Haftpflichtansprüche. a) soweit sie aufgrund vertraglicher oder sonstiger Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht der versicherten Person hinausgehen; b) der versicherten Personen untereinander und der ihrer Ange- hörigen (einschließlich Lebenspartner); c) wegen der Übertragung einer Krankheit durch die versicherte Person; d) wegen Schäden aus beruflicher Tätigkeit.
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Samples: Versicherungsprodukt, Versicherungsprodukt, Versicherungsprodukt
Haftpflichtansprüche. a) soweit sie aufgrund vertraglicher oder sonstiger Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht der versicherten Person hinausgehen;
b) der versicherten gemeinsam reisender versicherter Personen untereinander und der ihrer Ange- hörigen (einschließlich Lebenspartner)mitreisenden Angehörigen;
c) wegen der Übertragung einer Krankheit durch die versicherte Person;
d) wegen Schäden aus beruflicher Tätigkeit.
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Samples: Reiseversicherung
Haftpflichtansprüche. a) soweit sie aufgrund vertraglicher oder sonstiger Zusage Zu- sage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht der versicherten Person hinausgehen;
b) der versicherten Personen untereinander und der ihrer Ange- hörigen Angehörigen (einschließlich Lebenspartner);
c) wegen der Übertragung einer Krankheit durch die versicherte Person;
d) wegen Schäden aus beruflicher Tätigkeit.
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Samples: Versicherungsprodukt