Haushaltsscheckverfahren. Das Haushaltsscheckverfahren ist für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Privat- haushalten anzuwenden. Es ist obligatorisch, das heißt, der Arbeitgeber kann nicht mehr alternativ das allgemeine Beitrags- und Meldeverfahren nutzen. Das Haushaltsscheckverfah- ren wird - wie das Beitrags- und Meldeverfahren für geringfügig Beschäftigte insgesamt - ausschließlich von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See durchgeführt. Einzelheiten ergeben sich aus der Gemeinsamen Verlautbarung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zum Haushaltsscheckverfahren sowie den jeweils geltenden Gering- fügigkeits-Richtlinien der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.
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Samples: Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung, Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung, Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung
Haushaltsscheckverfahren. Das Haushaltsscheckverfahren ist für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Privat- haushalten anzuwenden. Es ist obligatorisch, das heißt, d. h. der Arbeitgeber kann nicht mehr alternativ das allgemeine Beitrags- und Meldeverfahren nutzen. Das Haushaltsscheckverfah- ren Haushaltsscheckverfahren wird - wie das Beitrags- und Meldeverfahren für geringfügig Beschäftigte insgesamt - ausschließlich ausschließ- lich von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See durchgeführt. Einzelheiten Einzelhei- ten ergeben sich aus der Gemeinsamen Verlautbarung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung Sozi- alversicherung zum Haushaltsscheckverfahren sowie den jeweils ab 01.04.2003 geltenden Gering- fügigkeits-Richtlinien der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.
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Samples: Gemeinsames Meldeverfahren