Common use of IaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden Clause in Contracts

IaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. 1. Soweit wir „Infrastucture as a Service“ (kurz „IaaS“) erbringen, also der Kunde über das Internet auf bestehende Dienste innerhalb unseres Systems zugreift (insbesondere bei Inanspruchnahme sog. „virtueller Server“ in unseren Rechenzentren,) obliegt ihm die alleinige Verwaltung aller Recheninstanzen.

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Samples: karst-it.de, inter-cdn.com, karst-it.de

IaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. 1. Soweit wir „Infrastucture as a Service“ (kurz „IaaS“) erbringen, also der Kunde über das Internet auf bestehende Dienste innerhalb unseres Systems zugreift (insbesondere bei Inanspruchnahme sog. „virtueller Server“ in unseren Rechenzentren,) obliegt ihm die alleinige Verwaltung aller RecheninstanzenRe- cheninstanzen.

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Samples: wedoit.gmbh, www.wedoit.gmbh

IaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. 122. Soweit wir „Infrastucture as a Service“ (kurz „IaaS“) erbringen, also der Kunde über das Internet auf bestehende Dienste innerhalb unseres Systems zugreift (insbesondere bei Inanspruchnahme sog. „virtueller Server“ in unseren Rechenzentren,) obliegt ihm die alleinige Verwaltung aller Recheninstanzen.

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Samples: buero-team.digital

IaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. 1. Soweit wir „Infrastucture lnfrastucture as a Service“ (kurz „IaaS“) erbringen, also der Kunde über das Internet auf bestehende Dienste innerhalb unseres Systems zugreift (insbesondere bei Inanspruchnahme sog. „virtueller Server“ in unseren Rechenzentren,) ), obliegt ihm die alleinige Verwaltung aller Recheninstanzen.

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Samples: agb.microplan.de

IaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. 1. Soweit wir „Infrastucture Infrastructure as a Service“ (kurz „IaaS“) erbringen, also der Kunde über das Internet auf bestehende Dienste innerhalb unseres Systems zugreift (insbesondere bei Inanspruchnahme sog. „virtueller Server“ in unseren Rechenzentren,) ), obliegt ihm die alleinige Verwaltung aller Recheninstanzen.

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Samples: it-hoog.com

IaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. 14.1. Soweit wir „Infrastucture as a Service“ (kurz „IaaS“) erbringen, also der Kunde über das Internet auf bestehende Dienste innerhalb unseres Systems zugreift (insbesondere bei Inanspruchnahme sog. „virtueller Server“ in unseren Rechenzentren,) obliegt ihm die alleinige Verwaltung aller Recheninstanzen.

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Samples: www.its-johannsen.de

IaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. 1. Soweit wir „Infrastucture as a Service“ (kurz „IaaS“) erbringen, also der Kunde über das Internet auf bestehende Dienste innerhalb unseres Systems zugreift (insbesondere bei Inanspruchnahme sogInanspruchnahmesog. „virtueller Server“ in unseren Rechenzentren,) obliegt ihm die alleinige Verwaltung aller Recheninstanzen.

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Samples: www.serveria.de

IaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. 1. Soweit wir „Infrastucture infrastucture as a Service“ (kurz „IaaS“) erbringen, also der Kunde über das Internet auf bestehende Dienste innerhalb unseres Systems zugreift (insbesondere bei Inanspruchnahme sog. „virtueller Server“ in unseren Rechenzentren,) obliegt ihm die alleinige Verwaltung aller Recheninstanzen.

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Samples: www.pc-mentor.de

IaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. 1. Soweit wir „Infrastucture Infrastructure as a Service“ (kurz „IaaS“) erbringen, also der Kunde über das Internet auf bestehende beste- hende Dienste innerhalb unseres Systems zugreift (insbesondere bei Inanspruchnahme sog. „virtueller Server“ in unseren Rechenzentren,) obliegt ihm die alleinige Verwaltung aller Recheninstanzen.

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Samples: www.bmu-beratung.com