Häufigkeitsanforderungen Musterklauseln

Häufigkeitsanforderungen. In 20 Verpflegungstagen werden in der klassischen Menülinie (mit Fleisch und Fisch) die Lebensmittelgruppen wie folgt angeboten: • Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln 20 x1 davon: o mindestens 4 x Vollkornprodukte1 o maximal 4 x Kartoffelprodukte (Halbfertig- oder Fertigprodukte wie z.B. Kroket- ten, Pommes frites, Kartoffelecken, Reibekuchen, Gnocchi, Püree, Klöße)1 • Gemüse und Salat 20 x1 o Mindestens 75 % der täglichen Gemüsemenge (s. Ziff. 5.1.7) müssen - roh oder gegart - mit dem vertraglich vereinbarten Ausgabesystem unmittelbar mit dem Gericht gereicht werden. Mindestens 25 % der täglichen Gemüsemenge muss in Form von rohem Gemüse (z. B. aufgeschnittenes Gemüse/Knabbergemüse, Rohkostsalate oder Blattsalate) angeboten werden.6 • Frischobst mindestens 8 x2 • Milch und Milchprodukte mindestens 8 x1 • Fleisch, Wurst maximal 8 x2 o davon mindestens in der Hälfte der Fälle mageres Muskelfleisch2 • Fisch mindestens 4 x2 o davon mindestens 2 x Seefisch und mindestens 2 x fettreicher Fisch2 • Eigerichte maximal 2 x6 • Frittierte und/oder panierte Produkte maximal 4 x2 • Süße Hauptgerichte maximal 2 x6 o Süße Hauptgerichte müssen in Kombination mit einer Gemüsesuppe angeboten werden.6 • Fette und Öle: Rapsöl ist Standardöl1 • Trinkwasser 20 x2 In 20 Verpflegungstagen werden für die ovo-lacto-vegetarische Menülinie die Lebensmittel- gruppen wie folgt angeboten: • Getreide, Getreideprodukte oder Kartoffeln 20 x4 o davon mindestens 4 x Vollkornprodukte4 o maximal 4 x Kartoffelprodukte (Halbfertig- oder Fertigprodukte wie z.B. Kroket- ten, Pommes frites, Kartoffelecken, Reibekuchen, Gnocchi, Püree, Klöße)4 • Gemüse und Salat 20 x4 o davon mindestens 4 x Hülsenfrüchte4 o Mindestens 75 % der täglichen Gemüsemenge (s. Ziff. 5.1.7) müssen - roh oder gegart - mit dem vertraglich vereinbarten Ausgabesystem unmittelbar mit dem Gericht gereicht werden. Mindestens 25 % der täglichen Gemüsemenge muss in Form von rohem Gemüse (z.B. aufgeschnittenes Gemüse/Knabbergemüse, Rohkostsalate oder Blattsalate) angeboten werden.6 • Frischobst mindestens 8 x, zusätzlich mindestens 4 x Kerne oder Ölsamen5 (z.B. Son- nenblumenkerne, Kürbiskerne, Pinienkerne, Sesam, Leinsamen) • Milch und Milchprodukte mindestens 8 x4 • Industriell hergestellte Fleischersatzprodukte* maximal 4 x5 (*hochverarbeitete, küchen- fertige Produkte wie Soja-„Fleisch“, Soja-„Schnetzel“, „Würstchen“, „Schnitzel“, „Ge- schnetzeltes“, „Hack“, „Bällchen“, Filetstreifen“, Bratlinge auf Soja-, Tofu-, Lupinen- od...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.