Höherversicherung. Bei Einstufung in Rabattstufe 0 bzw. Einstufung in Rabattstufe 1 und gleichzeitig ausstehendem Leistungsanspruch ist der Wechsel von der KOMBI mit Leistungsfreiheits-Rabatt zur ordentlichen KOMBI nur mit Gesundheitsdeklaration möglich. Dies gilt auch beim Wechsel in die ordentliche KOMBI und gleichzeitiger Herab- setzung in eine tiefere Leistungsstufe.
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Höherversicherung. Bei Einstufung in Rabattstufe 0 bzw. Einstufung in Rabattstufe 1 und gleichzeitig ausstehendem Leistungsanspruch ist der Wechsel von der KOMBI mit Leistungsfreiheits-Rabatt zur ordentlichen KOMBI nur mit Gesundheitsdeklaration möglich. Dies gilt auch beim Wechsel in die ordentliche KOMBI und gleichzeitiger Herab- setzung Herabsetzung in eine tiefere Leistungsstufe.
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Höherversicherung. Bei Einstufung in Rabattstufe 0 bzw. Einstufung in Rabattstufe 1 und gleichzeitig gleichzei- tig ausstehendem Leistungsanspruch ist der Wechsel von der KOMBI mit LeistungsfreiheitsLeis- tungsfreiheits-Rabatt zur ordentlichen KOMBI nur mit Gesundheitsdeklaration möglich. Dies gilt auch beim Wechsel in die ordentliche KOMBI und gleichzeitiger Herab- setzung gleichzei- tiger Herabsetzung in eine tiefere Leistungsstufe.
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Höherversicherung. Bei Einstufung in Rabattstufe 0 bzw. Einstufung in Rabattstufe 1 und gleichzeitig gleich- zeitig ausstehendem Leistungsanspruch ist der Wechsel von der KOMBI mit Leistungsfreiheits-Rabatt zur ordentlichen KOMBI nur mit Gesundheitsdeklaration Gesundheitsdekla- ration möglich. Dies gilt auch beim Wechsel in die ordentliche KOMBI und gleichzeitiger Herab- setzung Herabsetzung in eine tiefere Leistungsstufe.
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