Common use of Heil- und Kostenplan Clause in Contracts

Heil- und Kostenplan. Bei Zahnersatz, Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik, oralen Implantaten und aug- mentativen Behandlungen ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan einzu- reichen. Der Versicherer verpflichtet sich, den Heil- und Kostenplan unverzüglich zu prüfen und dem Versicherungsnehmer die zu erwartende Versicherungsleistung mitzu- teilen. Wird kein Heil- und Kostenplan eingereicht, werden die tariflichen Leistungen nach Nr. 1 und 2 zur Hälfte erbracht.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Versicherung Der Kosten Ambulanter Und Stationärer Behandlungen Sowie Zahnärztlicher Leistungen Nach Dem Tarif Comfort Med, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Versicherung Der Kosten Ambulanter Und Stationärer Behandlungen Sowie Zahnärztlicher Leistungen Nach Dem Tarif Comfort U

Heil- und Kostenplan. Bei Zahnersatz, Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik, oralen ora- len Implantaten und aug- mentativen augmentativen Behandlungen ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan einzu- reicheneinzureichen. Der Versicherer verpflichtet sich, den Heil- und Kostenplan unverzüglich zu prüfen und dem Versicherungsnehmer die zu erwartende Versicherungsleistung mitzu- teilenmitzuteilen. Wird kein Heil- und Kostenplan eingereicht, werden die tariflichen Leistungen nach Nr. 1 und 2 zur Hälfte erbracht.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Heil- und Kostenplan. Bei Zahnersatz, Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik, oralen Implantaten und aug- mentativen augmentativen Behandlungen ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan einzu- reicheneinzurei- chen, wenn die voraussichtlichen Kosten insgesamt mehr als 2.000,– Euro betragen. Der Versicherer verpflichtet sich, den Heil- und Kostenplan unverzüglich zu prüfen und dem Versicherungsnehmer die zu erwartende Versicherungsleistung mitzu- teilenVersiche- rungsleistung mitzuteilen. Wird kein Heil- und Kostenplan eingereicht, werden die über 2.000,– Euro hinausgehen- den erstattungsfähigen Kosten mit der Hälfte des tariflichen Leistungen Prozentsatzes nach Nr. 1 und 2 zur Hälfte erbrachterstattet.

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Samples: Versicherungsbedingungen