Gleiswaagen Musterklauseln

Gleiswaagen. Generell muss das Gesamtgewicht eines Fahrzeuges vor Abfahrt eines Zuges angegeben werden. Das Gesamtgewicht darf dabei die für das Fahrzeug zulässigen Werte nicht übersteigen. Für die Ermittlung des Gesamtgewichtes hält die Hafenbahn Hamm eine dynamische Gleiswaage vor; Höchstlast: 80 t Teilung: 50 kg Genauigkeitsklasse: III => 0,5%. Der Auftrag zum Wiegen kann vom Kunden gestellt werden, vom EVU, aus Sicherheitsgründen erteilt werden, um eine Überladung des Wagens bzw. Überlastung der Strecke zu vermeiden.
Gleiswaagen. WHE hält sowohl eine statische als auch eine dynamische Gleiswaage vor. Bei der dynamischen Gleiswaage werden über eine elektronische Messeinrichtung alle Ach- sen von Eisenbahnfahrzeugen während der Überfahrung einzeln erfasst und dokumentiert. Bei der statischen Gleiswaage werden die Fahrzeuge zum Wiegevorgang voneinander ent- kuppelt und dann im Stand einzeln gewogen.
Gleiswaagen. Falls das Gesamtgewicht eines Fahrzeuges vor Abfahrt eines Zuges angegeben werden muss, hält die Hafenbahn Lünen dynamische Gleiswaage vor. Das Gesamtgewicht darf dabei die für das Fahrzeug zulässigen Werte nicht überschreiten. Höchstlast: 100 t Der Auftrag zum Wiegen kann vom Kunden gestellt werden, vom EVU, aus Sicherheitsgründen erteilt werden, um eine Überladung des Wagens bzw. Überlastung der Strecke zu vermeiden.

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  • Datenschutzhinweis Potenzielle Anleger und Anteilinhaber werden auf den Datenschutzhinweis der Gesellschaft hingewiesen, der als Nachtrag zum Zeichnungsvertrag zur Verfügung gestellt wird (der „Datenschutzhinweis“). Der Datenschutzhinweis beschreibt, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über Personen verarbeitet, die in die Teilfonds investieren und die beantragen, in die Teilfonds zu investieren. Der Datenschutzhinweis erklärt auch, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Verwaltungsratsmitglieder, leitende Angestellte und wirtschaftlich Berechtigte von institutionellen Anlegern verarbeitet. Die Gesellschaft kann den Datenschutzhinweis von Zeit zu Zeit aktualisieren. Die neueste Version des Datenschutzhinweises kann unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxx-xxxxxx-xxxxxxxx aufgerufen werden und ist auf Anfrage an xxxxxxx@xxx.xxx oder an Data Protection, Man Group plc, Xxxxxxxxx xxxxx, 0 Xxxx Xxxx, Xxxxxx XX0X 0XX, Xxxxxxxxxxxxxx, auch von der Man Group erhältlich. Durch die Unterzeichnung des Zeichnungsvertrags wird davon ausgegangen, dass potenzielle Anleger den Datenschutzhinweis erhalten haben.

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Datenschutzhinweise Entsprechend Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die Ver- arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Bitte geben Sie diese Hinweise allen mitversicherten Perso- nen (z. X. Xxxxxxxxxx) zur Kenntnis.

  • Sachmängel 1. Mangelhafte Teile der WAREN/LEISTUNGEN sind nach Xxxx von SITECO innerhalb einer angemessenen Frist unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern bzw. erbringen, sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. SITECO ist berechtigt, die Nach- bzw. Ersatzlieferungen oder Neuerbringung auch in Form von technisch gleich- oder höherwertigen WAREN/LEISTUNGEN zu leisten. Für nachgebesserte oder neu gelieferte bzw. erbrachte WAREN/LEISTUNGEN beginnt die Gewährleistungsfrist nicht erneut zu laufen. 2. Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht: a) soweit §§438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, b) bei Vorsatz, c) bei arglistigem Verschweigen des Mangels, sowie d) bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. e) Aufwendungsersatzansprüche des AUFTRAGGEBERS gem. §445a BGB verjähren ebenfalls in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. 3. Mängelrügen des AUFTRAGGEBERS haben unverzüglich, d.h. bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ab Lieferdatum und bei verdeckten Mängeln innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen ab Entdeckungsdatum, schriftlich zu erfolgen. 4. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist SITECO berechtigt, die durch die Fehlersuche und/oder -behebung entstandenen Aufwendungen (z.B. Reisekosten, Arbeitszeiten, Material, etc.) dem AUFTRAGGEBER in Rechnung zu stellen. 5. Schlägt die Nacherfüllung zweimal (2) fehl, kann der AUFTRAGGEBER, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. Nr. 9, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 6. Mängelansprüche bestehen nicht bei: a) nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, b) nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, c) natürlicher Abnutzung, d) Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, e) nicht reproduzierbaren Softwarefehlern, f) einer Mangelhaftigkeit durch vom AUFTRAGGEBER übermittelte Anforderungsprofile bzw. Dokumente (z.B. Leistungsverzeichnisse, Pläne, Umwelteinflüsse, etc.), g) unsachgemäßen Änderungen oder Instandhaltungsarbeiten, oder h) Ausfall einzelner Leuchtdioden, sofern diese untrennbar, d.h. ohne Fassung oder Steckverbindung, in einem Leuchtmittelblock fest miteinander verbunden sind und der durchschnittliche Lichtstrom der Leuchte nicht siebzig Prozent (<70%) des Anfangswertes, basierend auf einer normgerechten Messung, unterschreitet. 7. Ansprüche des AUFTRAGGEBERS wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind insoweit ausgeschlossen, als die Aufwendungen sich erhöhen, weil die WAREN/LEISTUNGEN nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des AUFTRAGGEBERS verbracht worden sind, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des AUFTRAGGEBERS gem. §445a BGB, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Sie können Ihr Recht gegenüber Ihrer Bank geltend machen. Zudem können Sie sich auch an den Herausgeber wenden. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG).

  • Datenschutzklausel 1. Der Vermieter und seine Lizenzpartner sind jeweils verantwortliche Stellen im Sinne der einschlägigen Vorschriften des Datenschutzrechts nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 2. Die personenbezogenen Daten des Mieters und des Fahrers werden zum Zwecke der Anbahnung, Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrages von dem Vermieter verarbeitet. 3. Eine werbliche Verwendung für Zwecke der Eigenwerbung (einschließlich Empfeh- lungswerbung) des Vermieters und dessen Lizenzgebers erfolgt nur auf Basis der Rechtsgrundlage einer entsprechend erteilten Einwilligung gem. Art. 6 Abs.1 lit. a. Der Mieter, sowie der Fahrer können jederzeit eine erteilte Einwilligung zur etwaigen Verarbeitung oder Nutzung der Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung ist unter Angabe des umseitig genannten Vermieters zu richten an: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xx. 4. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsab- wicklung erforderlich ist. So zum Beispiel an das Kreditkartenunternehmen des Mie- ters zum Zwecke der Abrechnung, an beteiligte Haftpflicht- und Kaskoversicherer oder an zentrale Abrechnungsstellen zur Regulierung von Unfallschäden. Eine dar- über hinaus gehende Verwendung bedarf einer gesonderten gesetzlichen Erlaubnis oder der ausdrücklichen und jederzeit widerruflichen Einwilligung des Mie- ters/Fahrers (siehe Punkt 3). 5. Der Mieter/Fahrer kann als Betroffener im Sinne des Datenschutzrechtes nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen folgende Rechte geltend machen: - Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO, § 34 Bundesdatenschutzgesetz BDSG) - Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) - Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO, § 35 BDSG), - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) - Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) - Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) Außerdem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO, § 19 BDSG). Eine entsprechende Anfrage bzw. ein Begehren des Mieters / Fahrers nach Berichti- gung, Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten ist über die im Miet- vertrag genannten Kontaktdaten oder über jede Stelle, welche die Daten nach Maßgabe dieser Bestimmungen gespeichert hat, möglich. Weiterhin verweisen wir auf die gültigen „Datenschutzhinweise für Kunden“, die jederzeit unter folgenden Link xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx_xxxx_ kunden.html zur Kenntnis genommen werden können. Bei weiteren Fragen zum Datenschutz können Sie sich an folgenden Kontakt wen- den: xxxx@xxxxxxxx.xx

  • Mietsachschäden A.6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht 1. aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschäden.

  • Datenschutz 11.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der Nutzer gemäß den jeweils anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere der EU-Datenschutz- Grundverordnung („DSGVO“). 11.2. Zur Nutzung von AutoLogg ist die Bereitstellung personenbezogener Daten des Kunden bzw. der Nutzer erforderlich. Der Kunde muss insbesondere sicherstellen, dass alle gemäß der DSGVO erforderlichen Hinweise und Informationen an Betroffene und eine geeignete Rechtsgrundlage vorliegen, um die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer in gesetzlich zulässigem Umfang zu den im AutoLogg-Vertrag festgesetzten Zwecken während der Vertragslaufzeit zu ermöglichen. 11.3. Soweit der Auftragnehmer als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO personenbezogene Daten des Kunden bzw. der Nutzer verarbeitet, sind weitere Informationen zum Datenschutz unter xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxx/ abrufbar. 11.4. Soweit der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO tätig wird, verarbeitet der Auftragnehmer diese personenbezogenen Daten gemäß den Ergänzenden Bedingungen zur Auftragsverarbeitung („EBAV“), die unter EBAV abrufbar sind. 11.5. Für den Fall, dass der Auftragnehmer dem Kunden auf dessen Wunsch ein Gruppen- Management ermöglicht und/oder diesem bestimmte Daten und Auswertungen zur Nutzung von AutoLogg durch die Nutzer bereitstellt, gilt Folgendes: solche Daten können einzelne Nutzer eindeutig identifizieren und Auskunft über deren Aktivitäten geben (insbesondere letzte Position des Fahrzeuges, Km-Stand, Fahrzeit). Derartige Daten werden daher nur unter der Bedingung zur Verfügung gestellt, dass für die Abgabe der notwendigen Erklärungen bzw. die Einholung notwendiger Zustimmungen und Einwilligungen durch die Nutzer zu jeglicher Nutzung dieser Daten ausschließlich der Kunde verantwortlich ist. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Verlusten, Haftungen, Schäden, Ansprüchen, Geldbußen, Strafen, Kosten und Aufwendungen frei, die dem Auftragnehmer als Folge von Ansprüchen Dritter oder Nutzer gegen den Auftragnehmer aufgrund bzw. im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Punktes seitens des Kunden entstehen.

  • Mängelrüge Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge innerhalb von 14 Werktagen nach Erkennbarkeit des Mangels.