Graue Energie Musterklauseln

Graue Energie. Die graue Energie bezieht sich auf die Gesamtmenge an nicht erneuerbarer Primärenergie in Bauma- terialien, Bauelementen und Gebäuden, die für vorgelagerte Prozesse benötigt wird. Sie umfasst alle Stufen von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung und Verarbeitung, den Austausch von Materia- lien und Bauteilen bis hin zur Entsorgung einschliesslich der erforderlichen Transport- und Hilfsmittel. Die Masseinheit für graue Energie sind Kilowattstunden in Öl-Äquivalente (kWh oil-eq). Für die Berech- nung der grauen Energie von Materialien wird als Basis die Datenbank «Ökobilanzdaten im Baube- reich 2009/1:2016» verwendet, die ihrerseits auf der Datenbank ecoinvent v2.2 basiert. In diesem Kapitel wird die graue Energie jedoch nicht auf die Abschreibungsdauer der Materialien oder Gebäudekomponenten eines Gebäudes bezogen. Der Zweck dieses Kapitels ist, die graue Energie zu quantifizieren, die in den Materialien enthalten sind. Um die in einem Material enthaltene Energie zu bewerten, wird die Berechnung auf Grundlage der grauen Energie durchgeführt, die zur Herstellung der Baustoffe benötigt wird. Die Berechnung berücksichtigt hier nicht den Rückbau, Transport und die Lagerung der wiederverwendeten Materialien. Die zuletzt genannten Quellen wurden in dieser Studie wegen der hohen Variabilität der Daten in Abhängigkeit von den Maschinen und der Transportstrecke vernachlässigt. Ausserdem haben diese Energiequellen keinen grossen Einfluss auf die Gesamtmenge der grauen Energie. Die Berechnungen in diesem Kapitel definieren ebenfalls nicht, welcher Baustoff aufgrund seines ho- hen Anteils an grauer Energie vermieden werden sollte, sondern welcher Baustoff unbedingt wieder- verwendet werden sollte, um die darin enthaltene graue Energie zu erhalten. Entsprechend der Anga- ben in 4.3 wird jede Schicht auf ihre grauen Energiewerte untersucht. Um einen konsistenten Vergleich zu ermöglichen, wird die Energie in Kilowattstunde Öl-Äquivalent pro Quadratmeter (kWh Öl-eq/m2) angegeben.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.