Common use of Hausordnung Clause in Contracts

Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, während ihres Aufenthalts im Casino am Föhrenhain. Der Kunde hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt im Casino am Föhrenhain ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder Gästen des Kunden gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen des Casinos am Föhrenhain sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Casinos am Föhrenhain hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Casino am Föhrenhain besteht Rauchverbot. Aus Sicherheitsgründen kann vom Betreiber, dem Ordnungsamt der Stadt Bamberg bzw. der Polizei die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Casino am Föhrenhain und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Casino am Föhrenhain sofort zu verlassen. Jacken, Mäntel, Schirme und große Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben werden. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt kontrolliert bzw. diese durchsucht werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in den Veranstaltungsbereich untersagt werden. Personen, • die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, • gegen welche ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot besteht, • die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören (zum Beispiel durch rassistische, fremdenfeindliche, radikale Parolen), • die durch einschlägige Kleidung oder Tätowierung erkennbar, verfassungsfeindlichen/ -widrigen Organisationen zuzuordnen sind, • die verbotene Gegenstände mitführen, • die den Anweisungen des Betreibers, des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, Feuerwehr oder des beauftragten Ordnungsdienstes zuwiderhandeln, • bauliche Anlagen oder Einrichtungsgegenstände mutwillig beschädigen, insbesondere durch beschriften, bemalen, bekleben werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Casino am Föhrenhain unverzüglich zu verlassen bzw. haben keinen Zutritt. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Den Weisungen insbesondere des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, und der Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen. Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnischen Gegenstände • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • Sämtliche Getränke und Speisen • Drogen • Tiere • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter des Casinos am Föhrenhain, durch den Kunden oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Casinos am Föhrenhain zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Casino am Föhrenhain betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten des Casinos am Föhrenhain willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. Sollten Sie mit Einzelaufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem entsprechenden Fotografen mit. Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich des Casinos am Föhrenhain hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel zur Verfügung.

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Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von BesuchernBesuchern und Gästen, während ihres Aufenthalts im Casino am Föhrenhain. Der Kunde hat für die Einhaltung in der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgenMFH. Der Aufenthalt im Casino am Föhrenhain in der Versammlungsstätte ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder und Gästen des Kunden Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte Eintrittskarte, für die jeweilige Veranstaltung Veranstaltung, angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte MFH verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen des Casinos am Föhrenhain der Freizeitanlagen GmbH sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Casinos am Föhrenhain der MFH hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer Anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Casino am Föhrenhain Es besteht Rauchverbot. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Aus Sicherheitsgründen kann vom Betreiber, dem Ordnungsamt der Stadt Bamberg bzw. der Polizei die Schließung von Räumen, Gebäuden Räumen und Freiflächen Flächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Casino am Föhrenhain Gebäude und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Casino am Föhrenhain die MFH sofort zu verlassen. Jacken, Mäntel, Schirme und große Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben werden. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt hin kontrolliert bzw. diese durchsucht werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesen zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend, entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in den Veranstaltungsbereich die Veranstaltung untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe einschließlich eventuell mitgeführter Schirme. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Drogeneinwirkung stehen, • gegen welche ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot besteht, • die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören (zum Beispiel durch rassistische, fremdenfeindliche, radikale Parolen), • die durch einschlägige Kleidung oder Tätowierung erkennbar, verfassungsfeindlichen/ -widrigen Organisationen zuzuordnen sind, • die verbotene Gegenstände mitführen, • die den Anweisungen des Betreibers, des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, Feuerwehr oder des beauftragten Ordnungsdienstes zuwiderhandeln, • bauliche Anlagen oder Einrichtungsgegenstände mutwillig beschädigen, insbesondere durch beschriften, bemalen, bekleben werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Casino am Föhrenhain unverzüglich die Versammlungsstätte zu verlassen bzw. haben keinen Zutrittverlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Den Weisungen insbesondere des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, und der Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den Einlassbereichen. Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen▪ Waffen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln Leucht- kugeln und andere pyrotechnischen pyrotechnische Gegenstände • Mechanisch ▪ mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • Sämtliche Getränke und ▪ sämtliche Getränke, Speisen • Drogen • Tiere • Rassistisches▪ rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter des Casinos am Föhrenhainder Freizeitanlagen GmbH, durch den Kunden Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Casinos am Föhrenhain der Versammlungsstätte zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Casino am Föhrenhain die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten des Casinos am Föhrenhain der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. Sollten Sie mit Einzelaufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem entsprechenden Fotografen mit. Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen während der Veranstaltung im Publikumsbereich über längere Zeit Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist von Musikdarbietungen, bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich des Casinos am Föhrenhain hin und stellt denen mit großer Lautstärke zu rechnen ist, stellen den Besuchern auf Verlangen Anforderung Gehörschutzstöpsel zur Verfügung. Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die in der MFH durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von drei Monaten entschieden wird.

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Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, während ihres Aufenthalts im Casino am Föhrenhainin der Versammlungsstätte. Der Kunde Veranstalter hat für die Einhaltung Einhal- tung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt im Casino am Föhrenhain in der Versammlungsstätte ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder Eintritts- karte und Gästen des Kunden Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte Eintrittskarte, für die jeweilige Veranstaltung Veranstaltung, angegebenen Platz einzunehmen einzunehmen, und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte Ver- sammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen des Casinos am Föhrenhain der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Casinos am Föhrenhain der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar unver- meidbar – behindert oder belästigt wird. Im Casino am Föhrenhain In allen Versammlungsräumen der Versammlungsstätte besteht grundsätzlich Rauchverbot. Aus Sicherheitsgründen kann vom Betreiber, dem Ordnungsamt der Stadt Bamberg bzw. der Polizei die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Casino am Föhrenhain in der Versammlungsstätte und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Casino am Föhrenhain die Versammlungsstätte sofort zu verlassen. Jacken, Mäntel, Schirme und große Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben werden. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge Umhän- ge können auf ihren Inhalt hin kontrolliert bzw. diese durchsucht werden. Besucher, die mit der Sicherstellung Sicher- stellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden einverstan- den sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesen zurück- gewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes Eintrittgeldes besteht nicht. Der Eigenart Eigen- art der Veranstaltung entsprechend, entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen ähnli- chen Behältnissen in den Veranstaltungsbereich die Veranstaltung untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe. Personen, die erkennbar unter Alkohol- Alkohol oder Drogeneinfluss Drogeneinwirkung stehen, • gegen welche ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot besteht, • die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören (zum Beispiel durch rassistische, fremdenfeindliche, radikale Parolen), • die durch einschlägige Kleidung oder Tätowierung erkennbar, verfassungsfeindlichen/ -widrigen Organisationen zuzuordnen sind, • die verbotene Gegenstände mitführen, • die den Anweisungen des Betreibers, des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, Feuerwehr oder des beauftragten Ordnungsdienstes zuwiderhandeln, • bauliche Anlagen oder Einrichtungsgegenstände mutwillig beschädigen, insbesondere durch beschriften, bemalen, bekleben werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Casino am Föhrenhain unverzüglich die Versammlungsstätte zu verlassen bzw. haben keinen Zutritt. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Den Weisungen insbesondere des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, und der Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leistenverlassen. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen Sonderrege- lungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und EinlassbereichenEinlassberei- chen. Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche han- dels-übliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem zerbrechlichen oder splitterndem splitternden Material hergestellt sind Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnischen pyrotechnische Gegenstände • Mechanisch ▪ mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • Sämtliche ▪ mitgebrachte Getränke und Speisen ▪ Tiere ▪ Drogen • Tiere • Rassistisches▪ rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung Recht am eigenen Bild: (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Alle Arten von Aufzeichnungen, insbesondere Bild- und Tonaufnahmen sind verboten. Genehmigungen werden nur schriftlich durch die Centralstation erteilt. Werden durch Mitarbeiter des Casinos am Föhrenhainder Centralstation, durch den Kunden Veranstalter oder beauftragte beauf- tragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Casinos am Föhrenhain der Versammlungsstätte zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Casino am Föhrenhain die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten des Casinos am Föhrenhain der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen Auf- nahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung Bericht- erstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. Sollten Sie mit Einzelaufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem entsprechenden Fotografen mit. Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen während der Veranstaltung im Publikumsbereich über längere Zeit Schallpegel erreicht werden könnenwerden, die zur Entstehung Ent- stehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von GehörschutzmittelnGehör- schutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich des Casinos am Föhrenhain hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel Anforderung Gehör- schutzstöpsel gegen Entgelt zur Verfügung.

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Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, Besuchern während ihres Aufenthalts im Casino am Föhrenhain. Der Kunde hat für die Einhaltung in der Pflichten gegenüber den Besuchern Xxxxxx-von-Fraunhofer-Halle und Gästen zu sorgendazugehörigen Räumlichkeiten (nachfolgend kurz SAuV genannt). Der Aufenthalt im Casino am Föhrenhain in der SAuV ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder und Gästen des Kunden gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte Eintrittskarte, für die jeweilige Veranstaltung Veranstaltung, angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen des Casinos am Föhrenhain der SAuV sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Casinos am Föhrenhain der SAuV hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer Anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Casino am Föhrenhain In der SAuV besteht grundsätzlich Rauchverbot, außer in ausgewiesenen Raucherzonen. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Aus Sicherheitsgründen kann vom Betreiber, dem Ordnungsamt der Stadt Bamberg bzw. der Polizei die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Casino am Föhrenhain in der SAuV und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Casino am Föhrenhain die SAuV sofort zu verlassen. Jacken, Mäntel, Schirme und große Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben werden. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt kontrolliert bzw. diese durchsucht werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in den Veranstaltungsbereich untersagt werden. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Drogeneinwirkung stehen, • gegen welche ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot besteht, • die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören (zum Beispiel durch rassistische, fremdenfeindliche, radikale Parolen), • die durch einschlägige Kleidung oder Tätowierung erkennbar, verfassungsfeindlichen/ -widrigen Organisationen zuzuordnen sind, • die verbotene Gegenstände mitführen, • die den Anweisungen des Betreibers, des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, Feuerwehr oder des beauftragten Ordnungsdienstes zuwiderhandeln, • bauliche Anlagen oder Einrichtungsgegenstände mutwillig beschädigen, insbesondere durch beschriften, bemalen, bekleben werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Casino am Föhrenhain unverzüglich die SAuV zu verlassen bzw. haben keinen Zutrittverlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Den Weisungen insbesondere des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, und der Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen. Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die Behältnisse aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnischen pyrotechnische Gegenstände • Mechanisch mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • Sämtliche sämtliche Getränke und Speisen • Drogen • Speisen, Drogen, Tiere • Rassistischesrassistisches, pornografisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter des Casinos am Föhrenhainder SAuV, durch den Kunden oder beauftragte Unternehmen Kunde Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Casinos am Föhrenhain der SAuV zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Casino am Föhrenhain die SAuV betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten des Casinos am Föhrenhain der SAuV willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. Sollten Sie mit Einzelaufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem entsprechenden Fotografen mit. Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter Kunde weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich des Casinos am Föhrenhain der SAuV hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Anforderung Gehörschutzstöpsel zur Verfügung.. gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen in der SAuV. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten entschieden wird. Über Hausverbote entscheidet der Hausherr, die Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH.

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Samples: www.ausstellungs-gmbh.de

Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, während wäh- rend ihres Aufenthalts im Casino am Föhrenhainin der Versammlungsstätte. Der Kunde Veranstalter hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt im Casino am Föhrenhain in der Versammlungsstätte ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder und Gästen des Kunden Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte Eintrittskarte, für die jeweilige Veranstaltung Veranstaltung, angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen des Casinos am Föhrenhain der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Casinos am Föhrenhain der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer Anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen Umstän- den unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Casino am Föhrenhain In der Versammlungsstätte besteht Rauchverbot. Die entsprechenden Hin- weise sind zu beachten. Aus Sicherheitsgründen kann vom Betreiber, dem Ordnungsamt der Stadt Bamberg bzw. der Polizei die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Casino am Föhrenhain in der Versammlungsstätte und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden entspre- chenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Casino am Föhrenhain Räumungsan- ordnung die Versammlungsstätte sofort zu verlassen. Jacken, Mäntel, Schirme und große Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben werden. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt hin kontrolliert bzw. diese durchsucht werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung Veran- staltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst Ordnungs- dienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesen zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung Erstat- tung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend, ent- sprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in den Veranstaltungsbereich die Veranstaltung untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Drogeneinwirkung stehen, • gegen welche ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot besteht, • die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören (zum Beispiel durch rassistische, fremdenfeindliche, radikale Parolen), • die durch einschlägige Kleidung oder Tätowierung erkennbar, verfassungsfeindlichen/ -widrigen Organisationen zuzuordnen sind, • die verbotene Gegenstände mitführen, • die den Anweisungen des Betreibers, des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, Feuerwehr oder des beauftragten Ordnungsdienstes zuwiderhandeln, • bauliche Anlagen oder Einrichtungsgegenstände mutwillig beschädigen, insbesondere durch beschriften, bemalen, bekleben werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Casino am Föhrenhain unverzüglich die Versamm- lungsstätte zu verlassen bzw. haben keinen Zutrittverlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Den Weisungen insbesondere des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, und der Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichenin den Einlass- bereichen. Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnischen pyrotechnische Gegenstände • Mechanisch mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • Sämtliche Getränke sämtliche Getränke, Speisen und Speisen • Drogen • Tiere • Rassistischesrassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung Recht am eigenen Bild(sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Xxxxxxxxxxx 0-00 Xxxxxxxxxxxxxx: Werden durch Mitarbeiter des Casinos am Föhrenhain, durch den Kunden oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Casinos am Föhrenhain zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden00000 Xxxxxxx-Xxxxxx Sparkasse Vest Recklinghausen Xxxxxxxx 00 00 00 IBAN:XX00 000 000 00 0000 0000 00 00000 Xxxxxxx-Xxxxxx BIC: XXXXXXX0XXX Tel.: 0 23 05/3 56 07-0 Fax: 0 23 05/0 00 00-00 Geschäftsführer: E-Mail: xxxx@xxxxx-xx.xx Xxxxx Xxxxxx Internet: xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Xx. Alle Personen, die das Casino am Föhrenhain betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten des Casinos am Föhrenhain willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. Sollten Sie mit Einzelaufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem entsprechenden Fotografen mit. Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich des Casinos am Föhrenhain hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel zur Verfügung.Xxxxxxx Xxxxx Amtsgericht Dortmund Aufsichtsratsvorsitzender:

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Samples: eventforum-castrop.de

Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, Besuchern während ihres Aufenthalts in der Rheingoldhalle, im Casino am FöhrenhainKurfürstlichen Schloss und in den durch die mainzplus CITYMARKETING GmbH betriebenen Bürgerhäusern (nachfolgend Versammlungsstättegenannt). Der Kunde Mieter hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt im Casino am Föhrenhain in der Versammlungsstätte ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder und Gästen des Kunden Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte Eintrittskarte, für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen des Casinos am Föhrenhain der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Casinos am Föhrenhain der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Casino am Föhrenhain In der Versammlungsstätte besteht Rauchverbot. Es gilt auch für E- Zigaretten. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Aus Sicherheitsgründen kann vom Betreiber, dem Ordnungsamt der Stadt Bamberg bzw. der Polizei die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Casino am Föhrenhain in der Versammlungsstätte und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Casino am Föhrenhain die Versammlungsstätte sofort zu verlassen. Jacken, Mäntel, Schirme und große Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben werden. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt kontrolliert bzw. diese durchsucht werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in den Veranstaltungsbereich untersagt werden. Personen, die erkennbar unter Alkohol- Alkohol oder Drogeneinfluss Drogeneinwirkung stehen, • gegen welche ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot besteht, • die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören (zum Beispiel durch rassistische, fremdenfeindliche, radikale Parolen), • die durch einschlägige Kleidung oder Tätowierung erkennbar, verfassungsfeindlichen/ -widrigen Organisationen zuzuordnen sind, • die verbotene Gegenstände mitführen, • die den Anweisungen des Betreibers, des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, Feuerwehr oder des beauftragten Ordnungsdienstes zuwiderhandeln, • bauliche Anlagen oder Einrichtungsgegenstände mutwillig beschädigen, insbesondere durch beschriften, bemalen, bekleben werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Casino am Föhrenhain unverzüglich die Versammlungsstätte zu verlassen bzw. haben keinen Zutritt. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Den Weisungen insbesondere des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, und der Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leistenverlassen. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen , Sonder- regelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen. Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnischen pyrotechnische Gegenstände • Mechanisch mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • Sämtliche sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen • Drogen • Tiere • Rassistischesrassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Recht am eigenen Bild: Werden Xxxxxx durch Mitarbeiter des Casinos am Föhrenhainder mainzplus, durch den Kunden Veranstalter oder beauftragte von beauftragten Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Casinos am Föhrenhain der Versammlungsstätte zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Casino am Föhrenhain die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten des Casinos am Föhrenhain der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. Sollten Sie mit Einzelaufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem entsprechenden Fotografen mit. Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden könnenHausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die zur Entstehung in Räumlichkeiten der mainzplus durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines dauerhaften Gehörschadens beitragen könnenschriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten entschieden wird. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich des Casinos am Föhrenhain hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel zur Verfügung.Januar 2017

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Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte Den Mietern, deren Beauftragten und Pflichten von Besuchern, während ihres Aufenthalts Besuchern ist nur das Betreten der im Casino am FöhrenhainMietvertrag genannten Räume / Flächen und der sinngemäß dazugehörenden Nebenräume (Foyer, Toiletten u. ä.) gestattet. • Der Mieter übt für seine Veranstaltung grundsätzlich das Hausrecht aus. Der Kunde hat Vermieter kann das Hausrecht jederzeit an sich ziehen. • Unabhängig davon haben der Mieter, seine Beauftragten und Gäste Anweisungen des beauftragten Personals des Vermieters zu befolgen und dem Personal jederzeit Zutritt zu den gemieteten Räumen zu gewähren. • Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schaltkästen, Fernsprechverteiler sowie Zu- und Abluftöffnungen der Heizungs- und Lüftungsanlagen müssen unbedingt frei zugänglich und unverstellt bleiben. Dies gilt insbesondere auch für Notausgänge. • Beauftragten und Dienstkräften des Vermieters und Aufsichtsbehörden muss jederzeit Zutritt zu den genannten Anlagen gewährt werden. • Sämtliche Veränderungen, Einbauten und Dekorationen, die vom Mieter vorgenommen werden, gehen zu seinen finanziellen Lasten. Er trägt ebenfalls die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. • Aufbauten müssen bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Ein Benageln von Wänden und Fußböden ist nicht gestattet. • Von dem Vermieter ggf. zur Verfügung gestelltes Material muss in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. • Beschädigungen an Wänden, Fußböden und Leihmaterial sind entschädigungspflichtig. • Wegen des An- und Abtransportes sowie der Aufstellung von besonders schweren Ausstellungsgegenständen, die Fundamente oder besondere Tragvorrichtungen benötigen, sind mit dem Vermieter rechtzeitig vor der Einbringung in die Veranstaltungsräume Abstimmungen zu treffen. • Verpackungsmaterial und sonstige leicht brennbare Abfälle und Materialien dürfen nicht herumliegen und nicht in den Ständen oder Gängen aufbewahrt werden. • Eine Verwendung von offenem Licht, Feuer und sonstigen leicht entflammbaren Materialien ist verboten. Ausnahmen sind nur unter Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsvorschriften in Abstimmung und nach Genehmigung der zuständigen Organe möglich. Etwaige Auflagen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters. • Zur Dekoration dürfen nur schwer entflammbare oder mit amtlich anerkannten Imprägnierungsmitteln schwer entflammbar gemachte Gegenstände verwendet werden. Dies gilt für den gesamten Veranstaltungsbereich. • Sämtliche Sicherheitsvorschriften in ihrer gültigen Fassung sind zu beachten. Dies gilt auch für alle sonstigen Verordnungen und Vorschriften, die die jeweilige Veranstaltung tangieren. • Der Einsatz von Feuersicherheitswachen ist nach den örtlichen Vorschriften zu beachten. Die Kosten hierfür trägt der Mieter. • Dies gilt auch für einen evtl. Sanitätsdienst. Sollte für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt im Casino am Föhrenhain ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder Gästen des Kunden gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Sicherheit einer Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen des Casinos am Föhrenhain sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Casinos am Föhrenhain hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Casino am Föhrenhain besteht Rauchverbot. Aus Sicherheitsgründen kann vom Betreiber, dem Ordnungsamt der Stadt Bamberg bzw. der Polizei die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Casino am Föhrenhain und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Casino am Föhrenhain sofort zu verlassen. Jacken, Mäntel, Schirme und große Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben werden. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt kontrolliert bzw. diese durchsucht werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in den Veranstaltungsbereich untersagt werden. Personen, • die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, • gegen welche ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot besteht, • die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören (zum Beispiel durch rassistische, fremdenfeindliche, radikale Parolen), • die durch einschlägige Kleidung oder Tätowierung erkennbar, verfassungsfeindlichen/ -widrigen Organisationen zuzuordnen sind, • die verbotene Gegenstände mitführen, • die den Anweisungen des Betreibers, des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, Feuerwehr oder des beauftragten Ordnungsdienstes zuwiderhandeln, • bauliche Anlagen oder Einrichtungsgegenstände mutwillig beschädigen, insbesondere durch beschriften, bemalen, bekleben werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Casino am Föhrenhain unverzüglich zu verlassen bzw. haben keinen Zutritt. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Den Weisungen insbesondere des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, und der Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen. Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnischen Gegenstände • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • Sämtliche Getränke und Speisen • Drogen • Tiere • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter des Casinos am Föhrenhain, durch den Kunden oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Casinos am Föhrenhain zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Casino am Föhrenhain betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten des Casinos am Föhrenhain willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. Sollten Sie mit Einzelaufnahmen nicht einverstanden Polizeieinsatz notwendig sein, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem entsprechenden Fotografen mit. Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung ist der Vermieter von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich des Casinos am Föhrenhain hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel zur VerfügungKosten freizustellen.

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Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, während ihres Aufenthalts im Casino am Föhrenhainin der Konzert - & Kongresshalle Bamberg. Der Kunde hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt im Casino am Föhrenhain in der Konzert - & Kongresshalle Bamberg ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder Gästen des Kunden gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzenbe- nutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen des Casinos am Föhrenhain der Konzert - & Kongresshalle Bamberg sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Casinos am Föhrenhain der Konzert - & Kongresshalle Bamberg hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer Anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Casino am Föhrenhain In der Konzert - & Kongresshalle Bamberg besteht Rauchverbot. Aus Sicherheitsgründen kann vom Betreiber, dem Ordnungsamt der Stadt Bamberg bzw. der Polizei die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Casino am Föhrenhain in der Konzert - & Kongresshalle Bamberg und auf dem Gelände aufhaltenauf- halten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Casino am Föhrenhain die Konzert - & Kongresshalle Bamberg sofort zu verlassen. Jacken, Mäntel, Schirme und große Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben werden. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt kontrolliert bzw. diese durchsucht werdenwer- den. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesen zurückgewie- sen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in den Veranstaltungsbereich untersagt werden. Personen, • die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, • gegen welche ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot besteht, • die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören (zum Beispiel durch rassistische, fremdenfeindliche, radikale Parolen), • die durch einschlägige Kleidung oder Tätowierung erkennbar, erkennbar verfassungsfeindlichen/ -widrigen Organisationen zuzuordnen sind, wer- den von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Konzert- und Kongresshalle Bamberg unverzüglich zu verlassen bzw. haben keinen Zutritt. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. • die verbotene Gegenstände mitführen, • die den Anweisungen des Betreibers, des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, Feuerwehr oder des beauftragten Ordnungsdienstes Ord- nungsdienstes zuwiderhandeln, • bauliche Anlagen oder Einrichtungsgegenstände mutwillig beschädigen, insbesondere durch beschriften, bemalen, bekleben werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Casino am Föhrenhain die Konzert - & Kongresshalle Bamberg unverzüglich zu verlassen bzw. haben keinen Zutritt. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Den Weisungen insbesondere des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, und der Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und EinlassbereichenEinlassbe- reichen. Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können kön- nen • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnischen Gegenstände • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • Sämtliche Getränke und Speisen • Drogen • Tiere • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung Recht am eigenen Bild: Werden Xxxxxx durch Mitarbeiter des Casinos am Föhrenhainder Konzert - & Kongresshalle Bamberg, durch den Kunden oder beauftragte Unternehmen FotografienFo- tografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Casinos am Föhrenhain der Konzert - & Kongresshalle Bamberg zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellther- gestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Casino am Föhrenhain die Konzert - & Kongresshal- le Bamberg betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen Videoauf- nahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten des Casinos am Föhrenhain der Konzert - & Kongresshalle Bamberg willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werdenwer- den. Sollten Sie mit Einzelaufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem entsprechenden Fotografen mit. Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos Schädigungs- risikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich des Casinos am Föhrenhain der Konzert - & Kongresshalle Bamberg hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel zur VerfügungVerfü- gung.

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Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von BesuchernBesuchern und Gästen, während ihres Aufenthalts im Casino Forum am Föhrenhain. Der Kunde hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgenHofgarten/Jahnhalle. Der Aufenthalt im Casino Forum am Föhrenhain Hofgarten/Jahnhalle ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder und Gästen des Kunden Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte Eintritts- karte, für die jeweilige Veranstaltung Veranstaltung, angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen des Casinos im Forum am Föhrenhain Hofgarten/Jahnhalle sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Casinos Forum am Föhrenhain Hofgarten/Jahnhalle hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer Anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Casino Forum am Föhrenhain Hofgarten/Jahnhalle besteht Rauchverbot. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Aus Sicherheitsgründen kann vom Betreiber, dem Ordnungsamt der Stadt Bamberg bzw. der Polizei die Schließung von Räumen, Gebäuden Räumen und Freiflächen Flächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Casino am Föhrenhain Gebäude und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich un- verzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Casino Forum am Föhrenhain Hofgarten/Jahnhalle sofort zu verlassen. Jacken, Mäntel, Schirme und große Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben werden. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt hin kontrolliert bzw. diese durchsucht werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesen zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend, entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen Behält- nissen in den Veranstaltungsbereich die Veranstaltung untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe (Mäntel, Jacken und Umhänge) einschließlich eventuell mitgeführter Schirme. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Drogeneinwirkung stehen, • gegen welche ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot besteht, • die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören (zum Beispiel durch rassistische, fremdenfeindliche, radikale Parolen), • die durch einschlägige Kleidung oder Tätowierung erkennbar, verfassungsfeindlichen/ -widrigen Organisationen zuzuordnen sind, • die verbotene Gegenstände mitführen, • die den Anweisungen des Betreibers, des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, Feuerwehr oder des beauftragten Ordnungsdienstes zuwiderhandeln, • bauliche Anlagen oder Einrichtungsgegenstände mutwillig beschädigen, insbesondere durch beschriften, bemalen, bekleben werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Casino am Föhrenhain unverzüglich die Versammlungsstätte zu verlassen bzw. haben keinen Zutrittverlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Den Weisungen insbesondere des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, und der Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den Einlassbereichen. Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnischen Gegenstände • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • Sämtliche Getränke und Speisen • Drogen • Tiere • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter des Casinos am Föhrenhainder Stadt, durch den Kunden Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Casinos Forum am Föhrenhain Hofgarten/Jahnhalle zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt beein- trächtigt werden. Alle Personen, die das Casino Forum am Föhrenhain Hofgarten/Jahnhalle betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten des Casinos am Föhrenhain der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden können. • Waffen, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündli- che oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln und andere pyrotechni- sche Gegenstände, • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen • Tiere • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) Ton- und Bildaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters erfolgen. Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die im Forum am Hofgarten/ Jahnhalle durchgeführt werden. Sollten Sie Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Einzelaufnahmen nicht einverstanden seinBegründung, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem entsprechenden Fotografen mit. Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, über den innerhalb von 3 Monaten durch die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich des Casinos am Föhrenhain hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel zur VerfügungStadt entschieden wird.

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Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, /Besucherinnen während ihres Aufenthalts im Casino in der Stadthalle Hofheim am FöhrenhainTaunus. Der Kunde hat Magistrat der Stadt Hofheim – Kulturagentur – und der jeweilige Veranstalter (nachfolgend Veranstalter genannt) können den Zutritt für die Einhaltung Besucherinnen und Besucher zu nicht öffentlichen Veranstaltungen einschränkend regeln. (Der Zutritt kann z.B. von der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt im Casino am Föhrenhain ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder Gästen des Kunden gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Vorlage einer Einladung, Eintrittskarte, eines Ausweises, o.ä., abhängig gemacht werden.) Alle Einrichtungen des Casinos am Föhrenhain in der Stadthalle sind pfleglich und schonend zu benutzenbehandeln. Innerhalb des Casinos am Föhrenhain der Stadthalle hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer Anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Casino am Föhrenhain Das Rauchen innerhalb der Stadthalle ist verboten. Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf die Verwendung von elektronischen Zigaretten – „E-Zigaretten“. Bei einer öffentlichen Veranstaltung besteht Rauchverbot. Aus Sicherheitsgründen kann vom Betreiberdie Pflicht zur Abgabe der Garderobe (Mäntel, dem Ordnungsamt der Stadt Bamberg bzw. der Polizei die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Casino am Föhrenhain und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Casino am Föhrenhain sofort zu verlassen. Jacken, MäntelUmhänge) einschließlich eventuell mitgeführter Schirme, Schirme Ruck- säcke und große Taschen und Rucksäcke müssen an Koffer. Die Besucherin/der Garderobe abgegeben werdenBesucher ist gehalten, Wertgegenstände wie Ausweise, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel nicht in den Garderobestücken zu lassen. Eine Haftung des Veranstalters für den Verlust oder eine Beschädigung sämtlicher in den Gardero- benstücken belassenen Gegenständen ist ausge- schlossen. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge Kleidung können auf ihren Inhalt hin kontrolliert bzw. diese durchsucht werden. Besucher, Wenn die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die Gegen- stände zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen der Besucherinnen und Besucher beitragen können, durch den Kontroll- kann der Veranstalter die Gegenstände sicherstellen. Eine Aufbewahrung der sichergestellten Gegenstände findet nicht statt. Besucherinnen/Besucher, die nicht mit der Kontrolle oder Ordnungsdienst nicht der Sicherstellung der Gegenstände einverstanden sind, werden von kann der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in den Veranstaltungsbereich untersagt Zugang zur Stadthalle verweigert werden. Personen, • In letzterem Fall besteht kein An- spruch der Besucherin/des Besucheris auf die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, • gegen welche ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot besteht, • die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören (zum Beispiel durch rassistische, fremdenfeindliche, radikale Parolen), • die durch einschlägige Kleidung oder Tätowierung erkennbar, verfassungsfeindlichen/ -widrigen Organisationen zuzuordnen sind, • die verbotene Gegenstände mitführen, • die den Anweisungen des Betreibers, des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, Feuerwehr oder des beauftragten Ordnungsdienstes zuwiderhandeln, • bauliche Anlagen oder Einrichtungsgegenstände mutwillig beschädigen, insbesondere durch beschriften, bemalen, bekleben werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Casino am Föhrenhain unverzüglich zu verlassen bzw. haben keinen Zutritt. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Den Weisungen insbesondere des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, und der Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereicheneines etwaigen Eintrittsgeldes. Das Mitführen Mitbringen folgender Sachen Gegenstände ist generell verboten: • Messer, Waffen und vergleichbar gefährliche Gegen- stände oder gefährliche Substanzen • Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Leuchtkugeln, bengalische Feuer, Kerzen und andere pyrotechnische Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche entzünd- liche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche ausge- nommen Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die Behältnisse aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnischen Gegenstände • Mechanisch mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente Lärm- instrumente Sämtliche Getränke und Speisen • Drogen • Tiere • Rassistischesrassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Tiere • Ton- und Bildaufnahmegeräte Das Mitbringen von sonstigen Gegenständen in die Stadthalle kann generell, aus Sicherheitsgründen oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck aus hygienischen Gründen untersagt werden. Das Mitbringen und der kommerziellen Nutzung Verzehr eigener Speisen und Getränke sind nicht gestattet, denn das Stadthallen- Restaurant BEEF’n BEER hat das alleinige Bewirtungs- recht. Es ist untersagt, Ton- und Bildaufnahmen mit dem Mobiltelefon herzustellen, aufzubewahren oder zu vervielfältigen. Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbei- terinnen/Mitarbeiter des Casinos am Föhrenhainder Stadthalle, durch den Kunden Veran- stalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Casinos am Föhrenhain der Stadthalle zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Casino am Föhrenhain die Stadthalle betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung sowie durch Hinweisschilder an den Eingängen und im Foyer auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte Stadthalle hingewiesen. Durch das Betreten des Casinos am Föhrenhain der Stadthalle willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. Sollten Sie mit Einzelaufnahmen nicht einverstanden seinIn der Stadthalle gelten die Bestimmungen des Jugend- schutzgesetzes. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen und Flächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem entsprechenden Fotografen mit. Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen die sich in der Stadthalle auf- halten sind im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden könnenFalle einer Räumungsanordnung ver- pflichtet, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen könnenRäume sofort zu verlassen. Zur Reduzierung Hausverbote können von der Kulturagentur, den Hallenmeistern oder dem jeweiligen Veranstalter ausgesprochen werden. Gegen die Kulturagentur gerichtete Haftungsansprüche sind bei Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Hausordnung ist Bestandteil des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von GehörschutzmittelnMietvertrages. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich des Casinos Die Hausordnung tritt am Föhrenhain hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel zur Verfügung01.04.2018 in Kraft. gez.

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Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, Besuchern während ihres Aufenthalts im Casino am Föhrenhainin der Alte Lokhalle Mainz (nachfolgend Versammlungsstätte genannt). Der Kunde Mieter hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt im Casino am Föhrenhain in der Versammlungsstätte ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder und Gästen des Kunden Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte Eintrittskarte, für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen des Casinos am Föhrenhain der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Casinos am Föhrenhain der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Casino am Föhrenhain In der Versammlungsstätte besteht Rauchverbot. Es gilt auch für Aus Sicherheitsgründen kann vom Betreiber, dem Ordnungsamt der Stadt Bamberg bzw. der Polizei die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Casino am Föhrenhain in der Versammlungsstätte und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Casino am Föhrenhain die Versammlungsstätte sofort zu verlassen. Jacken, Mäntel, Schirme und große Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben werden. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt kontrolliert bzw. diese durchsucht werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in den Veranstaltungsbereich untersagt werden. Personen, die erkennbar unter Alkohol- Alkohol oder Drogeneinfluss Drogeneinwirkung stehen, • gegen welche ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot besteht, • die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören (zum Beispiel durch rassistische, fremdenfeindliche, radikale Parolen), • die durch einschlägige Kleidung oder Tätowierung erkennbar, verfassungsfeindlichen/ -widrigen Organisationen zuzuordnen sind, • die verbotene Gegenstände mitführen, • die den Anweisungen des Betreibers, des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, Feuerwehr oder des beauftragten Ordnungsdienstes zuwiderhandeln, • bauliche Anlagen oder Einrichtungsgegenstände mutwillig beschädigen, insbesondere durch beschriften, bemalen, bekleben werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Casino am Föhrenhain unverzüglich die Versammlungsstätte zu verlassen bzw. haben keinen Zutritt. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Den Weisungen insbesondere des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, und der Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leistenverlassen. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. , Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen. Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnischen pyrotechnische Gegenstände • Mechanisch mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • Sämtliche sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen • Drogen • Tiere • Rassistischesrassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter (sofern keine entsprechende Zustimmung des Casinos am Föhrenhain, durch den Kunden oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Casinos am Föhrenhain zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Casino am Föhrenhain betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Veranstalters vorliegt) Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten des Casinos am Föhrenhain der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. Sollten Sie mit Einzelaufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem entsprechenden Fotografen mit. Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich des Casinos am Föhrenhain hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel zur Verfügung.

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Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, während ihres Aufenthalts im Casino am FöhrenhainKongresshaus Garmisch-Partenkirchen. Der Kunde Veranstalter hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt im Casino am Föhrenhain in der Versammlungsstätte ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder und Gästen des Kunden Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte Eintrittskarte, für die jeweilige Veranstaltung Veranstaltung, angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen des Casinos am Föhrenhain Kongresshauses Garmisch-Partenkirchen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Casinos am Föhrenhain Kongresshauses hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer Anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt wird. Im Casino am Föhrenhain Kongresshaus Garmisch-Partenkirchen besteht Rauchverbot. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Aus Sicherheitsgründen kann vom Betreiber, dem Ordnungsamt der Stadt Bamberg bzw. der Polizei die Schließung von Räumen, Gebäuden Sälen und Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Casino am Föhrenhain Gebäude und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Casino am Föhrenhain Kongresshaus sofort zu verlassen. Jacken, Mäntel, Schirme und große Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben werden. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt kontrolliert bzw. diese durchsucht werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in den Veranstaltungsbereich untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe einschließlich eventuell mitgeführter Schirme. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Drogeneinwirkung stehen, • gegen welche ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot besteht, • die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören (zum Beispiel durch rassistische, fremdenfeindliche, radikale Parolen), • die durch einschlägige Kleidung oder Tätowierung erkennbar, verfassungsfeindlichen/ -widrigen Organisationen zuzuordnen sind, • die verbotene Gegenstände mitführen, • die den Anweisungen des Betreibers, des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, Feuerwehr oder des beauftragten Ordnungsdienstes zuwiderhandeln, • bauliche Anlagen oder Einrichtungsgegenstände mutwillig beschädigen, insbesondere durch beschriften, bemalen, bekleben werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Casino am Föhrenhain unverzüglich die Versammlungsstätte zu verlassen bzw. haben keinen Zutrittverlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Den Weisungen insbesondere des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, und der Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den Einlassbereichen. Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie SachenWaffen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnischen pyrotechnische Gegenstände • Mechanisch mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • Sämtliche sämtliche Getränke und Speisen • Drogen • Tiere • Rassistischesrassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter (sofern keine entsprechende Zustimmung des Casinos am Föhrenhain, durch den Kunden oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Casinos am Föhrenhain zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Casino am Föhrenhain betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten des Casinos am Föhrenhain willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. Sollten Sie mit Einzelaufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem entsprechenden Fotografen mit. Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich des Casinos am Föhrenhain hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel zur Verfügung.Veranstalters vorliegt)

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Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, während ihres Aufenthalts im Casino am Föhrenhainin den Harmoniesälen Bamberg. Der Kunde hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt im Casino am Föhrenhain in den Harmoniesälen ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder Gästen des Kunden gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen des Casinos am Föhrenhain der Harmoniesäle sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Casinos am Föhrenhain der Harmoniesäle hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Casino am Föhrenhain In den Harmoniesälen besteht Rauchverbot. Aus Sicherheitsgründen kann vom Betreiber, dem Ordnungsamt der Stadt Bamberg bzw. der Polizei die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Casino am Föhrenhain in den Harmoniesälen und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Casino am Föhrenhain die Harmoniesäle sofort zu verlassen. Jacken, Mäntel, Schirme und große Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben werden. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt kontrolliert bzw. diese durchsucht werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in den Veranstaltungsbereich untersagt werden. Personen, • die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, • gegen welche ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot besteht, • die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören (zum Beispiel durch rassistische, fremdenfeindliche, radikale Parolen), • die durch einschlägige Kleidung oder Tätowierung erkennbar, verfassungsfeindlichen/ -widrigen Organisationen zuzuordnen sind, • die verbotene Gegenstände mitführen, • die den Anweisungen des Betreibers, des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, Feuerwehr oder des beauftragten Ordnungsdienstes zuwiderhandeln, • bauliche Anlagen oder Einrichtungsgegenstände mutwillig beschädigen, insbesondere durch beschriften, bemalen, bekleben werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Casino am Föhrenhain die Harmoniesäle unverzüglich zu verlassen bzw. haben keinen Zutritt. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Den Weisungen insbesondere des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, und der Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen. Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnischen Gegenstände • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • Sämtliche Getränke und Speisen • Drogen • Tiere • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung Recht am eigenen Bild: Werden Xxxxxx durch Mitarbeiter des Casinos am Föhrenhainder Harmoniesäle, durch den Kunden oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Casinos am Föhrenhain der Harmoniesäle zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Casino am Föhrenhain die Harmoniesäle betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten des Casinos am Föhrenhain der Harmoniesäle willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. Sollten Sie mit Einzelaufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem entsprechenden Fotografen mit. Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich des Casinos am Föhrenhain der Harmoniesäle hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel zur Verfügung.

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Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte nachfolgenden Punkte sollen zu einem harmonischen Zusammenleben in einem sauberen und Pflichten von Besuchernordentli- chen Zentrum beitragen, während ihres Aufenthalts in dem sich alle Gäste wohlfühlen können. Bei Unklarheiten und Rückfragen spre- chen Sie uns gerne an. ⮚ Nachtruhe: 2200 und 700 Uhr im Casino am FöhrenhainHaupthaus und dem Freigelände. ⮚ Im gesamten Haus und in den Bungalows gilt strengstes Rauchverbot. ⮚ Das Bekleben (auch mit Tesafilm) ist untersagt. Gerne stellen wir Malerkrepp zur Verfü- gung. Bemalen von Türen, Wänden oder Mobiliar ist verboten ⮚ Speisen und Getränke sowie Geschirr dürfen nicht aus dem Speisesaal entfernt werden. ⮚ Parken nur auf ausgewiesenen und gepflasterten Flächen erlaubt. Rettungswege sind laut StVO freizuhalten • Die Flambacher Mühle ist ein christliches Haus, in dem biblische Prinzipien gelten. Gäste sind aufgefor- dert, diese Ausrichtung zu respektieren und aufeinander Rücksicht zu nehmen. • Das Ausüben von Nicht Christlichen Riten & Ritualen in den öffentlichen Bereichen der Flambacher Mühle ist ausdrücklich nicht erwünscht. • Der Kunde hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt Genuss von Alkohol ist nur im Casino am Föhrenhain ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder Gästen Rahmen des Kunden Jugendschutzgesetzes gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzenSiehe Aushang. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen des Casinos am Föhrenhain • Hunde sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Casinos am Föhrenhain hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Casino am Föhrenhain besteht Rauchverbot. Aus Sicherheitsgründen kann vom Betreiber, dem Ordnungsamt der Stadt Bamberg bzw. der Polizei die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Casino am Föhrenhain Haupthaus nicht erlaubt und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Casino am Föhrenhain sofort zu verlassen. Jacken, Mäntel, Schirme und große Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben Leine zu führen. • Die Gemeinschaftsräume sind stets in aufgeräumtem Zustand zu halten. Bei der Abreise sind die Zim- mer besenrein oder gesaugt und müllfrei zu übergeben. Das Außengelände aufgeräumt und von Müll befreit zu hinterlassen. Die Mülltrennung ist zu beachten. • Die Benutzung von Schlafsäcken ist nicht gestattet. Die Matratzen sind aus hygienischen Gründen mit Schonbezügen versehen. Die Benutzung von Laken ist Pflicht. • Möbel – auch die Terrassenmöbel, Kissen und Decken dürfen nicht in das Freigelände gebracht werden. Taschen• Der Zutritt zur Küche ist aufgrund von Hygienevorschriften nicht gestattet. • Der Speisesaal wird zu den Mahlzeiten geöffnet. • Ein Lagerfeuer darf nur nach rechtzeitiger Absprache mit der Hausleitung entfacht werden, mitgeführte Behältnisse weil es ge- nehmigungspflichtig ist. Eine Feuerwehr-Meldegebühr ist zu entrichten. • Die Wasserläufe auf dem Gelände gehören zum wertvollen Kulturgut des „Oberharzer Wasserregals“ und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt kontrolliert bzw. diese durchsucht dürfen nicht verändert oder aufgestaut werden. Besucher, die mit • Das Gelände liegt mitten in einem Naturschutzgebiet und fordert ein rücksichtsvolles Verhalten gegen- über der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in den Veranstaltungsbereich untersagt werden. Personen, • die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, • gegen welche ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot besteht, • die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören (zum Beispiel durch rassistische, fremdenfeindliche, radikale Parolen), • die durch einschlägige Kleidung oder Tätowierung erkennbar, verfassungsfeindlichen/ -widrigen Organisationen zuzuordnen sind, • die verbotene Gegenstände mitführen, • die den Anweisungen des Betreibers, des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, Feuerwehr oder des beauftragten Ordnungsdienstes zuwiderhandeln, • bauliche Anlagen oder Einrichtungsgegenstände mutwillig beschädigen, insbesondere durch beschriften, bemalen, bekleben werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Casino am Föhrenhain unverzüglich zu verlassen bzw. haben keinen Zutritt. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Den Weisungen insbesondere des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, der Polizei, und der Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen. Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnischen Gegenstände • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente • Sämtliche Getränke und Speisen • Drogen • Tiere • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter des Casinos am Föhrenhain, durch den Kunden oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Casinos am Föhrenhain zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Casino am Föhrenhain betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten des Casinos am Föhrenhain willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. Sollten Sie mit Einzelaufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem entsprechenden Fotografen mit. Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich des Casinos am Föhrenhain hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel zur VerfügungNatur.

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