Common use of Hinweis zur Energiesteuer Clause in Contracts

Hinweis zur Energiesteuer. Für das auf der Basis dieses Vertrages bezogene Erdgas gilt folgender Hinweis gemäß der Energiesteuer-Durchführungsverordnung: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“ Künftige Änderungen dieses gesetzlich vorgeschriebenen Hinweises werden in der jeweils geltenden Fassung Vertragsbestandteil.

Appears in 2 contracts

Samples: www.koethenergie.de, www.koethenergie.de

Hinweis zur Energiesteuer. Für das auf der Basis dieses Vertrages bezogene Erdgas gilt folgender Hinweis gemäß Gemäß § 107 der Energiesteuer-DurchführungsverordnungDurchführungsverordnung gilt für den Bezug von Erdgas: „Steuerbegünstigtes Steuerbegüns- tigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! . In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“ Künftige Änderungen dieses gesetzlich vorgeschriebenen Hinweises werden in der jeweils geltenden Fassung Vertragsbestandteil.

Appears in 2 contracts

Samples: www.classic-oil.de, order.mut-zum-wechseln.de

Hinweis zur Energiesteuer. Für das Gemäß § 107 der Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes sind wir verpflichtet Sie auf der Basis dieses Vertrages bezogene Erdgas gilt folgender Hinweis gemäß der Energiesteuer-DurchführungsverordnungFolgendes hinzuweisen: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz Energiesteuer- gesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere an- dere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“ Künftige Änderungen dieses gesetzlich vorgeschriebenen Hinweises werden in der jeweils geltenden Fassung Vertragsbestandteil.

Appears in 1 contract

Samples: www.prenzlau.eu

Hinweis zur Energiesteuer. Für das auf der Basis dieses Vertrages Vertrags bezogene Erdgas gilt folgender Hinweis gemäß der Energiesteuer-Energiesteuer- Durchführungsverordnung: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! . In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“ Künftige Änderungen dieses gesetzlich vorgeschriebenen Hinweises werden in der jeweils geltenden Fassung Vertragsbestandteil.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-lehrte.de

Hinweis zur Energiesteuer. Für das auf der Basis dieses Vertrages bezogene Erdgas gilt folgender Hinweis gemäß Gemäß § 107 der Energiesteuer-DurchführungsverordnungDurchführungsverordnung gilt für den Bezug von Erdgas: „Steuerbegünstigtes EnergieerzeugnisEnergie- erzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz Energiesteuer- gesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! . In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“ Künftige Änderungen dieses gesetzlich vorgeschriebenen Hinweises werden in der jeweils geltenden Fassung Vertragsbestandteil.

Appears in 1 contract

Samples: www.schroeder-gas.de

Hinweis zur Energiesteuer. Für das auf der Basis dieses Vertrages bezogene Erdgas gilt folgender Hinweis gemäß Gemäß § 107 der Energiesteuer-DurchführungsverordnungDurchführungsverordnung gilt für den Bezug von Erdgas: „Steuerbegünstigtes EnergieerzeugnisEnergieer- zeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche straf- rechtliche Folgen! . In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“ Künftige Änderungen dieses gesetzlich vorgeschriebenen Hinweises werden in der jeweils geltenden Fassung Vertragsbestandteil.

Appears in 1 contract

Samples: www.krimphoff-schulte.de