diese nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung eigener Xxxx durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistenNeuherstellung des Werkes erbringen. Ort Ist der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung Lieferer oder unangemessenen Verzögerung der Werkunternehmer trotz mehrfacher Nachbesserung oder ErsatzlieferungErsatzlieferung nicht in der Lage, kann die nachweisbar festgestellten Mängel zu beheben, hat der Kunde Besteller das Recht, von seinen gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen Gebrauch zu machen, sofern diesen nicht durch Punkt 9 eingeschränkt sind. Werden vom Vertrag zurücktreten Besteller oder von Dritten ohne vorherige Genehmigung des Lieferers irgendwelche Arbeiten oder Eingriffe an den Kaufpreis angemessen minderngelieferten Waren vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistungspflicht des Lieferers. 13.6.Der Kunde hat uns Die Gewährleistungspflicht erlischt außerdem, wenn ins Ausland geliefert wird oder wenn die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gebengelieferte Xxxx vom Besteller ins Ausland verbracht wird. Der Lieferer übernimmt in diesen Fällen jedoch die vorstehende Inlandsgewährleistung, insbesondere wenn ihm die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle zur Behebung der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernMängel frachtfrei angeliefert wird.
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Gewährleistung. Für Der Verkäufer versichert, keine Kenntnis von Mängeln, insbesondere von Vorschäden zu haben. Der Käufer zeigt an, dass ihm die Rechte des Kunden bei im Übergabeprotokoll aufgeführten Mängel/Vorschäden bekannt sind. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenRechtsmängel. Der Verkäufer erklärt, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt er alleiniger Eigentümer des Fahrzeuges ist und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, Eine Bescheinigung über die entrichtete Mehrwert- oder Einfuhrumsatzsteuer stellt der Verkäufer dem Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn nach der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung vollständigen Bezahlung und/oder MängelanzeigeÜbergabe des Schiffes zusammen mit allen zum Schiff gehörenden Papieren und Betriebsanleitungen (soweit vorhanden) zur Verfügung. EUR erfolgt am (Datum) die Restzahlung am (Datum) spätestens bis zum (Datum) Ort: Erst mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises geht das Fahrzeug in das Eigentum des Käufers über. Der unter folgender Policen-Nr. bestehende Versicherungsschutz endet mit dem Eigentumsübergang (bei Pantaenius-Verträgen: siehe PYKB §14 Ziff. 3). Policen-Nr.: Bestandteil dieses Vertrages sind die folgenden, ist unsere Haftung für von beiden Seiten unterzeichneten Anlagen: Nebenabreden wurden nicht getroffen. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.* Ort, Datum Unterschrift Verkäufer Ort, Datum Unterschrift Käufer 11085/0407 * Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche dem von den nicht bzwParteien gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht Gleiches gilt im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von Fall einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernvertraglichen Xxxxx.
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Samples: www.rolfdreyer.de
Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für MängelBeanstandungen, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches giltden Lieferumfang, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die WareSachmängel, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder Falschlieferungen und Mengenabweichungen betreffen, sind, soweit dies durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmerzumutbare Untersuchungen feststellbar ist, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich des Produkts schriftlich Anzeige geltend zu machen. In jedem Fall Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschrei- bung (Pflichtenheft) oder offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigenFehler, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer unverzüglich in schriftlicher Form zu melden (Mängelrüge). Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder MängelanzeigeDie schriftliche Mängelrüge ist derart zu gestalten, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, dass eine Überprüfung / Reproduzierung des Man- gels (z.B. durch Einbau in ein anderes ProduktVorlage der Fehlermeldungen) und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z.B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Der Auftragnehmer bemüht sich anschließend um rascherstmögliche Mängelbehebung. Liegen schrift- lich gemeldete, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns Echtbetrieb nicht begonnen oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet fortge- setzt werden kann, so können wir wählenist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Hat der Auftraggeber die GABO mbH & Co. KG wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die GABO mbH & Co. KG nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Auftraggeber, sofern er die In- anspruchnahme der GABO mbH & Co. KG grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der GABO mbH & Co. KG hierdurch entstandenen Aufwand zu ersetzen. Es wird keinerlei Garantie und/oder Haftung dahingehend übernommen, dass die programmierte In- dividualsoftware für die Zwecke des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort Auftraggebers tatsächlich geeignet ist und mit der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen Auftrag- geber tatsächlich vorhandenen bzw. erstatteteingesetzten Software (-komponenten) zusammenarbeitet. Liegt kein Mangel vorDer Auftragnehmer gibt ebenso keine Gewährleistung dafür ab, können wir vom Kunden dass die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernSoftware bestimmte Arbeitser- gebnisse herbeiführen kann.
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Samples: www.gabo.de
Gewährleistung. 7.1. Die Leistungen der ARINKO werden nach den allgemein anerkannten, in der Praxis erprobten und bewährten Regeln der Technik erbracht. ARINKO leistet Gewähr für eine dementsprechende oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Brauchbarkeit seiner Lieferungen im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bzw. der Abnahme. Maßstab für die Vertragsgemäßheit der gelieferten Produkte ist die jeweilige vertragliche Beschreibung der Produkte und ihres Einsatzzwecks in dem Vertrag, den wir mit dem Kunden geschlossen haben. Für die Rechte des Richtigkeit der Vorgaben und Daten, die uns der Kunde nennt, ist der Kunde allein verantwortlich. Wir sind zu einer Überprüfung der Vorgaben der Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istnicht verpflichtet. 13.2.Die Gewährleistung Wir haften nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt aus fehlerhaften Zeichnungen und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht CAD- bzw. nicht rechtzeitig sonstigen Daten des Kunden resultieren. Ist ein Fließschema, ein Entwurfsmodell, eine Bemaßung oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach ähnliches Grundlage für die Erfüllungsleistung der ARINKO, sind die auf den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossenDatenträgern, Zeichnungen, Konstruktionen, CDs etc. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben angegebenen Maße, verbindliche Vertragsgrundlage. Darüber hinaus haftet die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung ARINKO nicht. Unwesentliche Änderungen der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucherim Hinblick auf Konstruktion, auch wenn dieser Form und Ausgestaltung und der in der Beschreibung anzugebenden Werte sowie unwesentliche Änderungen unserer Leistungen sind vom Kunden zu akzeptieren, sofern sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress zumutbar sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Warehandelsübliche Mengen-, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde Qualitäts- und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen Ausführungstoleranzen bzw. erstattetum geringfügige Darstellungsabweichungen von DIN – oder kundenspezifischen Zeichnungsnormen handelt. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursachtSolche unwesentlichen Abweichungen begründen keine Gewährleistungsansprüche. 00.0.Xx z. B. in dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der in denen unverhältnismäßig große Schäden drohen oder Gefährdungen für die Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schädeneintreten. Erfolgt die Nacherfüllung innerhalb dieser Frist nicht, hat ist der Kunde das Rechtberechtigt, die gesetzlichen Rechte geltend zu machen, insbesondere vom Vertrag zurückzutreten, Minderung des Kaufpreises zu erklären oder unter den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz Voraussetzungen der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen Ziffer 8– Schadenersatz zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist endgültig und ernsthaft abgelehnt haben oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich unmöglich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
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Gewährleistung. VOGLAUER leistet für die gelieferte Ware Gewähr für die Dauer von einem Jahr ab Lieferdatum. Für von VOGLAUER gelieferte Elektrogeräte und Beleuchtungen beträgt die Rechte Ge- währleistungsfrist sechs Monate. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragensetzen voraus, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigenRügepflich- ten nachgekommen ist. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße ordnungs- gemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeigerechtzeitige Mängelrüge, ist unsere die Haftung von VOGLAUER für den nicht angezeigten Man- gel ausgeschlossen. Bei begründeten und fristgerechten Mängelrügen wird VOGLAUER unter angemessener Berücksichtigung der Inte- ressen des Kunden Gewähr durch Verbesserung, Gewährung eines Preisnachlasses oder Ersatzlieferung (Umtausch) vor- nehmen oder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zu- rücknehmen. Die Xxxx des jeweiligen Gewährleistungsbehel- fes bleibt VOGLAUER vorbehalten. Kommt VOGLAUER ih- rer Gewährleistungsverpflichtung nicht in angemessener Frist nach, ist der Kunde berechtigt eine angemessene Preisminde- rung vorzunehmen bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossenvom Vertrag zurückzutreten. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben Tätig- keiten, die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung VOGLAUER aufgrund ungerechtfertigter Mängel- rügen entwickelt, gelten als Auftrag, dessen Leistung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet Kunde zu bezahlen hat. Ansprüche Von der Gewährleistung sind insbesondere ausgeschlossen: vom Kunden beigestellte Waren; für Schäden, die aus Lieferantenregress sind ausgeschlossenMängel im Bestand (z.B. schadhaftes Mauerwerk, Baufeuchte, Baumängel etc.) ergeben; die Verträglichkeit der von VOGLAUER verwendeten Materialien mit anderen Teilen und Eigenschaften des einzurichtenden Raumes, wie z.B. fremde Einrichtungs- gegenstände, Lichtfarben, Heizung und dergleichen; Verformung und Rissbildung verwendeter Massivhölzer; die Funktion des Liefergegenstandes und die Tauglich- keit des hierbei verwendeten Materials, wenn die mangelhafte Ware durch den Kon- struktion vom Kunden oder einen anderen Unternehmer, seinem Bevollmächtigten (z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei Architekt) erstellt worden ist; geringfügige Abweichungen der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde Farbtöne und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen Oberflä- chen- bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden Furnierstruktur der einzelnen Liefergegen- stände; die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung VOGLAUER Gütepass oder der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernVOGLAUER Herstellergarantie-Erklärung ausgeschlossenen Tatbe- stände.
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Gewährleistung. Für Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit Abgang der Lieferung ab Werk, sofern die Rechte des Kunden bei Sach- SI auch die Mon- tage übernimmt, mit deren Beendigung. Werden Versand o- der Montage aus Gründen verzögert, welche die SI nicht zu vertreten hat, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Mo- nate nach Meldung der Versandbereitschaft. Mit der Aner- kennung oder Beseitigung eines Mangels werden die Ge- währleistungs- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenVerjährungsfristen nicht unterbrochen. Die SI gewährleistet, dass die Pflege Ware in funktionstüchtigem Zustand geliefert wird und sie die in der Auftragsbestätigung oder Offerte zugesicherten Eigenschaften aufweist. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störun- gen, welche die SI nicht zu vertreten hat (z.B. natürliche Ab- nützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, un- sachgemässe Montage, übermässige Beanspruchung, Ein- satz der Ware im Rennsport, ungeeignete Betriebsmittel o- der extreme Umgebungseinflüsse). Die von SI für den Renn- sport konzipierten, entwickelten und/oder produzierten und als solche deklarierten Teile oder Baugruppen ("Rennsport- teile") unterliegen ebenfalls keinerlei Gewährleistung. Nach An- bzw. Einbau der gelieferten Rennsportteile beschränkt sich die Gewährleistung nur auf Ersatz mangelhaft geliefer- ter Ware. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die im Rennbetrieb typische außergewöhnliche Belastung die Teile schadhaft werden können, was auch zu Folgeschäden wie, jedoch nicht abschließend, Einkommensverlust, Ge- winnverlust, Gebrauchsverlust bis hin zu Unfall und/oder Ge- sundheitsgefährdung für den Anwender führen kann. SI übernimmt keinerlei Haftung oder Verantwortung für solche Folgeschäden jeglicher Art. Die Gewährleistung auf aus Einzelteilen bestehende Ware, welche vor deren Inbetriebnahme zu montieren ist ("Bau- gruppen") wie z.B. Motoren, Prototypen etc. entfällt, wenn SI nicht vollumfänglich die Produktion und Montage dieser Baugruppen übernimmt. Falls der Kunde oder Dritte unsach- gemässe Reparaturen oder Änderungen ohne Einwilligung der SI vornehmen, erlischt die Gewährleistungsfrist vorzeitig; ebenso wenn der Kunde nicht die notwendigen Massnah- men zur Schadensminderung trifft, oder wenn der Kunde der SI die Gelegenheit zur Mängelbehebung nicht umgehend gibt. Motoren-, Tuning- und Zubehörteile sowie Reinigung dieser Waren samt Rennsportteile und Baugruppen ("Lieferungen") werden ohne TÜV- Gutachten geliefert. Die Zulässigkeit ihres Einsatzes auf öf- fentlichen Strassen gehört nicht zur vertragsmässen Be- schaffenheit. Der Kunde trägt die vollumfängliche Verantwor- tung für allfällige behördliche Bewilligungen sowie den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt siche- ren Einsatz der Lieferungen. SI verpflichtet sich, zum Ersatz oder Ausbesserung aller Teile von Lieferungen, die nach- weisbar infolge von Material-, Konstruktions- und dass Ausfüh- rungsfehlern schadhaft oder unbrauchbar sind. Für einge- bautes Material gelten die Temperatur und Luftfeuchtigkeit Garantieverpflichtungen des ent- sprechenden Lieferanten. Die SI erbringt die Austausch- o- der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für MängelNachbesserungsarbeiten nach ihrer Xxxx in ihren Räu- men oder beim Kunden, die der Käufer SI freien Zugang zu gewäh- ren hat. Allfällige Rücksendungen bedürfen der Zustimmung durch SI und müssen frachtfrei erfolgen. SI behält sich das Recht vor, auch bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfälltgenehmigten Rücksendungen bis zu 10% des Preises als Umtriebsentschädigung zu erheben. Gleiches gilt, wenn Die Mängelbeseitigung darf nur mit Einwilligung der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder SI durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich vorgenommen werden. Falls zugesicherte Eigenschaften nicht oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schädennur teilweise er- füllt sind, hat der Kunde das RechtAnspruch innert angemessener Frist auf Nachbesserung durch SI. Gelingt die Nachbesserung nicht oder nur teilweise, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann hat der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernAnspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises.
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Gewährleistung. Für 1.Mängel der Lieferung hat der AG, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem AN unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der AN auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2.Entspricht die Rechte gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der AN unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf Verlangen des Kunden bei Sach- AG den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als dem AG die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des AN unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt Retoure an den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung AN. 3.Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Waren Teile von Zulieferanten des AN, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4.Unabhängig davon, ob der AG vom AN die Anfertigung von Prüf- und deren Materialien abgestimmt istÜbereinstimmungszertifikaten fordert oder auch nicht, beschränkt der AG seine Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der AN Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, 5.Wird die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die gleiche Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangelwiederholt fehlerhaft geliefert, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und der AG nach schriftlicher Abmahnung bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht bzwerfüllten Xxxxxxxxxxxx zum Rücktritt berechtigt. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel 6.Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß Pkt. 9.1erst nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossenBeginn der Fertigung festgestellt, kann der AG über die Regelung in Pkt. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist Pkt. 6.4 zu beachten. 7.Dem AN sind die mangelhafte Ware von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten vom AG unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8.Sämtliche durch den Kunden oder einen anderen Unternehmerberechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des AN. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung/Auswechselung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. durch Einbau in ein anderes ProduktKosten für Transport, weiterverarbeitet wurdeEin- und Ausbau, Handling etc. 13.5.Handelt es sich 9.Erteilt der AG an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der AN bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Wareeventuell auftretenden Schäden, die von uns auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, dem AG Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10.Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt vom AG zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs-verpflichtungen Komponenten oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kannTeile davon ausgetauscht werden, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistenentstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim KundenBei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindernXxxxxxxxxx Xxxxxx 00 Xxxxxxx Xxxxx Stadtsparkasse Remscheid Commerzbank AG Xxxxxxxxx X-00000 Xxxxxxxxx Telefon: +00(0)000000000-0 HRA 00000 Xxxxxxxxx BLZ. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben34050000 Kto. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben00000 XXX. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau00000000 Kto. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern0000000 Fax: +00(0)000000000-00 Ust-IdNr.: DE 272434796 IBAN: XX00000000000000000000 IBAN: XX00000000000000000000
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Gewährleistung. Für 10.1Der Auftragnehmer ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingun- gen verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, der bezogenen Waren im Zeitpunkt der Über- gabe besteht, zu beachten und dafür Sorge zu tragenbeheben. 10.2Während der Gewährleistungszeit entdeckte Mängel werden vom Auftrag- nehmer unter der Voraussetzung unentgeltlich behoben, dass der Auftrag- geber die Pflege sowie Reinigung beanstandeten Mängel unverzüglich, jedoch längstens 14 Tage nach Entdeckung, jedenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist, schriftlich anzeigt und diese Mängel vom Auftragnehmer als Gewährleistungsmängel schriftlich anerkannt werden. In dieser Waren samt Mängelrüge sind die Mängel so konkret zu beschreiben, dass eine Beurteilung der Mängel und der Ursa- che möglich ist (inkl. Übermittlung allfälliger elektronischer Aufzeichnungen in Bezug auf den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass defekten Teil, dem letzten Wartungsnachweis, der Be- schreibung der bereits vom Auftraggeber gesetzten Maßnahmen usw.) 10.3Werden die Temperatur und Luftfeuchtigkeit Leistungen aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen unterbrochen, so beginnt die Gewährleistungsfrist für die vor der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istUnterbrechung durchgeführten Leistungen spätestens 2 Wochen nach Be- ginn der Unterbrechung. 13.2.Die 10.4Soweit nicht anders vereinbart, sind von der Gewährleistung für Mängelsolche Män- gel ausgeschlossen, die aus nicht vom Auftragnehmer bewirkter Anord- nung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Käufer Instal- lationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die vom Auftragnehmer angegebene Leistung, nachlässiger o- der unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmateri- alien entstehen; dies gilt ebenso bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig Mängeln, die auf vom Auftraggeber beigestelltes Material und Ersatzteilen zurückzuführen sind. Der Auftrag- nehmer haftet auch nicht kennt entfälltfür Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen, chemische Einflüsse, Unfall, Feuer, höhere Gewalt, Naturkatastrophen (Erdbeben, Orkane), Stromstoß, Stromausfall, Terrorismus zurückzuführen sind. Gleiches giltDie Gewähr- leistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß und Abnützung unterliegen. Weiters haftet der Auftragnehmer nicht auf Lieferungen und Leistungen des Auftraggebers bzw. von durch ihn beauftragter Dritter, auf bestehende Anlagenteile (Altanlagen), die nicht vom Vertrag umfasst sind. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät Auftraggeber selbst oder unsere Leistung (Montage) ändert ein nicht vom Auftragnehmer ausdrücklich ermächtigter Dritter an den ge- lieferten Gegenständen Änderungen oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wirdInstandsetzungen vornimmt. In jedem Fall Der Auftraggeber hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der LieferungGeltendmachung eines Mangels zu beweisen, dass keiner dieser Umstände vorliegt. 10.5Sollte sich erst nach der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein MangelDurchführung der Leistungen zur Mangelfeststel- lung und Mangelbehebung durch den Auftragnehmer herausstellen, dass den Auftragnehmer gemäß diesen Gewährleistungsbestimmungen keine Gewährleistungsverpflichtung trifft, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige der Auftraggeber zum Ersatz der Leistungen des Auftragnehmers nach dessen zu machendiesem Zeitpunkt gelten- den Reparatursätzen verpflichtet. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht 10.6Dem Auftragnehmer steht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder Fall eines Mangels jedenfalls primär das Recht zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernNachbesserung zu.
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen Mängelansprüche sind auf das Recht der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistenbeschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Ort Ausschließlich bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist in diesem Fall Beseitigung des Mangels oder einem Fehlschlagen der Lieferung einer mangelfreien Sache hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurück zu treten. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die branchenübliche erforderliche Nachbesserungszeit einzuräumen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Der Auftraggeber hat die zahntechnischen Arbeiten sofort nach Empfang auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Jegliche Beanstandungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 14 Tagen eingehend beim KundenAuftragnehmer erfolgen. Die für eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung benötigten neuen Modelle, Abformungen und Unterlagen sind vom Auftraggeber beizufügen oder unverzüglich nachzureichen. Im Falle erforderlicher Neuanfertigung ist das Werkstück vom Auftraggeber unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzusenden. Das zahntechnische Werkstück bleibt im Eigentum des FehlschlagensAuftragnehmers. Ohne Rückgabe des bemängelten zahntechnischen Werkstückes tritt bei dem Auftragnehmer für die Neuanfertigung kein Verzug ein. Gleiches gilt für Halbfertigteile (z.B. Brückengerüste vor Aufbringung der Keramik). Alle gewöhnlichen Nachbesserungsmaßnahmen am zahntechnischen Werkstück (z.B. Einschleifungen, das heißt der UnmöglichkeitUnterfütterungen, Unzumutbarkeit, Verweigerung Farbkorrekturen) gelten nicht als Mangel oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung wesentliche Vertragsverletzung. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer bis zur endgültigen Eingliederung des zahntechnischen Werkes beim Patienten. Fehlende fachliche Zusammenarbeit oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindernunzureichende Kommunikation des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangenSchadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass sie auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers beruhen. Die Ansprüche erlöschen bei Veränderung des zahntechnischen Werkes durch ein anderes Dentallabor. Der Auftraggeber gewährleistet die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich Verwendung von Materialien mit CE-Kennung. Die fachgerechte Verarbeitung erfüllt die Anforderungen der Richtlinien des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernMedizinproduktegesetzes (MPG EWG 93/42).
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Gewährleistung. Für In der Praxis ist in Abweichung der Kaufvertragsregelungen des BGB ein Gewährleistungs- ausschluß üblich. Ein Gewährleistungsausschluß ist jedoch lediglich bei einem Altbau mög- lich; bei Neubauten (die Rechte Rechtsprechung versteht hierunter auch Gebäude, die noch nicht zwei Jahre alt sind) gilt jedoch die gesetzliche Regelung des Kunden BGB. Die Rechtsprechung geht von einem Neubau auch aus bei Sach- einer vollständigen Modernisierung eines Altbaus. Ist der Altbau jedoch nicht vollständig saniert worden, so ist jedenfalls für die werkvertraglichen Leistungen des Verkäufers von diesem die Gewährleistung nach dem BGB zu übernehmen. Bei nicht renovierten Altbauten ist ein Gewährleistungsausschluß sinnvoll, um einen Streit über die Frage, ob eine normale oder eine erhöhte Abnutzung mit der Folge eines Gewährleis- tungsanspruches vorliegt, zu vermeiden. Dies dient dem Rechtsfrieden zwischen den Beteilig- ten. Nicht ausgeschlossen werden kann jedoch die Einstandspflicht des Verkäufers für von ihm arglistig verschwiegene Mängel. Sofern der Verkäufer einen von ihm zu offenbarenden Fehler kannte oder auch nur mit dessen Möglichkeit rechnete und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage wußte oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragendamit rechnete, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt Kenntnis dieses Mangels den Vertrag nicht abschließen würde, stehen dem Käufer sämtliche Gewährleistungsrechte zu. Hauptfall für einen arglistig verschwiegenen und offenbarungspflichtigen Mangel stellen Feuchtigkeitsschäden dar. Weiterhin sind folgende Sachmängel offenbarungspflichtig: Die Denkmaleigenschaft; die Geruchsbelästigung durch eine Kläranlage, Haus-schwamm, Hausbock, Pilzbefall sowie die fehlende baurechtliche Genehmigung des Gebäudes oder grob fahrlässig sei- ner Nutzung. Gewährleistungsansprüche muss der Käufer innerhalb von zwölf Monaten nach der Übergabe geltend machen (§ 477 BGB). Hat der Verkäufer dem Käufer den Mangel arglistig ver- schwiegen, verjähren die Gewährleistungsansprüche erst in 30 Jahren (§ 196 BGB). Sofern der Käufer von dem Mangel während der Abwicklung des Kaufvertrages Kenntnis erhält, kann er in Höhe des festgestellten und arglistig verschwiegenen Mangels den Kaufpreis min- dern. In diesem Fall muss er jedoch bedenken, dass der Verkäufer die Bestätigung, dass der Kaufpreis an ihn bereits gezahlt worden ist, nicht kennt entfälltabgeben wird und er somit vor Beendigung eines Gewährleistungsprozesses nicht Eigentümer des Hauses werden kann. Gleiches giltDies ist jedoch für den Abschluß einer eigenen Gebäudefeuer, -leitungswasser und -hagelversicherung erfor- derlich. Weiterhin wird von den finanzierenden Gläubigern zur Absicherung der eingetrage- nen Finanzierungsgrundschuld verlangt, dass der Käufer innerhalb angemessener Frist ab Kaufvertragsbeurkundung Eigentümer des Kaufobjektes wird. Für den Fall eines wirksamen Gewährleistungsausschlusses empfiehlt es sich jedoch, in den Kaufvertrag aufzunehmen, dass der Käufer an den Verkäufer alle Gewährleistungsansprüche aus Werkleistungen gegen Dritte abtritt. Hierdurch wird dem Käufer ermöglicht, ohne Ein- schaltung des Verkäufers gegen einen noch von dem Verkäufer beauftragten und gewährleis- tungspflichtigen Handwerker vorzugehen. Weiterhin ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer das Kaufobjekt frei von Rechten Dritter zu verschaffen. Dies sind Rechte auf Nutzung des Kaufobjektes, die Dritte gegenüber dem Käufer geltend machen können. Solche Rechte Dritter können sich aus Abteilung II des Grundbuches ergeben (wie z.B. Wohnungsrechte oder Vorkaufsrechte). Auch dürfen keine das Besitzrecht des Käufers beeinträchtigenden Miet- und Pachtverhältnisse vorliegen. Auch dürfen keine Mietpreisbindungen und Belegungsbeschränkungen nach dem Wohnungs- bindungsgesetz vorliegen. Unterliegt das Kaufobjekt der Wohnungsbindung aufgrund einer früheren Aufnahme von öffentlichen Wohnungsbaumitteln durch den Verkäufer, darf der Käufer das Kaufobjekt unter Vermeidung einer Fehlbelegungsabgabe nur dann selbst bezie- hen, wenn er einen Wohnberechtigungsschein hat. Die Miete wird bei einem in der Kunde Woh- nungsbindung befindlichen Kaufobjekt nach den Bestimmungen über die Kostenmiete festge- legt. Wenn die öffentlichen Wohnungsbaumittel zurückgezahlt werden, gilt folgendes: Zunächst ist zu unterscheiden zwischen der Inanspruchnahme von echten öffentlichen Darle- hen (niedrig verzinst und oftmals ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Tilgung) und von Aufwendungsersatzdarlehen (diese subventionieren lediglich einen frei finanzierten Kredit hinsichtlich der Zinszahlungen). Le- diglich die WareInanspruchnahme von echten öffentlichen Darlehen, das Gerät oder unsere Leistung nicht jedoch von Aufwen- dungsersatzdarlehen, führt zu einer Wohnungsbindung. Weiterhin ist zwischen einer Vollablösung (Montaged.h. einer 100 %igen Rückführung) ändert oder der echten öffentlichen Darlehen sowie einer Rückführung unter Inanspruchnahme eines Kapitalnachlas- ses zu differenzieren. Nunmehr sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: Bei einer Nutzung durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wirdden wohnungsberechtigten Eigentümer führt eine Vollablösung zu einer sofortigen Beendigung der Wohnungsbindung, während eine Ablösung unter Inan- spruchnahme eines Kapitalnachlasses eine sog. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommenNachwirkungsfrist, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt ein Weiterlaufen der Wohnungsbindung von bis zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen10 Jahren bewirkt. Bei zum Einbau einer Fremdnutzung führt auch eine Vollablösung nicht zu einer sofortigen Beendigung der Wohnungsbindung, sondern zu der sog. Nachwirkungsfrist von bis zu 10 Jahren oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat länger. Es empfiehlt sich aufgrund der verschiedenen Arten der Wohnungsbaudarlehen jedoch, eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor Bestätigung der Verarbeitung Stadtverwaltung einzuholen, ab wann die Wohnungsbindung des Kaufobjek- tes erloschen ist. Bei der Kaufvertragsgestaltung ist darauf zu erfolgen. Zeigt sich achten, dass bei der LieferungEigennutzung des Kaufob- jektes durch den wohnungsberechtigten Verkäufer der Besitz nicht vor, sondern Zug um Zug mit der Ablösung der Wohnungsbauförderungsmittel übergeht, um eine Fehlnutzung und da- mit eine Schadensersatzverpflichtung des Verkäufers zu vermeiden. Bei der Ablösung der Wohnungsbauförderungsmittel durch den Käufer bei Fremdnutzung ist der Käufer verpflich- tet, in die Wohnungsbindung für die Dauer ihres Bestehens einzutreten. Hierzu gehört neben der Belegungsbindung und der Verpflichtung, nur eine Kostenmiete verlangen zu dürfen, auch die Vorkaufsrechtsverpflichtung aus § 2 b Wohnungsbindungsgesetz. Hiernach ist der Eigentümer für die Dauer der Wohnungsbindung verpflichtet, eine öffentlich geförderte Mietwohnung, die in eine Eigentumswohnung umgewandelt worden ist, zum Vorkauf anzu- bieten an den Mieter, der Untersuchung zu dem Zeitpunkt der Umwandlung in ihr wohnt. Der Verkäufer hat weiterhin die Gewährleistung dafür zu übernehmen, dass keine Baulasten vorliegen, die er selber in das Baulastenverzeichnis hat eintragen lassen oder deren Vorhan- densein ihm bekannt ist. Auch hat der Verkäufer die Gewährleistung zu irgendeinem späteren übernehmen für die Freiheit von öffentlichen Lasten, da diese auf dem Grundstück ruhen und somit kraft Gesetzes auch von dem Käufer als Eigentümer noch zu tragen sind. Insoweit hat der Verkäufer die Gewährleistung zu übernehmen, dass das Grundstück frei von öffentlichen Lasten (z.B. rück- ständigen Grundsteuern sowie sonstigen kommunalen Lasten) übertragen wird. Hinsichtlich von Erschließungskosten gilt folgendes: Erschließungskosten werden erhoben für die Erstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz werden erhoben für Anlagen zur Ableitung von Wasser und zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser. Bei- tragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt ein Mangelder Zustellung des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Der Käufer wird daher Wert darauf legen, dass er nicht mehr für solche Maßnahmen in Anspruch genommen wird, die bereits zu Zeiten der Eigentümerstellung des Verkäufers fertiggestellt worden sind. Sinnvollerweise ist daher in dem Kaufvertrag eine Kos- tenverteilung nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Anlagen vorzunehmen. Für solche Anlagen, die bis zur Beurkundung fertiggestellt worden sind (mögen diese auch später abge- rechnet werden) haftet der Verkäufer, für nach dem Zeitpunkt der Beurkundung fertiggestellte Anlagen haftet der Käufer. Wird in dem Kaufvertrag hingegen niedergelegt, dass der Käufer ab dem Zeitpunkt der Beurkundung festgesetzte Bescheide zu übernehmen hat, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde haftet er ebenfalls für die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen VerbraucherZahlung bereits fertiggestellter Anlagen, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hatdiese erst nach der Be- urkundung ihm gegenüber abgerechnet werden. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossenSollte ein Kaufvertrag eine solche Differen- zierung nach dem Zeitpunkt der Festsetzung der Erschließungskosten bzw. Anliegerbeiträge vorsehen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmerist eine Bestätigung der Stadt zur Sicherung des Käufers herbeizuführen, z.B. durch Einbau dass kei- nerlei Erschließungskosten bzw. Anliegerbeiträge mehr anfallen bzw. in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurdewelcher Höhe Er- schließungskosten und Anliegerbeiträge noch offenstehen. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um Hinsichtlich von uns gelieferte WareGrundstücken, die von uns in Bergbauabbaugebieten liegen, gilt folgendes: Der Verkäufer hat an den Käufer sämtliche ihm aus Bergschäden zustehenden Entschädi- gungsansprüche abzutreten. Der Verkäufer darf keine Bergschädenminderwertverzichte oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde Abfindungen wegen Bergschäden getroffen haben. Diese Tatsachen hat der Verkäufer dem Käufer zu versichern. Grundsätzlich haften Verkäufer und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut Käufer gesamtschuldnerisch für den Eingang sämtlicher Notar- und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim KundenGerichtskosten. Im Falle Innenverhältnis wird zwischen Verkäufer und Käufer jedoch regelmäßig folgende Kostenregelung festgelegt: Der Käufer trägt die Kosten des FehlschlagensVertrages und seiner Durchführung; der Verkäufer trägt die Kosten der Lastenfreistellung. Jeder vertretene Beteiligte trägt die Kosten der nachträglichen Genehmigung selbst. Bei dem Verkauf einer Teilfläche trägt regelmäßig der Käufer die Ver- messungskosten. Die Hinterlegungskosten werden von dem Verkäufer getragen hinsichtlich der Ablösung der von ihm aufgenommenen Verbindlichkeiten und von dem Käufer hinsichtlich des Kaufpreis- restes, das heißt der Unmöglichkeitan den Verkäufer zu zahlen ist. Der Notar kann die Eigentumsumschreibung auf den Käufer erst dann beantragen, Unzumutbarkeitwenn ihm gegenüber nachgewiesen worden ist, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung dass der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns an die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen abzulösenden Gläubiger bzw. erstattetan den Verkäufer gezahlt ist und die Grunderwerbsteuer von dem Käufer vollständig gezahlt worden ist. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus Dies wird ihm nachgewiesen durch Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheini- gung durch das zuständige Finanzamt. Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % des Grundstückskaufpreises. Sie fällt insbesondere nicht an bei einem Grundstücksverkauf an den Ehegatten des Verkäufers bzw. bei einer Ver- mögensauseinandersetzung nach einer Scheidung zwischen den Ehegatten sowie bei dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei dennVerkauf eines Grundstücks an Personen, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernmit dem Verkäufer in gerader Linie verwandt sind.
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Gewährleistung. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) 00.0.Xx gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat Bestimmungen über die Warengebrauchs- gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe/Übernahme unserer Leistungen und Pflegeanweisungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr. 16.2.Der Zeitpunkt der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenÜbergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Angabe von Gründen verweigert hat, dazu zählt auch ein Fernbleiben des Kunden am vereinbarten Übergabetermin. 16.3.Bei verschiedenen Komponenten, die Wareeinzeln nutzbar sind und zu verschiedenen Zeitpunkten fertig gestellt und übergeben (16.2.) wurden, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und beginnt die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wirdGewährleistungsfrist jeweils an diesen unterschiedlichen Zeitpunkten. In jedem Fall 16.4.Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses Mangels dar. 16.5.Zur Mängelbehebung sind uns seitens des Kunden zumindest drei Versuche einzuräumen. 16.6.Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns den daraus entstandenen Aufwand zu ersetzen. 16.7.Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. 16.8.Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Anlage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung uns zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Begutachtung durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragenuns oder von uns bestellten Sachverständigen einzuräumen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer16.9.Xxxxxx, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommensowie versteckte Mängel am Liefergegenstand, d.h. er hat die Ware unverzüglich sind spätestens 14 Tage nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Feststellung an uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt 16.10.Eine etwaige Nutzung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. 16.11.Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt. 16.12.Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr. 16.13.Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den seinen Mitwirkungspflichten nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernnachkommt.
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Gewährleistung. Für Mängel, die Rechte sich aus unsachgemäßer Konstruktion, Unbrauchbarkeit der Werkstoffe oder nicht einwandfreier Ausführung ergeben, haftet die GEVA GmbH, soweit nicht die Leistungsgarantie der nachfolgenden Ziffer in Betracht kommt, nach ihrer Xxxx durch unentgeltliche Nachbesserung der fehlerhaften Teile oder Lieferung neuer Teile ab Werk. Etwa ersetzte Teile werden mit dem Auswechseln Eigentum des Kunden bei Sach- Lieferers. Diese Haftung ist begrenzt auf Mängel, die binnen 6 Monaten nach erster Inbetriebnahme des Liefergegenstandes auftreten und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- umgehend vom Besteller gerügt werden. Tritt infolge von Umständen, die GEVA GmbH zu vertreten hat, eine Betriebsunterbrechung ein, so verlängert sich die Frist für die Mängelhaftung für die Anlagenteile, die in dieser Zeit nicht zweckdienlich betrieben werden können, um die Dauer der Unterbrechung. Für Nachbesserungsarbeiten und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Ersatzlieferungen haftet die GEVA GmbH im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, jedoch nur bis spätestens 3 Monate nach Ablauf der für letzteren gültigen Gewährleistungszeit. Für das Nichterreichen garantierter Leistungs- oder mangelhafter Montageanleitung) gelten Verbrauchszahlen haftet die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat GEVA GmbH durch kostenlose Nachbesserungsarbeiten, soweit für das Nichterreichen nachweisbar von der GEVA GmbH zu vertretende Mängel ursächlich sind. Lässt die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen GEVA GmbH eine ihr gesetzte, angemessene Zeit zur Behebung eines Mangels schuldhaft verstreichen, oder führen Nachbesserungsarbeiten nicht zur Beseitigung des Mangels, so kann der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragenBesteller angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen. Sollten sich Versand, dass Montage, Inbetriebnahme, Garantieversuch oder Übernahme der Anlage in die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass Obhut des Bestellers ohne Schuld der GEVA GmbH verzögern, so erlischt die Temperatur und Luftfeuchtigkeit Haftung spätestens 12 Monate nach Versandbereitschaft der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt istAnlagenteile. 13.2.Die Die Gewährleistung der GEVA GmbH gilt nur für Mängel, die unter den vertraglich vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei ordnungsgemäßem Gebrauch entstehen und nachweislich auf eine vor dem Gefahrübergang liegende Ursache zurückzuführen sind. Sie gilt insbesondere nicht für Mängel, die auf chemische oder elektrische Einflüsse, natürliche Abnutzung, schlechte Aufstellung, unsachgemäße Instandhaltung durch den Besteller oder Nichteinhaltung der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfälltBedienungsanweisungen zurückgeführt werden können. Gleiches gilt, wenn Zur Vornahme aller der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Ware, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall GEVA GmbH notwendig erscheinenden Änderungen sowie zur Ersatzlieferung für fehlerhafte Teile hat der Kunde Besteller der GEVA GmbH die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gebengewähren. Verweigert er diese, insbesondere so ist die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugebenGEVA GmbH von jeglicher Haftung frei. Wenn wir ursprünglich der Besteller oder Dritte unsachgemäß oder ohne vorherige Zustimmung der GEVA GmbH Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vornehmen, wird die GEVA GmbH von ihrer Haftung frei. Die Feststellung von Mängeln muss die GEVA GmbH unverzüglich schriftlich gemeldet werden, andernfalls keine Rechte aus diesen Mängeln hergeleitet werden können. Erkennt die GEVA GmbH rechtzeitig erhobene Mängelrügen nicht zum Einbau verpflichtet warenan, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau so verjährt das Recht des Bestellers, Ansprüche aus diesen Mängeln geltend zu machen, vom Zeitpunkt der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbaurechtzeitigen Rüge ab in 6 Monaten. 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck Werden von der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei dennGEVA GmbH für Arbeiten, die fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht vom Besteller auszuführen sind, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen übergeben oder Angaben gemacht, so haftet die GEVA GmbH für diese Leistungen nur, wenn für sie ein besonderes Honorar vereinbart ist. Ist dies der Fall, so übernimmt die GEVA GmbH keine Haftung dahingehend, dass ihre Leistungen im eigenen Machtbereich des Kunden verursachtRahmen der anerkannten Grundsätze der Technik einwandfrei und nicht mit Fehlern behaftet sind, und dass etwaige vertraglich zugesicherte Leistungs- oder Verbrauchszahlen erreicht werden. 00.0.Xx dringenden FällenDie Haftung beschränkt sich auf die für den Besteller kostenlose Ausführung aller derjenigen Ingenieurdienstleistungen, z.B. bei Gefährdung die zur Beseitigung etwaiger Mängel erforderlich sind, die sich binnen 6 Monaten nach erster Inbetriebnahme der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger SchädenAnlage, hat jedoch spätestens 12 Monate nach Erbringung der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen betreffenden Leistung herausstellen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung umgehend vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindernBesteller gerügt werden.
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