Glossar. Alterungsrückstellung bezeichnet den Betrag, den wir für den Ausgleich der höheren Krankheitskosten unserer Versicherten im Alter verzinslich sparen. Beobachtungseinheit: Innerhalb eines Tarifs unterscheiden wir zwischen Personengruppen, die eine ähnliche Inan- spruchnahme von Gesundheitsleistungen aufweisen. Diese bilden eine Beobachtungseinheit. Erstattungsfähige Kosten/Rechnungsbetrag: Erstattungsfähig sind nur die Positionen einer Rechnung, die vom Versicherungsschutz umfasst und nach den gesetzlichen Vorschriften berechenbar sind. Weist ein Beleg Leistungen aus, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, müssen wir für diese Positionen nicht zahlen. Wir gehen dann bei der Erstattung von einem anderen Betrag aus, nämlich dem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag oder den erstattungs- fähigen Kosten. Gebührenordnungen für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) regeln die Abrechnung der ärztlichen oder zahnärztlichen Leistungen bei Privatpatienten. Ärzte und Zahnärzte dürfen ihre Honorare nicht frei kalkulieren, sondern sind bei ihrer Abrechnung an die GOÄ oder GOZ gebunden. Gesundheitsprüfung: Bewertung, die wir zum Beispiel vor Abschluss eines Vertrags vornehmen. Anhand des Ge- sundheitszustands des Antragstellers oder einer zu versicherten Person berechnen wir das objektive und subjektive Versicherungsrisiko. Das Ergebnis hat Einfluss auf die Annahmeentscheidung und die Beitragsberechnung. Heilfürsorge (freie, gesetzliche): Bei der Heilfürsorge werden Krankheitskosten bestimmter Beamtengruppen so- wie von Strafgefangenen und Patienten im Maßregelvollzug von deren Dienstherrn oder den Bundesländern über- nommen.
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Samples: Private Krankenversicherung, Kranken Zusatzversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung
Glossar. Alterungsrückstellung bezeichnet den Betrag, den wir für den Ausgleich der höheren Krankheitskosten unserer Versicherten im Alter verzinslich sparen. Beobachtungseinheit: Innerhalb eines Tarifs unterscheiden wir zwischen Personengruppen, die eine ähnliche Inan- spruchnahme von Gesundheitsleistungen aufweisen. Diese bilden eine Beobachtungseinheit. Erstattungsfähige Kosten/Rechnungsbetrag: Erstattungsfähig sind nur die Positionen einer Rechnung, die vom Versicherungsschutz umfasst und nach den gesetzlichen Vorschriften berechenbar sind. Weist ein Beleg Leistungen aus, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, müssen wir für diese Positionen nicht zahlen. Wir gehen dann bei der Erstattung von einem anderen Betrag aus, nämlich dem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag oder den erstattungs- fähigen Kosten. Gebührenordnungen für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) regeln die Abrechnung der ärztlichen oder zahnärztlichen Leistungen bei Privatpatienten. Ärzte und Zahnärzte dürfen ihre Honorare nicht frei kalkulieren, sondern sind bei ihrer Abrechnung an die GOÄ oder GOZ gebunden. Gesundheitsprüfung: Bewertung, die wir zum Beispiel vor Abschluss eines Vertrags vornehmen. Anhand des Ge- sundheitszustands des Antragstellers oder einer zu versicherten Person berechnen wir das objektive und subjektive Versicherungsrisiko. Das Ergebnis hat Einfluss Ein昀氀uss auf die Annahmeentscheidung und die Beitragsberechnung. Heilfürsorge (freie, gesetzliche): Bei der Heilfürsorge werden Krankheitskosten bestimmter Beamtengruppen so- wie von Strafgefangenen und Patienten im Maßregelvollzug von deren Dienstherrn oder den Bundesländern über- nommen.
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Samples: Kranken Zusatzversicherung