Handelstage und Handelsphasen Musterklauseln

Handelstage und Handelsphasen. (1) Der Handel an der Eurex Repo findet grundsätzlich an den von der Geschäftsführung festgelegten Tagen statt („Handelstage”). Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, jederzeit nach vorheriger Bekanntgabe an die Teilnehmer und Broker den Handel an einzelnen Tagen nicht zur Verfügung zu stellen bzw. zusätzliche Handelstage festzulegen. (2) Der Handelstag von Eurex Repo umfasst zwei zeitlich aufeinanderfolgende Handelsphasen: die Vorhandelszeit und die Handelszeit. Der Beginn und das Ende der einzelnen Phasen werden von der Geschäftsführung der Eurex Repo festgesetzt und den Teilnehmern auf elektronischem Weg durch Rundschreiben per E-Mail oder durch Einstellung in das Internet bekannt gegeben.