Grundwasserschutz Musterklauseln

Grundwasserschutz. 1) Die Durchführung von Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Betankungsmaßnahmen sowie Ölwechsel an Baumaschinen, Geräten und Fahrzeugen ist in der Wasserschutzzone II untersagt.
Grundwasserschutz. Das Bauvorhaben liegt zum Teil im Wasserschutzgebiet Tergast und Simonswolde des Wasserwerks Tergast der Stadtwerke Emden GmbH. Nach der Wasserschutzgebietsverordnung23 sind Verbote und Genehmigungsvorbehalte zu beachten. Insbesondere sind in Schutzzone III/A verboten: • Erdaufschlüsse (z. B. Abgrabungen, Ausschachtungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen) innerhalb der Schutzzone III A des Wasserschutzgebietes Simonswolde / Tergast, die räumlich und zeitlich begrenzt sind sowie alle über die ordnungsgemäße land- oder forstwirtschaftliche Bodennutzung hinausgehenden Bodeneingriffe von mehr als 3 m Tiefe (Nr. 46) • unterhalb der belebten Bodenzone: Versickerung des von Verkehrsflächen oder mit diesen vergleichbaren Flächen abfließenden Niederschlagswassers (Nr. 1 b) bb)) • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Abs. 3 WHG außerhalb von Anlagen, Vorrichtungen oder Behältnissen, aus denen ein Eindringen in den Boden nicht möglich ist (mit Ausnahme von im Rahmen ordnungsgemäßer Landbewirtschaftung aufgebrachten Dünge- und Pflanzenschutzmitteln) (Nr. 26) • Verfüllung von Bodenabbaustellen oder Erdaufschlüssen mit mineralischen Abfällen, die den technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ‘’Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen’’ nicht entsprechen Nr. 49 • Einbringen von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund (Nr. 30) • Verwendung von Materialien im Straßen-, Wege-, Wasser- oder Landschafts- bau, die auswaschbare wassergefährdende Stoffe oder Beimengungen ent- halten oder die durch Umwandlung wassergefährdend wirken können (Nr. 37) • Erdaufschlüsse oder Gewinnung von Bodenschätzen a) mit Freilegung des Grundwassers (Nr. 47) Insbesondere sind in der Schutzzone III/A beschränkt und damit nur mit Genehmigung zulässig: • über der belebten Bodenzone: von Verkehrsflächen oder von mit diesen vergleichbaren Flächen abfließendes Niederschlagswasser (Nr. 1. c) ca.) • Erdaufschlüsse oder Gewinnung von Bodenschätzen b) ohne Freilegung des Grundwassers (Nr. 47) 23 Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen Tergast und Simonswolde des Wasserwerks Tergast der Stadtwerke Emden GmbH vom 23.04.2012, bekanntgemacht im Amtsblatt für den Landkreis Leer vom 02.05,2012/Ausgabe 08 • Herstellung von Entwässerungsanlagen (z. B. Gewässer, Regenwasser- rückhaltebecken) sowie baugenehmigungsfreie Kleingewässer (Nr. 48) • Bohrungen (mit Ausnahme für die öffentli...

Related to Grundwasserschutz

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.