Haftung des LG. 1. Hat der LG für einen Schaden des LN aufgrund eigenen Verschuldens oder Verschuldens seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen einzustehen, ist die Haftung des LG auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt; in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird auch für einfache Fahrlässigkeit gehaftet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Leasing-Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der LN regelmäßig vertraut und vertrauen darf oder die der LG dem LN nach dem Inhalt des Leasing-Vertrages gerade zu gewähren hat. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung dem Umfang nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt. Unberührt bleibt eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie durch den LG für die Beschaffenheit einer Sache und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den LG.
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Samples: Leasing Agreement, Leasing Framework Agreement, Leasing Agreement
Haftung des LG. 1. Hat der LG für einen Schaden des LN aufgrund eigenen Verschuldens oder Verschuldens seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen einzustehen, ist die Haftung des LG auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt; in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird auch für einfache Fahrlässigkeit gehaftet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Leasing-Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der LN regelmäßig vertraut und vertrauen darf oder die der LG dem LN nach dem Inhalt des Leasing-Vertrages gerade zu gewähren hat. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung dem Umfang nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt. Unberührt bleibt eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie durch den LG für die Beschaffenheit einer Sache und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den LG.
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Samples: Leasing Agreement