Common use of Gültigkeit Clause in Contracts

Gültigkeit. Als JahresTicket werden folgende Ticketgattungen einschl. der ggf. xxxxxxxxxx- xxxx Xxxxxxxxx 1. Klasse angeboten: jedermann, Firmen-Abo, Senioren, 9-Uhr, 9-Uhr-Firmen-Abo und 14-Uhr-Junior. Ein JahresTicket gilt für zwölf aufeinander- folgende Kalendermonate. JahresTickets/Abo für jedermann, das Firmen-Abo, das 9-Uhr-Ticket und das 9-Uhr-Firmen-Abo gibt es als persönliche Variante oder als JahresTicketPlus. Die übrigen JahresTickets (Senioren, 14-Uhr-Junior) gibt es nur als persönliches Ticket. > beinhaltet eine erweiterte Mitnahmeregelung, wonach – Montag bis Donnerstag ab 19:00 Uhr jeweils bis Betriebsschluss in den in der Fahrtberechtigung eingetragenen Tarifzonen und – freitags ab 19:00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags sowie am 24. und 31. Dezember ganztags jeweils bis Betriebsschluss im gesamten VVS- Verbundgebiet 1 Erwachsener und bis zu 3 Kinder oder alle eigenen Kinder (jeweils bis einschl. 17 Jahre) mitgenommen werden können > gilt samstags, sonn- und feiertags und am 24. und 31. Dezember ganz- tags sowie freitags ab 19:00 Uhr jeweils bis Betriebsschluss im gesamten VVS-Verbundgebiet, unabhängig von den in der Fahrtberechtigung einge- tragenen Tarifzonen (gilt auch für alle mitgenommenen Personen gemäß Mitnahmeregelung für das JahresTicketPlus) > ist übertragbar und kann damit beliebig an andere Personen weitergege- ben werden > beinhaltet eine verbesserte Regelung bei Fahrten über den Geltungsbe- reich des JahresTicketPlus hinaus, wobei für diese Fahrten KinderTickets anstelle Tickets für Erwachsene gelöst werden können (s. § 6 Abs. 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen); finden Fahrten in einer Zeit statt, in der das JahresTicketPlus nicht netzweit gültig ist, jedoch eine Mit- nahme-Regelung besteht, müssen der Ticket-Inhaber und die im Rahmen der Mitnahmeregelung mitgenommenen Personen jeweils ein Kinder- Ticket für die zusätzlich benötigten Zonen lösen bzw. entwerten > beinhaltet eine verbesserte Mobilitätsgarantie (Erstattungshöchstgrenze für Taxikosten oder Nutzungsentsgelte für andere öffentlich zugängliche Ver- kehrsmittel (Carsharing, Bikesharing), deren Betreiber Kooperationspartner von polygo sind, beträgt 50,00 €; s. § 16 Beförderungsbedingungen)

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Samples: Beförderungsbedingungen, Beförderungsbedingungen, Beförderungsbedingungen

Gültigkeit. Als JahresTicket werden folgende Ticketgattungen einschl. der ggf. xxxxxxxxxx- xxxx Xxxxxxxxx erforderli- chen Zuschläge 1. Klasse angeboten: jedermann, Firmen-Abo, Senioren, 9-Uhr, 9-Uhr-Firmen-Abo und 14-Uhr-Junior. Ein JahresTicket gilt für zwölf aufeinander- folgende Kalendermonate. JahresTickets/Abo für jedermann, das Firmen-Abo, das 9-Uhr-Ticket und das 9-Uhr-Firmen-Abo gibt es als persönliche Variante oder als JahresTicketPlus. Die übrigen JahresTickets (Senioren, 14-Uhr-Junior) gibt es nur als persönliches Ticket. > beinhaltet eine erweiterte Mitnahmeregelung, wonach – Montag bis Donnerstag ab 19:00 Uhr jeweils bis Betriebsschluss in den in der Fahrtberechtigung eingetragenen Tarifzonen und – freitags ab 19:00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags sowie am 24. und 31. Dezember ganztags jeweils bis Betriebsschluss im gesamten VVS- Verbundgebiet 1 Erwachsener und bis zu 3 Kinder oder alle eigenen Kinder (jeweils bis einschl. 17 Jahre) mitgenommen werden können > gilt samstags, sonn- und feiertags und am 24. und 31. Dezember ganz- tags sowie freitags ab 19:00 Uhr jeweils bis Betriebsschluss im gesamten VVS-Verbundgebiet, unabhängig von den in der Fahrtberechtigung einge- tragenen Tarifzonen (gilt auch für alle mitgenommenen Personen gemäß Mitnahmeregelung für das JahresTicketPlus) > ist übertragbar und kann damit beliebig an andere Personen weitergege- ben werden > beinhaltet eine verbesserte Regelung bei Fahrten über den Geltungsbe- reich des JahresTicketPlus hinaus, wobei für diese Fahrten KinderTickets anstelle Tickets für Erwachsene gelöst werden können (s. § 6 Abs. 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen); finden Fahrten in einer Zeit statt, in der das JahresTicketPlus nicht netzweit gültig ist, jedoch eine Mit- nahme-Regelung besteht, müssen der Ticket-Inhaber und die im Rahmen der Mitnahmeregelung mitgenommenen Personen jeweils ein Kinder- Ticket für die zusätzlich benötigten Zonen lösen bzw. entwerten > beinhaltet eine verbesserte Mobilitätsgarantie (Erstattungshöchstgrenze für Taxikosten oder Nutzungsentsgelte für andere öffentlich zugängliche Ver- kehrsmittel (Carsharing, Bikesharing), deren Betreiber Kooperationspartner von polygo sind, beträgt 50,00 €; s. § 16 Beförderungsbedingungen)

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Samples: Beförderungsbedingungen, Beförderungsbedingungen

Gültigkeit. Als JahresTicket (1) Die Vereinbarung gilt ab sofort und wird alle 3 Jahre erneuert. (2) Die Unterzeichnung der Vereinbarung dient dem Schutz von Kindern und Ju- gendlichen und soll die besondere Aufmerksamkeit für Kindeswohlgefährdun- gen und für Gefahren vor sexualisierter Gewalt erhöhen. Sie ist ferner Voraus- setzung für die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln der Jugendhilfe. Lingen, 19.10.2020 Ort, Datum Ort, Datum im Auftrag Fachdienstleiter Jugendarbeit Vertretungsberechtigte Person Xxxxxx/Verein Anlage 1: Ansprechpartner Anlage 2: Beschreibung von Tätigkeiten und Abgrenzungskriterien Anlage 3: Hinweise zum Datenschutz /Vorlage zur Kostenbefreiung Anlage 4: Beispiel einer Verhaltensrichtlinie Anlage 5: Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben Der Xxxxxx kann sich bei Rückfragen oder wenn es Anzeichen bzw. die Gefahr für eine Kindeswohlgefährdung gibt, gem. Ziffer 2 Satz 2 der Vereinbarung an folgen- de Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner wenden. Ort Einrichtung/Organisation Adresse Telefon Emsland Nord Landkreis Emsland, Fachbe- reich Jugend Xxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxx 04962 - 501 - 0 Psychologische Beratungszent- rum für Eltern, Kinder und Ju- gendliche Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatung Xxxxxxxxxx xxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxxx 04961 - 3456 Nebenstelle Sögel Xxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxx Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx, Fachbe- reich Jugend Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx 05931 - 44 - 0 Deutscher Kinderschutzbund e.V. Ortsverband Emsland-Mitte Xxxxxxxxx 0-0, 00000 Xxxxxx 05931 - 87658 - 0 Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatung Xxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx 05931 - 12050 Emsland Süd/ Stadt Lingen (Ems) Landkreis Emsland, Fachbe- reich Jugend Xx Xxxx-Xxx 00, 00000 Xxxxxx (Xxx) 0591 - 84 - 0 Stadt Lingen (Ems), Fachbreich Bildung, Jugend und Sport Elisabethstr. 14 - 16, 00000 Xxxxxx (Xxx) 0591 - 9144 - 501 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Lingen e.V. Xxxxxxxxxx. 00x, 00000 Xxxxxx (Xxx) 0591 - 2262 Psychologisches Beratungs- zentrum für Eltern, Kinder und Jugendliche Ehe-, Familien- und Lebensbe- ratung Xxxxx-Xxxxxxxxx- Xxx.0, 00000 Xxxxxx (Xxx) 0591 - 4021 Nachfolgende Kriterien geben eine Entscheidungshilfe, wann bzw. bei welchen Tätigkeiten ein Führungszeugnis vorgelegt werden folgende Ticketgattungen einschl. der ggf. xxxxxxxxxx- xxxx Xxxxxxxxx 1. Klasse angebotensollte: jedermannNiedriges Gefährdungspotential, Firmen-Abo, Senioren, 9-Uhr, 9-Uhr-Firmen-Abo und 14-Uhr-Junior. Ein JahresTicket gilt für zwölf aufeinander- folgende Kalendermonate. JahresTickets/Abo für jedermannweil ein besonderes Vertrauensverhältnis nicht entstehen kann, das Firmen-Abomissbraucht werden könn- te. Hohes Gefährdungspotential, das 9-Uhr-Ticket weil ein besonderes Vertrauensverhältnis entste- hen und das 9-Uhr-Firmen-Abo gibt es als persönliche Variante oder als JahresTicketPlus. Die übrigen JahresTickets (Senioren, 14-Uhr-Junior) gibt es nur als persönliches Ticket. > beinhaltet eine erweiterte Mitnahmeregelung, wonach – Montag bis Donnerstag ab 19:00 Uhr jeweils bis Betriebsschluss in den in der Fahrtberechtigung eingetragenen Tarifzonen und – freitags ab 19:00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags sowie am 24. und 31. Dezember ganztags jeweils bis Betriebsschluss im gesamten VVS- Verbundgebiet 1 Erwachsener und bis zu 3 Kinder oder alle eigenen Kinder (jeweils bis einschl. 17 Jahre) mitgenommen missbraucht werden können > gilt samstags, sonn- und feiertags und am 24. und 31. Dezember ganz- tags sowie freitags ab 19:00 Uhr jeweils bis Betriebsschluss im gesamten VVS-Verbundgebiet, unabhängig von den in der Fahrtberechtigung einge- tragenen Tarifzonen (gilt auch für alle mitgenommenen Personen gemäß Mitnahmeregelung für das JahresTicketPlus) > ist übertragbar und kann damit beliebig an andere Personen weitergege- ben werden > beinhaltet eine verbesserte Regelung bei Fahrten über den Geltungsbe- reich des JahresTicketPlus hinaus, wobei für diese Fahrten KinderTickets anstelle Tickets für Erwachsene gelöst werden können (s. § 6 Abs. 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen); finden Fahrten in einer Zeit statt, in der das JahresTicketPlus nicht netzweit gültig ist, jedoch eine Mit- nahme-Regelung besteht, müssen der Ticket-Inhaber und die im Rahmen der Mitnahmeregelung mitgenommenen Personen jeweils ein Kinder- Ticket für die zusätzlich benötigten Zonen lösen bzw. entwerten > beinhaltet eine verbesserte Mobilitätsgarantie (Erstattungshöchstgrenze für Taxikosten oder Nutzungsentsgelte für andere öffentlich zugängliche Ver- kehrsmittel (Carsharing, Bikesharing), deren Betreiber Kooperationspartner von polygo sind, beträgt 50,00 €; s. § 16 Beförderungsbedingungen)kann.

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Samples: Vereinbarung Zur Sicherstellung Des Tätigkeitsausschlusses Einschlägig Vorbestrafter Personen Nach § 72a SGB Viii

Gültigkeit. Als JahresTicket werden folgende Ticketgattungen einschl. der ggf. xxxxxxxxxx- xxxx Xxxxxxxxx er- forderlichen Zuschläge 1. Klasse angeboten: jedermann, Firmen-Abo, Senioren, 9-Uhr, 9-Uhr-Firmen-Abo und 14-Uhr-Junior. Ein JahresTicket gilt für zwölf aufeinander- folgende aufeinanderfolgende Kalendermonate. JahresTickets/Abo JahresTickets für jedermannjeder- mann, das Firmen-Abo, das 9-Uhr-Ticket und das 9-Uhr-Firmen-Abo gibt es als persönliche Variante oder als JahresTicketPlus. Die übrigen JahresTickets Jahres- Tickets (Senioren, 14-Uhr-Junior) gibt es nur als persönliches Ticket. > Das JahresTicketPlus ● beinhaltet eine erweiterte Mitnahmeregelung, wonach – Montag bis Donnerstag ab 19:00 Uhr jeweils bis Betriebsschluss in den in der Fahrtberechtigung eingetragenen Tarifzonen und – freitags ab 19:00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags sowie am 24. und 31. Dezember ganztags jeweils bis Betriebsschluss im gesamten VVS- VVS-Verbundgebiet 1 Erwachsener und bis zu 3 Kinder oder alle eigenen Kinder (jeweils bis einschl. 17 Jahre) mitgenommen werden können > gilt samstags, sonn- und feiertags und am 24. und 31. Dezember ganz- tags ganztags sowie freitags ab 19:00 Uhr jeweils bis Betriebsschluss im gesamten VVS-Verbundgebiet, unabhängig von den in der Fahrtberechtigung einge- tragenen Fahrt- berechtigung eingetragenen Tarifzonen (gilt auch für alle mitgenommenen mitge- nommenen Personen gemäß Mitnahmeregelung für das JahresTicketPlusJahres- TicketPlus) > ist übertragbar und kann damit beliebig an andere Personen weitergege- ben weiter- gegeben werden > beinhaltet eine verbesserte Regelung bei Fahrten über den Geltungsbe- reich Gel- tungsbereich des JahresTicketPlus hinaus, wobei für diese Fahrten KinderTickets anstelle Tickets für Erwachsene gelöst werden können (s. § 6 Abs. 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen); finden Fahrten in einer Zeit statt, in der das JahresTicketPlus nicht netzweit gültig ist, jedoch eine Mit- nahmeMitnahme-Regelung besteht, müssen der Ticket-Inhaber und die im Rahmen der Mitnahmeregelung mitgenommenen mit- genommenen Personen jeweils ein Kinder- Ticket KinderTicket für die zusätzlich benötigten Zonen lösen bzw. entwerten > beinhaltet eine verbesserte Mobilitätsgarantie (Erstattungshöchstgrenze Erstattungshöchst- grenze für Taxikosten oder Nutzungsentsgelte für andere öffentlich zugängliche Ver- kehrsmittel Verkehrsmittel (Carsharing, Bikesharing), deren Betreiber Kooperationspartner von polygo sind, beträgt 50,00 €; s. § 16 BeförderungsbedingungenBeför- derungsbedingungen)

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Samples: Beförderungsbedingungen

Gültigkeit. Als JahresTicket werden folgende Ticketgattungen einschl. der ggf. xxxxxxxxxx- xxxx Xxxxxxxxx erforderli- chen Zuschläge 1. Klasse angeboten: jedermann, Firmen-Abo, Senioren, 9-Uhr, 9-Uhr-Firmen-Abo und 14-Uhr-Junior. Ein JahresTicket gilt für zwölf aufeinander- folgende Kalendermonate. JahresTickets/Abo für jedermann, das Firmen-Abo, das 9-Uhr-Ticket und das 9-Uhr-Firmen-Abo gibt es als persönliche Variante oder als JahresTicketPlus. Die übrigen JahresTickets (Senioren, 14-Uhr-Junior) gibt es nur als persönliches Ticket. > beinhaltet eine erweiterte Mitnahmeregelung, wonach – Montag bis Donnerstag ab 19:00 Uhr jeweils bis Betriebsschluss in den in der Fahrtberechtigung eingetragenen Tarifzonen und – freitags ab 19:00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags sowie am 24. und 31. Dezember ganztags jeweils bis Betriebsschluss im gesamten VVS- Verbundgebiet 1 Erwachsener und bis zu 3 Kinder oder alle eigenen Kinder (jeweils bis einschl. 17 Jahre) mitgenommen werden können > gilt samstags, sonn- und feiertags und am 24. und 31. Dezember ganz- tags sowie freitags ab 19:00 Uhr jeweils bis Betriebsschluss im gesamten VVS-Verbundgebiet, unabhängig von den in der Fahrtberechtigung einge- tragenen Tarifzonen (gilt auch für alle mitgenommenen Personen gemäß Mitnahmeregelung für das JahresTicketPlus) > ist übertragbar und kann damit beliebig an andere Personen weitergege- ben werden > beinhaltet eine verbesserte Regelung bei Fahrten über den Geltungsbe- reich des JahresTicketPlus hinaus, wobei für diese Fahrten KinderTickets anstelle Tickets für Erwachsene gelöst werden können (s. § 6 Abs. 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen); finden Fahrten in einer Zeit statt, in der das JahresTicketPlus nicht netzweit nichtnetzweit gültig ist, jedoch eine Mit- nahme-Regelung besteht, müssen der Ticket-Inhaber und die im Rahmen der Mitnahmeregelung mitgenommenen Personen jeweils ein Kinder- Ticket KinderTi- cket für die zusätzlich benötigten Zonen lösen bzw. entwerten > beinhaltet eine verbesserte Mobilitätsgarantie (Erstattungshöchstgrenze für Taxikosten oder Nutzungsentsgelte für andere öffentlich zugängliche Ver- kehrsmittel (Carsharing, Bikesharing), deren Betreiber Kooperationspartner von polygo sind, beträgt 50,00 €; s. § 16 Beförderungsbedingungen)

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