Common use of Grafische Gestaltung Clause in Contracts

Grafische Gestaltung. Der Gestaltungsvorschlag/ das Werbedesign wird durch den Auftragnehmer unter Nut- zung der durch den Auftraggeber grundsätzlich zu liefernden druckfähigen Vorlagen farbig erarbeitet und dem Auftraggeber zur schriftlichen Bestätigung zugeschickt. Die Lieferung der für das Design nutzbaren Vorlagen des Auftraggebers erfolgt auf der Grundlage von gesonderten Vordrucken („Merkblatt zur Druckdatenübernahme“) innerhalb von spätestens 2 Wochen nach Unterzeichnung des Auftrages/Vertrages. Ausnahmen zur Gestaltungs- ausführung bedürfen einer gesonderten Festlegung (Zusatzaufkleber). Bei Nutzung von Bildvorlagen des Auftragnehmers auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und nach vorhandenen Möglichkeiten des Internets werden für die Bildrecherche oder –beschaffung und für die Verwendung von Fotos Aufpreise benannt und gesondert berechnet. Die Her- stellung von Vorlagen oder Logos des Kunden ist nicht Bestandteil dieses Auftrages und nicht im Angebot des Auftragnehmers enthalten. Für mögliche Bildrechte der von Auftragge-

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