Herstellergarantien. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien übernehmen: Lfd. Nr. der betroffenen Systemkomponente* gemäß Nummer 4 Garantiebeginn Dauer der Garantie in Monaten Name des Herstellers Umfang der Leistung im Garantiefall (z.B. VOS/BIS1) 1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr. . Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* Übergabe des Quellcodes* Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*, die nicht in den Standard übernommen werden, gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB gemäß Anlage Nr. übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware* gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. .
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