Common use of Herstellergarantien Clause in Contracts

Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien übernehmen: Lfd. Nr. der betroffenen Systemkomponente* gemäß Nummer 4 Garantiebeginn Dauer der Garantie in Monaten Name des Herstellers Umfang der Leistung im Garantiefall (z.B. VOS/BIS1) 1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr.  . Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* Übergabe des Quellcodes* Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr.   übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.   nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*, die nicht in den Standard übernommen werden, gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB gemäß Anlage Nr.   übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  . Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware* gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  .

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Samples: www.stiftung-hsh.de, www.bwbm.de

Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien Haltbar- keitsgarantien übernehmen: Lfd. Nr. der betroffenen Systemkomponente* gemäß ge- mäß Nummer 4 Garantiebeginn Dauer der Garantie in Monaten Name des Herstellers Herstel- lers Umfang der Leistung im Garantiefall Ga- rantiefall (z.B. VOS/BIS1) 1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der RechtsfolgenRechtsfol- gen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr.  . Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* Übergabe des Quellcodes* Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr.   1 übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.   nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der StandardsoftwareStan- dardsoftware*, die nicht in den Standard übernommen werden, gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-System- AGB gemäß Anlage Nr.   übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  . . Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der StandardsoftwareStan- dardsoftware* gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  ..

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien Haltbar- keitsgarantien übernehmen: Lfd. Nr. der betroffenen Systemkomponente* gemäß ge- mäß Nummer 4 Garantiebeginn Dauer der Garantie in Monaten Name des Herstellers Herstel- lers Umfang der Leistung im Garantiefall Ga- rantiefall (z.B. VOS/BIS1) 1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der RechtsfolgenRechtsfol- gen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr.  . Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* Übergabe des Quellcodes* Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr.   übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.   nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der StandardsoftwareStan- dardsoftware*, die nicht in den Standard übernommen werden, gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-System- AGB gemäß Anlage Nr.   übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  . . Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der StandardsoftwareStan- dardsoftware* gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  ..

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien Haltbar- keitsgarantien übernehmen: Lfd. Nr. der betroffenen Systemkomponente* gemäß ge- mäß Nummer 4 Garantiebeginn Dauer der Garantie in Monaten Name des Herstellers Herstel- lers Umfang der Leistung im Garantiefall Ga- rantiefall (z.B. VOS/BIS1) 1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der RechtsfolgenRechtsfol- gen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr.  . Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* Übergabe des Quellcodes* Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr.   übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.   nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der StandardsoftwareStandard- software*, die nicht in den Standard übernommen werden, gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB gemäß Anlage Nr.   übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  . . Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der StandardsoftwareStandard- software* gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Software- Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  ..

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien Halt- barkeitsgarantien übernehmen: Lfd. Nr. der betroffenen Systemkomponente* gemäß Nummer 4 Garantiebeginn Dauer der Garantie in Monaten Name des Herstellers Herstel- lers Umfang der Leistung im Garantiefall (z.B. VOS/BIS1) 1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der RechtsfolgenRechtsfol- gen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr.  . Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* Übergabe des Quellcodes* Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr.   übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.   nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der StandardsoftwareStan- dardsoftware*, die nicht in den Standard übernommen werden, gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-System- AGB gemäß Anlage Nr.   übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  . . Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der StandardsoftwareStan- dardsoftware* gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  ..

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Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien Halt- barkeitsgarantien übernehmen: Lfd. Nr. der betroffenen Systemkomponente* gemäß Nummer 4 Garantiebeginn Dauer der Garantie in Monaten Name des Herstellers Herstel- lers Umfang der Leistung im Garantiefall (z.B. VOS/BIS1) 1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der RechtsfolgenRechtsfol- gen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr.  . Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* Übergabe des Quellcodes* Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr.   übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.   nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der StandardsoftwareStan- dardsoftware*, die nicht in den Standard übernommen werden, gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-System- AGB gemäß Anlage Nr.   übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage NrXxxxxx Xx.  . 0. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der StandardsoftwareStan- dardsoftware* gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  ..

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Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien Halt- barkeitsgarantien übernehmen: Lfd. Nr. der betroffenen Systemkomponente* gemäß Nummer 4 Garantiebeginn Dauer der Garantie in Monaten Name des Herstellers Herstel- lers Umfang der Leistung im Garantiefall (z.B. VOS/BIS1) 1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der RechtsfolgenRechtsfol- gen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr.  . Übergabe bzw1, 3-12. Hinterlegung des Quellcodes* Übergabe des Quellcodes* Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr.   1 übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.   nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der StandardsoftwareStan- dardsoftware*, die nicht in den Standard übernommen werden, gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-System- AGB gemäß Anlage Nr.   übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  . . Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der StandardsoftwareStan- dardsoftware* gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  ..

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Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien Halt- barkeitsgarantien übernehmen: Lfd. Nr. der betroffenen Systemkomponente* gemäß Nummer 4 Garantiebeginn Dauer der Garantie in Monaten Name des Herstellers Herstel- lers Umfang der Leistung im Garantiefall (z.B. VOS/BIS1) 1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der RechtsfolgenRechtsfol- gen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr.  . Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* Übergabe des Quellcodes* Abweichend von Ziffer 18.1 der EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr.   übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 der EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.   nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. ] Abweichend von Ziffer 18.1 der EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*, die nicht in den Standard übernommen werden, gemäß Ziffer 2.3.1.3 der EVB-IT System-AGB gemäß Anlage Nr.   übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 der EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  . . Abweichend von Ziffer 18.1 der EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware* gemäß Ziffer 2.3.1.3 der EVB-IT System-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  ..

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Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien Halt- barkeitsgarantien übernehmen: Lfd. Nr. der betroffenen SystemkomponenteSys- temkomponente* gemäß Nummer 4 0 Garantiebeginn Dauer der Garantie in Monaten Name des Herstellers Umfang Art der Leistung im Garantiefall Garantie (z.B. VOS/BIS1) 1 2 3 4 5 4.1 lfd. Nr. 1 Systemlieferung 36 SPLIU XXX (Xxxxxx Xx.0) 0 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der RechtsfolgenRechtsfol- gen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr.  . Übergabe bzw. Es wird gemäß Ziffer 16.1 EVB-IT-Systemlieferung die Hinterlegung des Quellcodes* Übergabe des Quellcodesfolgender Standardsoftware* Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* vereinbart. Lfd. Nr. aus Nummer 4.2.1 Hinterlegungsstelle und Hinterlegungsvereinbarung Beitritt zu einer bestehenden Hinterlegungsvereinbarung gemäß 1 2 3 lfd. Nr. Hinterlegungsstelle Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr.   übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.   nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*, die nicht in den Standard übernommen werden, gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB gemäß Anlage Nr.   übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  . Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware* gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.  ..

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Samples: Vertrag Über Die Lieferung Eines It Systems Inhaltsangabe