Heilpraktiker. Die Kosten für erbrachte Leistungen im Sinne der Abschnitte 2.3.1 und 2.3.2. a) sind dann erstattungsfähig, wenn sie nach dem Ge- bührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnet sind. Der Ersatz der Aufwendungen ist auf die im GebüH 1985 aufgeführten Gebührensätze begrenzt, wobei bei angegebenem Gebührenrah- men maximal der jeweils untere Rahmenbetrag erstattungsfähig ist.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Und Pflegeversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Und Pflegeversicherung
Heilpraktiker. Die Kosten für erbrachte Leistungen im Sinne der Abschnitte 2.3.1 und 2.3.2. 2.3.2 a) sind dann erstattungsfähig, wenn sie nach dem Ge- bührenverzeichnis Gebüh- renverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnet sind. Der Ersatz der Aufwendungen ist auf die im GebüH 1985 aufgeführten Gebührensätze Gebüh- rensätze begrenzt, wobei bei angegebenem Gebührenrah- men maximal Gebührenrahmen ma- ximal der jeweils untere Rahmenbetrag erstattungsfähig ist.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Und Pflegeversicherung